Schlagwort: Dr. Patrick Breyer

  • Piratenpartei fordert Neustart bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Berlin, 1. Januar 2025
    Die Piratenpartei schließt sich der Kritik des Chaos Computer Clubs (CCC) an der elektronischen Patientenakte (ePA) an und fordert einen sofortigen Stopp der aktuellen Implementierung. Trotz mehrfacher Hinweise auf gravierende Sicherheitsmängel plant die Bundesregierung, die ePA ab Januar 2025 für alle Versicherten ohne deren ausdrückliche Zustimmung einzuführen.

    „Es ist unverantwortlich, die sensiblen Gesundheitsdaten von über 70 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in einer zentralen Datenbank zu speichern, ohne dass die Sicherheit dieser Daten gewährleistet ist“, erklärt Dennis Klüver, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei. „Die bisherigen Tests haben gezeigt, dass unberechtigte Personen mit minimalem Aufwand massenhaft auf diese Daten zugreifen können. Ein solches Vorgehen gefährdet nicht nur die Privatsphäre, sondern auch das Vertrauen der Menschen in digitale Lösungen.“

    Der CCC hat in seinen Analysen mehrfach demonstriert, wie leicht gültige Heilberufs- und Praxisausweise sowie Gesundheitskarten Dritter beschafft und damit unberechtigter Zugriff auf Gesundheitsdaten von zig Millionen Menschen in Deutschland erlangt werden kann.[2] Zudem ermöglichen Mängel in der Spezifikation der ePA die Erstellung von Zugriffstoken für Akten beliebiger Versicherter, ohne dass die entsprechenden Gesundheitskarten präsentiert werden müssen. [3] Dies öffnet Kriminellen Tür und Tor für den massenhaften Datenmissbrauch.

    „Die Einführung der ePA in ihrer jetzigen Form ist ein Experiment am lebenden Bürger, das wir nicht akzeptieren können“, so Klüver weiter. „Wir fordern eine unabhängige und belastbare Bewertung der Sicherheitsrisiken, eine transparente Kommunikation der Risiken gegenüber den Betroffenen und einen offenen Entwicklungsprozess über den gesamten Lebenszyklus der ePA. Nur so kann eine vertrauenswürdige digitale Infrastruktur entstehen, die den individuellen Sicherheitsbedarf der Versicherten berücksichtigt.“

    Hilfestellung für Bürgerinnen und Bürger
    Für alle, die sich nicht sicher sind, ob sie der elektronischen Patientenakte widersprechen sollen, bietet die Webseite von Patrick Breyer [1] eine detaillierte Anleitung, wie der Widerspruch eingereicht werden kann.

    Quellen:
    [0] 38C3 – https://media.ccc.de/
    [1] www.patrick-breyer.de/soll-ich-der-elektronischen-patientenakte-widersprechen-und-wie-geht-das/
    [2] https://netzpolitik.org/2024/chaos-communication-congress-das-narrativ-der-sicheren-elektronischen-patientenakte-ist-nicht-mehr-zu-halten/
    [3] https://www.heise.de/news/38C3-Weitere-Sicherheitsmaengel-in-elektronischer-Patientenakte-fuer-alle-10220617.html
    [4] https://background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/ccc-sieht-sicherheitsluecken-bei-der-epa

  • Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken

    Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken

    Eine Initiative der EU-Kommission will einen Europäischen Gesundheitsdatenraum etablieren. Die Mitgliedsstaaten wollen die Möglichkeit schaffen, bis 2025 einen EU-weiten Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. So sollen z.B. Krankengeschichte, Testergebnisse oder Verschreibungen der Patient:innen mit Krankenhäusern und Ärzten in der gesamten EU geteilt werden können. Diesen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten sollen aber auch Industrie, Forschung und Behörden erhalten.

    Der Plan der EU-Kommission

    Die EU-Kommission plant eine standardisierte Form der Patientenakte, ähnlich der #elektronischen Patientenakte (ePA), zu nutzen. Diese digitalisierten Daten aller Patient:innen sollen dafür sorgen, dass alle ärztlichen Befunde und Behandlungen von sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU genutzt werden können.
    Das Ziel der EU-Kommission ist dabei, eine Steigerung der Versorgungs- und Behandlungsqualität, über Staatsgrenzen hinweg zu erreichen, die Forschung und Wissenschaft anhand dieser Daten zu fördern und eine erweiterte Datengrundlage für die europäische Gesundheitspolitik zu erstellen.

    Von diesen Plänen rund um die europäische Digitalisierung solcher Patientenakten sollen vor allem die Betroffenen Patient:innen unmittelbar profitieren. So sollen diese jederzeit aus Transparenzzwecken ihre Akten einsehen dürfen.
    Nach der Einführung des EHDS (European Health Data Space) können sämtliche behandelnden Ärzt:innen und Kliniken in allen Mitgliedsländern der EU auf diese Daten zugreifen und verarbeiten. Davon verspricht sich die EU-Kommission bessere Möglichkeiten für medizinische Angestellte, Diagnostiken zu erstellen und entsprechende Symptombilder behandeln zu können. Dieser Gesundheitsdatenraum soll EU-Bürger:innen außerdem ermöglichen, europaweit Rezepte einzulösen und somit die medizinische Versorgung zu garantieren.

    Die dabei ermittelten Gesundheitsdaten sollen fortan in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für öffentliche und private Gesundheitsforschung und für die Wissenschaft zugänglich gemacht werden. Davon erhofft sich die EU-Kommission eine schnellere Entwicklung von Medikamenten durch Einrichtungen und Unternehmen im europäischen Raum.

    Gesundheitsbehörden und Gesundheitspolitiker sollen in die Lage versetzt werden, mit Problemen wie z.B. einer Pandemie unmittelbar und angemessen zu reagieren. Gerade während der Coronapandemie wurden die fehlenden Gesundheitsdaten als problematisch gesehen und begründen nun die Digitaloffensive im europäischen Gesundheitsbereich.

    Dabei stellt das Pilotprojekt „#MyHealth@EU“ das erste Beispiel einer solchen Möglichkeit dar, auf der Gesundheitsdaten eingespeist und so den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden können.
    Der Plan ist, dieses Pilotprojekt bis 2025 in allen EU-Ländern zu etablieren und so die Möglichkeit zu schaffen, dass alle nationalen Behörden den Zugriff auf diese Daten regulieren und kontrollieren können.

    Einen Haken gibt es natürlich. So müssen alle europäischen Mitgliedsstaaten die elektronische Patientenakte, so wie es sie bereits seit 2021 in Deutschland gibt, einführen. Auch die strengen Datenschutzregeln der EU gelten bei der Anwendung der EDHS, da sichergestellt werden muss, dass ausschließlich Befugte Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patient:innen haben. Diese Sicherheit muss von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten garantiert werden.

    Herausforderungen und Risiken

    Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:

    „Die Informationen über meinen körperlichen und psychischen Gesundheitszustand sind extrem sensibel. Wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass diese Informationen von meinen behandelnden Ärzt:innen vertraulich behandelt werden, dann lasse ich mich möglicherweise nicht mehr behandeln. Das gefährdet kranke Menschen und ihr Umfeld. Deswegen muss die Digitalisierung des Gesundheitswesens strenge Anforderungen erfüllen.“

    Erstens darf Breyer zufolge ohne freie Zustimmung der Patient:innen nur der behandelnde Arzt Zugang zu Behandlungsinformationen erhalten.

    „Dazu gehört auch schon, dass ich überhaupt bei einem bestimmten Arzt in Behandlung bin. Es gibt gute Gründe, z.B. eine zweite Meinung einzuholen, ohne dass die beteiligten Ärzt:innen untereinander davon wissen.“

    Zweitens fordert Breyer: Ohne freie Zustimmung der Patient:innen darf nur eine dezentrale Speicherung der Behandlungsinformationen bei der gewählten Ärztin oder dem gewählten Arzt erfolgen und keine automatische Speicherung in zentralen Systemen, wo man keine Kontrolle mehr darüber hat. Dort besteht das Risiko, dass bei einem Datenverlust plötzlich die Daten der kompletten Bevölkerung abhandenkommen.

    Wenn es jemals einen Zugriff durch Industrie, durch Forschung oder gar Politik geben soll, dann will Breyer ihn nur anonymisiert und aggregiert zusammengefasst zulassen. „Es reicht nicht aus, einfach nur die Namen der Patient:innen wegzulassen. Denn Behandlungsverläufe sind so einmalig, dass es leicht ist, sie der betreffenden Person wieder zuzuordnen.“

    Auch Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, befürchtet:

    „Die Anforderungen werden in der Praxis zu vielfältigen Schwierigkeiten führen, z.B. im Bereich der IT-Sicherheit. Der Missbrauch von Gesundheitsdaten ist zu befürchten. Hier soll die Gesundheitswirtschaft genannt werden, die möglicherweise gezielte Werbung für Medikamente oder andere Produkte aus diesem Bereich an den Mann bringen könnte. Wir laufen hier Gefahr die Gesundheitsdaten der europäischen Bürger:innen freizugeben.
    Außerdem könnte die Industrie Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patient:innen erlangen und diese Informationen bei der Auswahl von Bewerbungen ausnutzen, um Gesünderen den Vorzug vor Menschen mit einer Krankengeschichte zu geben. Es sollten auch die Spezialist:innen vom Chaos Computer Club mit einbezogen werden.“

    Was die in Deutschland etablierte Gematik betrifft, wurden durch den Chaos Computer Club einige Möglichkeiten entdeckt, so haben die Sicherheitsforscher:innen im Club es geschafft, auf gültige Heilberufsausweise, Praxisausweise, Konnektorkarten und Gesundheitskarten dritter Identitäten zu gelangen. Diese dritten Identitäten können sich anschließend auf die Telematik-Infrastruktur und die Gesundheitsdaten der Versicherten zugreifen. Durch einen Beispielangriff waren die Mitglieder des Clubs in der Lage, grobe Mängel in den Zugangsprozessen aufzudecken, durch die kriminelle Individuen sich in die Systeme einschleichen könnten.

    „Wir sollten also sehr wachsam sein, was da etabliert werden soll. Und vor allem, die Bürger:innen offen und ehrlich darüber informieren. Der Anfang wurde gemacht, in dem die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland den Diskussionsabend am 06.10.2022 in einer Videokonferenz mit Dr. Patrick Breyer und Gästen veranstaltet hat. Wichtig ist allerdings, dass die Daten anonymisiert für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung stehen, ohne das es zu Missbrauch kommt,“

    so Sandra Leurs abschließend.

  • Einladung zum EU-Gesundheitsdatenraum-Talk

    Einladung zum EU-Gesundheitsdatenraum-Talk

    Die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland lädt am 06.10.2022 zu einem Diskussionsabend zum „Europäischer Gesundheitsdatenraum“ ein.

    Es diskutieren:

    • Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Mitverhandler zum „Europäischen Gesundheitsdatenraum“
    • Diplom-Dokumentarin Anja Hirschel, tätig im internationalen IT-Support und Themenbeauftragte der Piratenpartei für digitalen Wandel
    • Sandra Leurs, examinierte Altenpflegerin und Themenbeauftragte der Piratenpartei für Gesundheit und Pflege

    Der Abend findet auf der Videoplattform Big Blue Button statt:
    Einladungslink: https://bbb.piratensommer.de/b/swe-lmx-wm9-1ir
    Beginn: 20.30 Uhr

    Die Keynote zum „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ und dessen Auswirkungen auf das Arztgeheimnis hält Dr. Patrick Breyer. Im Anschluss wird Anja Hirschel die damit verbunden datenschutzrechtlichen Probleme im Gesundheitswesen darstellen.

    „Patientendaten sind sehr sensibel und müssen besonders geschützt werden.“
    Sandra Leurs, Schirmherrin der Veranstaltung

    Gäste sind herzlich willkommen. Nach den Vorträgen folgt eine offene Frage- und Diskussionsrunde. Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch zu diesem essentiellen Thema.

     

  • Piraten-Klage: Verfassungsgericht entscheidet über Veröffentlichung geheimer Rechtsgutachten

    Piraten-Klage: Verfassungsgericht entscheidet über Veröffentlichung geheimer Rechtsgutachten

    Eine Klage der Piratenpartei auf Veröffentlichung der bisher geheim gehaltenen Rechtsgutachten der schleswig-holsteinischen Landtagsjuristen wird zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hält die Geheimhaltung für verfassungswidrig und schaltet mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. Oberverwaltungsgericht 4 LB 45/17, Az. LVerfG 4/22) das Landesverfassungsgericht ein.

    Landtagsgutachten sind brisant, weil aus ihnen Rechts- und Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag hervorgehen können. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland mit Wissenschaftlichem Dienst für den Landtag, das die Herausgabe von Rechtsgutachten verweigert.

    „Nur mit Transparenz in der Politik können wir Bürger den Mächtigen auf die Finger schauen und Machtmissbrauch stoppen,“

    erklärt der Jurist, ehemalige Landtagsfraktionsvorsitzende und heutige Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer zu der Entscheidung.

    „Das Schweigekartell aus CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW darf nicht damit durchkommen, gutachterlich attestierte Rechts- und Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag zu vertuschen. Ich fordere die schwarz-grüne Koalition auf, alle Rechtsgutachten endlich fortlaufend im Netz veröffentlichen zu lassen – wie es alle anderen Landesparlamente mit Wissenschaftlichem Dienst längst tun. Gerade Schleswig-Holstein mit einer Geschichte von Affären und Mauscheleien hat verdient, nicht länger deutsches Transparenz-Schlusslicht zu sein!“

    „In Zeiten, in denen im Zuge des Zensus jeder Bürger sein ganzes Leben offenbaren muss, wird beim Parlament einmal wieder versucht, Arbeitsweisen und Berichte unter Verschluss zu halten. Wir fordern seit Jahren eine transparentere Politik, damit Entscheidungen nicht von Lobbyarbeit beeinflusst werden!“

    sagt dazu Mark Hintz, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

    Hintergrund: In Schleswig-Holstein haben CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW im Jahr 2016 nach Eingang eines Informationszugangsantrags Sven Stückelschweigers eigens eine Gesetzesänderung durchgedrückt, um die von ihnen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Landtagsjuristen weiter geheim zu halten. Die Piraten halten dies für verfassungswidrig und pochen mit der Klage auf Transparenz. Das Oberverwaltungsgericht hatte ihnen 2020 recht gegeben und das Gesetz „verfassungskonform“ ausgelegt (Az. 4 LB 45/17). Da die Revision des Landtags gegen das Urteil Erfolg hatte, muss das Landesverfassungsgericht nun entscheiden. Wörtlich heißt es im Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts:

    „Der Senat ist von der Ungültigkeit des § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG überzeugt, soweit dieser den Zugang auch zu solchen Informationen über die gutachterliche und rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen ausschließt, die vergangene Legislaturperioden betreffen. Insoweit verstößt er gegen das Transparenzgebot des Art. 53 LV.“

    Artikel 53 der Landesverfassung bestimmt: „Die Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände stellen amtliche Informationen zur Verfügung, soweit nicht entgegenstehende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.“

  • „Reclaim Your Face“: Europaweite Bürgerinitiative gegen Biometrische Massenüberwachung startet heute

    „Reclaim Your Face“: Europaweite Bürgerinitiative gegen Biometrische Massenüberwachung startet heute

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) ruft zur Unterstützung der europaweiten Bürgerinitiative „Reclaim Your Face“ auf. Diese heute startende Bürgerinitiative setzt sich für ein Verbot von biometrischer Massenüberwachung an öffentlichen Plätzen innerhalb der Europäischen Union ein. Aktuelles Ziel der von über 35 Organisationen unterstützten Initiative ist es, in einem halben Jahr eine Million Unterschriften zu sammeln, um die Europäische Kommission offiziell zur Vorlage eines gesetzlichen Verbots biometrischer Massenüberwachung zu bewegen.

    Breyer fordert die Ächtung dieser Überwachungstechnologie innerhalb der EU:

    „Die Identifizierung und Nachverfolgung von Bürger*innen anhand biometrischer Erkennungsmerkmale hebt Massenüberwachung im öffentlichen Raum auf ein neues Niveau, dessen dystopische Ausmaße wir heute nur erahnen können. Überwachungstechnologien, die auf der Auswertung unserer individuellen Körpermerkmale, wie Gesichtszügen oder Bewegungsmustern, basieren, verwandeln uns in laufende Barcodes, die jederzeit und überall ausgelesen werden können. Auch erzeugt die automatisierte Erkennung und Meldung auffälligen Verhaltens einen ständigen Überwachungs- und Anpassungsdruck, der mit unseren Grundrechten nicht vereinbar ist. Mit ‚Reclaim Your Face‘ haben die Bürger*innen nun die Möglichkeit, die untätige EU-Kommission unter Druck zu setzen und eine europaweite Ächtung einzufordern. Damit das gelingt, brauchen wir sehr, sehr viele Unterstützer*innen.“

    Einige Mitgliedstaaten der EU experimentieren bereits mit dem Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien, wie etwa der Anwendung von Gesichtserkennungssoftware auf öffentlichen Plätzen. Durch Nutzung von sogenannter ‚Künstlicher Intelligenz‘ ist es den Behörden so möglich, Personen eindeutig zu identifizieren und ihren Aufenthaltsort genau nachzuverfolgen. Die erfassten Körpermerkmale werden gleichzeitig mit Einträgen in weltweiten Datenbanken verglichen, um so etwa nach bekannten Straftäter*innen zu suchen. Ein Versuch der Bundespolizei am Berliner Bahnhof Südkreuz hat gezeigt, dass wegen der unzuverlässigen Technik 99 von 100 der als „Treffer“ gemeldeten Personen unschuldig waren, und zu Unrecht einer Straftat verdächtigt würden.

    Menschenrechtsorganisationen warnen vor dem Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien außerdem aufgrund der Diskriminierungsgefahr, die von ihnen ausgeht. Denn die Algorithmen der Gesichtserkennungstechnologien weisen besonders hohe Fehlerquoten bei der Erkennung nicht-weißer Personen auf. In den USA gab es bereits erste Festnahmen unschuldiger Bürger*innen auf Basis des Einsatzes biometrischer Überwachungstechnologien. Zahlreiche Bundesstaaten haben daher Gesetze zum Verbot von Gesichtserkennungstechnologien verabschiedet. In der Europäischen Union gibt es bisher keinen gesetzlichen Rahmen zur Regulierung solcher Überwachungsmethoden. Die EU-Kommission hat jedoch angekündigt, im April ein Gesetzespaket zum Umgang mit sogenannter Künstlicher Intelligenz vorzulegen. Breyer appelliert:

    „Die Europäische Union muss dringend die Gefahren erkennen, die der Einsatz biometrischer Massenüberwachung mit sich bringt. Mit den geplanten Gesetzen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die Kommission die Chance, den zahlreichen Warnungen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen Gehör zu verleihen, und den Einsatz dieser extrem fehleranfälligen Technologien zu verbieten.“

    Die Europäische Bürgeriniaitive „Reclaim Your Face“ fordert die Europäische Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag zum Verbot Biometrischer Massenüberwachungstechnologien vorzulegen. Die Unterschriftensammlung läuft ab heute für ein Jahr und ist auf der „Reclaim Your Face“ Website www.reclaimyourface.eu erreichbar.

    Breyers Fraktion Grüne/EFA wirbt im Europaparlament unter anderem mit einer Veranstaltungsreihe und Studienaufträgen für die politische Umsetzung eines solchen Verbots.

  • Aufklärung und Ausbildung schützen Kinder im Netz

    Aufklärung und Ausbildung schützen Kinder im Netz

    Zum heutigen Safer Internet Day rufen der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer und die Piratenpartei zu mehr Engagement für Online-Sicherheit und ein besseres Internet für Kinder und Jugendliche auf.

    Zu diesem Anlass startete die Partei gestern eine Aktionswoche gegen Hass im Netz und Cybermobbing. Im Vordergrund der Informationskampagne stehen vor allem die Aufklärung und die Prävention gegen Hetze und Mobbing im Internet. Betroffene und Interessierte finden auf der Kampagnenseite hilfreiche Tools, Informationen und Ansprechpartner.

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer setzt sich auf europäischer Ebene für ein selbstbestimmtes und sicheres Internet ein:

    „Der Schlüssel zu mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche im Netz sind Bildung und elterliche Unterstützung. Junge Menschen müssen lernen, das Internet zu verstehen und sich dort sicher zu bewegen. Sie müssen die Konsequenzen des Teilens von Fotos und persönlichen Informationen, der Kommunikation mit Unbekannten und des Cybermobbings verstehen. Sie müssen über Urheberrechte und vieles mehr Bescheid wissen. Und sie müssen verstehen: Wenn etwas einmal im Internet veröffentlicht wurde, bleibt es online. Es ist die Aufgabe der Politik und des Bildungssystems, Kinder und Jugendliche mit ausreichend Kompetenzen auszurüsten, damit sie sich versiert und sicher online bewegen. Wir sollten aber niemals versuchen, die digitalen Informationsflüsse zu kontrollieren und eine Überwachung der privaten Online-Kommunikation zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf keinen Fall zulassen. Wir brauchen digitalen Grundrechtsschutz und Aufklärung statt Überwachung und Uploadfilter!“

  • Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Der Bundestag berät heute einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform der „Bestandsdatenauskunft“, der Polizei, Geheimdiensten und weiteren Behörden weitreichend die Nachverfolgung der privaten Internetnutzung (Surfverhalten) und die Anforderung von Passwörtern zu Internetdiensten ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Beschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der Autorin Katharina Nocun und 6.000 weiterer Bürgerinnen und Bürgern das bislang geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt; auch das Gesetz zur „Hasskriminalität“ liegt seither auf Eis.

    „Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben,“

    warnt Breyer.

    „Selbst höchste Amtsträger kann man mit so sensiblen Daten erpressen. Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem hat das Bundeskriminalamt schon seine bisherigen Befugnisse zur Auskundschaftung Unverdächtiger und ihrer Meldung an ausländische Behörden missbraucht. Dass die Behörden nun auch noch unsere Internetnutzung durchleuchten dürfen sollen, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Breyer hält den im Gesetz zur „Hasskriminalität“ vorgesehenen Zugriff auf die Nutzung von Internetdiensten trotz der jetzt geplanten Nachbesserungen für verfassungswidrig. Eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen ein vergleichbares Landesgesetz aus Schleswig-Holstein liegt dem Bundesverfassungsgericht bereits vor. Auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft will Breyer nach Karlsruhe ziehen.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Die Bundesregierung hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen. Es mussten viele Jahre vergehen, bis das Verfassungsgericht nun die Regierung zur Korrektur zwingt. Dies zeigt erneut, dass die Bundesregierung immer mehr Möglichkeiten schaffen will, um in unsere Privatsphäre vorzudringen. Wir werden beobachten, in wieweit sich hoffentlich der bisherige Kurs ändert oder ob nun lediglich das Nötigste getan wird. Denn bisher scheint das Vorgehen zu sein, die Grenzen unseres Grundgesetzes als Richtlinie zu verstehen, bei der immer wieder versucht wird, den Fuss auf die andere Seite zu setzen!“

    Hintergrund:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum und im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Die Gesetze zur „Hasskriminalität“ und „Bestandsdatenauskunft“ sehen vor, dass Polizei, Geheimdienste und viele weitere Behörden diese Daten leichter und in größerem Umfang einsehen können.

    Die Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Mit dem Urteil erklärte das Gericht Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Das Urteil folgte einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese wurde 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern erhoben. Das Bundesverfassungsgericht begründete das Urteil damit, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

  • Urteilsverkündung im Fall Julian Assange – Ein Urteil für die Pressefreiheit

    Urteilsverkündung im Fall Julian Assange – Ein Urteil für die Pressefreiheit

    Heute wurde in London das Urteil zu dem Auslieferungsverfahren von Julian Assange in die USA verkündet. Das britische Gericht hat den US-Auslieferungsantrag zunächst abgelehnt. Im Falle einer Auslieferung drohten dem Wikileaks-Gründer nach einem unfairen Prozess bis zu 175 Jahre Haft in den USA unter voraussichtlich menschenunwürdigen Haftbedingungen, die ein Leben kaum mehr lebenswert erscheinen lassen. Berufung gegen das Urteil ist bereits angekündigt.

    „Ich bin erleichtert, dass die Auslieferung von Julian Assange an die USA zunächst abgewandt wurde. Die USA wollen jedoch nach wie vor erreichen, dass weitere Veröffentlichungen, die beispielsweise Kriegsunrecht aufdecken, unterbunden werden. Dafür wollen sie an Julian Assange ein Exempel statuieren. Gerade die Veröffentlichung solcher Informationen unterliegt in besonderem Maße der Pressefreiheit. Es muss in unser aller Interesse sein, sie zu schützen. Das politische Kalkül der USA, das die demokratischen Grundwerte gefährdet oder gar einschränkt, darf niemals aufgehen,“

    so Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, ergänzt:

    „Eine Auslieferung von Julian Assange an die USA hätte weitreichende Folgen für Journalisten, die Missstände und selbst Kriegsverbrechen von Staaten aufdecken wollen. Vertreter des US-Justizministeriums erklärten mir vergangenes Jahr offen, Journalisten würden ebenso belangt werden wie Assange. Pressevertreter und Blogger verdienen unseren besonderen Schutz statt wie Kriminelle verfolgt zu werden. Die Öffentlichkeit muss Staatsverbrechen der Machthaber kennen, um sie unterbinden zu können.“

    Die sich nun durch das Rechtsmittel abzeichnende Verfahrensverlängerung bedeutet, dass Assange möglicherweise weiterhin schweren Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt ist, wie zuletzt der UN-Sonderbeauftragte für Folter, Nils Melzer, über die Haftzustände im Vereinigten Königreich berichtete. Seit bekannt war, dass im Januar 2021 das Urteil fällt, haben mehr als 160 amtierende und ehemalige politische Anführer und Diplomaten aus dem internationalen Umfeld die Freilassung von Assange gefordert. Diesem Ersuchen haben sich auch mehr als 1.500 Journalisten angeschlossen.