Schlagwort: EEG-Umlage

  • Strompreisbremse? Welche Strompreisbremse?!   

    Strompreisbremse? Welche Strompreisbremse?!   

    Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetzentwurf zur sogenannten Strompreisbremse. Die AG Energiepolitik hat zu dem vorliegenden Referentenentwurf eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) versendet. Allerdings fiel der Kommentar sehr knapp aus – „Das ist der falsche Weg.“

    Statt an die Mechanismen heranzugehen, die zu den immensen Preissteigerungen geführt haben, wird mit Steuergeld nach dem Problem geworfen. Das dann in der Hoffnung, man könne den größten Teil dieses Geldes anschließend als „Übergewinn“ wieder einsammeln. Der Plan der Bundesregierung wird zu einem bürokratischen Monster führen und sehr viel Geld teilweise verbrennen und teilweise sogar in die Taschen der großen Stromversorger spülen. Die kleinen, insbesondere die Erneuerbaren, werden davon nur einen immensen Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit haben.

    Und an den Preisen ändert das auch gar nichts, denn es wird nicht die Ursache, sondern das Symptom behandelt. Der hohe Preis wird vorübergehend von den Verbrauchern ferngehalten, Steuergelder werden verschwendet und anschließend sitzen wir immer noch mit demselben Problem da. Darum ist unsere Forderung, an die grundlegenden Mechanismen heranzugehen, wie wir dies auch schon im Kommentar zur Gaspreisbremse gefordert haben.

    Stellungnahme der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland:

     
    Der Vorschlag zur Strompreisbremse ist in der vorliegenden Form nicht zielführend und verdient diesen Namen nicht. Durch diese Maßnahmen wird der Strompreis nicht gesenkt, er wird nur vor den Verbraucher:innen teilweise versteckt.

    Bezahlen werden wir alle ihn letztlich über Steuern. Ob der Mechanismus zur Abschöpfung der „Übergewinne“ funktioniert und juristischen Bestand haben wird, ist fraglich, insbesondere da er auch rückwirkend erfolgen soll. Der aktuelle Zustand ist, dass die Strompreise an der Börse etwa wieder auf dem Niveau vor dem Ukrainekrieg sind. Hier ist primär das Problem, dass die Preissteigerungen an die Kunden weitergegeben wurden, die Kostensenkung aber noch nicht ankommen ist.

    Für eine zukünftige Absicherung gegen solche unkontrollierten Preisanstiege sollte die Preisfindung an der Strombörse modifiziert werden, so dass exzessive Preissteigerungen eines kleinen Teils des Stromes nicht mehr die Kosten für den gesamten Strom setzen. Eine Deckelung von besonders teurer Erzeugung und Finanzierung der realen Kosten über eine Umlage (analog zur EEG Umlage) würde hier einen wirksamen Mechanismus zur Preisbremse schaffen, ohne die Marktmechanismen außer Kraft zu setzen.

     

  • Befreiung von der EEG-Umlage und Netzentgelte abbauen

    Befreiung von der EEG-Umlage und Netzentgelte abbauen

    Über 2000 energieintensive Unternehmen, die zu etwa 18% am Gesamtstromverbrauch Deutschlands beteiligt sind, sind derzeit von der Zahlung der EEG-Umlage und der Netzentgelte befreit. Diese Befreiung motiviert diese Unternehmen nicht zur Umsetzung energie- und somit CO2-sparender Innovationen. Darüber hinaus belastet die Ausnahmeregelung uns Bürger mit überhöhten Strompreisen. Daher fordern wir den schrittweisen Abbau dieser bestehenden Vergünstigungen um jährlich 5%.

    Für das Jahr 2018 wurden fast 2.300 Anträge auf „besondere Ausgleichsregelung“ (Reduzierung der EEG-Umlage) gestellt. Dies entspricht einer Gesamtstrommenge von fast 120 TWh (120 Mrd. KWh).Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Stromkostenanteil mindestens 14% (Liste 1 Anlage 4 EEG 68 Branchen) bzw. 20% (Liste 2 Anlage 4 EEG 153 Branchen) der Bruttowertschöpfung ausmachen. In diesen Listen sind somit insgesamt 221 Branchen erfasst.

    Darunter befinden sich zum Beispiel:

    Liste 1:
    Steinkohlenbergbau, Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale, Gewinnung von Salz, Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften, … bis hin zu „Herstellung von sonstigen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt“

    Liste 2:
    Gewinnung von Erdöl, Gewinnung von Erdgas, Eisenerzbergbau, Schlachten, …

    Die Reduzierung der EEG-Umlage bedeutet:

    • für die 1. GWh wird die volle EEG-Umlage erhoben
    • darüber hinaus 15% der EEG-Umlage

    Für Unternehmen nach Liste 1 Anlage 4 EEG wird dies auf maximal 4% der jeweiligen Bruttowertschöpfung gedeckelt, für Unternehmen nach Liste 2 Anlage 4 EEG auf maximal 0,5% der Bruttowertschöpfung. Diese Nachlässe bei der EEG-Umlage und entsprechend beim Netzentgelt werden derzeit auf die restlichen Verbraucher umgelegt.

    Laut dem IWR-Institut (Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien) waren das 2016 über 4,5 Mrd €, die so auf die verbliebenen Stromkunden umgelegt wurden.

    Die Zahl der befreiten Unternehmen vervierfachte sich dabei in den letzten 10 Jahren, die Mindereinnahmen verzehnfachten sich fast. Im Zeitraum von 2009 bis 2019 erhöhte sich der Anteil des Stroms der sogenannten „Priviligierten Letztverbraucher“ von 14 auf fast 25% des Gesamtstroms.

    Diese Reduzierung der Umlage führt dazu, dass für diese Unternehmen wenig bis gar keine Anreize bestehen, selbst in eigenerzeugten erneuerbaren Strom zu investieren. Daher fordern wir diese Subvention schrittweise zurückzuführen, um so Anreize zu schaffen, selbst Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.
    Eine sofortige, vollständige Beendigung dieser Privilegien würde die für 2019 prognostizierten durchschnittlichen EEG-Differenzkosten, sprich Aufschläge von 11,4 ct/KWh, um bis zu 2,5 ct/KWh senken.

    Nur so können die großen Energieverbraucher und somit die CO2-Emittenten dazu angehalten werden, ihren Teil zum finanziellen Ausgleich ihres Stromverbrauchs und somit ihrer CO2-Produktion beizutragen. Auf der anderen Seite haben sie klare Richtlinien und somit auch Planungssicherheit für ihre Zukunftsinvestitionen.

    Quelle:
    EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2019