Schlagwort: EU-Kommission

  • Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken

    Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken

    Eine Initiative der EU-Kommission will einen Europäischen Gesundheitsdatenraum etablieren. Die Mitgliedsstaaten wollen die Möglichkeit schaffen, bis 2025 einen EU-weiten Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. So sollen z.B. Krankengeschichte, Testergebnisse oder Verschreibungen der Patient:innen mit Krankenhäusern und Ärzten in der gesamten EU geteilt werden können. Diesen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten sollen aber auch Industrie, Forschung und Behörden erhalten.

    Der Plan der EU-Kommission

    Die EU-Kommission plant eine standardisierte Form der Patientenakte, ähnlich der #elektronischen Patientenakte (ePA), zu nutzen. Diese digitalisierten Daten aller Patient:innen sollen dafür sorgen, dass alle ärztlichen Befunde und Behandlungen von sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU genutzt werden können.
    Das Ziel der EU-Kommission ist dabei, eine Steigerung der Versorgungs- und Behandlungsqualität, über Staatsgrenzen hinweg zu erreichen, die Forschung und Wissenschaft anhand dieser Daten zu fördern und eine erweiterte Datengrundlage für die europäische Gesundheitspolitik zu erstellen.

    Von diesen Plänen rund um die europäische Digitalisierung solcher Patientenakten sollen vor allem die Betroffenen Patient:innen unmittelbar profitieren. So sollen diese jederzeit aus Transparenzzwecken ihre Akten einsehen dürfen.
    Nach der Einführung des EHDS (European Health Data Space) können sämtliche behandelnden Ärzt:innen und Kliniken in allen Mitgliedsländern der EU auf diese Daten zugreifen und verarbeiten. Davon verspricht sich die EU-Kommission bessere Möglichkeiten für medizinische Angestellte, Diagnostiken zu erstellen und entsprechende Symptombilder behandeln zu können. Dieser Gesundheitsdatenraum soll EU-Bürger:innen außerdem ermöglichen, europaweit Rezepte einzulösen und somit die medizinische Versorgung zu garantieren.

    Die dabei ermittelten Gesundheitsdaten sollen fortan in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für öffentliche und private Gesundheitsforschung und für die Wissenschaft zugänglich gemacht werden. Davon erhofft sich die EU-Kommission eine schnellere Entwicklung von Medikamenten durch Einrichtungen und Unternehmen im europäischen Raum.

    Gesundheitsbehörden und Gesundheitspolitiker sollen in die Lage versetzt werden, mit Problemen wie z.B. einer Pandemie unmittelbar und angemessen zu reagieren. Gerade während der Coronapandemie wurden die fehlenden Gesundheitsdaten als problematisch gesehen und begründen nun die Digitaloffensive im europäischen Gesundheitsbereich.

    Dabei stellt das Pilotprojekt „#MyHealth@EU“ das erste Beispiel einer solchen Möglichkeit dar, auf der Gesundheitsdaten eingespeist und so den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden können.
    Der Plan ist, dieses Pilotprojekt bis 2025 in allen EU-Ländern zu etablieren und so die Möglichkeit zu schaffen, dass alle nationalen Behörden den Zugriff auf diese Daten regulieren und kontrollieren können.

    Einen Haken gibt es natürlich. So müssen alle europäischen Mitgliedsstaaten die elektronische Patientenakte, so wie es sie bereits seit 2021 in Deutschland gibt, einführen. Auch die strengen Datenschutzregeln der EU gelten bei der Anwendung der EDHS, da sichergestellt werden muss, dass ausschließlich Befugte Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patient:innen haben. Diese Sicherheit muss von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten garantiert werden.

    Herausforderungen und Risiken

    Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:

    „Die Informationen über meinen körperlichen und psychischen Gesundheitszustand sind extrem sensibel. Wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass diese Informationen von meinen behandelnden Ärzt:innen vertraulich behandelt werden, dann lasse ich mich möglicherweise nicht mehr behandeln. Das gefährdet kranke Menschen und ihr Umfeld. Deswegen muss die Digitalisierung des Gesundheitswesens strenge Anforderungen erfüllen.“

    Erstens darf Breyer zufolge ohne freie Zustimmung der Patient:innen nur der behandelnde Arzt Zugang zu Behandlungsinformationen erhalten.

    „Dazu gehört auch schon, dass ich überhaupt bei einem bestimmten Arzt in Behandlung bin. Es gibt gute Gründe, z.B. eine zweite Meinung einzuholen, ohne dass die beteiligten Ärzt:innen untereinander davon wissen.“

    Zweitens fordert Breyer: Ohne freie Zustimmung der Patient:innen darf nur eine dezentrale Speicherung der Behandlungsinformationen bei der gewählten Ärztin oder dem gewählten Arzt erfolgen und keine automatische Speicherung in zentralen Systemen, wo man keine Kontrolle mehr darüber hat. Dort besteht das Risiko, dass bei einem Datenverlust plötzlich die Daten der kompletten Bevölkerung abhandenkommen.

    Wenn es jemals einen Zugriff durch Industrie, durch Forschung oder gar Politik geben soll, dann will Breyer ihn nur anonymisiert und aggregiert zusammengefasst zulassen. „Es reicht nicht aus, einfach nur die Namen der Patient:innen wegzulassen. Denn Behandlungsverläufe sind so einmalig, dass es leicht ist, sie der betreffenden Person wieder zuzuordnen.“

    Auch Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, befürchtet:

    „Die Anforderungen werden in der Praxis zu vielfältigen Schwierigkeiten führen, z.B. im Bereich der IT-Sicherheit. Der Missbrauch von Gesundheitsdaten ist zu befürchten. Hier soll die Gesundheitswirtschaft genannt werden, die möglicherweise gezielte Werbung für Medikamente oder andere Produkte aus diesem Bereich an den Mann bringen könnte. Wir laufen hier Gefahr die Gesundheitsdaten der europäischen Bürger:innen freizugeben.
    Außerdem könnte die Industrie Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patient:innen erlangen und diese Informationen bei der Auswahl von Bewerbungen ausnutzen, um Gesünderen den Vorzug vor Menschen mit einer Krankengeschichte zu geben. Es sollten auch die Spezialist:innen vom Chaos Computer Club mit einbezogen werden.“

    Was die in Deutschland etablierte Gematik betrifft, wurden durch den Chaos Computer Club einige Möglichkeiten entdeckt, so haben die Sicherheitsforscher:innen im Club es geschafft, auf gültige Heilberufsausweise, Praxisausweise, Konnektorkarten und Gesundheitskarten dritter Identitäten zu gelangen. Diese dritten Identitäten können sich anschließend auf die Telematik-Infrastruktur und die Gesundheitsdaten der Versicherten zugreifen. Durch einen Beispielangriff waren die Mitglieder des Clubs in der Lage, grobe Mängel in den Zugangsprozessen aufzudecken, durch die kriminelle Individuen sich in die Systeme einschleichen könnten.

    „Wir sollten also sehr wachsam sein, was da etabliert werden soll. Und vor allem, die Bürger:innen offen und ehrlich darüber informieren. Der Anfang wurde gemacht, in dem die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland den Diskussionsabend am 06.10.2022 in einer Videokonferenz mit Dr. Patrick Breyer und Gästen veranstaltet hat. Wichtig ist allerdings, dass die Daten anonymisiert für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung stehen, ohne das es zu Missbrauch kommt,“

    so Sandra Leurs abschließend.

  • Einladung zum EU-Gesundheitsdatenraum-Talk

    Einladung zum EU-Gesundheitsdatenraum-Talk

    Die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland lädt am 06.10.2022 zu einem Diskussionsabend zum „Europäischer Gesundheitsdatenraum“ ein.

    Es diskutieren:

    • Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Mitverhandler zum „Europäischen Gesundheitsdatenraum“
    • Diplom-Dokumentarin Anja Hirschel, tätig im internationalen IT-Support und Themenbeauftragte der Piratenpartei für digitalen Wandel
    • Sandra Leurs, examinierte Altenpflegerin und Themenbeauftragte der Piratenpartei für Gesundheit und Pflege

    Der Abend findet auf der Videoplattform Big Blue Button statt:
    Einladungslink: https://bbb.piratensommer.de/b/swe-lmx-wm9-1ir
    Beginn: 20.30 Uhr

    Die Keynote zum „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ und dessen Auswirkungen auf das Arztgeheimnis hält Dr. Patrick Breyer. Im Anschluss wird Anja Hirschel die damit verbunden datenschutzrechtlichen Probleme im Gesundheitswesen darstellen.

    „Patientendaten sind sehr sensibel und müssen besonders geschützt werden.“
    Sandra Leurs, Schirmherrin der Veranstaltung

    Gäste sind herzlich willkommen. Nach den Vorträgen folgt eine offene Frage- und Diskussionsrunde. Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch zu diesem essentiellen Thema.

     

  • Jetzt handeln: Beispielloses EU-Gesetz zur Nachrichten- und Chatkontrolle bedroht Privatsphäre

    Jetzt handeln: Beispielloses EU-Gesetz zur Nachrichten- und Chatkontrolle bedroht Privatsphäre

    Die EU plant, private Chats, Nachrichten und E-Mails massenhaft und anlasslos auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen. Anlässlich des morgigen Europäischen Datenschutztages startet heute eine internationale Kampagne gegen die Pläne, initiiert von dem Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer. Seine Piratenpartei ruft Internetnutzer dazu auf, das Vorhaben bekannter zu machen und bei Abgeordneten und Regierungen zu protestieren. Dazu werden Grafiken, Cartoons, Musterbriefe und Stellungnahmen bereitgestellt.

    Die geplante verdachtslose Nachrichten- und Chatkontrolle wird mit Kinderschutz begründet, aber beispiellose Konsequenzen auf die Privatsphäre der EU-Bürger*innen haben: Private Nachrichten bis hin zu Nacktfotos und -videos können in die falschen Hände geraten, die fehleranfälligen Denunziationsmaschinen der Internetkonzerne zeigen täglich hunderte unschuldiger Internetnutzer zu Unrecht wegen angeblicher Kinderpornografie an – und kriminalisieren damit besonders viele Minderjährige. Es droht Massenüberwachung durch vollautomatisierte Echtzeit-Chatkontrolle und damit die Abschaffung des digitalen Briefgeheimnisses.

    Europaweites Aufbegehren zum Erhalt der Grundrechte

    Expert*innen und Datenschutzbeauftragte haben in den vergangenen Wochen Bedenken geäußert und das Gesetzesvorhaben scharf kritisiert. Nachdem der Gesetzesvorschlag ursprünglich im Eilverfahren beschlossen werden sollte, findet die Abstimmung im Parlament nun voraussichtlich im März statt. Diese Zeit werden die PIRATEN nutzen, um auf die weitreichenden Folgen der grundrechtswidrigen Chatkonrolle aufmerksam zu machen.

    „Die verdachtslose Durchleuchtung und Kontrolle sämtlicher Privatnachrichten der gesamten Bevölkerung mit fehleranfälliger Technik ist eines digitalen Überwachungsstaats wie China würdig, aber nicht eines Rechtsstaats,“

    prangert Breyer die Pläne an.

    „Selbst Videokonferenzen mit Ärzten wären betroffen. Unter permanenter Kontrolle kann eine unbefangene Beratung von Opfern und Patienten nicht mehr stattfinden. Gerade in der Pandemie betrifft die geplante Massenüberwachung digitaler Kommunikation im Grunde jeden von uns.

    Der Europäische Gerichtshof lässt eine permanente automatisierte Auswertung privater Kommunikation nur zu, wenn sie auf Verdächtige beschränkt ist (Rechtssache C-511/18). Wir dürfen nicht zulassen, dass die EU höchstrichterliche Urteile mit Füßen tritt!“

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    “Das standardmäßige Mitlesen von Nachrichten, auch automatisiert, wäre eine Ungeheuerlichkeit und muss dringend verhindert werden. Wenn ich mich entscheide einer Person privat ein Bild oder eine Nachricht zu senden, dann gehe ich davon aus, dass dies immer den Schutz der Privats- oder sogar Intimsphäre genießt. Diese Vertraulichkeit darf nicht erschüttert werden. Unsere Kommunikation ist das Gerüst unserer Gesellschaft, die Notwendigkeit für Menschlichkeit und Empathie. Jeden Menschen bei der Kommunikation wie einen potentiellen Straftäter zu behandeln, schädigt diesen wichtigen sozialen Klebstoff.”

    Hintergrund:

    Die Europäische Kommission hat 2020 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der es Anbietern erlauben soll, mithilfe fehleranfälliger Technik vollautomatisiert alle privaten Chats, Videokonferenzen, Nachrichten und E-Mails verdachtslos und flächendeckend nach möglicherweise verbotenen Darstellungen Minderjähriger und Anbahnungsversuche (Kontaktaufnahme zu Minderjährigen) zu durchsuchen. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, werden alle Nachrichteninhalte und Kontaktdaten automatisch und ohne menschliche Prüfung an eine private Verteilstelle und weiter an Polizeibehörden weltweit geleitet. Die Betroffenen sollen nie davon erfahren. Kein Richter muss dieser Durchsuchung vorab zustimmen.

    Einige US-Dienste wie Gmail und Outlook.com praktizieren diese automatische Nachrichten- und Chatkontrolle bereits. Verschlüsselte Nachrichten sind zurzeit noch ausgenommen. Die EU-Kommission will mit einem zweiten Gesetzentwurf bald alle Anbieter zum Einsatz dieser fehleranfälligen Technologie verpflichten.

  • Kinderschutz durch Nachrichtendurchsuchung? Ermitteln statt Überwachen!

    Kinderschutz durch Nachrichtendurchsuchung? Ermitteln statt Überwachen!

    Das Europäische Parlament debattierte heute einen Gesetzentwurf der EU-Kommission, der die verdachtslose Durchleuchtung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation per Messenger oder E-Mail zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten zulassen soll. Kommissarin Johannson argumentierte im Europäischen Parlament, die zum Urheberrechtsschutz 2019 eingeführten Uploadfilter müssten erst recht zum Schutz von Kindern eingesetzt werden. Im nächsten Jahr solle die Nachrichtendurchsuchung für alle Anbieter verpflichtend werden, kündigte sie an.

    Kommission greift Vertraulichkeit der privaten Kommunikation im Netz an

    Konkret soll es internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten gestattet werden, den Inhalt privater Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch mithilfe von fehleranfälliger “künstlicher Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” gegen Kindesmissbrauch im Netz vorgegangen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger weitergeleitet werden, ohne dass die Betroffenen von der Prüfung erfahren.

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß als kontraproduktiv und schädlich an: 

    “Der geplante Privatnachrichtenscanner der EU-Kommission ist kontraproduktiv, unverhältnismäßig und bedroht unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz, auf die Kinder besonders angewiesen sind. Vertraulichkeit und Verschlüsselung schützen Minderjährige beispielsweise davor, dass private, untereinander ausgetauschte Aufnahmen von Pädophilen abgefangen und missbraucht werden.

    Die Kommission versteht nicht, dass durch das Durchleuchtungsvorhaben Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle gedrängt werden, was die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen wird. Bestehen bleiben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnde Vorbeugung und Erkennung von Kindesmissbrauch, unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlastete Kriminaltechniker.

    Längst ist das Internet unverzichtbar zum Austausch von Informationen in sämtlichen Lebensbereichen. Der Weg von der Zensur krimineller Inhalte zur Zensur unliebsamer Inhalte ist nicht weit. Wir dürfen nicht zulassen, dass bei IT-Konzernen digitale schwarze Kammern eingerichtet werden!

    Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“

    Widerspruch zum geplanten Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation

    Nach der im Jahre 2018 beschlossenen europäischen Kommunikationsreform, dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation, fallen zum Jahresende auch Messenger- und E-Mail-Dienste (z.B. Facebook Messenger, GMail) unter das Telekommunikationsgeheimnis. Die EU-Kommission möchte nun noch vor Inkrafttreten dieser EU-Regeln im Eilverfahren eine Ausnahme zur Durchleuchtung privater Kommunikation durchsetzen. 

    Schon 2011 wurde eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie verabschiedet , die Maßnahmen für das Vorgehen gegen Kindesmissbrauch und die Aufarbeitung bestehender Fälle vorschlägt. Die Umsetzung dieser Richtlinie liegt bei den EU-Mitgliedsstaaten, doch sie steht auch nach 9 Jahren in den meisten Ländern noch aus.

    Weitere Informationen und alternative Ansätze zum wirksamen Vorgehen gegen Kindesmissbrauch: https://www.patrick-breyer.de/?p=593057

  • Kinder schützen statt Bürger ausspähen: Patrick Breyer warnt vor Nachrichtendurchleuchtungsvorstoß von #Zensursula

    Kinder schützen statt Bürger ausspähen: Patrick Breyer warnt vor Nachrichtendurchleuchtungsvorstoß von #Zensursula

    Die EU-Kommission schlägt die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten vor. Heute hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten soll es gestattet werden, den Inhalt aller privaten Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch fehleranfällige “künstliche Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” zugelassen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger und Nichtregierungsorganisationen weltweit weitergeleitet werden. Die Betroffenen sollen davon unabhängig vom Ausgang der Prüfung nie erfahren.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß an:

    “Die einschlägig bekannte Zensursula von der Leyen versucht diesmal über die EU, unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz anzugreifen. Was sie nicht begreift: Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle zu verdrängen, wird die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen. Bestehen bleiben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnde Vorbeugung von Kindesmissbrauch, unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlastete Kriminaltechniker. 

    Konzerne wie Facebook und Google den Inhalt unserer gesamten privaten Kommunikation verdachtslos und flächendeckend abfangen und auswerten zu lassen, ist zur Aufklärung der von organisierter Kriminalität genutzten Kanäle absolut untauglich und kontraproduktiv, bedroht aber die Privatsphäre und die Sicherheit der Internetkommunikation von Millionen unbescholtenen Bürgern und wird vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Man stelle sich vor, die Post würde auf der Suche nach Verbotenem alle Briefe öffnen. Wir werden nicht hinnehmen, dass Zensursula digitale Schwarze Kammern einrichtet!

    Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne. Besonders betroffen wären Nachrichten von Teenagern untereinander, die ein Recht auf Respekt ihres Sexuallebens haben. Verdachtsmeldungen sollen unkontrollierbar an Staaten wie die USA weitergeleitet werden, in denen keinerlei Datenschutz gilt, mit unabsehbaren Konsequenzen. Zensursula meint offenbar die Massenproteste gegen Uploadfilter-Zensurmaschinen einfach ignorieren zu können, aber da hat sie sich getäuscht!“ 

    Widerspruch zum bisher vorgesehenen Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation

    Der Gesetzentwurf der Kommission steht mit einem schon beschlossenen Gesetz zum Schutz der Internetkommunikation, das mit dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation zum Jahresende in Kraft treten soll, im Widerspruch. Der Code hat das Ziel, die Vertraulichkeit von Nachrichten über Messengerdienste, E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie zu schützen und das Fernmeldegeheimnis auf sie zu erstrecken. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz vor Ausspähung soll verpflichtend werden. Die jetzt geplanten Gesetzesänderungen hebeln diese Vertraulichkeit wieder aus und schaffen Hintertüren. Breyer dazu: „Verdachtslose Massendurchleuchtung privater Nachrichten verletzt das Grundrecht auf Achtung unserer Privatsphäre und unserer Korrespondenz. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“ 

    Breyer hält die Überwachung kommerzieller Kommunikationsdienste im Kampf gegen kriminelle Inhalte im Netz für wirkungslos, da die organisierte Kriminalität auf andere Kommunikationswege zurückgreift, die sich der Filterung entziehen. „Wer die Strafverfolgung verbessern will, muss endlich den erschreckenden Rückstau bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträgern angehen. Statt ausländische Konzerne zu einer Privatpolizei zu machen, muss die Kriminalistik endlich im digitalen Zeitalter ankommen.“ In der Vergangenheit haben Ermittlungen wegen eines falschen Verdachts auf Kinderpornografiebesitz teilweise zu Selbstmorden geführt.

    Effektives Vorgehen im Kampf gegen Kindesmissbrauch sollte an erster Stelle stehen

    Nach Schätzungen werden 10% aller Kinder im Laufe ihres Lebens Opfer sexuellen Missbrauchs, der meist im Kreis der Familie, Freunde und Bezugspersonen stattfindet. Die Zahlen sind erfreulicherweise rückläufig. Um wirksam gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, sollte die effektive Prävention in den Fokus rücken, z.B. durch Aufklärung junger Menschen über Gefahren im Netz. Korrigiert werden muss die unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten. Außerdem muss den mit der Auswertung beschlagnahmter Datenträger schon heute völlig überlasteten Kriminaltechnikern geholfen werden. 

  • EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur länderübergreifenden Anti-Terror-Internetzensur aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.214 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.

    Nur 30% der Befragten unterstützen die Pläne von EU-Kommission und EU-Regierungen einschließlich der Bundesregierung, Internetveröffentlichungen in ihrem Land künftig von Behörden in allen 27 EU-Staaten auf “terroristische Inhalte” überprüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Dagegen fordern 51% der Befragten, über die Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen in ihrem Land sollen nur Behörden oder Gerichte ihres eigenen Landes entscheiden. Dies versucht das Europäische Parlament in den laufenden Verhandlungen durchzusetzen.

    Kritiker befürchten, dass ausländische Regierungen wie in Ungarn hierzulande völlig legal veröffentlichte unliebsame Inhalte als “Terrorismus” einordnen und löschen lassen könnten. Jedes EU-Land verwendet seine eigene Liste “terroristischer Organisationen”. So betrachtet Spanien die katalonische Unabhängigkeitsbewegung als Terrorismus. 2019 forderten französische Behörden die Löschung hunderter Internetseiten, die mit Terrorismus nichts zu tun hatten, darunter Cartoons, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Regierungsveröffentlichungen und Informationen zu Veganismus.

    Die Verhandlungen über die geplante EU-Verordnung zur Verhinderung terroristischer Inhalte im Netz

    Aktuell verhandelt die EU über eine Verordnung, mit der die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet verhindert werden soll – und das, wenn es nach EU-Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Auch nachdem der französische Verfassungsgerichtshof ein ähnliches Gesetz zur Schnell-Löschung terroristischer Inhalte innerhalb einer Stunde ab Erhalt einer polizeilichen Löschanordnung für verfassungswidrig erklärt hat, halten die schwedische EU-Innenkommissarin Johansson und die deutsche Ratspräsidentschaft unter Führung des Bundesinnenministeriums an den vergleichbaren EU-Plänen fest. Um ein allgemeines Meinungsbild der EU-Bürger einzuholen, hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei, Fraktion Grüne/EFA) die repräsentative Befragung in Deutschland, Österreich, Schweden, Polen, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Irland und Tschechien in Auftrag gegeben.

    Mehrheit gegen Einsatz von Anti-Terror-Uploadfiltern

    Nur 38% der Befragten unterstützen auch das weitere Vorhaben von EU-Kommission und EU-Regierungen, zur Verhinderung der Veröffentlichung “terroristischer Inhalte” den Einsatz maschinengesteuerter Uploadfilter vorzuschreiben. Die meisten Bürger*innen fordern stattdessen eine Einzelfallprüfung durch öffentliche Behörden oder lehnen eine Löschung “terroristischer Inhalte” aus dem Netz komplett ab (59%).

    Zwar ist eine automatisierte Löschung mit Uploadfiltern schneller und weniger arbeitsaufwändig als eine Bewertung jedes Einzelfalls durch staatliche Stellen, aber eine zuverlässige Unterscheidung von Terrorpropaganda und rechtmäßigen Inhalten wie Presseberichten über Terrorismus, wissenschaftlichen Analysen oder Kritik an Terrorismus vermögen sie nicht vorzunehmen. Sie unterdrücken daher immer wieder auch legale Veröffentlichungen, was Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit gefährdet. Je nach Kontext kann beispielsweise das Foto eines Anschlags für Propagandazwecke oder zur legitimen Berichterstattung durch Nachrichtenmedien verwendet werden.
    Selbst Youtube-Betreiber Google meldet die irrtümliche Löschung einer Parlamentsdebatte über Folter sowie von Aktivistenvideos über Kriegsverbrechen in Syrien durch seine Filteralgorithmen.

    „In Anbetracht des jüngsten Gerichtsurteils und der öffentlichen Meinung müssen die EU-Regierungen ihr Beharren auf ausländischen Löschanordnungen und Upload-Filterpflichten endlich aufgeben,“

    fordert der Europaabgeordnete Patrick Breyer.

    „Terroristische Online-Propaganda sollte wirksam bekämpft werden, ohne jedoch die digitale Wirtschaft übermäßig zu belasten oder gar Grundrechte zu opfern. Wir müssen uns gegen eine Internet-Zensur nach chinesischem Vorbild zur Wehr setzen,“

    so Breyer.

    Informationen zum Verhandlungsstand unter https://www.patrick-breyer.de/?p=590542

  • PIRATEN zu EU-Digitalplänen: „Citizens first“ statt „Europe first“!

    PIRATEN zu EU-Digitalplänen: „Citizens first“ statt „Europe first“!

    Zu der heute von der europäischen Kommission vorgelegten Digitalstrategie kommentiert der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:

    „Unsere Antwort auf die digitale Revolution kann nicht bloße Standortpolitik und Industrieförderung nach dem Motto ‚Europe first‘ sein. Der von der Leyen-Kommission fehlt der Wille, den Überwachungskapitalismus im Netz durch offene, dezentrale und datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle zu ersetzen, beispielsweise indem Facebook seinen Nutzern und Nutzerinnen einen Anbieterwechsel unter Aufrechterhaltung ihrer bestehenden Kontakte ermöglicht (Interkonnektivität).“

    Zu der anstehenden EU-Konsultation zu Regeln für den Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ erläutert Dr. Breyer:

    „Die EU-Kommission muss dringend ein Moratorium für Massenüberwachung durch Gesichtserkennung und automatisierte Verhaltenskontrolle auf den Weg bringen, statt ihr durch vermeintliche ‚Regulierung‘ in Wahrheit den Weg zu ebnen. In einer freien Gesellschaft können wir ständige Kontrolle, massenhafte Falschmeldungen und systematische Diskriminierung nicht dulden. Viele Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz sind faszinierend. Dass der Politik nichts anderes einfällt, als diese Technologie für die Überwachung von Menschen an Grenzen und im öffentlichen Raum zu missbrauchen, ist ein Skandal. China setzt bereits heute Gesichtserkennung, verbunden mit dem sogenannten Sozialkredit-System ein, um seine Bürgerinnen und Bürger fremdzusteuern. Solche Technologie darf in einer freiheitlichen Gesellschaft niemals zum Einsatz kommen, da ständige Überwachung einen Konformitäts- und Anpassungsdruck ausübt. Daher brauchen wir dieses Moratorium. Wer ethische KI fordert, muss unethische KI verbieten.“

    Die vorgestellte Datenstrategie kritisiert Breyer scharf:

    „Auch wenn die Kommission wiederholt auf die Datenschutzgrundverordnung verweist, wird beim Durchlesen des vorgelegten Konzepts schnell klar, worum es hier im Grunde geht: Die Kommerzialisierung unser Daten. Daten sind aber nicht einfach ein Rohstoff, den es zu fördern gilt, sondern bestehen in vielen Fällen aus privatesten Informationen, die von Konzernen und Staaten jetzt wirtschaftlich ausgebeutet werden sollen. Anonymisierte Daten können und sollen gerne für Forschung und für kommerzielle Anwendungen eingesetzt werden. Wenn es hingegen um persönliche Informationen über Einzelpersonen geht, müssen diese Daten vor ungefragter Zweckentfremdung geschützt werden. Insbesondere die wirtschaftliche Ausbeutung von Informationen über unsere Gesundheit ist inakzeptabel.“

  • EU erwägt allgemeine Uploadfilter-Pflicht und Internetverbote

    EU erwägt allgemeine Uploadfilter-Pflicht und Internetverbote

    Die EU-Kommission will Online-Plattformen künftig auch in anderen Fällen als Urheberrechtsverstößen allgemein zum Einsatz von Upload-Filtern zwingen. Mit solchen „proaktiven Maßnahmen“ soll die Verbreitung illegaler und auch legaler, angeblich „schädlicher Inhalte“ verhindert werden. Außerdem könnten unerwünschte Veröffentlichungen mit der Sperrung von Online-Konten bestraft werden. Diese Vorschläge ergeben sich aus einem geleakten Arbeitsdokument der EU-Kommission.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

    „Die alarmierenden Pläne in der Kommission würden Online-Plattformen dazu zwingen, als ‚Internetpolizei‘ und ‚Internetzensoren‘ zu handeln. Fehleranfällige Upload-Filter, die das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen, drohen immer öfter eingesetzt zu werden.

    Umgekehrt sollten verfehlte nationale Rechtsvorschriften wie das deutsche NetzDG ersetzt und dadurch die freie Meinungsäußerung besser als bisher geschützt werden. Messengerdienste und soziale Netzwerke könnten miteinander verbunden werden, was gut für den Wettbewerb wäre und dem Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit einräumt. Das Recht, Internetdienste anonym zu nutzen, könnte erstmals auf EU-Ebene geschützt werden.

    Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde schaut der EU sehr aufmerksam auf die Finger. ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen.“

    Hintergrund:
    Die EU-Kommission will Internetplattformen für Verhalten ihrer Nutzer verantwortlich machen, auch wenn sie davon keine Kenntnis haben, wie es bereits in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen ist. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre. Konkret äußern sich dazu die GD CONNECT (Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien) und die GD HOME (Generaldirektion Migration und Inneres) in dem geleakten Arbeitsdokument.