Schlagwort: EU-Kommission

  • EU-Reform der Plattformregulierung: ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen!

    EU-Reform der Plattformregulierung: ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen!

    Die Europäische Kommission plant, die E-Commerce-Richtlinie abzuschaffen und durch ein neues „Digitale-Dienste-Gesetz“ zu ersetzen. Details sind nun durchgesickert.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, kommentiert:

    „Im schlimmsten Fall würden die Pläne der Kommission Online-Plattformen dazu zwingen, als ‚Internetpolizei‘ und ‚Internetzensoren‘ zu handeln. Sie könnten fehleranfällige Upload-Filter fördern, die das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen. Unrealistische Zeitrahmen für die Entfernung von Inhalten würden kleine und mittlere Unternehmen und nicht-kommerzielle Dienste in ihrer Existenz bedrohen. Regierungen, die unsere Online-Aktivitäten ausspähen, würden die Privatheit unserer intimsten Leidenschaften und Schwächen aushebeln.
    Im besten Fall könnten jedoch verfehlte nationale Rechtsvorschriften wie das deutsche NetzDG ersetzt und dadurch die freie Meinungsäußerung besser als bisher geschützt werden. Messengerdienste und soziale Netzwerke könnten miteinander verbunden werden, was gut für den Wettbewerb wäre und dem Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit einräumt. Das Recht, Internetdienste anonym zu nutzen, könnte erstmals auf EU-Ebene geschützt werden.

    Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde schaut der EU gerade jetzt sehr aufmerksam auf die Finger. ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen.“

    Hintergrund

    Die EU-Kommission will den Geltungsbereich der derzeitigen E-Commerce-Richtlinie ausweiten, um ein Maximum an digitalen Diensten, von ISPs über soziale Netzwerke bis hin zu Werbediensten und mehr, einzubeziehen. Sie fordert eine strengere Haftungsregelung, ähnlich denjenigen, die in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen sind. Sie will, dass automatische Filter „transparent“ und „verantwortlich“ gestaltet werden und fordert eine gemeinsame Regelung der Löschung von Online-Inhalten. Die Zusammenarbeit mit Behörden, einschließlich Polizei und Finanzämtern, durch Erleichterung des Zugangs zu Nutzerdaten ist ebenfalls Teil des vorgeschlagenen Textes. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre.

    Von Netzpolitik.org geleaktes Arbeitspapier

  • Ergebnis der Mitgliederbefragung: PIRATEN sagen Nein zu von der Leyen

    Ergebnis der Mitgliederbefragung: PIRATEN sagen Nein zu von der Leyen

    Wie schon Ende Mai zur Fraktionsbildung im Europäischen Parlament, hat Dr. Patrick Breyer (MdEP) eine bundesweite Mitgliederbefragung angeregt.
    Dieses Mal ging es um die Wahl Ursula von der Leyens zur Kommissionspräsidentin am heutigen Dienstag.

    „Frau von der Leyen ist vielen jungen Deutschen als ‚Zensursula‘ in Erinnerung. Mit einer emotionalen Angstkampagne versuchte sie, ein unwirksames und schädliches Internet-Zensurgesetz durchzusetzen, wobei sie Massenproteste und Kritik aus der Wissenschaft ignorierte. Sie stimmte im Bundestag 2015 für die Wiedereinführung der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung, obwohl der Europäische Gerichtshof diese für unverhältnismäßig befunden hatte. Auf unsere Frage letzte Woche hat sie ein Moratorium für neue Gesetze zur Massenüberwachung abgelehnt. Sie schweigt zu Lobbyismus, Transparenz und Bürgerbeteiligung. Die Piratenpartei hat ihr mit diesem Votum aus all diesen Gründen eine klare Absage erteilt“

    kommentiert Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei.

    Als die nominierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 10. Juli in der Fraktion Grüne/EFA des EU-Parlaments ihre Pläne als Kommissionspräsidentin vorstellte, wurde sie von der EU-Abgeordneten Markétka Gregorová der tschechischen Piratenpartei gezielt auf die Urheberrechtsreform und die Großdemonstrationen angesprochen. Die Frage, ob sie als Kommissionspräsidentin die Urheberrechtsreform überarbeiten wird, ließ sie offen.

    „Mit Limesurvey haben wir eine schnelle und unbürokratische Möglichkeit, unsere Mitglieder in Entscheidungsprozesse einzubinden. Die Umfragen werden per Email versandt, die Abstimmung erfolgt anonym. Wir können damit selbstverständlich keine verbindlichen Beschlüsse fassen, haben aber damit die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit ein Meinungsbild abzufragen“

    erklärt Borys Sobieski, stellvertretender Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland.

    Die Umfrage ging an 6.764 Mitglieder, von denen 1.655 teilgenommen haben. Auf die Frage „Soll unser Abgeordneter im Europäischen Parlament Dr. Patrick Breyer für Ursula von der Leyen bei der Wahl zum EU-Kommissionsvorsitz stimmen?“ antworteten 89% mit Nein. Damit haben die Mitglieder der Piratenpartei ein sehr deutliches Stimmungsbild abgegeben.

  • EuGH-Urteil: Noch ein weiter Weg zu transparenter europäischer Justiz

    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat heute dem Bürgerrechtler Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland recht gegeben: Die EU-Kommission muss Presse und Öffentlichkeit künftig Zugang zu den Argumenten und Anträgen der Beteiligten vor europäischen Gerichten gewähren – jedoch in der Regel erst nach Abschluss eines Verfahrens (EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P). Im konkreten Fall verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Jedoch verhängte der Gerichtshof eine Kostenstrafe gegen Breyer, weil dieser die im laufenden Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage veröffentlicht hatte.

    „Die Transparenz der europäischen Justiz bleibt nach diesem Urteil mangelhaft und dringend verbesserungsbedürftig“, zeigt sich Breyer von dem Teilerfolg enttäuscht. „Da die Luxemburger Richter Transparenz in laufenden Verfahren ohne Grund als Bedrohung zu betrachten scheinen, muss der Gesetzgeber handeln und die Verfahrensregeln nach Vorbild des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs überarbeiten. Dass Parteien nach
    Meinung des EuGH gar generell zur Geheimhaltung von Schriftsätzen – sogar der selbst verfassten Schriftsätze – verpflichtet sein sollen, ist inakzeptabel und gefährdet die Pressefreiheit“, betont Breyer, ehemals Vorsitzender der PIRATEN-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein. Laufende EU-Gerichtsverfahren mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger würden so weitgehend zu Geheimverfahren.

    „Presse und Öffentlichkeit dürfen in Grundsatzprozessen jedoch nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Idee, Staaten und Institutionen müssten vor Gericht unabhängig von jeder öffentlichen Kritik und Kontrolle auftreten können, widerspricht dem Grundgedanken der Demokratie und der Pressefreiheit. In Zeiten der Legitimationskrise der EU weckt diese Intransparenz der EU-Justiz eher Misstrauen als Vertrauen zu fördern. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit“, so Breyer.

    Hintergrund:

    Weil der EuGH bisher keinerlei Zugang zu eingereichten Argumenten und Anträgen gewährt, verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. In erster Instanz wurde die Kommission zur Herausgabe verurteilt und ist dem nachgekommen, jedoch nicht ohne Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Berufung wurde heute zurückgewiesen.

    Generalanwalt Bobek hatte im Dezember für einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des Gerichtshofs plädiert. Der Gerichtshof solle seine bisherigen restriktiven Zugangsregelungen überdenken. Schriftsätze könnten sowohl in abgeschlossenen als auch, in beschränkterem Umfang, in anhängigen Rechtssachen öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gewährt schon heute öffentlichen Zugang zu eingereichten Schriftsätzen.

    Die europäischen Gerichte entscheiden über die Auslegung und Gültigkeit europäischen Rechts, auch über dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten. Kontrovers diskutiert wurden etwa Urteile des Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, zum Recht auf Vergessen im Internet sowie das anstehende Urteil zum Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank („Euro-Rettung“).

    Dazu unser Wahlprogramm zum Thema Innen- und Rechtspolitik:

    https://redesign.piratenpartei.de/mission/wahl-und-grundsatzprogramme/wahlprogramm-btw2017/innen-und-rechtspolitik/

  • Bundestag beschließt EU-Richtlinie: Freifunk vor dem Aus?

    Der Bundestag hat eine Regelung für einheitliche Stecker an Netzteilen für Mobilgeräte beschlossen. Das ist zumindest das, was in der öffentlichen Wahrnehmung primär ankommen wird. Viel wichtiger sind aber die technischen Details der neuen EU-Funkrichtlinie (2014/53/EU), die praktisch wörtlich in deutsches Recht umgesetzt wurde. Unauffällig steht in § 4.3.9 zu „Anforderungen an Funkanlagen in bestimmten Kategorien oder Klassen“ Folgendes: „Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für welche die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.“ Näheres regeln dann sogenannte „delegierte Rechtsakte“. Diese kommen von der EU Kommission und können nur durch eine 2/3 Mehrheit im Europaparlament gestoppt werden.

    Guido Körber, Direktkandidat zur Bundestagswahl im Wahlkreis 62 in Brandenburg, erklärt:

    „Die Regelungen enthalten politischen Sprengstoff, weil damit die Installation alternativer Software z.B. auf WLAN-Routern oder sogar die Installation von Software auf Funkmodulen unmöglich gemacht werden kann. Darunter würden sowohl die Open Source Bewegung als auch Freifunk und viele kleine und mittelständische Unternehmen leiden. Ihnen wird dadurch der unkomplizierte Zugang zu Funkhardware für ihre Projekte und Produkte verwehrt. Wie der Nachweis der Konformität, also die Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Grenzen, genau erfolgt, bleibt offen. Es drohen komplizierte Verfahren, die nur noch von Konzernen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln durchgeführt werden können.“

     

    Wird bald die halbe Elektronikindustrie verboten?

    Nach wie vor bleibt die EU-Kommission eine Erklärung schuldig, wozu diese Regelungen notwendig sind. Es ist bisher kein Nachweis erbracht worden, dass die Installation von alternativer Software auf Funksystemen zu Problemen führt. Guido Körber erläutert weiter:

    „Hier drängt sich der Verdacht auf, dass erfolgreiches Lobbyarbeit betrieben wurde, um die lästige Konkurrenz ausschalten zu können, wie z.B. Freifunk-Initiativen und eine Vielzahl von Anbietern in den Internet-of-Things Sparten. Wird mit dieser Regelung zukünftig die halbe Elektronikindustrie verboten?“

     

  • Reda führt fraktionsübergreifenden Widerstand gegen EU-Leistungsschutzrecht an

    In einem neuen Kampagnenvideo sprechen sich zwölf Mitglieder des Europäischen Parlaments unisono gegen den Gesetzesentwurf für ein EU-Leistungschutzrecht für Presseverleger aus, den der scheidende Digitalkommissar Günther Oettinger im Herbst vorgelegt hatte.

    Mitglieder sämtlicher EU-Fraktionen (mit Ausnahme der Rechtsextremen) schließen sich damit der Kampagne von Felix Reda an. Reda ist Europaabgeordneter der PIRATEN und eine stellvertretende Vorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion. Aus Deutschland sind weiter Dietmar Köster (SPD), Martina Michels (LINKE) und Alexander Graf Lambsdorff (FDP) vertreten. Mit dem polnischen MdEP Michał Boni (EVP) ist auch ein Fraktionskollege von Oettinger Teil der Kampagne.

    „Der Plan der Kommission würde die Art und Weise, wie wir heute Nachrichten teilen, illegal machen“, warnt Philippe Lamberts, der belgische Ko-Vorsitzende der grünen Fraktion, im Video. „Dieser Plan würde die Meinungsfreiheit im Internet einschränken“, urteilt Laura Ferrara von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung. „Das Vorhaben schadet kleinen Verlagen und innovativen Startups“, so Brando Benifei von den italienischen Sozialdemokraten. „Journalisten werden davon keinen Vorteil haben“, ergänzt Dietmar Köster.

    Reda kommentiert:

    „Das EU-Leistungsschutzrecht stößt nicht nur in der Bevölkerung auf breiten Widerstand. Dass sich nun Abgeordnete aus allen Fraktionen dem Protest anschließen, macht mich zuversichtlich, dass das Parlament die Linkfreiheit verteidigen und das Leistungschutzrecht ablehnen wird. Das EU-Leistungsschutzrecht soll im Gegensatz zum ähnlichen Gesetz, das in Deutschland seit 2013 in Kraft ist, nicht nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren, sondern auch soziale Netzwerke und sogar Blogger zur Kasse bitten, wenn sie kurze Anreißer von Nachrichteninhalten verbreiten. Die vorgesehene Schutzfrist ist zwanzigmal so lange wie in Deutschland. Im Gesetzesentwurf ist keinerlei Ausnahme für kürzeste Textpassagen oder für Privatpersonen vorgesehen.“

    Am morgigen Donnerstag wird der Rechtsausschuss des Europaparlaments erstmals über den Urheberrechtsreformvorschlag beraten. Die zuständige Berichterstatterin Therese Comodini Cachia (EVP) wird im März ihren Entwurf für einen Standpunkt des Parlaments vorlegen.

    Kampagnenvideo zu „Save the link“:

  • „Kein Urheberrecht auf Daten“: Julia Reda kritisiert EU-Kommissionspläne

    „Kein Urheberrecht auf Daten“: Julia Reda kritisiert EU-Kommissionspläne

    Die heutige Mitteilung der EU-Kommission zur europäischen Datenwirtschaft kommentiert Julia Reda, EU-Abgeordnete der PIRATEN und Vizevorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion, wie folgt:

    „Die EU-Kommission liebäugelt mit einem neuen urheberrechts-ähnlichen Schutz für Daten. Das ist Günther Oettingers letzte schlechte Idee als scheidender Digitalkommissar – sie hätte fatale Auswirkungen und ist strikt abzulehnen.

    Eine Reihe von Nullen und Einsen würde dadurch ähnlich geschützt wie schöpferische Werke. Das würde hohe Nebenkosten und enorme Rechtsunsicherheit für alle erzeugen, die Daten erstellen und nutzen – etwa für Forscherinnen und Forscher oder innovative Startups. Die Nutzung von Daten wie Zugriffsstatistiken, Sensordaten oder Messwerte würde rechtlich so komplex wie der Umgang mit dem Urheberrecht heute.

    Im ‚Internet of Things‘ wird es immer wichtiger, Nutzerinnen und Nutzern von Geräten und Diensten den Zugriff auf jene Daten zu garantieren, die sie durch ihre Benutzung generieren. Auch ein Recht auf Mitnahme solcher Daten zu anderen Diensten ist dringend nötig – die von der Kommission angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Portabilität müssten noch viel weiter gehen. Ein neues Schutzrecht wäre hingegen das völlig falsche Werkzeug. Statt die Autonomie von Nutzerinnen und Nutzern zu sichern, würden Firmen in ihren Geschäftsbedingungen einfach die Abtretung dieses Rechts verlangen und diese Daten damit umso mehr zur handelbaren Ware machen.

    Die Kommission würde mit dieser Idee die Fehler des Datenbankschutzrechts wiederholen, das nicht nur seinen Zweck verfehlt hat, die europäische Datenwirtschaft zu fördern, sondern im Gegenteil der innovativen Nutzung von Datensammlungen häufig im Weg steht.

    Die heute gestartete EU-Konsultation zum Thema gibt der Öffentlichkeit die Gelegenheit, die Idee eines neuen Schutzrechts für Daten klar abzulehnen.“

  • TTIP – Game Over?

    Nachdem Donald Trump zum neuen Präsidenten der USA gewählt worden war, wurde TTIP für so gut wie tot erklärt. Bereits im Wahlkampf hatte sich Trump lautstark gegen Freihandelsabkommen positioniert und angekündigt, auch das seit 1994 bestehende nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA verändern oder aufkündigen zu wollen. Die Frage ist nun, was nach Trumps Amtseinführung von diesen Ankündigungen übrig bleiben wird. Immerhin sind die Gewinner solcher Abkommen Personenkreise, die man getrost als Trumps Peergroup bezeichnen kann: Milliardäre, die skrupellos ihren Vorteil suchen.

    Campact hat dazu bemerkt, dass Trump mit dem Ende von TTIP nicht viel zu tun habe: Dies sei primär ein Erfolg der internationalen Öffentlichkeit gewesen, die dagegen aufgestanden sei. Das ist mit Sicherheit zu einem erheblichen Teil richtig. Es ist für Politiker schon ziemlich unangenehm, wenn gegen eines ihrer Lieblingsprojekte mehr als 3,6 Millionen Unterschriften gesammelt werden und mehrfach Hunderttausende auf die Straße gehen. Dazu kommt, dass „die Wirtschaft™“ keineswegs so geschlossen hinter derartigen Projekten steht, wie die beteiligten Politiker der Öffentlichkeit gerne vorgaukeln würden: Bereits 2014 sprach sich der mittelständische Verband AMA gegen die intransparenten Verhandlungen zu TTIP und CETA aus. In 2015 begannen sich kleine und mittelständische Firmen in mehreren europäischen Ländern gegen TTIP zu positionieren, in Deutschland wurde KMU-gegen-TTIP gegründet.

    Nachdem immer mehr Details zu den unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelten Abkommen ans Licht gelangten, führte das Schwergewicht unter den deutschen Wirtschaftsverbänden, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft BVMW, eine Befragung unter seinen Mitgliedern durch. Das Ergebnis kam einer roten Karte für die Freihandelspolitik gleich: Über 80 Prozent der Unternehmen versprechen sich keine Vorteile, und immerhin noch 60 Prozent befürchten Nachteile durch die Abkommen. Das Kalkül der neoliberal orientierten Wirtschaftsabteilung in der EU-Kommission scheint nun in die Richtung zu gehen, dass man hofft, CETA durchgeboxt zu haben und dann erst mal unter der Wahrnehmungsgrenze mit kleineren Abkommen weiter zu machen. TTIP offiziell (vorerst) zu Grabe zu tragen passt da gut als Ablenkungsmanöver. Ob und wie TTIP später wieder auftaucht, werden wir dann sehen.

    Ähnliches war schon zu beobachten, als ACTA 2012 im Europaparlament scheiterte. Massiver Widerstand der Öffentlichkeit hatte den Parlamentariern klar gemacht, dass sie mit ACTA gegen die Interessen der Bevölkerung handeln würden. Statt dessen tauchten erste Teile des Vorhabens in CETA wieder auf.  Die restlichen Bausteine von ACTA werden wir dann vermutlich im TISA-Abkommen und in anderen Handelsabkommen finden, also, wenn wir die Vertragstexte dann irgendwann mal lesen dürfen. Bis zu zwanzig weitere Freihandelsabkommen bereitet die EU-Kommission derzeit vor, wie die Welt kürzlich berichtete, davon am weitesten fortgeschritten ist das Abkommen mit Japan. Einsicht in Vertragstexte? Fehlanzeige. Vielleicht gibt es bald wieder Leseräume. Doch aus der Übersicht zum derzeitigen Stand der Verhandlungen ist zumindest zu entnehmen, dass erneut alle Zutaten enthalten sind, die Freihandelsabkommen so unbekömmlich machen: Investorenschutz, geistiges Eigentum, Standards für Lebensmittel und so weiter.

    Gerne verweist die EU-Kommission auf das Freihandelsabkommen mit Südkorea, das in der Verhandlungsphase wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, erfolgreich abgeschlossen werden konnte und von dem alle Seiten profitieren. Vergessen wird dabei dann gerne, zu erwähnen, dass dieses Abkommen viele der strittigen Zutaten nicht, oder in sehr viel verträglicherer Form enthält. Es ist die übliche Salamitaktik: Wenn sich die Bürger nicht wehren, zieht man die Daumenschrauben langsam aber sicher weiter an. TTIP ist also wahrscheinlich weg, CETA wird möglicherweise demnächst noch durchgeboxt und die nächsten Abkommen sind schon in Vorbereitung.

    Das grundlegende Problem all dieser Freihandelsabkommen ist, dass die Bürger der beteiligten Wirtschaftsräume erst gar nicht an ihrem Zustandekommen beteiligt werden sollen. Dabei sollte der massive Widerstand eigentlich ein klares Zeichen gewesen sein, dass Abkommen dieser Art nicht gewünscht sind. Freihandel nach neoliberalem Rezept erzeugt immer eine Menge Verlierer, beginnend mit all denjenigen, die nicht daran beteiligt sind. Gerade Entwicklungs- und Schwellenländer haben häufig das Nachsehen, wenn wohlhabendere Länder die Handelsbedingungen untereinander regeln. Die Folgen bekommt die Welt anschließend in Form von Verteilungskämpfen, Unruhen, regionalen Konflikten, Kriegen und demzufolge auch Flüchtlingen zu spüren. Zudem finden sich in Abkommen neuerer Art zunehmend Mechanismen, die rechtsstaatliche Mechanismen auszuhebeln sowie soziale und Umweltstandards zu senken drohen.

    Echter Freihandel kann nur weltweit, also über die WTO organisiert werden, doch das ist natürlich aufwändiger, weil mehr Beteiligte mit am Verhandlungstisch sitzen. So wurden in 2015 die Zölle auf über 200 Produktgruppen im Bereich Hightech gestrichen. Davon profitieren alle Staaten gleichermaßen und es ist ein Produktbereich, in dem keine Region einen besonderen Schutzbedarf hat, wie das zum Beispiel bei der Landwirtschaft der Fall ist.

    Was bleibt also zu tun? TTIP ist zwar vorläufig vom Tisch, es besteht aber die Gefahr, dass es unter anderem Namen wieder aufersteht. CETA ist im Prozess der Inkraftsetzung, hat aber noch etliche Hürden zu nehmen. Wenn auch nur einer der EU Staaten nicht zustimmt, hat sich das ganze Abkommen erledigt.  Die Initiativen gegen TTIP und CETA haben Wirkung gezeigt, daraus sollten wir das Selbstvertrauen ziehen, dass wir etwas ändern können. Es gilt also vor allem, den öffentlichen Druck aufrecht zu erhalten, sobald wieder einmal bekannt wird, dass die EU-Kommission beabsichtigt, ein neues oder altbekanntes Freihandelsabkommen nach neoliberalem Rezept aufzukochen.

    Eine Lösung des grundsätzlichen Problems ist aber nur möglich, wenn die konservativen und wirtschaftsfreundlichen Politiker der EU-Kommission abgewählt werden. Dazu wird es noch ein langer Weg sein, aber das Ziel sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Auch weil das ein wichtiger Faktor dafür ist, bei den Bürgern wieder Vertrauen in die EU zu schaffen.

    Ein Gastbeitrag von Guido Körber

  • Wie aus Populismus ein Totalschaden wird – eine Chronik

    Rückblende zum Bundestags-Wahlkampf 2013: Der CSU fallen für den Wahlkampf keine Themen ein, also schafft man sich welche. Gegen die Autobahnmaut des südlichen Nachbarn Österreich lässt sich leicht Stimmung machen. Schließlich fahren die Österreicher bei uns doch gratis, während wir bei ihnen Eintritt zahlen müssen. Das geht ja gar nicht.

    Nüchtern betrachtet muss man Österreich hier aber zugestehen, eine andere Situation zu haben. Aufgrund der geografischen Lage dient Österreich für die größeren Nachbarn als Durchfahrtsstraße. Dagegen machen österreichische PKW nur 0,6% des Straßenverkehrs in Deutschland aus. Aber egal, Herr Seehofer hat ein Feindbild identifiziert.

    Insgesamt beträgt der Anteil an ausländischen PKW am deutschen Straßenverkehr nur knapp 6,7%. Dafür sollte ein System gebaut werden, bei dem für alle PKW erst einmal gezahlt wird, dann aber 93,3% der PKW-Fahrer das Geld wieder zurückbekommen. Rein kaufmännisch betrachtet ist das völliger Unsinn.

    Von diesen Fakten völlig unberührt wurde PKW-Maut zum wichtigen Thema im Wahlkampf für die CSU. Beim Kanzlerkandidatenduell sagte Merkel, dass mit ihr die Maut nicht zu machen sei. Trotzdem fand die Maut ihren Weg in den Koalitionsvertrag und nach langem Hin und Her wurde 2015 eine Gesetzesänderung verabschiedet.

    Damit lagen dann Fakten auf dem Tisch, die nur allgemeines Kopfschütteln verursachten. Die Berechnung der möglichen Einnahmen lag deutlich zu hoch. Dafür darf man davon ausgehen, dass – wie bei anderen politisch motivierten Projekten – die Kosten deutlich zu niedrig angesetzt sind. Von den erträumten € 700 Mio. Einnahmen sind nur etwa die Hälfte halbwegs realistisch und die € 200 Mio. Kosten dürften zu niedrig angesetzt sein.

    Dazu kommt ein weiteres, ganz gravierendes Problem. Da die Überwachung der Mautzahlung durch Erkennung der KFZ-Kennzeichen erfolgen soll, ist ein massiver Missbrauch der Daten zu erwarten. Zwar sieht das Gesetz vor, dass die Daten nur so lange gespeichert bleiben sollen bis bestätigt ist, dass die Maut für das Fahrzeug bezahlt ist, in der Praxis hilft das aber wenig.

    Die massive Menge an Bewegungsdaten, die so erfasst werden, wecken mit Sicherheit schnell Begehrlichkeiten. Einerseits steht zu befürchten, dass Gesetzesänderungen diese Daten erst für Strafverfolgung und dann für alle möglichen anderen Zwecke zugreifbar machen, andererseits ist die Wahrscheinlichkeit kriminellen Zugriffs hoch.

    Geheimdienste und Kriminelle dürften großes Interesse an diesen Daten haben. Immerhin kann man so Bewegungsmuster von Personen erfassen. Da im endgültigen Ausbau des Systems tausende Kontrollstellen ständig KFZ-Kennzeichen bei einem zentralen Server abfragen, wird der unberechtigte Zugriff auch nicht allzu schwer werden.

    Kaum war das Gesetz verabschiedet, leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Da nur ausländische Fahrer belastet werden und die deutschen über die KFZ-Steuer die Maut zurückbekommen sollten, liegt hier eine Ungleichbehandlung vor.

    Dann gab es aber eine Annäherung zwischen Minister Dobrindt und der EU-Kommission. Mittlerweile hat man sich geeinigt. Die Maut für ausländische PKW wird deutlich billiger und die deutschen Autofahrer kriegen die Maut nicht pauschal auf die KFZ-Steuer angerechnet. Statt dessen wird es eine Anrechnung abhängig von der Schadstoffklasse der Fahrzeuge geben. Damit werden die Einnahmen durch neuere Fahrzeuge weiter sinken.

    Das Ergebnis ist also noch mehr Verwaltungsaufwand und deutlich weniger Einnahmen. Also genau das, was ein ohnehin schon wirtschaftlich sehr fragwürdiges Projekt nicht benötigt. Keine Abstriche gibt es dagegen bei der Gefährdung der Privatsphäre.

    Zusammenfassend kann man nur sagen: Vielen Dank Herr Seehofer und Herr Dobrindt! Sie haben uns da ein bürokratisches Monster geschaffen, das absehbar mehr kostet als einbringt und dann auch noch unsere Privatsphäre bedroht.

    Und wofür das alles? Damit die CSU im Wahlkampf 2013 ein völlig überflüssiges Thema populistisch nutzen konnte. Wir freuen uns dann schon wirklich auf die populistischen Ideen für 2017…