Schlagwort: Europäischer Gerichtshof

  • Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem EuGH

    Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem EuGH

    Heute und morgen verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung in Frankreich (C-511/18), Belgien (C-520/18) und Großbritannien (C-623/17).
    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland erklärt dazu:

    „Die Aufzeichnung von Informationen über die alltägliche Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Hunderte Menschen könnten in Dänemark wegen falscher Vorratsdaten unschuldig verurteilt worden sein – das Europäische Parlament wird sich in Kürze damit befassen. Telekommunikationsdaten sind besonders anfällig dafür, Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen, und dürfen deshalb nicht ohne jeden Verdacht angehäuft werden.

    Es ist ein Skandal, dass wiederholte Urteile des EuGH’s gegen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung von Europas Regierungen – einschließlich der Bundesregierung – ignoriert werden und die EU-Kommission dabei untätig zusieht. Unter ständiger Beobachtung und Aufzeichnung erlahmen Vielfalt und gesellschaftlicher Protest. Eine angepasste, erstarrte Gesellschaft hat keine Zukunft. Stoppen wir massenhafte, anlasslose Überwachung! Dafür setze ich mich im Europaparlament ein.“

    Hintergrund: Dem Bundesverfassungsgericht liegen seit 2016 Verfassungsbeschwerden gegen das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor, unter anderem eine von Digitalcourage und Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützte Beschwerde, in der auch Patrick Breyer Beschwerdeführer ist. Kurz vor Inkrafttreten der Speicherpflicht Mitte 2017 setzten Gerichte das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung wieder aus, weil es die Grundrechte der ohne Anlass betroffenen Bürger verletze. Das Bundesverfassungsgericht hat noch keinen Termin zur Verhandlung oder endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden bekannt gegeben.

    Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld.

    Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegennehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

    Quellen/Fußnoten:
    Siehe auch die Pressemitteilung „Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!“ vom 24.07.2019.

  • Facebook-Verhandlung: US-Datenboykott wegen NSA-Überwachung nötig

    Facebook-Verhandlung: US-Datenboykott wegen NSA-Überwachung nötig

    Der österreichische Jurist und Datenschützer Max Schrems geht erneut gegen Facebook vor Gericht. In der heute stattfindenden ersten mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof geht es um die Frage, ob Facebook personenbezogene Daten seiner Nutzer in die USA transferieren und auf dortigen Servern speichern darf, was nur zulässig ist, wenn dabei die europäischen Datenschutzstandards eingehalten werden.

    Dr. Patrick Breyer MdEP erklärt zu der heutigen EuGH-Verhandlung im Fall Schrems gegen Facebook:

    „Die NSA-Massenüberwachung verstößt heute ebenso gegen unser Recht auf Privatsphäre, wie als sie aufflog. Personendaten werden von den USA für schwere Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Drohnentötungen genutzt. Deshalb darf allenfalls in Notfällen ein Datenaustausch stattfinden. Ansonsten existiert in den USA kein Schutzniveau, das Datenauslieferungen rechtfertigen könnte. Wie viele Klagen braucht es noch, bis die EU-Kommission einsieht, dass der Schutz unserer Privatsphäre nicht im Profitinteresse der Wirtschaft oder aus ’strategischen Interessen‘ heraus verkauft werden darf?“

  • EuGH-Urteil: Noch ein weiter Weg zu transparenter europäischer Justiz

    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat heute dem Bürgerrechtler Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland recht gegeben: Die EU-Kommission muss Presse und Öffentlichkeit künftig Zugang zu den Argumenten und Anträgen der Beteiligten vor europäischen Gerichten gewähren – jedoch in der Regel erst nach Abschluss eines Verfahrens (EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P). Im konkreten Fall verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Jedoch verhängte der Gerichtshof eine Kostenstrafe gegen Breyer, weil dieser die im laufenden Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage veröffentlicht hatte.

    „Die Transparenz der europäischen Justiz bleibt nach diesem Urteil mangelhaft und dringend verbesserungsbedürftig“, zeigt sich Breyer von dem Teilerfolg enttäuscht. „Da die Luxemburger Richter Transparenz in laufenden Verfahren ohne Grund als Bedrohung zu betrachten scheinen, muss der Gesetzgeber handeln und die Verfahrensregeln nach Vorbild des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs überarbeiten. Dass Parteien nach
    Meinung des EuGH gar generell zur Geheimhaltung von Schriftsätzen – sogar der selbst verfassten Schriftsätze – verpflichtet sein sollen, ist inakzeptabel und gefährdet die Pressefreiheit“, betont Breyer, ehemals Vorsitzender der PIRATEN-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein. Laufende EU-Gerichtsverfahren mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger würden so weitgehend zu Geheimverfahren.

    „Presse und Öffentlichkeit dürfen in Grundsatzprozessen jedoch nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Idee, Staaten und Institutionen müssten vor Gericht unabhängig von jeder öffentlichen Kritik und Kontrolle auftreten können, widerspricht dem Grundgedanken der Demokratie und der Pressefreiheit. In Zeiten der Legitimationskrise der EU weckt diese Intransparenz der EU-Justiz eher Misstrauen als Vertrauen zu fördern. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit“, so Breyer.

    Hintergrund:

    Weil der EuGH bisher keinerlei Zugang zu eingereichten Argumenten und Anträgen gewährt, verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. In erster Instanz wurde die Kommission zur Herausgabe verurteilt und ist dem nachgekommen, jedoch nicht ohne Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Berufung wurde heute zurückgewiesen.

    Generalanwalt Bobek hatte im Dezember für einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des Gerichtshofs plädiert. Der Gerichtshof solle seine bisherigen restriktiven Zugangsregelungen überdenken. Schriftsätze könnten sowohl in abgeschlossenen als auch, in beschränkterem Umfang, in anhängigen Rechtssachen öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gewährt schon heute öffentlichen Zugang zu eingereichten Schriftsätzen.

    Die europäischen Gerichte entscheiden über die Auslegung und Gültigkeit europäischen Rechts, auch über dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten. Kontrovers diskutiert wurden etwa Urteile des Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, zum Recht auf Vergessen im Internet sowie das anstehende Urteil zum Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank („Euro-Rettung“).

    Dazu unser Wahlprogramm zum Thema Innen- und Rechtspolitik:

    https://redesign.piratenpartei.de/mission/wahl-und-grundsatzprogramme/wahlprogramm-btw2017/innen-und-rechtspolitik/

  • Europäischer Gerichtshof entscheidet über Transparenz der europäischen Justiz

    Europäischer Gerichtshof entscheidet über Transparenz der europäischen Justiz

    Wie transparent und nachvollziehbar entscheiden die Gerichte der EU? Erhalten Presse und Öffentlichkeit in wichtigen Grundsatzprozessen Zugang zu den Argumenten und Anträgen der Beteiligten? Oder müssen Verfahrensbeteiligte gar mit einer Strafe rechnen, wenn sie Schriftsätze an Presse oder Öffentlichkeit herausgeben? Über diese Fragen entscheidet heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Zuge der Behandlung einer Klage des Bürgerrechtlers Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland (EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P).

    Weil der EuGH bisher keinen Zugang zu eingereichten Argumenten und Anträgen gewährt, verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. In erster Instanz wurde die Kommission zur Herausgabe verurteilt und ist dem nachgekommen, jedoch nicht ohne Berufung gegen das Urteil einzulegen. Neben der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils fordert die Kommission vom EuGH eine Kostenstrafe gegen Breyer, weil er die im aktuellen Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

    „Die Transparenz der europäischen Justiz ist mangelhaft. In Zeiten der Legitimationskrise weckt diese Intransparenz eher Misstrauen als das Vertrauen in die EU zu fördern. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit“Patrick Breyer, ehemals Vorsitzender der PIRATEN-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein

    „Prozesse vor dem obersten EU-Gericht dürfen keine Geheimverfahren sein! Nach Transparenz schreien besonders Fälle, in denen EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Es geht mir nicht nur um die Transparenz des EuGH als europäischem Verfassungsgericht, sondern auch um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen in laufenden Verfahren“, begründet Breyer.

    Presse und Öffentlichkeit dürften in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

    „Die Argumentation und Anträge der Regierungen in Grundsatzprozessen müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht.“Patrick Breyer

    Auch Generalanwalt Bobek plädierte im Dezember für einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des Gerichtshofs. Der Gerichtshof solle seine bisherigen restriktiven Zugangsregelungen überdenken. Schriftsätze könnten sowohl in abgeschlossenen als auch – in beschränkterem Umfang – in anhängigen Rechtssachen öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gewährt schon heute öffentlichen Zugang zu eingereichten Schriftsätzen.

  • Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern

    Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern

    Pirat Patrick Breyer ist gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) bis vor den EuGH gezogen. Im Grundsatzstreit um die Speicherung von IP-Adressen muss nun der Bundesgerichtshof abwägen, ob das Surfverhalten von Internetnutzern Privatsache ist. Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, den 14. Februar ab 10 Uhr statt (Az. VI ZR 135/13).

    „Ich kämpfe dafür, dass rechtstreue Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen“, erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Landtagsabgeordneter, sein Ziel für die Verhandlung. „Meine persönlichen Interessen, Einstellungen, Probleme und Vorlieben gehen niemanden etwas an. Surfprotokolle können jeden, bis hin zum höchsten Amtsträger, erpressbar machen. Auch für eine vermeintlich kurze Dauer, wie beispielsweise sieben Tage, wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen. Das Risiko von Datenklau, Datenverlust oder Datenmissbrauch ist zu hoch.“

    Hintergrund: Mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung von Angreifern zu ermöglichen, werden bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten. Darin werden unter anderem der Name der abgerufenen Seite, der Zeitpunkt des Abrufs und die IP-Adresse des zugreifenden Rechners über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert. Breyer will mit seiner Klage erreichen, dass Surfprotokolle anonymisiert werden und die persönliche Internetnutzung nicht über die IP-Adresse zurückverfolgt werden kann.

    Der EuGH hat 2016 entschieden, dass „der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Online-Mediendienstes zu gewährleisten, Gegenstand einer Abwägung mit dem Interesse oder den Grundrechten und Grundfreiheiten der Nutzer“ sein muss. Das Landgericht Berlin als Vorinstanz war zu dem Ergebnis gekommen, dass „die Speicherung der IP-Adresse über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus für die Ermöglichung des Angebots nicht erforderlich ist“. Es hat zur Begründung angeführt, dass die Bundesrepublik „den Zugriff auf viele ihrer Seiten auch ohne Speicherung der IP-Adresse ermöglicht“. Auch der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte festgestellt, dass „die Speicherung keinen signifikanten Beitrag zur Sicherheit des IT-Systems leistet“.

  • EuGH korrigiert Urteil zu Internet-Überwachung

    „Beim vermeintlich anonymen Surfen im Netz ermöglicht die übermittelte Internetkennung (IP-Adresse) eine Rückverfolgung jedes Klicks zum genutzten Anschluss – beispielsweise zur Versendung von Abmahnungen oder für polizeiliche Ermittlungen. Deshalb dürfen Betreiber von Internetportalen wie Spiegel Online nicht einfach jeden Klick ihrer Nutzer mitsamt Kennung auf Vorrat speichern – dies hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt„, erläutert Kläger Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei.

    „In Deutschland haben wir ein Recht darauf, uns über das Netz ebenso spurenlos zu informieren wie aus der Zeitung oder dem Radio. Dieses im Telemediengesetz verbriefte Recht muss durchgesetzt werden, statt es abzuschaffen, wie von Bundesinnenminister und EU geplant. Solange wir uns schon durch das Lesen von Internetseiten verdächtig machen können oder Konsequenzen wegen unseres Surfverhaltens befürchten müssen, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet!“

    Breyer klagt seit Jahren dagegen, dass viele Webseiten des Bundes die Klicks ihrer Besucher ohne deren Einwilligung drei Monate lang aufbewahren und sie damit nachverfolgbar machen. Der Bundesgerichtshof, der den EuGH eingeschaltet hat, verhandelt im Februar weiter über die Klage. Laut EuGH können Internetanbieter unter Umständen ein berechtigtes Interesse an einer Speicherung des Nutzungsverhaltens haben, beispielsweise im Fall von Hackerangriffen. Patrick Breyer will erreichen, dass Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen:

    „Allenfalls eine zielgerichtete Speicherung der Quelle eines Angriffs wäre akzeptabel, nicht aber die dauerhafte und flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens völlig unbescholtener Nutzer. Auch bei einer Speicherdauer von beispielsweise sieben Tagen wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen und sie dadurch Fehler- und Missbrauchsrisiken auszusetzen.“ Ein Gerichtsgutachten und die Praxis einiger Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) belegten, dass Internetangebote auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden können.

    Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass auch Privatpersonen ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können. Plattformbetreiber und Hoster müssen daher schon in der Voreinstellung datenschutzkonforme Webauftritte ermöglichen. Webhoster ohne Internet-Protokollierung nennt etwa die Aktion „Wir speichern nicht!„.

  • Freiheit statt Überwachungswahn: EuGH kippt nationale Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung

    »Gesetze zur verdachts- und wahllosen Vorratsspeicherung der Kommunikations- und Bewegungsdaten der gesamten Bevölkerung sind mit dem heutigen Urteil vom Tisch.«, jubelt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz und Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung, über das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs [1] [2].

    »Auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte. Mit diesem Urteil erteilt Europa der NSA-Methode einer wahllosen Massenerfassung des Privatlebens unschuldiger Bürger eine klare Absage. Gespeichert werden darf nur unter bestimmten ‚Umständen und Voraussetzungen‘.

    Nur diejenigen Personen dürfen erfasst werden, die in einem Zusammenhang mit schweren Straftaten oder Sicherheitsgefahren stehen können, nicht aber völlig unverdächtige Bürger. Es ist gut, dass einem Innenminister de Maizière, aber auch einem autoritären Staatschef wie Victor Orban, damit eine viel zu gefährliche Massenüberwachungswaffe aus der Hand geschlagen wird.

    Nach dem heutigen Urteil verlangen wir von der Merkel-Regierung die sofortige Rücknahme des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission muss Vertragsverletzungsverfahren gegen alle EU-Staaten mit solchen Gesetzen einleiten!«

    Quellen:
    [1] Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf
    [2] Urteil des EuGH: https://assets.documentcloud.org/documents/3245181/C-203-15-amp-C-698-15-Arre-T-En.pdf

  • Video: Aufzeichnung der Diskussion über EuGH-Urteil zur Surfprotokollierung

    Dr. Patrick Breyer und Dr. Joachim Jobi diskutieren über das aktuelle EuGH-Urteil. Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

    »Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

    Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

    https://youtu.be/mgIYJYM5gIM

    Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

    Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!«