Schlagwort: EuGH-Urteil

  • PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung geurteilt: Eine anlasslose Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten, wie sie im deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen ist, bleibt unzulässig[1].

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, begrüßt dies:

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofs, die allgemeine und unterschiedslose, flächendeckende und pauschale Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten erneut für unzulässig zu erklären. Das Urteil macht sehr deutlich, dass niemals alle Bürger in Generalverdacht genommen werden dürfen, wie dies bei einer solchen Speicherpflicht der Fall wäre. Es darf keine allgemeine Speicherpflicht aller unserer kommunikativen Verbindungen geben. Solche Datenberge zu schaffen, birgt große Risiken für eine freie Gesellschaft und liberale Demokratie. Ich hoffe, dass dieses Urteil eine entsprechende Wirkung auch auf die Diskussionen in Deutschland haben wird, wo unter dem Deckmantel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Diskussion um eine solche Speicherpflicht wieder begonnen wird.“

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei, erklärt:

    “Unter dem massiven Druck der Regierungen und Eingriffsbehörden haben die Richterinnen und Richter unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung in Teilen aufgegeben: Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten. Straftäter können diese Totalerfassung mit Anonymisierungsdiensten leicht umgehen, aber den Normalnutzer macht sie gläsern. Auch die heute eingeschränkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen hat einer aktuellen Studie[1] zufolge keinerlei messbare Wirkung auf die Aufklärung schwerer Straftaten, verhindert aber vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist.“ 

    An die Politik richtet Breyer daher den Appell:

    „Die gestrigen Urteile beschreiben nur die äußersten Grenzen des rechtlich Machbaren und sind keine Handlungsanweisung. Ich warne die EU-Kommission davor, die mangelnde Wirksamkeit und die schädlichen Wirkungen einer Vorratsdatenspeicherung zu ignorieren und mit einem neuen Vorstoß 450 Mio. EU-Bürger unter Generalverdacht zu stellen! Stattdessen gilt es, Spuren Verdächtiger schnell und gezielt aufzubewahren (Quick Freeze) und eine schnelle europaweite Zusammenarbeit zu organisieren.“

    Zu den drohenden Auswirkungen einer vollständigen und verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung der IP-Daten aller Internetnutzer erklärt Breyer:

    „In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz nachvollziehbar werden – also die Inhalte unserer Internetnutzung.“

    In Deutschland ist weder eine schwere Straftat noch eine richterliche Anordnung Voraussetzung der Rückverfolgung von Internetnutzern. „Es droht das Ende der anonymen Information und Kommunikation im Internet für Normalbürger. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung hätte unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen).“

    Breyer verweist darauf, dass die Aufklärungsquote von Internetdelikten in Deutschland mit 58,6% schon ohne IP-Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich hoch ist und nach Einführung des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gesunken ist – vermutlich wegen verstärkter Nutzung von Anonymisierungsdiensten.

    „Um sich vor dem ständigen Risiko eines falschen Verdachts, missbräuchlicher Offenlegung oder versehentlichen Datenverlusts zu schützen, empfehle ich allen Internetnutzern einen vertrauenswürdigen Anonymisierungsdienst zu verwenden.“

    Studie belegt, dass Strafverfolgung auch ohne Vorratsdatenspeicherung funktioniert

    Gestern hat der Europaabgeordnete eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments veröffentlicht, der zufolge Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote haben.[1] 

    Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es “nicht möglich zu sein [scheint], einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”. 

    Hintergrund der Gerichtsurteile

    Die EU hatte 2006 per Richtlinie beschlossen, dass Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Telefon- und Internetnutzer auf Vorrat gespeichert werden solten, damit die Polizei Zugriff darauf hat. Diese Richtlinie hatte der EuGH 2014 für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.[2] 2016 folgte dann die Entscheidung des EuGH, auch nationale Gesetze von Großbritannien und Schweden zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und nichtig zu erklären.[3]

    Die Rechtsprechung des EuGH wurde von vielen EU-Staaten nicht akzeptiert. Zahlreiche Staaten weigerten sich, ihre nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Die EU-Kommission sah darin jedoch keinen Grund, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Staaten einzuleiten. 

    Daraufhin haben drei nationale Gerichte den EuGH erneut mit dem Thema befasst. Das englische Investigatory Powers Tribunal, der französische Conseil d’Etat und der belgische Verfassungsgerichtshof stellten Fragen zur Zulässigkeit der nationalen Gesetze. Angestoßen wurden die Verfahren durch die Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen „Privacy International“ und „La Quadrature du Net“. Auch in Deutschland wird gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt, u.a. von Breyer und der Datenschutzorganisation Digitalcourage.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Studie zur mangelnden Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2020/10/EPRS_103906-_General_data_retention___effects_on_crime_FINAL.docx  

    [2] http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-293/12 

    [3] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=186492&doclang=DE 

  • PIRATEN gratulieren: Privacy Shield mit den USA durch EuGH für nichtig erklärt

    PIRATEN gratulieren: Privacy Shield mit den USA durch EuGH für nichtig erklärt

    Der Europäische Gerichtshof hat heute ein wegweisendes Urteil für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gesprochen und das Datenschutzabkommen „Privacy-Shield“ mit den USA für nichtig erklärt.[1]

    Im Rahmen der Snowden-Enthüllungen wurde deutlich, dass die US-Geheimdienste massiv gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre verstoßen, indem sie die Datenströme im Internet überwachen und analysieren. Die großen amerikanischen IT-Unternehmen Microsoft, Google, Facebook und Apple waren bzw. sind am NSA-Massenüberwachungsprogramm PRISM beteiligt und liefern bereitwillig Daten. Neben dem Protest von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Chaos Computer Club und politischen Parteien wie der Piratenpartei, hat sich der Datenschutzaktivist Max Schrems mit seinen Klagen als Speerspitze der Durchsetzung des Menschenrechts auf Privatsphäre etabliert. Schrems hat 2015 mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA zu Fall gebracht.[2] Leider wurde danach im Grunde nur der Name des Abkommens erneuert, die datenschutzrechtlichen Probleme sind geblieben.[3] Die neue Vereinbarung, die Privatsphäre der EU-Bürger angeblich zu garantieren, trägt den Namen Privacy Shield.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt: „Herzlichen Glückwunsch an Max Schrems und NOYB. Mit diesem Ergebnis sind wir dem Ziel, unsere Privatsphäre vor dem Massen-Überwachungswahn der USA und anderer Staaten zu schützen, einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Wir müssen unsere europäischen Grundwerte auch gegenüber den USA durchsetzen, dieses Urteil ist ein wichtiges Zeichen. Wir hoffen, dass nun der Schutz der digitalen Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen wird!“.

    „In den letzten Jahrzehnten wurde versäumt dafür zu sorgen, dass in Europa Angebote entstehen und diese entsprechend wahrgenommen werden. Angebote, die den US-amerikanischen Pendants gegenüber gleichwertig sind, aber unseren europäischen Grundwerten folgen. Es wird deutlich, dass wir einen Rahmen schaffen müssen, um mit Hilfe europäischer Unternehmen eine eigene informationstechnische Infrastruktur aufzubauen beziehungsweise zu stärken. Wir hoffen, dass dies endlich ein Wendepunkt in der Digitalisierung darstellt.“, ergänzt Sebastian Alscher.

  • PIRATEN: Urteil des EuGH zur Missachtung von EU-Beschlüssen ist ein Signal

    PIRATEN: Urteil des EuGH zur Missachtung von EU-Beschlüssen ist ein Signal

    Polen, Ungarn und Tschechien weigerten sich im Herbst 2015, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylsuchenden aus Griechenland und Italien umzusetzen und diese entsprechend einer ihnen zugeteilten Quote aufzunehmen. Zur Entlastung von Griechenland und Italien sollten 160.000 Geflüchtete innerhalb der EU verteilt werden. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass sie damit gegen EU-Recht verstoßen haben.

    „Die Europäische Union ist für uns mehr als nur die Summe der einzelnen Länder. Das bedeutet aber auch, dass im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Politik alle ihrer Verantwortung gerecht werden und Worten auch Taten folgen. Dass sich einige Länder bei der Frage der gemeinsamen Solidarität einen schlanken Fuß machten, war für uns PIRATEN unerträglich. Daher begrüßen wir diese Klarstellung seitens des Europäischen Gerichtshofs,“

    kommentiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Ich hoffe sehr, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Signal verstanden wird, und zukünftig alle Länder an einem Strang ziehen. Eben auch dann, wenn es nicht um den Genuss finanzieller Vorteile geht, sondern die Übernahme von Vereinbartem,“

    stellt Schoresch Davoodi, Themenbeauftragter für Europapolitik der Piratenpartei Deutschland, klar.

    „Als Europäische Union können wir nur funktionieren, wenn wir uns an die gemeinsamen Absprachen halten, sonst ist diese Institution nicht mehr als ein Kaffeekränzchen. Dass wir gegenüber Staaten solidarisch sind, die aufgrund ihrer geographischen Lage vor besonderen Herausforderungen stehen, muss eine Selbstverständlichkeit sein,“

    ergänzt Lorena May, stellvertretende Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland.

     

  • Patrick Breyer zum Facebook-Urteil: Freie Meinungsäußerung schützen!

    Patrick Breyer zum Facebook-Urteil: Freie Meinungsäußerung schützen!

    Zu dem gestrigen EuGH-Urteil zur Verhinderung unzulässiger Nachrichten in sozialen Netzwerken erklärt Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei:

    „Nach dem gestrigen Urteil sollen unzulässige Inhalte dauerhaft aus dem Netz ferngehalten werden – aber es gibt keinen Schutz vor dem Einsatz von Uploadfiltern, die kontextblind sind und so fehleranfällig, dass sie immer wieder auch legale Inhalte unterdrücken. Nach dem Urteil sollen Internetdienste die Veröffentlichungen bestimmter Nutzer dauerhaft auf Botschaften prüfen müssen, die den unzulässigen ähnlich sind – aber es gibt keinerlei Schutz davor, dass Diensteanbieter diese Nutzer einfach ausschließen. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Netz ist viel zu wertvoll, um es fehlerhaften Algorithmen oder dem Profitstreben von Internetkonzernen zu opfern. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt, das freie Internet zu schützen.“

  • EuGH kippt Überwachungsmaut

    EuGH kippt Überwachungsmaut

    Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche PKW-Maut in seiner heute verkündeten Entscheidung mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärt. Der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, der bereits 2016 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt hatte, freut sich:

    „Die sozial ungerechte, unökologische und uneuropäische Murks-Maut muss jetzt endgültig beerdigt werden. Merkels Wählertäuschung darf sich nicht lohnen. Besonders freut mich, dass mit dem heutigen Urteil auch der zur Kontrolle geplante automatisierte Kfz-Massenabgleich vom Tisch sein dürfte.“

    Nicht nur die PKW-Maut wurde zum Anlass genommen, um massenhaft Kfz-Kennzeichen zu scannen. Die Piraten wehren sich auch gegen die Verwendung dieser fehleranfälligen Überwachungstechnik für die Geschwindigkeitsüberwachung Section Control, die Durchsetzung von Dieselfahrverboten sowie für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung, wobei hier unlängst ebenfalls von einem Mitglied der Piratenpartei gegen die Vorratsspeicherung aller Autofahrer in Brandenburg Klage erhoben wurde.

    „Mobilität ist kein Verbrechen. Demokratie braucht Überwachungsfreiheit. Es muss unbescholtenen Bürgern möglich sein, sich ohne ständigen Überwachungsdruck fortzubewegen. Die Bewegungsprofile, die sonst erstellt werden können, laden zu Missbrauch und zur Zweckentfremdung geradezu ein“

    so MdEP Dr. Patrick Breyer abschließend.

    Weitere Quellen:

  • Europäischer Gerichtshof entscheidet über Transparenz der europäischen Justiz

    Europäischer Gerichtshof entscheidet über Transparenz der europäischen Justiz

    Wie transparent und nachvollziehbar entscheiden die Gerichte der EU? Erhalten Presse und Öffentlichkeit in wichtigen Grundsatzprozessen Zugang zu den Argumenten und Anträgen der Beteiligten? Oder müssen Verfahrensbeteiligte gar mit einer Strafe rechnen, wenn sie Schriftsätze an Presse oder Öffentlichkeit herausgeben? Über diese Fragen entscheidet heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Zuge der Behandlung einer Klage des Bürgerrechtlers Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland (EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P).

    Weil der EuGH bisher keinen Zugang zu eingereichten Argumenten und Anträgen gewährt, verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. In erster Instanz wurde die Kommission zur Herausgabe verurteilt und ist dem nachgekommen, jedoch nicht ohne Berufung gegen das Urteil einzulegen. Neben der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils fordert die Kommission vom EuGH eine Kostenstrafe gegen Breyer, weil er die im aktuellen Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

    „Die Transparenz der europäischen Justiz ist mangelhaft. In Zeiten der Legitimationskrise weckt diese Intransparenz eher Misstrauen als das Vertrauen in die EU zu fördern. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit“Patrick Breyer, ehemals Vorsitzender der PIRATEN-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein

    „Prozesse vor dem obersten EU-Gericht dürfen keine Geheimverfahren sein! Nach Transparenz schreien besonders Fälle, in denen EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Es geht mir nicht nur um die Transparenz des EuGH als europäischem Verfassungsgericht, sondern auch um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen in laufenden Verfahren“, begründet Breyer.

    Presse und Öffentlichkeit dürften in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

    „Die Argumentation und Anträge der Regierungen in Grundsatzprozessen müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht.“Patrick Breyer

    Auch Generalanwalt Bobek plädierte im Dezember für einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des Gerichtshofs. Der Gerichtshof solle seine bisherigen restriktiven Zugangsregelungen überdenken. Schriftsätze könnten sowohl in abgeschlossenen als auch – in beschränkterem Umfang – in anhängigen Rechtssachen öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gewährt schon heute öffentlichen Zugang zu eingereichten Schriftsätzen.

  • Nackt im Internet durch Protokollierung?

    Nackt im Internet durch Protokollierung?

    Im Grundsatz-Rechtsstreit des Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) fand heute vor dem Bundesgerichtshof die mündliche Verhandlung statt (Az. VI ZR 135/13).  Das Urteil soll am 16. Mai verkündet werden.

    „Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière praktizierte totale Surfprotokollierung macht uns alle nackt im Netz. Ich hoffe auf ein abschließendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das Surfer vor einer permanenten Ausspähung, Aufzeichnung und Nachverfolgung ihrer Internetnutzung schützt. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne permanent die Internetnutzung von Millionen unbescholtener Surfer verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking“, kommentiert Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Vorsitzender der PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag, das Ergebnis der Verhandlung.

    Breyer: „Unsere Gesellschaft braucht Anonymität!“

    Es ist gut, dass sich der Bundesgerichtshof die Zeit nimmt, um etwa das EuGH-Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Personen, die nichts mit Straftaten zu tun haben, noch einmal genau zu lesen. Hoffentlich wird der Bundesgerichtshof auch das gerichtliche Sachverständigengutachten noch einmal nachlesen, demzufolge für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden existieren“, so der Piraten-Abgeordnete. [2] Angriffe durch Mitschreiben abwehren zu wollen, sei ungefähr so sinnvoll, wie wenn man zum Brandschutz eine Überwachungskamera aufhängen wollte. Breyer: „Was wir im Netz lesen, schreiben und wonach wir suchen, spiegelt unsere privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider. In den falschen Händen kann solches Wissen höchste Amtsträger erpressbar machen.“ Damit sich Menschen in Not etwa bei Drogen- oder Eheproblemen unbefangen informieren und beraten lassen können, damit Journalisten beispielsweise im terroristischen Umfeld recherchieren und Whistleblower Missstände aufdecken können – dazu brauche unsere Gesellschaft Anonymität. „Unser Leben wird immer digitaler, doch es darf nicht gleichzeitig immer gläserner werden!“, führt Breyer weiter aus.

    Zum Schutz der Privatsphäre beim Surfen empfiehlt der Piraten-Abgeordnete die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Und damit Privatpersonen auch ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können, nennt die Aktion „Wir speichern nicht!“ Webhoster, die auf eine Protokollierung von IP-Adressen verzichten.