Schlagwort: Europäischen Kommission

  • Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission beauftragt einseitige Studie

    Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission beauftragt einseitige Studie

    Die EU-Kommission hat eine Studie zur europaweiten Wiedereinführung der umstrittenen verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikations- und Bewegungsdaten in Auftrag gegeben. Aus dem Vertrag, der dem Europaabgeordneten und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) stark geschwärzt zugänglich gemacht worden ist, ergibt sich jedoch eine voreingenommene Fragestellung.

    „Unser Grundrecht auf Privatsphäre und die (Un-)Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung sollen damit aus dieser Studie einfach ausgeklammert werden, um grundrechtswidrige Gedankenspiele untersuchen zu können. Seit Jahren kritisiert die Zivilgesellschaft, dass eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung weder die Aufklärungsquote erhöht, noch die Zahl der begangenen Straftaten senkt, dafür aber extrem schädliche Auswirkungen auf vertrauliche Berufs- und Beratungstätigkeiten hat. All diese Fragen will die EU-Kommission nicht einmal ansatzweise untersuchen lassen. Ein Vergleich der Situation mit und ohne Vorratsdatenspeicherung fehlt der Fragestellung völlig.

    Anstelle einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung wird eine Beraterfirma verpflichtet, allen Änderungswünschen der EU-Kommission nachzukommen. Anstelle eines transparenten Vorgehens werden nur Regierungsvertreter über den Ablauf informiert. Anstelle einer Einbeziehung aller Betroffener werden Datenschützer, Berufsverbände und Zivilgesellschaft nicht einmal gefragt. Anstelle von Ergebnisoffenheit hat sich die EU-Innenkommissarin schon Ende 2019 festgelegt und für eine neue Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

    Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU bis heute hervorgebracht hat. Dieser Übergriff in das Privatleben jedes einzelnen Menschen in der EU muss gestoppt werden!“

    Gestern hatte bereits die Datenschutzorganisation Digitalcourage den Studienauftrag kritisiert. Bereits im Jahr 2011 hatten außerdem das Max-Planck-Institut und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung massive Kritik am Evaluierungsverfahren der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung geübt.

  • Spanien verletzt die Immunität katalanischer Europaabgeordneter

    Spanien verletzt die Immunität katalanischer Europaabgeordneter

    Die Piratenabgeordneten im Europäischen Parlament und die katalanischen Piraten haben letzte Woche eine Pressekonferenz abgehalten. Thema war die Inhaftierung des katalanischen Politikers Oriolo Junqueras, der 2019 zum Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt wurde. Die Piratenabgeordneten forderten den Präsidenten des Europäischen Parlaments auf, den von Spanien erklärten Mandatsverlust Junqueras nicht zu akzeptieren, ohne den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zu konsultieren.

    Die katalanischen Piraten haben ihrerseits Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Das Argument ist in beiden Fällen dasselbe: die Immunität eines ordnungsgemäß gewählten Europaabgeordneten kann nicht durch ein nationales Gericht aufgehoben werden, sondern nur durch das Europäische Parlament selbst.

    „Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, den Ausschuss für Rechtsangelegenheiten zu umgehen und keine Debatte im Plenum des Parlaments zu gestatten. Spanien darf die Immunität eines ordnungsgemäß gewählten Mitglieds des Europäischen Parlaments nicht ignorieren, insbesondere wenn diese Immunität vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde. Dies ist ein sehr gefährlicher Präzedenzfall, der einer Schikanierung von Europaabgeordneten durch Mitgliedsstaaten Tür und Tor öffnet,“

    kritisiert Markéta Gregorová, Europaabgeordnete der tschechischen Piraten.

    „Zweck der parlamentarischen Immunität ist es, dass gewählte Volksvertreter ihrer demokratischen Aufgabe gerecht werden können, ohne von Regierung oder Justiz behindert zu werden. Der Fall von Oriol Junqueras ist rechtlich komplex und sollte vom Rechtsausschuss untersucht werden. Es ist bedauerlich, dass der spanische Oberste Gerichtshof den Europäischen Gerichtshof in diesem Fall nicht konsultiert hat. Der europäische Gerichtshof hätte klären können, ob eine vor der Wahl eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments eingeleitetes Strafverfahren per se von der Immunität ausgeschlossen ist, was ich bezweifle,“

    ergänzt Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordnete der Piratenpartei Deutschland und selbst Mitglied des Rechtsausschusses.