Schlagwort: Facebook

  • PIRATEN: Datenkrake Facebook – Informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!

    Zu der morgigen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Facebook-Fanpages erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer:

    „Der ‚Big Brother Award‘-Preisträger Facebook respektiert im Umgang mit privaten Informationen weder den Willen seiner Nutzer noch das europäische Datenschutzrecht. Facebook überwacht seine Nutzer total und speichert jeden Klick auf Vorrat für unbestimmte Dauer. So riskieren Nutzer ständig, dass Informationen über ihr Privatleben verloren gehen, missbraucht oder an Geheimdienste wie die NSA weitergegeben werden.

    Es ist richtig, dass das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum die Betreiber von Facebook-Fanpages zur Verantwortung dafür ziehen will, dass die Rechte der Seitenbesucher mit Füßen getreten werden. Ich hoffe, das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Datenschützer darin, dass die Nutzung von Facebook unzulässig ist. Nur durch ein knallhartes Verbot von Datenschutzverletzungen kann die Datenkrake zur Einhaltung unserer Datenschutzgesetze und künftig der europäischen Datenschutz-Grundverordnung gezwungen werden.

    Die Politik sollte Facebook verpflichten, seinen Nutzern die Kommunikation mit Nutzern anderer Netzwerke und die Mitnahme eigener Daten zu diesen zu ermöglichen. Die Abhängigkeit von diesem Quasi-Monopolisten muss überwunden werden.“

  • PIRATEN – EU-Gericht verhandelt Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern

    +++ PIRATEN – EU-Gericht verhandelt Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern +++

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt am Donnerstag über die Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

    Patrick Breyer: „Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

    Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!“

    Anders als die Bundesregierung vertritt die EU-Kommission vor Gericht die Meinung, dass die beim Surfen übermittelte Nutzerkennung (IP-Adresse) dem Datenschutz unterliege und nach dem deutschen Telemediengesetz nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfe. Zuvor hatte bereits ein Gerichtsgutachten ergeben, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich sei.

    Breyer: „Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!“

    Im Vorfeld der Verhandlung am Donnerstag hat der EuGH die Parteien gebeten, sich zu der Frage zu äußern, ob die Surfprotokollierung der Bundesregierung zur „Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten“ notwendig und unter diesem Gesichtspunkt mit der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sein könnte. Patrick Breyer dazu: „Nachdem die unterschiedslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten als unverhältnismäßiges Mittel der Strafverfolgung verworfen wurde, ist eine verdachtslose Erfassung sogar des Inhalts unserer Internetnutzung erst recht grundrechtswidrig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keinen Generalverdacht gegen alle Internetnutzer! Europa ist aufgerufen, der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage zu erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung zu verhelfen.“

    Zur Person: Der Kläger Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbehörden.

    Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut:
    <http://www.daten-speicherung.de/index.php/prozessdokumentation-meine-klage-gegen-die-vorratsspeicherung-unserer-internetnutzung/>

    https://redesign.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2016/02/PIRATEN-BPT161-BUNDESPARTEITAG-TERRORSTOFFTIER-PATRICK-BREYER-FOTO-be-him-CC-BY-NC-ND-IMG_0529-BLOG.jpg