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  • Finanzministerium Bayern präsentiert Trump Steuerdaten deutscher Bürger auf dem Silbertablett!

    Finanzministerium Bayern präsentiert Trump Steuerdaten deutscher Bürger auf dem Silbertablett!

    Berlin, 6. November 2025 – Wir Piraten sind entsetzt über das massive Datenschutzrisiko, das sich aus der geplanten Nutzung von Office365 in deutschen Behörden ergibt. Der offene Brief, auf den wir unten verlinkt haben, warnt vor einem Szenario, das bei einem präsidialen Erlass in den USA Realität werden könnte: Deutsche Steuerdaten könnten der US-Regierung auf präsidialen Erlass frei zugänglich gemacht werden!

    Dies ist kein theoretisches Problem!

    Die rechtliche Situation ist eindeutig: US-amerikanische Cloud-Dienste wie Office365 unterliegen dem US CLOUD Act und anderen US-amerikanischen Gesetzen, die es der US-Regierung ermöglichen, auf Daten zuzugreifen – auch wenn sie auf deutschen Servern gespeichert sind. Ein präsidialer Erlass könnte diese Zugriffe einfordern.

    Das Bundesfinanzministerium würde mit der Einführung von Office365 deutschen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber ein untragbares Risiko eingehen. Das ist ein beispielloser Vertrauensbruch gegen die informationelle Selbstbestimmung und zeigt, dass weder die Bundesregierung noch manche Landesbehörden den Datenschutz ernst nehmen.

    Wir Piraten unterstützen deshalb den offenen Brief der 12 Initiatoren aus Deutschland. Der Brief fordert von der bayrischen Staatsregierung keine Milliarde Euro für ein datenschutzrechtlich fragwürdiges Produkt mit proprietäre Software einer außereuropäischen Firma zu verschwenden und

    • die Entscheidungsgrundlagen (Alternativen, Kriterien und Marktanalysen) offenzulegen,
    • die geplante Finanzierung transparent darzulegen, insbesondere die Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen,
    • eine Risikobewertung zu veröffentlichen, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Datenabfluss in Drittstaaten,
    • die Zusammenarbeit mit der heimischen Softwareindustrie als strategische
      Priorität zu verankern,
    • eine unabhängige Evaluierung der Entscheidung im Kontext digitaler Souveränität durchzuführen.

    „Diese Themenbereiche zählen zu unseren Kernthemen!“, so Babak Tubis, Mitglied des Bundesvorstandes, „Es ist völlig klar, dass wir hier am selben Strang mit der deutschen Wirtschaft ziehen.“

    Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, den offenen Brief mit zu zeichnen, um ein klares Signal zu senden: Der Schutz persönlicher Daten ist nicht verhandelbar – und die Bundesregierung muss auch einem Freistaat die Leviten lesen, um eine europäische Infrastruktur und europäische Souveränität zu bewahren und zu verbessern.

    Der offene Brief kann auch unter folgendem Link eingesehen und mitgezeichnet werden:
    https://owncloud.osb-alliance.de/apps/richdocuments/documents.php/public?fileId=&shareToken=hDU4sviaDZLzNCb

    Quellen:

    [1] Baden-Württemberg: Drittstaaten haben Zugriff auf Delos-Daten
    [2] Forbes: Microsoft-Manager gibt zu, Daten nicht schützen zu können
    [3] Security-Insider: Gestohlener Masterkey von Azure Cloud unwiderbringlich verloren

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

    Telefon: 030 / 60 98 97 510

    Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: https://redesign.piratenpartei.de/category/pm/

  • Piraten kritisieren Verspätungszuschlag für unpünktliche Steuererklärungen

    Nach dem von der Bundesregierung geplanten Steuermodernisierungsgesetz soll ab 2017 jeder, der seine Steuererklärung nicht rechtzeitig (in der Regel bis Ende Mai des Folgejahres) abgibt, für jeden Monat, der diese Frist überschreitet, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro zahlen.

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, hält die Einführung einer solchen Strafgebühr für keine sinnvolle Lösung, um das vorhandene Steuersystem zu verbessern:
    »Statt solcher Sanktionsmöglichkeiten sollte das gesamte Steuersystem vereinfacht werden. Komplizierte Verfahren, unverständliche Formulare und Unmengen an Pflichtangaben führen nicht dazu, dass sich beim Bürger die Bereitschaft zu einer schnellen Abgabe der Steuererklärung erhöht. Stattdessen werden dann diejenigen bevorteilt, die es sich leisten können oder wollen, einen Steuerberater einzuschalten. Denn wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember, sodass erst nach Ablauf dieses Datums Verspätungszuschläge erhoben werden könnten. Außerdem ist davon auszugehen, dass mehr Personen als bisher von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, eine Fristverlängerung zu beantragen, versuchen, Härtefallregelungen in Anspruch zu nehmen oder Widerspruch gegen Steuerbescheide einzulegen, um diesen Zusatzgebühren zu entgehen. Auch das führt zu mehr Verwaltungsaufwand bei den Steuerbehörden und trägt nicht zur angestrebten Verfahrensverkürzung bei.

    Nach dem geplanten Gesetz sollen Bürger für verspätete Einreichungen zahlen, die langen Bearbeitungszeiten bei den Finanzämtern bleiben jedoch unsanktioniert.

    Abgesehen davon können die Steuerbehörden auch heute schon säumigen Steuerpflichtigen Zwangsgelder oder Verspätungsaufschläge auferlegen. Dies ist allerdings kein Automatismus, wie ihn die Bundesregierung nun plant, sondern liegt im Ermessen der Behörden und soll nur bei Extremfällen zum Tragen kommen. Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Zuschläge, die den Charakter steuerlicher Sanktionen haben, nicht außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes des Steuerpflichtigen gegen seine Pflichten stehen dürfen. Ein Verspätungszuschlag darf nur bei besonderer Schwere der Umstände des Einzelfalls festgesetzt werden. Beides wäre bei der geplanten Pauschalgebühr nicht mehr der Fall«, so Stefan Körner abschließend.