Schlagwort: Fluggastdaten

  • Versteckte Kameras und Mikrofone in Flugzeugsitzen: Piratenpartei fordert Verbot

    Versteckte Kameras und Mikrofone in Flugzeugsitzen: Piratenpartei fordert Verbot

    Das Luftfahrt-Bundesamt soll die Entfernung versteckter Kameras und Mikrofone anordnen, die in einigen Flugzeugen entdeckt worden sind. Dies fordert die Piratenpartei in einem Schreiben an die Behörde.

    Nach internationalen Medienberichten sollen u.a. American Airlines, Delta, Singapore Airlines, Qantas, United Airlines, Emirates und Japan Airlines in die Sitzlehnen von Passagierflugzeugen Systeme der Hersteller Panasonic und Thales mit integrierter Videokamera und Mikrofon eingebaut haben, die auf die Passagiere gerichtet und nicht kenntlich gemacht sind. Nach Angaben der Fluglinien werde die Überwachungstechnik bislang nicht genutzt, weil keine entsprechende Software installiert sei. Jedoch fordert ein Herstellerverband bereits ihre Nutzung, unter anderem zur Beobachtung von Passagieren, die „als Sicherheitsrisiko markiert“ seien.

    „Überwachungstechnik am Sitzplatz, die nicht genutzt wird, sollte auch nicht da sein“

    fordert Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Flugpassagiere haben ein Recht darauf, ohne Überwachungsdruck vertrauliche Gespräche zu führen, zu schlafen oder die PIN zu ihrem Smartphone sicher einzugeben. Sie sollten sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob versteckte Kameras ein- oder ausgeschaltet sind, ob sie gefilmt werden oder ob Hacker Zugriff erlangen könnten. Schon das Vorhandensein von Überwachungstechnik führt zur Gewöhnung an ständige Kontrolle, weckt Begehrlichkeiten und zieht erfahrungsgemäß schrittweise eine immer umfangreichere tatsächliche Überwachung nach sich.“

    In einem Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt vom heutigen Tag fordert Breyer

    „anzuordnen, dass auf Passagiere gerichtete, nicht genutzte Kameras und Mikrofone in Luftfahrzeugen entfernt oder hardwareseitig funktionsuntüchtig gemacht und überklebt werden müssen“.

    Nach deutschem Recht stellten inaktive Kameras und Attrappen einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, weil sie diese einem ständigen Überwachungsdruck aussetzten. Eine „von den Betroffenen nicht kontrollierbare Nichtnutzung“ genüge nicht.

  • Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Berlin. Heute Abend am 27. April 2017, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag gleich mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben:

    • Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822)
    • Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163)
    • Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584)
    • Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501)

    Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis (eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen. Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig genutzte Funktion muss optional bleiben.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl:

    „Die Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden müssen!“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, erläutert weiter:

    „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.“

    Massiver Umbau des Rechtsstaats

    Beim BKA-Gesetz und beim „Gefährder-Gesetz“ geht es um einen massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick Schiffer dazu: „Thomas de Maizière gibt damit die Losung ‚Jeder ist verdächtig‘ aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die Überschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung Überwachungsstaat.“

    Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr

    Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige, aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der Sicherheitsbehörden nach Mustern und „Auffälligkeiten“ durchsuchbar sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer „No fly List“ ist es dann nur noch ein winziger Schritt.

    Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt „tätlicher Angriff“ ahndet zukünftig Straftaten mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, dazu:

    „Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik. Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der „tätlichen Angriffe“ auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht. Spezielle ‚Sonderstrafen‘ einzuführen halten wir für den falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher Gegenstände anhand der sogenannten „Verwendungsabsicht“ berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben – ohne dass damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die Rechtssprechung die Möglichkeit des „minderschweren Falles“ erhalten. Soviel Augenmaß muss sein.“

     

     

     

     

  • PIRATEN: Fluggastdaten – Wir brauchen endlich sicheren Datenschutz

    Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern, zum Skandal um die öffentlich einsehbaren Fluggastdaten: »Es zeigt sich erneut, dass große Datensammlungen stets von dem Risiko begleitet werden, dass sich um die IT-Sicherheit keiner schert. Am Ende stehen wieder Millionen Daten mehr oder weniger ungesichert im Netz. IT-Sicherheit gilt in Softwareprojekten meist nur als Kostenfaktor und wird deswegen leider oft eingespart oder vernachlässigt. Das Ergebnis sehen wir hier.«

    Britz ergänzt: »Wir brauchen endlich wirksame Mindeststandards, wie mit personenbezogenen Daten auf über das Netz erreichbaren Systemen umgegangen werden muss. Das betrifft nicht nur die Software selbst, sondern auch Arbeitsabläufe und verbindliche Sicherheitsprüfungen. Außerdem fordern wir in der Konsequenz Sanktionsmöglichkeiten sowie Schadenersatzansprüche für diejenigen, deren Daten durch solche fahrlässigen Sicherungsmaßnahmen ‚abhanden‘ kommen. Datenschutz ist Schutz der Persönlichkeit!«