Schlagwort: Frank Herrmann

  • PIRATEN: Mehr Transparenz im Umgang mit unseren Daten

    PIRATEN: Mehr Transparenz im Umgang mit unseren Daten

    Die Piratenpartei ist seit ihrer Gründung Vorreiter in der Digitalisierung in Deutschland und kommuniziert, wie wichtig es ist zu wissen, wofür unsere persönlichen Daten verwendet werden. Denn unsere Daten gehören uns, sind sehr wertvoll und wecken zahlreiche Begehrlichkeiten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir erkennen, was mit unseren Daten im Internet passiert. Nur durch Transparenz haben wir die Möglichkeit, Überwachung und Datensammelwut entgegen zu wirken.

    Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, erklärt:

    “Nicht oft genug kann gesagt werden, dass es beim Datenschutz nicht um Backups oder Datensicherungen geht, sondern darum, wie ich mit den persönlichen Daten Anderer umgehe, beziehungsweise wie Andere mit meinen personenbezogenen Daten umgehen. Und da kommt dann ganz schnell die Transparenz ins Spiel, denn ich will wissen, was eine Person und insbesondere eine Firma mit meinen Daten macht. Hierzu hat die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) schon vor Jahren wichtige Regeln aufgestellt. Aber noch immer beschweren sich Unternehmen, dass sie mitteilen müssen, was sie alles mit den Daten ihrer Besucher und Kunden machen. Seitenlange Datenschutzerklärungen und Cookie-Listen sind dabei das Gegenteil von Transparenz, denn meistens versuchen Unternehmen damit zu verschleiern, was der eigenliche Zweck ihrer Datensammlung ist.
    Wir PIRATEN treten schon lange dafür ein, dass die Pflicht, die geplante Verwendung unserer Daten einfach und verständlich zu erklären, besser durchgesetzt wird und fordern dafür eine angemessenere Ausstattung der Datenschutzbehörden. Auch soll bei Geräten mit Internetverbindung, beispielsweise Smart-TV oder Fitnesstracker, schon auf der Verpackung angegeben werden, mit welchen Diensten sich die Geräte verbinden und ob sich diese Funktionen auch abschalten lassen.
    Denn nur die Transparenz über die Verwendung unserer Daten ermöglicht uns, unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch wirklich auszuüben. Für ein Leben in Freiheit, heute und in Zukunft.”

    Anja Hirschel, Bundesthemenbeauftragte Digitaler Wandel ergänzt:

    “Je weiter der digitale Wandel voran schreitet, desto tiefgreifender ist seine Auswirkung auf alle Aspekte des täglichen Lebens. Gerade deshalb ist es so wichtig, mehr Transparenz einzufordern. Automatisierte Entscheidungsprozesse müssen nachvollziehbar sein, denn gerade bei Sonderfällen stößt die Technik an Grenzen, die wir genau im Blick behalten müssen. Denn Algorithmen sind per se nicht zu Empathie fähig und nur so diskriminierungsfrei, wie wir sie gestalten und trainieren.
    Um den Verbraucherschutz zu stärken ist es notwendig, Systeme evaluieren zu können. Dies umfasst die Hardware, Software, die Verarbeitung und den Umgang mit Daten sowie die Aktualisierbarkeit eines Produktes oder einer Dienstleistung.
    Die Bereitstellung von offenen Daten, zum Beispiel seitens Behörden, ermöglicht wiederum die Entwicklung neuer Anwendungen und Dienstleistungen. Zusammen mit dem Grundsatz „public money public code“ kommen so Investitionen nachhaltig der Allgemeinheit zugute.
    Daher setzen wir Piraten uns für die Förderung quelloffener Software, konsequenten Verbraucherschutz und offene Daten ein. Transparente Systeme statt transparente Menschen”

    Die Piratenpartei ist Unterstützer und Befürworter von “Open Source” Software. Niemand verwendet gerne Programme, bei denen man nicht weiß, was diese noch heimlich im Hintergrund machen. Offene Quellcodes bieten dem Verbraucher die Möglichkeit, Programme ruhigen Gewissens zu nutzen. “Open Source” Software bietet zudem den Vorteil, dass jeder, der bei der Weiterentwicklung dieser Software mithelfen möchte, oder eine Sicherheitslücke findet, sofort mit einsteigen kann.

  • Datenschutz ist Freiheitsschutz

    Datenschutz ist Freiheitsschutz

    Zum heutigen europäischen Datenschutztag mahnt die Piratenpartei die Verpflichtung von Parlament und Regierung in Bund und Ländern an, die Grundfreiheiten der Menschen auch in der digitalen Welt zu schützen.

    Der europäische Datenschutztag wurde im Jahr 2007 ins Leben gerufen, um an das erste Datenschutzabkommen europäischer Länder aus dem Jahre 1981 zu erinnern, das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“, auch ‚Konvention 108‘ genannt. Schon vor 39 Jahren wurden dazu die Grundsätze der erlaubten Datenverarbeitung, wie die Erforderlichkeit für die Datenerhebung, der Zweckbindungsgrundsatz oder der Informationsanspruch der Betroffenen definiert und festgeschrieben. Die unterzeichnenden Staaten waren und sind durch das Abkommen verpflichtet, die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen in der digitalen Welt zu schützen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN in NRW und Bundesthemenbeauftragter für Datenschutz:

    „Den Datenschutz und damit den Schutz der Persönlichkeit der Menschen zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der staatlichen Organe, und sie versagen kläglich dabei. Auch wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oft als großer Wurf bezeichnet wird, so bleibt sie doch ein zahnloser Tiger, wenn die Grundsätze und Vorgaben nicht in weiteren Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden. Selbst die Aufsichtsbehörden wurden und werden für die ihnen zugewiesenen Aufgaben viel zu schwach ausgestattet, und dieser Zustand ändert sich seit Jahrzehnten nicht.

    Ob im Meldewesen, im Gesundheitssektor oder bei den Regeln für die Sicherheitsbehörden, die Grundsätze privacy by design und privacy by default werden zu oft als Fremdworte angesehen und nicht beachtet. Stattdessen werden Bewegungsprofile und biometrische Daten zunächst von Reisenden und bald von uns allen in großen Datenbanken gespeichert und mit der vagen Hoffnung analysiert, Tatverdächtige einfacher auffinden zu können. Hier wird unsere Freiheit vermeintlicher Sicherheit geopfert.

    Der Wille, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen zu schützen, fehlt auch im Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von Geschäftsmodellen der Wirtschaft, die auf der Erhebung und Analyse unseres Nutzungsverhaltens digitaler Dienste basieren. Dem hier existierenden Wildwuchs müssen Grenzen gesetzt werden, denn schon heute ist nicht mehr gewährleistet, das Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmte und nicht durch Algorithmen bestimmte Entscheidungen im Netz treffen können.

    Der Schutz unserer Daten braucht dringend Sachverstand und Weitsicht, denn es geht nicht nur um unsere Freiheit, sondern auch um die der nachfolgenden Generationen. Leider fehlt der Bundesregierung offenbar beides.“

  • Nachts im Bundestag: 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU

    Nachts im Bundestag: 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU

    In der Nacht zu Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der GroKo das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU zur Anpassung deutscher Gesetze an die DS-GVO beschlossen.

    Frank Herrmann, Vorsitzender der PIRATEN NRW und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei kommentiert:

    „Über ein Jahr zu spät, zu kompliziert und meistens zum Nachteil der Menschen im Land, so könnte man das über 600 Seiten umfassende Gesetzespaket in aller Kürze beschreiben.

    Das ’Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik’ (BSI) durch die Einschränkung der Auskunftsrechte Betroffener weiter abzuschotten. ist genau die falsche Strategie. Für die Zentralstelle für IT-Sicherheit ist Vertrauen und Transparenz wichtig, keine Mauern aus Schweigen!

    Und dass jetzt nur noch Unternehmen, in denen mehr als 20, statt bisher 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtend eine Person für den Datenschutz beauftragen müssen, ist purer Populismus und ein vergiftetes Geschenk an die Unternehmer. Denn an der Verantwortlichkeit und auch an der Haftung für die Beachtung der Datenschutzpflichten ändert sich nichts, die bleiben bei der verantwortlichen Stelle, beim Unternehmen! Wenn jetzt die fachliche Beratung eingespart werden darf, werden Datenschutzverstöße ganz sicher nicht weniger werden.

    Kein Wort verlieren CDU/CSU und SPD über den vor drei Monaten vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärten §4 Abs.1 BDSG zur Videoüberwachung. Hier wäre wenigstens die Klarstellung der Gültigkeit europäischen Rechts und die Aussicht auf eine neue Regelung wichtig gewesen.

    Ein kaltes Erwachen gibt es für die Polizeigewerkschaften, denn durch das in Artikel 8 geänderten BDBOS-Gesetz sind es jetzt die Beamtinnen und Beamten selbst, die durch die Nutzung ihrer Digitalfunkgeräte vollständig überwacht werden! Für 75 Tage darf jetzt gespeichert werden, wer, wann, mit wem und von wo kommuniziert hat. Die ‚Robocop‘-Strategie der Innenminister in Bund und Ländern wird fortgesetzt, denn dass die Bilder der Bodycams in die Einsatzzentralen übertragen werden, ist nur noch eine technische Hürde.

    Insgesamt bleibt festzustellen, dass mit den jetzt beschlossenen weiteren Gesetzes-Änderungen der Schutz personenbezogener Daten in Deutschland weiter eingeschränkt wird und die Regelungen noch unübersichtlicher werden. Die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern wird klar missachtet!“

  • Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 27.03.2019 klargestellt, dass die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich durch die europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt wird.
    Das frühere Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und der davon abgeleitete § 4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz sind damit nichtig. Auf dieser Rechtsgrundlage wurden und werden jedoch heute eine Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum von privaten Stellen betrieben, z.B. in Einkaufszentren. Eine im Jahr 2017 von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz wurde damals vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW und einer der damaligen Beschwerdeführer:

    „Es ist eine späte Genugtuung, wenn unsere Verfassungsbeschwerde nunmehr inhaltlich doch noch erfolgreich ist! Es war und ist unhaltbar, Videoüberwachung kraft Gesetz für wirksam zu erklären! Genau das hat der Gesetzgeber aber mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz versucht und ist jetzt endlich gescheitert.“

    Die Gesetzgeber müssen nun dringend für Rechtsklarheit sorgen und die Paragraphen zur Videoüberwachung aus den Datenschutzgesetzen in Bund und Ländern streichen.

    „Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber den Inhalt der Entscheidung übernimmt und nicht wieder versucht, seine eindeutig unzulässigen Pläne in einer neuen Form durchzusetzen“

    ergänzt Anja Hirschel, Stadträtin aus Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung.

    Auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommt jedenfalls viel Arbeit zu!

  • Keine Patientenakte ohne Datenschutzkonzept

    Keine Patientenakte ohne Datenschutzkonzept

    Ab Januar 2021 will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die elektronische Patientenakte einführen. Es ist prinzipiell keine schlechte Idee, die Möglichkeiten der Digitialisierung auch im Gesundheitswesen stärker zu nutzen als bisher. Allerdings gibt es einen ganz wesentlichen Unterschied zwischen zum Beispiel der industriellen Prozessautomatisierung und der Effektivierung der Abläufe in den Bereichen von Medizin und Pflege. Bei letzteren geht es um Menschen, deren persönliche Daten schützenswert sind.

    „So wie Spahns Pläne derzeit aussehen, wäre deren Umsetzung aus Sicht der Patienten eine einzige Katastrophe“

    erklärt Frank Herrmann, Vorsitzender der Piratenpartei NRW und Bundesthemenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei und ergänzt:

    „Jeden Befund, den ein Arzt in die Patientenakte einträgt, können weitere Ärzte, aber auch Apotheker oder Physiotherapeuten, einfach alle, die Zugriff auf die Akte bekommen, einsehen. Der Patient kann keinen Einfluss darauf nehmen, für wen welche seiner sensiblen persönlichen Daten zugänglich sind. Bei der elektronischen Patientenakte sind offensichtlich grundsätzliche Regeln des Datenschutzes völlig ignoriert worden. Das Projekt muss daher sofort gestoppt werden.“

    „Das heißt, wenn ich einen Zahnarzttermin habe, erfährt der Zahnarzt, dass ich wegen einer Depression in Behandlung bin. Geht das den Zahnarzt etwas an?“

    empört sich Sandra Leurs, Bundesbeauftragte der Piratenpartei für Gesundheit und Pflege, zu Recht.

    Auch ist die elektronische Patientenakte in der von Spahn angedachten ersten Variante nur rudimentär vor Kriminellen geschützt. Gesundheitsdaten vieler Patienten könnten leicht in falsche Hände gelangen und zu deren Nachteil verwendet werden. Potentielle Arbeitgeber sind durchaus am Gesundheitszustand von Bewerbern interessiert oder auch Lebensversicherungen an dem ihrer Kunden.

    Sandra Leurs resümiert:

    „Bevor die elektronische Patientenakte eingeführt wird, muss technisch dringend nachgebessert werden, um Datenschutz gemäß DSGVO zu gewährleisten. Wir PIRATEN finden es recht merkwürdig, wenn Herr Spahn diese Nachbesserungen für später verspricht, aufgrund seiner zeitlich ambitionierten Herangehensweise aber Schaden für die Patienten billigend in Kauf nimmt.“

  • DS-GVO durchsetzen, Internet-Datenschutz nachliefern

    DS-GVO durchsetzen, Internet-Datenschutz nachliefern

    Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland ein neues, europaweit vereinheitlichtes Datenschutzrecht. Ein Jahr nach Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung sehen die PIRATEN ein Durchsetzungsdefizit und schwere Lücken beim Internet-Datenschutz.

    „Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat weltweit Vorbildwirkung, doch die Durchsetzung des Datenschutzes scheitert hierzulande oft an überlasteten Aufsichtsbehörden und daran, dass viele Digitalkonzerne ihren Sitz im konzernfreundlichen Irland haben. Es bräuchte viel mehr Personal für die Aufsicht und Datenschutzklagen gegen Überwacher, um die neuen Paragrafen mit Leben zu füllen“

    fordert Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland.

    „Bis heute fehlt ein Schutz unseres Surfverhaltens im Internet vor Aufzeichnung, Ausspähung und Auswertung. Im Netz sind wir derzeit ungeschützt vor Durchleuchtung, Datenklau, Datenverlust und Manipulation. Mit der jahrelang im Interesse der Werbeindustrie ausgebremsten ePrivacy-Verordnung wollen die EU-Regierungen sogar noch eine private Vorratsdatenspeicherung und Nachrichtenfilter legitimieren. Der Schutz unserer Privatsphäre im digitalen Zeitalter ist eine der dringendsten Aufgaben, denen sich das neue Europäische Parlament stellen muss.“

    mahnt der Datenschützer Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

  • Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

    Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

    Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag den Eilantrag zum Stopp der Massen-Datenlieferungen für Testzwecke im Rahmen des ‚Zensus 2021‘ ab. Frank Herrmann, Vorsitzender der NRW PIRATEN und Listenkandidat der Piratenpartei zur EU-Wahl, wird nun gemeinsam mit weiteren Beschwerdeführern des AK Zensus und mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. die eigentliche Verfassungsbeschwerde erheben.

    Dazu erklärt Herrmann:

    „Ich bin optimistisch, dass wir mit der Beschwerde Änderungen am Verfahren erreichen. Das Gericht hat sich sehr kritisch gezeigt, dennoch wurde nun die Datenlieferung, die wir mit dem Eilantrag stoppen wollten, zunächst zugelassen. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwendung der Daten hat das Gericht damit nicht getroffen.
    Dass zwei Jahre lang die Daten aller in Deutschland gemeldeten Personen für Experimente mit Erfassungs- und Abgleichmethoden verwendet werden sollen, ist inakzeptabel.“

  • Keine Zentraldatei und keine Experimente mit Meldedaten!

    Keine Zentraldatei und keine Experimente mit Meldedaten!

    Der Arbeitskreis Zensus hat am Donnerstag zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für einen Zensus-Testlauf gestellt.

    Der NRW-Landesvorsitzende der PIRATEN, Frank Herrmann, ist einer der Antragsteller aus dem Arbeitskreis Zensus:

    „Es ist schon abenteuerlich, dass die Behörden acht Jahre nach dem letzten Zensus immer noch kein Verfahren entwickelt haben, um für die Statistik große Datenmengen zu übertragen. Mit der Übermittllung aller Meldedaten, einschließlich der für jeden Bürger einmaligen Ordnungsnummer in eine zentrale Datenbank, entsteht genau das, was es nie geben sollte: ein zentrales Personen-Register. Zwei Jahre lang soll die Statistikbehörde mit den Original-Daten, ohne jegliche Anonymisierung, nicht näher bezeichnete Tests im Vorfeld des Zensus21 durchführen. Völlig offen ist, ob auch andere mit den Daten experimentieren dürfen. Der Gesetzgeber stellt hier alle Anforderungen an Datenschutz und Datensparsamkeit auf den Kopf!“