Schlagwort: Freies WLAN

  • Wifi4EU: WLAN mit Risiken und Nebenwirkungen

    Wifi4EU: WLAN mit Risiken und Nebenwirkungen

    Die Piratenpartei warnt Städte und Gemeinden vor der Teilnahme an dem EU-Förderprogramm „Wifi4EU“, das morgen 3.400 Förderzusagen über je 15.000 € für den Aufbau kommunaler WLAN-Hotspots vergeben will:

    „Das Wifi4EU-System ist technisch unsicher und verstößt rechtlich gegen das Grundrecht auf Datenschutz“,

    kritisiert Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Wer über dieses, von der EU gesponsorte WLAN ins Internet will, muss sich künftig über eine zentrale EU-Datenbank persönlich identifizieren. Diese Identifikationspflicht leistet Überwachung und Abmahnungen Vorschub und das, obwohl derzeit jede Rechtsgrundlage dafür fehlt. Auch soll eine Vorschaltseite mit eingebauter EU-Hintertür angezeigt werden, die den Internetzugang unsicher und für einige Geräte unbenutzbar macht.“

    Breyer empfiehlt Kommunen beim Aufbau einer WLAN-Infrastruktur eine Zusammenarbeit mit nichtkommerziellen lokalen Freifunkprojekten. Deren WLAN-Netze seien technisch überlegen und datenschutzkonform nutzbar.

    „Eine Teilnahme an dem EU-Programm zieht für Kommunen so viele Folgekosten und Nachteile nach sich, dass sie sich trotz der Fördermittel nicht lohnt.“

    Hintergrund: Am morgigen Donnerstag verteilt die EU-Kommission je 15.000 € an Kommunen, die an ihrem Wifi4EU-Programm zum Aufbau von WLAN-Internetzugängen mitmachen wollen. Fast 2.000 deutsche Städte und Gemeinden haben sich beim letzten Mal beworben.

    Kritik der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net an Wifi4EU

    Kritik von Freifunk Aachen an Wifi4EU

  • PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    Im Rechtsstreit um die Haftung in offenen WLANs hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 07.03.2019 die Revision von Sony Music zurückgewiesen und bestätigt damit die vorher ergangenen Urteile. Seit 2010 kämpfte der Netzaktivist Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei vor Gericht für Freies WLAN in Deutschland. Der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Musikkonzern ist nun endgültig entschieden.

    Auslöser des von McFadden gemeinsam mit dem oberbayerischen Bezirksverband der Piratenpartei initiierten Verfahrens war eine Abmahnung Sonys gegen McFadden, da über dessen offenes WLAN ein urheberrechtlich geschütztes Werk getauscht worden war.

    Der BGH hat nun bestätigt, dass McFadden seinen WLAN-Zugang nicht mit einem Passwort schützen oder gar abschalten muss.

    Tobias McFadden:

    „Ich freue mich, dass der langjährige Prozess einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Wir wollten Rechtssicherheit auch und gerade für kleine Betreiber von offenen WLAN-Netzen erstreiten. Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, haben wir im Lauf des Prozesses Deutschland- und Europarecht mitgeformt. Der Europäische Gerichtshof ist unserer Rechtsauffassung zur Stellung von WLAN-Betreibern gefolgt; beeinflusst vom Gutachten des Generalanwalts wurde das deutsche Telemediengesetz geändert und die ‚WLAN-Störerhaftung‘ abgeschafft. Wir haben das lukrative Geschäftsmodell der Massenabmahnungen eingedämmt, WLAN-Betreiber gestärkt und damit vorangetrieben, dass endlich auch in Deutschland eine dezentrale WLAN-Versorgung durch kleine Anbieter wie z.B. Cafés und Restaurants möglich wird.
    Nach Abschluss des Prozesses werde ich mich jetzt verstärkt dem Ausbau von Freien Netzen in Bürgerhand und der Gemeinnützigkeit von Freifunk widmen.“

    Arnold Schiller, Pirat und ehemaliges Vorstandsmitglied:

    „Als ich 2010 Mitglied im oberbayerischen Vorstand war, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie lange dieser Prozess dauern könnte. Ich freue mich riesig, dass unsere fast zehnjährigen Bemühungen erfolgreich waren.“

    Besonderer Dank gilt den vielen Unterstützern und der Rechtsanwaltskanzlei Hufschmid aus Germering, die das Verfahren in den letzten sieben Jahre erfolgreich begleitet hat.

  • Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Am morgigen Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof erstmals nach Abschaffung der „Störerhaftung“ mit einem Antrag der Musikindustrie auf Abschaltung oder Schließung eines öffentlichen WLAN-Hotspots, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (Az. I ZR 53/18). Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über eine entsprechende Klage aus formalen Gründen noch nicht abschließend entschieden hatte (Az. I ZR 64/17).

    Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert.
    Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten.
    Mittlerweile hat der US-Konzern Revision eingelegt und versucht damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
    McFadden dazu:

    „Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüsselung oder Abschaltung eines absichtlich offenen WLANs zu erreichen und greift dabei auch das neue Telemediengesetz an. Wir kämpfen weiter für freie Netze und einen unkomplizierten Ausbau von Infrastruktur in Bürgerhand!“

    Der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer erklärt:

    „Solange das veraltete Urheberrecht gilt, wird die Musikindustrie uns mit Massenabmahnungen, Ausspähung von Internetnutzern und ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs gängeln. Wir PIRATEN treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Termin zur mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist der 07. März.

  • Abschaffung der WLAN-Störerhaftung gilt ab 2017 – Piraten lassen Sony auflaufen

    Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting, kämpft seit Jahren für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über sieben Jahre andauernden, aufsehenerregenden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst und der Bundestag mehrfach das Gesetz ändern müssen.

    Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Der Versuch von Sony Music, die Abschaffung der Störerhaftung wegen Verstoßes gegen EU-Urheberrecht kippen zu lassen, ist gescheitert. McFadden:

    „Das Gericht hat die Unterlassungsansprüche der Gegenseite anhand des neuen Telemediengesetzes (TMG) abgewiesen und die Abschaffung der Störerhaftung für offene WLANs bestätigt. Das ist ein Meilenstein für kleine Anbieter von offenen WLANs und Netzwerken in Bürgerhand!“

    Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Das veraltete Urheberrecht wird weiterhin zu Massenabmahnungen, zur Ausspähung von Internetnutzern und zu ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs führen. Wir Piraten treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Hintergrund: McFadden betreibt in Gauting ein frei nutzbares WLAN-Netz, über das vor Abschaffung der Störerhaftung im Jahr 2017 eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll. Nach dem heutigen Urteil soll McFadden zwar 800 Euro Abmahnkosten tragen. Sony Music ist aber mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten (sog. „Unterlassungsanspruch“).

  • PIRATEN fordern freien WLAN-Zugang zum Netz

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur WLAN-Störerhaftung sieht Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz und Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, dringenden Handlungsbedarf:

    »Wie von uns immer schon befürchtet, hat das WLAN-Gesetz der GroKo total versagt: Die Gerichte fordern weiterhin einen Passwortschutz und machen damit das rechtssichere Angebot offener WLANs in Deutschland unmöglich. Damit droht Deutschland eine WLAN-Wüste zu bleiben. Die GroKo muss jetzt sofort handeln. Passwort- und Identifizierungszwang müssen gesetzlich ausgeschlossen werden, um einen freien Zugang zum Netz sicherzustellen.«

  • Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut EuGH-Generalanwalt unzulässig

    In dem Rechtsstreit um die Zulässigkeit offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots hat der klagende PIRAT Tobias McFadden einen wichtigen Zwischenerfolg errungen: Das vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordnete Verbot offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots, das die Bundesregierung gesetzlich festschreiben will, ist nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unzulässig.

    Zwar könne ein WLAN-Anbieter durch eine gerichtliche Anordnung verpflichtet werden, eine konkrete Rechtsverletzung zu verhindern, doch könne weder die Stilllegung des Internetanschlusses noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation verlangt werden. Auch eine Identifizierungspflicht für WLAN-Nutzer und eine anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen sei unverhältnismäßig und ineffektiv.

    Tobias McFadden zur Auffassung des Generalanwalts: »Das ist ein Sieg für uns PIRATEN auf voller Linie. Folgt der Gerichtshof dem Generalanwalt, sind die WLAN-Störerhaftung und der Gesetzentwurf der Bundesregierung tot. Die Bundesregierung muss jetzt ihren fortschrittsfeindlichen Gesetzentwurf zurückziehen und wie in anderen zivilisierten Ländern das freie Angebot offener WLAN-Hotspots sicherstellen!«

    Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer kommentiert: »Die von der Content-Mafia geprägte Rechtsprechung der deutschen Gerichte ist von vorn bis hinten europarechtswidrig, darunter Präventivpflichten ohne behördliche oder gerichtliche Anordnung, Unterlassungsverurteilungen ohne Nennung verhältnismäßiger Umsetzungsmöglichkeiten, Verurteilungen zur Kostentragung, zur WLAN-Verschlüsselung oder gar zur Identifizierung oder Vorratsdatenspeicherung der Nutzer. All dem muss die Bundesregierung jetzt ein Ende setzen – im Sinne des freien digitalen Informations- und Meinungsaustauschs im 21. Jahrhundert.«

    Tobias McFadden, Pirat

  • Das Internet ist mehr als ein großes Einkaufszentrum:

    Das Internet ist mehr als ein großes Einkaufszentrum:

    Die Europäische Kommission nennt eine ihrer politischen Prioritäten den „Digitalen Binnenmarkt“ (Digital Single Market, DSM). Ich teile das Ziel, die vielen digitalen Grenzen einzureißen, die in Europa immer noch bestehen. Aber ich bin davon überzeugt: Wenn wir die Reform richtig anpacken, haben wir weitaus mehr zu gewinnen als einen optimierten Austausch von Waren und Dienstleistungen.

    Heute hat das Parlament seine Antwort auf die DSM-Strategie verabschiedet. Ich habe mich zusammen mit meinen Kolleg*innen intensiv dafür eingesetzt, dass wir darin eine umfassendere Perspektive einnehmen. Bei der Förderung von neuen Technologien und grenzüberschreitendem Austausch dürfen wir nicht vergessen: Von Fortschritt und Globalisierung müssen alle profitieren – sie müssen die Teilhabe aller Menschen vergrößern, nicht nur die Profite mancher. Diese Bemühungen fanden in den folgenden Punkten ihren Niederschlag.

    Das digitale Binnengemeingut

    Das Internet ist weit mehr als nur ein neuer Marktplatz. Es hat die einzigartige Fähigkeit, Menschen auf neue Arten miteinander zu vernetzen, um Probleme kollaborativ zu lösen und das Ergebnis der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Ich freue mich, dass der Report jetzt auch derartige Lösungen hervorhebt:

    – Open Source Software, die kollaborativ entwickelt wurde, ermöglicht Interoperabilität (da jede*r kompatible Software schaffen kann; #110), bringt Sicherheitsvorteile (da alle den Code nach Schwachstellen durchsuchen können; #89) und sollte besonders in Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Verwaltung vermehrt eingesetzt werden (#125).

    – Gemeinschaftlich betriebene W-Lan Netzwerke (wie etwa Freifunk in Deutschland) können beispielsweise ländlichen Regionen und unterversorgten Personengruppen Zugang zum Internet verschaffen – wie das z. B. Hotspots für Flüchtlinge tun (#53)

    – Crowdfunding bringt Menschen zusammen, um gemeinsam Kreativität und Innovation zu finanzieren, die von Banken und Investor*innen sonst unbeachtet bleiben würden (#7)

    Kreativität und Forschung ermöglichen

    – Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts ermöglichen den kreativen Umgang mit bestehenden Werken und schaffen so die Möglichkeit, von der Nutzerin zur Gestalterin bzw. vom Nutzer zum Gestalter zu werden. Sie sind eine wichtige Grundlage für neue Kreativität, unabhängig davon, ob diese dann kommerziell verwertet wird. Die EU sollte daher Europa-weite Mindeststandards für Urheberrechtsschranken einführen (#43) und beim Thema Nutzer*innen-generierter Inhalte mehr Klarheit schaffen (#46).

    – Eine umfassende europaweite Schranke für intelligente Text- und Datenanalyse (Text- und Datamining) würde Forscher*innen und Bildungsinstitutionen erlauben, auf modernste Weise zu forschen (#45) – und die freie Zugänglichkeit von Forschungsergebnissen, welche zu mindestens 50 % öffentlich finanziert wurden, ließe alle an den gemeinsamen Investitionen teilhaben (#102).

    – Das Parlament fordert die Abschaffung des speziellen Urheberrechts auf Datenbanken (#108), das einer Studie zufolge »keinen Ausgleich zwischen den kommerziellen Interessen von Datenbank-Produzenten und öffentlichen Interessen der Gesellschaft als Ganzes schafft« sowie »sowohl Wettbewerber als auch gemeinnützige Nutzer wie Forscher, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen und Archive benachteiligt«. (Beunen 2007)

    Menschen schützen, nicht Geschäftsmodelle

    Bei marktwirtschaftlichen Lösungen müssen Gesetze dafür sorgen, dass neue Technologien und neue Geschäftsmodelle Grundrechte nicht gefährden sowie Arbeiter*innen stärken, statt sie austauschbar zu machen (#81). Sie dürfen nicht von der Industrie missbraucht werden können, um Innovation zu verhindern.

    – Wenn die Kommission oder meine konservativen Kolleg*innen im Parlament über Internetplattformen sprechen, dann reden sie von ausländischen Giganten, die sich ungerechtfertigt an der europäischen Kulturindustrie bereichern. Sie wollen, dass Plattformen neue Abgaben zahlen und neue Rechte klären müssen und dafür eingespannt werden, die Interessen der Kulturindustrie durchzusetzen. Bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch oft heraus, dass weniger die Kulturschaffenden an sich vom Internet bedroht werden, als vielmehr althergebrachte Geschäftsmodelle. Das Parlament stellt im Bericht in Frage, ob der Begriff der „Internetplattform“ überhaupt treffsicher definierbar ist (#75). Es warnt davor, durch neue Pflichten für Internetdienste alte Geschäftsmodelle querzufinanzieren sowie Startups den Markteintritt zu erschweren (#72). Und es betont, dass die Haftung von Providern für Inhalte beschränkt bleiben muss (#73).

    – Seit den jüngsten Terrorattentaten werden die Rufe immer lauter, dass Internetfirmen eine aktivere Rolle bei der Verbrechensbekämpfung einnehmen müssten – indem sie etwa alle ihre Nutzer überwachen oder jene Verschlüsselungsmechanismen schwächen, die nicht bloß das Onlinebanking von uns allen schützen, sondern auch die Kommunikation von Dissident*innen in Unrechtsregimen. Das Parlament betont, dass Internetplattformen nicht zu Sicherheitsorganen gemacht werden dürfen (#74), dass sie nicht gezwungen werden dürfen, aktiv nach illegalen Aktivitäten zu fahnden (#95), und wie wichtig starke Verschlüsselungstechnologien sind (#92).

    – Die Telekom-Regulierungsbehörden (auf der EU-Ebene als GEREC organisiert) müssen das kürzlich verabschiedete Gesetzgebungspaket „Vernetzter Kontinent“ so umsetzen, dass das Prinzip der Netzneutralität streng gewahrt wird, damit alle Dienste im Internet diskriminierungsfrei behandelt werden, egal ob sie von einem globalen Konzern oder von dir in deiner Garage betrieben werden (#60).

    Ein Netz für alle

    Das Parlament betont das emanzipatorische Potenzial des Internets und wie wichtig es ist, die vermehrte Partizipation von Frauen an der Informationsgesellschaft zu unterstützen (#113). Wir müssen sicherstellen, dass alle die notwendigen Kenntnisse haben, und dass Internetdienste allen offenstehen – auch jenen mit besonderen Bedürfnissen (#114) oder jenen, die auf andere Arten mit Benachteiligungen zu kämpfen haben (#115).

    Zusammenfassend fordert dieser Bericht die Kommission auf, ihren wirtschaftsorientierten Ansatz zur digitalen Gesetzgebung bedeutend zu verbreitern. Diesen Worten müssen wir Taten folgen lassen, wenn in den kommenden Monaten die spezifischen Gesetzesvorschläge auf den Tisch kommen.