Schlagwort: Freiheit

  • Ist Hongkong zu fortschrittlich für China?

    Ist Hongkong zu fortschrittlich für China?

    Unsere Arbeitsgemeinschaft Außen- und Sicherheitspolitik beschäftigt sich in einer Artikelreihe mit China, um die strategischen Zielsetzungen wie auch die innere Verfasstheit Chinas aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Als aufstrebende Supermacht und Gegenstück der westlichen Welt, bestehend aus den „römischen“ (Ost und Westrom) Nachfolgestaaten und Staatenbünden wie beispielsweise der Europäischen Union, Russland und den USA hat dieses Land eine ganz eigene kulturelle Verfasstheit.

    Seit der Krise der Qing Dynastie (1616-1911), die den Verlust der Stellung als Zentrum und Hegemon in Ostasien zur Folge hatte und der damit einhergehenden zunehmenden Einflussnahme und Kolonialisierung durch europäische Staaten in der Region, hat China wiederholt mit westlichen Ideen und politischen Systemen experimentiert – sowohl während der Kolonialzeit, als auch nach der Kulturrevolution.
    Nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs gewannen die westlichen Ideen des Marxismus wie auch des Nationalismus viele Anhänger in China. Man versuchte, China möglichst schnell zu modernisieren und benutzte die Ideologien als politische „Vehikel“.
    Deng Xiaoping hatte in Frankreich studiert, nahm die Ideen – insbesondere den Marxismus-Leninismus – mit nach China und versuchte sie umzusetzen. Diese Erfahrungen und Experimente Chinas mit westlichen Staatsideen hat Guido Mühlemann in seiner rechtswissenschaftlichen Dissertation beschrieben. Dabei kann man festhalten, dass bei Veränderungen „Harmonie“ zur Vermeidung von Konflikten die bestimmende Konstante der chinesischen Philosophie und Politik ist.

    Mehr als ein Drittel aller Menschen

    (Rechts-)Historisch ist dies vor allem dem Umstand geschuldet, dass China seit der ersten chinesischen Vereinigung im 3. Jahrhundert v. d. Z. als größter und wohlhabendster Staat der Erde über lange Zeit der Menschheitsgeschichte, immer darauf angewiesen war, große Mengen von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen in einem Kaiserreich zu vereinen. Soziale und politische Konflikte sollten möglichst ohne Gewalt gelöst werden. Die mehr als 2000-jährige Geschichte des Landes haben Machthaber wie auch Bevölkerung bis ins 20. Jahrhundert geprägt. Wenn es nicht gelang, soziale Unruhen zu vermeiden, litt China unter Kriegen wie bei der „An Lushan Rebellion“ gegen die Tang Dynastie von 755 bis 763 n. d. Z., welche nach heutigen Auswertungen der Quellen etwa 13 Millionen Tote zur Folge hatte. Das waren etwa 5% der damaligen Weltbevölkerung. Solche Ereignisse destabilisierten die chinesische Gesellschaft immer wieder stark, dennoch stellte China im Jahr 1820 mit geschätzten 381 Millionen Einwohnern etwa 36% der Gesamtbevölkerung.

    Die gescheiterte Kulturrevolution

    Trotzdem ist die Geschichte Chinas durchzogen von Aufständen und Bürgerkriegen, die durch religiöse und politische Bewegungen ausgelöst wurden. Die immer starke Position der chinesischen Führung hegt daher grundsätzlich starkes Misstrauen gegenüber solchen Einflüssen, auch weil sich diese im konfuzianischen Geist nicht mit der zentralen Staatsphilosophie harmonisieren lassen.
    Seit dem 19. Jahrhundert sah sich China in einer Krise, aus der das Land unter Mao ab 1958 mit dem „Großen Sprung nach vorne“ schnell und ohne Verluste durch „Modernisierung“ herausgeführt werden sollte. Die Modernisierungskampagne wurde jedoch unvollständig geplant und überhastet eingeleitet. In Folge hatte die Kommunistische Partei in den ersten drei Jahren 15 bis 45 Millionen Tote zu verantworten und es kam zu landesweiten Aufständen so dass nach dem offensichtlichen Scheitern und den verheerenden Folgen für die Bevölkerung dieser Versuch 1961 abgebrochen wurde.

    Chinas Demokratieexperimente

    Mit der Abkehr vom Terror der Kulturrevolution und dem Ende der Ära Mao blieb die Notwendigkeit, das Land zu modernisieren, bestehen. Man setzte von nun an darauf, das Land harmonisch zu reformieren, erst auf ökonomischem Gebiet durch sukzessive Einführung der freien Marktwirtschaft und im nächsten Schritt dann auch politisch, ohne dabei zu starke Fliehkräfte zuzulassen, welche die Einheit des chinesischen Staates gefährden könnten.
    Im Jahr 2001 startete man in Hoshi im äußersten Nordosten Chinas, ähnlich wie man es 23 Jahre zuvor bei der Einführung des freien Marktes in China gemacht hatte, ein lokal begrenztes Experiment, um auf kleiner Ebene demokratische Elemente und deren Auswirkungen auf Politik und Stabilität zu testen. 2009 hat der chinesische Botschafter in einem Interview mit der Zeitung „die Welt“ diese Denkweise und Methode erläutert und dabei ohne Ironie angemerkt, dass man in China mit der Demokratie experimentiere und nun in der Millionenstadt Nanking einen nächsten Laborversuch eingeführt habe.
    2016 hat China mit der Selbsternennung unter Xi Jinping zur „weltweit größten Demokratie“ zudem den Anspruch verbunden, dass sein politisches System nicht nur ein weiteres und für ­China passenderes demokratisches System, sondern im Vergleich zu Indien, das im Westen als größte Demokratie gilt, dank vielfältiger Beteiligungsmechanismen sowohl die „wahrere“ als auch die wirtschaftlich erfolgreichere ­Demokratie sei.

    Die Angst vor Hongkong

    Durch die Abschottung von China und starke westliche Einflüsse während 150 Jahren britischer Kolonialzeit verlief in Hongkong eine ganz andere politische und soziale Entwicklung als im Rest von China. In Folge entwickelten sich auch die Traditionen auseinander. Um im Sinn der Harmonie Konflikte zu vermeiden, hatte man daher 1997 bei der Rückübertragung Hongkongs an China die Parole „Ein Land – Zwei Systeme“ ausgegeben, welche ihre Wurzeln in der chinesischen Philosophie hat und Hongkong weitgehende Autonomität mit einem demokratisch-marktwirtschaftlichem System zusichert. Dies wurde vertraglich festgeschrieben, als Sonderverwaltungszone Chinas umgesetzt und sollte für 50 Jahre bis 2047 gelten.
    Im eher westlich geprägten Hongkong bestehen völlig andere Ansprüche und Forderungen an politische Partizipation der Bevölkerung, insbesondere bei der jüngeren Generation. Historische Angst davor, dass die Entwicklung der politischen Reform in China durch besondere Zugeständnisse in Hongkong außer Kontrolle geraten könnte, veranlassten die chinesische Regierung daher ab 2014, in die Autonomie Hongkongs einzugreifen und mit brutaler Härte gegen Proteste der Zivilgesellschaft vorzugehen.
    Die chinesische Bevölkerung außerhalb der Sonderverwaltungszonen begegnet den Protesten in der Stadt mit Unverständnis. Dabei sehen selbst junge und gut gebildete Chinesen die Bevölkerung von Hongkong, welche im Gegensatz zu dem Rest des Landes viele politische Freiheiten besitzt, als „verwöhnt“ an. Die Demonstrationen in der Sonderverwaltungszone und das Werben der Protestierenden um westliche Aufmerksamkeit und Unterstützung sehen sie als Gefahr für den Weg der langsamen und kontinuierlichen Liberalisierung im ganzen Land.

    Die Kritik der chinesischen Regierung am Besuch des Hongkonger Aktivisten Joshua Wong in Berlin und an der breiten Beachtung, die das Thema bei deutschen Politikern und Medien findet, ist Ausdruck der Furcht davor, dass das „Experiment Hongkong“ schnell außer Kontrolle geraten und negative Auswirkungen auf die Entwicklung innerhalb Chinas und die Beziehungen zu Deutschland haben könnte.
    Die chinesische Führung ist übereilten Experimenten der Modernisierung und Änderung ohne verlässliche Abschätzung der Folgen gegenüber aus historischen Gründen sehr skeptisch eingestellt, wobei das Trauma der gescheiterten Kulturrevolution schwer wiegt.

  • WHO ruft Neustart für medizinischen Hanf aus

    WHO ruft Neustart für medizinischen Hanf aus

    In einem Schreiben des WHO-Generalsekretärs vom Februar 2019 werden sämtliche Mitgliedstaaten offiziell aufgefordert, die nationale Gesetzgebung auf die Änderungsvorschläge der WHO zum „Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel“ von 1961 bis 2020 zu überprüfen. Das Einheitsabkommen bindet als völkerrechtlicher Vertrag über 180 Staaten aufgrund internationalen Rechts und bestimmt teilweise direkt nationale Betäubungsmittelgesetze. Nach rund sechzig Jahren Stigmatisierung einer bedeutenden Heilpflanze besinnt man sich nun auf Fakten.

    Im Wesentlichen soll nun der Zugang zu einer medizinischen Versorgung mit Hanf erleichtert werden. Reines CBD und Produkte daraus mit weniger als 0,2 % THC-Gehalt sollen dann nicht länger als verbotene Substanzen gelten.

    „Das Tor für eine versachlichte Argumentation steht nun offen. Die Umsetzung einer Neubewertung sämtlicher psychoaktiver Substanzen in einer internationalen Vereinbarung scheint greifbar, ja notwendig und ist schon dem mangelnden Erfolg der repressiven Jahrzehnte geschuldet. Leider gibt es auch in Deutschland bis heute keine niederschwellige, flächen- und kostendeckende Versorgung mit Cannabis.
    Drogenpolitik braucht einen Neustart. Sie muss Gegenstand der Gesundheitspolitik und Wissenschaft sein und darf nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden.“

    erklärt der drogenpolitische Sprecher der Piratenpartei, Andreas Vivarelli.

    Das Zeitalter der jahrzehntelangen Ächtung einer wertvollen Heilpflanze ist beendet, wenn die WHO im Jahre 2020 die Modernisierung im Einheitsabkommen manifestiert hat.
    Nun ist es an den Mitgliedsstaaten, eine sachliche und studienorientierte Gesetzgebung folgen zu lassen.

    Die 2017 nach der Rezeptfreigabe gegründete Cannabisagentur ist überfordert. Dies geht erneut zu Lasten der Patienten.
    Viele verzweifeln bereits an der erfolglosen Suche nach einem verschreibungswilligen Kassenarzt. Die Einmischung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), das niedrige Honorar für die umfangreiche verpflichtende Evaluierung, die bei Kostenübernahme durch die Krankenkassen entsteht, schreckt viele Mediziner ab. Auch die schlechte Studienlage, die drohenden und langjährigen Regressansprüche, die das Gesetz vom März 2017 vorsieht, lassen die Ärzte nicht gerade freudig das Rezeptheft zücken.
    Unser Gesundheitssystem braucht auch an dieser Stelle ein Update, um die Versorgung mit dringend benötigten Medikamenten zu gewährleisten.

  • Neujahrsansprache 2019

    Neujahrsansprache 2019

    Liebe Freunde,

    das Jahr geht zu Ende und ich möchte die Gelegenheit nutzen, zurückzuschauen und ein paar meiner Gedanken zu teilen.

    Ich beobachte, dass der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft schwindet. Immer häufiger scheint uns das zu fehlen, was uns zusammenhält. Unsere gemeinsamen Werte, eine gemeinsame Basis. Dabei ist es so einfach – wir kennen diese gemeinsamen Werte aus unserem Grundgesetz. Unsere Verfassung ist unsere gemeinsame Basis, nach der wir leben wollen; die demokratisch-freiheitliche Grundordnung und die Strukturen, die diese beschützen. Unsere Gesellschaft ist also eine demokratische und eine freiheitliche. Damit verbunden ist, die Menschenwürde zu achten, dem Demokratieprinzip und der Rechtsstaatlichkeit zu folgen.

    Und wo stehen wir da am Ende des Jahres 2018?
    Die Menschenwürde zu achten und zu schützen sollte für uns stets das höchste Gut sein. Ohne seine Würde kann der Mensch nicht Mensch sein. Wenn ein Mensch sogar schon um seine Würde kämpfen muss, dann fehlen ihm die Ressourcen, um ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu leben. Er ist nicht mehr selbstbestimmt. Diese Selbstbestimmtheit ist aber gleichzeitig die Voraussetzung für Individualität und Persönlichkeit.

    Wie sah es aus mit der Menschenwürde in Deutschland, wie mit den Möglichkeiten, aus sich das zu machen, was man 2018 wollte?
    Noch immer wird das ALG2 an Auflagen geknüpft, und es wird eine Versorgung sanktioniert, die gerade zum Leben reicht. Selbst wenn diese Grundversorgung sichergestellt wäre, würde dies auch nicht ausreichen, uns frei entwickeln zu können. Dafür wären freier Zugang zu Information, zu Wissen und Bildung nötig. Hier sind wir – um es nett zu sagen – in 2018 keinen Meter vorangekommen. Wenn wir so weitermachen, dann werden wir den Anforderungen des digitalen Wandels nicht gerecht. So haben wir zum Beispiel nicht die Möglichkeit, uns durch flexible Weiterbildung auf Veränderungen vorzubereiten. Hier ist noch einiges an Reformen nötig, sei es in Bezug auf unser Bildungssystem oder auch in Bezug auf Medienkompetenz. Vieles blieb im letzten Jahr liegen, das man hätte angehen müssen.

    Wie steht es um unsere für die Demokratie wichtigen politischen Institutionen?
    Schauen wir die Parteien im Bundestag an. Vielfach beklagten die Menschen den Einzug der AfD in die Parlamente. In der Tat ist es unrühmlich, dass dort jetzt eine Partei mit einer solchen Nähe zu rechtstotalitären Gesellschaftsvorstellungen sitzt. Mindestens ebenso bedauerlich ist aber der Zustand der Parteien, die die Gesetze für dieses Land verabschieden sollen. Sie stellen die Mehrheit, und ihre Aufgabe ist es auch, ein Gegengewicht zu dieser Partei zu sein, aber wir sehen bei kaum einer der Parteien Stabilität. Es gab bei so gut wie allen Vorstandswechseln laute und heftige innerparteiliche Auseinandersetzungen und Identitätskrisen.

    Wie steht es um den Schutz unserer Freiheitsrechte als Bürger? Wie ist die Balance zwischen Freiheit und staatlicher Autorität?
    In vielen Bundesländern wurden Verfassungsänderungen beschlossen und Polizeigesetze geändert mit dem Ziel einer Ausweitung der Macht und der Befugnisse von Bund und Ländern. Der langjährige Traum der Innenminister wurde Wirklichkeit: Die Landesregierungen erweiterten die Einsatzmöglichkeiten umfangreicher Abhörmaßnahmen, ermöglichten DNA-Analysen für erkennungsdienstliche Maßnahmen bei geringstem Verdacht sowie Präventivhaft von drei Monaten und hoben die vorherige Gleichbehandlung von Bürgern und Polizisten wieder auf. Aus gutem Grund bestimmten unsere Vorväter, dass es keine ausgeprägte Machthierarchie zwischen Polizei als ausführendem Arm des Staates und seinen Bürgern geben soll, dass beispielsweise Polizisten genauso zu behandeln seien wie „normale“ Bürger. Nun gelten Polizisten als schützenswerter. Bürger und Staat begegnen sich nun nicht mehr auf Augenhöhe. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch die zunehmende Militarisierung der Polizei. Immer mehr Polizeipanzer wurden angeschafft, über eine Ausstattung mit Handgranaten wurde nachgedacht, auch vor dem Errichten einer Zensurinfrastruktur wird nicht mehr halt gemacht. Die regierenden Parteien treten auf Europaebene dafür ein, dass in Zukunft Filter Einfluss darauf nehmen, wie wir Daten verteilen. In Deutschland wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bereits auf nationaler Ebene vorangetrieben.

    Und die Gerichte?
    Glücklicherweise erweist sich regelmäßig das Verfassungsgericht als letzte Bastion. Gleichzeitig stelle ich aber auch fest, dass viele Gerichte aufgrund der Menge der Verfahren schlichtweg überlastet zu sein scheinen. Und die wichtige Diskussion, wie wir mit Personen umgehen wollen, für die unser Mechanismus zur Bestrafung schlichtweg nicht funktioniert, hat noch keiner angestoßen.

    Was ich beschrieben habe, sind alles Veränderungen unserer demokratischen Rahmenbedingungen, am System – wie sich das institutionelle Umfeld verändert hat, wie sich unsere Rechtslandschaft verändert hat. Eine solche Veränderung hat immer auch Auswirkungen auf uns Menschen.
    Und deswegen verwundert es mich nicht, dass wir es mehr und mehr an Respekt im Umgang miteinander vermissen lassen. Dass wir häufiger in Konfrontation gehen, anstatt vor einer Antwort die Argumente des anderen anzuhören und zu hinterfragen.

    Aber wir haben uns auch viel vorgenommen. Mit „demokratisch-freiheitlich“ legen wir uns auf das juristisch wie emotional schwierigste Modell fest. Denn freiheitlich bedeutet, andere Lebensentwürfe und Meinungen zuzulassen und auszuhalten. Dass wir Minderheiten schützen und nicht in einem Willen der Gleichmacherei zum Verstummen bringen. Dass wir Vielfalt erlauben. Im Grunde genommen auch, dass wir sie als wertvollen Beitrag zum Diskurs anerkennen. Demokratisch drückt gleichzeitig die Ablehnung totalitärer Bestrebungen aus. Es verstärkt das „freiheitlich“ dahingehend, dass wir auch die Möglichkeit zum Ausdruck der Verschiedenheit zulassen.

    Als Gesellschaft können wir dem also nur gerecht werden, wenn wir Meinungen aushalten auch wenn wir das nicht möchten. Das führt natürlich zu Reibungen, man wird quasi aus der emotionalen Komfortzone geschoben. Wird dem ein Riegel vorgeschoben, der möglicherweise aus der Norm fallende Meinungen unterbinden würde, scheint das Leben einfacher. Aber das wäre es eben nur für einen Teil unserer Gesellschaft. Der andere Teil würde letzten Endes ein Leben in Unterdrückung leben. Etwas, das man für sich selbst ablehnen würde, wogegen man kämpfen würde und müsste.

    Damit ist also unsere wichtigste „Kampflinie“ nicht entlang politischer Meinungen – also eher links oder rechts, befürworte ich eine konservative Weltanschauung oder eine progressive, übergewichte ich Bedarfsgerechtigkeit oder eher Leistungsgerechtigkeit. Nein – dieses Diskutieren und Verhandeln von Argumenten und Positionen gehört zu einer freiheitlichen Demokratie. Dieser Demokratie, die uns vereint in den Werten unseres Grundgesetzes, in Achtung der unantastbaren Würde jedes Menschen und seiner Freiheitsrechte.
    Dass wir diese Freiheit schützen ist zwingend notwendig, noch bevor wir über Positionen verhandeln, die sich auf beispielsweise Gerechtigkeitsfragen beziehen. Denn letzten Endes müssen wir erreichen, dass eine erarbeitete Lösung und ein gefundener Kompromiss von der gesamten Gesellschaft getragen wird. Und das passiert nur, wenn alle das Gefühl haben, ihr Wort und ihre Argumente in die Diskussion einbringen zu können.

    Unsere wichtigste Kampflinie verläuft zunächst entlang der Frage, welches Ausmaß an Autorität oder totalitärem Verhalten wir zulassen. Wieviel Freiheit erlauben wir, die Lebensentwürfe zu leben, die es in der Gesellschaft gibt. Wieviel Freiheit erlauben wir, um unsere Meinungen und Kreativität zum Ausdruck zu bringen. Das Risiko am beispielsweise rechten Rand liegt nicht in einer abweichenden Ansicht zur Verteilung von Wohlstand oder Aufenthaltsrechten. Es liegt in (ultra-)autoritären/totalitären Tendenzen. Im Gleichmachen, im Verbieten und Unterdrücken von Lebensentwürfen und Meinungen, die nicht den eigenen entsprechen. Dem Ausschließen von dem, was uns als Gesellschaft verbindet, was uns zum Teil der Gesellschaft macht: Der Möglichkeit sich einzubringen.
    Wir müssen also dafür kämpfen, dass diese Freiheit uns allen bestehen bleibt. Und zwar sowohl gegenüber unserem Staat als auch im menschlichen Miteinander, als Mitglieder der Gesellschaft.

    In diesem Sinne möchte ich allen danken, die sich im letzten Jahr dafür eingesetzt haben und für diese Freiheit gekämpft haben. Die ihre Zeit dafür gegeben haben, die ihre finanzielle Unterstützung beigetragen haben, damit wir uns die Errungenschaften beziehungsweise die Lehren des letzten Jahrhunderts erhalten. Vielen Dank für Euren Einsatz. Vielen Dank von Herzen für Euer Engagement.

    Euer Sebastian Alscher
    Bundesvorsitzender der PIRATENPARTEI Deutschland

  • Patrick Breyer trifft Katharina Nocun: Deine Daten, deine Freiheit

    Patrick Breyer trifft Katharina Nocun: Deine Daten, deine Freiheit

    Die PIRATEN Hamburg laden für den 05. Januar zu einer Diskussion zum Thema „Deine Daten, deine Freiheit“ in ihre Landesgeschäftstelle ein.

    wann: Samstag, den 5. Januar 2019, 18:00 Uhr
    wo: Landesgeschäftsstelle der Piratenpartei Hamburg, Lippmannstraße 57, 22769 Hamburg

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Datenschützer und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl trifft Katharina Nocun, Datenschützerin, Netzaktivistin und Autorin des Buches „Die Daten, die ich rief“.
    Breyer und Nocun kennen sich aus der gemeinsamen politischen Arbeit und dem Engagement um den Schutz unserer Daten gegen die Sammelwut von Konzernen und der Regierung.
    Es erwartet Sie eine spannende Diskussion rund um den Datenschutz, die Freiheit im Netz und den Sozialen Medien und das Recht auf Anonymität.

    Die Veranstaltung wird aufgezeichnet, eine Voranmeldung ist nicht nötig, der Eintritt ist frei, und die PIRATEN freuen sich auf interessierte Gäste.

  • Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

    Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

    PIRATEN setzen sich für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. „Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen“, betont Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein.

    Piratenpartei lehnt verdachtsunabhängige Durchleuchtung ab

    „Wir lehnen die verdachtsunabhängige Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger und die gläsernen Kundinnen und Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene Informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen“, ergänzt Anja Hirschel, Sprecherin für Digitalisierung und Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl der Piratenpartei Deutschland, mit einem Zitat aus dem Bundestagswahlprogramm.

    Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z. B. durch das sogenannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen.

    Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sind zentrale Themen der PIRATEN und ihrer Wahlkampfkampagne ‚Piraten. Freu Dich aufs Neuland.‘ Der passende Hastag der #PIRATEN dazu lautet: #FreuDichAufsNeuland.

     

  • Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern

    Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern

    Das Bundesverfassungsgericht will zwei Verfassungsbeschwerden von PIRATEN und 6.000 Bürgern gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Es hat die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.

    Der Kieler Abgeordnete und Sprecher der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz, Patrick Breyer und die ehemalige Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, Katharina Nocun, haben 2013 als Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz eingereicht. Vertreten werden sie durch den Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.

    Patrick Breyer erklärt dazu:

    „Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht diesen staatlichen Angriff auf die Vertraulichkeit unserer Passwörter und unsere Anonymität im Internet stoppt. „Menschen in Notlagen, Wirtschaftsunternehmen, Regierungsbehörden, Journalisten, politische Aktivisten – sie alle sind in bestimmten Situationen auf anonyme Kommunikation und Internetnutzung angewiesen. Wer die Freiheit aufgibt, um etwas Sicherheit zu gewinnen, der ist nur einen Regierungswechsel vom autoritären Überwachungsstaat entfernt.“

    Geprüft wird erstens eine Sammel-Verfassungsbeschwerde von knapp 6.000 Personen gegen das Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft (1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13). Erstbeschwerdeführer sind die ehemalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Katharina Nocun und der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Patrick Breyer. Die Beschwerde beanstandet u.a. das Fehlen einer eindeutigen und normenklaren gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

    Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext: https://www.bestandsdatenauskunft.de

    Karlsruhe prüft zweitens eine Verfassungsbeschwerde von sechs Landtagsabgeordneten der Piratenpartei gegen das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Diese Beschwerde richtet sich nicht nur gegen Datenauskünfte von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter. Sie will die Herausgabe von Daten über Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

    Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext.

     

  • Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal ’ne Charta schreiben

    Vorgestern, am 1.12.2016,  veröffentlichte eine selbst ernannte Gruppe von 27 „Bürgerinnen und Bürgern“, die sich selbst alternativ auch gern als „Experten“ bezeichnet, den Vorschlag für eine „Digitale Charta der EU„.

    Die Erstellung hat sich nach Angaben der Autoren über einen Zeitraum von 14 Monaten hingezogen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, denn das Verfassen großer Werke dauert nun mal etwas länger. Viel interessanter ist der Blick auf den Zeitplan: Denn diese Digitale Charta soll bereits am 5.12.2016 in Brüssel vorgestellt werden. Natürlich durch den digitalen Vordenker schlechthin, nämlich Martin Schulz. Genau dieser Herr Schulz, der eben gerade mal nach Berlin wechselt. Sei es drum.

    Und bereits hier, ohne auf einzelne Artikel einzugehen, ergeben sich für uns zwei Fragen:

    Wieso wurde dieser Vorschlag nicht weit vor seiner Vorstellung den verbliebenen 84 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und zur Diskussion über den Entwurf eingeladen? 

    Sind Transparenz und Bürgerbeteiligung für die 27 keine Grundrechte, die man auch – oder gerade mit digitalen Mitteln (auch Internet genannt) – hätte Vorleben können?

    Gerade im Hinblick auf den 5.12.2016 drängt sich hier geradezu der Verdacht auf, dass die 27 selbst ernannten Experten eigentlich gar keine Diskussion zulassen wollten. Dann noch am 1.12.2016 auf der eigenen Homepage zum „Mitdiskutieren“ aufzufordern, grenzt schon fast an Hohn.

    Wir sind sicher, dass es weitaus mehr Bürger und Bürgerinnen, Verbände, Vereine, NGO und viele weitere interessierte Akteure gibt, die sehr gern an der Erstellung des Entwurfs mit gearbeitet hätten.

    Darüber hinaus darf es schon verwundern, dass sich im Kreis der 27 ausschließlich deutsche „Bürgerinnen und Bürger“ befinden.

    Gerade bei einem Projekt wie diesem ist es unverständlich, dass nicht auch hier die europäischen Mitgliedsländer durch Vereine, Bürger oder Experten in die Erstellung einbezogen wurden. 

    Bevor wir uns jedoch einigen ausgesuchten Artikeln widmen, ergibt sich eine Grundsatzfrage:

    Was soll diese Charta eigentlich sein?

    Zur Erinnerung: Es existiert bereits eine Charta der Grundrechte in der EU (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Auch wenn diese bereits etwas älter ist und angepasst werden sollte, das ist gar keine Frage.

    Nun macht man mal eben eine zweite Charta auf, ohne diese in irgendeinen Kontext zur vorhandenen zu stellen.

    Das kann man machen, aber genau das provoziert Fragen:

    • Soll diese „Digitale Charta“ die bisherige Grundrechtecharta ersetzen?
    • Wenn ja, warum?
    • Wenn nein, warum dann eine zweite Charta aufmachen?
    • Warum nicht die bisherige Charta um die digitalen Grundrechte ergänzen?

    Diese jetzt durch die 27 Verfasserinnen und Verfasser implizit herbeigeführte Trennung in „analoge Grundrechte“ und „digitale Grundrechte“ ist grotesker Nonsens. 

    Grundrechte sind Grundrechte, sie gelten überall. Online wie offline. Analog wie digital. Eine Trennung ist absolut sinnlos, ja sogar schädlich. 

    Viel sinnvoller wäre es, einen gemeinsamen europaweiten Diskurs anzustoßen, wie die bisherige Grundrechtecharta um die Aspekte aus der zunehmenden Digitalisierung ergänzt und erweitert werden kann.

    Beginnen wir mit der Thematik des Urheberrechts in Artikel 22  (Immaterialgüter) – dazu hat sich Julia Reda (MdEP) ausführlich (Link) geäußert. Zitat:

    „Bisher wird das Recht auf kulturelle Teilhabe dem Recht  der Urheber*innen vorangestellt, im Entwurf für die Digitalcharta ist es anders herum: Rechteinhabern von Immaterialgüterrechten wird ein  Grundrechtsstatus verliehen; die Interessen der Nutzer*innen kommen nur in Form einer Einschränkung dieses Grundrechts vor, sie werden nicht selbst als Grundrecht formuliert“.

    In Anbetracht der Mitarbeit von „Bürgerinnen und Bürgern“, die für die „Zeit“ oder Axel Springer arbeiten, ist das aber nicht verwunderlich. Besonders hier ist es demaskierend, wes Geistes Kind die Verfasser dieser „Charta“ sind.

    Und nun zum Anfang des Werks:

    Artikel 1

    WÜRDE

    (1)  Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.

    (2)  Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.

    Es ist schon etwas merkwürdig, wenn man hier Technologien und Verfahren, die per se weder eine Gefährdung noch eine Bereicherung darstellen, mal so eben mit verwerflichen „menschlichen bzw. staatlichen“ Handlungen wie der Massenüberwachung gleichsetzt. Hier haben die Verfasser wohl den grundlegenden Unterschied nicht verstanden. Dies erstaunt umso mehr, da man in diesem „Experten“-Gremium eigentlich das erforderliche Wissen hat.

    Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

    Insofern BIG DATA dazu beiträgt, durch Algorithmen und KI den Krebs zu besiegen, ist das keinesfalls eine Gefährdung der Menschenwürde. Wenn durch Robotik die Möglichkeit besteht, auch gesundheitlich schwer beeinträchtigten Menschen wieder mehr Teilhabe am Leben zu ermöglichen, dann ist das keine Gefährdung der Menschenwürde.

    Wohl eher das Gegenteil.

    Aber so weit hat man wohl an dieser Stelle nicht gedacht. Bereits hier wird deutlich, wie wichtig der breite gesellschaftliche Diskurs gewesen wäre. Dann hätte dieses Fiasko in Artikel 1 bereits vermieden werden können.

    (3)  Die Rechte aus dieser Charta gelten gegenüber staatlichen Stellen und Privaten.

    Tja, ist schon erstaunlich, wie man die bisherige Schutzfunktion der Grundrechte („Abwehrrechte“ der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Institutionen) von den Füßen auf den Kopf stellt.

    Diese Rechtsansprüche werden nunmehr auch auf die „Privaten“ ausgeweitet. Wobei man im gesamten Text der Charta vergeblich eine Definition sucht, wer oder was denn diese „Privaten“ nun eigentlich sind.

    In normaler Auslegung des Wortes „privat“ sind also demnach auch alle Bürgerinnen und Bürger untereinander verpflichtet, sich an die Rechte aus dieser Charta zu halten bzw. dem anderen diese Rechte zu gewähren.

    Da stelle man sich doch das nächste Netzwerktreffen oder den nächsten Raid auf World of Warcraft vor, bei dem die bisherige Frage „Wie geht’s Dir?“ nicht ohne die Benennung des Zwecks der Verwendung dieser Information gestellt werden kann.

    Grotesk? Klar, aber genau das beinhaltet Absatz 3 der Charta eben auch.

    Wir überspringen an dieser Stelle einfach Artikel 2 und 3 (Freiheit und Gleichheit ist ein großes Wort!) Und wenden uns Artikel 4 zu. Grundsätzlich ist die Intention der Verfasser, die wir hier einmal unterstellen wollen, lobenswert. Artikel 4 soll ein Anti-Überwachungsartikel sein. Das könnten wir auch sofort unterschreiben, wenn der Artikel nicht bereits in Absatz 1, aber insbesondere in Absatz 2 an sich selbst scheitern würde.

    Artikel 4

    INNERE UND ÄUSSERE SICHERHEIT

    (1)  Im digitalen Zeitalter werden innere und Äußere Sicherheit auf neue Weise bedroht. Bei der Ausübung der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen zu beachten.

    Die willkürliche Verquickung zwischen den „neuen Bedrohungen“ und der Begrenzung der Macht des Staates ist nicht nur unglücklich. Sie suggeriert vielmehr, dass bei analogen Sicherheitsbedrohungen die Macht des Staates weniger begrenzt werden muss. Ganz egal, ob analoge oder digitale Bedrohungen: Die Macht des Staates muss grundsätzlich kontrolliert und begrenzt werden.

    (2)  Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.

    (3)  Eine anlasslose Massenüberwachung findet nicht statt.

    Der BND oder der Verfassungsschutz, hier in bester Neusprechmanier als Sicherheitsbehörden verharmlost, werden sich freuen, dass Absatz 2 ihnen in bester de-Maiziere-Manier weiterhin die Tür offen hält, um alles und jeden auszuspionieren. Denn beispielsweise mit der Begründung „Terrorbekämpfung“ werden Absatz 2 und 3 ad absurdum geführt. Absatz 2 manifestiert somit das gegenwärtige System der Allmacht der „Sicherheitsbehörden“. Auch hier wäre es sinnvoller gewesen, den offenen und breiten gesellschaftlichen Diskurs zu suchen, als so etwas klammheimlich zu definieren. Und damit der Demokratie (und auch der in Artikel 3 beschworenen Feiheit) einen Bärendienst zu erweisen.

    (4)  Waffensysteme dürfen nicht vollautomatisiert eingesetzt werden.

    Ungeachtet der Tatsache, dass es derzeit noch kein vollautomatisches digitales Waffensystem ohne Menscheneingriff gibt, finden wir diesen Absatz sinnvoll und richtig.

    Lasst uns noch einen Artikel beleuchten, der für uns als PIRATEN nicht ganz unwesentlich ist. Kernthemenartikel sozusagen.

    Wir wissen nicht, zu welcher Tageszeit dieser Artikel 5 geschrieben oder, in welchem Gemütszustand die 27 Verfasser dieses Artikels gewesen sind.

    Was wir aber wissen ist, dass seit Jahren Netzaktivisten, Blogger, Hacker, PIRATEN und viele andere für eine freie Meinungsäußerung und gegen jede Zensur kämpfen. Doch genau dieses Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier mal eben en passant geopfert und der Zensur die Tür aufgehalten.

    Dieser Artikel ist schlicht ein Schlag ins Gesicht aller, die jahrelang genau für diese Werte gekämpft haben.

    Artikel 5

    MEINUNGSFREIHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT

    (1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

    Wäre Absatz für sich alleinstehend, hätten wir dem sofort und bedenkenlos zustimmen können.

    (2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

    (3) Ein pluraler Öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

    (4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

    Die Absätze 2 – 4 sind wirklich abenteuerlich. Zunächst einmal werfen sie die Frage auf, warum nur digitale Hetze zu verhindern ist, und analoge nicht. Aber auf diesen eklatanten Mangel der gesamten Charta hatten wir ja bereits eingangs hingewiesen. Viel schlimmer ist die Formulierung, dass diese „zu verhindern“ seien. Das „analoge“ Strafgesetzbuch kennt bereits einige Paragraphen, die Beleidigung, Rufschädigung, üble Nachrede, Nötigung, Volksverhetzung und dergleichen unter Strafe stellen; übrigens gibt es diese Paragraphen in allen europäischen Ländern. Dazu müssen diese Straftaten aber erfolgt sein, angezeigt werden und in einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden.

    „Verhindern“ bedeutet aber, dass das von vornherein nicht passieren darf, dass die Taten also gar nicht begangen werden sollen. Dieser Absatz öffnet jeglichem Zensurvorhaben, automatisiert oder manuell, Tür und Tor. Dazu wird noch Unsicherheit geschaffen, denn es ist nichts wirklich definiert, es wird nichts fachlich geprüft und damit kann heute schon illegal werden, was gestern noch erlaubt war. Ganz ohne Gesetz, ganz ohne Gericht, ganz ohne Verteidigung. Vorauseilender Gehorsam von Anbietern wird die Folge sein – und wohin das führt, das wissen wir aus der Geschichte unseres Landes wirklich nur zu gut. 

    Liebe „Experten:

    • Was Ihr hier fordert, ist das Ende der freien Meinungsäußerung.
    • Was Ihr hier fordert, ist Zensur.
    • Was Ihr hier fordert, ist darüber hinaus eine weitere Zementierung der Monopolstellungen von Facebook, Google und Co, denn nur die werden finanziell und technisch in der Lage sein, die von Euch geforderte vorauseilende Verhinderung zu realisieren.
    • Was Ihr hier fordert, ist die weitere Auslagerung der Rechtsdurchsetzung vom Staat auf „private“ Dritte. Outsourcing kann hier nicht das Mittel der Wahl sein!

    Dieser Artikel ist unter Berücksichtigung aller bereits aufgeführten Punkte so ziemlich das Demokratiefeindlichste, was Ihr in drei Absätzen unterbringen konntet.

    Aber bereits nach den bis hierher zitierten und kommentierten Artikeln wird klar, dass diese „Digitale Charta“ nicht nur in vielen Punkten keine Verbesserung bringt, sondern vielmehr an zentralen Stellen der Meinungsfreiheit und der Demokratie nachhaltig schadet.

    Diesen Entwurf der „Digitale Charta“ am 5.12.2016 der EU vorzulegen, sollte sich angesichts dieser Punkte und der zahlreichen Kritiken im Netz von selbst erledigen.

    Wir rufen vielmehr dazu auf, diesen Entwurf gemeinsam allen Bürgerinnen und Bürgern, NGO, Verbänden und Vereinen, mit allen Partnern im europäischen Ausland auf einen Stand zu bringen, der die bisher erkämpften Grundrechte schützt und durch sinnvolle digitale Aspekte ergänzt.

    Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

     

    Gastbeitrag der AG Digitalisierung

  • Patrick Breyer: Warum ich gegen CETA vor das Bundesverfassungsgericht ziehe

    Der Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat der PIRATEN in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, ist einer der mehr als 125.000 Bürger, über deren Eilanträge gegen eine „vorläufige Anwendung“ des CETA-Abkommens das Bundesverfassungsgericht verhandelt. Seine Gründe:

    »Ich bin Demokrat. Meine Abgeordneten sollen frei über den Schutz unserer Umwelt, von Verbrauchern und unserer Daten entscheiden können, ohne von Milliardenklagen ausländischer Konzerne vor Sondergerichten bedroht zu werden. Regeln müssen demokratisch gesetzt werden, nicht von Exekutivgremien.

    Ich bin Pirat. Das veraltete Urheberrecht über ein internationales Investitionsabkommen zu zementieren, würde Europa daran hindern, den privaten Zugang zu Wissen und Kultur zu verbessern. Das aber ist überfällig, wie das Europäische Parlament auf Grundlage eines Berichts unserer Europaabgeordneten Julia Reda klargemacht hat.

    Ich bin Datenschützer. Die Freiheit von Überwachung ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. CETA aber diskreditiert Datenschutzregelungen als potenziell ‚versteckte Einschränkungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen‘. Profite vor Grundrechten – das möchte ich nicht.

    Ich bin Optimist. Ich hoffe, unser Bundesverfassungsgericht wird die Bundesregierung an dem Versuch hindern, vollendete Tatsachen zu schaffen. Für mich geht es bei CETA um nicht weniger als die Verteidigung der Demokratie vor einem übermächtigen Wirtschaftseinfluss.«