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  • PIRATEN: BGH weist Nichtzulassungsklage der GEMA zurück

    PIRATEN: BGH weist Nichtzulassungsklage der GEMA zurück

    Im vergangenen Jahr hatte der Urheber Bruno Kramm nach einem Rechtsstreit letztinstanzlich gegen die GEMA ein bahnbrechendes Urteil erwirkt. Anwaltliche Unterstützung hat er dabei von der Piratenpartei Deutschland erfahren, denn Kramm ist Mitglied der Piratenpartei, der es um ein Grundsatzurteil ging. Die Beteiligung von Verlegern an den Tantiemen, die über die Verwertungsgesellschaft GEMA ausgeschüttet werden, wurde bereits im vergangenen Jahr als rechtswidrig erklärt. Verleger kassierten bis dato unrechtmässig im Verteilungsplan A der GEMA, der das Aufführungs- und Senderecht honoriert, 33,3 % der Tantiemen und im Verteilungsplan B, der das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht umfasst, sogar 40% der eigentlich nur dem Urheber zustehenden Tantiemen.

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    Statt das Urteil anzuerkennen und den Urhebern die rechtliche Möglichkeit der Rückforderung der unrechtmässig ausgeschütteten Beiträge umfänglich zu ermöglichen, spielte die GEMA auf Zeit. Einerseits wurde in einer ‚Nacht und Nebel Aktion‘ im Bundestag mit gerade mal unter 60 anwesenden und zuvor gebrieften Abgeordneten ein neues Verwertungsgesellschafts-Gesetz durchgewunken, das die zukünftige Verlegerbeteiligung wieder ermöglichen sollte. Andererseits versuchte die GEMA die Rückforderung dadurch aufzuhalten, indem sie ein Nichtzulassungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anstrengte. Urheber, die in der Zwischenzeit ihr Recht durchsetzen wollten, wurden dann mit einem Schreiben konfrontiert, das die Rechtskräftigkeit des Urteils anzweifelte.

    Das Nichtzulassungsverfahren vor dem BGH zielte darauf ab, dass der vom Kläger und PIRATEN Bruno Kramm veranschlagte Streitwert von 20.000 Euro nicht den Konsequenzen des Urteils entsprechen würde. Der BGH konnte dieser Begründung nicht folgen, denn die GEMA hätte den Streitwert bereits in der ersten Instanz höher beziffern können. Aus diesem Grund wies der BGH die Nichtzulassungsklage der GEMA nunmehr zurück.

    „Dieses Urteil wird in der Konsequenz auch zu einer transparenteren GEMA führen, in deren Mittelpunkt dann nicht mehr die Wünsche großer Verlagshäuser stehen, sondern der Urheber und Schöpfer eines Werkes“, betont Kläger Bruno Kramm. Auch die gängige Haifischpraxis großer Verlage, kleinere Repertoires über den Kopf der unterzeichneten Urheber aufzukaufen und maximal auszuwerten, ohne den Wünschen der Urheber gerecht zu werden, werde dadurch schwieriger werden.

    Bruno Kramm weiter:

    „Große Teile der Verlagsbranche halten so seit Jahrzehnten an einer Ausbeutungspraxis fest, in der der Urheber in unüberschaubaren Zeiträumen sämtliche Rechte einräumen musste, um auf die vagen und kaum evaluierbaren Versprechen des Verlegers zu hoffen. Hier hat das Urteil den bisher wehrlosen Urhebern endlich einen Ausweg eröffnet.“

    Carsten Sawosch, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    „Mit dem Urteil des BGH ist das Urteil des Kammergerichts zur Verlegerbeteiligung endlich rechtskräftig. Forderungen von Urhebern können jetzt rückwirkend geltend gemacht werden, bzw. nach Evaluierung der Leistung des Verlegers neue Verträge ausgehandelt werden. Bis heute kommt die GEMA ihrer Verpflichtung gegenüber den Urhebern nicht nach und verschleiert die positiven finanziellen Konsequenzen gegenüber ihren Mitgliedern.“

    Für die GEMA dürfte die Abweisung der Nichtzulassungsklage eine Rückforderungs- und Klagewelle von Urhebern als Konsequenz bedeuten. Es geht dabei um Tantiemen in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro, die den Urhebern und nicht den Verlagen zustehen.

    Aktenzeichen: I ZR 267/16

  • PIRAT Bruno Kramm zum Leak von internem GEMA-Dokument: Prozess verloren? Ist der GEMA doch egal!

    Im Zusammenhang mit der kürzlich abgeschlossenen GEMA-Klage gegen die unrechtmäßige Beteiligung von Musikverlagen an den ausschließlich den Urhebern zustehenden Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft liegt uns ein internes Kommuniqué des Vorstandsvorsitzenden Dr. Heker für die Mitarbeiter der GEMA vor. In diesem Dokument äußert sich Dr. Harald Heker von der GEMA gegenüber den Mitarbeitern zur Verlegerbeteiligung der GEMA.

    Dr. Heker stellt zwar fest, dass die GEMA den Prozess verloren habe, das Urteil aber noch nicht rechtskräftig sei. Die GEMA solle die Urteilsbegründung abwarten, bevor sie reagiere.

    Er führt aus, dass der Aufsichtsrat dazu im Dezember Beschlüsse treffen müsse, erklärt allerdings auch, dass die GEMA – entgegen dem Richterspruch – technische Möglichkeiten schaffen solle, die Verleger auch weiterhin an den Einnahmen teilhaben zu lassen.

    Er stellt weiterhin in Aussicht, dass die GEMA recht kurzfristig ein „Wording“ für die Mitglieder finden werde.
    Foto: Bernhard Hanakam

    Der PIRAT und Kläger Bruno Kramm dazu:

    »Erschreckend, dass auch nach dem Urteilsspruch bei dem GEMA-Vorsitzenden Dr. Heker kein Umdenkprozess stattgefunden hat. Statt endlich die entscheidenden Weichenstellungen vorzunehmen für eine GEMA, die ausschließlich das Interesse von Komponisten, Textdichtern und ihrer Schöpfungen vertritt, demonstriert der Vorsitzende auch noch ein fragwürdiges Rechtsempfinden.

    Die Losung ‚Weiter so mit den Verleger-Ausschüttungen‘ ist nicht nur Unrecht, sondern zeigt die Hilflosigkeit, in der Heker laviert. Unsere schriftliche Aufforderung an das DPMA und das Justizministerium, den Vorsitzenden wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu entlassen, bekommt so neue Bedeutung.

    Eine umfassende Reform der GEMA, die jetzt nicht nur angeraten, sondern rechtlich nötig ist, klappt nur mit einem neuen Vorstand.«

    GEMA-Brief
    Brief von Bruno Kramm
  • PIRATEN erwarten historischen Urteilsspruch zur Verlegerbeteiligung der GEMA

    In der letztinstanzlichen Verhandlung wird von dem Berliner Kammergericht morgen, am 14. November 2016 um 11:00 Uhr, darüber befunden, ob die Beteiligung der Verleger an Vergütungsansprüchen und Nutzungsrechten, die die GEMA treuhänderisch für Urheber musikalischer Werke wahrnimmt, gerechtfertigt ist.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Die GEMA beteiligt Verleger bisher mit 40% dieser Beträge. Ein Textdichter oder Komponist demgegenüber hält nur 30%. In einem Grundsatzurteil vor dem BGH wurde im gleichen Fall gegenüber der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dem Urheber Recht gegeben. Die Verwertungsgesellschaft muss nun rückwirkend die unrechtmäßig beteiligten Verleger zur Kasse bitten und diese Beträge an die Urheber ausschütten, versucht sich jedoch durch geschicktes Lobbying und Fehlinformationen vor dieser Konsequenz zu drücken. Sollte uns das Gericht Recht geben, so hätten wir diese wesentliche Weichenstellung zu mehr Transparenz, fairer Verteilung und ausschließlicher Rechtevertretung der Urheber innerhalb der GEMA endlich verwirklicht. Urheber könnten dann mehrstellige Millionenbeträge von der GEMA und den Verlegern zurückfordern.«

    Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Im Gegensatz zur allgemeinen medialen Darstellung hat die Urheberrechtsreform der Piratenpartei immer die Interessen der Urheber im Fokus gehabt. Um endlich den Urhebern die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wie Erlöse aus Lizenzen verteilt, eingesammelt und erhoben werden, muss den Verlegern, der heimlichen Hausmacht innerhalb der GEMA, endlich der Zugang zu Entscheidungen sowie die Beteiligung entzogen werden.«

    Die Piratenpartei fordert in ihrem Grundsatzprogramm, dass Verwertungsgesellschaften ausschließlich das Interesse der Urheber vertreten dürfen und an diese ohne Abzüge die Lizenzbeträge aus dem Urheberrecht abzuführen haben. Die Verhandlung mit anschließendem Urteilsspruch findet am 14.11.2016 um 11:00 Uhr im Kammergericht Berlin, Saal 135 statt. Bitte bekunden Sie Ihr Interviewinteresse mit Wunschtermin unter: presse@piratenpartei.de.

  • Intransparenter Deal zwischen YouTube und GEMA

    Heute morgen ist bekannt geworden, dass YouTube und die Gema über die Vergütung von Urhebern nach über sechs Jahren Verhandlungen eine Einigung erzielt haben. Die in Deutschland bekannten Sperrbilder und die Selbstzensur auf YouTube haben ab heute ein Ende. Die Höhe der Vergütung sowie weitere Details des Vertrags sind nicht bekannt.

    Deutschland ist überrascht und jubelt. Auf Twitter trendet der Hashtag #GEMA. Die Tweets sind überwiegend positiv und fröhlich gestimmt. Natürlich war es lästig, dass immer wieder Videos gesperrt wurden. Betroffen war zum Beispiel ein kreatives studentisches Videoprojekt an meiner Uni. In einem Cover des Trailers von „Game of Thrones“ war der Soundtrack durch die GEMA geschützt. Das Video wurde deshalb in Deutschland auf YouTube nicht angezeigt. Probleme dieser Art gehören nun der Vergangenheit an. Die Kreativität wird gefördert und das Remixen wird leichter. Die kulturelle Vielfalt nimmt augenscheinlich zu.

    Auch Musiker, die sich von der GEMA vertreten lassen, dürften sich über den abgeschlossenen Vertrag aus zwei Gründen freuen. Erstens werden sich die GEMA-Tantiemen der Künstler erhöhen. Zweitens können Musiker jetzt ihre Musikvideos auch zu Promozwecken in Deutschland auf YouTube verwenden, ohne eine Zensur befürchten zu müssen. Nicht nur kleinere Künstler beklagten immer wieder diese fehlenden Promomöglichkeiten auf Grund der harten Linie der GEMA.

    Doch es ist nicht alles Gold was glänzt. Die Intransparenz des Vertrages ist ein dunkler Fleck in den aktuellen Entwicklungen. Prof. Dr. Leonhard Dobusch schreibt auf Netzpolitik.org heute morgen wie folgt:

    „Wermutstropfen der außergerichtlichen Einigung sind deshalb deren Vertraulichkeit und der Umstand, dass es dadurch kein höchstrichterliches Urteil in der Auseinandersetzung geben wird. Das bedeutet, dass die Rechtsunsicherheit für andere Plattformbetreiber oder neue Diensteanbieter bestehen bleibt; unklar bleibt, ob sie mehr oder weniger als YouTube für dieselben Inhalte zahlen müssen. Transparente Vergütungsstrukturen sehen anders aus.“

    Die von Dobusch angesprochene Rechtsunsicherheit spielt einem Megakonzern wie Google ganz klar in die Hände. Immer wieder wird bekannt, dass YouTube eine enorme Machtstellung auf seiner Plattform hat und die Regeln für Urheber dort nahezu willkürlich diktieren kann. ( Wenn bestimmte Inhalte unliebsam sind, werden sie einfach weniger sichtbar oder lassen sich nicht monetarisieren. Man kann davon ausgehen, dass sich die Marktmacht von YouTube in Deutschland durch die neue Vereinbarung weiter ausbreiten wird. Auch kleinere Unternehmen und Startups werden behindert, weil die GEMA auf diese mehr Druck ausüben kann als auf Google.

    Aus genau diesen Gründen fordern die PIRATEN seit Jahren ein modernes, dem Internetzeitalter angepasstes Urheberrecht. Ein inhaltlich ähnlicher Kommentar ist auch in meinem Video zu sehen:

    Werde jetzt PIRAT oder beteilige dich an der AG-Urheberrecht, um für ein moderneres, sozialeres und faireres Urheberrecht zu kämpfen.