Schlagwort: Google

  • Experiment Leistungsschutzrecht stoppen

    Experiment Leistungsschutzrecht stoppen

    Frankreich hat als erstes Land die EU-Richtlinie zum Leistungsschutzrecht umgesetzt. Daraufhin hat Google sein Angebot in Frankreich eingeschränkt. Den Hoffnungen der Presseverlage auf neue Erlöse durch die EU-Urheberrechtsreform hat der Konzern damit einen Strich durch die Rechnung gemacht.

    Hierzu der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, Daniel Mönch:

    „Diese Reaktion von Google war zu erwarten und zeigt mal wieder, dass europäische Verleger und Politiker das Geschäftsmodel Google im Kern nicht verstanden haben. Denken sie doch, dass Google ihre Inhalte verkauft und damit sein Geschäft macht. Das entspricht aber nicht der Realität; der Konzern ist im Kern ein Online-Anzeigenverkäufer; dies stellte Richard Gingras, einer der Chefs von Google News, nochmal in einem Blogbeitrag klar. Google kann ohne größere Nachteile für das eigene Geschäft auf die Inhalte der Verleger verzichten. Diesen Schluss hätten Verlagswesen und Politik auch schon bei den gescheiterten Anläufen für das Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien ziehen können. Stattdessen haben die Verantwortlichen die Augen verschlossen und machen das Gleiche jetzt nochmal auf europäischer Ebene.

    Nun könnten wir, die wir schon seit Jahren auf Probleme mit dem Leistungsschutzrecht hinweisen, uns zurücklehnen und unseren Kontrahenten erneut beim Scheitern zuschauen. Das ist aber zumindest für die Piratenpartei keine Option, denn hier geht es nicht nur um die Bonuszahlungen für die Chefs der größten Verlagshäuser, sondern auch um die Zukunft von zehntausenden Beschäftigten bei großen und kleinen Medienunternehmen, von denen viele auf die Angebote von Google angewiesen sind. Das Experiment Leistungsschutzrecht muss gestoppt werden, um weiteren Schaden für den europäischen Digitalmarkt zu vermeiden.“

  • Amazon Echo – Finger weg vom ständigen Abhören!

    Produkte von Samsung (Fernseher), Microsoft (Xbox), Apple (Siri), Google und Amazon lassen sich seit einiger Zeit mit Sprache aktivieren und steuern. Zur Auslieferung des digitalen Sprachassistenten „Amazon Echo“, dessen Einsatz auch von der Verbraucherzentrale kritisch gesehen wird, erklärt der Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer:

    „Spionageprodukte wie Echo, die keinerlei Datenschutz können, müssen zwangsläufig auf ein negatives Echo stoßen. Schon das ständige Abhören der Wohnung birgt Sicherheitsrisiken, denn die Echo-Geräte können manipuliert und in eine Wanze verwandelt werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Bundesinnenminister Trojaner dafür programmieren lässt.

    Sämtliche Spracheingaben übermittelt Amazon auf seine ausländischen Server, speichert sie für unbestimmte Zeit auf Vorrat und behält sich weitreichende, undurchsichtige Rechte zur Auswertung und Weitergabe vor. Selbst Fragen nach dem Wetter oder den Nachrichten werden festgehalten, um unsere Interessen, Vorlieben und Gewohnheiten ausforschen zu können. In den falschen Händen sind diese Informationen ein Einbruchsrisiko. Wer mithilfe von Echo vorsätzlich andere Personen aufnimmt, kann sich sogar strafbar machen. Datenschutzkonforme Sprachassistenzsysteme, die anonym nutzbar sind, müssen erst noch entwickelt werden. Deshalb gilt bis auf weiteres: Finger weg vom ständigen Abhören!“

  • Google und die informationelle Selbstbestimmung

    Der Datenschutzexperte der PIRATEN und Abgeordnete im Landtag des Saarlandes, Andreas Augustin, kritisiert die Telefondatenausspähung bei Android-Telefonen durch Google.

    »Wer, mit wem, wann und wie lange telefoniert, das geht niemanden etwas an und es auszuspähen verstößt ganz klar gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, welches vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Das gilt auch für private Anbieter. Vorratsdatenspeicherung ist eben nicht nur im öffentlichen Sektor bei der Exekutive kritisch zu sehen. Hier ist die Regierung ganz klar in der Pflicht, das Grundrecht durchzusetzen«, kritisiert Augustin die derzeitige Praxis. Google lässt sich in der Datenschutzerklärung zwar das Recht einräumen, der PIRATEN-Abgeordnete hält dies aber für unzulässig und kritisiert es als Vorgehen durch die Hintertür.

  • PIRATEN begrüßen Kartellverfahren gegen das Android-Betriebssystem von Google

    Zum Kartellverfahren gegen das Android-Betriebssystem von Google, zu dem die EU-Kommission heute die Mitteilung der Beschwerdepunkte vorgestellt hat, erklärt Julia Reda, MdEP:

    „Das kartellrechtliche Vorgehen gegen Lock-In-Effekte und gegen die Beschränkung der Wahlfreiheit von Nutzern bei Geräten, die immer stärker unser Leben beeinflussen, ist begrüßenswert.

    Konsumenten müssen die uneingeschränkte Freiheit über die Auswahl von Hardware, Firmware, Betriebssystem, Dienstleistungen, App-Stores, Browsern und Anwendungen haben. Nutzern können ihre digitale Selbstbestimmung nur dann erhalten, wenn weder der Betriebssystemhersteller noch eine andere Firma entlang der Wertschöpfungskette ihre Wahlfreiheit, diese Komponenten beliebig zu kombinieren, untergräbt.

    Speziell die Android-Plattform, die auf Open-Source-Software beruht, hat das Potenzial, ein Musterbeispiel für ein offenes und vielfäliges Ökosystem zu sein. Ich rufe Google auf, diese Prinzipien uneingeschränkt umzusetzen und die von der Kommission beanstandeten Sachverhalte rasch auszuräumen.

    Die Kommission fordere ich auf, darauf zu achten, dass es die Nutzer sind, die am Ende an Freiheiten gewinnen, und nicht etwa in erster Linie Gerätehersteller oder Mobilfunkanbieter.“