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  • Koalition beschließt Uploadfilter – Versprechen gebrochen

    Koalition beschließt Uploadfilter – Versprechen gebrochen

    Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes beschlossen und somit die EU-Urheberrechtsdirektive kurz vor Ablauf der Frist in nationales Recht umgesetzt.

    How it started

    Zur Erinnerung: Vor zwei Jahren sind deutschlandweit hunderttausende Menschen zu Protestdemonstrationen auf die Straße gegangen. In ganz Europa rollte eine Welle aus Demonstrationen, 5,3 Millionen Menschen unterschrieben eine Petition für die Erhaltung des freien Internets. Und obwohl so viele von uns dagegen waren, hatte Katarina Barley das Gesetz damals mit ihrer Stimmabgabe im Europarat erst ermöglicht. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte zu dem Zeitpunkt versprochen, dass die Bedenken der Internet-Nutzer nicht ungehört verhallen werden. Die Umsetzung der Direktive werde das Urheberrecht nicht zu einem Zensurmechanismus machen, da dies nur durch den Einsatz von automatisierten Uploadfiltern umgesetzt werden könne – und in der deutschen Umsetzung der Richtlinie werde auf Uploadfilter verzichtet. Von diesem Versprechen ist nun nichts mehr übrig, leider wenig überraschend. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 CDU/CSU und SPD festglegt hatten: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload[f]iltern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“

    How it’s going

    Zuletzt haben die Kritiker sich darauf konzentriert, die anstehende Umsetzung abzumildern und dem Druck von Seiten der Lobbyindustrie auf eine Verschärfung Stand zu halten. Mit eher geringem Erfolg – die „Freiheit für Memes“ wurde nicht ganz abgeschafft, sondern mit Ausnahmen, da urheberrechtlich geschützte Werke in kleinen Ausschnitten als Zitate oder im satirischen Kontext verwendet werden dürfen. Jedoch gelten nun sehr strikte Grenzen – für Zitate maximal 160 Zeichen, also weniger als ein einzelner Tweet (hier stehen 280 Zeichen zur Verfügung); für Videos und Tonaufnahmen 15 Sekunden.

    Die Plattformen müssen nun, spätestens ab dem 01. August, sämtliche Uploads von ihren Nutzern überwachen, ob darin möglicherweise eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, und gegebenenfalls voll-automatisch sperren. Solche vorgeschriebenen Filter-Infrastrukturen sind neu – bisher galt das Prinzip, dass eine Urheberrechtsverletzung vom Plattformbetreiber erst nach Bekanntwerden gelöscht werden soll. Es wird wahrscheinlich so kommen, dass kleinere Betreiber solche Filter von den großen Plattformen (Facebook, Youtube) zukaufen müssen, anstatt selbst in die Entwicklung zu investieren, und so wird die Stellungsmacht der großen Player noch weiter gestärkt. Und wenn solche Filter erst einmal etabliert sind, könnten damit natürlich auch andere Inhalte gesperrt werden. Selbt in demokratischen Ländern zeigt sich, dass Zensur, wenn sie erst eingerichtet ist, stets auf immer noch mehr Inhalte ausgeweitet wird – und in den Händen von totalitär operierenden Regierungen könnten sich die Uploadfilter zu einem echten Mechanismus der Machterhaltung entwickeln.

    Ausgerechnet Polens konservative Regierung hat wegen der Uploadfilter Klage am Europäischen Gerichtshof eingereicht – die Entscheidung wird innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet. Auch in Deutschland besteht jetzt, nachdem das Gesetz beschlossen ist, die Möglichkeit, dessen Rechtmäßigkeit gerichtlich klären zu lassen.

    Die Uploadfilter sind keineswegs die einzige Alternative, wie die Interessen von Künstlern und Rechteinhabern gegenüber den Plattformen und Internetnutzern durchgesetzt werden können. Niemand streitet ab, dass Kreative für ihre Arbeit fair entlohnt werden sollen – aber es gibt durchaus bessere Möglichkeiten, jenen, die von kreativen Inhalten am meisten profititieren, die Nutzung in Rechnung zu stellen. Am Einfachsten wäre wohl eine Abgabe auf Internet-Werbung, es gibt aber auch viele weitere Vorschläge, bis hin zum einem Künstlergrundeinkommen.

    Freedom to Share

    Die Europäische Bürgerinitiative „Freedom to Share“ [https://freesharing.eu/de] fordert die EU-Kommission auf, das Urheberrecht so zu ändern, dass Künstler fair entlohnt werden und im Gegenzug Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke privat austauschen können. Wenn die Initiative es schafft, europaweit eine Million Unterschriften zu sammeln, ist die EU-Kommission verpflichtet, sich mit diesem Anliegen zu beschäftigen. Und wenn es erlaubt werden würde, urheberrechtlich geschützte Werke online zu posten, dann gäbe es auch keine rechtliche Rechtfertigung mehr für Uploadfilter und diese würden somit illegal. Lasst uns zusammen schnell die nötigen Unterschriften sammeln!

    In Zusammenarbeit mit der AG Digitaler Wandel

  • PIRAT verklagt Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

    PIRAT verklagt Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

    Gregory Engels, internationaler Koordinator und Stadtverordneter der Piratenpartei in Offenbach, ist Inhaber der Internet-Domain www.rublacklist.net, welche von ‚RosKomSvoboda‘ (zu Deutsch: Russisches Komitee für die Freiheit) in Anlehnung an RosKomNadzor (zu Deutsch:Russisches Komittee für Überwachung) genutzt wird. Die Internetseite ging bereits am 01. November 2012 online, am gleichen Tag, an dem in Russland das Gesetz über die Netzsperren in Kraft getreten ist. Das Internetportal ‚RosKomSvoboda‘ hat es sich zur Aufgabe gemacht, über die russischen Netzsperren ausführlich journalistisch zu berichten. Unter anderem wird dort eine Statistik der von der Russischen Föderation geblockten Webseiten geführt, unter denen auch Internetseiten aus Deutschland sind. Darüber hinaus erklärt das Portal russischen Internetnutzern, wie sie mit Hilfe von Anonymisierungsdiensten wie Tor, Proxies oder VPN die Webseitensperren des staatlichen Überwachungskomitees sehr einfach umgehen können. Daran stört sich die russische Justiz. Ein gemeinsames Verfahren zusammen mit dem russischen Oppositionellen Garry Kasparov steht bevor.  Die Piratenpartei Deutschland unterstützt die Klage von Gregory Engels.

    Am 13. April 2015 hat das Stadtgericht von Anapa in der Region Krasnodar im Westen Russlands auf Antrag der Anapaer Staatsanwaltschaft und ohne Gregory Engels vorzuladen oder anzuhören, beschlossen, die Webseite rublacklist.net in die Liste der in Russland zu blockenden Webseiten aufzunehmen, da sie ihren Nutzern „den vollen Zugriff auf die geblockten Webseiten, einschließlich der extremistischen erlaube.“

    Die Administratoren von RosKomSvoboda haben erst offiziell von dem Urteil erfahren, nachdem die Webseite bereits geblockt war und die zufälligen Nutzer über eine juristische Suchmaschine das entsprechende Urteil gefunden haben. Sie haben die Betreiber über diesen Umstand aufmerksam gemacht.

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte will die Klage zulassen

    Pirat Gregory Engels hat daraufhin über seinen Anwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt, unter dem Hinweis, dass seine Adresse und sonstige Kontaktinformationen auf der Webseite und im Whois angegeben waren und ein Urteil in Abwesenheit gegen ihn seine Grundrechte verletze. Das Regionalgericht in Krasnodar hat die Berufung am 29. September 2016 summarisch abgelehnt. Am 12. April 2016 hat das gleiche Gericht die Revision nicht zugelassen. Am 6. Oktober 2016 hat Engels Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht (Az. 61919/16). Am 5. September 2017 hat das Gericht mitgeteilt, dass es vorläufig gedenkt, die Klage zuzulassen und hat Russland um Stellungsnahme bis zum 15 Januar 2018 gebeten. Am 05. September 2017 hat der EGMR erlaubt, dass ‚RosKomSvoboda‘ und die ebenfalls von der Blockade betroffene Internetseite ‚Access Now‘ als Nebenkläger dem Verfahren von Kharitonov (Az.10795/14) beitreten dürfen.

    Das Verfahren von Engels soll demnach zusammen mit fünf weiteren Verfahren verhandelt werden, die sich alle um verhängte Netzsperren in Russland drehen und Verstöße des Staates Russlands gegen den Artikel 10 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Inhalt haben. Dieses Verfahren stellt ein Novum dar, denn bislang hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich noch nicht umfassend mit der Zulässigkeit von Webseitensperren befasst. Bei den zusammengelegten Verfahren handelt es sich um die Webseiten von Garry Kasparov, die Nachrichtenportale ej.ru und grani.ru, sowie um eine Webseite, auf der Buchrezensionen veröffentlicht werden. Das gemeinsame Aktenzeichen ist 12468/15.