Schlagwort: Grundrechte

  • Barbara, Satire und Zensur

    Barbara, Satire und Zensur

    Dieser Beitrag zur aktuellen Löschpraxis in sozialen Medien wurde von „Barbara“, einer Künstlerin, auf Facebook veröffentlicht. Da der Text sehr gut darstellt, was momentan bei dem Versuch, die sozialen Medien zu regulieren, schief läuft, veröffentlichen wir ihn hier.

    Hi Leute, ich bin wieder zurück im Netz, die kleine Auszeit hat gut getan.
    Leider gibt es ein „Aber“:
    In den letzten Wochen haben Facebook und Instagram zahlreiche Beiträge von mir gelöscht, weil sie angeblich gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen. Dabei wurde mir gedroht, dass mein Account gelöscht wird, wenn das nochmal passiert.
    Es waren (aus meiner Sicht) völlig harmlose Beiträge, die sich gegen rechtsradikale Schmierereien und diskriminierende Schilderbotschaften gerichtet haben, ihr kennt meine Arbeit.
    Leider kann ich die betreffenden Fotos hier nicht zeigen, sonst löschen die tatsächlich meinen Account.
    (Es geht zum Beispiel um das Foto „Mein kleiner, grüner Kaktus“, das Foto mit dem Aufruf, einen Tanz-Flashmob vor einem beleidigenden Schild zu machen, den Brief von Bernd H. mit dem AfD-Kugelschreiber, ein Foto von einem Verkehrsschild, dem ich einen Bikini hinzugefügt habe. Und weitere Beiträge, die meines Erachtens gegen kein Gesetz der Welt verstoßen.)
    Über das Löschen von Beiträgen entscheiden irgendwelche Angestellte von privaten Firmen im Auftrag von Facebook und Instagram, die im Schnellverfahren entscheiden und nicht einmal irgendwelche Gründe für das Löschen nennen.
    Ich sehe die Freiheit im Internet dadurch mehr als nur bedroht, sie wird aus meiner Sicht dadurch ruiniert.
    Wie soll Satire im Internet funktionieren, wenn die Satiriker dem Urteil von privaten Firmen ausgesetzt sind, die sich als Richter aufspielen?
    Um das klar zu sagen: Ich bin auch der Meinung, dass etwas unternommen werden musste, um Hass und Gewaltandrohungen im Internet einzudämmen. Wenn zum Beispiel etwas strafrechtlich relevant ist, dann gibt es dafür das Strafrecht.
    Aber Satire kann in den sozialen Netzwerken unter den gegebenen Umständen nur noch zensiert stattfinden.
    Es beginnt schon mit der Zensur im Kopf. Ich muss mir jetzt gut überlegen, ob ich einen Beitrag poste oder nicht, denn die Gefahr, dass meine Seite komplett gelöscht wird, ist allgegenwärtig.
    Das war auch vorher schon so, bezog sich aber meistens auf die Darstellung von Nacktheit, dem prüden amerikanischen Verständnis davon, dass ein weiblicher Nippel etwas Schreckliches ist, nicht einmal eine stillende Mutter durfte gezeigt werden. Auch der weltberühmte David von Michelangelo durfte nicht gezeigt werden, weil man seinen Pipimann sehen konnte. (Stand sogar in den FB-Gemeinschaftsstandards.)
    Damit musste und konnte ich irgendwie leben, aber willkürliche Zensur meiner Arbeit durch Privatfirmen, die offensichtlich nicht die geringste Ahnung von Satire haben, empfinde ich als unwürdig und es erstickt meinen Schaffenswillen im Hinblick auf die sozialen Netzwerke.
    Ich kann und werde auf der Straße weiterhin meine kleinen Zettelbotschaften kleben, aber ich werde mir genau überlegen, wie ich mit dem Veröffentlichen von Fotos auf Facebook und Instagram umgehe. Beuge ich mich der Zensur und poste nur noch völlig unverfängliche Love-Messages, die keinen möglicherweise verfänglichen Interpretationsspielraum offen lassen und sende damit ein verfälschtes Gesamtbild meiner Arbeit in die Welt oder lasse ich es ganz und konzentriere mich auf die Straße, wo ich wirklich frei bin?
    Ich werde die Entwicklungen beobachten, bewerten und irgendwann eine Entscheidung dazu fällen.
    Ich habe ständig versucht, dem Hass im Internet mit meinen Botschaften etwas entgegenzusetzen, habe dafür super viel positives Feedback bekommen, nicht zuletzt sogar den Grimme Online Award. Dass ich jetzt von den Plattformen Facebook und Instagram dafür abgestraft werde, fühlt sich schrecklich und unwürdig an. Ich liebe die Freiheit und kann auf Dauer nur dort agieren, wo ich sie leben kann.
    Facebook war mal so ein Ort und ich werde genau hinschauen, in welche Richtung sich das alles entwickelt.
    In Liebe und der Hoffnung, dass sich die Sache zum Guten wendet,
    Eure Barbara.
    PS: Sorry für den langen Text.
    Falls irgendjemand von der Presse daran interessiert sein sollte, um welche gelöschten Fotos es hier geht, dann schreibt mir eine Nachricht, ich schicke sie Euch.

    Update 15.01.2018: Wir wir inzwischen erfahren haben, wurden die Beiträge von Barbara laut einer Sprecherin von Facebook „versehentlich“ entfernt und inzwischen wieder hergestellt. Das mag unter anderem auch der medialen Berichterstattung zu verdanken sein.

  • Zum Welt-Behindertentag 2017: Behindertenrechte bleiben auf der Strecke

    Zum Welt-Behindertentag 2017: Behindertenrechte bleiben auf der Strecke

    Markus, es gibt auf Kommunal- und Landesebene zahlreiche Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Werden diese auch im täglichen Leben eingehalten?
    Markus: Ganz klar nein. In Erfurt, wo ich wohne, werden beispielsweise oftmals alte holprige Pflastersteine verlegt, für Rolli- und Rollatorfahrer sowie Gehbehinderte ein Hindernis. Behinderten-WCs bleiben Monate lang ersatzlos geschlossen. Der Weihnachtsmarkt vor der Kaufmannskirche wird abgenommen, obwohl er nicht barrierefrei zugänglich ist. In Leipzig und Erfurt wurden Fahrradständer zu dicht an Blindenleitsysteme gebaut. Diese Beispiele ließen sich ins Unendliche bundesweit fortsetzen.

    Wie sollen Menschen, die im Leben so wortwörtlich behindert werden, vorgehen? Sollen sie zum Beispiel dagegen klagen?
    Markus: Oftmals haben sie schon einige Zivilklagen laufen, manchmal wegen zu geringem persönlichen Budget oder – wie ich – wegen eines neuen Elektrorollstuhls, auf den ich seit drei Jahren warte.

    Das klingt nicht so gut.. Wie nun weiter? Welchen Einfluss haben eigentlich die Behindertenbeauftragten in den Kommunen und Bundesländern und nicht zuletzt die Bundesbehindertenbeauftragte?
    Markus: Tja, bleibt sie im Amt? Bleibt die alte auch die neue Regierung? So viele ungeklärte Fragen und ich sehe da auch keinen Willen, die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ernsthaft voranzubringen. Wir Piraten werden alle brauchbaren Vorschläge von Menschen mit Behinderung in die entsprechenden politischen Ebenen transportieren.

    Markus Walloschek @electrozwerg
  • Wie dank NetzDG Kritik verstummt

    Wie dank NetzDG Kritik verstummt

    Wer am Vormittag des 3. November versuchte, das Profil des renommierten Publizisten und Politikwissenschaftlers Hamed Abdel-Samad beim Kurznachrichtendienst Twitter aufzurufen, erhielt lediglich die Meldung, dass der Account gesperrt sei und dessen Inhalte folglich nicht abgerufen werden könnten. Dem mit Twitter vertrauteren Benutzer sind derlei Meldungen inzwischen bereits bekannt. Denn immer häufiger werden dort inzwischen Benutzerkonten wegen vermeintlichem oder tatsächlichem „Hatespeech“ gesperrt oder zumindest in Deutschland blockiert. Nur hatte sich der von Fanatikern bedrohte Islamkritiker in der Vergangenheit eben nicht als praktizierender Hassprediger hervorgetan. Ohnehin war Hamed Abdel-Samad auf Twitter zuletzt kaum noch aktiv in Erscheinung getreten, sondern nutzte das Profil eher zur automatischen Verbreitung seiner parallel im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlichten Beiträge. Sein dortiges Profil war jedoch durchgängig zu erreichen und auf diesem Wege informierte der gebürtige Ägypter über die Hintergründe seiner Sperrung. So hatte Abdel-Samad Bilder und Beiträge eines algerischen Islamisten veröffentlicht, der in seiner Heimat wegen Gewalt gegen religiöse Minderheiten inhaftiert war und nun in Deutschland Asyl beantragt habe. Dieser hatte den Autor anschließend im Internet attackiert und damit möglicherweise die Sperre ausgelöst. „Islamisten werden in Schutz genommen und sie dürfen weiterhin gegen den Westen [hetzen], aber Kritiker des Islamismus werden gesperrt. Wir bewegen uns definitiv in die falsche Richtung“, beklagte sich Abdel-Samad. Aufgehoben wurde die Sperre nur, weil dessen Anwalt bei Twitter insistierte und einige Medien auf den Fall aufmerksam machten. Zu Gute kam dem 45-jährigen dabei vermutlich auch seine Popularität.

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    Der Fall Abdel-Samad ist dabei in vielerlei Hinsicht interessant. Zum einen bestätigt er die Befürchtung unzähliger Kritiker, die im Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Noch-Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf die Gefahren des „Overblockings“ – eines vorauseilenden Löschens auch legaler Inhalte – hinwiesen. Zum anderen wirft er die Frage auf, wie viele weniger bekannte Nutzer für ähnliche „Vergehen“ bereits dauerhaft und unwiderruflich gesperrt wurden.

    Rückblick: Bereits vor einiger Zeit hatte Heiko Maas der „Hassrede“ im Internet den Kampf angesagt und gemeinsam mit dem ebenfalls SPD-geführten Familienministerium Projekte, die sich dem Kampf gegen „Hatespeech“ verschieben hatten, unterstützt. Staatlich geförderte NGOs sollten im Rahmen einer Taskforce den Betreibern sozialer Netzwerke dabei helfen, unangemessene Beiträge zu entfernen. Kritiker bemängelten bereits damals, dass gar nicht verbindlich definiert wurde, was eigentlich unter „Hassrede“ zu verstehen sei. Als diese Initiative die gewünschte Wirkung verfehlte, zog man finanzielle Sanktionen gegen die Plattformanbieter in Betracht. Um dem Kampf gegen „Hatespeech“ zusätzlich Ausdruck zu verleihen, wurde eigens ein Gesetz erarbeitet, statt lediglich das bereits vorhandene Telemediengesetz anzupassen. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden seither Twitter, Facebook und Co. enge Fristen zur Löschung unangemessener Beiträge gesetzt. Für den Fall, dass diese der Löschung nicht umgehend nachkommen, sieht das NetzDG Strafzahlungen in nicht unerheblicher Höhe vor. Die Betreiber sollen dabei binnen kürzester Zeit und weitestgehend eigenverantwortlich – d. h. ohne Hinzuziehung ordentlicher Gerichte – über mögliche Löschungen entscheiden. Spätestens hier sahen weite Teile der Zivilgesellschaft die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungsfreiheit erheblich in Gefahr. Das NetzDG wurde dennoch im Eiltempo mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen; wohl auch weil der bis dahin eher glücklose Justizminister dringend eine Möglichkeit zur Profilierung im anstehenden Bundestagswahlkampf benötigte.

    Seit 1. Oktober ist das umstrittene Gesetz nun in Kraft und seine Kritiker – zu denen die Piratenpartei von Beginn an gehörte – dürften sich nicht erst seit dem Fall Abdel-Samads bestätigt sehen. Der bereits jetzt entstandene Eindruck ist verheerend und das NetzDG erweist sich in zunehmendem Maße als ernste Gefahr für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht dient auch und gerade dem Schutz kritischer, unbequemer, bisweilen sogar unsachlicher oder gar bewusst provozierender Äußerungen. Und von diesem Recht waren auch die Beiträge von Hamid Abdel-Samad und zahlreichen anderen namenlosen, inzwischen blockierten Kommentatoren zweifelsohne gedeckt. Auch wenn wir vermutlich nie erfahren werden, ob sich Twitter bei seiner umstrittenen Löschung tatsächlich auf das NetzDG von Heiko Maas berief: mit diesem Gesetz hat der Justizminister den Boden für willkürliche, intransparente Löschungen missliebiger Meinungen im Internet bereitet. Als Piraten fordern wir daher die künftige Bundesregierung auf, dieses in seiner Wirkung unberechenbare Gesetz umgehend wieder abzuschaffen, die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung zu beenden und damit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit wieder die für eine funktionierende Demokratie unerlässliche Achtung zu verschaffen.

  • Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

    Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

    PIRATEN setzen sich für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. „Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen“, betont Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein.

    Piratenpartei lehnt verdachtsunabhängige Durchleuchtung ab

    „Wir lehnen die verdachtsunabhängige Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger und die gläsernen Kundinnen und Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene Informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen“, ergänzt Anja Hirschel, Sprecherin für Digitalisierung und Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl der Piratenpartei Deutschland, mit einem Zitat aus dem Bundestagswahlprogramm.

    Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z. B. durch das sogenannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen.

    Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sind zentrale Themen der PIRATEN und ihrer Wahlkampfkampagne ‚Piraten. Freu Dich aufs Neuland.‘ Der passende Hastag der #PIRATEN dazu lautet: #FreuDichAufsNeuland.

     

  • Ich hatte Glück: Die Geschichte einer Flucht

    Im März 2017 wird es genau 75 Jahre her sein, dass ich in Shanghai geboren wurde – weil meine Eltern sich zu diesem Zeitpunkt auf der Flucht befanden. Erst diese Flucht hat meine Existenz überhaupt ermöglicht, doch meine Eltern haben diese Flucht nicht überlebt. Ich hatte Glück. Ich sitze in Köln an meinem Schreibtisch, blicke in den Fernseher und Bilder ziehen in rascher Folge an meinen Augen vorbei.

    Bilder von der Mittelmeerküste. Angeschwemmte Leichen von Flüchtenden, die diese Etappe ihrer Flucht vor Verfolgung und Tod nicht überlebt hatten. Dabei kann ich nicht anders, als an den sogenannten „Meisinger-Plan“ zu denken. Der SS-Standartenführer aus dem Reichssicherheitshauptamt in Berlin, der sich bereits als Massenmörder in Polen betätigt hatte, war vom 1. April 1941 bis Mai 1945 als Polizeiverbindungsführer und Sonderbeauftragter des SD an der deutschen Botschaft in Tokio tätig.

    In dieser Eigenschaft reiste er in das von den Japanern besetzte Shanghai und versuchte in Verhandlungen mit japanischen hohen Offizieren, einen Endlösungsplan für die aus Europa geflohenen in Shanghai lebenden Juden durchzusetzen. Einer seiner Vorschläge war, die in Shanghai lebenden Juden zusammenzutreiben und auf alten, manövrierunfähigen Schiffen ins Meer abzuschieben, wo sie ohne Nahrung und Wasser von alleine sterben würden.

    Bilder aus Südosteuropa. Bilder von Menschen, die in der Kälte um ihr Überleben kämpfen. Laut dem UN-Flüchtlingshilfswerk sind alleine in den ersten 15 Tagen dieses Jahres schon fünf dieser Menschen erfroren. Ich sehe die Bilder von weinenden verängstigten Kindern. Ich erinnere mich an das Gedränge im Hafen von Shanghai kurz vor der Abfahrt zurück nach Europa. Fremde Laute, fremde Gesichter, existentielle Unsicherheit, endlose Angst. Eine Angst, die ein ganzes Leben zum Begleiter dieser Kinder und ihrer Eltern werden wird. Angst, die nicht vergehen wird, Angst, die ihr Verhalten auf Dauer auf verschiedenste Arten und ihren künftigen Alltag prägen wird.

    Ich hatte Glück. Ich lebe. Ich habe im Gegensatz zu meinen Eltern Flucht und Verfolgung überlebt. Ich habe viele Jahre in dem trügerischen Gefühl gelebt, die Vergangenheit, Verfolgungen und Gefahren seien überwunden. Ich lebe auf einer Insel der Seligen, die in dem Glauben, sie seien geschützt vor Verfolgung und Gefahren, Wohlstand und Frieden genießen. Doch dieser Glauben bröckelt: Jetzt erleben wir alle zusammen, wie die Auswirkungen der Kriege und Verfolgungen da draußen in der Welt uns einholen. Und wie wir daran zu scheitern drohen.

    Das Bild von fünf Jungen vor dem Bug eines Schiffes, in schwarzweiß. Unter dem Bild ein Text, der erläutert, es handele sich um Jugendliche aus Shanghai, die in einem europäischen Hafen auf ihre Überfahrt nach Israel warten würden. Das Schiff, ein altes und kleines Schiff, ist mit Tauen am Kai festgebunden, sein Name ist erkennbar: NEGBA steht dort in lateinischer und hebräischer Schrift. Die NEGBA war das Schiff, auf dem ich als jugendlicher Überlebender nach Israel gekommen bin. Weder die Erinnerung an die Ängste in Shanghai, noch die Hoffnungen, die sich mit der Überfahrt auf der NEGBA verbanden, haben mich je verlassen.

    Zwischen 1945 und 1949 durchzogen Millionen von Displaced Persons, Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen Europa auf der Suche nach einer neuen Heimat. Sie hatten ähnliche Hoffnungen und schleppten ähnliche Ängste mit sich herum. Manchmal hatten sie Glück.

    Damals forderte die CSU noch keine Obergrenze.
    Damals gab es Frontex noch nicht.
  • Bitte unterstützt das Projekt einer EU Charta. Bringt Euch ein!

    Bitte unterstützt das Projekt einer EU Charta. Bringt Euch ein!

    Mit Monatsbeginn hat eine „Gruppe von „27 BürgerInnen und Bürgern“ ein Dokument vorgestellt, das sie als „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ betitelt haben. 14 Monate haben sie darüber gebrütet und 23 Artikel erarbeitet, die eine Grundlage darstellen sollen, um daraus ein Dokument zu erarbeiten, das den Menschen die Freiheit und Gerechtigkeit nicht nur im Netz sondern im Kontext der Digitalisierung überhaupt garantiert. Also eine Charta, die auch für die Gegenwart und die nächsten 20 Jahre Gültigkeit haben kann, weil sie nicht in der digitalen Urzeit entstanden ist. Es ist nicht das erste Dokument, das dieses Ziel hat, aber es ist das erste der EU, das explizit den Menschen im Umfeld der Digitalisierung betrachtet und von Bürgern initiiert wurde.

    Ich finde es großartig, dass es diese Initiative gibt, und dass sie es schafft, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, wie wichtig es ist, die Rechte und Freiheiten der Menschen zum Diskussionsmittelpunkt werden zu lassen, um sie anschließend auch gesetzlich greifbar zu machen. Die Intention der Initiatoren finde ich überaus lobenswert und in jedem Fall unterstützenswert. Da aber gleichzeitig auch angekündigt wurde, nur wenige Tage später ebenjenes Dokument dem EU-Parlament vorzulegen, bekam das Werk natürlich umgehend ein Geschmäckle, da es den vermeintlichen Sinn und Zweck einer allgemeinen Diskussion zuwiderlaufen schien. Glücklicherweise gibt es mittlerweile eine Klarstellung dazu.

    Denn in der Tat gibt es in meinen Augen noch einiges nachzuarbeiten. Auch wenn ich mich hinter einen Großteil der Artikel guten Gewissens stellen kann. Folgende Artikel sind für mich aber absolute No-Gos, die man nicht unterzeichnen darf! (Allerdings hoffe ich, dass dies vielleicht nur im Zuge einer eiligen Veröffentlichung missverständlich formuliert wurde – jeder, der an einem ähnlichen Prozess teilgenommen hat, weiss, wie schnell so etwas passieren kann.)

    Für mich sind dies die folgenden Artikel:

    Artikel 5

    „(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.“
    „(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.“

    Man kann jetzt darüber streiten, ob man privaten Unternehmen, hier IuK-Dienstleistern, erlaubt, zu zensieren. Was absurd wäre, denn Zensur geht gar nicht! Wie sollte beispielsweise die Arbeit von den wichtigen aufklärenden Medien, wie z.B. netzpolitik.org weitergeführt werden, oder es zu einer Offenbarung von manipulierten Lebensläufen oder falschen Habilitationen etc kommen, wenn die Absätze 2, 3, und 4 dieses Artikels jemals in Rechtsform gegossen wären? Wenn wir darin übereinstimmen, dass Journalismus und damit die vierte Säule der Demokratie zukünftig im wesentlichen digital arbeitet und von den Bürgern genutzt wird, dann schließt das ja beispielsweise jede Art von Kontrolle durch unsere Volksvertreter aus! Dies läuft damit also nicht nur meinen persönlichen liberalen Grundbedürfnissen entgegen, sondern auch der Form, in der unsere Demokratie organisiert ist.

    Ich lehne jede Formulierung ab, die eine Möglichkeit zur Zensur bietet.

    Artikel 4(2),

    der den Zugriff auf von privaten Unternehmen oder Privatpersonen erhobene Daten durch staatliche Stellen versucht zu regeln.

    „Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.“

    Hier wünsche ich mir, dass dies enger gefasst wird, und nicht lediglich auf die (nationalen?) Gesetze Bezug genommen wird. Denn in diesen finden sich im Zweifelsfall die in der Charta definierten Freiheitsrechte nicht wieder.

    Artikel 21

    „(1) Arbeit bleibt eine wichtige Grundlage des Lebensunterhalts und der Selbstverwirklichung.“

    Ja, es ist eine wichtige Grundlage zur Selbstverwirklichung. Aber als wichtige Grundlage des Lebensunterhalts sehe ich das nicht, vor dem Hintergrund des Wegfalls vieler Berufe im Informationszeitalter, und daher bin ich dagegen, das so zu fassen. Immerhin ist es kein „Würde hat, wer Arbeit hat“, aber bei dem Artikel bin ich deutlich vorsichtiger.

    Artikel 20

    „Rechteinhabern steht ein fairer Anteil an den Erträgen zu, die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden.“

    Es wird beim Lesen offensichtlich, und Julia Reda hat das bereits ausführlicher dargestellt. Es gibt einen Unterschied zwischen denen, die ein Gut geschaffen haben, und den Rechteinhabern. Nicht beide sind in meinen Augen gleichermaßen schützenswert. Aber vor allem: Wie weitreichend ist der Anspruch auf Erträge aus digitaler Nutzung? Wesentlicher Bestandteil von Informationen oder Daten – und darum geht es hier ja im wesentlichen – sind ohne Kosten teilbar. Und vor allem gibt es viele Dienstanbieter, die eben genau diese Daten weiterverarbeiten, und das wiederum kostenpflichtig anbieten. Sie nannte Musikdienstanbieter wie Songkick, aber genauso beispielsweise für Verkehr oder Nachrichten. In welcher Tiefe sollten denn Rechteinhaber (anstatt der Urheber) daran partizipieren? Und was soll es überhaupt für einen Modus geben, das jemals finanziell handhabbar zu machen? So, wie der Artikel jetzt steht, öffnet er Tür und Tor für Missbrauch, der letzten Endes dazu führen kann, unsere digitalen Wertschöpfungsketten zu zerstören.

    Darüber hinaus gibt es mehrere „kleinere“ Passagen, die ich unklar finde, aber bei denen ich den weiteren Verlauf beobachten werde, bzw. versuche, mich so gut es geht selber einzubringen, um das zu adressieren.

    Viel Gutes

    Aber es ist genauso auch festzuhalten, dass Themen, die für mich als Pirat schon immer wichtig waren, hier ihren Niederschlag gefunden haben. Ich könnte den Großteil der verbleibenden Artikel jetzt zitieren, aber ich will nur einige herausgreifen:

    • Es freut mich, dass Artikel 9 zur Transparenz den Weg in die Charta gefunden hat. In meinen Augen ist das nicht selbstverständlich, wenn es vorrangig um die Würde, Freiheit und Gleichheit geht. Hier zeigt sich die Erfahrung und Weitsicht, wie eng diese Werte mit der Transparenz der gesammelten Informationen in staatlichen Stellen zusammenhängt beziehungsweise zusammenhängen wird.
    • Artikel 10 ist Balsam für die Seele jedes Liberalen, der sich damals von der FDP verraten fühlte. Kein Wunder, dass Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Charta unterstützt, mich würde nicht wundern, wenn sie das alleine deswegen tut.
    • Artikel 11, 12 und 18. Auch hier fühlt man sich ja gleich zu Hause. Es kommt einem vor, als würde man im Grundsatzprogramm der Piraten sitzen.
    • Artikel 20. Wer mehr als nur die Gegenwart gestalten will, muss ein Konzept für Bildungspolitik haben. Und hierzu gehört unumgänglich das Thema Digitale Bildung. Hervorragend, dass auch dies Eingang in die Charta gefunden hat. Politiker egal welcher Couleur müssen über Bildungskonzepte für das 21. Jahrhundert sprechen. Das sind wir der Gesellschaft schuldig. Das ist unsere Verantwortung für die Zukunft!

    Beteiligung der Bürger bei der Gestaltung der Gesellschaft, insbesondere der Freiheitsrechte, ist für mich seit Jahren eines der wichtigsten Themen. Darum bitte ich jeden, sich hier in die Diskussion und Gestaltung mit einzubringen und mitzuhelfen, an dieser Charta zu arbeiten, damit sie unsere Wünsche und Bedürfnisse widergibt und ein Fundament sein kann, mit dem wir endlich die Grundpfeiler bauen, um auch in den Institutionen im 21. Jahrhundert anzukommen.

    Bewusst wurde darauf verzichtet, dass Parteien diese Charta erarbeiten, damit dies von den Bürgern getragen wird und nicht von parteipolitischen oder lobbyistischen Bestrebungen. Daher ist es in meinen Augen umso wichtiger, dass jeder, der dieses Projekt sinnvoll unterstützen kann, seine Hilfe anbietet.

    Vielen Dank.

    Euer Kristos

    (Dieser Blogpost wurde zeitgleich auch auf www.kristos.de publiziert)

  • Datensammelwut der Fahrzeughersteller: Piratenpartei fordert Datensouveränität ein

    Eine ADAC-Untersuchung deckt auf, dass Fahrzeughersteller ohne Zustimmung der Fahrer vielfältige Daten sammeln, welche unter anderem Rückschlüsse auf den technischen Zustand des Pkw oder das Nutzungsprofil zulassen. So stellten die IT-Experten beispielsweise fest, dass die überprüften Fahrzeuge unter anderem im Minutenabstand GPS-Position, Kilometerstand, Verbrauch, Reifendruck, Zahl der Gurtstraffungen bei Bremsvorgängen, Abstellposition oder Anzahl der eingelegten CDs und DVDs an den Hersteller übermitteln. Elektrofahrzeuge sammeln beliebige Informationen für Ferndiagnosen im Pannenfall, wobei die Hersteller teils das Aufladen der Batterie verhindern können, etwa bei nicht bezahlten Leasing-Rechnungen. Der ADAC mahnt deshalb, der Verbraucher müsse frei wählen können, ob und welche Daten dem Hersteller zur Verfügung stünden, und empfiehlt „Wahlfreiheit für den Datentransfer“.

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, geht einen guten Schritt weiter und fordert: »Wir brauchen endlich einen Paradigmenwechsel im Umgang mit persönlichen Daten! Daten gehören nicht dem, der sie – mit welchen Geräten auch immer – speichert oder abgreift. Daten gehören dem, der sie erzeugt.« Der Warnung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel von Mitte Oktober 2014 vor einer „Abschürfung am Menschen“ zugunsten digitaler Geschäftsmodelle wie eHeatlh, Smart Cars, Internet der Dinge und Wearables müssten endlich Taten folgen. „Datensouveränität bedeutet: Unsere Daten müssen uns gehören“, erklärt Körner. »Wir müssen entscheiden dürfen, wer was wann und wie mit unseren Daten, den Informationen über uns, letztlich mit unserer digitalen Identität macht! Grundrechte dürfen Innovationen nicht untergeordnet werden.«

  • PIRATEN: Auf die Straße – Für die Freiheit zum eigenen Lebensentwurf

    Am 17. Mai jährt sich der weltweite Aktionstag „Internationaler Tag gegen Homophobie“ zum elften Mal. An diesem Tag wird für die Akzeptanz von LGBT geworben. Das Datum wurde in Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, jenem Tag, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel strich.

    In 72 Staaten rund um die Welt ist Homosexualität strafbar, in vier Ländern droht die Todesstrafe.

    Selbst in den 19 Ländern der EU ist Homo- und Transphobie weit verbreitet. Das ergab der im März im EU-Parlament vorgestellte 100-seitige Bericht der Europäischen Agentur für Grundrechte. »Vorurteile, Diskriminierung und Gewalt würden LGBT weiterhin zu Menschen zweiter Klasse beim Zugang zu Schulen, Krankenhäusern oder der Polizei machen,» heißt es dort. In einigen Ländern, z. B. in den ehemaligen Sowjetrepubliken, wird das Thema einfach totgeschwiegen. Dort befasst sich die Politik wegen der in der Bevölkerung vorherrschenden Homo- und Transsexuellenfeindlichkeit gar nicht erst damit.

    Die PIRATEN fordern, dass die sexuelle Orientierung und Identität für alle Menschen straf- und verfolgungsfrei bleiben muss und weder mit Geldbußen oder Haft noch mit dem Tode bedroht werden darf. Asylsuchende müssen ohne wenn und aber aus diesem Grund anerkannt werden.

    »Wir finden es auch befremdlich, dass inzwischen mittels zeitgemäßer Gesetzgebung in Staaten wie Portugal, den USA und sogar auf den Färöer-Inseln die Ehe für alle Menschen geöffnet wurde, aber in Deutschland, im Herzen Europas, aufgrund eines „Bauchgefühls“ der Kanzlerin, die Gleichstellung blockiert wird», so Roman Schmitt, Koordinator der AG Queeraten.

    »Wer zudem Integration und Gleichberechtigung als Ziel einer friedlichen Gesellschaft vorzeichnet, darf Queer-Menschen nicht ausgrenzen – dies wäre ein fatales Zeichen sowohl für die einheimische Community als auch für die zahlreichen Queer-Migranten, die sich in unserem Land Freiheit und Vielfalt erhoffen», ergänzt Michael Melter, Themenbeauftragter für Queer-Politik der PIRATEN.

    Nicht nur am 17. Mai, sondern auch bei fast allen CSD-Demos in Deutschland sind die PIRATEN dabei, um für die Akzeptanz einer bunten Vielfalt in der Gesellschaft, für sexuelle Selbstbestimmung und die Straffreiheit jeglichen Lebensentwurfes zu demonstrieren. Den Auftakt bildet diesmal der CSD in Hannover am Samstag, den 14. Mai, gefolgt von den CSD-Paraden am 28. Mai in Düsseldorf, Karlsruhe und Paderborn.