Schlagwort: Hasskriminalität

  • Aufklärung und Ausbildung schützen Kinder im Netz

    Aufklärung und Ausbildung schützen Kinder im Netz

    Zum heutigen Safer Internet Day rufen der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer und die Piratenpartei zu mehr Engagement für Online-Sicherheit und ein besseres Internet für Kinder und Jugendliche auf.

    Zu diesem Anlass startete die Partei gestern eine Aktionswoche gegen Hass im Netz und Cybermobbing. Im Vordergrund der Informationskampagne stehen vor allem die Aufklärung und die Prävention gegen Hetze und Mobbing im Internet. Betroffene und Interessierte finden auf der Kampagnenseite hilfreiche Tools, Informationen und Ansprechpartner.

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer setzt sich auf europäischer Ebene für ein selbstbestimmtes und sicheres Internet ein:

    „Der Schlüssel zu mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche im Netz sind Bildung und elterliche Unterstützung. Junge Menschen müssen lernen, das Internet zu verstehen und sich dort sicher zu bewegen. Sie müssen die Konsequenzen des Teilens von Fotos und persönlichen Informationen, der Kommunikation mit Unbekannten und des Cybermobbings verstehen. Sie müssen über Urheberrechte und vieles mehr Bescheid wissen. Und sie müssen verstehen: Wenn etwas einmal im Internet veröffentlicht wurde, bleibt es online. Es ist die Aufgabe der Politik und des Bildungssystems, Kinder und Jugendliche mit ausreichend Kompetenzen auszurüsten, damit sie sich versiert und sicher online bewegen. Wir sollten aber niemals versuchen, die digitalen Informationsflüsse zu kontrollieren und eine Überwachung der privaten Online-Kommunikation zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf keinen Fall zulassen. Wir brauchen digitalen Grundrechtsschutz und Aufklärung statt Überwachung und Uploadfilter!“

  • Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Der Bundestag berät heute einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform der „Bestandsdatenauskunft“, der Polizei, Geheimdiensten und weiteren Behörden weitreichend die Nachverfolgung der privaten Internetnutzung (Surfverhalten) und die Anforderung von Passwörtern zu Internetdiensten ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Beschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der Autorin Katharina Nocun und 6.000 weiterer Bürgerinnen und Bürgern das bislang geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt; auch das Gesetz zur „Hasskriminalität“ liegt seither auf Eis.

    „Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben,“

    warnt Breyer.

    „Selbst höchste Amtsträger kann man mit so sensiblen Daten erpressen. Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem hat das Bundeskriminalamt schon seine bisherigen Befugnisse zur Auskundschaftung Unverdächtiger und ihrer Meldung an ausländische Behörden missbraucht. Dass die Behörden nun auch noch unsere Internetnutzung durchleuchten dürfen sollen, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Breyer hält den im Gesetz zur „Hasskriminalität“ vorgesehenen Zugriff auf die Nutzung von Internetdiensten trotz der jetzt geplanten Nachbesserungen für verfassungswidrig. Eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen ein vergleichbares Landesgesetz aus Schleswig-Holstein liegt dem Bundesverfassungsgericht bereits vor. Auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft will Breyer nach Karlsruhe ziehen.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Die Bundesregierung hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen. Es mussten viele Jahre vergehen, bis das Verfassungsgericht nun die Regierung zur Korrektur zwingt. Dies zeigt erneut, dass die Bundesregierung immer mehr Möglichkeiten schaffen will, um in unsere Privatsphäre vorzudringen. Wir werden beobachten, in wieweit sich hoffentlich der bisherige Kurs ändert oder ob nun lediglich das Nötigste getan wird. Denn bisher scheint das Vorgehen zu sein, die Grenzen unseres Grundgesetzes als Richtlinie zu verstehen, bei der immer wieder versucht wird, den Fuss auf die andere Seite zu setzen!“

    Hintergrund:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum und im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Die Gesetze zur „Hasskriminalität“ und „Bestandsdatenauskunft“ sehen vor, dass Polizei, Geheimdienste und viele weitere Behörden diese Daten leichter und in größerem Umfang einsehen können.

    Die Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Mit dem Urteil erklärte das Gericht Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Das Urteil folgte einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese wurde 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern erhoben. Das Bundesverfassungsgericht begründete das Urteil damit, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

  • Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

    Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

    Am kommenden Freitag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die Entscheidung ist ebenfalls relevant für das jüngst beschlossene Gesetz zur „Hasskriminalität“, das den staatlichen Datenzugriff auf Internetunternehmen wie Facebook, Google oder Twitter erweitert.

    2013 erhoben die Bürgerrechtler Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzerinnen und -nutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

    Die Mitbeschwerdeführerin und Autorin Katharina Nocun erklärt:

    „Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“

    Der Mitbeschwerdeführer und Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.

    In einem internen Bericht kritisierte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Bestandsdatenabfragen des Bundeskriminalamts: Danach kundschafte das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig seien, und liefere diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt nutzt die umstrittene Bestandsdatenauskunft inzwischen fast neunmal so oft wie noch 2013.

    Quellen:
    Die Beschwerdeschrift
    Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen
    Informationen zur Verfassungsbeschwerde

  • Lambrechts-Surfspionage: Nicht gegen Hasskriminalität, sondern gegen Sicherheit im Netz!

    Lambrechts-Surfspionage: Nicht gegen Hasskriminalität, sondern gegen Sicherheit im Netz!

    Den heute veröffentlichten Gesetzentwurf zur ‚Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität‘ kommentiert Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland:

    „Dieser Gesetzentwurf bekämpft das Vertrauen und die Datensicherheit im Internet, nicht Rechtsextremismus oder Hasskriminalität! Was kaum verstanden wird: Ermittler und Geheimdienste sollen zukünftig Zugriff auf unser Surfverhalten und unsere Passwörter erhalten. Das würde ihnen Zugriff auf unsere intimsten Vorlieben und Laster ermöglichen und Einblick in unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben eröffnen. Wirkliche Hürden fehlen, bloße Ordnungswidrigkeiten sollen ausreichen. Das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Bestandsdatenauskunft wird nicht abgewartet. Das ist ein krass verfassungswidriger Angriff auf die Privatsphäre im Netz, der gestoppt werden muss!“

    Hintergrund: Die Datenschutzgrundverordnung zwingt Anbieter dazu, Passwörter und andere Zugangsdaten verschlüsselt zu speichern. Die Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern nach dem neuen Gesetz wäre damit entweder sinnlos, oder die Anbieter werden gezwungen, zur Auskunftserteilung Entschlüsselungsmöglichkeiten vorzuhalten und damit die Sicherheit ihrer Datenbestände zu gefährden.
    Die 5-Minuten-Info zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität zum Nachlesen.

  • „Hate Speech“: Einschränkung der Meinungsfreiheit unter neuem Etikett

    „Hate Speech“: Einschränkung der Meinungsfreiheit unter neuem Etikett

    Seit längerer Zeit geistert der Begriff „Hate Speech“ – zu Deutsch „Hassrede“ – durch Politik, Medien und Gesellschaft. Oft wird er ganz selbstverständlich verwendet, dabei existiert keine eindeutige und verbindliche Definition des Begriffs. In Verbindung damit wird auch gerne analog der Begriff Hasskriminalität verwendet, der allerdings einen im juristischen Sinne sehr speziellen Bereich von u.a. rassistisch motivierten Gewalttaten umfasst. So wirkt es sehr seltsam, dass sich Parteien und Gruppierungen explizit dem Kampf gegen „Hate Speech“ widmen. Es drängt sich unweigerlich die Frage auf, gegen wen oder was dabei eigentlich genau gekämpft werden soll. Beim genauen Blick auf die einzelnen Akteure und deren Aussagen zu „Hate Speech“ fällt schnell auf, dass ganz unterschiedliche Dinge im Fokus stehen, gegen die vorgegangen werden soll. Überwiegend lässt sich das in drei Bereiche einteilen:

    1. Im Strafgesetzbuch definierte Straftaten, die an vielen Stellen im Internet, besonders sozialen Netzwerken, aktuell nur langsam oder unzureichend verfolgt werden.
    Hier wird der Begriff „Hate Speech“ nur als Zusammenfassung für die zahlreichen Straftatbestände genutzt, wie beispielsweise Volksverhetzung (§130 StGB), Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§166 StGB), Beleidigung (§185 StGB), Üble Nachrede (§186 StGB) und Verleumdung (§187 StGB).

    An dieser Stelle wäre es hilfreicher, diese Straftaten konkret zu benennen, statt dafür den vagen Begriff „Hate Speech“ zu benutzen. Für schnellere und effizientere Ermittlungen und zeitnahe Verfahren müssen die Ermittlungsbehörden und Gerichte personell und technisch besser ausgestattet werden.

    2. In den letzten Jahren scheinbar zunehmende persönliche Anfeindungen und Angriffe, vor allem in sozialen Netzwerken.
    Subjektiv ist in den letzten Jahren die Menge an Konflikten zwischen einzelnen Personen und Gruppen stark angestiegen. Anscheinend immer öfter werden Menschen in unwürdiger Weise diffamiert und mit Ausdrucksweisen „unter der Gürtellinie“ massiv beleidigt. Gerne werden zweifelhafte Informationen genutzt, um den eigenen Standpunkt zu untermauern. Das alles findet zudem in einem sehr rauen Ton statt, weshalb, wenn es sich im Rahmen des rechtlich Erlaubten abspielt, in diesem Fall die Verrohung des Diskurses und des Umgangs miteinander gemeint ist.

    Hier helfen keine Gesetze, denn dies ist alles durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Als Lösung braucht es Wege, um eskalierte Diskussionen von der persönlichen wieder auf die sachliche Ebene zu lenken, ohne die Meinungsfreiheit zu beschneiden. Außerdem sollten Fehlinformationen kenntlich gemacht werden können, vielleicht sogar in Verbindung mit der Möglichkeit einer Richtigstellung. Dabei wird es vor allem auf das zivile Engagement der Diskussionsteilnehmer ankommen, aber auch auf die Netzwerke, die Möglichkeiten zur Richtigstellung anbieten müssen. Gleichzeitig sollte in der Bildung stärker auf die Entwicklung einer gesunden Diskussionskultur und einer verbesserten Medienkompetenz hingearbeitet werden. Diese sind im heutigen Informations- und Diskussionszeitalter notwendige Kernkompetenzen.

    3. Weltanschauungen, die der eigenen Ansicht widersprechen.
    Bei dieser letzten Definition muss leider von „Hate Speech“ als Kampfbegriff gesprochen werden. Der Begriff wird dazu verwendet, um Menschen mit einer anderen Weltanschauung als der eigenen abzuwerten und schlichtweg mundtot zu machen. Es geht nicht mehr darum, ein Thema zu diskutieren, sondern darum, Recht zu haben und allein die Deutungshoheit zu besitzen. Dazu wird die Gegenseite zum Feind erklärt, den es zu bekämpfen gilt. An dieser Stelle wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt und eine offene Diskussion im Keim erstickt. Frei nach dem Motto: „Wer nicht meiner Meinung ist, der hat gefälligst keine Meinung zu haben.“

    Dies ist unter keinen Umständen zu tolerieren. Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gilt für jeden, ob er nun meiner Meinung ist oder nicht. Das gilt es immer wieder zu betonen und schlicht zu akzeptieren.

    Wie soll also am besten mit dem Begriff „Hate Speech“ umgegangen werden? Weil verschiedene Definitionen in einen Topf geworfen werden und diese zusätzlich noch sehr schwammig sind, sind bei der Diskussion um den Bekämpfung von „Hate Speech“ Missverständnisse vorprogrammiert. Wir benötigen eine klare Sprache, um wirkliche Straftaten von unangenehmen Äußerungen abzugrenzen. Sonst führt der Kampf gegen den Hass im Netz schrittweise zu einem Angriff auf unsere Meinungsfreiheit. Den Begriff „Hasskriminalität“ als Begründung für das NetzDG von Justizminister Heiko Maas zu nutzen zeigt dies klar auf.

    Die Piratenpartei lehnt die Verwendung den Begriffes „Hate Speech“ strikt ab. Für bereits klar abgegrenzte Sachverhalte braucht es keinen neuen Namen.

    Zum Weiterhören:
    Vortrag im Rahmen des „Dicken Engel“ zum NetzDG vom 15.01.2018