Schlagwort: Hatespeech

  • EU-Internetgesetz: MdEP Patrick Breyer ruft zur Beteiligung von Bürger/innen auf

    EU-Internetgesetz: MdEP Patrick Breyer ruft zur Beteiligung von Bürger/innen auf

    Nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung wird in diesem Jahr das nächste Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene angeschoben: Der Digital Services Act (DSA) soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für das Internet festlegen. Als Gesetz für digitale Dienstleister soll der DSA unter anderem Regelungen zu Hatespeech und Desinformation im Netz, Vorschriften für Onlinewerbung oder für digitale Startups in ganz Europa vereinheitlichen. Im Vorfeld des Gesetzgebungsvorschlags der Europäischen Kommission, der Anfang nächsten Jahres erwartet wird, wurden drei Ausschüsse des Europäischen Parlaments mit der Ausarbeitung von Empfehlungen beauftragt.

    Patrick Breyer stellt Berichtsentwurf mit 15 Forderungen zur Diskussion

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) stellt im Netz nun für den Rechtsausschuss des Europaparlaments einen 15-Punkte-Forderungskatalog zur Diskussion, darunter ein ausdrückliches Verbot von Uploadfiltern, ein Recht auf anonyme Nutzung von Internetdiensten, Überprüfung der Vereinbarkeit virtueller Hausregeln mit Menschenrechten, Strafen für falsche Abmahnungen, Meldepflicht für bekannt gewordene Straftaten, Nutzerkontrolle über Timelines zur Eindämmung der Verbreitung von Falschmeldungen oder Rassismus, Recht auf Mitnahme von Kontakten zu Konkurrenzdiensten von Facebook, Whatsapp und Co. (Interkonnektivität).

    Der Berichterstatter des federführenden Binnenmarktausschusses, Alex Agius Saliba, sieht dagegen die Anbieter in einer „sozialen Verantwortung“, Missbrauch ihrer Dienste zu verhindern. Das „schnelle Auffinden und Löschen illegaler Inhalte online“ sei nötig. Internetanbieter sollten die Identität und die Registrierungsdaten von Geschäftskunden überprüfen. Für den Innen- und Rechtsausschuss fordert der Abgeordnete Paul Tang ein einheitliches EU-weites Anmeldeportal und wendet sich gegen biometrische Zwangsidentifizierung, während sein Kollege Adam Bielan fordert, Autoren müssten sich gegen unberechtigte Löschforderungen besser zur Wehr setzen können. Für den Transportausschuss fordert Josianne Cutaja, Anbieter von Transport- und Tourismusportalen wie Uber und Airbnb sollten Legalität der eingestellten Angebote und Identität der vermittelten Anbieter überprüfen. Die Berichterstatterin des Kulturausschusses Petra Kammerevert (SPD) findet, proaktive Maßnahmen seien öffentlichen Behörden vorzubehalten und journalistische Veröffentlichungen dürfen keinen weiteren Kontrollen und Filtern unterliegen.

    Aufruf zur aktiven Beteiligung für Bürger/innen auf der Online-Plattform Discuto

    Das Europäische Parlament will alle Berichte bis September 2020 verabschieden. Die Europäische Kommission wird diese Berichte evaluieren und ihren Legislativvorschlag Anfang 2021 vorlegen.

    Aus diesem Grund lädt Patrick Breyer die Bürger/innen ein, frühzeitig an der Gestaltung des Gesetzesentwurfs mitzuwirken: Auf der Internetplatform Discuto ist der Entwurf seines Berichts einzusehen. Nutzer/innen können Feedback sowie Verbesserungsvorschläge einreichen und sich so an dieser spannenden Diskussion zu neuen Regeln des Internets beteiligen.

    Link zur Diskussion über Discuto: https://www.discuto.io/en/consultation/34137

    Breyer wörtlich: „Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde sollte der EU sehr aufmerksam auf die Finger schauen, um Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen und Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus durchzusetzen. Es gilt etwa, das Facebook-Urteil des EuGH zu revidieren, das verpflichtenden Uploadfiltern Tür und Tor geöffnet hat.“

    Weitreichende Pläne der EU-Kommission

    Nach einem im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Entwurf will die EU-Kommission den Geltungsbereich der derzeitigen E-Commerce-Richtlinie ausweiten, um ein Maximum an digitalen Diensten, von ISPs über soziale Netzwerke bis hin zu Werbediensten und mehr, einzubeziehen. Sie fordert eine strengere Haftungsregelung, ähnlich derjenigen, die in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen sind. Sie will, dass automatische Filter „transparent“ und „verantwortlich“ gestaltet werden und fordert eine gemeinsame Regelung der Löschung von Online-Inhalten. Die Zusammenarbeit mit Behörden, einschließlich Polizei und Finanzämtern, durch Erleichterung des Zugangs zu Nutzerdaten ist ebenfalls Teil des vorgeschlagenen Textes. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre.

  • Nehmt die Hass-Brille ab!

    Nehmt die Hass-Brille ab!

    Der Bundesrat berät heute einen Gesetzentwurf von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, Anbieter von sozialen Netzwerken und Spieleplattformen zur Identifizierung ihrer Nutzer nach Namen, Anschrift und Geburtsdatum unter Vorlage eines Ausweises zu verpflichten.
    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) verurteilt den Vorstoß als geschichtsvergessen, unverantwortlich und verfassungswidrig:

    “Es wird Zeit, dass die Politik selbst die Hass-Brille abnimmt. Das Internet ist nicht das Böse, sondern Lebensraum von Millionen von Menschen. Unsere Demokratie braucht Meinungsfreiheit. Einen freien Austausch auch von unbequemen Meinungen gibt es nur im Schutz der Anonymität. Haben Landespolitiker vergessen, dass anonyme Flugblätter ein wichtiger Teil des Widerstands gegen das NS-Regime waren? Der Missbrauch eines Grundrechts durch Einzelne darf niemals dazu führen, dieses Grundrecht für alle abzuschaffen!“

    Die Identitätsdaten von Millionen von Deutschen in die Hände internationaler Internetkonzerne wie Facebook zu legen, fordert Identitätsdiebstahl, Datenhandel und Online-Betrug geradezu heraus und wäre völlig unverantwortlich.
    Das Gesetzesvorhaben hätte vor Gericht keine Chance: Das Verfassungsgericht von Südkorea hat ein vergleichbares Gesetz schon 2012 als Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verworfen.
    Die konsequente Verfolgung von Hasskriminalität ist der richtige Weg und in aller Regel auch ohne Klarnamenszwang möglich, weil Nutzer bei jeder erneuten Anmeldung identifizierbare Spuren hinterlassen.
    Im Übrigen haben wissenschaftliche Untersuchungen die Behauptung, dass die Anonymität der Nutzer für den Missbrauch der Meinungsfreiheit verantwortlich sei, längst widerlegt. Demnach führt ein Klarnamenszwang eher zu mehr Aggression.

    Die Politik sollte zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Hass und Menschenfeindlichkeit endlich stabil finanzieren, statt gesellschaftliche Probleme mit immer krasseren Überwachungsgesetzen lösen zu wollen.”

  • Hate Speech-Debatte: Staatsanwaltschaften stärken statt Paragrafen schreiben!

    Hate Speech-Debatte: Staatsanwaltschaften stärken statt Paragrafen schreiben!

    Zu der Kritik an einem Urteil des Landgerichts Berlin, dass Beschimpfungen der Bundestagsabgeordneten Renate Künast wegen einer früheren Äußerung über Pädophilie als zulässig eingestuft hat erklärt der Jurist und Europaabgeordnete Patrick Breyer der Piratenpartei Deutschland:

    „Dieses Urteil wird nach meiner Einschätzung keinen Bestand haben, weil purer Hass keine zulässige Meinungsäußerung mehr ist. Rufe nach Gesetzesverschärfungen sind fehl am Platz, ein Rechtsmittel ist bereits eingelegt.

    Auskunftsklagen sind allerdings keine Lösung für Hatespeech. Dass der Deutsche Bundestag Opfer darauf verweist, Kommentatoren selbst ausfindig zu machen und zu verklagen, ist ein Armutszeugnis, nicht zielführend und zerstört die gerade für Opfer von Straftaten (z.B. Stalking) wichtige Anonymität im Netz.

    Straftaten im Netz zu verfolgen, ist Aufgabe des Staates, nicht Aufgabe der Opfer. Wir brauchen dringend auf Internetdelikte spezialisierte, personell ausreichend ausgestattete Staatsanwaltschaften, die Ermittlungsverfahren nicht einfach einstellen. Kaum ein Bundesland hat hier bisher seine Hausaufgaben erledigt – auch nicht das grün mitregierte Berlin, in dem Frau Künast lebt.“

  • Bundesrats-Angriff auf das Brief- und Postgeheimnis abwenden!

    Bundesrats-Angriff auf das Brief- und Postgeheimnis abwenden!

    Der Bundesrat will am Freitag einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der das Brief- und Postgeheimnis infrage stellt. Die Piratenpartei warnt vor dem bisher kaum beachteten Passus, der mit dem laut Überschrift gegen „kriminelle Internet-Handelsplätze“ gerichteten Gesetzentwurf nichts zu tun hat.

    Nach dem Willen der Bundesratsausschüsse soll die Post künftig rückwirkend Auskunft darüber erteilen müssen, von wem Verdächtige in der Vergangenheit Postsendungen erhalten haben oder an wen sie Sendungen verschickt haben – und zwar auch ohne richterlichen Beschluss (§ 99 Abs. 2 StPO-E). Anders als bei der offenen Postbeschlagnahme sollen die Einlieferungs- und Zustellungsinformationen vom Betroffenen völlig unbemerkt eingesehen werden können.

    „Die Innen- und Justizminister der Länder haben hier jedes Maß verloren und müssen gestoppt werden,“

    kritisiert der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Der persönliche Brief- und Postverkehr wird gerade für besonders sensible Kontakte genutzt und kann Aufschluss über Krankheiten oder Sexualleben geben. Ihn geheim auszuspionieren, ist eine inakzeptable Stasi-Methode.“

    Aber auch im Kern des Gesetzentwurfs wollen die Innen- und Justizminister der Länder weit über ein Verbot „krimineller Handelsplätze“ im Darknet hinaus gehen: Unter Strafe gestellt werden sollen alle Internet-Dienstleistungen, die auf die „Ermöglichung, Förderung oder Erleichterung“ von Straftaten „ausgerichtet“ sind. Wann eine solche „Ausrichtung“ vorliege, solle „anhand des konkreten Einzelfalls“ entschieden werden. Erfasst sein könnten auch E-Mail-Dienste, Sprachkommunikationsanbieter und Hoster. Auch Internetforen, in denen Nutzer einander beleidigen, könnten nach diesem Gesetzentwurf verboten sein.

    Breyer warnt:

    „Dieser unausgegorene Straftatbestand droht weite Teile der Internetwirtschaft und -szene der Rechtsunsicherheit auszusetzen. Besonders Anbieter datenschutzfreundlich und anonym nutzbarer Dienste, die vor Datenklau und -missbrauch schützen, stünden mit einem Bein im Gefängnis. Angesichts der permanenten Datenskandale gehören solche Internetdienste gefördert und nicht mit Strafe bedroht.“

    Die PIRATEN haben eine Gegenüberstellung der geplanten Gesetzesänderungen vorgenommen.

  • Wie dank NetzDG Kritik verstummt

    Wie dank NetzDG Kritik verstummt

    Wer am Vormittag des 3. November versuchte, das Profil des renommierten Publizisten und Politikwissenschaftlers Hamed Abdel-Samad beim Kurznachrichtendienst Twitter aufzurufen, erhielt lediglich die Meldung, dass der Account gesperrt sei und dessen Inhalte folglich nicht abgerufen werden könnten. Dem mit Twitter vertrauteren Benutzer sind derlei Meldungen inzwischen bereits bekannt. Denn immer häufiger werden dort inzwischen Benutzerkonten wegen vermeintlichem oder tatsächlichem „Hatespeech“ gesperrt oder zumindest in Deutschland blockiert. Nur hatte sich der von Fanatikern bedrohte Islamkritiker in der Vergangenheit eben nicht als praktizierender Hassprediger hervorgetan. Ohnehin war Hamed Abdel-Samad auf Twitter zuletzt kaum noch aktiv in Erscheinung getreten, sondern nutzte das Profil eher zur automatischen Verbreitung seiner parallel im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlichten Beiträge. Sein dortiges Profil war jedoch durchgängig zu erreichen und auf diesem Wege informierte der gebürtige Ägypter über die Hintergründe seiner Sperrung. So hatte Abdel-Samad Bilder und Beiträge eines algerischen Islamisten veröffentlicht, der in seiner Heimat wegen Gewalt gegen religiöse Minderheiten inhaftiert war und nun in Deutschland Asyl beantragt habe. Dieser hatte den Autor anschließend im Internet attackiert und damit möglicherweise die Sperre ausgelöst. „Islamisten werden in Schutz genommen und sie dürfen weiterhin gegen den Westen [hetzen], aber Kritiker des Islamismus werden gesperrt. Wir bewegen uns definitiv in die falsche Richtung“, beklagte sich Abdel-Samad. Aufgehoben wurde die Sperre nur, weil dessen Anwalt bei Twitter insistierte und einige Medien auf den Fall aufmerksam machten. Zu Gute kam dem 45-jährigen dabei vermutlich auch seine Popularität.

    [maincolor_box] Politische Arbeit kostet Geld.
    Spende uns auf https://spenden.piratenpartei.de
    Jeder Euro hilft.
    Vielen Dank 🙂 [/maincolor_box]

    Der Fall Abdel-Samad ist dabei in vielerlei Hinsicht interessant. Zum einen bestätigt er die Befürchtung unzähliger Kritiker, die im Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Noch-Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf die Gefahren des „Overblockings“ – eines vorauseilenden Löschens auch legaler Inhalte – hinwiesen. Zum anderen wirft er die Frage auf, wie viele weniger bekannte Nutzer für ähnliche „Vergehen“ bereits dauerhaft und unwiderruflich gesperrt wurden.

    Rückblick: Bereits vor einiger Zeit hatte Heiko Maas der „Hassrede“ im Internet den Kampf angesagt und gemeinsam mit dem ebenfalls SPD-geführten Familienministerium Projekte, die sich dem Kampf gegen „Hatespeech“ verschieben hatten, unterstützt. Staatlich geförderte NGOs sollten im Rahmen einer Taskforce den Betreibern sozialer Netzwerke dabei helfen, unangemessene Beiträge zu entfernen. Kritiker bemängelten bereits damals, dass gar nicht verbindlich definiert wurde, was eigentlich unter „Hassrede“ zu verstehen sei. Als diese Initiative die gewünschte Wirkung verfehlte, zog man finanzielle Sanktionen gegen die Plattformanbieter in Betracht. Um dem Kampf gegen „Hatespeech“ zusätzlich Ausdruck zu verleihen, wurde eigens ein Gesetz erarbeitet, statt lediglich das bereits vorhandene Telemediengesetz anzupassen. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden seither Twitter, Facebook und Co. enge Fristen zur Löschung unangemessener Beiträge gesetzt. Für den Fall, dass diese der Löschung nicht umgehend nachkommen, sieht das NetzDG Strafzahlungen in nicht unerheblicher Höhe vor. Die Betreiber sollen dabei binnen kürzester Zeit und weitestgehend eigenverantwortlich – d. h. ohne Hinzuziehung ordentlicher Gerichte – über mögliche Löschungen entscheiden. Spätestens hier sahen weite Teile der Zivilgesellschaft die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungsfreiheit erheblich in Gefahr. Das NetzDG wurde dennoch im Eiltempo mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen; wohl auch weil der bis dahin eher glücklose Justizminister dringend eine Möglichkeit zur Profilierung im anstehenden Bundestagswahlkampf benötigte.

    Seit 1. Oktober ist das umstrittene Gesetz nun in Kraft und seine Kritiker – zu denen die Piratenpartei von Beginn an gehörte – dürften sich nicht erst seit dem Fall Abdel-Samads bestätigt sehen. Der bereits jetzt entstandene Eindruck ist verheerend und das NetzDG erweist sich in zunehmendem Maße als ernste Gefahr für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht dient auch und gerade dem Schutz kritischer, unbequemer, bisweilen sogar unsachlicher oder gar bewusst provozierender Äußerungen. Und von diesem Recht waren auch die Beiträge von Hamid Abdel-Samad und zahlreichen anderen namenlosen, inzwischen blockierten Kommentatoren zweifelsohne gedeckt. Auch wenn wir vermutlich nie erfahren werden, ob sich Twitter bei seiner umstrittenen Löschung tatsächlich auf das NetzDG von Heiko Maas berief: mit diesem Gesetz hat der Justizminister den Boden für willkürliche, intransparente Löschungen missliebiger Meinungen im Internet bereitet. Als Piraten fordern wir daher die künftige Bundesregierung auf, dieses in seiner Wirkung unberechenbare Gesetz umgehend wieder abzuschaffen, die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung zu beenden und damit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit wieder die für eine funktionierende Demokratie unerlässliche Achtung zu verschaffen.

  • Wir wollen kein Dystopia

    Wir wollen kein Dystopia

    Ganz ehrlich, wir haben etliche Schlachten um die Privatsphäre gründlich verloren. Ob wir den Krieg, der um die Kontrolle über unsere Daten, unsere Privatsphäre und letztlich unsere Freiheit geführt wird, noch gewinnen können, müssen wir sehen. Aber die Alternative ist ein Dystopia. Eine Welt mit detaillierterer Überwachung und Kontrolle als Orwell sie sich je vorstellen konnte. Also gibt es keine Alternative, als weiter zu kämpfen, auch wenn die Gegner immer dreister werden.

    Das größte Problem: Bequemlichkeit

    Eines der größten Probleme ist die Bequemlichkeit, die zur Gewohnheit führt. „Bitte geben Sie Ihre Adresse und Telefonnummer an, damit wir Sie beim nächsten Besuch unserer Website automatisch anmelden können“, klingt doch nach einem guten Deal. „Zur Verbesserung der Navigationsergebnisse übermitteln wir Ihre Daten an einen zentralen Server“, also so was wie solidarische Hilfe, kommt ja allen zugute. „Die Spracheingabe überträgt die Audiodaten auf unseren Server, wo sie mit den neuesten Techniken die Spracherkennung macht“, auch klasse, oder? Scheibchenweise haben wir bereits Daten und Privatsphäre für Bequemlichkeit aufgegeben. So ist die Schmerzgrenze für die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr so hoch: Ist ja nur zur Terrorbekämpfung! Also bis zur Ausweitung auf Einbrüche. Für die subversiven Äußerungen kommt dann nächstes Jahr, zusammen mit der Pflicht zur Herausgabe von Spracherkennungsdaten, das NetzwerkDurchsetzungsGesetz. Es geht ja nur gegen Hatespeech. Das geschieht diesen miesen Arschlöchern, die im Netz rumpöbeln, recht! Was? Den Justizminister als inkompetent zu bezeichnen, steht mit auf der Liste?

    Auch die PKW-Maut will ja die Kennzeichenerfassung ganz ausschließlich zu Abrechnungszwecken nutzen. Strafverfolgung für schwere Kapitalverbrechen ist dann natürlich eine Ausnahme, die jeder unbescholtene Bürger selbstverständlich unterstützt. Ordnungswidrigkeiten sind die nächste logische Konsequenz. Wenn wir schon dabei sind, können wir doch gleich mal erfassen, wer wieviel wo fährt. So ließe sich doch Potenzial z.B. im Versicherungsbereich nutzen. Da fliegen Regeln zur Speicherung von Fluggastdaten und freie Übermittlung der Daten des elektronischen Personalausweises zwischen allen Polizei- und Geheimdiensten ohne jeglichen Richtervorbehalt fast schon unter dem Radar. Wir sind es ja mittlerweile gewohnt, dass alle möglichen Geheimdienste unsere E-Mails lesen, Kameras in allen Geräten anzapfen, Websites unsere Aktivitäten im Netz verfolgen und wirklich jedes einzelne Bit, das wir irgendwo im Netz oder auf unseren mobilen Geräten haben, von mehreren interessierten Organisationen ausgewertet und verkauft wird.

    Wir sind bereits gläserne Bürger

    Wir sind bereits zu gläsernen Bürgern geworden, teilweise, weil wir leichtfertig unsere Daten mehr oder meist weniger seriösen Firmen überlassen, Geheimdienste und Verbrecher uns ausspionieren und unser Staat unseren rechtlichen Schutz dagegen immer weiter aushöhlt. Wir erinnern uns, Frau Merkel bezeichnete Daten als das neue Öl. Vergessen hat sie dabei, dass es auch bei Öl ein Eigentumsrecht gibt. Meine Daten gehören mir. Wer sie haben möchte, kann ja mal ein Angebot machen, aber kein Kleingeld. Unter sechsstellig pro Barrel wird hier keine Bohrgenehmigung erteilt und die Bohrtiefe ist auch vertraglich begrenzt, um mal bei dieser Metapher zu bleiben. Nicht so passend ist diese Metapher, weil es hier nicht um einen Bodenschatz geht, sondern um unser Privatleben und unsere Freiheit. So, wie die Ausbeutung von Öl uns Umweltverschmutzung und Klimaerwärmung einbrockt, so erodiert fehlende Privatsphäre und Datensouveränität unsere Entscheidungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und die Demokratie. Wir und unser Handeln werden gläsern und nachverfolgbar. Wer sich bewusst ist, ständig beobachtet zu werden, verändert sein Verhalten. Das ist der Punkt, an dem Freiheit aufhört zu existieren.

    Die Entwicklung muss zurückgedreht werden

    Berichte über individuelle Wählerbeeinflussung in den USA, basierend auf Big Data, waren übertrieben. Aber so sehr weit weg von der Realität sind sie dann nun auch wieder nicht. Die Analyse von den vielen Spuren, die wir im Netz hinterlassen, eignet sich für personenspezifische Werbung. Diese Werbung kann natürlich auch für politische Richtungen sein. Gezieltes Beeinflussen z.B. von Suchergebnissen und Nachrichtenmeldungen, die eine Person erhält, erlaubt da schon eine gewisse Beeinflussung. Wir sind in vielen Aspekten bereits an diesem Punkt angekommen und es ist höchste Zeit, diese Entwicklung nicht nur zu stoppen, sondern zurückzudrehen. Wenn eine öffentliche Stelle ohne mein Wissen oder ohne meine Einwilligung meine Daten haben will, dann sollte sie dazu einen Richterbeschluss benötigen. Nicht, weil ich etwas Unrechtes verbergen will, sondern weil Dinge, die ich nicht freiwillig preisgebe, einfach niemanden etwas angehen. Und wenn ein ausländischer Geheimdienst meine Daten absaugt, dann ist es die Aufgabe unserer Regierung, dem einen Riegel vorzuschieben.

    Die meisten Gesetze werden kassiert

    Um es ganz klar zu sagen: Unsere Regierung und Verwaltung sind nicht die ungekrönten Herrscher, sie sind unser aller Angestellte und deren Aufgabe ist es, Schaden vom Land und allen Bürgern abzuwehren. Der fortschreitende Verlust der Freiheit und die Erosion der Demokratie gehören zu den schlimmsten Schäden, die man sich vorstellen kann. Angestellte, die nicht ihrer Aufgabe nachkommen, schmeißt man raus. Genau diese Konsequenz brauchen wir endlich. Was die Sicherheitsesoteriker bisher schon angerichtet haben, reicht! Oder sind es verkappte Protagonisten einer Diktatur, die mit diesen Mitteln eine Bevölkerung maximal kontrollieren könnte? Viele der vorangegangenen Gesetze sind bereits vor dem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Dafür bräuchten wir eigentlich eine Three-Strikes-Regel: Wer drei Gesetze verantwortet, die sich als verfassungsfeindlich heraus stellen, ist raus – und das auf Lebenszeit.

    In diesem Sinne: Wir PIRATEN sind weder weg noch tot, wir sind jetzt erst recht sauer, weil unsere Themen aktueller denn je sind und die Feinde der Freiheit immer dreister werden.

  • Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal ’ne Charta schreiben

    Vorgestern, am 1.12.2016,  veröffentlichte eine selbst ernannte Gruppe von 27 „Bürgerinnen und Bürgern“, die sich selbst alternativ auch gern als „Experten“ bezeichnet, den Vorschlag für eine „Digitale Charta der EU„.

    Die Erstellung hat sich nach Angaben der Autoren über einen Zeitraum von 14 Monaten hingezogen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, denn das Verfassen großer Werke dauert nun mal etwas länger. Viel interessanter ist der Blick auf den Zeitplan: Denn diese Digitale Charta soll bereits am 5.12.2016 in Brüssel vorgestellt werden. Natürlich durch den digitalen Vordenker schlechthin, nämlich Martin Schulz. Genau dieser Herr Schulz, der eben gerade mal nach Berlin wechselt. Sei es drum.

    Und bereits hier, ohne auf einzelne Artikel einzugehen, ergeben sich für uns zwei Fragen:

    Wieso wurde dieser Vorschlag nicht weit vor seiner Vorstellung den verbliebenen 84 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und zur Diskussion über den Entwurf eingeladen? 

    Sind Transparenz und Bürgerbeteiligung für die 27 keine Grundrechte, die man auch – oder gerade mit digitalen Mitteln (auch Internet genannt) – hätte Vorleben können?

    Gerade im Hinblick auf den 5.12.2016 drängt sich hier geradezu der Verdacht auf, dass die 27 selbst ernannten Experten eigentlich gar keine Diskussion zulassen wollten. Dann noch am 1.12.2016 auf der eigenen Homepage zum „Mitdiskutieren“ aufzufordern, grenzt schon fast an Hohn.

    Wir sind sicher, dass es weitaus mehr Bürger und Bürgerinnen, Verbände, Vereine, NGO und viele weitere interessierte Akteure gibt, die sehr gern an der Erstellung des Entwurfs mit gearbeitet hätten.

    Darüber hinaus darf es schon verwundern, dass sich im Kreis der 27 ausschließlich deutsche „Bürgerinnen und Bürger“ befinden.

    Gerade bei einem Projekt wie diesem ist es unverständlich, dass nicht auch hier die europäischen Mitgliedsländer durch Vereine, Bürger oder Experten in die Erstellung einbezogen wurden. 

    Bevor wir uns jedoch einigen ausgesuchten Artikeln widmen, ergibt sich eine Grundsatzfrage:

    Was soll diese Charta eigentlich sein?

    Zur Erinnerung: Es existiert bereits eine Charta der Grundrechte in der EU (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Auch wenn diese bereits etwas älter ist und angepasst werden sollte, das ist gar keine Frage.

    Nun macht man mal eben eine zweite Charta auf, ohne diese in irgendeinen Kontext zur vorhandenen zu stellen.

    Das kann man machen, aber genau das provoziert Fragen:

    • Soll diese „Digitale Charta“ die bisherige Grundrechtecharta ersetzen?
    • Wenn ja, warum?
    • Wenn nein, warum dann eine zweite Charta aufmachen?
    • Warum nicht die bisherige Charta um die digitalen Grundrechte ergänzen?

    Diese jetzt durch die 27 Verfasserinnen und Verfasser implizit herbeigeführte Trennung in „analoge Grundrechte“ und „digitale Grundrechte“ ist grotesker Nonsens. 

    Grundrechte sind Grundrechte, sie gelten überall. Online wie offline. Analog wie digital. Eine Trennung ist absolut sinnlos, ja sogar schädlich. 

    Viel sinnvoller wäre es, einen gemeinsamen europaweiten Diskurs anzustoßen, wie die bisherige Grundrechtecharta um die Aspekte aus der zunehmenden Digitalisierung ergänzt und erweitert werden kann.

    Beginnen wir mit der Thematik des Urheberrechts in Artikel 22  (Immaterialgüter) – dazu hat sich Julia Reda (MdEP) ausführlich (Link) geäußert. Zitat:

    „Bisher wird das Recht auf kulturelle Teilhabe dem Recht  der Urheber*innen vorangestellt, im Entwurf für die Digitalcharta ist es anders herum: Rechteinhabern von Immaterialgüterrechten wird ein  Grundrechtsstatus verliehen; die Interessen der Nutzer*innen kommen nur in Form einer Einschränkung dieses Grundrechts vor, sie werden nicht selbst als Grundrecht formuliert“.

    In Anbetracht der Mitarbeit von „Bürgerinnen und Bürgern“, die für die „Zeit“ oder Axel Springer arbeiten, ist das aber nicht verwunderlich. Besonders hier ist es demaskierend, wes Geistes Kind die Verfasser dieser „Charta“ sind.

    Und nun zum Anfang des Werks:

    Artikel 1

    WÜRDE

    (1)  Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.

    (2)  Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.

    Es ist schon etwas merkwürdig, wenn man hier Technologien und Verfahren, die per se weder eine Gefährdung noch eine Bereicherung darstellen, mal so eben mit verwerflichen „menschlichen bzw. staatlichen“ Handlungen wie der Massenüberwachung gleichsetzt. Hier haben die Verfasser wohl den grundlegenden Unterschied nicht verstanden. Dies erstaunt umso mehr, da man in diesem „Experten“-Gremium eigentlich das erforderliche Wissen hat.

    Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

    Insofern BIG DATA dazu beiträgt, durch Algorithmen und KI den Krebs zu besiegen, ist das keinesfalls eine Gefährdung der Menschenwürde. Wenn durch Robotik die Möglichkeit besteht, auch gesundheitlich schwer beeinträchtigten Menschen wieder mehr Teilhabe am Leben zu ermöglichen, dann ist das keine Gefährdung der Menschenwürde.

    Wohl eher das Gegenteil.

    Aber so weit hat man wohl an dieser Stelle nicht gedacht. Bereits hier wird deutlich, wie wichtig der breite gesellschaftliche Diskurs gewesen wäre. Dann hätte dieses Fiasko in Artikel 1 bereits vermieden werden können.

    (3)  Die Rechte aus dieser Charta gelten gegenüber staatlichen Stellen und Privaten.

    Tja, ist schon erstaunlich, wie man die bisherige Schutzfunktion der Grundrechte („Abwehrrechte“ der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Institutionen) von den Füßen auf den Kopf stellt.

    Diese Rechtsansprüche werden nunmehr auch auf die „Privaten“ ausgeweitet. Wobei man im gesamten Text der Charta vergeblich eine Definition sucht, wer oder was denn diese „Privaten“ nun eigentlich sind.

    In normaler Auslegung des Wortes „privat“ sind also demnach auch alle Bürgerinnen und Bürger untereinander verpflichtet, sich an die Rechte aus dieser Charta zu halten bzw. dem anderen diese Rechte zu gewähren.

    Da stelle man sich doch das nächste Netzwerktreffen oder den nächsten Raid auf World of Warcraft vor, bei dem die bisherige Frage „Wie geht’s Dir?“ nicht ohne die Benennung des Zwecks der Verwendung dieser Information gestellt werden kann.

    Grotesk? Klar, aber genau das beinhaltet Absatz 3 der Charta eben auch.

    Wir überspringen an dieser Stelle einfach Artikel 2 und 3 (Freiheit und Gleichheit ist ein großes Wort!) Und wenden uns Artikel 4 zu. Grundsätzlich ist die Intention der Verfasser, die wir hier einmal unterstellen wollen, lobenswert. Artikel 4 soll ein Anti-Überwachungsartikel sein. Das könnten wir auch sofort unterschreiben, wenn der Artikel nicht bereits in Absatz 1, aber insbesondere in Absatz 2 an sich selbst scheitern würde.

    Artikel 4

    INNERE UND ÄUSSERE SICHERHEIT

    (1)  Im digitalen Zeitalter werden innere und Äußere Sicherheit auf neue Weise bedroht. Bei der Ausübung der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen zu beachten.

    Die willkürliche Verquickung zwischen den „neuen Bedrohungen“ und der Begrenzung der Macht des Staates ist nicht nur unglücklich. Sie suggeriert vielmehr, dass bei analogen Sicherheitsbedrohungen die Macht des Staates weniger begrenzt werden muss. Ganz egal, ob analoge oder digitale Bedrohungen: Die Macht des Staates muss grundsätzlich kontrolliert und begrenzt werden.

    (2)  Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.

    (3)  Eine anlasslose Massenüberwachung findet nicht statt.

    Der BND oder der Verfassungsschutz, hier in bester Neusprechmanier als Sicherheitsbehörden verharmlost, werden sich freuen, dass Absatz 2 ihnen in bester de-Maiziere-Manier weiterhin die Tür offen hält, um alles und jeden auszuspionieren. Denn beispielsweise mit der Begründung „Terrorbekämpfung“ werden Absatz 2 und 3 ad absurdum geführt. Absatz 2 manifestiert somit das gegenwärtige System der Allmacht der „Sicherheitsbehörden“. Auch hier wäre es sinnvoller gewesen, den offenen und breiten gesellschaftlichen Diskurs zu suchen, als so etwas klammheimlich zu definieren. Und damit der Demokratie (und auch der in Artikel 3 beschworenen Feiheit) einen Bärendienst zu erweisen.

    (4)  Waffensysteme dürfen nicht vollautomatisiert eingesetzt werden.

    Ungeachtet der Tatsache, dass es derzeit noch kein vollautomatisches digitales Waffensystem ohne Menscheneingriff gibt, finden wir diesen Absatz sinnvoll und richtig.

    Lasst uns noch einen Artikel beleuchten, der für uns als PIRATEN nicht ganz unwesentlich ist. Kernthemenartikel sozusagen.

    Wir wissen nicht, zu welcher Tageszeit dieser Artikel 5 geschrieben oder, in welchem Gemütszustand die 27 Verfasser dieses Artikels gewesen sind.

    Was wir aber wissen ist, dass seit Jahren Netzaktivisten, Blogger, Hacker, PIRATEN und viele andere für eine freie Meinungsäußerung und gegen jede Zensur kämpfen. Doch genau dieses Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier mal eben en passant geopfert und der Zensur die Tür aufgehalten.

    Dieser Artikel ist schlicht ein Schlag ins Gesicht aller, die jahrelang genau für diese Werte gekämpft haben.

    Artikel 5

    MEINUNGSFREIHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT

    (1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

    Wäre Absatz für sich alleinstehend, hätten wir dem sofort und bedenkenlos zustimmen können.

    (2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

    (3) Ein pluraler Öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

    (4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

    Die Absätze 2 – 4 sind wirklich abenteuerlich. Zunächst einmal werfen sie die Frage auf, warum nur digitale Hetze zu verhindern ist, und analoge nicht. Aber auf diesen eklatanten Mangel der gesamten Charta hatten wir ja bereits eingangs hingewiesen. Viel schlimmer ist die Formulierung, dass diese „zu verhindern“ seien. Das „analoge“ Strafgesetzbuch kennt bereits einige Paragraphen, die Beleidigung, Rufschädigung, üble Nachrede, Nötigung, Volksverhetzung und dergleichen unter Strafe stellen; übrigens gibt es diese Paragraphen in allen europäischen Ländern. Dazu müssen diese Straftaten aber erfolgt sein, angezeigt werden und in einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden.

    „Verhindern“ bedeutet aber, dass das von vornherein nicht passieren darf, dass die Taten also gar nicht begangen werden sollen. Dieser Absatz öffnet jeglichem Zensurvorhaben, automatisiert oder manuell, Tür und Tor. Dazu wird noch Unsicherheit geschaffen, denn es ist nichts wirklich definiert, es wird nichts fachlich geprüft und damit kann heute schon illegal werden, was gestern noch erlaubt war. Ganz ohne Gesetz, ganz ohne Gericht, ganz ohne Verteidigung. Vorauseilender Gehorsam von Anbietern wird die Folge sein – und wohin das führt, das wissen wir aus der Geschichte unseres Landes wirklich nur zu gut. 

    Liebe „Experten:

    • Was Ihr hier fordert, ist das Ende der freien Meinungsäußerung.
    • Was Ihr hier fordert, ist Zensur.
    • Was Ihr hier fordert, ist darüber hinaus eine weitere Zementierung der Monopolstellungen von Facebook, Google und Co, denn nur die werden finanziell und technisch in der Lage sein, die von Euch geforderte vorauseilende Verhinderung zu realisieren.
    • Was Ihr hier fordert, ist die weitere Auslagerung der Rechtsdurchsetzung vom Staat auf „private“ Dritte. Outsourcing kann hier nicht das Mittel der Wahl sein!

    Dieser Artikel ist unter Berücksichtigung aller bereits aufgeführten Punkte so ziemlich das Demokratiefeindlichste, was Ihr in drei Absätzen unterbringen konntet.

    Aber bereits nach den bis hierher zitierten und kommentierten Artikeln wird klar, dass diese „Digitale Charta“ nicht nur in vielen Punkten keine Verbesserung bringt, sondern vielmehr an zentralen Stellen der Meinungsfreiheit und der Demokratie nachhaltig schadet.

    Diesen Entwurf der „Digitale Charta“ am 5.12.2016 der EU vorzulegen, sollte sich angesichts dieser Punkte und der zahlreichen Kritiken im Netz von selbst erledigen.

    Wir rufen vielmehr dazu auf, diesen Entwurf gemeinsam allen Bürgerinnen und Bürgern, NGO, Verbänden und Vereinen, mit allen Partnern im europäischen Ausland auf einen Stand zu bringen, der die bisher erkämpften Grundrechte schützt und durch sinnvolle digitale Aspekte ergänzt.

    Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

     

    Gastbeitrag der AG Digitalisierung