Demonstrieren – aber richtig!

Versammlung, Demonstration, Kundgebung: Im Grundgesetz verankert ist das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Versammlungen unter freiem Himmel werden durch das Versammlungsgesetz geregelt. Dies gilt ab einer Anzahl von drei Personen, die ihre Meinung frei äußern und sich auf öffentlichem Grund (z.B. in einer Fußgängerzone) versammeln. Versammlungen müssen bei … Weiterlesen