Schlagwort: Informationsfreiheit

  • Piraten-Klage: Verfassungsgericht entscheidet über Veröffentlichung geheimer Rechtsgutachten

    Piraten-Klage: Verfassungsgericht entscheidet über Veröffentlichung geheimer Rechtsgutachten

    Eine Klage der Piratenpartei auf Veröffentlichung der bisher geheim gehaltenen Rechtsgutachten der schleswig-holsteinischen Landtagsjuristen wird zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hält die Geheimhaltung für verfassungswidrig und schaltet mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. Oberverwaltungsgericht 4 LB 45/17, Az. LVerfG 4/22) das Landesverfassungsgericht ein.

    Landtagsgutachten sind brisant, weil aus ihnen Rechts- und Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag hervorgehen können. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland mit Wissenschaftlichem Dienst für den Landtag, das die Herausgabe von Rechtsgutachten verweigert.

    „Nur mit Transparenz in der Politik können wir Bürger den Mächtigen auf die Finger schauen und Machtmissbrauch stoppen,“

    erklärt der Jurist, ehemalige Landtagsfraktionsvorsitzende und heutige Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer zu der Entscheidung.

    „Das Schweigekartell aus CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW darf nicht damit durchkommen, gutachterlich attestierte Rechts- und Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag zu vertuschen. Ich fordere die schwarz-grüne Koalition auf, alle Rechtsgutachten endlich fortlaufend im Netz veröffentlichen zu lassen – wie es alle anderen Landesparlamente mit Wissenschaftlichem Dienst längst tun. Gerade Schleswig-Holstein mit einer Geschichte von Affären und Mauscheleien hat verdient, nicht länger deutsches Transparenz-Schlusslicht zu sein!“

    „In Zeiten, in denen im Zuge des Zensus jeder Bürger sein ganzes Leben offenbaren muss, wird beim Parlament einmal wieder versucht, Arbeitsweisen und Berichte unter Verschluss zu halten. Wir fordern seit Jahren eine transparentere Politik, damit Entscheidungen nicht von Lobbyarbeit beeinflusst werden!“

    sagt dazu Mark Hintz, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

    Hintergrund: In Schleswig-Holstein haben CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW im Jahr 2016 nach Eingang eines Informationszugangsantrags Sven Stückelschweigers eigens eine Gesetzesänderung durchgedrückt, um die von ihnen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Landtagsjuristen weiter geheim zu halten. Die Piraten halten dies für verfassungswidrig und pochen mit der Klage auf Transparenz. Das Oberverwaltungsgericht hatte ihnen 2020 recht gegeben und das Gesetz „verfassungskonform“ ausgelegt (Az. 4 LB 45/17). Da die Revision des Landtags gegen das Urteil Erfolg hatte, muss das Landesverfassungsgericht nun entscheiden. Wörtlich heißt es im Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts:

    „Der Senat ist von der Ungültigkeit des § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG überzeugt, soweit dieser den Zugang auch zu solchen Informationen über die gutachterliche und rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen ausschließt, die vergangene Legislaturperioden betreffen. Insoweit verstößt er gegen das Transparenzgebot des Art. 53 LV.“

    Artikel 53 der Landesverfassung bestimmt: „Die Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände stellen amtliche Informationen zur Verfügung, soweit nicht entgegenstehende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.“

  • BGH: Keine anonymisierten Urteile für Verbraucher

    BGH: Keine anonymisierten Urteile für Verbraucher

    Anders als die Presse haben Bürger grundsätzlich keinen Anspruch auf Herausgabe anonymisierter Gerichtsentscheidungen. So hat es der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf Antrag des Bürgerrechtlers Patrick Breyer (Piratenpartei) am 20. Juni 2018 entschieden und erst jetzt bekannt gegeben (Az. 5 AR (Vs) 112/17). Dies gelte selbst dann, wenn eine Entscheidung der amtlichen Publikationspflicht unterliege. Ob sich aus Informationsfreiheitsrecht ein Einsichtsrecht ergebe, ließen die Richter offen.

    „Eine derartige Intransparenz der Justiz ist nicht zeitgemäß“

    kritisiert Breyer die Entscheidung.

    „Wenn unsere Gerichte im Namen des Volkes urteilen, sind sie dem Bürger auch Rechenschaft schuldig. In einem Rechtsstaat muss jeder Bürger seine Rechte und Pflichten in Erfahrung bringen können. Auch eine kritische Diskussion von Urteilen setzt voraus, dass sie auf Anfrage anonymisiert herausgegeben werden. Die Bundesjustizministerin sollte jetzt umgehend eine gesetzliche Regelung der Publikationspflicht der Gerichte und des Zugangsanspruchs der Öffentlichkeit auf den Weg bringen.“

    Vorausgegangen war dem Verfahren, dass Breyer als Landtagsabgeordneter im vergangenen Jahr den Vorwurf aufdeckte, dass Kieler Kriminalbeamte in einem Strafverfahren gegen Rocker entlastende Aussagen unterdrückt haben sollen. Seither versuchte er, Zugang zu diesem Prozess-Urteil zu erhalten. Inzwischen beschäftigt sich auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit der sogenannten „Rocker-Affäre“.

    Nach Ansicht Breyers verkennt der 5. Strafsenat das Grundrecht jedes Bürgers auf Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Dieses schützt den Zugang zu allen öffentlich zugänglich zu machenden Quellen, und damit auch zu publikationspflichtigen Gerichtsentscheidungen. Der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte noch im vergangenen Jahr entschieden, dass für die Anforderung anonymisierter Gerichtsentscheidungen nicht die hohen Anforderungen einer Einsichtnahme in Gerichtsakten gelten. Davon, so Breyer, hätte der 5.Strafsenat nicht ohne interne Klärung abweichen dürfen. Nach dem negativen Beschluss des BGH soll nun das Amtsgericht Kiel abschließend über Breyers Einsichtsantrag entscheiden.

    Patrick Breyer ist Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019. Er engagiert sich seit Jahren für eine transparentere Justiz. Auf seine Klage verurteilte der EuGH die EU-Kommission 2017, gerichtliche Schriftsätze öffentlich zugänglich zu machen (Az. C-213/15 P).

    Im Wortlaut:
    Breyers Begründung seiner Rechtsbeschwerde
    Breyers Erwiderung auf den Generalbundesanwalt
    Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2018

  • EuGH-Urteil: Noch ein weiter Weg zu transparenter europäischer Justiz

    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat heute dem Bürgerrechtler Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland recht gegeben: Die EU-Kommission muss Presse und Öffentlichkeit künftig Zugang zu den Argumenten und Anträgen der Beteiligten vor europäischen Gerichten gewähren – jedoch in der Regel erst nach Abschluss eines Verfahrens (EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P). Im konkreten Fall verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Jedoch verhängte der Gerichtshof eine Kostenstrafe gegen Breyer, weil dieser die im laufenden Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage veröffentlicht hatte.

    „Die Transparenz der europäischen Justiz bleibt nach diesem Urteil mangelhaft und dringend verbesserungsbedürftig“, zeigt sich Breyer von dem Teilerfolg enttäuscht. „Da die Luxemburger Richter Transparenz in laufenden Verfahren ohne Grund als Bedrohung zu betrachten scheinen, muss der Gesetzgeber handeln und die Verfahrensregeln nach Vorbild des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs überarbeiten. Dass Parteien nach
    Meinung des EuGH gar generell zur Geheimhaltung von Schriftsätzen – sogar der selbst verfassten Schriftsätze – verpflichtet sein sollen, ist inakzeptabel und gefährdet die Pressefreiheit“, betont Breyer, ehemals Vorsitzender der PIRATEN-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein. Laufende EU-Gerichtsverfahren mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger würden so weitgehend zu Geheimverfahren.

    „Presse und Öffentlichkeit dürfen in Grundsatzprozessen jedoch nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Idee, Staaten und Institutionen müssten vor Gericht unabhängig von jeder öffentlichen Kritik und Kontrolle auftreten können, widerspricht dem Grundgedanken der Demokratie und der Pressefreiheit. In Zeiten der Legitimationskrise der EU weckt diese Intransparenz der EU-Justiz eher Misstrauen als Vertrauen zu fördern. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit“, so Breyer.

    Hintergrund:

    Weil der EuGH bisher keinerlei Zugang zu eingereichten Argumenten und Anträgen gewährt, verlangte Breyer von der EU-Kommission die Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. In erster Instanz wurde die Kommission zur Herausgabe verurteilt und ist dem nachgekommen, jedoch nicht ohne Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Berufung wurde heute zurückgewiesen.

    Generalanwalt Bobek hatte im Dezember für einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des Gerichtshofs plädiert. Der Gerichtshof solle seine bisherigen restriktiven Zugangsregelungen überdenken. Schriftsätze könnten sowohl in abgeschlossenen als auch, in beschränkterem Umfang, in anhängigen Rechtssachen öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gewährt schon heute öffentlichen Zugang zu eingereichten Schriftsätzen.

    Die europäischen Gerichte entscheiden über die Auslegung und Gültigkeit europäischen Rechts, auch über dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten. Kontrovers diskutiert wurden etwa Urteile des Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, zum Recht auf Vergessen im Internet sowie das anstehende Urteil zum Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank („Euro-Rettung“).

    Dazu unser Wahlprogramm zum Thema Innen- und Rechtspolitik:

    https://redesign.piratenpartei.de/mission/wahl-und-grundsatzprogramme/wahlprogramm-btw2017/innen-und-rechtspolitik/

  • Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung

    Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung

    Einst haben PIRATEN das Hamburgische Transparenzgesetz mitiniziiert, nun wenden sie es an: Mithilfe des Transparenzgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes fordern PIRATEN Aufklärung der Geschehnisse rund um den G20-Gipfel im Hamburg.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, hat dazu insgesamt 36 Fragen bei der Behörde für Inneres und Sport Hamburg (Hamburger Innenbehörde), der Polizei Hamburg, dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt) und dem Bundeskriminalamt eingereicht. Die Fragen beziehen sich auf den Umgang mit Demonstrantinnen und Demonstranten wie Journalistinnen und Journalisten, auf Fälle von Polizeigewalt sowie strategischen Überlegungen, die zur Eskalation der Lage in Hamburg geführt haben.

    „Ich möchte wissen, was am Wochenende des G20-Gipfels in Hamburg passiert ist, ob und in welchem Umfang es zu Polizeigewalt, zur Einschränkung der Meinungs-, Versammmlungs- und Pressefreiheit kam. Neben mir fragen sich viele Mitglieder meiner Partei, der Piratenpartei, wie es in Hamburg soweit kommen konnte und warum die Lage eskaliert ist.“Patrick Schiffer

    Die Anfragen werden über das Portal fragdenstaat.de öffentlich einsehbar gestellt; sobald die Behörden antworten, ist dies für alle ersichtlich.

    Jeder Interessierte kann den Anfragen folgen und wird informiert, sobald sich die entsprechenden Behörden rühren. „Wir stellen allen Behörden die gleichen Fragen, wohlwissend, dass nicht jeder alle Fragen beantworten kann. Dennoch: Wir wollen uns nicht abspeisen lassen mit den Worten: Da hätten sie bei einer anderen Behörde nachfragen sollen. Aus diesem Grund nehmen wir in Kauf, dass manche Behörden uns nicht sämtliche Fragen beantworten werden“, so Schiffer.

    Folgende Anfragen wurden gestellt:

    Anfrage beim Bundeskriminalamt:
    https://fragdenstaat.de/a/23937

    Anfrage bei der Polizei Hamburg:
    https://fragdenstaat.de/a/23938

    Anfrage beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt):
    https://fragdenstaat.de/a/23939

    Anfrage bei der Behörde für Inneres und Sport Hamburg (Hamburger Innenbehörde):
    https://fragdenstaat.de/a/23940

    Hintergrundinformationen

    Die Fragen von Patrick Schiffer im Wortlaut finden Sie hier:

    1. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Wohnungen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 durch Spezialeinheiten der Polizei untersucht, durchsucht, begangen und betreten worden sind.

    2. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die jeweiligen Zutritte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 Durchsuchungen etc. stattgefunden haben.

    3. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage die bewaffnete österreichische Spezialeinheit Cobra am Abend des 8. Juli 2017 unter anderem in der Feldstraße eingesetzt war.

    4. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die Polizei auf Twitter im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 kritische Medien und Bürger blockiert hat.

    5. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Polizei es erklärt, dass es in verschiedenen Stadtteilen Hamburgs im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 zu lang anhaltenden Krawallen kam, bei denen die Täter weitgehend unbehelligt blieben.

    6. Bitte teilen Sie mir mit, ob und inwieweit die Polizei von Bürgern Unterstützung bei der Eindämmung der Krawalle im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 erhalten hat?

    7. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wieviele Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz waren.

    8. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wo Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Einsatz waren und welche Aufgabenstellung diese hatten.

    9. Bitte teilen Sie mir mit, ob im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Provokationen seitens Zivilbeamten gegenüber uniformierten Beamten ausgingen.

    10. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Demonstranten und Aktivisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat.

    11. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Polizistinnen und Polizisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat.

    12. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. Juli 2017, auf Samstag, 8. Juli 2017, Sondereinheiten eingesetzt hat und welche Sondereinheiten mit welchen Aufgaben eingesetzt wurden.

    13. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg einen Schießbefehl oder eine Schusswaffenfreigabe gab, wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang.

    14. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage / Lagebeurteilung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz eine Schusswaffenfreigabe gab.

    15. Bitte teilen Sie mir mit, ob und warum die Polizei am Nachmittag des 7. Juli 2017 an den Landungsbrücken in Hamburg Tränengas oder andere Reizstoffe eingesetzt hat, die dem Wasser in den Wasserwerfern beigemischt wurden.

    16. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg bei angemeldeten Demonstrationen die Anweisung gegenüber Polizistinnen und Polizisten gab, Protest in jeder Form einzuschränken oder zu verhindern.

    17. Bitte teilen Sie mir mit, ob es – da es eine auffällig hohe Anzahl an Kopfverletzungen bei Demonstranten und Aktivisten gab – im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg eine Einsatzanweisung gab, gezielt gegen den Kopf dieser Personen zu schlagen.

    18. In der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 2017 in Hamburg wurde jeglicher Kontakt zu den in der Gefangenensammelstelle Neuland festgesetzten Personen und Anwälten durch die Polizeibeamten vereitelt. Die Anwälte, die zu ihren Mandanten wollten, wurden immer wieder unter fadenscheinigen Gründen abgewiesen. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage dieses Handeln der Polizeibeamten erfolgte.

    19. Auffällig ist die überzogene Härte, mit der Beamte bei vielen Einsätzen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg agierten. Bitte teilen Sie mir mit, ob es eine Einsatzanweisung zur hoher Härte als Abschreckung für Proteste gab.

    20. Bitte teilen Sie mir mit, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage Pressefotografen und Kamerateams in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 keine Aufnahmen mehr machen sollten, wie beispielsweise auf Twitter seitens der Hamburger Polizei gefordert wurde.

    21. Bitte teilen Sie mir mit, ob Pressevertretern in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 Schläge angedroht wurden, wenn sie weiterarbeiten würden.

    22. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 mehrfach Pfefferspray gegen klar als Journalisten erkennbare Personen angewendet hat.

    23. Bitte teilen Sie mir mit, warum der Beamte eines Sondereinsatzkommandos der Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 auf einen Pressefotografen gezielt hat.

    24. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Journalistinnen und Journalisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg seitens Beamten begleitet wurden und aus welchen Gründen.

    25. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele und warum die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten nach erfolgter Akkreditierung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg widerufen bzw. abgelehnt wurde, wie viele festangestellte und wie viele freie Journalistinnen und Journalisten dies betroffen hat.

    26. Datenschützer beklagen datenschutzrechtliche Verstösse beim Akkreditierungsverfahren für den G20-Gipfel. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Form das Akkreditierungsverfahren aufgebaut und unter welchen Kriterien Journalisten auf die sogenannte „Schwarze Liste“ gesetzt wurden.

    27. Bitte teilen Sie mir mit, was mit dem, über das Hinweisportal [5] eingesandten Material geschieht, und in welcher Form dieses dokumentiert wird.

    28. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Fälle von Polizeigewalt im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und wie diesen nachgegangen wird.

    29. Bitte teilen Sie mir mit, ob es Angaben über die genaue Befehlskette der Einsatzkräfte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg gibt, wer wem unterstand. Wenn ja, teilen Sie mir dies bitte detailliert mit.

    30. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Kommunikation zwischen Polizeikräften und der Verwaltung der Stadt Hamburg erfolgte und welche konkreten Weisungen der Hamburger Verwaltung an die Einsatzkräfte ergingen.

    Weitere, bereits andernorts gestellte Fragen, die miteinbezogen wurden:

    31. Wie viele Akkreditierungen wurden im Nachhinein entzogen? Soweit unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte möglich, bitte unter Angabe der betroffenen Zeitung / der betroffenen Medien. [8]

    32. Wie lange vor der tatsächlichen Entziehung war die Entscheidung gefasst? Warum wurden die betroffenen Journalisten nicht vorab informiert? [8]

    33. Inwiefern war der Entzug der Akkreditierungen Ihrer Ansicht nach ein Einschnitt in die Pressefreiheit? Aus diesem Anlass bitte ich zudem um eine allgemeine Liste von Gründen, nach denen ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit verhältnismäßig ist. [8]

    34. Als ein möglicher Grund werden Sicherheitsbedenken angegeben. Bitte erläutern Sie, inwiefern das Ausüben einer unabhängigen journalistischen Tätigkeit einen Anlass für Sicherheitsbedenken darstellt. [8]

    35. Bitte beantworten Sie mir, wie viele Ermittlungsverfahren (im Sinne des § 100a StPO) im Zusammenhang mit dem G20 Gipfel eingeleitet wurden? [9]

    36. Bitte senden Sie mir zudem Unterlagen bezüglich des Einsatzes von Überwachungsmaßnahmen (wie zum Beispiel Software zur Identifizierung von Personen anhand von Bildmaterial, Überwachung der Mobilfunknetze oder anderen technischen Maßnahmen zur Überwachung) im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg. [9]

    Quellen
    [1] https://www.neues-deutschland.de/m/artikel/1057141.sie-haben-gedroht-mich-umzubringen.amp.html
    [2] http://www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-beschattet-1.3584288
    [3] http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html
    [4] http://blog.ard-hauptstadtstudio.de/schwarze-liste-bei-g20-datenschuetzer-schaar-sieht-rechtsverstoesse/
    [5] https://hh.hinweisportal.de/
    [6] https://g20-doku.org/
    [7] https://www.metronaut.de/2017/07/g20-ich-habe-dann-doch-ein-paar-fragen-an-die-polizei-und-innensenator-grote/
    [8] https://fragdenstaat.de/anfrage/entzug-von-g20-akkreditierung/
    [9] https://fragdenstaat.de/anfrage/uberwachungsmanahmen-im-rahmen-des-g20-gipfel/

  • PIRATEN-MdEP Julia Reda warnt: EU-Geschäftsgeheimnis-Richtline bedroht Whistleblower

    PIRATEN-MdEP Julia Reda warnt: EU-Geschäftsgeheimnis-Richtline bedroht Whistleblower

    „Die EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen, die das Europaparlament am morgigen Donnerstag absegnen soll, wird Whistleblower abschrecken und investigativen Journalismus behindern. Es wäre fatal, wenn unsere Reaktion auf Enthüllungen wie die Panama Papers oder den VW-Abgasskandal ausgerechnet darin besteht, Unternehmen die Geheimhaltung dubioser Machenschaften noch zu vereinfachen“, kritisiert Julia Reda, EU-Abgeordnete der PIRATEN sowie stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Grüne/EFA.

    „Die Warnungen aus der Zivilgesellschaft sind unüberhörbar geworden: Die Pläne, die Definition von Geschäftsgeheimnissen massiv auszuweiten und WhistleblowerInnen die Beweislast dafür aufzubürden, dass sie im öffentlichen Interesse handeln, stoßen auf breite Ablehnung“, so Reda im Bezug auf die Forderungen des DGB, der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion und des Deutschen Journalistenverbands Berlin-Brandenburg, die sich der Kritik anschlossen haben und nun ebenfalls die Ablehnung der Richtlinie fordern. Über 800.000 Menschen haben Petitionen gegen die Richtlinie unterzeichnet. Auch der Luxleaks-Whistleblower Antoine Deltour appeliert in einem Statement an die Abgeordneten: „Wollt ihr wirklich eine Gesellschaft, in der es der Öffentlichkeit unmöglich ist, an Information zu gelangen, die wesentlich ist für das Wohl der Allgemeinheit?

    „Ich werde in der heutigen Plenardebatte dazu aufrufen, den Beschluss wenigstens zu verschieben, bis wir die Ausweitung der Geschäftsgeheimnisse mit einer Richtlinie zum Schutz von WhistleblowerInnen ausbalancieren können – und diesen Vorschlag am Donnerstag zur Abstimmung bringen. Die Reaktion darauf wird zeigen, ob die großen Fraktionen die Warnungen ihrer Wählerinnen und Wähler sowie der betroffenen Berufsverbände ernst nehmen, oder darauf beharren, ausschließlich die Interessen der Industrie zu vertreten“, so Reda abschließend.

    Nächste Schritte:
    – Debatte: Heute Mittwoch 13.4. vorauss. ca. 21:00
    – Endgültige Abstimmung: Donnerstag 14.4., vorauss. ca. 13:00
    Livestream: http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de

    Ausführliches Hintergrundbriefing:
    https://juliareda.eu/2016/04/eu-richtlinie-zu-geschaftsgeheimnissen-bedroht-whistleblower/