Schlagwort: Internetzensur

  • DNS-Sperren – PIRATEN fordern sofortigen Stopp

    DNS-Sperren – PIRATEN fordern sofortigen Stopp

    Wie die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung vom 11. März mitgeteilt hat, habe die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) die Sperrung einer ersten Website auf Grund von urheberrechtsverletzenden Inhalten veranlasst. Bei besagter Sperre handelt es sich um eine so genannte Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre), bei der eine Domain nicht mehr der IP-Adresse des Webseiten-Servers zugeordnet werden kann.
    Weiter heißt es in dem Schreiben, dass eine solche DNS-Sperre im Einklang mit den deutschen Gesetzen und der Netzneutralität durchgesetzt werden soll. Dies habe sich die Bundesnetzagentur zur Aufgabe gemacht.
    Das Bundeskartellamt ließ seinerseits verlauten, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen den Start der Clearingstelle vorliegen, man „die Entwicklung der Praxis jedoch beobachten“ wolle.

    PIRATEN für sofortiges Ende von diese unverhältnismäßigen Internetzensurmaßnahmen

    Die Piratenpartei setzt sich seit Jahren für die Netzneutralität ein und fordert daher, die manipulativen Eingriffe in den Internetverkehr, egal ob von privater oder staatlicher Seite, grundsätzlich und ausnahmslos zu verbieten.

    „Wir wissen seit der Zensursula-Debatte vor über zehn Jahren, dass das bewährte „Löschen statt Sperren“ funktioniert – hierbei werden Inhalte lediglich gelöscht, anstatt sie im Internet vollständig unzugänglich zu machen. Es ist weder zielführend noch wünschenswert, in einer liberalen Demokratie eine digitale Zensurinfrastruktur für die Durchsetzung von Urheberrechten zu schaffen. Damit wird ein massives Missbrauchspotential geschaffen, mit katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit im Netz. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Begehrlichkeiten entstehen. Dann werden diese Möglichkeiten gegen beliebige weitere Inhalte eingesetzt und der Zugang ebenfalls gesperrt. Den Einsatz dieser Methode kann man regelmäßig bei totalitären Regimen beobachten, er ist Alltag in China und Russland,“

    mahnt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Schon jetzt sind einzelne Provider gerichtlich verpflichtet, bestimmte Webseiten auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Der massive Eingriff in die Grundprinzipien eines freien Internets ist an dieser Stelle nach Ansicht der Piratenpartei nicht gegeben.

    Alscher führt weiter aus:

    „DNS-Sperren, also das Verhindern, dass Datenpakete im Internet die gewünschte Ziel-Adresse erreichen, ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Beim Versuch, einzelne unlizenzierte Inhalte vor den Nutzern zu verbergen, werden im Zweifelsfall viele legitime Inhalte auf einer Website gesperrt. Deshalb sollte von gesetzgeberischer Seite auf ein komplettes Verbot von Netzsperren hingewirkt werden.“

    Auch den Einschätzungen der Bundesnetzagentur, dass Internetsperren mit der Netzneutralität zu vereinbaren sind, widerspricht Alscher klar:

    „Entweder wir haben Netzneutralität, oder es gibt manipulative Eingriffe in den Internetverkehr. Dann haben wir keine völlige Netzneutralität im ursprünglichen Sinne, wie wir sie fordern. Sonst wäre die staatlich angeordnete ‚Große Firewall von China‘ auch mit der Netzneutralität zu vereinbaren. Wenn wir bei so einer absurden Definition von Netzneutralität angekommen sind, dann sind ernsthafte Sorgen um die Grundpfeiler unserer Demokratie angebracht.“

    Jetzt aktiv werden und technische Gegenmaßnahmen ergreifen

    Die Piratenpartei ruft dazu auf, sich gegen diese Form der Internetzensur zu schützen und alternative DNS-Server in Routern bzw. auf Endgeräten einzurichten. Beispielsweise den zensurfreien DNS-Server von Digitalcourage, der unter den IP-Adressen 46.182.19.48 (IPv4) bzw. 2a02:2970:1002::18 (IPv6) erreichbar ist.
    Einige Browser nutzen derzeit bereits DNS over HTTPS (DoH), was providerseitige DNS-Sperren ebenfalls ins Leere laufen lassen würde. Auch hier können aus Gründen der Privatsphäre alternative DoH-Server in den Browsereinstellungen sinnvoll sein.

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Gestern hat der Innenausschuss des Europaparlaments (kurz LIBE) mehrheitlich der TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zugestimmt.[1] Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer und seine Fraktion Grüne/EFA haben gegen den Text gestimmt. Als Verhandlungsführer seiner Fraktion (Schattenberichterstatter) erklärt Breyer:

    “Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der 1-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz.

    Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor – zumal der Terrorismusbegriff bedenklich weit und missbrauchsanfällig ist. Anti-Terror-Gesetze werden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt, etwa gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung, gegen soziale Proteste in Frankreich, gegen Klimaschützer oder Einwanderer. Die Meinungsfreiheit in Europa wird so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Leider drohen die grenzüberschreitenden Löschanordnungen Schule zu machen und sollen mit dem Digital Services Act allgemein eingeführt werden. Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.[2] Nichts ist wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern wird. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt aber in dieser Verordnung, weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.”

    Quellen/Fußnoten:
    [1] Vorläufiger Wortlaut der Verordnung

    [2] Vergleich zum Urteil zum französischen AVIA-Gesetz

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Heute hat die finale Trilog-Verhandlung zwischen Parlament, Kommission und Rat über die geplante TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet stattgefunden. Die Einigung bedroht die Meinungsfreiheit im Netz.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Schattenberichterstatter der Fraktion Grüne/EFA, kommentiert:

    “Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor. Die Meinungsfreiheit in Europa wird auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Es fehlt ein Richtervorbehalt für Löschanordnungen. Und der Terrorismusbegriff ist bedenklich weit und missbrauchsanfällig. Damit dürfte diese beispiellose Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.

    Immerhin konnten wir nach harter Arbeit und Protesten der Zivilgesellschaft wichtige Teilerfolge erringen: Eine Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter haben wir verhindert, Journalismus, Kunst und Wissenschaft werden gesondert geschützt und für kleine und nichtkommerzielle Plattformen konnte eine Ausnahme von der 1-Stunden-Löschfrist durchgesetzt werden.”

    Problematisch sind im Einzelnen folgende Punkte: Behörden in allen EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich denjenigen mit rechtsstaatlichen Problemen wie Ungarn und Polen) werden strafbewehrt und ohne Richtervorbehalt die Löschung angeblich “terroristischer Inhalte” innerhalb einer Stunde von beliebigen Website-Betreibern auch im Ausland anordnen können. So könnte etwa Ungarns Regierungschef Orban künftig die Löschung von Internetveröffentlichungen in Deutschland anordnen. Anti-Terror-Gesetze wurden in der Vergangenheit bereits gegen katalanische Separatisten, gegen Einwanderer in Ungarn und soziale Proteste in Frankreich eingesetzt, was das Missbrauchsrisiko unterstreicht. Der Staat der Veröffentlichung und dessen Gerichte können nur eingeschränkt und in aufwändigen Verfahren gegen unrechtmäßige ausländische Löschanordnungen einschreiten. Immerhin kann gegen ausländische Löschanordnungen im Land der Veröffentlichung geklagt werden.

    Die EU-Regierungen im Rat stimmen immerhin wichtigen Schutzvorkehrungen, die das Europäische Parlament forderte, zu:
    1. Es gibt eine Einigung darauf, Inhalte, die zu Bildungs-, Kunst-, journalistischen oder Forschungszwecken oder zur Sensibilisierung gegen terroristische Aktivitäten verbreitet werden sowie Inhalte, die Ausdruck
    polemischer oder kontroverser Ansichten im Rahmen einer öffentlichen Debatte sind, von Löschungen auszunehmen.
    2. Es gibt einen eindeutig formulierten Verzicht auf den verpflichtenden Einsatz fehleranfälliger Uploadfiltern. Die fehleranfälligen Zensuralgorithmen, die terroristische Propaganda nicht zuverlässig von der legitimen Nutzung von Bildern/Videos unterscheiden können, werden aber verbreitet freiwillig eingesetzt.
    3. Es gibt eine Verständigung darauf, Geldstrafen für Anbieter auszuschließen, die aus technischen oder betrieblichen Gründen einer Löschanordnung nicht innerhalb einer Stunde nachkommen können (z.B. private Webseitenbetreiber zur Nachtzeit).

    Breyer abschließend: “Ich habe hart daran gearbeitet, dass die Grundrechte eingehalten werden, um zu verhindern, dass die Verordnung von Gerichten für nichtig erklärt wird, wie es bei einem ähnlichen französischen Gesetz (AVIA) geschehen ist, das vom französischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Leider ist das nicht gelungen. Eine vor Gericht gescheiterte Verordnung ist das untauglichste Mittel, um gegen terroristische Online-Inhalte vorzugehen.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass durch die geplante Verordnung terroristische Anschläge verhindert werden. Um die Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen zu verhindern, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen. Es wäre notwendig, die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Auch bei den Verhandlungen über die EU-Verordnung verweigerten die Regierungen eine Anzeigepflicht für strafbare terroristische Veröffentlichungen, weil ihnen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist.”

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen
    Interessant auch die Ergebnisse einer Meinungsumfrage dazu

  • Welttag gegen Zensur im Internet: PIRATEN warnen vor Aufbau einer Zensurinfrastruktur

    Welttag gegen Zensur im Internet: PIRATEN warnen vor Aufbau einer Zensurinfrastruktur

    Der heutige Welttag gegen Zensur im Internet bietet eine gute Möglichkeit, sich daran zu erinnern, dass die Verwendung des Internets ohne staatliche Zensur heutzutage keinesfalls mehr selbstverständlich ist. PIRATEN setzen sich bereits seit Jahren gegen die Versuche von staatlichen Stellen in Deutschland und in Europa ein, die Verbreitung von Informationen im Internet zu beeinflussen oder gar zu zensieren.

    „Zensur oder Zensurversuche durch staatliche Institutionen wird es schon bald nicht mehr nur in nicht-demokratischen Ländern wie China oder Nordkorea geben – sie werden auch hier in Deutschland bald möglich werden. Denn durch Reformen und Verordnungen wie das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz), die Urheberrechtsreform oder auch TERREG (Gesetz gegen Terrorpropaganda) ist der Staat bereits intensiv dabei, auch hier eine Zensurinfrastruktur aufzubauen. Das wird jedoch fatale Folgen für unsere Gesellschaft und die Demokratie insgesamt haben, da uns durch Zensur Informationen vorenthalten werden können und wir damit die Fähigkeit verlieren, eigene Entscheidungen treffen zu können. Das Recht auf Information ist ein Grundrecht für alle Menschen und es sollte keiner Regierung erlaubt sein, diese zu kontrollieren. Wir brauchen kein ‚Wahrheitsministerium‘!“

    ruft Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, in Erinnerung.

    Durch die gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern wird die Gefahr von Zensur in Europa real. In Zukunft sollen Uploadfilter nicht nur Uploads nach Urheberrechtsverstößen filtern, wie es durch Artikel 13 bzw. jetzt Artikel 17 der Urheberrechtsreform beschlossen worden ist, sondern auch noch nach ‚terroristischen Inhalten‘. Letzteres wird aktuell von der EU-Kommission für die TERREG-Verordnung immer noch gefordert.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland und Schattenberichterstatter bei den Verhandlungen zur TERREG-Verordnung, ergänzt:

    „Die von Kommission und EU-Regierungen geforderten automatisierten Upload-Filter sind Zensurmaschinen, die nachweislich massenhaft völlig legale Inhalte unterdrücken und deshalb unbedingt verhindert werden müssen. Selbst Anti-Terror-Filter mit extrem hoher Trefferrate von nahezu 99% würden mehr legale als illegale Inhalte löschen, weil terroristisches Material im Vergleich zur Gesamtanzahl des hochgeladenen Materials extrem selten ist. Ein und dasselbe Foto kann zu terroristischer Propaganda oder zur legitimen Berichterstattung verwendet werden, was Uploadfilter niemals werden erkennen können.

    Im Zuge der TERREG-Verordnung eingeführte Uploadfilter würden absehbar mit dem kommenden “Digital Services Act” zur Suche nach jeglichem illegalen Material vorgeschrieben werden. Wollen wir wirklich, dass in Zukunft fehleranfällige Uploadfilter entscheiden, was wir im Netz sagen und lesen dürfen? Das zu verhindern sollte uns eine neue Protestwelle wert sein!“

  • Kinderrechte: Intelligente Strategien für ein sicheres Netz statt Internetzensur!

    Kinderrechte: Intelligente Strategien für ein sicheres Netz statt Internetzensur!

    Die Piratenabgeordneten im Europäischen Parlament haben der „Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Rechten des Kindes“ am Dienstag nicht zugestimmt, weil sie in Absatz 16 ein Einfalltor für Internetzensur sehen.

    Der Europaabgeordnete Marcel Kolaja erklärt:

    „30 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes haben bereits viele Bemühungen zu Ergebnissen geführt. Dennoch sind noch etliche Anstrengungen erforderlich, um Kinder umfassend zu schützen.

    Wir Piratenabgeordnete wollen, dass die Polizei über die personellen Kapazitäten verfügt, um die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen über das Internet angemessen zu verfolgen. Menschliche Intervention basierend auf Internet-Hotlines und Hilfsangeboten, die Opfer von Missbrauch unterstützen – darauf sollten wir bestehen.

    Die Aufforderung an private Unternehmen, das gesamte Internet zu überwachen, um sicherzustellen, dass niemand verbotene Bilder sendet, ist definitiv nicht der richtige Weg.

    Wenn die Rechtsdurchsetzung zunehmend an private Unternehmen und deren Algorithmen mit sehr eingeschränkter öffentlicher Kontrolle ausgelagert wird, tragen wir nur dazu bei, die Darstellung von Missbrauch zu verbergen und erschweren damit die Ermittlung und Verfolgung der Straftäter.“

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Deutschland, Dr. Patrick Breyer, ergänzt:

    „Diese Entschließung zu den Rechten des Kindes ist wichtig und notwendig.

    Wir Mitglieder der Piratenpartei bedauern jedoch, dass sie von bestimmten Interessengruppen und mächtigen Lobbyisten benutzt wird, um ihre eigenen kommerziellen Produkte anzupreisen. Wir finden es mehr als befremdlich, dass politische Gruppen wie die EVP Kinder als Geiseln privater Interessen nehmen und ihre Unterstützung der gesamten Entschließung davon abhängig gemacht haben, dass entsprechende Textpassagen aufgenommen werden. Entschieden wenden wir uns gegen Technologien zur Überwachung eines kompletten Netzwerks, weil es zu viele Möglichkeiten gibt, sie zu missbrauchen.

    Die Resolution stellt außerdem die Ergebnisse einer zitierten Studie grob falsch dar. Internet Service Provider verwenden zunehmend Filter, um die Verbreitung von Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern (Child Sexual Misuse Material, CSAM) aufzudecken und zu melden, aber es gibt keinen Beweis dafür, dass die Gesamtzahl dieser Bilder (sowohl gemeldete als auch nicht gemeldete) zugenommen hat.

    Aus diesen Gründen bedauert die Piratendelegation, die Entschließung aufgrund von Ziffer 16 und Erwägung O nicht unterstützen zu können, und hat sich enthalten.“

  • „Staatsinternet“ vor den Türen der EU – RuNet wird Wirklichkeit

    „Staatsinternet“ vor den Türen der EU – RuNet wird Wirklichkeit

    Das Schreckgespenst eines staatlich komplett kontrollierten und überwachten Internets wird ab November auch an der östlichen EU-Grenze Realität. Die russische Regierung wird fortan mindestens einmal jährlich die Internetverbindung des Landes zum Rest der Welt testweise abschalten, um die Funktionalität ihres RuNets zu testen. In den vergangenen Jahren wurden diverse Gesetze eingeführt, die unter anderem ausländische Unternehmen dazu verpflichten, dem russischen Staat Code und Nutzerdaten offenzulegen. Da dies nicht alle Unternehmen freiwillig tun, wie zum Beispiel Telegram, das aufgrund seiner Weigerung in Russland verboten ist, versucht der Staat dies durch die komplette Kontrolle des Datenflusses zu erzwingen. Folglich könnten zukünftig bei Unruhen gegen die Regierung gezielt Plattformen abgeschaltet oder unerreichbar gemacht werden, um die online Vernetzung von Dissidenten zu verhindern.

    Auch in Deutschland gibt es Stimmen, die solche illiberalen Maßnahmen gutheißen. Erst vor einem Monat forderte Thomas Tschersich, Cyberabwehrchef der Telekom, „digitale Grenzkontrollen“, also ein EU-Net nach Vorbild Russlands, welches man vom Rest der Welt abschalten könne. Im Februar sagte Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, zur Eröffnung des 22. europäischen Polizeikongresses, dass das Darknet nur in autoritären Staaten nützlich sei, aber in einer „freien, offenen Demokratie … keinen legitimen Nutzen“ hätte.

    „Das Internet ermöglicht uns heute aufgrund seiner Offenheit den Zugang zu Wissen auf der ganzen Welt. Das Netz lässt durch seine Grenzenlosigkeit Menschen zusammenrücken. 50 Jahre nach dem Ursprung des Internets für die Menschen in einem Land ein komplett überwachtes Netz aufzubauen, von dem sich Staaten bemühen, es zusätzlich räumlich zu begrenzen, läuft dem Geist des Netzes zuwider und ignoriert die Errungenschaften der letzten Dekaden, die durch gerade diese Offenheit entstanden sind,“

    konstatiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

  • EU erwägt allgemeine Uploadfilter-Pflicht und Internetverbote

    EU erwägt allgemeine Uploadfilter-Pflicht und Internetverbote

    Die EU-Kommission will Online-Plattformen künftig auch in anderen Fällen als Urheberrechtsverstößen allgemein zum Einsatz von Upload-Filtern zwingen. Mit solchen „proaktiven Maßnahmen“ soll die Verbreitung illegaler und auch legaler, angeblich „schädlicher Inhalte“ verhindert werden. Außerdem könnten unerwünschte Veröffentlichungen mit der Sperrung von Online-Konten bestraft werden. Diese Vorschläge ergeben sich aus einem geleakten Arbeitsdokument der EU-Kommission.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

    „Die alarmierenden Pläne in der Kommission würden Online-Plattformen dazu zwingen, als ‚Internetpolizei‘ und ‚Internetzensoren‘ zu handeln. Fehleranfällige Upload-Filter, die das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen, drohen immer öfter eingesetzt zu werden.

    Umgekehrt sollten verfehlte nationale Rechtsvorschriften wie das deutsche NetzDG ersetzt und dadurch die freie Meinungsäußerung besser als bisher geschützt werden. Messengerdienste und soziale Netzwerke könnten miteinander verbunden werden, was gut für den Wettbewerb wäre und dem Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit einräumt. Das Recht, Internetdienste anonym zu nutzen, könnte erstmals auf EU-Ebene geschützt werden.

    Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde schaut der EU sehr aufmerksam auf die Finger. ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen.“

    Hintergrund:
    Die EU-Kommission will Internetplattformen für Verhalten ihrer Nutzer verantwortlich machen, auch wenn sie davon keine Kenntnis haben, wie es bereits in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen ist. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre. Konkret äußern sich dazu die GD CONNECT (Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien) und die GD HOME (Generaldirektion Migration und Inneres) in dem geleakten Arbeitsdokument.

  • EU-Reform der Plattformregulierung: ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen!

    EU-Reform der Plattformregulierung: ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen!

    Die Europäische Kommission plant, die E-Commerce-Richtlinie abzuschaffen und durch ein neues „Digitale-Dienste-Gesetz“ zu ersetzen. Details sind nun durchgesickert.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, kommentiert:

    „Im schlimmsten Fall würden die Pläne der Kommission Online-Plattformen dazu zwingen, als ‚Internetpolizei‘ und ‚Internetzensoren‘ zu handeln. Sie könnten fehleranfällige Upload-Filter fördern, die das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen. Unrealistische Zeitrahmen für die Entfernung von Inhalten würden kleine und mittlere Unternehmen und nicht-kommerzielle Dienste in ihrer Existenz bedrohen. Regierungen, die unsere Online-Aktivitäten ausspähen, würden die Privatheit unserer intimsten Leidenschaften und Schwächen aushebeln.
    Im besten Fall könnten jedoch verfehlte nationale Rechtsvorschriften wie das deutsche NetzDG ersetzt und dadurch die freie Meinungsäußerung besser als bisher geschützt werden. Messengerdienste und soziale Netzwerke könnten miteinander verbunden werden, was gut für den Wettbewerb wäre und dem Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit einräumt. Das Recht, Internetdienste anonym zu nutzen, könnte erstmals auf EU-Ebene geschützt werden.

    Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde schaut der EU gerade jetzt sehr aufmerksam auf die Finger. ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen.“

    Hintergrund

    Die EU-Kommission will den Geltungsbereich der derzeitigen E-Commerce-Richtlinie ausweiten, um ein Maximum an digitalen Diensten, von ISPs über soziale Netzwerke bis hin zu Werbediensten und mehr, einzubeziehen. Sie fordert eine strengere Haftungsregelung, ähnlich denjenigen, die in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen sind. Sie will, dass automatische Filter „transparent“ und „verantwortlich“ gestaltet werden und fordert eine gemeinsame Regelung der Löschung von Online-Inhalten. Die Zusammenarbeit mit Behörden, einschließlich Polizei und Finanzämtern, durch Erleichterung des Zugangs zu Nutzerdaten ist ebenfalls Teil des vorgeschlagenen Textes. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre.

    Von Netzpolitik.org geleaktes Arbeitspapier