Schlagwort: Jens Spahn

  • Pflegereform: PIRATEN wollen Pflege zu Hause erhalten

    Pflegereform: PIRATEN wollen Pflege zu Hause erhalten

    +++ Inoffizieller Entwurf zur Pflegereform veröffentlicht +++ Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige könnten eingeschränkt werden +++ PIRATEN-Fazit: An Lebensrealität Pflegebedürftiger vorbeigeplant +++

    Gesundheitsminister Jens Spahn macht Druck bei der Pflegereform. Nun wurde ein inoffizieller Entwurf für das Pflegereformgesetz publik – und zeigt, wie sehr die geplante Reform an der Lebensrealität vieler Pflegebedürftiger vorbei geht.

    „Dieser Reformentwurf hätte negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Die Selbstbestimmung der Familien wird komplett untergraben. Es gilt mal wieder Gewinnmaximierung im Gesundheitssystem, auf Kosten bedürftiger Menschen,“

    fasst Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Pflege und Gesundheit der Piratenpartei, zusammen.

    Als Spitzenkandidatin in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl setzt Leurs sich insbesondere für finanzierbare Pflege bei angemessener Entlohnung von Pflegekräften ein.

    Leurs kritisiert vor allem die Reformpläne zur Finanzierung unterschiedlicher Pflegeangebote. Momentan haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, bei Bedarf sowohl auf professionelle stationäre Kurzzeitpflege zurückzugreifen, als auch sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, bei der privat pflegende Angehörige temporär unterstützt werden. Zuzahlungen der Krankenkassen konnten bislang zwischen diesen Pflegeformen teilweise umgeschichtet werden.

    Während der Reformentwurf nun eine Steigerung der Zuzahlung zur Kurzzeitpflege auf 3.300 € jährlich vorschlägt, sollen davon nur noch 40 % (1.320 €) für Verhinderungspflege aufgewendet werden können – und damit knappe 300 € weniger als bisher.

    “Die Verhinderungspflege findet in den eigenen vier Wänden statt, ist damit für die Pflegebedürftigen angenehmer und einem stationären Aufenthalt oftmals vorzuziehen. Die Möglichkeit der Verhinderungspflege darf den Familien nicht genommen werden. Insbesondere für Eltern pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher wäre eine verminderte Verfügbarkeit der Verhinderungspflege eine Katastrophe – sie hätten es deutlich schwerer, Familie, Beruf und Pflege zu vereinbaren,”

    betont Leurs.

    Nicht jeder Mensch mit Einschränkungen kann in Kurzzeitpflege betreut werden, und gerade für Kinder und Jugendliche sind schlicht nicht ausreichend Kurzzeitpflegeplätze verfügbar. Die Verhinderungspflege ist damit zurzeit die einzigen Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen. Um die Flexibilität dieser zu erhalten, wurde unter anderem eine Petition initiiert – und hat bereits das Quorum von 50.000 überschritten, welches die veröffentlichende Plattform “openPetition” als Relevanzkriterium ansieht.

  • Corona-Gipfel –  PIRATEN fordern Konzentration auf Impfungen

    Corona-Gipfel – PIRATEN fordern Konzentration auf Impfungen

    Die gestrigen Beschlüsse der MPK kommentiert Sandra Leurs, Themenbeauftragte der Piratenpartei für Gesundheitspolitik:

    „Die Ergebnisse der aktuellen Runde aus Ministerpräsidenten und Kanzlerin sind nichts anderes als erschreckend. Die Beliebigkeit, mit welcher in der MPK mit Inzidenzwerten umgegangen wird, ist nicht mehr nur fahrlässig, sondern fatal. Während einer globalen Pandemie bedeuten die geplanten Lockerungen, dass Menschen sterben werden, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass mutierte Virenstämme für einen immer größeren Anteil der neuen Infektionen verantwortlich sind, auch in Deutschland. Ohne hinreichenden Impfschutz für einen Großteil der Bevölkerung ist jede Form der Lockerung ein Experiment mit der Gesundheit von Millionen von Menschen.

    Die geänderte Teststrategie, Selbsttests über den Einzelhandel und Apotheken zu verteilen, ist zwar richtig, dabei soll aber lediglich ein Test 1 x wöchentlich kostenlos sein, unabhängig davon ob man ins Testzentrum geht oder sich selbst testet. Einmal wöchentlich ist nicht ausreichend, um wirkliche Sicherheit zu garantieren. Infektionen können sich zwischen den Tests verbreiten oder gar nicht erst gemeldet werden. Infektionsrisikos auf dem Arbeitsplatz, in der Schule oder dem Weg dahin, sind mit dieser Strategie nicht zu verhindern.“

    Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei ergänzt:

    „Die Liste der Projekte, die Jens Spahn und Andreas Scheuer bereits in den Sand gesetzt haben, ist lang. Gerade diesen beiden jetzt ein so wichtiges Thema wie die Corona Schnelltests zu übertragen, ist kein gutes Signal. Was machen die beiden eigentlich beruflich?

    Gesundheitsminister Spahn ist mitverantwortlich für den kopf- und ziellosen Umgang mit der Corona Pandemie in Deutschland. Eigentlich sollte er sich zunächst darum kümmern, sein Versprechen der Impfung für jeden im zweiten Quartal zu erfüllen. Wenn Lockerungen das Ziel sind, dann muss er sich dieser Aufgabe verpflichten. Scheuer ist als Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständig. Während er im Bereich Verkehr zahllose Millionen versenkt hat, läßt die digitale Infrastruktur auch im Jahr 2021 zu wünschen übrig; ein Glasfaseranschluss in Deutschland bleibt eher die Ausnahme als die Regel. Dieses Versagen fällt uns jetzt in der Pandemie auf die Füße, da wir angewiesen sind auf funktionierende und schnelle Internetanbindungen, um digitalen Unterricht oder Homeoffice überhaupt möglich zu machen.“

  • Immunitätsnachweis – PIRATEN begrüßen die Einschaltung des Deutschen Ethikrats

    Immunitätsnachweis – PIRATEN begrüßen die Einschaltung des Deutschen Ethikrats

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will einen Immunitätsausweis nach überstandener Coronainfektion einführen. Dieser wird jedoch nicht, wie ursprünglich geplant, im Corona-Gesetz geregelt, welches am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Hierzu soll zunächst der Deutsche Ethikrat Stellung beziehen. Die Piratenpartei schließt sich den Warnungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Stiftung Patientenrecht an und begrüßt diese Entscheidung.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege kommentiert:

    „Die Gefahr, dass sich Menschen absichtlich anstecken, um immun zu werden, ist sehr groß. Denn der sogenannte Nachweis der Immunität könnte ein Leben ohne die zurzeit herrschenden Einschränkungen ermöglichen. Und danach sehnen wir uns alle. Theater, Kino, Sportstudio oder Reisen für alle mit Immunitätspass, aber weiterhin nicht für Menschen, die sich noch nicht angesteckt haben. Diese Art von Diskriminierung hätte einen Riss durch die Gesellschaft zur Folge.“

    Auch die Zuverlässigkeit der bisher verfügbaren Tests wird von der WHO angezweifelt. Das Schweizer Pharmaunternehmen Roche hat am Montag einen im bayerischen Penzberg entwickelten Schnelltest vorgestellt, der mit nahezu 100-prozentiger Sicherheit innerhalb von 18 Minuten Gewissheit bringen soll.

    „Diese Tests sind wichtig als ein Teil der Erforschung rund um das neuartige Virus, aber leider ist noch nicht erwiesen, dass nach überstandener Sars Cov 2 Infektion tatsächlich eine Immunität besteht. Auch dazu wird immer noch geforscht,“

    ergänzt Leurs.

    Der Deutsche Ethikrat berät über zentrale ethische Fragen und gibt regelmäßig Stellungnahmen ab. Dem Gremium gehören 26 Mitglieder an, die je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung berufen wurden. Darunter sind etliche Wissenschaftler aus verschiedenen Bereichen. Eine Stellungnahme zum Immunitätsausweis liegt zurzeit noch nicht vor.

  • Spahn setzt Personaluntergrenzen in der Pflege aus – Begründung: Coronavirus

    Spahn setzt Personaluntergrenzen in der Pflege aus – Begründung: Coronavirus

    Das Bundesgesundheitsministerium hat die erst seit Januar geltende Personaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) ausgesetzt. Dies teilte Gesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch in einem Brief an alle Krankenhäuser und Krankenkassen mit. In der Begründung heißt es, „Die Krankenhäuser müssen bei der Personalplanung flexibel auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren können. Deshalb entlasten wir sie in dieser Lage bis auf weiteres von Dokumentationsaufwand und Auflagen in der Pflege“.

    In § 8 Abs. 2 der PpUGV heißt es, dass Personaluntergrenzen bei „starken Erhöhungen der Patientenzahlen, wie beispielsweise bei Epidemie“ nicht eingehalten werden müssen. Eine Aussetzung der Verordnung wegen der „Ausbreitung des Coronavirus“ ist auf Krankenhausebene somit eigentlich gar nicht notwendig.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege kritisiert:

    „Das Kernproblem ist nicht das Coronavirus, sondern die Zustände im Pflegebereich, die seit Jahren von beruflich Pflegenden angeprangert werden, und der fehlende politische Wille, den Pflegenotstand zu beheben.
    Während die meisten positiv getesteten COVID-19 Patienten ambulant behandelt werden, steigen die Patientenzahlen in den Krankenhäusern zurzeit wegen der Influenza. Diesem saisonal bedingten Phänomen, die Influenza treibt ja jedes Jahr ihr Unwesen, kann vorgebeugt werden, indem man zum Beispiel planbare OP`s aussetzt und auf Personalreserven zurückgreift. Damit werden allerdings keine Profite generiert. Deshalb wird auch während der Grippesaison der „Normalbetrieb“ zu Lasten der Pflegenden aufrechterhalten.

    Mit der Aufhebung der PpUGV wird die rote Linie des Patienten -und Personalschutzes überschritten. Dieser inakzeptable pflegepolitische Aktionismus lässt auf mangelnde Vorbereitungen schließen. In der Pflege kann schon der normale Alltag kaum bewältigt werden. Auf eine Pandemie ist unser Gesundheitssystem nicht vorbereitet.“

  • PIRATEN warnen vor Ausverkauf der Patientendaten

    PIRATEN warnen vor Ausverkauf der Patientendaten

    Bereits kommenden Donnerstag soll das „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ im Bundestag beschlossen werden. Es verspricht, die Digitalisierung in der Medizin einen großen Schritt voranzubringen. So sollen u.a. Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Telemedizin gestärkt werden. Besonders brisant: zusätzlich sieht das Gesetz vor, die persönlichen Daten aller gesetzlich Versicherten an den Spitzenverband der Krankenkassen weiterzuleiten.

    Unter § 303b „Datenzusammenführung und -übermittlung“ im Antrag zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird konkret gefordert, dass

    1. Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort,
    2. Angaben zum Versicherungsverhältnis,
    3. die Kosten- und Leistungsdaten nach den §§ 295, 295a, 300, 301, 301a und 302,
    4. Angaben zum Vitalstatus und zum Sterbedatum und
    5. Angaben zu den abrechnenden Leistungserbringern
    an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle weitergeleitet werden.

    Dieser wiederum übermittelt die Daten (ohne das Versichertenkennzeichen) an ein Forschungsdatenzentrum. Die einzelnen Datensätze sollen mit einer Arbeitsnummer gekennzeichnet werden, was als Pseudonymisierung angesehen werden kann. Allerdings soll eine Liste beigefügt werden, welche diese Arbeitsnummern wiederum den eindeutigen Versichertenkennzeichen zuordnet.

    Das Forschungsdatenzentrum selbst (geregelt in § 303d) wird zudem ermächtigt, Anträge auf Datennutzung zu prüfen, die Daten zugänglich zu machen und „das spezifische Reidentifikationsrisiko in Bezug auf die durch Nutzungsberechtigte nach § 303e beantragten Daten zu bewerten und unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens durch geeignete Maßnahmen zu minimieren“.

    „Es ist zu befürchten, dass die höchst persönlichen und sensiblen Gesundheitsdaten, welche nun zentral gesammelt werden sollen, komplett schutzlos sind: vor gezielten Angriffen, vor Datenpannen, vor kommerziellen Interessen. Es ist leicht, eine Datensammelwut mit Digitalisierung zu begründen, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir den Ausverkauf unserer Daten in diesem Ausmaß nicht widerspruchslos hinnehmen dürfen,“

    warnt Anja Hirschel, Stadträtin in Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei.

    Auf technische Details wie Verschlüsselung usw. wird nicht eingegangen. Deren Klärung obliegt dem Spitzenverband selbst. „Das Nähere zur technischen Ausgestaltung der Datenübermittlung nach Satz 1 vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den nach § 303a Absatz 1 Satz 2 bestimmten Stellen spätestens bis zum 31. Dezember 2021.“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Ein Widerspruchsrecht wird ebenso nicht erwähnt; dies wäre aber dringend erforderlich.

    Vergleicht man den Gesetzesentwurf mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) beschlossen 2013, so fällt auf:
    Das Krebsregister hält die Daten in von Internet getrennten Netzen und nutzt sie ausschließlich dazu, die medizinische Versorgung voran zu bringen um u.a. Therapien zu verbessern. Es dient der Optimierung der individuellen Betreuung der Patienten. In manchen Landesgesetzen ist zudem ein Widerspruchsrecht und/oder ein Widerspruch gegen die Kontaktaufnahme möglich.

  • Nein zum Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)

    Nein zum Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)

    Mit seinem Gesetzentwurf „REHA und Intensivpflegestärkungsgesetzes“ (RISG) möchte Gesundheitsminister Jens Spahn die Zahl der dauerhaft beatmeten Intensivpatienten senken, aber im derzeitigen Anhörungsverfahren mit den Ressorts, Ländern und Verbänden erntet er scharfe Kritik.

    Markus Walloschek, Vorsitzender der Erfurter PIRATEN, Rollstuhlfahrer und Kandidat für die Landtagswahl in Thüringen kommentiert:

    „Auch wenn vom Ministerium in Teilen schon zurückgerudert bzw. konkretisiert wurde, wird man den Eindruck nicht los, dass zu Gunsten der allgemein desaströsen Zustände im Bereich Pflege hier ein kostenintensiver Faktor, nämlich die Rund-um-die-Uhr Betreuung schwerkranker Menschen mit künstlicher Beatmung, eingespart werden soll. Menschen aus einem selbstbestimmten Leben zu Hause in die Abhängigkeit einer Einrichtung zu überführen widerspricht der UN – Behindertenrechtskonventionen Artikel 19.“

    Laut Minister Spahn könnten ca. 60 Prozent der Patienten von der Beatmung entwöhnt werden. Dies unterbliebe, weil die Pflegedienste daran interessiert sind, dauerhaft die Vergütung zu kassieren.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland kritisiert:

    „Einem ganzen Berufszweig wird „Geschäftemacherei“ unterstellt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Bekämpfung von Missbrauch im Pflegesektor existieren bereits, sie müssen nur durchgesetzt werden. Mit den FAQ versucht das Gesundheitsministerium nun Wogen zu glätten und aufgebrachte Betroffene und Familienangehörige zu beruhigen. Falls dann wirklich nur noch so ein geringer Teil der Beatmeten und Intensivpflegebedürftigen betroffen wäre, ist das RISG am Ende nur ein weiteres CDU-Showgesetz, welches – mit viel Tamtam eingeläutet – leider die vorhandenen Probleme in der Pflege nicht ansatzweise lösen wird.“

    Die Piratenpartei sieht in dem Gesetzentwurf eine Verletzung der UN – Behindertenrechtskonventionen Artikel 19, des Bundesteilhabegesetzes eingebunden im Sozialgesetzbuch (Paragraf 9 Absatz 3) und Artikel 2 des Grundgesetzes. Deshalb unterstützen wir die Petition „Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause! Stoppt das Intensivpflegestärkungsgesetz“.

  • Fachkräftemangel in der Pflege: Quo Vadis?

    Fachkräftemangel in der Pflege: Quo Vadis?

    Der Fachkräftemangel in der Pflege ist bereits seit Jahren in aller Munde. Viele Lösungen wurden von der Politik versprochen, aber bisher wurden hauptsächlich nur Anwerbeabkommen mit südosteuropäischen Ländern, sowie den Philippinen geschlossen. Während diese Entwicklung an sich als löblicher erster Schritt gelten darf, um den eklatanten Mangel an Pflegekräften in Deutschland zu verringern, offenbart eine neue, von der Hans Böckler Stiftung geförderte Studie, gravierende Schwächen der gegenwärtigen Strategie.

    Anscheinend geht aktuell auch Gesundheitsminister Jens Spahn davon aus, dass sich die angeworbenen Pflegekräfte nach ihrer Ankunft nahtlos und von selbst in den deutschen Arbeitsalltag integrieren würden. Allein die Tatsache, dass der Pflegeberuf in vielen Ländern der Welt ein Hochschulstudium voraussetzt, sollte eigentlich wesentliche Differenzen in Ausbildungsweise und Inhalten verdeutlichen. Pflegekräfte im Ausland übernehmen oft mehr medizinische Aufgaben und üben weniger „Grundpflege“ aus, wie etwa die Unterstützung der Patienten beim Waschen und Essen.

    Diese unterschiedlichen Perspektiven des Arbeitsalltags, mangelnde Sprachkenntnisse, die chronische Unterbesetzung und zunehmende Arbeitsverdichtung der deutschen Einrichtungen stellen eine unheilvolle Mischung dar. Jahrzehnte verfehlter Pflegepolitik auf diese Weise korrigieren zu wollen, wird nicht funktionieren. Zum einen wird die Pflegepolitik seit Jahren derart „rationalisiert“, dass die Pflegekräfte sowohl in ihrer Bezahlung als auch in ihrer verfügbaren Zeit für ihre Patienten an der untersten Grenze des Möglichen arbeiten, obwohl ihr Beruf sehr hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt. Zum anderen geht die deutsche Integrationspolitik seit Jahren davon aus, dass Integration von selbst geschieht und keine umfänglichen Kurse erfordert. Der äußerst durchgetaktete und damit stressvolle Arbeitsalltag der Pflege lässt jedoch keine Zeit, den ausländischen Pflegekräften die deutsche Arbeitsweise in Ruhe zu erklären. Missverständnisse und Frustration sind auf beiden Seiten vorprogrammiert. Am meisten leiden die Schwächsten, nämlich die Patienten, darunter.

    Für uns Piraten steht der Mensch im Mittelpunkt und nicht der Profit. Wir fordern deswegen zuallererst eine angemessene Bezahlung aller Pflegekräfte, sowie ein Ende der unwürdigen, chronischen Unterbesetzung in den meisten Einrichtungen. Es scheint, als ob die aktuelle Strategie der Einrichtungen darauf abzielt, ihre zum Teil menschenunwürdige Profitmaximierung durch das Anheuern billiger Arbeitskräfte aus dem Ausland weiterzuführen. Angesagt wäre vielmehr die Änderung der Rahmenbedingungen, die zum derzeitigen, beklagenswerten Zustand der Pflege in Deutschland geführt haben. Nebst allgemein besseren Arbeitsbedingungen wäre u.a. eine Neustrukturierung der Aufgabenteilung ratsam, so dass die höherqualifizierten Pflegekräfte aus dem Ausland ihre medizinischen und die deutschen Pflegekräfte ihre sozialen Fertigkeiten fokussierter ausüben können, statt durch starre Strukturen unnötige und frustrierende Nivellierung zu betreiben. Ohne ein rasches, kluges und strukturiertes Handeln steuern wir angesichts der demographischen Veränderungen und der nach wie vor verfehlten Politik auf eine wirkliche Katastrophe im Bereich der Pflege zu.

  • Bundesgesundheitsminister verhindert Sterbehilfe

    Bundesgesundheitsminister verhindert Sterbehilfe

    Im März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden, dass Menschen mit unheilbaren, schweren Krankheiten, die unter immens großen Schmerzen leiden, ohne Hoffnung auf eine deutliche Verlängerung der Lebensphase, freiwillig aus dem Leben scheiden können. Dazu sollten Betroffene nur einen Antrag an das BfArm (Bundesinstitut für Arzneimittel) stellen, um ein Medikament zu erhalten, das ihnen ein Sterben in Würde ermöglicht.
    Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich jedoch geweigert, das Urteil umzusetzen.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das BfArm persönlich angewiesen, die Auslieferung der Medikamente zu unterbinden. Dies geht aus internen Unterlagen hervor, wie der Tagespiegel berichtet.
    Von den 123 vorliegenden Anträgen wurden 93 abgelehnt; einen positiven Bescheid gab es in keinem der Fälle.

    Sandra Leurs, Bundesbeauftragte der Piratenpartei für Gesundheit und Pflege:

    „Ein würdevolles Sterben muss den Betroffenen ermöglicht werden. Dem Willen eines Menschen, seinem eigenen Leiden ein Ende zu setzen, ist nach dem Gerichtsurteil Folge zu leisten. Dass sich ein Bundesminister durch interne Anweisungen darüber hinwegsetzt, ist ein Skandal. Da wird todkranken Menschen zunächst Hoffnung gemacht und dann werden die Anträge ohne die versprochene gründliche Prüfung abgelehnt.“

    Die Piratenpartei fordert ein qualifiziertes verbreitetes Angebot an pflegerischer und medizinischer Palliativbetreuung, um Patienten den Weg am Lebensende zu erleichtern und Angehörigen bei deren Begleitung und Betreuung Hilfestellungen zu geben.