Schlagwort: Jugendschutz

  • Kritik der Piratenpartei am Eckpunktepapier zur Cannabis-Legalisierung

    Kritik der Piratenpartei am Eckpunktepapier zur Cannabis-Legalisierung

    Die Piratenpartei Deutschland fordert erhebliche Verbesserungen am Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung. Da das Gefahrenpotential von Cannabis niedrig ist, braucht es neben Regelungen zum Jugend- und Verbraucherschutz sowie zur Besteuerung keine weiteren Regularien. Eine Begrenzung der mitzuführenden Menge auf 20-30 g oder 3 weibliche Pflanzen im Eigenanbau lehnen wir ab.

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, fordert darüber hinaus:

    „Der Jugendschutz (Abgabe und Verkauf erst ab 18 Jahren) soll durch Zugangskontrollen zu den Verkaufsräumen und ein Werbeverbot erreicht werden. Gerade das Werbeverbot sollte entgegen den Plänen der Bundesregierung auch für Alkohol und Tabakverkaufsstellen gelten. Der Verbraucherschutz muss durch Qualitätsangaben sowie Angaben zu Inhaltsstoffen und Herstellern der angebotenen Ware sichergestellt werden. Zusätzlich müssen Suchtberatung und Jugendarbeit viel stärker finanziert werden, um eine bessere Prävention zu gewährleisten. Auch hier sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung.“

    Für weitergehende bürokratische Hürden, wie Prüfung der Zuverlässigkeit der Händler und des Verkaufspersonals fordern wir eine Gleichstellung zu Alkohol- und Tabakverkaufsstellen. Eigenanbau und Anbau im Verein soll wie im Gewerbe- bzw. Steuerrecht entsprechend zum gewerblichen Handel abgegrenzt werden. Weitere Begrenzungen im Gegensatz zu den Plänen der Bundesregierung sind nicht erforderlich. Die Besteuerung von Cannabis darf außerdem nicht zu hoch ausfallen, um dem Schwarzmarkt keinen Raum zu geben.

    Im Straßenverkehr muss eine wissenschaftsbasierte Regelung gelten, die auf reine Fahruntüchtigkeit abzielt. Die Pläne der Bundesregierung stellen keine echte Gleichbehandlung zum Fahren unter Alkoholeinfluss dar.

    Andreas Grätsch, Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei, fordert ausdrücklich:

    „Es ist dringend erforderlich, eine Amnestie für alle im Zusammenhang mit Cannabis verurteilten Menschen zu veranlassen und Maßnahmen der Führerscheinstellen aufzuheben. Darüber hinaus ist eine Amnestie für alle Haftstrafen, welche im Zusammenhang mit konsumnahen Delikten psychoaktiver Substanzen stehen, notwendig. Im Entwurf der Bundesregierung ist dagegen von Amnestie keine Rede, es wird lediglich auf die Einstellung der laufenden Verfahren verwiesen.“

  • „Die Freiheit und Zukunft der strafrechtlichen Repression“

    „Die Freiheit und Zukunft der strafrechtlichen Repression“

    Die Piratenpartei lädt am 09. Februar um 19:30 Uhr zu einem drogenpolitischen Themenabend mit Hubert Wimber, Vorstandsvorsitzender von LEAP Deutschland (Law Enforcement Against Prohibition), ein. Wimber setzt sich seit Jahren für eine legale Regulierung von Drogen und für Harm Reduction ein. Es erwartet uns ein spannender Vortrag unter der Überschrift „Die Freiheit und Zukunft der strafrechtlichen Repression“.

    „Wir wollen eine rationale und evidenzbasierte Drogenpoliktik, die durch die Entkriminalisierung der Drogenkonsumierenden und durch einen staatlich regulierten Markt gekennzeichnet ist. Unser Ziel ist dabei ein wirklich funktionierender Jugend- und Verbraucherschutz, der die gesundheitlichen Risiken des Konsums minimiert,“

    erläutert Wimber die Ziele von LEAP. Die Moderation an diesem Abend übernimmt der drogenpolitische Sprecher der Piratenpartei, Andreas Vivarelli:

    „Ich freue mich persönlich sehr auf diesen Abend. Hubert Wimber kenne ich inzwischen von vielen drogenpolitischen Veranstaltungen. Er ist ein hervorragender Rhetoriker und in der Lage, die Zweifel am Erfolg einer repressiven Politik mit den Zahlen des Bundeskriminalamtes oder sonstige Behörden zu belegen. Aktuelle Statistiken der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) bestätigen, wie wichtig ein Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ist, denn Drogenpolitik ist Freiheitspolitik und Freiheit einer der wichtigsten Grundsätze, die wir PIRATEN uns auf die Fahnen geschrieben haben.“

    Hubert Wimber, ehemaliger Polizeipräsident aus Münster, der noch während seiner Amtszeit LEAP (Law Enforcement Against Prohibition) gründen wollte, wurde durch den damaligen verantwortlichen Landesinnenminister Jäger gestoppt. Dies führte dann im Jahr 2015 zur sogenannten „Maulkorbaffäre“, über die wir ausführlich berichteten. Noch im gleichen Jahr, unmittelbar nach dem Herr Wimber aus seinem Amt ausschied, wurde LEAP Deutschland gegründet.

    Die Veranstaltung findet auf dem Mumble-Server der Piratenpartei NRW statt und wird auf piraten.live gestreamt. Im Anschluss an den Vortag wird Wimber Fragen aus dem Publikum beantworten.

    Links:
    Lukas Lamla MdL (@maltis) zum „Maulkorbminister“ Jäger und der Causa Wimber
    Pressemitteilung der Piratenpartei NRW vom 21.01.2015

  • PIRATEN warnen vor Nimses App

    PIRATEN warnen vor Nimses App

    Am 7. Juni hat Felix Kjellberg aka „Pewdiepie“ in einem Video auf Youtube die App „Nimses“ beworben. Pewdiepie ist mit einer Reichweite von 96,5 Mio der größte Youtuber der Welt und trägt damit eine große publizistische Verantwortung, welcher er leider nicht im Ansatz nachkommt. Die beworbene App, welche ein neues Soziales Netzwerk ist, ist unter dem Aspekt des Datenschutzes äußerst bedenklich.

    „Dass Youtuber in ihren Videos auch ihre eigenen Produkte sowie Produkte Dritter bewerben, ist eine Selbstverständlichkeit. Leider handelt es sich bei der App, die Pewdiepie hier bewirbt, nicht um irgendein lustiges Spiel oder neues Online-Gimmick. Nimses ist das Online-Äquivalent des Verkaufs der eigenen Seele. Mit dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen überschreibt der Nutzer die Rechte an der eigenen Onlinepräsenz an das Unternehmen. Ähnlich wie bei Google, Facebook oder Apple benötigt diese App Zugang zu bestimmten Informationen und fragt permanent Daten ab. Im Gegensatz zu den althergebrachten Anwendungen veröffentlicht Nimses diese Informationen und ist immer aktiv. Wenn Nutzer online sind, werden sie von der App überwacht. Dabei nutzt die App auch auf dem Telefon gespeicherte Kontakte. Mit am erschreckendsten ist, dass Nutzer die exakte Position anderer Nutzer in der App nachschauen können. Spätestens hier hört für uns PIRATEN der Spaß auf, denn solche Informationen online verfügbar zu machen, kann zu realen Gefahren für Nutzer*innen dieser App führen“

    so Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

    Wir warnen ausdrücklich alle Jugendlichen, welche weder von ihren Freunden noch von ihren Eltern überwacht werden wollen, diese App zu installieren. Und wir appellieren auch an die Eltern, ihre Kinder über die möglichen Folgen und Konsequenzen des Datenschutzes aufzuklären. Nutzer haben keinerlei Möglichkeiten, den Grad ihrer Privatsphäre einzustellen.
    Grundsätzlich verlangt die App kontinuierlichen Zugriff auf den Standort – auch wenn sie nicht geöffnet ist. Wo auch immer Sie sich befinden, können Sie durch befreundete und fremde Nutzer ausfindig gemacht werden.
    Ein Deaktivieren der Standortbestimmung oder Entziehen der Rechte seitens des Betriebssystems führt dazu, dass die App nicht mehr funktioniert.
    Des Weiteren führen die Nutzerbedingungen aus, dass das Mindestalter bei mind. 13 Jahren liegt. Bei einer App, welche den Standort für alle sichtbar anzeigt und so Stalking und Mobbing Tür und Tor öffnet, ist das absolut unverantwortlich, da die Privatsphäre nicht eingestellt werden kann.

    Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Apps, welche im Appstore der unterschiedlichen Unternehmen angeboten wird, auch den guten europäischen Datenschutzrichtlinien entsprechen müssen!

  • Kleiner Ausblick auf kommunale Abgabemodelle für Cannabis

    Der Stand:

    In den letzten Monaten liest man von vielen Kommunen, die sich um eine Freigabe von Cannabis bemühen. Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist bereits zweimal mit einem Antrag auf regulierte Abgabe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gescheitert, zuletzt im Frühjahr 2016.

    In Frankfurt am Main gab es einen Beschluss, „eine oder mehrere“ legale Cannabis-Verkaufsstellen einzurichten und als Modellprojekt zu erproben. Das Gesundheitsdezernat organisiert deswegen für diesen Herbst eine Fachkonferenz zu diesem Thema. Passiert ist leider nichts.

    Nun mehren sich auch in Nordrhein-Westfalen Initiativen, die Ende 2016 mit diversen Veranstaltungen in den Fokus der Presse geraten sind, wie etwa in Köln, wo vor allem auf Betreiben der PIRATEN Petitionen und Anträge in Bezirksräten und dem Stadtrat gestartet wurden. Doch leider hat sich im Kölner Stadtrat die Ansicht durchgesetzt, dass man sich zunächst bequem zurücklehnt und abwartet. Ob und wie es dort weiter geht, ist nicht bekannt.

    Am 7. Dezember 2016 fand eine Fachtagung „Cannabis“ im Düsseldorfer Rathaus statt. Die Stadtverwaltung nimmt 20.000 € in die Hand, um in eine Machbarkeitsstudie zu investieren. Das ist ein guter und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung eines kommunalen Abgabemodells. Die Ergebnisse der Studie werden allerdings frühestens im Sommer 2017 vorliegen.

    Münster sitzt mittlerweile ebenfalls mit im Boot und hat am 13. Dezember 2016 einen Fachtag mit dem Titel „Konsum ohne Reue?“ veranstaltet. Auf der Veranstaltung stellte sich heraus, dass immer noch der Diskussionsbedarf über den Sinn eines Abgabemodells im Vordergrund steht. Wer auf die Umsetzung eines Modellprojektes wartet, sollte viel Geduld mitbringen.

    Das Modellprojekt:

    Die Abgabemodelle für Cannabis bzw. die Vorstellungen darüber unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Es gibt dennoch Gemeinsamkeiten: Man möchte einen Modellversuch installieren, der eine begrenzte Teilnehmerzahl vorsieht und wissenschaftlich begleitet werden soll.

    Doch die geltenden Betäubungsmittelgesetze (BtMG) schaffen Rahmenbedingungen, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob diese kommunalen Projekte jemals umgesetzt werden können: In Deutschland ist der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG strafbar. Bis heute müssen selbst Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG, die Cannabis als Medikament nutzen, jederzeit mit unangenehmen Fragen bis hin zur Beschlagnahmung ihrer Arznei rechnen.

    Die Betäubungsmittelgesetze lassen keinen wirtschaftlichen Betrieb zu. Die wesentlichen Vorteile einer flächendeckende Abgabe von Cannabis lassen sich dadurch erst gar nicht evaluieren:

    • Austrocknung des Schwarzmarktes
    • umfassender Verbraucherschutz
    • verbesserter Jugendschutz
    • flächendeckende und niederschwellige Konsum- und Stoffberatung

    Nach meinem Verständnis wäre, aus den oben genannten Gründen, eine kommunale Abgabestelle für Patienten nur dann sinnvoll, wenn diese das Medikament bereits legal nutzen dürfen. Damit ließe sich auch das Instrument des „wissenschaftlichen Interesses“ gegenüber der BfArM begründen.

    Mein Resümee:

    Ob die Installation von kommunalen Abgabemodellen realistisch ist, bleibt abzuwarten. Je mehr Kommunen den Versuch starten, desto mehr wird es in der Öffentlichkeit diskutiert. Doch die Tatsache, dass mittlerweile sachliche und faktenbasierte Diskussionen in Verwaltung, Politik und Bevölkerung möglich sind und geführt werden, erweckt in mir die Hoffnung, dass solche Projekte in den kommenden Jahren tatsächlich zustandekommen können.

    „Der Erfolg einer Vision beginnt mit den Visionären“