Schlagwort: Justiz

  • Beschlagnahme der Daten vom Cloud-Server der Piratenpartei 2022 war rechtswidrig

    Beschlagnahme der Daten vom Cloud-Server der Piratenpartei 2022 war rechtswidrig

    Das Landgericht München hat der Beschwerde der Piratenpartei gegen die Beschlagnahme ihrer Server teilweise stattgegeben. Im Juni 2022 sind anlässlich der Ermittlung wegen eines Leaks von Sicherheitsprotokollen zum G-7-Gipfel Daten von einem Root-Server und einem Cloud-Server der Piratenpartei Deutschland beschlagnahmt worden. Die Piratenpartei verurteilte bereits damals das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft scharf und legte Beschwerde ein.
    Das Landgericht stellte nunmehr per Beschluss fest, dass zumindest die Beschlagnahme der Daten von dem Cloud-Server rechtswidrig war und ordnete die umgehende Löschung der dort gewonnenen Daten, insbesondere etwaiger Mitgliederdaten, an.

    Die Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, begrüßt die Entscheidung:

    „Wir als PIRATEN sind noch immer entsetzt, wie leichtfertig die Staatsanwaltschaft ohne vorherige Anhörung eine Beschlagnahme unserer Server veranlassen konnte. Der richterliche Beschluss des Amtsgerichts München in Bezug auf die Beschlagnahme des Cloud-Servers erschien uns von Anfang als offensichtlich rechtswidrig, da die auf den Cloud-Servern gespeicherten Daten in absolut keinerlei erkennbarem Kontext zu den Ermittlungen auf der CryptPad-Instanz standen. Gerade bei der Beschlagnahme von Daten bei politischen Parteien sollten die ermittelnden Behörden besondere Sorgfalt walten lassen, damit das Vertrauen in das demokratische und parteipolitische Engagement nicht unnötig zerstört wird.“

    Weiter führt Herpertz aus:

    „Die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, die Beschlagnahme der Server zu veranlassen, ist für uns nach wie vor weder aus technischer noch rechtlicher Sicht nachvollziehbar. Es hätte schon im Vorfeld klar ersichtlich sein müssen, dass keinerlei für das Verfahren relevante Erkenntnisse dort gewonnen werden können. Die auf unserer Online-Plattform für die Allgemeinheit bereitgestellten CryptPads verwenden eine zu 100% clientseitige Verschlüsselung. Die Technologie sendet zur Garantie der Sicherheit der Daten weder Schlüssel noch Benutzernamen auf die Server, sondern sie werden clientseitig gespeichert. Dies hätte auch den ermittelnden Behörden bewusst sein müssen, bevor sie leichtfertig etwaige höchstpersönliche Daten von unbeteiligten Dritten auf unseren Cloud-Servern beschlagnahmen lassen. Wie es dazu kommen konnte, ist uns bislang nicht bekannt, da uns noch keine Akteneinsicht gewährt wurde. Wir werden das Verfahren weiterhin begleiten und stellen nochmals ausdrücklich klar, dass sich die Piratenpartei Deutschland hier weiterhin engagieren und keine rechtswidrigen Maßnahmen dulden wird.“

  • Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz beenden

    Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz beenden

    Die Piratenpartei lehnt die verfassungswidrige Cannabis-Prohibition ab. Der Schaden, der sowohl den Menschen, als auch der Wirtschaft sowie der Bundesrepublik Deutschland insgesamt entsteht, steht in keinem Verhältnis. In einem besonders delikaten Fall wurde kürzlich der Jugendrichter Andreas Müller, der sich seit langem für eine Entkriminalisierung von Cannabis einsetzt, einem Befangenheitsantrag ausgesetzt.

    Andreas Grätsch, Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deutschland kommentiert:

    „Wir fordern, derartige Schädigungen der Unabhängigkeit der Judikative zu beenden. Ehrenamtliches Engagement oder die legitime verfassungsrechtliche Prüfung des bestehenden Betäubungsmittelgesetzes dürfen kein Grund sein, Richter*innen von bestimmten Fällen auszuschließen.“

    Wir PIRATEN schließen uns damit der Forderung der rechtspolitischen Sprecherin der DIE LINKE im Brandenburger Landtag, Marlen Block, an.

    Zum Hintergrund, Ende letzten Jahres hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einen Befangenheitsantrag gegen den Bernauer Jugendrichter Andreas Müller gestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Antrag mit dessen jahrelangem Wirken gegen das Cannabis-Verbot, sowie Äußerungen in seinem 2015 erschienenen Buch „Kiffen und Kriminalität. Ein Jugendrichter zieht Bilanz“. Die zuständige Richterin hingegen lehnte den Befangenheitsantrag ab, begründet mit Müllers über Jahre hinweg beanstandungsfreier Rechtsprechung insbesondere in Cannabis-Fällen, und dessen Recht auf Privatmeinung – die zudem der Justiz seit Jahren bekannt sei.

    Müller, der sich seit vielen Jahren für die Entkriminalisierung und Legalisierung der Hanf-Pflanze (Cannabis) einsetzt, hatte im Zuge der „Justizkampagne 2019“ des Deutschen Hanfverbandes im April 2020 eine Normenkontrollklage gemäß Artikel 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieses soll den seines Erachtens nicht rechtmäßigen Sachverhalt des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) in Bezug auf Cannabis überprüfen. Nach Artikel 100 GG ist es die Pflicht eines Richters, im Zweifel eine solche Überprüfung zu beantragen, um Unsicherheiten zu klären anstatt womöglich Menschen aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes zu verurteilen.

  • Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und warum das wichtig ist!

    Aus der Affäre um das Gedicht des bekannten ZDF-Satirikers Jan Böhmermann auf den türkischen Präsidenten Erdogan hat sich inzwischen eine bundesweite Debatte über die Freiheit der Presse, unsinnige Gesetze wie dem § 103, „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“, dem sogenannten Schah-Gesetz und der Einmischung der Politik in die Kunst entwickelt.

    Auffällig ist in dieser Hinsicht auch das Verhalten des ausstrahlenden öffentlich-rechtlichen TV-Senders ZDF.

    Foto: Bernhard Hanakam

    Bruno Kramm, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Urheberrecht, erklärt:

    »Ein öffentlich-rechtlicher Sender, dessen Intendant sich in vorauseilendem Gehorsam bei dem türkischen Botschafter für Satire entschuldigt, ist bezeichnend für den Staatsfunk in Deutschland.
    Er erfüllt so die Wünsche der Regierung und hilft ihr aus der politischen Zwickmühle heraus, die dem halbgaren türkischen EU-Flüchtlingsdeal mit dem Despoten Erdogan zu verdanken ist. Der Einfluss von Regierenden via Rundfunkräten und direktem Intendantendraht ist ja nicht erst seit bayerischen Zensurbemühungen immer wieder an der Tagesordnung. Ein Staat, der seine Bürger mittels Gebühr zu eigenem Programm zwangsverpflichtet, begibt sich auf die Stufe mit dem untergegangenen Unrechtsstaat DDR, der seinen Bürgern verbot, das Programm der anderen zu sehen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch wieder die berechtigte Frage nach der Abschaffung der GEZ-Zwangsgebühr. Wer einem Despoten wie Erdogan die Hand reicht, sich mit ihm auf eine Stufe stellt und seinen Wünschen nach Zensur nachkommt, billigt den Dammbruch gegenüber Meinungs- und Pressfreiheit und insgeheim auch die ständigen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei.«

     

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erläutert:

    »Die Bundesregierung hat sich in unserem Rechtsstaat nicht um solche Dinge wie Satire zu kümmern, in unserem Land gibt es eine freie und unabhängige Justiz. Die Gerichte werden, wenn es denn zu einer Anklage wegen Beleidigung kommen sollte, nach Recht und Gesetz und ohne Ansehen der Person entscheiden, wie es sich gehört.

    Überraschend ist für uns PIRATEN im Jahr 2016, dass es bisher keiner Regierung in den Sinn gekommen ist, diesen altmodischen Paragrafen 103 abzuschaffen. Das ist mit unserem Rechtsverständnis vollkommen unvereinbar. Liebe Frau Merkel, tun Sie uns allen etwas Gutes und lassen Sie Ihre Regierung sinnvollerweise die Aufhebung dieses Unsinns in den Bundestag einbringen. Sie schaffen das!«

    Die Piratenpartei demonstriert am 15.4. um 17:00 Uhr vor der türkischen Botschaft gegen den „Unrechtsstaat“ Türkei und die Zensurversuche Erdogans.