Schlagwort: KFZ-Kennzeichen-Erfassung

  • PIRATEN decken auf: Bayerische Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos jeden Autofahrer auf Vorrat

    PIRATEN decken auf: Bayerische Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos jeden Autofahrer auf Vorrat

    Entgegen öffentlicher Versprechen, automatisierte Kennzeichenscanner nur zur Suche nach Fahndungsausschreibungen einzusetzen, hat die bayerische Polizei seit 2018 mehrfach jeden Autofahrer gespeichert. Diese Information ist der Piratenpartei zugespielt worden. Diese bezeichnet die Praxis als illegal und kündigt Klage an.

    Nach Informationen der Piratenpartei hat die bayerische Polizei 2018 achtmal und 2019 mindestens dreimal im Anschluss an Straftaten die Kennzeichen sämtlicher Autofahrer auf nahe gelegenen Autobahnen eingescannt und die Fahrzeuge fotografiert. Nach einem konkreten Kennzeichen eines Fluchtwagens wurde nicht gefahndet, sondern die Speicherung erfolgte „auf Vorrat“. Dazu wurden Kennzeichenscanner, die offiziell nur der Suche nach Fahndungsausschreibungen dienen sollten, in einen „Aufzeichnungsmodus“ umgeschaltet. Fotografiert wurden zum Teil über zwei Stunden lang tausende von Fahrzeugen. Die Daten sollen bis heute aufbewahrt werden. Was damit geschieht, ist unbekannt.

    „Kennzeichenscanner bekommen eine völlig neue Qualität, wenn damit jeder Autofahrer auf Vorrat gespeichert wird“

    kritisiert Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Das auch vor Gericht gemachte Versprechen der Länder, nicht gesuchte Kennzeichen würden sogleich wieder gelöscht, entpuppt sich als Lüge. Die Totalerfassung jedes Autofahrers ins Blaue hinein ist eine völlig unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme, gegen die wir vor Gericht ziehen werden. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel, weil sie uns einem permanenten Überwachungsdruck aussetzt.“

    Zuletzt war bekannt geworden, dass die Polizei in Brandenburg im Jahr 2018 mit wechselnder Begründung sogar täglich den kompletten Autoverkehr auf Vorrat gespeichert hat. Dagegen will die Piratenpartei klagen und ruft klagewillige Autohalter im Raum Brandenburg auf, sich zu melden. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit Autofahrer gegen rechtswidrige Scanner klagen können.

    Hintergrund:

    Die Kennzeichenscanner stehen seit langem in der Kritik, weil über 90% der gemeldeten „Fahndungserfolge“ in Wahrheit auf Lesefehler der Technik zurückzuführen sind. Dem Bundesverfassungsgericht liegt aktuell eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen den Kfz-Kennzeichenabgleich durch die Bundespolizei vor. Vor wenigen Wochen haben die PIRATEN mit einem Hannoveraner Bürgerrechtler Klage gegen die in Niedersachsen zur Geschwindigkeitskontrolle geplanten Kennzeichenscanner („Section Control“) eingereicht.

  • Autofahrer-Überwachung wird Fall für Karlsruhe

    Autofahrer-Überwachung wird Fall für Karlsruhe

    Zur Überwachung von Diesel-Fahrverbotszonen in Städten sollen künftig „stichprobenartig“ alle Autofahrer fotografiert sowie ihr Kfz-Kennzeichen abgeglichen werden dürfen. Dies hat der Bundestag heute beschlossen.
    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, sieht in dem Gesetz einen Fall für das Bundesverfassungsgericht:

    „Um Geldbußen von 75 Euro gegen Dieselfahrer verhängen zu können, ist es völlig unverhältnismäßig, an Kontrollpunkten jeden Autofahrer in unseren Städten zu fotografieren. Das Versprechen, die Daten unbescholtener Fahrer wieder zu löschen, hält erfahrungsgemäß nur bis zur nächsten Begehrlichkeit der Sicherheitsideologen. Das ist verdachtslose Massenüberwachung und ein Übergriff auf unsere Grundrechte, der mit einer Blauen Plakette zum Beispiel leicht vermeidbar wäre! Karlsruhe, übernehmen Sie.“

  • Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Zur gerichtlich angeordneten Abschaltung der umstrittenen „Section Control“-Pilotanlage (Az. 7 A 849/19) erklärt der Jurist Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Spitzenkandidat zur Europawahl:

    „Diese Technologie zum wahllosen Fotografieren und Scannen aller Autofahrer ist gescheitert und gehört jetzt endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte. ‚Section Control‘ erfasst nicht nur unterschiedslos jeden Autofahrer, sondern ist auch teurer und fehleranfälliger als die beschilderte Aufstellung mehrerer herkömmlicher und datensparsamer Radarfallen hintereinander. Die Anlage sollte abgebaut und durch beschilderte herkömmliche Messtechnik ersetzt werden. Wir werden auch das von Niedersachsen jetzt geplante Section-Control-Gesetz kippen, wenn das Land an seinen Plänen festhalten will.“

    Zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation freiheitsfoo hatte die Piratenpartei letzte Woche beim Verwaltungsgericht Hannover eine Klage gegen „Section Control“ eingereicht. Sie richtet sich gegen die geplante Rechtsgrundlage, mit der Niedersachsen „Section Control“ in Kürze gesetzlich verankern will. Heute entschied das Verwaltungsgericht über eine frühere Klage, die vor allem mit der derzeit fehlenden Rechtsgrundlage begründet wurde. Das Gericht meldete bereits Zweifel an, ob das Land Niedersachsen für eine solche Rechtsgrundlage überhaupt zuständig ist.

    Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt:

    “Selbst erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht erkannt werden.”

    Der Pilotversuch sei zudem

    “von vornherein nicht geeignet zu überprüfen, ob ‘Abschnittskontrollen’ Vorteile gegenüber (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstrittig. Dazu braucht es keinen Pilotversuch.”

    Hintergrund:

    Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der “Abschnittskontrolle” oder “Section Control” hingegen werden sämtliche Fahrzeuge – auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden Fahrzeugführern – aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke berechnen und Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können. Die Bundesregierung will eine Kfz-Massenerkennung künftig auch in Dieselfahrverbotszonen einsetzen.

  • freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen „Section Control“

    freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen „Section Control“

    Die niedersächsische Landesregierung betreibt seit Anfang 2019 einen bundesweit einmaligen Pilotversuch zur abschnittsweisen Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen durch automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung. Durch das Prinzip dieser neuartigen Verkehrsüberwachung unumgänglich ist die zumindest zeitweise fotografische Erfassung bzw. Identifizierung sämtlicher Kraftfahrzeuge, die den betreffenden Straßenabschnitt passieren, selbst wenn sie die Höchstgeschwindigkeit einhalten.

    Dieses verletzt wesentliche Grundrechte auf unverhältnismäßige Weise und legt das Fundament für eine zukünftige umfassende Überwachung des Straßenverkehrs, von der alle Fahrzeugführer betroffen sind. Aus diesem Grunde hat der Bürgerrechtler Michael Ebeling vom freiheitsfoo in Zusammenarbeit mit dem Juristen und Spitzenkandidaten der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer nun beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage gegen die als „Section Control“ bekannt gewordene Überwachungsmaßnahme eingereicht.

    Anders als bei einer bereits anhängigen Klage gegen die Section Control geht es bei dieser zweiten Klage weniger um die derzeit faktisch fehlende Rechtsgrundlage für das Pilotprojekt als um die grundsätzliche Frage, ob derlei Überwachungssysteme in Einklang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und mit dem Recht auf anonyme Fortbewegung als Essenz einer freien Gesellschaft zu bringen sind oder nicht. Insofern bereiten sich Kläger und Klägerberater darauf vor, sämtliche Gerichtsinstanzen zu durchlaufen, um den geplanten Section Control-Paragrafen im neuen niedersächsischen Polizeigesetz zu kippen.

    Dr. Patrick Breyer kommentiert:

    „Section Control ist weit teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und lässt wegen seiner Fehleranfälligkeit immer wieder Raser ungestraft passieren. Vor allem bereitet diese Technologie – ebenso wie Gesichtserkennung und ‚Video-Lügendetektoren‘ – den Weg für eine immer weiter reichende wahllose Massenkontrolle der gesamten Bevölkerung. Gegen Massenüberwachung kämpfe ich seit Jahren, weil wir unter ständigem Anpassungs- und Überwachungsdruck nicht frei leben können und wollen.“

    Michael Ebeling zur Klage:

    „Ich halte das Recht, sich grundsätzlich anonym im öffentlichen Raum fortbewegen und reisen zu können für ein besonders hohes Gut einer freiheitlich und an der Würde des Menschen orientierten Gesellschaft. Die Section Control – wie auch einige andere jüngere Entwicklungen und politische Bestrebungen – ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Zersetzung dieses Freiheitsrechts. Darum werden wir deren Verfassungswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen.“

  • Bundesverfassungsgericht: Kfz-Massenabgleich teilweise verfassungswidrig

    Bundesverfassungsgericht: Kfz-Massenabgleich teilweise verfassungswidrig

    Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der bayerische Informatiker Benjamin Erhart, der seit 2008 mithilfe von Spendengeldern gegen das massenhafte automatisierte Scanning von Kfz-Kennzeichen klagt:

    „Ich bin erfreut über dieses Urteil, auch weil wir durch so viele Instanzen gehen mussten, und gleichzeitig ein wenig traurig, dass wir das alles tun mussten und es so lange gedauert hat. Wenn das Bundesverfassungsgericht beinahe schon regelmäßig Gesetze kippen muss, weil sie nicht verfassungsgemäß sind, bedeutet dass, unsere Politiker machen ihre Arbeit nicht so gut, wie sie sein müsste. Statt Populismus wäre mehr Nachdenken angebracht. Statt nutzlosem Sicherheitstheater, das Geld in die Kassen einiger weniger IT-Firmen spült, sollte das Geld lieber in gute Ausbildung, Ausstattung und ausreichend Personal bei den Sicherheitsbehörden gesteckt werden. Statt Massenüberwachung in allen Bereichen, die im Grunde die gesamte Bevölkerung zum Feind erklärt, sollten wir lieber daran arbeiten, langfristig die Freiheit aller zu sichern. Abgesehen davon bedanke ich mich bei allen Unterstützern: Das ist auch ihr Erfolg!“

    Der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei, der im Internet zur „Enttarnung“ der Scanner-Standorte aufruft, erklärt:

    „Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Um die verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Bürger zu stoppen, werden wir in Kürze Klage gegen das niedersächsische ‚Section Control‘-Pilotprojekt einreichen. Im Übrigen dürften mit der heutigen Entscheidung die Diesel-Scanner-Pläne des Bundesverkehrsministers vom Tisch sein, weil sie nicht dem ‚Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht‘ dienen.“

    Hintergrund:

    Die heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe betrifft Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze zum Kfz-Massenabgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Beschwerdeführer sind Autofahrer aus Bayern (Benjamin Erhart), Hessen und Baden-Württemberg.

    Bayern scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Breyer hat letzte Woche geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen veröffentlicht: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan. Außerdem hat er eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen („Section Control“) angekündigt.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    Aktuell zieht der nächste Vorstoß der Bundesregierung, Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Bußgeldern gegen Dieselfahrer in Fahrverbotszonen einsetzen zu wollen, Kritik auf sich.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich

  • „Fahndung“ nach Kennzeichenscannern: Patrick Breyer veröffentlicht Standorte und Bauanleitung

    „Fahndung“ nach Kennzeichenscannern: Patrick Breyer veröffentlicht Standorte und Bauanleitung

    Automatische Kennzeichenlesesysteme (Kennzeichenscanner) werden aktuell in mehreren Bundesländern eingesetzt. Dabei werden massenhaft Kennzeichen der vorbeifahrenden Autos ausgelesen und mit Polizeidatenbanken abgeglichen. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, präsentiert nun eine Anleitung zum Bau einer Vorrichtung, die es ermöglicht, die Standorte der Scanner aufzudecken. Schon 15 entdeckte Scannerstandorte in Bayern und Brandenburg sind im Netz auf einer Karte zu finden. Nun sollen weitere Interessierte bei der „Fahndung“ nach Scannern mitmachen und Transparenz herstellen.

    „Der Kfz-Massenabgleich ist Türöffner für eine permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung. Für Kriminelle ist es ein Kinderspiel, diese Systeme zu umfahren oder auszutricksen; es reicht schon ein falsches Nummernschild. Im Netz der Rasterfahndung landen vor allem unbescholtene Pendler. Die seltenen Zufallsfunde rechtfertigen es nicht, alle Autofahrer unter Generalverdacht zu stellen. Wir akzeptieren keine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Bürger.“Patrick Breyer, Spitzenkandidat zur Europawahl

    Die Kennzeichenscanner weisen Fehlerquoten von über 90% auf und sind sehr einfach zu umgehen. Mehrere Verfassungsbeschwerden, unter anderem von Breyer, liegen dem Bundesverfassungsgericht vor. Eine Klage gegen das neue Einsatzfeld zum Ausstellen von „Knöllchen“ („Section Control“) ist angekündigt. Aktuell zieht der nächste Vorstoß der Bundesregierung, Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Bußgeldern gegen Dieselfahrer in Fahrverbotszonen einsetzen zu wollen, Kritik auf sich. In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden schon heute sämtliche Fahrzeugsichtungen auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

  • Verfassungsbeschwerde: Kein Kfz-Massenabgleich an Grenzübergängen

    Verfassungsbeschwerde: Kein Kfz-Massenabgleich an Grenzübergängen

    Ein Jahr nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik“ hat Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz, Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung der Bundespolizei zum Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen eingereicht.

    „Ein Kfz-Massenabgleich ist der Türöffner für eine Gesichtserkennung, wie sie die Bundespolizei in Berlin bereits erprobt, also der Prototyp einer permanenten massenhaften Kontrolle der gesamten Bevölkerung.“

    erklärt Ute Elisabeth Gabelmann, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei.

    „Es geht beim Kfz-Massenabgleich keineswegs nur um die Sicherstellung gestohlener Fahrzeuge, sondern auch um Ausschreibungen von Personen zur Kontrolle (diese Personen werden bei jedem Antreffen kontrolliert) oder zur Beobachtung (jedes Antreffen wird festgehalten). Insgesamt vermittelt ein Kfz-Massenabgleich den Eindruck ständiger Überwachung, was für eine freie Gesellschaft inakzeptabel ist.“

    Das Bundesverfassungsgericht will noch dieses Jahr über Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg entscheiden. Bemerkenswert ist das Eingeständnis Bayerns, dass sich 99% der maschinellen Treffermeldungen nach Überprüfung als Falschmeldungen herausstellen (keine Übereinstimmung). Gescannt wurden u.a. anreisende Demonstranten gegen die Münchener Sicherheitskonferenz 2014.

  • PIRATEN-Verfassungsbeschwerde gegen wahlloses Scanning

    PIRATEN-Verfassungsbeschwerde gegen wahlloses Scanning

    Die PIRATEN ziehen gegen das Pkw-Maut-Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht: Am heutigen Tag des Grundgesetzes hat der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer Verfassungsbeschwerde gegen das zur Mautkontrolle geplante Massenscanning von Kfz-Kennzeichen auf Autobahnen eingereicht.

    „So unsinnig eine Pkw-Maut insgesamt ist: Sie durch eine elektronische Massenerfassung hunderttausender von Kfz-Kennzeichen täglich kontrollieren zu wollen, ist schlicht verfassungswidrig. Kfz-Massenscanner zerstören unser Recht auf datenfreie Fahrt. Sie sind hoch fehleranfällig und führen in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarm. Die Errichtung einer solchen Überwachungsinfrastruktur leistet einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub.

    Auch wenn die Pkw-Maut vorübergehend auf Eis gelegt worden ist: Umso besser, wenn das Massenscanning von ‚eVignetten‘ noch vor seiner Einführung verhindert werden kann. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel! Mit dem ständigen Gefühl des Überwachtwerdens wollen wir nicht leben. Leider respektieren die politischen Machthaber die Grundrechte unbescholtener Bürger immer weniger. Die Politik behandelt unser historisches Erbe an Freiheitsrechten als verhandelbare Verfügungsmasse. Wir PIRATEN aber wissen: Demokratie braucht Überwachungsfreiheit.“

    Verfassungsbeschwerdeschrift (PDF)