Schlagwort: Kinderpornografie

  • Massenüberwachung zum Schutz von Kindern? Gegenwind für neue Uploadfilter-Pläne der EU-Kommission

    Massenüberwachung zum Schutz von Kindern? Gegenwind für neue Uploadfilter-Pläne der EU-Kommission

    Die EU-Kommission will die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten, die bislang nur von US-Diensten wie GMail, Facebook Messenger und outlook.com praktiziert wird, legalisieren. Im nächsten Jahr soll der Einsatz entsprechender Uploadfilter für alle E-Mail-, Messenger- und Chatanbieter verpflichtend werden. An dem Vorhaben wird zunehmend Kritik laut, zuletzt aus dem Mund eines Missbrauchsopfers.

    Alexander Hanff, selbst Opfer sexuellen Missbrauchs, kritisiert die Nachrichtendurchleuchtung in einem emotionalen Blogbeitrag mit den Worten:

    “Das wird nicht verhindern, dass Kinder missbraucht werden. Es wird den Missbrauch einfach weiter in den Untergrund drängen und seine Aufklärung erschweren.”[1]

    Dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zufolge habe die EU-Kommission weder die Notwendigkeit noch die Verhältnismäßigkeit der Gesetzgebung nachgewiesen.[2] Die Bürgerrechtsorganisation „Access Now“ kritisierte, das Vorgehen gegen schwere Straftaten, einschließlich der Ausbeutung von Kindern oder terroristischer Inhalte, könne nicht an private Akteure delegiert werden.[3]

    Der Zusammenschluss von Wissenschaftlern „Global Encryption Coalition“ warnt, die von der EU-Kommission geplante Durchleuchtung auch verschlüsselter Kommunikation würde ein Ende sicherer Verschlüsselung oder den Einbau von Hintertüren bedeuten.

    „Unsichere Kommunikation macht Nutzer anfälliger für die Verbrechen, die wir gemeinsam zu verhindern versuchen. Diese Anforderungen würden Dienstleistungsanbieter dazu zwingen, die Sicherheit ihrer verschlüsselten Ende-zu-Ende-Dienste auszuhöhlen und damit die Sicherheit von Milliarden von Menschen zu gefährden, die täglich auf diese Dienste angewiesen sind. Einfach ausgedrückt: Es gibt keine Möglichkeit, Verschlüsselung zu brechen, ohne alle, auch Kinder, verwundbarer zu machen.“[4]

    Der Europaabgeordnete und Schattenberichterstatter Patrick Breyer (Piratenpartei) hat gestern für seine Fraktion Grüne/EFA die Ablehnung des Vorhabens, mindestens aber die Beschränkung der Durchleuchtung auf die Kommunikation Verdächtiger mit richterlicher Anordnung beantragt:

    “Wie die steigende Zahl der Anzeigen von US-Unternehmen zeigt, wird mit Massenüberwachung und Massenanzeigen die Weitergabe illegalen Materials nicht eingedämmt, sondern allenfalls weiter in verschlüsselte Kanäle gedrängt, was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert oder sogar unmöglich macht. Hier wird ein gefährlicher Mechanismus zur Massenüberwachung und eine Denunziationsmaschinerie ungekannten Ausmaßes geschaffen, was weitere Begehrlichkeiten wecken wird. Wird als Nächstes unsere elektronische Post auch nach Urheberrechtsverstößen, Beleidigungen und für Geheimdienste beobachtungsbedürftige Inhalte durchleuchtet? In China wird schon heute mit derselben Technologie im Netz nach Dissidenten gesucht. Soll die Post auch bei uns wieder in einer ‚schwarzen Kammer‘ verdachtslos unsere Briefe öffnen, um sie auf vermeintliche verbotene Inhalte zu überprüfen? Werden Abhöreinrichtungen in alle Wohnungen installiert, die bei vermeintlicher Gewalt die Polizei alarmieren?

    Schon heute bringt die Denunziationsmaschinerie der US-Konzerne immer wieder Menschen zu Unrecht in Verdacht, beispielsweise wem unverlangt verbotene Inhalte zugesandt werden. Wer sich Zugang zu einem fremden E-Mail-Postfach verschafft, kann unliebsame Personen dem falschen Verdacht von ‚Kinderpornografie‘ aussetzen und sie so diskreditieren. Der Schweizer Bundespolizei zufolge sind 90% der von den US-Unternehmen angezeigten Inhalte nicht strafbar, beispielsweise Urlaubsfotos am Strand. Und in Deutschland werden 40% der Ermittlungsverfahren wegen ‚Kinderpornografie‘ gegen Minderjährige eingeleitet.

    Das digitale Briefgeheimnis steht auf dem Spiel. Unter ständiger Überwachung kann eine unbefangene Kommunikation, auf die beispielsweise auch Kinder und Missbrauchsopfer angewiesen sind, nicht stattfinden.“

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die dauerhafte automatisierte Analyse privater Kommunikation nur dann verhältnismäßig, wenn sie auf Verdächtige beschränkt ist.[5] Breyer hat deswegen die US-Unternehmen Facebook und Google wegen Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung beim Kieler Landesdatenschutzzentrum angezeigt. Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein Marit Hansen hat letzte Woche den Hamburger Datenschutzbeauftragten eingeschaltet, bei dem die deutsche Niederlassung von Facebook und Google liegt, und deutliche Kritik geäußert: „Vor diesem Hintergrund ist eine Bereichsausnahme für solche Dienste, die quasi gerade erst in den Schutzbereich gezogen worden sind, außerhalb der eigentlich einschlägigen Regelung (ePrivacy-Richtlinie) meines Erachtens problematisch. Es muss sichergestellt werden, dass der Schutz des Kommunikationsgeheimnisses nicht ausgehöhlt wird.“

    Das Europäische Parlament soll sich in einem Schnellverfahren noch Anfang Dezember positionieren.

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.linkedin.com/pulse/why-i-dont-support-privacy-invasive-measures-tackle-child-hanff/
    [2] https://edps.europa.eu/data-protection/our-work/publications/opinions/opinion-proposal-temporary-derogations-directive_en
    [3] https://www.euractiv.com/section/digital/opinion/the-fundamental-rights-concerns-at-the-heart-of-new-eu-online-content-rules/
    [4] https://www.globalencryption.org/2020/11/breaking-encryption-myths
    [5] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=232084&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1

  • Kinder schützen statt Bürger ausspähen: Patrick Breyer warnt vor Nachrichtendurchleuchtungsvorstoß von #Zensursula

    Kinder schützen statt Bürger ausspähen: Patrick Breyer warnt vor Nachrichtendurchleuchtungsvorstoß von #Zensursula

    Die EU-Kommission schlägt die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten vor. Heute hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten soll es gestattet werden, den Inhalt aller privaten Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch fehleranfällige “künstliche Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” zugelassen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger und Nichtregierungsorganisationen weltweit weitergeleitet werden. Die Betroffenen sollen davon unabhängig vom Ausgang der Prüfung nie erfahren.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß an:

    “Die einschlägig bekannte Zensursula von der Leyen versucht diesmal über die EU, unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz anzugreifen. Was sie nicht begreift: Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle zu verdrängen, wird die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen. Bestehen bleiben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnde Vorbeugung von Kindesmissbrauch, unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlastete Kriminaltechniker. 

    Konzerne wie Facebook und Google den Inhalt unserer gesamten privaten Kommunikation verdachtslos und flächendeckend abfangen und auswerten zu lassen, ist zur Aufklärung der von organisierter Kriminalität genutzten Kanäle absolut untauglich und kontraproduktiv, bedroht aber die Privatsphäre und die Sicherheit der Internetkommunikation von Millionen unbescholtenen Bürgern und wird vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Man stelle sich vor, die Post würde auf der Suche nach Verbotenem alle Briefe öffnen. Wir werden nicht hinnehmen, dass Zensursula digitale Schwarze Kammern einrichtet!

    Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne. Besonders betroffen wären Nachrichten von Teenagern untereinander, die ein Recht auf Respekt ihres Sexuallebens haben. Verdachtsmeldungen sollen unkontrollierbar an Staaten wie die USA weitergeleitet werden, in denen keinerlei Datenschutz gilt, mit unabsehbaren Konsequenzen. Zensursula meint offenbar die Massenproteste gegen Uploadfilter-Zensurmaschinen einfach ignorieren zu können, aber da hat sie sich getäuscht!“ 

    Widerspruch zum bisher vorgesehenen Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation

    Der Gesetzentwurf der Kommission steht mit einem schon beschlossenen Gesetz zum Schutz der Internetkommunikation, das mit dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation zum Jahresende in Kraft treten soll, im Widerspruch. Der Code hat das Ziel, die Vertraulichkeit von Nachrichten über Messengerdienste, E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie zu schützen und das Fernmeldegeheimnis auf sie zu erstrecken. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz vor Ausspähung soll verpflichtend werden. Die jetzt geplanten Gesetzesänderungen hebeln diese Vertraulichkeit wieder aus und schaffen Hintertüren. Breyer dazu: „Verdachtslose Massendurchleuchtung privater Nachrichten verletzt das Grundrecht auf Achtung unserer Privatsphäre und unserer Korrespondenz. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“ 

    Breyer hält die Überwachung kommerzieller Kommunikationsdienste im Kampf gegen kriminelle Inhalte im Netz für wirkungslos, da die organisierte Kriminalität auf andere Kommunikationswege zurückgreift, die sich der Filterung entziehen. „Wer die Strafverfolgung verbessern will, muss endlich den erschreckenden Rückstau bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträgern angehen. Statt ausländische Konzerne zu einer Privatpolizei zu machen, muss die Kriminalistik endlich im digitalen Zeitalter ankommen.“ In der Vergangenheit haben Ermittlungen wegen eines falschen Verdachts auf Kinderpornografiebesitz teilweise zu Selbstmorden geführt.

    Effektives Vorgehen im Kampf gegen Kindesmissbrauch sollte an erster Stelle stehen

    Nach Schätzungen werden 10% aller Kinder im Laufe ihres Lebens Opfer sexuellen Missbrauchs, der meist im Kreis der Familie, Freunde und Bezugspersonen stattfindet. Die Zahlen sind erfreulicherweise rückläufig. Um wirksam gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, sollte die effektive Prävention in den Fokus rücken, z.B. durch Aufklärung junger Menschen über Gefahren im Netz. Korrigiert werden muss die unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten. Außerdem muss den mit der Auswertung beschlagnahmter Datenträger schon heute völlig überlasteten Kriminaltechnikern geholfen werden.