Schlagwort: Klage

  • Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei eröffnet No-Spy-Konferenz in Stuttgart

    Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei eröffnet No-Spy-Konferenz in Stuttgart

    Am kommenden Wochenende findet in Stuttgart die 8. No-Spy Konferenz statt.
    Dr. Patrick Breyer, Jurist, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, eröffnet die Konferenz am Freitag mit einer Keynote zum Thema „Video-Lügendetektorforschung der EU“. Breyer stellt in seinem Vortrag unter anderem seine Klage gegen die Geheimhaltung dieses EU-Projektes (iBorderCtrl) vor.

    Wann: Freitag, 17. Mai 18:00 – 19:00 Uhr
    Wo: Literaturhaus Stuttgart, Breitscheidstr. 4, 70174 Stuttgart

    Breyer warnt:

    „Die geheime Entwicklung solcher Hokuspokus-Technologien schafft Begehrlichkeiten. Der einmal für die Einreise entwickelte ‚Video-Lügendetektor‘ könnte schnell auch im sonstigen behördlichen und kommerziellen Bereich zum Einsatz kommen, um Menschen auszuforschen und ihre Angaben zu kontrollieren.
    Ständiges Misstrauen und Generalverdacht zerstören unsere freie und offene Gesellschaft. Europa sollte lieber etwas gegen die gefährliche Unsicherheit unserer Informationstechnik tun, statt der rechten Bedrohungs- und Migrationshysterie nachzugeben.“

    Die No-Spy Konferenz vom 17.-19. Mai bildet den Auftakt der erstmals in Stuttgart stattfindenden Privacy Week; eine Woche mit dezentralen Veranstaltungen, Workshops, Vorträgen aller interessierten Organisationen, Verbände, Hochschulen etc. überall in Stuttgart. Eine Woche, die ganz im Zeichen von Privatsphäre, Datenschutz und persönlicher Cybersicherheit steht.

    Patrick Breyer erklärt „iBorderCtrl“

  • PIRATEN decken auf: Bayerische Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos jeden Autofahrer auf Vorrat

    PIRATEN decken auf: Bayerische Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos jeden Autofahrer auf Vorrat

    Entgegen öffentlicher Versprechen, automatisierte Kennzeichenscanner nur zur Suche nach Fahndungsausschreibungen einzusetzen, hat die bayerische Polizei seit 2018 mehrfach jeden Autofahrer gespeichert. Diese Information ist der Piratenpartei zugespielt worden. Diese bezeichnet die Praxis als illegal und kündigt Klage an.

    Nach Informationen der Piratenpartei hat die bayerische Polizei 2018 achtmal und 2019 mindestens dreimal im Anschluss an Straftaten die Kennzeichen sämtlicher Autofahrer auf nahe gelegenen Autobahnen eingescannt und die Fahrzeuge fotografiert. Nach einem konkreten Kennzeichen eines Fluchtwagens wurde nicht gefahndet, sondern die Speicherung erfolgte „auf Vorrat“. Dazu wurden Kennzeichenscanner, die offiziell nur der Suche nach Fahndungsausschreibungen dienen sollten, in einen „Aufzeichnungsmodus“ umgeschaltet. Fotografiert wurden zum Teil über zwei Stunden lang tausende von Fahrzeugen. Die Daten sollen bis heute aufbewahrt werden. Was damit geschieht, ist unbekannt.

    „Kennzeichenscanner bekommen eine völlig neue Qualität, wenn damit jeder Autofahrer auf Vorrat gespeichert wird“

    kritisiert Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Das auch vor Gericht gemachte Versprechen der Länder, nicht gesuchte Kennzeichen würden sogleich wieder gelöscht, entpuppt sich als Lüge. Die Totalerfassung jedes Autofahrers ins Blaue hinein ist eine völlig unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme, gegen die wir vor Gericht ziehen werden. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel, weil sie uns einem permanenten Überwachungsdruck aussetzt.“

    Zuletzt war bekannt geworden, dass die Polizei in Brandenburg im Jahr 2018 mit wechselnder Begründung sogar täglich den kompletten Autoverkehr auf Vorrat gespeichert hat. Dagegen will die Piratenpartei klagen und ruft klagewillige Autohalter im Raum Brandenburg auf, sich zu melden. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit Autofahrer gegen rechtswidrige Scanner klagen können.

    Hintergrund:

    Die Kennzeichenscanner stehen seit langem in der Kritik, weil über 90% der gemeldeten „Fahndungserfolge“ in Wahrheit auf Lesefehler der Technik zurückzuführen sind. Dem Bundesverfassungsgericht liegt aktuell eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen den Kfz-Kennzeichenabgleich durch die Bundespolizei vor. Vor wenigen Wochen haben die PIRATEN mit einem Hannoveraner Bürgerrechtler Klage gegen die in Niedersachsen zur Geschwindigkeitskontrolle geplanten Kennzeichenscanner („Section Control“) eingereicht.

  • Piratenpartei fordert Konsequenzen nach Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten

    Piratenpartei fordert Konsequenzen nach Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten

    In seinem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte die EU-Systeme zur Überwachung von Reisenden als „höchst besorgniserregend“.
    Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, fordert einen neuen Ansatz in der Sicherheitspolitik.

    „Die scharfe Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten am anlasslosen Generalverdacht gegen Reisende in der EU muss Konsequenzen haben:

    Dass umfangreiche Informationen über die Passagiere jedes Fluges in die EU oder aus der EU erfasst werden und ihre Maschinenanalyse zur Verdächtigung unbescholtener Bürger genutzt wird, ist längst für grundrechtswidrig erklärt worden und muss beendet werden!

    An Nicht-EU-Bürgern wird ein biometrisches Identitätsregister erprobt, das schon bald auch EU-Bürger zu erfassen droht.

    Das EU-Forschungsprojekt iBorderCtrl zur Entwicklung eines Video-Lügendetektors zeigt sehr deutlich, dass die vermeintlichen intelligenten Grenzen in Wirklichkeit auf dummer Statistik beruhen und zu Verdächtigungsmaschinen ausufern. Ich klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die weitgehende Geheimhaltung dieses Projekts.

    Ständige Beobachtung und Verdächtigung zerstört unsere freie und offene Gesellschaft. Europa sollte die gefährliche Unsicherheit unserer Informationstechnik in Angriff und die Hersteller in die Pflicht nehmen, statt der rechten Bedrohungs- und Migrationshysterie nachzugeben.“

  • Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013. Dies musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einräumen, die der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer, die Bürgerrechtlerin und Autorin Katharina Nocun und über 6.000 weitere Beschwerdeführer eingereicht haben. Breyer rät Internetnutzern zu Schutzmaßnahmen.

    Konkret stellte das Bundeskriminalamt 2013 noch 2.001 Bestandsdatenabfragen, 2014 2.340 Abfragen, 2015 4.751 Abfragen, 2016 8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen. Vorwiegend dienen solche Abfragen der Identifizierung von Internetnutzern.

    Dr. Patrick Breyer warnt:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    Auf Nachfrage des Bundesverfassungsgerichts musste die Bundesregierung auch eingestehen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben. Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume.

    Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern. Zuletzt unterstützte der Bundesdatenschutzbeauftragte die von der Piratenpartei organisierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und kritisierte die Maßnahme scharf.

  • „Video-Lügendetektor“ für Reisende: Patrick Breyer verklagt EU-Kommission wegen Geheimhaltung des Projekts

    „Video-Lügendetektor“ für Reisende: Patrick Breyer verklagt EU-Kommission wegen Geheimhaltung des Projekts

    Die EU fördert die Entwicklung eines „Video-Lügendetektors“, der verdächtiges Verhalten von Einreisewilliger anhand von Videoaufnahmen des Gesichts erkennen soll. Weil die EU Informationen zu der wissenschaftlich hoch umstrittenen Technologie geheim hält, hat der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer jetzt Klage eingereicht.

    Das von der EU mit 4,5 Millionen geförderte Forschungsprojekt iBorderCtrl
    soll Europa unter Einsatz „künstlicher Intelligenz“ stärker abschotten: Reisewillige sollen künftig zu Hause vor der Webcam einen Lügendetektor-Test absolvieren. Anhand der Mimik und des Verhaltens beim Beantworten von Standardfragen soll eine Spezialsoftware bestimmen, ob die Wahrheit gesagt wird. Auch das Facebook-Profil des Reisenden und seine anderen Aktivitäten in sozialen Netzwerken sollen in die Bewertung mit einfließen.

    Ob ein solcher Lügendetektor-Test überhaupt funktioniert, ist höchst umstritten. Wohl aus diesem Grund hat ein ‚Ethik-Berater‘ das Projekt unter die Lupe genommen. Doch zu welchem Ergebnis er gekommen ist, hält die EU-Kommission ebenso unter Verschluss wie die aus Steuergeldern finanzierte ‚Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit‘ für das Projekt. Breyers Anfrage nach diesen Unterlagen lehnt die EU-Forschungsagentur mit der Begründung ab, Ethik-Bericht und PR-Strategie seien „kommerzielle Informationen“ der beteiligten Unternehmen und von „kommerziellem Wert“.
    Dr. Patrick Breyer hat die EU-Kommission nun beim Europäischen Gericht verklagt und verlangt die Offenlegung der Projektunterlagen (Az. T-158/19).

    „Die Begründung der Geheimhaltung zeigt: Es geht selbst hier um Profite der Wirtschaft“,

    erklärt Breyer und ergänzt:

    „Bei dieser hochgefährlichen Entwicklung muss das Transparenzinteresse von Wissenschaft und Öffentlichkeit aber Vorrang vor privaten Gewinninteressen haben. Systeme zur Erkennung auffälligen Verhaltens erzeugen schrittweise eine gleichförmige Gesellschaft passiver Menschen, die bloß nicht auffallen wollen. Eine solche tote Überwachungsgesellschaft ist nicht lebenswert.“

    Breyer weiter:

    „Ich bin davon überzeugt, dass man mit diesem pseudowissenschaftlichen Sicherheits-Hokuspokus keine Terroristen findet. Für gestresste, nervöse, auffällig angezogene oder müde Menschen kann eine solche Verdächtigungsmaschine schnell zum Alptraum werden. Lügendetektoren sind hierzulande vor Gericht gerade deshalb nicht als Beweismittel zugelassen, weil sie nicht funktionieren. Mit der Entwicklung von Technologien zur immer stärkeren Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Menschen muss Schluss sein!“

    Schon einmal ist Breyer erfolgreich gegen die EU-Kommission bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Damals verweigerte die Kommission die Herausgabe von Dokumenten zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung.

  • Piraten klagen gegen wahlloses Scanning aller Autofahrer in Niedersachsen

    Piraten klagen gegen wahlloses Scanning aller Autofahrer in Niedersachsen

    Gegen den heutigen Start des bundesweit einmaligen Section Control-Verfahrens auf der B6 südlich von Hannover soll beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage eingereicht werden. Dies kündigt der Bürgerrechtler und Jurist Patrick Breyer von der Piratenpartei an und fordert betroffene Autofahrer auf, sich als Mitkläger zu melden.

    Hintergrund: Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der „Abschnittskontrolle“ oder „Section Control“ hingegen werden sämtliche Fahrzeuge – auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden Fahrzeugführern – aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke berechnen und Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können.

    „In Deutschland ist es datenschutzrechtlich schlichtweg unzulässig, Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer überhaupt zu fotografieren“,

    erklärt Breyer.

    „Die Abschnittskontrolle ist weit teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und zudem noch weit fehleranfälliger. Und leider leistet sie einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!

    Wir werden Unterlassungsklage gegen dieses wahllose Scanning einreichen und rufen alle betroffenen Autofahrer mit Rechtsschutzversicherung auf, sich bei uns als Mitkläger zu melden, um ‚Section Control‘ zur Strecke zu bringen. Konventionelle Messtechnik ist schneller, kostengünstiger und effektiver einzusetzen. Geschwindigkeitmessungen sollten auf Schildern angekündigt werden, um die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an Gefahrenstellen bestmöglich sicherzustellen.“

    Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt:

    „Selbst erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht erkannt werden.“

    Der Pilotversuch sei zudem „von vornherein nicht geeignet, zu überprüfen, ob ‚Abschnittskontrollen‘ Vorteile gegenüber (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstreitig, dazu braucht es keinen Pilotversuch.“

    Breyer hatte schon 2015 in einem Brief an die niedersächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert, dass ein Pseudonymisierungsverfahren („Verpixelung“) nichts am Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ändere. Das umstrittene neue Polizeigesetz soll Section Control erlauben, jedoch sieht Breyer keine Zuständigkeit des Landtags für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

    „In einer freiheitlichen Gesellschaft haben wir das Recht, uns grundsätzlich überwachungsfrei – also anonym – im öffentlichen Raum bewegen zu können und zu dürfen.“

  • Whistleblower schützen: Verfassungsbeschwerde gegen Ausweiszwang für Prepaidhandys eingereicht

    Der seit Juli geltende Zwang zur Vorlage eines Ausweises vor der Freischaltung von Prepaid-Handykarten wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Das Gericht bestätigte den Eingang einer Verfassungsbeschwerde des digitalen Freiheitskämpfers und Datenschutzexperten der Piratenpartei Patrick Breyer unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1713/17.

    „Hinweisgeber und Presseinformanten sind ebenso auf anonyme Kommunikationskanäle angewiesen wie politische Aktivisten“, begründet Breyer seine Beschwerde. „Wirklich freie Kommunikation und Beratung sind nur im Schutz der Anonymität möglich. Wir sollten die Kommunikationsfreiheit nicht für eine so leicht zu umgehende Schein-Sicherheit aufgeben.“

    In seiner 49-seitigen Beschwerdeschrift argumentiert Breyer, wenn Menschen aus Furcht vor Nachteilen auf Kommunikation mit anderen verzichteten, schade dies nicht nur ihnen, sondern der demokratischen Gesellschaft insgesamt. Die schädlichen Nebenwirkungen eines allgemeinen Identifizierungs- und Ausweiszwangs für Mobiltelefonnutzer stehe in keinem Verhältnis zu dem erhofften Zusatznutzen.

    Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich auf Antrag Breyers zurzeit mit dem deutschen Identifizierungszwang für SIM-Karten (Az. 50001/12).

  • Patrick Breyer vs. EU-Kommission: EuGH-Gutachter unterstützt Klage auf größere Transparenz der europäischen Justiz

    Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof unterstützt die Klage des schleswig-holsteinischen Piratenabgeordneten Patrick Breyer auf größere Transparenz und öffentlichen Zugang zu den Akten abgeschlossener Gerichtsverfahren. Eingeschränkt soll auch in anhängigen Prozessen mehr Transparenz geschaffen werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Dies ergibt sich aus den heute verkündeten Schlussanträgen in einem Grundsatzstreit über die Transparenz der europäischen Justiz, an dem die EU-Kommission und die Regierungen mehrerer EU-Staaten beteiligt sind (Az. C-213/15) [1] [2].

    Mit seiner Klage will Breyer erfahren, mit welchen Argumenten vor einigen Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof um Österreichs Pflicht zur Umsetzung der später gekippten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gerungen wurde. Gleichzeitig wehrt sich Breyer gegen ein in erster Instanz angenommenes Verbot der Veröffentlichung von Schriftsätzen aus laufenden Verfahren, dessentwegen ihm die Hälfte der Kosten des Verfahrens auferlegt worden sind.

    Kläger Breyer, der bis zu seiner Wahl in den Landtag selbst als Richter tätig war, erklärt:
    »Der Generalanwalt unterbreitet dem Gerichtshof großartige Vorschläge für eine transparentere europäische Justiz. Diese Schlussanträge sind ein Durchbruch für meine jahrelangen Bemühungen.

    Wir brauchen Transparenz gerade in Fällen, in denen EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Die Argumentation und Anträge der Regierungen in Grundsatzprozessen müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht.

    Es geht in diesem Grundsatzprozess nicht nur um die nachträgliche Transparenz der EU-Justiz als europäisches Verfassungsgericht, sondern auch um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen in laufenden Verfahren. Presse und Öffentlichkeit dürfen in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Keine Berichterstattung zuzulassen, bis die mündliche Verhandlung den Prozess abschließt, wäre ein großer Fehler in Zeiten einer Legitimationskrise der EU. Meine Überzeugung ist, dass Prozesse vor dem obersten EU-Gericht nicht zu Geheimverfahren werden dürfen! Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit.«

    [1] Kommission / Breyer – Rechtssache C-213/15 P: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-213/15%20P
    [2] Weitere Informationen und Verfahrensdokumentation: http://www.patrick-breyer.de/?p=561245