Schlagwort: Klarnamenspflicht

  • PIRATEN gegen SPD Pläne zur Identifizierungspflicht

    PIRATEN gegen SPD Pläne zur Identifizierungspflicht

    Am Montag stellte die SPD ihren Wahlprogrammentwurf zur Bundestagswahl vor. In dem sogenannten „Zukunftsprogramm“ wollen die Sozialdemokraten noch mehr Daten sammeln und Klarnamenspflicht durch die Hintertür.

    Auch die SPD kommt nun im Jahr 2021 während einer wütenden Pandemie auf die Idee, sich verstärkt mit digitalen Themen zu beschäftigen. Das ist zunächst erfreulich. So wurden die Versorgung mit schnellen Internetanbindungen sogar als Grundrecht, die Interoperabilität von Social-Media-Plattformen oder die Förderung von freien öffentlichen Lehrinhalten in das Papier übernommen. Dies sind alles seit langem Forderungen der Piratenpartei. Leider liegt, wie so oft, das Problem im Detail. Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei kommentiert:

    „Anstatt endlich rechtssichere Möglichkeiten für Interaktionen mit staatlichen Stellen online zu schaffen, um viele Prozesse zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, will die SPD Nutzer zwangsidentifizieren.
    Die in dem Papier geforderte Identifizierungspflicht gegenüber Plattformen ist eine „Klarnamenspflicht light“. Nutzer sollen auf Plattformen weiter anonym auftreten können, aber sich gegenüber Plattformen mit ihrem vollen Namen identifizieren müssen.
    Diese Pläne sind aus Sicht der Piratenpartei gleich mehrfach problematisch. Durch die Identifizierung auch gegenüber zum Beispiel Spieleplattformen fallen gewaltige Mengen an zusätzlichen Daten an. Im analogen Leben wäre das gleichbedeutend damit, sich gegenüber jedem Kaugummiautomaten oder Spielplatz, den man nutzt, mit dem Personalausweis identifizieren zu müssen. Dass solche Informationen dann nur von Ermittlungsbehörden abgefragt und genutzt werden sollen, zeigt die erschreckende Naivität, mit der die SPD das Thema Internet angeht.
    Selbstverständlich werden diese neu anfallenden Daten online mit weiteren bereits bestehenden Informationen über Nutzer verbunden. Das bedeutet, dass Profile, die bereits heute bestehen, sehr viel vollständiger und immer auch mit dem bürgerlichen Namen verbunden werden. Zahlreiche Datenleaks, auch bei großen Plattformen, haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Plattformen die von ihnen gesammelten Daten nicht hinreichend schützen können. Vielleicht ist es noch möglich, große Plattformen wie Facebook oder Twitter unter Strafe dazu zu verpflichten, ansatzweise sorgsam mit den Daten um zu gehen. Dieser Ansatz scheitert aber bereits bei allen Diensten, die nicht aus der EU oder aus den USA kommen. Das Internet besteht nicht aus zwei bis drei Unternehmen, für die diese Regelung dann gelten würde, sondern es sind hunderte Anbieter und Plattformen, mit denen ein Internetnutzer in Kontakt kommt.
    Neben den semi-legalen Geschäften mit den Informationen der Nutzer würde der Vorschlag der SPD auch das Risiko für klar kriminelle Machenschaften erheblich erhöhen. Nutzer aus Deutschland, die dann per Gesetz verpflichtet wären, sich unter ihrem Passnamen zu registrieren, würden damit ein profitables Ziel für Identitätsdiebstahl.
    Auch ist es sehr fraglich, ob der von der SPD erhoffte Beruhigungseffekt der Debatte online tatsächlich wirksam ist. Über zahllose Berichte ist bekannt, dass ein Großteil von Hass im Netz unter Klarnamen stattfindet. Viele schicken Hass-Postings mit dienstlichen E-Mail-Adressen oder unterschreiben diese sogar.
    Ein weiteres Problem ist die Signalwirkung, die eine solche Regelung im „liberalen-westlichen“ Deutschland auf andere Regierungen weltweit hätte. Diktatoren, die schon lange Internetnutzer in ihren Ländern überwachen wollen, haben mit dieser Idee der SPD jetzt den geeigneten Vorwand.
    Liebe SPD, liebe Saskia Esken, wenn es etwas Digitales sein soll, vielleicht mal Menschen fragen, die etwas davon verstehen!“

     

  • Unverantwortliche Identifizierungszwang-Pläne stoppen!

    Unverantwortliche Identifizierungszwang-Pläne stoppen!

    Sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch der am Montag vorgestellte SPD-Wahlprogrammentwurf fordern eine Pflicht zur Angabe von Namen und Anschrift zur Benutzung von Messenger- und E-Mail-Diensten bzw. sozialen Medien. Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer erklärt dazu:

    „Diese Angriffe auf unsere Sicherheit im Netz sind absolut unverantwortlich: Wie ständige Datenskandale zeigen, sind unsere Identität und Privatanschrift nicht sicher in den Händen von Facebook, Google und Co. Nur Anonymität im Netz schützt wirksam vor Datenklau und Datenverlust, Stalking und Identitätsdiebstahl, Doxxing und „Todeslisten“. Besonders unverzichtbar ist das Recht auf Anonymität im Netz zum Beispiel für Frauen, Kinder, Minderheiten und gefährdete Personen, Missbrauchs- und Stalkingopfer. Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not verstummen ohne den Schutz der Anonymität. Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen. Deswegen hat sich auch das Europäische Parlament 2020 mit breiter Mehrheit zum Recht auf Anonymität bekannt. Dieses Recht muss im geplanten Digitale-Dienste-Gesetz ausdrücklich verankert werden.“

    Hintergrund:
    Breyer hat vergeblich vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Menschenrechtsgerichtshof gegen den deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt. Der Menschenrechtsgerichtshof ließ die Vereinbarkeit mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung allerdings offen.

  • PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist…

    PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist…

    Wenn es nach dem neuen Gesetzesentwurf von Justiziminister Heiko Maas geht, werden in Deutschland schon bald „verfassungsfeindliche Verunglimpfungen“ oder „landesverräterische Fälschungen“ innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Das geht aus dem Referentenentwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ hervor, der zur Notifizierung an die EU geschickt wurde und den die PIRATEN bereits in seiner alten Fassung kommentierten.  Auch Heise.de und Netzpolitik.org äußerten sich in Beiträgen dazu.  Die PIRATEN warnen davor, dass durch das neue Gesetz die nach dem Grundgesetz für alle Menschen verbriefte freie Meinungsäußerung ausgehebelt werden könnte.

    „Anonymität ist ein wichtiger Schutz und keine Waffe. Dies betrifft Journalisten genauso wie Menschenrechtsaktivisten. Wer sich gegen Unrecht engagiert und seine Identität nicht mehr wirksam schützen kann, ist somit Racheaktionen unmittelbar ausgeliefert. Eine freie Meinungsäußerung wird faktisch unmöglich. Wir bleiben wachsam und werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten“,

    so Patrick Schiffer, NRW-Spitzenkandidat und Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Uns PIRATEN kommt die Diskussion um erweiterte Kontrollmaßnahmen im Netz sehr bekannt vor“,

    betont Schiffer. Im Frühjahr 2009 gab es bereits die Initiative, in das Angebot und die Bereitstellung von Inhalten im Internet einzugreifen. Durch das Zugangserschwerungsgesetz sollten Internetseiten gesperrt und dabei geheime Sperrlisten unter Verwaltung des BKA und ohne richterliche Kontrolle verwendet werden. Die jetzige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen verdiente sich durch ihre Initiative damit den seitdem weithin bekannten Spitznamen „Zensursula“.

    Fotokollage von @xwolf aus dem MemBild Zensursula (2009) und Heiko Maas von Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0

    Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl, fordert: „Unsere Gesellschaft benötigt einen Raum, in dem ein offener Diskurs stattfinden kann. Mit dem Gesetz überträgt der Staat hoheitliche Aufaben auf privatrechtliche Unternehmen und schafft ein zunehmend engmaschigeres Netz an Überwachungsmaßnahmen. In der Hoffnung, dass in der Fülle der Gesetzesanträge zum Ende der Legislaturperiode der Bürger müde ist und nicht jeden Antrag geeignet kommentieren und kritisieren kann, werden hier die Bürgerrechte gezielt weiter ausgehöhlt.“

    „Jetzt geht es wieder um den selben Inhalt und mit derselben Zielsetzung, die Mittel sind jedoch andere. Anstelle des Staates sollen nun privatwirtschaftliche Unternehmen als Kontrollinstanz herhalten. Das Problem, das uns PIRATEN im Kern daran stört, ist der Aufbau einer Infrastruktur, die unzweifelhaft zum Zweck der Zensur eingesetzt wird. Wenn diese zusätzlich durch eine Klarnamenspflicht bei den zu regulierenden Netzwerken ergänzt wird, sind nicht nur dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, sondern es wird willkürliche Inhaltskontrolle und Überwachung nicht nur legitimiert, sondern sogar zum Normalzustand erhoben, so Schiffer.

    Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin für die Piraten in Leipzig und Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2017, die schon bei der großen von den PIRATEN angestoßenen Protestwelle im Jahr 2009 dabei war, kritisiert: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung alle paar Jahre mit wechselnden Begründungen und fadenscheinigen Vorwänden versucht, eine Zensur-Infrastruktur im freien Internet zu etablieren. Bereits 2009 haben Zehntausende diesem Vorhaben eine klare Absage erteilt, und wir werden dies auch in diesem Jahr mit Nachdruck und aller Konsequenz tun.“

    Zum Hintergrund:

    Was neu ist im Gesetzesentwurf: Ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ist Teil des aktuellen Entwurfs. Interessant dabei: Bisher ist im §14(2) TMG die Auskunft nur „Auf Anordnung der zuständigen Stellen“ zu erteilen.  Zwar wird im Entwurf festgelegt, dass „durch die Benennung eines Ansprechpartners daher keine zusätzlichen Auskunftspflichten begründet werden.“ Doch genau dies soll nun geändert werden. So heißt es im Entwurf im Abschnitt zur Änderung des Telemediengesetzes: „Aus Sicht der Bundesregierung bestehen grundsätzlich keine Einwände dagegen, die Auskunftserteilung auf weitere Fälle zu erweitern. Denkbar wäre dabei eine Erweiterung nicht nur im Hinblick auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern auf alle sonstigen absoluten Rechte.“ Zusätzlich wird ausgeführt, dass durch die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung dafür gesorgt würde, dass „…bereits mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ein durchsetzbarer Auskunftsanspruch des Opfers gegenüber sozialen Netzwerken bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Verletzungen anderer absolut geschützter Rechte.“ bestehe. Es ist also bereits jetzt klar erkennbar, wo die Reise hin gehen soll.