Schlagwort: Kommunikation

  • Piratenpartei unterstützt Kampagne #Privacyisnotacrime für verschlüsselte Kommunikation

    Piratenpartei unterstützt Kampagne #Privacyisnotacrime für verschlüsselte Kommunikation

    Pläne der EU-Mitgliedsstaaten, sichere Kommunikation zu kor­rum­pie­ren, werden von Daniel Mönch, dem Politischen Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, verurteilt.

    „Während Angela Merkel [1] und Saskia Esken [2] öffentlich auf die Vorzüge von Verschlüsselung und die Wichtigkeit von Privatsphäre hinweisen, wird durch die deutsche Ratspräsidentschaft der nächste Angriff auf sichere Kommunikation vorbereitet. Der vom Europäischen Rat beschlossene Text „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ [3] ist gerade deswegen so gefährlich, da er sehr deutlich aufzeigt, wie wenig Sachkenntnis bei europäischen Entscheidungsträgern vorhanden ist. Wer Verschlüsselung angreifbar macht, ganz egal ob mit technologischen, regulatorischen oder legislativen Mitteln, macht das gesamte System verwundbar. Diese selbst zugefügte Wunde kann sich eine digitalisierte Gesellschaft nicht leisten. Weil es bei sicherer Verschlüsselung keinen Kompromiss geben darf, rufen wir PIRATEN zur Unterstützung der Kampagne #Privacyisnotacrime [4] auf. 

    Verschlüsselung ist die Basis der Digitalisierung, denn sie schafft Vertrauen und Sicherheit. Ob finanzielle Transaktionen, persönliche Informationen wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, oder private Gespräche: All das und vieles mehr wird durch Verschlüsselung geschützt. Der Versuch, Verschlüsselung zu brechen, ist ein Angriff auf unser aller Privatsphäre, und damit einhergehend auf unsere Demokratie. Quellenschutz, Whistleblowing, Geschäftsgeheimnisse sind notwendig für politische Arbeit. An einen Ausbau von digitalen Angeboten und einer virtuellen Identität ist unter solchen Umständen kaum zu denken. Vorhaben wie der Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation sind eine Gefahr für unsere Gesellschaft, denn wie soll man den Regierungen in Sicherheitsfragen vertrauen, wenn sie mit solchen Vorstößen unsere Sicherheit massiv gefährden? Europa muss sich entscheiden, ob es auch in Zukunft auf dem Weltmarkt relevant bleiben will als Anbieter sicherer Digitalisierung, oder ob Europa sich lieber autoritären Machtillusionen hingibt, welche die Grundfeste unserer Demokratie, die sichere, private Kommunikation, zerstören.“

    Wir müssen heute für den Erhalt der Privatsphäre eintreten, sodass die europäische Digitalisierung im Sinne seiner EinwohnerInnen vorangeht.

    Der EU-Ministerrat hat sich für eine Resolution ausgesprochen, die Hintertüren für verschlüsselte Messenger erlauben würde. PIRATEN europaweit sehen dies als Angriff auf die Privatsphäre und unterstützen daher die Kampagne #Privacyisnotacrime [4,5]. Wir rufen andere Organisationen ebenfalls zur Unterstützung auf.  

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Angela Merkel zu Verschlüsselung  https://twitter.com/andre_meister/status/1334443260740296710

    [2] Saskia Esken zu Verschlüsselung https://twitter.com/EskenSaskia/status/1338538749353979911

    [3] Resulutionstext EU-Rat  https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13084-2020-REV-1/de/pdf

    [4] Kampagnenseite https://privacyisnotacrime.eu/de

    [5] Unterstützer privacyisnotacrime: https://privacyisnotacrime.eu/de#unterstuetzende

  • Kinderschutz durch Nachrichtendurchsuchung? Ermitteln statt Überwachen!

    Kinderschutz durch Nachrichtendurchsuchung? Ermitteln statt Überwachen!

    Das Europäische Parlament debattierte heute einen Gesetzentwurf der EU-Kommission, der die verdachtslose Durchleuchtung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation per Messenger oder E-Mail zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten zulassen soll. Kommissarin Johannson argumentierte im Europäischen Parlament, die zum Urheberrechtsschutz 2019 eingeführten Uploadfilter müssten erst recht zum Schutz von Kindern eingesetzt werden. Im nächsten Jahr solle die Nachrichtendurchsuchung für alle Anbieter verpflichtend werden, kündigte sie an.

    Kommission greift Vertraulichkeit der privaten Kommunikation im Netz an

    Konkret soll es internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten gestattet werden, den Inhalt privater Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch mithilfe von fehleranfälliger “künstlicher Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” gegen Kindesmissbrauch im Netz vorgegangen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger weitergeleitet werden, ohne dass die Betroffenen von der Prüfung erfahren.

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß als kontraproduktiv und schädlich an: 

    “Der geplante Privatnachrichtenscanner der EU-Kommission ist kontraproduktiv, unverhältnismäßig und bedroht unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz, auf die Kinder besonders angewiesen sind. Vertraulichkeit und Verschlüsselung schützen Minderjährige beispielsweise davor, dass private, untereinander ausgetauschte Aufnahmen von Pädophilen abgefangen und missbraucht werden.

    Die Kommission versteht nicht, dass durch das Durchleuchtungsvorhaben Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle gedrängt werden, was die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen wird. Bestehen bleiben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnde Vorbeugung und Erkennung von Kindesmissbrauch, unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlastete Kriminaltechniker.

    Längst ist das Internet unverzichtbar zum Austausch von Informationen in sämtlichen Lebensbereichen. Der Weg von der Zensur krimineller Inhalte zur Zensur unliebsamer Inhalte ist nicht weit. Wir dürfen nicht zulassen, dass bei IT-Konzernen digitale schwarze Kammern eingerichtet werden!

    Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“

    Widerspruch zum geplanten Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation

    Nach der im Jahre 2018 beschlossenen europäischen Kommunikationsreform, dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation, fallen zum Jahresende auch Messenger- und E-Mail-Dienste (z.B. Facebook Messenger, GMail) unter das Telekommunikationsgeheimnis. Die EU-Kommission möchte nun noch vor Inkrafttreten dieser EU-Regeln im Eilverfahren eine Ausnahme zur Durchleuchtung privater Kommunikation durchsetzen. 

    Schon 2011 wurde eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie verabschiedet , die Maßnahmen für das Vorgehen gegen Kindesmissbrauch und die Aufarbeitung bestehender Fälle vorschlägt. Die Umsetzung dieser Richtlinie liegt bei den EU-Mitgliedsstaaten, doch sie steht auch nach 9 Jahren in den meisten Ländern noch aus.

    Weitere Informationen und alternative Ansätze zum wirksamen Vorgehen gegen Kindesmissbrauch: https://www.patrick-breyer.de/?p=593057

  • Anonym trotz Ausweispflicht: Vorregistrierte SIM-Karten schlagen durch

    Anonym trotz Ausweispflicht: Vorregistrierte SIM-Karten schlagen durch

    Zur Umgehung der Ausweispflicht für SIM-Karten stellt die Piratenpartei auf den Landesverband Baden-Württemberg vorregistrierte SIM-Karten zur Verfügung. So können Parteimitglieder anonym kommunizieren.

    Zwei Tage nach Freischaltung des Bestellformulars ist die erste Charge von 50 SIM-Karten an Mitglieder ausgegeben. Die Nachfrage übersteigt den Vorrat bei Weitem.

    „Es gibt keinen stichhaltigeren Beweis: Anonyme Kommunikation wird benötigt. Niemand sollte sich ohne Anlass und Verdacht ausweisen müssen, bevor er kommunizieren darf. Egal ob absichtlich oder durch Pannen: Die gesammelten Daten werden früher oder später missbraucht werden,“ Patrick Breyer

    Der Landesverband Baden-Württemberg bemüht sich, weitere SIM-Karten zu beschaffen. Um datensparsam vorzugehen, übernimmt die Partei die Beschaffungskosten der Karten, natürlich sind Spenden gerne gesehen damit eine Ausweitung der Aktion möglich ist.

    „Wenn die Gerichte nicht in die Pötte kommen, dann müssen wir eben unkonventionell agieren. Wir lassen unsere Mitglieder nicht hängen und greifen ihnen mit dieser Aktion unter die Arme. Ich habe so viele Anfragen schon bearbeitet, die Resonanz ist beeindruckend.“ Borys Sobieski

    [button link=“https://piratenpartei-bw.de/anonyme-sim-karten/“ color=“maincolor“]SIM-Karte beantragen[/button]
  • Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern

    Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern

    Das Bundesverfassungsgericht will zwei Verfassungsbeschwerden von PIRATEN und 6.000 Bürgern gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Es hat die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.

    Der Kieler Abgeordnete und Sprecher der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz, Patrick Breyer und die ehemalige Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, Katharina Nocun, haben 2013 als Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz eingereicht. Vertreten werden sie durch den Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.

    Patrick Breyer erklärt dazu:

    „Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht diesen staatlichen Angriff auf die Vertraulichkeit unserer Passwörter und unsere Anonymität im Internet stoppt. „Menschen in Notlagen, Wirtschaftsunternehmen, Regierungsbehörden, Journalisten, politische Aktivisten – sie alle sind in bestimmten Situationen auf anonyme Kommunikation und Internetnutzung angewiesen. Wer die Freiheit aufgibt, um etwas Sicherheit zu gewinnen, der ist nur einen Regierungswechsel vom autoritären Überwachungsstaat entfernt.“

    Geprüft wird erstens eine Sammel-Verfassungsbeschwerde von knapp 6.000 Personen gegen das Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft (1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13). Erstbeschwerdeführer sind die ehemalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Katharina Nocun und der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Patrick Breyer. Die Beschwerde beanstandet u.a. das Fehlen einer eindeutigen und normenklaren gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

    Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext: https://www.bestandsdatenauskunft.de

    Karlsruhe prüft zweitens eine Verfassungsbeschwerde von sechs Landtagsabgeordneten der Piratenpartei gegen das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Diese Beschwerde richtet sich nicht nur gegen Datenauskünfte von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter. Sie will die Herausgabe von Daten über Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

    Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext.

     

  • Prepaidkarten: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Recht auf anonyme Kommunikation

    Im Zuge des geplanten Anti-Terror-Pakets will die Bundesregierung Nutzer von Prepaid-Handykarten zur Vorlage eines Ausweises verpflichten. Doch gegen das schon länger bestehende Verbot anonymer Prepaidkarten hat Patrick Breyer von der Piratenpartei Beschwerde eingereicht. Und nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (PDF) nach Prüfung der Zulässigkeit entschieden, die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufzufordern.

    Patrick Breyer: »Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss ebenso gestoppt werden wie die jetzt neu geplante Ausweispflicht. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind. Viele EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten. Eine Zwangsidentifizierung bringt Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können.

    Dagegen ist Anonymität essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste. Ihr Fehlen kann Menschenleben kosten, z. B. wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge wenden können. Ich empfehle allen Nutzern von Prepaidkarten, sich gegen diese vorsorgliche Überwachung zu wehren und Prepaidkarten mit Fantasieangaben zu registrieren.«