Schlagwort: Massenüberwachung

  • Historischer Moment: Europäisches Parlament spricht sich erstmals für ein Verbot der biometrischen Massenüberwachung in der EU aus

    Historischer Moment: Europäisches Parlament spricht sich erstmals für ein Verbot der biometrischen Massenüberwachung in der EU aus

    Das Europäische Parlament hat heute mit 259:403:30 Stimmen den Antrag [1] zurückgewiesen, die Forderung nach einem Verbot der biometrischen Massenüberwachung, etwa mittels Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, aus dem Vitanov-Bericht über Künstliche Intelligenz im Strafrecht und ihre Nutzung durch Polizei und Justizbehörden in Strafsachen (A9-0232/2021, Abs. 31) [2] zu streichen. Es bleibt damit bei dem Text: „fordert die Kommission daher auf, mit legislativen und nichtlegislativen Mitteln und erforderlichenfalls durch Vertragsverletzungsverfahren ein Verbot jeglicher Verarbeitung biometrischer Daten, einschließlich Gesichtsbildern, zu Strafverfolgungszwecken zu erwirken, wenn diese Verarbeitung zu einer Massenüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen führt; fordert die Kommission ferner auf, die Finanzierung von Forschungsarbeiten, Einsätzen oder Programmen im Zusammenhang mit biometrischen Identifikatoren einzustellen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie zu einer wahllosen Massenüberwachung in öffentlichen Räumen führen“.

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Schattenberichterstatter der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

    „Diese Abstimmung ist ein historischer Erfolg für die Bewegung, die eine dystopische Zukunft der biometrischen Massenüberwachung nach chinesischem Vorbild in Europa verhindern will. In keinem einzigen Fall konnte biometrische Echtzeit-Überwachung einen Terroranschlag verhindern, wie uns Befürworter glauben machen wollen. Wir müssen uns gegen die biometrische Massenüberwachung in unseren öffentlichen Räumen wehren, denn diese Technologien erfassen zu Unrecht eine große Zahl unschuldiger Bürgerinnen und Bürger, diskriminieren systematisch unterrepräsentierte Gruppen und haben eine abschreckende Wirkung auf eine freie und vielfältige Gesellschaft.

    Das Europäische Parlament muss nun dafür kämpfen, dass dieses Verbot verbindlich in das KI-Gesetz aufgenommen wird! Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger auf, durch Unterzeichnung der Europäischen Bürgerinitiative #ReclaimYourFace [3] den Druck auf die überwachungswütigen EU-Regierungen zu erhöhen.“

    Im Vorfeld der Abstimmung hatten 25 Abgeordnete verschiedener Fraktionen in einem offenen Brief ihre Parlamentskolleginnen und -kollegen aufgefordert, die Änderungen abzulehnen [4]. Der Bericht wird voraussichtlich am Abend endgültig verabschiedet.

    Laut einer repräsentativen Umfrage, die YouGov in 10 EU-Ländern durchgeführt hat, lehnt eine Mehrheit der Europäerinnen und Europäer biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum ab [5]. Im anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Regulierung der „künstlichen Intelligenz“ hat die EU-Kommission jedoch kein Verbot vorgeschlagen, was auf breite Kritik stößt.

    Unterstützung durch Datenaufsichtsbehörden, UN und Zivilgesellschaft

    Anfang dieses Jahres forderten der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte ein „generelles Verbot des Einsatzes von KI zur automatischen Erkennung menschlicher Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen“, da dies „direkte negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Freizügigkeit hat“ [6].

    Mehr als 200 zivilgesellschaftliche Organisationen, Aktivistinnen und Aktivisten, Technikspezialistinnen und -spezialisten, sowie andere Expertinnen und Experten auf der ganzen Welt setzen sich für ein weltweites Verbot biometrischer Erkennungstechnologien ein, die eine massenhafte und diskriminierende Überwachung ermöglichen, und argumentieren, dass „diese Instrumente die Fähigkeit haben, Menschen zu identifizieren, zu verfolgen, auszusondern und zu verfolgen, wo immer sie sich aufhalten, was unsere Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten untergräbt“ [7].

    Auch die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte spricht sich gegen den Einsatz biometrischer Fernerkennungssysteme im öffentlichen Raum aus und verweist auf die „mangelnde Einhaltung von Datenschutzstandards“, „erhebliche Probleme mit der Genauigkeit“ und „diskriminierende Auswirkungen“ [8].

    Quellen:
    [1] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0232-AM-001-003_EN.pdf
    [2] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0232_DE.html , par. 31
    [3] https://reclaimyourface.eu/de/
    [4] https://www.patrick-breyer.de/20211004_ai_criminal_law_open_letter/
    [5] https://www.patrick-breyer.de/umfrage-mehrheit-gegen-biometrische-massenueberwachung-im-oeffentlichen-raum/
    [6] https://edpb.europa.eu/system/files/2021-06/edpb-edps_joint_opinion_ai_regulation_en.pdf
    [7] https://www.accessnow.org/ban-biometric-surveillance/
    [8] https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RegularSessions/Session48/Documents/A_HRC_48_31_AdvanceEditedVersion.docx

  • Massenüberwachung zum Schutz von Kindern? Gegenwind für neue Uploadfilter-Pläne der EU-Kommission

    Massenüberwachung zum Schutz von Kindern? Gegenwind für neue Uploadfilter-Pläne der EU-Kommission

    Die EU-Kommission will die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten, die bislang nur von US-Diensten wie GMail, Facebook Messenger und outlook.com praktiziert wird, legalisieren. Im nächsten Jahr soll der Einsatz entsprechender Uploadfilter für alle E-Mail-, Messenger- und Chatanbieter verpflichtend werden. An dem Vorhaben wird zunehmend Kritik laut, zuletzt aus dem Mund eines Missbrauchsopfers.

    Alexander Hanff, selbst Opfer sexuellen Missbrauchs, kritisiert die Nachrichtendurchleuchtung in einem emotionalen Blogbeitrag mit den Worten:

    “Das wird nicht verhindern, dass Kinder missbraucht werden. Es wird den Missbrauch einfach weiter in den Untergrund drängen und seine Aufklärung erschweren.”[1]

    Dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zufolge habe die EU-Kommission weder die Notwendigkeit noch die Verhältnismäßigkeit der Gesetzgebung nachgewiesen.[2] Die Bürgerrechtsorganisation „Access Now“ kritisierte, das Vorgehen gegen schwere Straftaten, einschließlich der Ausbeutung von Kindern oder terroristischer Inhalte, könne nicht an private Akteure delegiert werden.[3]

    Der Zusammenschluss von Wissenschaftlern „Global Encryption Coalition“ warnt, die von der EU-Kommission geplante Durchleuchtung auch verschlüsselter Kommunikation würde ein Ende sicherer Verschlüsselung oder den Einbau von Hintertüren bedeuten.

    „Unsichere Kommunikation macht Nutzer anfälliger für die Verbrechen, die wir gemeinsam zu verhindern versuchen. Diese Anforderungen würden Dienstleistungsanbieter dazu zwingen, die Sicherheit ihrer verschlüsselten Ende-zu-Ende-Dienste auszuhöhlen und damit die Sicherheit von Milliarden von Menschen zu gefährden, die täglich auf diese Dienste angewiesen sind. Einfach ausgedrückt: Es gibt keine Möglichkeit, Verschlüsselung zu brechen, ohne alle, auch Kinder, verwundbarer zu machen.“[4]

    Der Europaabgeordnete und Schattenberichterstatter Patrick Breyer (Piratenpartei) hat gestern für seine Fraktion Grüne/EFA die Ablehnung des Vorhabens, mindestens aber die Beschränkung der Durchleuchtung auf die Kommunikation Verdächtiger mit richterlicher Anordnung beantragt:

    “Wie die steigende Zahl der Anzeigen von US-Unternehmen zeigt, wird mit Massenüberwachung und Massenanzeigen die Weitergabe illegalen Materials nicht eingedämmt, sondern allenfalls weiter in verschlüsselte Kanäle gedrängt, was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert oder sogar unmöglich macht. Hier wird ein gefährlicher Mechanismus zur Massenüberwachung und eine Denunziationsmaschinerie ungekannten Ausmaßes geschaffen, was weitere Begehrlichkeiten wecken wird. Wird als Nächstes unsere elektronische Post auch nach Urheberrechtsverstößen, Beleidigungen und für Geheimdienste beobachtungsbedürftige Inhalte durchleuchtet? In China wird schon heute mit derselben Technologie im Netz nach Dissidenten gesucht. Soll die Post auch bei uns wieder in einer ‚schwarzen Kammer‘ verdachtslos unsere Briefe öffnen, um sie auf vermeintliche verbotene Inhalte zu überprüfen? Werden Abhöreinrichtungen in alle Wohnungen installiert, die bei vermeintlicher Gewalt die Polizei alarmieren?

    Schon heute bringt die Denunziationsmaschinerie der US-Konzerne immer wieder Menschen zu Unrecht in Verdacht, beispielsweise wem unverlangt verbotene Inhalte zugesandt werden. Wer sich Zugang zu einem fremden E-Mail-Postfach verschafft, kann unliebsame Personen dem falschen Verdacht von ‚Kinderpornografie‘ aussetzen und sie so diskreditieren. Der Schweizer Bundespolizei zufolge sind 90% der von den US-Unternehmen angezeigten Inhalte nicht strafbar, beispielsweise Urlaubsfotos am Strand. Und in Deutschland werden 40% der Ermittlungsverfahren wegen ‚Kinderpornografie‘ gegen Minderjährige eingeleitet.

    Das digitale Briefgeheimnis steht auf dem Spiel. Unter ständiger Überwachung kann eine unbefangene Kommunikation, auf die beispielsweise auch Kinder und Missbrauchsopfer angewiesen sind, nicht stattfinden.“

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die dauerhafte automatisierte Analyse privater Kommunikation nur dann verhältnismäßig, wenn sie auf Verdächtige beschränkt ist.[5] Breyer hat deswegen die US-Unternehmen Facebook und Google wegen Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung beim Kieler Landesdatenschutzzentrum angezeigt. Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein Marit Hansen hat letzte Woche den Hamburger Datenschutzbeauftragten eingeschaltet, bei dem die deutsche Niederlassung von Facebook und Google liegt, und deutliche Kritik geäußert: „Vor diesem Hintergrund ist eine Bereichsausnahme für solche Dienste, die quasi gerade erst in den Schutzbereich gezogen worden sind, außerhalb der eigentlich einschlägigen Regelung (ePrivacy-Richtlinie) meines Erachtens problematisch. Es muss sichergestellt werden, dass der Schutz des Kommunikationsgeheimnisses nicht ausgehöhlt wird.“

    Das Europäische Parlament soll sich in einem Schnellverfahren noch Anfang Dezember positionieren.

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.linkedin.com/pulse/why-i-dont-support-privacy-invasive-measures-tackle-child-hanff/
    [2] https://edps.europa.eu/data-protection/our-work/publications/opinions/opinion-proposal-temporary-derogations-directive_en
    [3] https://www.euractiv.com/section/digital/opinion/the-fundamental-rights-concerns-at-the-heart-of-new-eu-online-content-rules/
    [4] https://www.globalencryption.org/2020/11/breaking-encryption-myths
    [5] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=232084&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1

  • PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandete heute die konkrete Ausgestaltung von Vorschriften zum verdachtsunabhängigen Abhören und zur Überwachung der Internetkommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde der Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ und verschiedener ausländischer Journalisten statt, ohne jedoch ein grundsätzliches Zeichen gegen digitale Überwachung zu setzen. Die Beschwerde richtet sich gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz, das nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden muss.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Massenüberwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst:

    „Solche Urteile schaden unserem Kampf gegen Massenüberwachung durch ausländische Geheimdienste wie die NSA, weil diese mit dem Finger auf uns selbst zurück zeigen. Dass der BND nicht im Inland lauschen soll, schützt uns nicht vor dem Überwachungswahn ausländischer Spionagedienste. Mit dem heutigen Urteil segnet das Bundesverfassungsgericht anlasslose Massenüberwachung und flächendeckende monatelange Vorratsdatenspeicherung ab, die der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuvor für europarechtswidrig erklärt hat – das enttäuscht.

    Der BND darf nicht nur Gefahren aufspüren, sondern auch im Auftrag der Bundesregierung aus politischem Interesse Partner, Firmen und Institutionen ausspionieren und sogar als Handlanger ausländischer Dienste tätig werden. Nicht kontrollierbare Versprechen ausländischer Dienste, mit deutschen Daten nicht zu foltern, zu entführen und zu töten, werden unserer Verantwortung nicht gerecht.

    Jetzt ist die Politik gefragt: Massenüberwachung gehört international geächtet. Verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und wirksame Anonymität müssen unsere Sicherheit technisch gewährleisten. Unter ständiger Überwachung sind wir nicht frei und ist unsere Demokratie in Gefahr.“

  • Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission beauftragt einseitige Studie

    Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission beauftragt einseitige Studie

    Die EU-Kommission hat eine Studie zur europaweiten Wiedereinführung der umstrittenen verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikations- und Bewegungsdaten in Auftrag gegeben. Aus dem Vertrag, der dem Europaabgeordneten und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) stark geschwärzt zugänglich gemacht worden ist, ergibt sich jedoch eine voreingenommene Fragestellung.

    „Unser Grundrecht auf Privatsphäre und die (Un-)Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung sollen damit aus dieser Studie einfach ausgeklammert werden, um grundrechtswidrige Gedankenspiele untersuchen zu können. Seit Jahren kritisiert die Zivilgesellschaft, dass eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung weder die Aufklärungsquote erhöht, noch die Zahl der begangenen Straftaten senkt, dafür aber extrem schädliche Auswirkungen auf vertrauliche Berufs- und Beratungstätigkeiten hat. All diese Fragen will die EU-Kommission nicht einmal ansatzweise untersuchen lassen. Ein Vergleich der Situation mit und ohne Vorratsdatenspeicherung fehlt der Fragestellung völlig.

    Anstelle einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung wird eine Beraterfirma verpflichtet, allen Änderungswünschen der EU-Kommission nachzukommen. Anstelle eines transparenten Vorgehens werden nur Regierungsvertreter über den Ablauf informiert. Anstelle einer Einbeziehung aller Betroffener werden Datenschützer, Berufsverbände und Zivilgesellschaft nicht einmal gefragt. Anstelle von Ergebnisoffenheit hat sich die EU-Innenkommissarin schon Ende 2019 festgelegt und für eine neue Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

    Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU bis heute hervorgebracht hat. Dieser Übergriff in das Privatleben jedes einzelnen Menschen in der EU muss gestoppt werden!“

    Gestern hatte bereits die Datenschutzorganisation Digitalcourage den Studienauftrag kritisiert. Bereits im Jahr 2011 hatten außerdem das Max-Planck-Institut und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung massive Kritik am Evaluierungsverfahren der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung geübt.

  • Coronavirus: Kein Grund für nutzlose Bewegungsüberwachung

    Coronavirus: Kein Grund für nutzlose Bewegungsüberwachung

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom, die österreichische A1 und das belgische Proximus scharf für die massenhafte Herausgabe von Bewegungsdaten in der Coronavirus-Krise:

    „Die Bewegungen der kompletten Bevölkerung vermeintlich anonymisiert zu überwachen, schützt niemanden vor Infektion und taugt wegen der Größe der Funkzellen auch nicht zur Überwachung des ‚Social Distancing‘. Es erlaubt aber eine bisher ungekannte Massenüberwachung. Hier droht ein Präzedenzfall zur Massenkontrolle nicht-öffentlicher Zusammenkünfte und Begegnungen geschaffen zu werden, die etwa zur vertraulichen Planung politischer Aktivitäten und Aktionen sehr wichtig sein können. Was jetzt als Forschungsprojekt anfängt, wird in den Händen einer nationalistischen Regierung zur Massenüberwachungswaffe und zum brandgefährlichen Verfolgungsinstrument. Eine permanente Verwendung von Wärmebildkameras zur ‚anonymen‘ Durchleuchtung des Landes würde zurecht zu einem Aufschrei führen.“

    Breyer mahnt, die Weiterentwicklung kritisch zu verfolgen:

    „Als Nächstes werden Menschen wegen ‚auffälligen Verhaltens‘ automatisch gemeldet, nach Blockwart-Art wegen ihrer Bewegungen und Kontakte zum ‚Infektionsrisiko‘ erklärt. Das Smartphone droht auch zur elektronischen Fußfessel zu werden, zum Feind in unserer Wohnung, obwohl wir doch darauf angewiesen sind. Ein Generalverdacht gegen die eigene Bevölkerung macht totalitäre Systeme wie China aus und ist in einer Demokratie inakzeptabel! Unter ständiger Überwachung sind wir nicht mehr frei.“

  • PIRATEN zu EU-Digitalplänen: „Citizens first“ statt „Europe first“!

    PIRATEN zu EU-Digitalplänen: „Citizens first“ statt „Europe first“!

    Zu der heute von der europäischen Kommission vorgelegten Digitalstrategie kommentiert der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:

    „Unsere Antwort auf die digitale Revolution kann nicht bloße Standortpolitik und Industrieförderung nach dem Motto ‚Europe first‘ sein. Der von der Leyen-Kommission fehlt der Wille, den Überwachungskapitalismus im Netz durch offene, dezentrale und datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle zu ersetzen, beispielsweise indem Facebook seinen Nutzern und Nutzerinnen einen Anbieterwechsel unter Aufrechterhaltung ihrer bestehenden Kontakte ermöglicht (Interkonnektivität).“

    Zu der anstehenden EU-Konsultation zu Regeln für den Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ erläutert Dr. Breyer:

    „Die EU-Kommission muss dringend ein Moratorium für Massenüberwachung durch Gesichtserkennung und automatisierte Verhaltenskontrolle auf den Weg bringen, statt ihr durch vermeintliche ‚Regulierung‘ in Wahrheit den Weg zu ebnen. In einer freien Gesellschaft können wir ständige Kontrolle, massenhafte Falschmeldungen und systematische Diskriminierung nicht dulden. Viele Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz sind faszinierend. Dass der Politik nichts anderes einfällt, als diese Technologie für die Überwachung von Menschen an Grenzen und im öffentlichen Raum zu missbrauchen, ist ein Skandal. China setzt bereits heute Gesichtserkennung, verbunden mit dem sogenannten Sozialkredit-System ein, um seine Bürgerinnen und Bürger fremdzusteuern. Solche Technologie darf in einer freiheitlichen Gesellschaft niemals zum Einsatz kommen, da ständige Überwachung einen Konformitäts- und Anpassungsdruck ausübt. Daher brauchen wir dieses Moratorium. Wer ethische KI fordert, muss unethische KI verbieten.“

    Die vorgestellte Datenstrategie kritisiert Breyer scharf:

    „Auch wenn die Kommission wiederholt auf die Datenschutzgrundverordnung verweist, wird beim Durchlesen des vorgelegten Konzepts schnell klar, worum es hier im Grunde geht: Die Kommerzialisierung unser Daten. Daten sind aber nicht einfach ein Rohstoff, den es zu fördern gilt, sondern bestehen in vielen Fällen aus privatesten Informationen, die von Konzernen und Staaten jetzt wirtschaftlich ausgebeutet werden sollen. Anonymisierte Daten können und sollen gerne für Forschung und für kommerzielle Anwendungen eingesetzt werden. Wenn es hingegen um persönliche Informationen über Einzelpersonen geht, müssen diese Daten vor ungefragter Zweckentfremdung geschützt werden. Insbesondere die wirtschaftliche Ausbeutung von Informationen über unsere Gesundheit ist inakzeptabel.“

  • PIRATEN fordern erneut Asyl für Edward Snowden

    PIRATEN fordern erneut Asyl für Edward Snowden

    Mehr als sechs Jahre sind die Enthüllungen des US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden nun her. Seit seiner Flucht aus Hongkong sitzt er immer noch in Russland fest. Am kommenden Dienstag, dem 17. September, wird seine Autobiographie „Permanent Record: Meine Geschichte“ veröffentlicht. Zur Vorstellung dieses Buches gab Snowden einige Interviews, auch deutschen Medien. In diesen machte er deutlich, dass er immer noch hofft, in Deutschland politisches Asyl zu erhalten.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert dazu:

    „Die Piratenpartei sieht im Aufdecken von Überwachungs- und Spionagemaßnahmen gegen die Bevölkerung eine wichtige Leistung für die Demokratie und für die Gesellschaft. Menschen wie Edward Snowden verdienen Schutz und Anerkennung statt Ächtung und Verfolgung. Deshalb sollte die deutsche Bundesregierung sich nicht nur dazu bereit erklären, Edward Snowden Asyl in Deutschland zu gewähren, sondern sich auch endlich um Schutz für Whistleblower, wie ihn die Piratenpartei schon lange fordert, kümmern!“

    Mit seinen Enthüllungen hat Edward Snowden der ganzen Welt die Augen geöffnet und einen der größten Geheimdienstskandale öffentlich gemacht. Durch die Aufdeckung US-amerikanischer Massenüberwachungsprogramme ist er zum Helden geworden und verdient dauerhaft sicheren Aufenthalt in einem Rechtsstaat. Die Bundesregierung, die dies aus Rücksicht auf die USA bisher verweigert, muss sich endlich bewegen!

  • Den Norden fit machen für die Digitale Revolution: PIRATEN legen Digitalen Kompass vor

    Die PIRATEN im Kieler Landtag haben heute ihre Vision zur Gestaltung der digitalen Zukunft des Nordens vorgestellt: den Digitalen Kompass. Er berücksichtigt das Feedback von über 100 Bürgern und umfasst 28 konkrete Projekte auf Landesebene, darunter eine anonyme Plattform für Whistleblower, ein Beteiligungsportal für Gesetzesvorhaben und ein Recht auf verschlüsselte Kommunikation.

    »An vielen Stellen merken wir es schon jetzt: Der digitale Wandel unserer Gesellschaft verändert unser Leben und Zusammenleben grundlegend. Wir Piraten wollen die digitale Revolution zum Wohle der Menschen gestalten und keine bloße ‚Industrie 4.0’«, betont der Fraktionsvorsitzende Dr. Patrick Breyer. »Jeder Mensch soll in der Informationsgesellschaft vier grundlegende Rechte erhalten: auf Transparenz, Teilhabe, Datenschutz und Bürgerbeteiligung.

    Unter anderem fordern wir PIRATEN einen besseren Schutz für mutige Whistleblower, die kriminelle oder unseriöse Machenschaften am Arbeitsplatz aufdecken. Wer Missstände aufdecken will, ohne selbst verfolgt zu werden, kann dies nach derzeitiger Gesetzeslage nur im Schutz der Anonymität tun. Wir brauchen deshalb eine Internet-Plattform für Whistleblower nach dem Toter-Briefkasten-Prinzip, um eine anonyme Kommunikation mit Hinweisgebern zu ermöglichen.

    Auch beim Thema freie Bildungsmaterialien brauchen wir künftig eine engere Zusammenarbeit. Wir wollen Lehrer dabei unterstützen, Bildungmaterialen unter freier Lizenz bereitzustellen, damit sie kostenfrei von allen Bildungseinrichtungen genutzt und verbessert werden können.

    Obwohl die Länder für Bildung, Sicherheit und Medien zuständig sind, hat die Kieler Landesregierung die Digitalisierung jahrelang verpennt. Unser Land nutzt noch nicht annähernd die Chancen des digitalen Zeitalters, etwa zur Information über und Beteiligung der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten. Und wir treten den Gefahren der Digitalisierung – beispielsweise durch Datensammlung oder Massenüberwachung – noch nicht annähernd wirksam entgegen. Die jetzt geplante ‚Digitale Landesagenda‘ schreibt die Regierung für und mit Behörden und Konzernen – bei unserem ‚Digitalen Kompass‘ haben wir dagegen bewusst den Menschen und seine Rechte in den Mittelpunkt gestellt.«

    Der Digitalstrategie der PIRATEN ist ein breit angelegter Beteiligungsprozess vorausgegangen. Jeder Bürger konnte im Internet per Beteiligungsplattform und offline auf einer Präsenzveranstaltung im Kieler Landeshaus die Piraten-Vorschläge bewerten, diskutieren und ergänzen. Über die Beteiligungsplattform gingen 132 Kommentare und 766 Bewertungen ein.

    Hier der Animationsfilm