Studie zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfiehlt, nicht länger vorzuschreiben, wie lange ausgestrahlte Inhalte online bereitgestellt werden dürfen.
Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor. Sie kommen aus wohlverdienten zwei Wochen Urlaub zurück zur Arbeit und fragen Ihre Kollegen was Sie in den letzten Wochen verpasst haben. Ihre Kollegen antworten Ihnen, dass sie Ihnen gerne alle Termine nennen, die in den letzten Wochen stattgefunden haben, inhaltlich dürfen sie Ihnen allerdings nur mitteilen, was in der letzten Woche besprochen wurde, über Besprechungsinhalte die älter als 7 Tage sind, dürfen Sie keine Auskunft erhalten.
Was bei jedem normalen Unternehmen undenkbar ist, nennt sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk „Depublikationspflicht“. Irrwitzig dabei, Inhalte Ihres Unternehmens wurden im Auftrag und mit dem Geld Ihres Arbeitgebers ertstellt, Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden in Ihrem Auftrag und mit Ihrem Geld erstellt.
Was in der öffentlichen Debatte oft als Löschzwang bezeichnet wird, geht aber nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus, sondern auf eine Klage des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), unter Berufung auf EU-Recht, zurück. Zwischen EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland wurde deshalb bis 2007 der Beihilfekompromiss ausgehandelt. Hieraus ging der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hervor, worin der Rundfunk als „linearer Informations- und Kommunikationsdienst“ definiert wurde, der „für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang“ bestimmt sei. Aus der Bestimmung des „zeitgleichen“ Empfangs geht die Pflicht hervor Inhalte nicht dauerhaft vorzuhalten, ursprünglich 7 Tage, wobei Ausnahmen zugelassen sind. Was damals bereits kontrovers war, steht heutzutage angesichts der Präsenz von Streaming-Diensten im klaren Widerspruch dazu, dass „der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Mitgliedstaaten unmittelbar mit den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen jeder Gesellschaft sowie mit dem Erfordernis verknüpft ist, den Pluralismus in den Medien zu wahren“, wie es im Vertrag von Amsterdam heißt.
Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann seiner Verantwortung zur Wahrung des „Pluralismus in den Medien“ nicht nachkommen, wenn er technologisch abgehängt ist. Die Piratenpartei benennt deshalb den freien Zugang zu Wissen und Kultur als einen Grundpfeiler der Gesellschaft. Auch Dr. Jan Christopher Kalbhenn, LL.M., Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule des Bundes in Münster hebt die heutige Mediensituation als eine Ursache für einen erheblichen Reformdruck und die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkts für die Demokratie hervor. In seiner Studie „ARD, ZDF und DLR im Wandel“, welche im Auftrag der Otto-Brenner-Stiftung erstellt wurde, benennt er Probleme und Lösungsansätze.
Im Herbst 2024 soll der Entwurf des Reformstaatsvertrags erscheinen. Es ist zu hoffen, dass einige Vorschläge der Studie übernommen werden. Die Piratenpartei wird sich jedenfalls weiterhin dafür einsetzen, dass Wissen und Kultur dann abrufbar sind, wenn sie gebraucht werden und nicht von einem zufälligen Sendetermin abhängig sind.
Benedikt Heinrich
Quellen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_01_1429
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_07_543
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/MEMO_07_150
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52009XC1027(01)
https://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-12/text/
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A11997D%2FPRO%2F09
https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm
https://www.otto-brenner-stiftung.de/ard-zdf-und-dlr-im-wandel/
Schlagwort: Medien
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Diskussion um Löschzwang in Mediatheken neu befeuert
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Reda führt fraktionsübergreifenden Widerstand gegen EU-Leistungsschutzrecht an
In einem neuen Kampagnenvideo sprechen sich zwölf Mitglieder des Europäischen Parlaments unisono gegen den Gesetzesentwurf für ein EU-Leistungschutzrecht für Presseverleger aus, den der scheidende Digitalkommissar Günther Oettinger im Herbst vorgelegt hatte.
Mitglieder sämtlicher EU-Fraktionen (mit Ausnahme der Rechtsextremen) schließen sich damit der Kampagne von Felix Reda an. Reda ist Europaabgeordneter der PIRATEN und eine stellvertretende Vorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion. Aus Deutschland sind weiter Dietmar Köster (SPD), Martina Michels (LINKE) und Alexander Graf Lambsdorff (FDP) vertreten. Mit dem polnischen MdEP Michał Boni (EVP) ist auch ein Fraktionskollege von Oettinger Teil der Kampagne.
„Der Plan der Kommission würde die Art und Weise, wie wir heute Nachrichten teilen, illegal machen“, warnt Philippe Lamberts, der belgische Ko-Vorsitzende der grünen Fraktion, im Video. „Dieser Plan würde die Meinungsfreiheit im Internet einschränken“, urteilt Laura Ferrara von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung. „Das Vorhaben schadet kleinen Verlagen und innovativen Startups“, so Brando Benifei von den italienischen Sozialdemokraten. „Journalisten werden davon keinen Vorteil haben“, ergänzt Dietmar Köster.
Reda kommentiert:
„Das EU-Leistungsschutzrecht stößt nicht nur in der Bevölkerung auf breiten Widerstand. Dass sich nun Abgeordnete aus allen Fraktionen dem Protest anschließen, macht mich zuversichtlich, dass das Parlament die Linkfreiheit verteidigen und das Leistungschutzrecht ablehnen wird. Das EU-Leistungsschutzrecht soll im Gegensatz zum ähnlichen Gesetz, das in Deutschland seit 2013 in Kraft ist, nicht nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren, sondern auch soziale Netzwerke und sogar Blogger zur Kasse bitten, wenn sie kurze Anreißer von Nachrichteninhalten verbreiten. Die vorgesehene Schutzfrist ist zwanzigmal so lange wie in Deutschland. Im Gesetzesentwurf ist keinerlei Ausnahme für kürzeste Textpassagen oder für Privatpersonen vorgesehen.“
Am morgigen Donnerstag wird der Rechtsausschuss des Europaparlaments erstmals über den Urheberrechtsreformvorschlag beraten. Die zuständige Berichterstatterin Therese Comodini Cachia (EVP) wird im März ihren Entwurf für einen Standpunkt des Parlaments vorlegen.
Kampagnenvideo zu „Save the link“:
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PIRATEN zum Tag der Pressefreiheit
Die Piratenpartei sieht die Pressefreiheit im Rahmen der Verhandlungen mit der Türkei über die Rückführung von Geflüchteten auch in Deutschland unter Beschuss.
Ihr Verhalten in der „Böhmermann-Affäre“ ist kein Ruhmesblatt für Kanzlerin Merkel und ihre Regierung. Eine „Feier der Pressefreiheit“ würde angesichts der hiesigen und weltweiten Einschränkungen eher klein ausfallen.
Wie aus der Weltkarte von „Reporter ohne Grenzen“ hervorgeht, ist die Presse- und Medienfreiheit in aller Welt zunehmend bedroht.
Auch in den sogenannten „zivilisierten“ Ländern, den gefestigteren demokratischen Staaten, wird sie zunehmend durch Ausnahmeregelungen und Ausweitung geheimdienstlicher Überwachung eingeschränkt.Nicht nur die Angriffe auf Journalisten bei Pegida-Demos mit den Rufen „Lügenpresse“ und der Fall Böhmermann ließen Deutschland auf der Weltkarte von „Reporter ohne Grenzen“ auf Platz 16 zurückfallen.
Jürgen Asbeck, verantwortlicher Redakteur der Bundespresseabteilung der PIRATEN: „Nur mit der Pressefreiheit haben demokratische Systeme ein wirksames Korrektiv gegen intransparente Politik und korrupte Politiker. Eine freie Presse kann man daher gar
nicht hoch genug einschätzen. Wir PIRATEN stehen für unsere im Grundgesetz verbrieften Grundrechte ein und werden uns mit aller Kraft für die Presse- und Meinungsfreiheit einsetzen. Da gibt es keine Kompromisse.“ -

Erdowahngedichte
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Wir veröffentlichen es auf unserem Erdowahn Gedichtsblog und auf den Social Medias der Piratenpartei.
Pirat Kristos freut sich als Schirmherr über dein Gedicht.
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