Schlagwort: Medienpolitik

  • Alleingelassen von der Politik: Barrierefreiheit im Internet

    Fast genau vor 15 Jahren, am 1. Mai 2002, trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Darin werden Rechte behinderter Menschen in Deutschland entsprechend des Artikels 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) auch für elektronische Informationsangebote wie das Web und andere grafische Programmoberflächen geregelt.
    Das Gesetz läutete eine notwendige Kehrtwende in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen ein: War es vorher noch üblich und erlaubt, die Betroffenen auf „Hintereingänge“ zu verweisen und jegliches Entgegenkommen als Akt der Großherzigkeit darzustellen, verlangte dieses Gesetz eine Gleichstellung aller Menschen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr schlechter gestellt werden als andere. Ein Zugang zu physikalischen oder auch virtuellen Räumen muss für alle gleichermaßen offen stehen. Und zwar jedem nach seinen Möglichkeiten.

    Das Gesetz galt nicht nur für die physikalische Welt, an die viele denken, wenn von Barrierefreiheit geredet wird. Es gilt auch für das Internet.

    Für Deutschland regelt die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV), die Umsetzung. Die BITV wurde vor mehreren Jahren nach und nach von allen Bundesländern in Form eigener Landesverordnungen umgesetzt. Oftmals wurden großzügige Übergangsregelungen eingeräumt, die es Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts erlaubten, den Umstieg langsamer vorzunehmen. Glücklicherweise sind inzwischen alle Fristen abgelaufen. Theoretisch müsste also heutzutage jede Website einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, sowohl des Bundes als auch der Länder, barrierefrei zugänglich sein.

    Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Die Verpflichtung wurde nicht nur nicht eingelöst, viele Webangebote, die in den Jahren 2003 bis 2011 unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit gestaltet wurden, haben diese Eigenschaft wieder verloren.

    Das Gesetz und die Verordnungen hatten von Anfang an einen grundlegenden Fehler: Die Umsetzung und Kontrolle wurde und wird nur nachlässig behandelt, da es weder effektive Sanktionsmöglichkeiten noch Klagerechte für Betroffene gibt. Zudem enthält die Verordnung verschiedene Ausnahmetatbestände, auf die sich ein Website-Betreiber berufen kann, u.a. die Behauptung vermeintlich zu hoher Kosten. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit von Verbandsklagen, doch diese wird nicht wahrgenommen: Kein Behinderten-Verband, welcher von verschiedenen Ministerien finanziell abhängig ist, wird es sich mit einer Landes- und oder Bundesregierung verscherzen wollen.

    Die rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit haben sich auch für Juristen als überaus unzureichend erwiesen. Der Versuch, mit Hilfe von Zielvereinbarungen entsprechende Verbindlichkeiten durchzusetzen, hat sich in der Praxis ebenfalls als wirkungslos erwiesen; die Medienberichterstattung über Zielvereinbarungen von großen Unternehmen stellten sich im Nachhinein oft als bloße Marketingmaßnahmen heraus.
    Ein weiterer großer Fehler lag darin, dass das Gesetz nur Einrichtungen des öffentlichen Dienstes betrifft, die Wirtschaft jedoch außen vor lässt.
    Die Hoffnung bestand, dass durch eine große Anzahl an barrierefreien Webangeboten die Wirtschaft von selbst und aus eigenem Interesse an Kundenzuwächsen nachziehen würde.

    Dieser Anfangsfehler wurde auch durch eine Novellierung im Jahr 2011 nicht behoben.
    Gleichzeitig sank (auch aufgrund von personellen und politischen Veränderungen im Umfeld der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern) das Engagement von bekannten Verbänden und Playern in Sachen Barrierefreiheit im Internet.
    So beendete die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen den bis dahin einzigen anerkannten Wettbewerb, den BIENE-Award, der zwischen 2003 und 2010 als Leuchtturm und Trendsetter für moderne Webentwicklung im deutschsprachigen Raum wirkte.

    Andere Länder in Europa waren in Sachen Durchsetzung weniger nachlässig und damit erfolgreicher als Deutschland. So gilt beispielsweise in England der Equality Act 2010: Alle Unternehmen, Serviceanbieter und staatliche Stellen sind danach verpflichtet zu prüfen, welche angemessenen Veränderungen sie machen können, um ihr Angebot barrierefreier zu machen. Auf diese Änderungen hat man auch im Berufsleben Anspruch, sonst liegt eine schadenersatzpflichtige Diskriminierung vor.

    Rettung EU-Richtlinie?

    Vor einigen Jahren bestand noch Hoffnung auf Verbesserung durch eine neue EU-Richtlinie. Diese sollte vor allen Dingen auf die mangelhafte Umsetzung in einigen Ländern der EU – eben auch Deutschland – hinweisen und Abhilfe schaffen. Die EU arbeitete über vier Jahre an der Richtlinie „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“. Sie wurde im Oktober 2016 veröffentlicht und im Dezember 2016 in Kraft gesetzt. Bis September 2018 haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

    Leider erweist sich diese Richtlinie als Rückschritt. Offensichtlich haben sich dieselben Kräfte in Brüssel durchgesetzt, die auch in Deutschland dafür sorgten, dass die BITV in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsministerien fiel und zum zahmen Tiger wurde:

    So werden unter Artikel 1 „Gegenstand und Anwendungsbereich“ zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Im Gegensatz zur BITV 2.0 ist Barrierefreiheit nicht verpflichtend für alle Auftritte und Inhalte. Öffentliche Stellen sollten „stets — soweit dies vernünftigerweise möglich ist — barrierefrei zugängliche Alternativen auf ihren Websites oder in ihren mobilen Anwendungen hinzufügen“. Inhalte archivierter Websites oder mobiler Anwendungen, die nicht mehr aktualisiert werden, müssen nicht barrierefrei sein. Auch öffentliche Stellen sollen „Barrierefreiheitsanforderungen in dem Maße anwenden, dass sie keine unverhältnismäßige Belastung für sie darstellen“.

    Weitere Ausnahmen betreffen Websites und mobile Anwendungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ebenso wie die von „NRO, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten oder für diese konzipierten Dienstleistungen anbieten“.
    Zudem werden zahlreiche Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen ausgeschlossen, zum Beispiel auch live übertragene zeitbasierte Medien. Mitgliedsstaaten können weiterhin „Websites und mobile Anwendungen von Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausnehmen, mit Ausnahme der Inhalte, die sich auf wesentliche Online- Verwaltungsfunktionen beziehen“.

    Politisches Versagen und Torpedierung guter Ansätze

    15 Jahre nach Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind wir somit keinen Schritt weiter gekommen. Die Politik hat sich in Deutschland nicht voran bewegt. Die bekannten Probleme des Gesetzes und der Verordnungen wurden nicht behoben.
    Viele aktive Menschen aus der professionellen Webdesigner- und Barrierefreiheits-„Szene“, die sich jahrelang ehrenamtlich und beruflich engagierten, mussten zusehen, dass mit dem Einsatz für Barrierefreiheit im Internet kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.
    Erschwerend kommt hinzu, dass Barrierefreiheit von vielen kleinen wie auch großen Webagenturen zu einem Teil des üblichen Produktportfolios geworden ist, ohne dass es jedoch tatsächlich umgesetzt wurde.
    Viele Agenturen verkaufen ihre Webanwendungen unbedarften Kunden als barrierefrei, erfüllen jedoch in der konkreten Umsetzung nicht einmal die rudimentärsten Grundlagen der barrierefreien Webgestaltung.
    Eine Handhabe gegen solche unseriösen Geschäftspraktiken gibt es genauso wenig, wie es ein Klagerecht der hiervon Betroffenen gibt.

    Pressemeldungen aus dem Kreis der aktuellen Regierungskoalition, die sich zum Protesttag selbst loben und trotzdem gleichzeitig von einer notwendigen „Offensive für Barrierefreiheit“  reden, wirken wie blanker Hohn gegenüber all denjenigen, denen das Thema tatsächlich am Herzen liegt und die sich tatsächlich aktiv für Verbesserungen einsetzen.

    Menschen mit Behinderungen werden auf dem Papier und auf mit ausreichend Presse ausgestatteten Veranstaltungen unterstützt und vorgezeigt. Doch in der Sache stehen sie schlechter da als noch vor 15 Jahren. Und mehr noch: Erfolgreiche Umsetzungen anderer Länder, wie beispielsweise in England, werden nunmehr durch die neue EU-Richtlinie torpediert.

    Dies bietet wahrlich keinen Grund zu feiern.

    Lichtblick „Generation Internet“ und Digitalisierung

    Durch die stetige weitere Nutzung des Internets und die Durchdringung von internetfähigen Systemen (Liebhaber des digitalen Bullshit Bingo bemühen hier die Bezeichnung „Cyberphysische Systeme“) wird die Einhaltung von Standards ein immer wichtigerer Faktor für das Funktionieren von Software, digitalen Assistenten, Bots und autonom funktionierenden Systemen. Der Austausch von Daten über Verfahren wie die RESTful API oder das Vorhalten von strukturierten Daten gemäß Schema.org erweist sich zunehmend als fruchtbar für alle Nutzer des Internet – ob sie diese Verfahren bewusst bemerken oder nicht. Screenreader können Texte durch eine saubere Semantik besser interpretieren und so effektiver verständlich machen; digitale Assistenten können durch die Erkennung von Microformats in Webseiten Inhalte leichter finden und korrekter interpretieren.
    Die Standards sind zudem offen und allgemein nutzbar. Dies führt zu weiteren Möglichkeiten: Daten und Inhalte können nunmehr gemäß der Bedürfnisse und Anforderungen des Nutzers interpretiert, gespeichert, verarbeitet und zu etwas Neuem kombiniert werden.

    Nicht der Gesetzgeber, nicht Verbandslobbys und auch nicht Vertreter von Großkonzernen sind hier die Treiber von Innovationen und Verbesserungen. Es sind die einzelnen Menschen, die durch Nutzung dieser neuen Verfahren die Möglichkeiten (wieder-)erlangen, die sie in den Pionierjahren des Internets hatten: Alle Menschen, ganz unabhängig von Behinderung oder Einschränkungen, können nicht nur teilhaben, sondern sich auch beteiligen. Menschen verlassen (wieder) die Rolle der passiven Konsumenten und können erneut zum aktiven Sender werden.

    Diese Möglichkeiten, diesen Lichtblick sollten wir nutzen. Dafür gibt es einen Grund, aufzustehen, heute am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung!

     

    Über den Autor:

    Wolfgang Wiese (xwolf) ist seit 1994 als Netizen (bzw. „Digital Native“) im Internet beheimatet. Er berät seit mehreren Jahren Firmen und den öffentlichen Dienst in Sachen Barrierefreiheit im Internet und moderner Webentwicklung. Seit 2006 organisiert er den Webkongress Erlangen, der inzwischen als einer der wichtigsten, nicht kommerziell ausgerichteten Kongresse im deutschsprachigen Raum für Webentwicklung und Webdesign gilt. Hauptberuflich ist er an der Universität Erlangen-Nürnberg angestellt und koordiniert und managed dort den Betrieb von über 1100 Webauftritten der Universität sowie von Kooperationen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in Nordbayern.
    Seit Januar 2017 ist er als ehrenamtlicher Beauftragter für die Webseite der Piratenpartei Deutschland tätig.

     

  • Amazon Echo – Finger weg vom ständigen Abhören!

    Produkte von Samsung (Fernseher), Microsoft (Xbox), Apple (Siri), Google und Amazon lassen sich seit einiger Zeit mit Sprache aktivieren und steuern. Zur Auslieferung des digitalen Sprachassistenten „Amazon Echo“, dessen Einsatz auch von der Verbraucherzentrale kritisch gesehen wird, erklärt der Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer:

    „Spionageprodukte wie Echo, die keinerlei Datenschutz können, müssen zwangsläufig auf ein negatives Echo stoßen. Schon das ständige Abhören der Wohnung birgt Sicherheitsrisiken, denn die Echo-Geräte können manipuliert und in eine Wanze verwandelt werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Bundesinnenminister Trojaner dafür programmieren lässt.

    Sämtliche Spracheingaben übermittelt Amazon auf seine ausländischen Server, speichert sie für unbestimmte Zeit auf Vorrat und behält sich weitreichende, undurchsichtige Rechte zur Auswertung und Weitergabe vor. Selbst Fragen nach dem Wetter oder den Nachrichten werden festgehalten, um unsere Interessen, Vorlieben und Gewohnheiten ausforschen zu können. In den falschen Händen sind diese Informationen ein Einbruchsrisiko. Wer mithilfe von Echo vorsätzlich andere Personen aufnimmt, kann sich sogar strafbar machen. Datenschutzkonforme Sprachassistenzsysteme, die anonym nutzbar sind, müssen erst noch entwickelt werden. Deshalb gilt bis auf weiteres: Finger weg vom ständigen Abhören!“

  • EuGH-Urteil: PIRATEN fordern europaweites Verbot der Surfprotokollierung

    Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

    „Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

    Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

    Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

    Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!“

    Bedeutung und Auswirkungen des Urteils diskutiert Patrick Breyer heute ab 13 Uhr mit dem Leiter Digitalpolitik des Bundesverbands Digitale Wirtschaft. Ein Livestream wird auf piratenpartei.de verlinkt werden

  • EuGH entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern

    Am 19. Oktober wird das oberste EU-Gericht sein lange erwartetes Urteil über die Verfolgung und das Surfverhalten von Internetnutzern (auch Surfprotokollierung oder Tracking genannt) verkünden (Az. C-582/14). Der PIRATEN-Abgeordnete Patrick Breyer klagt gegen die Bundesregierung, weil sie – wie viele private Anbieter auch – die Nutzung ihrer Internetportale mitprotokolliert und drei Monate lang auf Vorrat speichert.

    »Dieses Urteil wird Internetgeschichte schreiben. Solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet«, begründet Breyer seine Klage. »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen und was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern tun konnten.«

    Der EU-Generalanwalt empfahl dem Gerichtshof im Mai einerseits, den Datenschutz auf die beim Surfen hinterlassenen Spuren (IP-Adressen) anzuwenden. Andererseits soll der EuGH das deutsche Telemediengesetz kippen, das eine Surfprotokollierung bisher verbietet.

    »Die EU kann nicht einerseits das Datenschutzrecht europaweit nivellieren und andererseits das Surfverhalten von Millionen von Internetnutzern ausspionieren lassen«, fordert Breyer. »Ein europaweites Verbot jeglicher Vorratsspeicherung unserer Internetnutzung ist überfällig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keine Totalaufzeichnung unseres digitalen Lebens.«

  • Uli König rät: Pokemon Go mit Vorsicht genießen

    Uli König rät: Pokemon Go mit Vorsicht genießen

    Heute ist das Handy-Spiel „Pokémon GO“ auch in Deutschland offiziell erschienen. In Australien, den USA und Neuseeland hat das Spiel innerhalb kürzester Zeit einen großen Hype ausgelöst und damit der so genannten Augmented Reality den Durchbruch verschafft. Dabei bietet diese Form der Unterhaltung erhebliche Risiken für unsere Daten, weiß der Datenschutzexperte der PIRATEN, Uli König:

    „Unter Zuhilfenahme des GPS-Systems werden Landmarken, Wahrzeichen und andere auffällige Objekte der realen Welt zur Bühne für eine virtuelle Spielwelt. Die animierten Pokémons findet man so mit dem Smartphone zum Beispiel mitten im Park um die Ecke. Spiele, die auf Augmented Reality basieren, machen ohne Zweifel Spaß und sorgen zudem dafür, dass man sich bewegt und neue reale Orte in seiner Umgebung entdeckt. Allerdings sollte man gerade auch bei Spielen wie ‚Pokémon GO‘ die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte seiner Mitmenschen achten und nicht ungefragt Kollegen und Freunde filmen oder fotografieren.

    Auch sollte man in sensiblen Bereichen wie Finanzämtern oder Krankenhäusern auf Aufnahmen verzichten, gerade weil unbeabsichtigt sensible und personenbezogene Daten aufgenommen und in der Regel auf Server im Ausland übermittelt werden könnten. Jedem Nutzer von Augmented Reality-Anwendungen muss bewusst sein, dass durchgehend die Bewegungsdaten gespeichert und an die Betreiber übermittelt werden können. Beim Datenschutz erwarten wir PIRATEN, dass Anbieter wie Niantic Labs (Pokémon GO, Ingress) mit den zuständigen Datenschutzbehörden kooperieren und die bei uns geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.“

  • Keine Verwendung von Filtersoftware auf Schulcomputern

    Rechtsextremistische Parteiseiten sind erreichbar, demokratische Parteien wie die PIRATEN sind gesperrt. Dazu sagt Simon Kowalewski, stellvertretender Vorsitzender der PIRATEN Berlin:

    „Dass in einer bundesweit von zahlreichen Schulen benutzten Filtersoftware die Webseite der Piratenpartei gesperrt ist, die Seiten von allen rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Parteien jedoch erreichbar sind, ist ein Skandal. Nazis verteilen heute ihre Schulhof-CDs virtuell und die Schulleitung lässt zu, dass von kommerziellen Anbietern die Möglichkeit blockiert wird, sich bei einer demokratischen Partei über ihre Lügen und Methoden zu informieren. Wir fordern die Abschaffung von Filtersoftware in Schulen und Bibliotheken und ein Schulfach Medienkompetenz, das Schüler_innen befähigt, selbst Informationen aus dem gesamten politischen Spektrum zu vergleichen und dadurch nicht in die Hände von Volksverhetzern zu fallen.“

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

    „Wir fordern die verantwortlichen Stellen auf, diesen Unsinn zu beenden. Da kann man sich nur wundern, dass die Law-and-Order-Politiker hier anscheinend auf dem rechten Auge blind sind. Eine in vier Landtagen vertretene demokratische Partei wie die PIRATEN von den Schulrechnern auszusperren, spricht für sich. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

  • PSC 2016: „Die türkische Regierung führt Krieg gegen die kurdische Zivilbevölkerung“

    PSC 2016: „Die türkische Regierung führt Krieg gegen die kurdische Zivilbevölkerung“

    Die freie Journalistin Lea Frings hat auf der englischsprachigen „Pirate Security Conference (PSC)“ in München „die bedingungslose Unterstützung der deutschen Bundesregierung“ für die türkische AKP scharf kritisiert.Secon_logo_300_padding-top

    Deutschland hinterfrage nicht die Kurden-Politik des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Dabei werde die kurdische Bevölkerung mit Ausgangssperren in ihren Häusern und Kellern „gefangen“ gehalten. Nach Berichten von HDP-Abgeordneten werden in Cizre „Massaker verübt“. „Viele, viele zivile Oper“ seien zu beklagen, doch die Bundesregierung schweige. Die Türkei, „die unverhohlen Deutschland und Europa erpresst“, sei vielmehr Verhandlungspartner, so Frings. „Wie können wir glauben, dass wir in einem solchen Land, das in der jetzigen Situation zu unverhoffter Stärke kommt, einen Partner finden, der ernsthaft an unserer Seite gegen den Islamischen Staat kämpft und ein wirkliches Interesse hat, die Situation zu ändern?“

    Frings forderte eine sichere Heimstatt für die Kurden und dass sie in Frieden leben können. In ihrem Vortrag erläuterte Frings die komplizierte Situation der Jesiden im Irak und in Syrien. Dabei forderte die Journalistin, dass Flüchtlinge noch in ihren Heimatländern Asyl in Deutschland und Europa beantragen können.

    Zuvor hatte der Kriegsberichterstatter und Berliner Unternehmer Enno Lenze im gemeinsamen Panel „The war on ISIL – A situation Report from Iraq and Syria“ die Situation im Kriegsgebiet geschildert. Lenze nahm Bezug auf seinen Vortrag auf der PSC 2015 und erläuterte, dass die Peschmerga inzwischen viel Unterstützung erhalten hätten und „deutlich besser ausgebildet und ausgestattet“ seien. „Aber noch ist der Kampf nicht gewonnen.“ Lenze plädierte dafür, die Peschmerga mit Waffen und Entwicklungshilfe zu unterstützen, damit der IS in der Region „vertrieben“ werden könnte.

  • PSC – Tag 1 und Tag 2 im Überblick

    Nach einer Eröffnung durch den stellvertretenden Vorsitzenden der Pirate Parties International (PPI), Patrick Schiffer, begann das erste Panel, eine moderierte Diskussion zwischen Jelena Jovanović, Mitglied der Piratenpartei Serbien, und Birgitta Jónsdoóttir, Mitglied der isländischen Piratenpartei und des isländischen Parlaments. Thema der Diskussion waren die Veränderungen der Gesellschaft durch digitale Medien.

    Das zweite Panel drehte sich um das Thema selbstfahrende Autos, referiert von dem White-Hat-Hacker Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann.

    Der krönende Abschluss des ersten Tages war dann das in Kooperation mit der Münchner Sicherheitskonferenz ausgerichtete Vorpanel der „großen„“ Sicherheitskonferenz. Unter dem Thema „Trolls, Hackers and Extremists – The Fight for a safe and open Web“ diskutierten unter anderem Toomas Hendrik Ilves, der Präsident Estlands, der Sicherheitschef von Google, Gerhard Eschelbeck, und Jane Holl Lute, die ehemalige Vizeministerin des „Department of Homeland Security“ und heutige CEO des Center of Internet Security, einer in New York ansässigen NGO. Die piratige Vertretung in der Diskussionsrunde war erneut Birgitta Jónsdóttir.

    Eine genaue Zusammenfassung der Diskussion könnt ihr in der Flaschenpost nachlesen.

    Britz-Nicole-CCBYSA30-Krueger-LTag zwei der Pirate Security Conference begann mit einem Vortrag über die Sicherheit digitaler Infrasrukturen, und welche adäquaten Sicherheitsmassnahmen in der „physischen Welt“ zu ihrem Schutz notwendig sind. Gehalten wurde er von der Landesvorsitzenden der Piratenpartei Bayern, Nicole Britz.

    Das Fazit: Kritsche Infrastrukturen nehmen in ihrer Anzahl stark zu, während die Sicherungsmechanismen hinterherhinken. Oftmals wird ihre Notwendigkeit auch schlicht nicht erkannt. Darauf folgte ein Vortrag des Schweizer Hackers Guillaume Saouli über die digitalen Schwachstellen und Verwundbarkeiten der Infrastruktur, der den vorigen sozusagen logisch fortsetzte. Auch hier war das Fazit ernüchternd: Die Anzahl digitaler Sicherheitslücken und auch die Zeit, die zu ihrer Behebung erforderlich ist, sind bedenklich hoch.

    In der Folge diskutierten Birgitta Jónsdóttir und die schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Angelika Beer über mögliche Maßnahmen gegen die Verbreitung und Nutzung digitaler Waffen, besonders durch den Aufbau entsprechender Organisationen, also die „best cases“. Umgekehrt beschrieben Richard Stinneon und Andy Yen in den nächsten Vorträgen die „worst cases“, die konkreten Schwachstellen besonders in der vernetzten Industrie und militärischen Infrastruktur und spannten damit den Bogen mit ihren praktischen Beispielen zurück zum allgemeinen Einstieg in den Tag.

    Den Abschluss des zweiten Tages bildete eine Diskussion über die Probleme und Herausforderungen automatisierter oder autonomer Kriegsmaschinen, kontrovers geführt zwischen Thomas Marc Göbel, Kurt Klein und Dr. Marcel Dickow, die sich einhellig gegen automatisierte Waffensysteme aussprachen.

    Heute, am dritten und letzten Tag der Veranstaltung, werden sich die Vorträge besonders um konkrete politische und weniger technische Themen drehen. Neben einem „Frontbericht“ aus den umkämpften Kurdengebieten im Norden Syriens und des Iraks geht es auch um das Phänomen der fragilen oder gescheiterten Staaten und die Risiken, die sie für die weltpolitische Stabilität bedeuten.