Schlagwort: Meinungsäußerung

  • Tag 1 der Uploadfilter: Einschränkung für Kreative, Gefahr für freie Meinungsäußerung

    Tag 1 der Uploadfilter: Einschränkung für Kreative, Gefahr für freie Meinungsäußerung

    Ab dem 01. August 2021 gelten für Urheber, Internetnutzer und Plattformbetreiber neue Regeln im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht aus dem Jahr 2019. Die Verhandlung dieser Richtlinie wurde in vielen Ländern von zahlreichen Protesten begleitet, auch in Deutschland demonstrierten Hunderttausende vor allem junge Menschen. 

    Nach der Verabschiedung der Reform in Brüssel erklärte die Bundesregierung, dass im Rahmen der Umsetzung auf automatisierte Verfahren, sogenannte Uploadfilter, verzichtet werden würde. Mit den Stimmen der Unionsparteien, der SPD und der Enthaltung der Grünen beschloss der Bundestag dennoch ein Gesetz, das Uploadfilter für große Plattformen unvermeidbar macht.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert: 

    „Wir waren und sind schockiert, dass die Bundesregierung entgegen der Zusagen ein Gesetz beschließt, das Uploadfilter notwendig macht. Ich sehe eine große Gefahr im Aufbau einer solchen Infrastruktur auf Seiten der Plattformbetreiber. Es stehen nun Werkzeuge zur Verfügung, mit denen es ohne großen Aufwand möglich wird, bereits vor Veröffentlichung im Internet Meinungsäußerungen zu unterbinden. Zusammen mit einer ständigen Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse ist dieser Schritt überaus bedenklich.“ 

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digtialer Wandel der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Ich sehe in der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie mit engen Bagatellgrenzen eine Gefahr für die Netzkultur, vor allem mit Blick auf Parodien oder Memes. Die Regeln für kreative Arbeit sind extrem eingeschränkt worden, viele Ideen und Werke machen sie nun unmöglich. Wir haben unserer Meinung in vielen Demos eine Stimme verliehen, wir wurden als Bots bezeichnet und haben Millionen Unterschriften an die verantwortliche deutsche Justizministerin Barley übergeben, doch wir wurden nicht gehört. Nachdem so viele sich teilweise erstmalig für Politik interessierten, wurden sie sofort wieder enttäuscht. So wurde Hunderttausenden vermittelt, dass Entscheidungen ohne sie stattfinden, dass ihre Stimme in diesem Land bestenfalls im Rahmen von Wahlhandlungen etwas zählt.“

  • PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist…

    PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist…

    Wenn es nach dem neuen Gesetzesentwurf von Justiziminister Heiko Maas geht, werden in Deutschland schon bald „verfassungsfeindliche Verunglimpfungen“ oder „landesverräterische Fälschungen“ innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Das geht aus dem Referentenentwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ hervor, der zur Notifizierung an die EU geschickt wurde und den die PIRATEN bereits in seiner alten Fassung kommentierten.  Auch Heise.de und Netzpolitik.org äußerten sich in Beiträgen dazu.  Die PIRATEN warnen davor, dass durch das neue Gesetz die nach dem Grundgesetz für alle Menschen verbriefte freie Meinungsäußerung ausgehebelt werden könnte.

    „Anonymität ist ein wichtiger Schutz und keine Waffe. Dies betrifft Journalisten genauso wie Menschenrechtsaktivisten. Wer sich gegen Unrecht engagiert und seine Identität nicht mehr wirksam schützen kann, ist somit Racheaktionen unmittelbar ausgeliefert. Eine freie Meinungsäußerung wird faktisch unmöglich. Wir bleiben wachsam und werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten“,

    so Patrick Schiffer, NRW-Spitzenkandidat und Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Uns PIRATEN kommt die Diskussion um erweiterte Kontrollmaßnahmen im Netz sehr bekannt vor“,

    betont Schiffer. Im Frühjahr 2009 gab es bereits die Initiative, in das Angebot und die Bereitstellung von Inhalten im Internet einzugreifen. Durch das Zugangserschwerungsgesetz sollten Internetseiten gesperrt und dabei geheime Sperrlisten unter Verwaltung des BKA und ohne richterliche Kontrolle verwendet werden. Die jetzige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen verdiente sich durch ihre Initiative damit den seitdem weithin bekannten Spitznamen „Zensursula“.

    Fotokollage von @xwolf aus dem MemBild Zensursula (2009) und Heiko Maas von Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0

    Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl, fordert: „Unsere Gesellschaft benötigt einen Raum, in dem ein offener Diskurs stattfinden kann. Mit dem Gesetz überträgt der Staat hoheitliche Aufaben auf privatrechtliche Unternehmen und schafft ein zunehmend engmaschigeres Netz an Überwachungsmaßnahmen. In der Hoffnung, dass in der Fülle der Gesetzesanträge zum Ende der Legislaturperiode der Bürger müde ist und nicht jeden Antrag geeignet kommentieren und kritisieren kann, werden hier die Bürgerrechte gezielt weiter ausgehöhlt.“

    „Jetzt geht es wieder um den selben Inhalt und mit derselben Zielsetzung, die Mittel sind jedoch andere. Anstelle des Staates sollen nun privatwirtschaftliche Unternehmen als Kontrollinstanz herhalten. Das Problem, das uns PIRATEN im Kern daran stört, ist der Aufbau einer Infrastruktur, die unzweifelhaft zum Zweck der Zensur eingesetzt wird. Wenn diese zusätzlich durch eine Klarnamenspflicht bei den zu regulierenden Netzwerken ergänzt wird, sind nicht nur dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, sondern es wird willkürliche Inhaltskontrolle und Überwachung nicht nur legitimiert, sondern sogar zum Normalzustand erhoben, so Schiffer.

    Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin für die Piraten in Leipzig und Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2017, die schon bei der großen von den PIRATEN angestoßenen Protestwelle im Jahr 2009 dabei war, kritisiert: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung alle paar Jahre mit wechselnden Begründungen und fadenscheinigen Vorwänden versucht, eine Zensur-Infrastruktur im freien Internet zu etablieren. Bereits 2009 haben Zehntausende diesem Vorhaben eine klare Absage erteilt, und wir werden dies auch in diesem Jahr mit Nachdruck und aller Konsequenz tun.“

    Zum Hintergrund:

    Was neu ist im Gesetzesentwurf: Ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ist Teil des aktuellen Entwurfs. Interessant dabei: Bisher ist im §14(2) TMG die Auskunft nur „Auf Anordnung der zuständigen Stellen“ zu erteilen.  Zwar wird im Entwurf festgelegt, dass „durch die Benennung eines Ansprechpartners daher keine zusätzlichen Auskunftspflichten begründet werden.“ Doch genau dies soll nun geändert werden. So heißt es im Entwurf im Abschnitt zur Änderung des Telemediengesetzes: „Aus Sicht der Bundesregierung bestehen grundsätzlich keine Einwände dagegen, die Auskunftserteilung auf weitere Fälle zu erweitern. Denkbar wäre dabei eine Erweiterung nicht nur im Hinblick auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern auf alle sonstigen absoluten Rechte.“ Zusätzlich wird ausgeführt, dass durch die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung dafür gesorgt würde, dass „…bereits mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ein durchsetzbarer Auskunftsanspruch des Opfers gegenüber sozialen Netzwerken bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Verletzungen anderer absolut geschützter Rechte.“ bestehe. Es ist also bereits jetzt klar erkennbar, wo die Reise hin gehen soll.