Schlagwort: Meinungsfreiheit

  • Artikel 17-Leitfaden zu Uploadfiltern: Europäische Kommission versagt beim Schutz der Grundrechte

    Artikel 17-Leitfaden zu Uploadfiltern: Europäische Kommission versagt beim Schutz der Grundrechte

    +++ Unternehmen können Uploads bereits bei unterstelltem „erheblichen wirtschaftlichen Schaden“ sperren lassen +++ PIRATEN: Meinungsfreiheit muss vor Profitinteresse stehen +++ Nicht Rechteinhaber, sondern die EU muss Kriterien festlegen +++

    Brüssel, 4. Juni 2021 – Nach Verabschiedung der Urheberrechtsreform im Bundestag hat die Europäische Kommission ihren Leitfaden zur Anwendung von Artikel 17, der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (CDSMD), veröffentlicht [1]. Artikel 17 fordert den Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, und entgegen ihrer Beteuerung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vergangenen Jahres [2] versagt die Kommission beim effektiven Schutz der Rechte von Nutzerinnen und Nutzern von Online-Anwendungen.

    Der lange erwartete Leitfaden zu Artikel 17 bestätigt zwar im Grundsatz, dass die automatische Sperrung von Inhalten, die von Nutzer:innen hochgeladen werden, auf offensichtliche Urheberrechtsverletzungen beschränkt werden muss und in Zweifelsfällen nicht erfolgen darf.

    Die Empfehlung sieht jedoch die Möglichkeit für Rechteinhaber:innen vor, bestimmte Inhalte zu kennzeichnen, die ihnen einen “erheblichen wirtschaftlichen Schaden” zufügen könnten. Diese Inhalte müssten Uploadfilter dann automatisiert blockieren, auch wenn sie legal verwendet werden, etwa in Memes als Zitat oder Parodie.

    Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt zum Leitfaden:

    Wieder wurde in einer letzten Wendung den Interessen der Rechteverwerter:innen weiter nachgegeben und die Rechte der Nutzer:innen eingeschränkt – trotz aller vorheriger Beteuerungen, diese zu schützen. Nun kann vermeintlich jeder Inhalt als rechteverletzend gekennzeichnet werden, indem man sich auf einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden beruft. Damit erklärt die Kommission in aller Deutlichkeit, dass die Rechte der Nutzer:innen nicht universell gelten, sondern sie von der wirtschaftlichen Bedeutung auf Seiten der Rechteverwerter abhängen. Deutlicher kann man nicht sagen, dass die Freiheiten und Rechte von der Willkür der Unternehmen abhängen. So etwas verspielt die Sympathie für die Staatengemeinschaft bei den Menschen: Der europäische Gedanke wird auf den Schutz von Wirtschaftsinteressen reduziert.“

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland, kommentiert die Leitlinie:

    „Kurz gefasst sagt die EU-Kommission: Im Zweifel für den Profit und gegen die Meinungsfreiheit. Diese Empfehlung ist unter massivem Lobbyeinfluss zustande gekommen. Die Zivilgesellschaft, die in Europa zu Tausenden gegen diese radikale Einschränkung der Meinungsfreiheit auf die Straße gegangen ist, wird hier erneut vor den Kopf gestoßen. Die versprochene menschliche Überprüfung wird in den meisten Fällen, gerade bei Kommentaren zu aktuellen Ereignissen, zu spät kommen. Es ist nicht akzeptabel, dass fehleranfällige Zensurmaschinen von Internetkonzernen darüber entscheiden, was wir im Netz noch sagen und lesen dürfen. Unsere Meinungsfreiheit ist zu wertvoll, um dem Profitinteresse geopfert zu werden. Dafür müssen wir auch bei dem anstehenden Digitale-Dienste-Gesetz kämpfen.“

    Hintergrund:

    Im Jahr 2019 verabschiedete das Europäische Parlament die umstrittene Urheberrechtsrichtlinie, mit der fehleranfällige Uploadfilter eingeführt wurden, um vermeintlich urheberrechtsverletzende Inhalte auf Online-Plattformen automatisch zu sperren. Die Verhandlungen veranlassten Hunderttausende europäische Bürger:innen, in EU-weiten Demonstrationen gegen das Gesetz zu mobilisieren, um das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Internet zu schützen. Die Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2021 in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof verhandelt derzeit eine Klage der polnischen Regierung gegen den umstrittenen Artikel 17. Die Stellungnahme des Generalstaatsanwalts des Europäischen Gerichtshofes wird für diesen Monat erwartet.

    Quellen

    [1] Europäische Kommission: Leitfaden zu Artikel 17 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Englisch): https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidance-article-17-directive-2019790-copyright-digital-single-market

    [2] copyrightblog.kluweriplaw.com/2020/11/11/cjeu-hearing-in-the-polish-challenge-to-article-17-not-even-the-supporters-of-the-provision-agree-on-how-it-should-work/

  • Presse-und Meinungsfreiheit in China: Bericht über Menschenrechtsverletzungen

    Presse-und Meinungsfreiheit in China: Bericht über Menschenrechtsverletzungen

    +++ Veranstaltung zur Lage in China +++ Journalist:innen berichten aus erster Hand über Schikanen und Überwachung +++ auch Auslandskorrepondent:innen werden in ihrer Arbeit behindert +++

    Am Freitag, den 28. Mai um 16 Uhr mitteleuropäischer Zeit veranstalten die europäischen PIRATEN eine Onlineveranstaltung zur Entwicklung der Pressefreiheit in China. Um über aktuelle Entwicklungen und eigene Erfahrungen zu berichten, sind China-Korrespondent:innen aus unterschiedlichen Ländern eingeladen:

    Eingeladen haben die Europaabgeordneten der tschechischen Piratenpartei Markéta Gregorová und Mikuláš Peksa.

    Markéta Gregorová kommentiert:

    „Die Pressefreiheit ist für uns in Europa von zentraler Bedeutung für unser tägliches Leben. Wir dürfen die Situation in anderen Ländern nicht aus den Augen verlieren. Leider häufen sich Berichte, dass in China ansässige Auslandskorrespondent:innen, die über Menschenrechtsverletzungen in Tibet oder Xinjiang berichten, in letzter Zeit Schikanen, Diskriminierung und Überwachung durch das kommunistische Regime erleben. Viele Journalist:innen haben bereits aus Angst um ihr Leben China verlassen. Dies hat zur Folge, dass wir nicht mehr erfahren, was in diesem Land vor sich geht. Das ist eine sehr besorgniserregende Entwicklung. „

    Mikuláš Peksa ergänzt:

    „Undemokratische Regime haben viel zu verlieren, wenn ihre Geheimnisse, wie Menschenrechtsverletzungen und Missachtung des Völkerrechts, an die Öffentlichkeit gelangen. Journalist:innen, die über die Situation in anderen Staaten berichten, erweisen dem Rest der Welt einen gewaltigen Dienst. Oft sind es eben diese Berichte, die Menschenrechtsverletzungen überhaupt erst aufdecken.
    Wir werden mit drei Auslandskorrespondent:innen sprechen, die über ihre persönlichen Erfahrungen berichten. Wir Abgeordnete möchten damit den Austausch zu diesem so wichtigen Thema fördern. Wir werden versuchen, etwas Licht in die Situation der Pressefreiheit in China zu bringen. Journalist:innen müssen ungestört ihre notwendige Aufgabe erfüllen können, die Welt darüber zu informieren, was Regime hinter verschlossenen Türen tun.“

    Die Veranstaltung in englischer Sprache wird live auf Youtube gestreamt:
    https://youtu.be/xyaIRt8sZcY

  • EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur länderübergreifenden Anti-Terror-Internetzensur aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.214 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.

    Nur 30% der Befragten unterstützen die Pläne von EU-Kommission und EU-Regierungen einschließlich der Bundesregierung, Internetveröffentlichungen in ihrem Land künftig von Behörden in allen 27 EU-Staaten auf “terroristische Inhalte” überprüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Dagegen fordern 51% der Befragten, über die Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen in ihrem Land sollen nur Behörden oder Gerichte ihres eigenen Landes entscheiden. Dies versucht das Europäische Parlament in den laufenden Verhandlungen durchzusetzen.

    Kritiker befürchten, dass ausländische Regierungen wie in Ungarn hierzulande völlig legal veröffentlichte unliebsame Inhalte als “Terrorismus” einordnen und löschen lassen könnten. Jedes EU-Land verwendet seine eigene Liste “terroristischer Organisationen”. So betrachtet Spanien die katalonische Unabhängigkeitsbewegung als Terrorismus. 2019 forderten französische Behörden die Löschung hunderter Internetseiten, die mit Terrorismus nichts zu tun hatten, darunter Cartoons, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Regierungsveröffentlichungen und Informationen zu Veganismus.

    Die Verhandlungen über die geplante EU-Verordnung zur Verhinderung terroristischer Inhalte im Netz

    Aktuell verhandelt die EU über eine Verordnung, mit der die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet verhindert werden soll – und das, wenn es nach EU-Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Auch nachdem der französische Verfassungsgerichtshof ein ähnliches Gesetz zur Schnell-Löschung terroristischer Inhalte innerhalb einer Stunde ab Erhalt einer polizeilichen Löschanordnung für verfassungswidrig erklärt hat, halten die schwedische EU-Innenkommissarin Johansson und die deutsche Ratspräsidentschaft unter Führung des Bundesinnenministeriums an den vergleichbaren EU-Plänen fest. Um ein allgemeines Meinungsbild der EU-Bürger einzuholen, hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei, Fraktion Grüne/EFA) die repräsentative Befragung in Deutschland, Österreich, Schweden, Polen, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Irland und Tschechien in Auftrag gegeben.

    Mehrheit gegen Einsatz von Anti-Terror-Uploadfiltern

    Nur 38% der Befragten unterstützen auch das weitere Vorhaben von EU-Kommission und EU-Regierungen, zur Verhinderung der Veröffentlichung “terroristischer Inhalte” den Einsatz maschinengesteuerter Uploadfilter vorzuschreiben. Die meisten Bürger*innen fordern stattdessen eine Einzelfallprüfung durch öffentliche Behörden oder lehnen eine Löschung “terroristischer Inhalte” aus dem Netz komplett ab (59%).

    Zwar ist eine automatisierte Löschung mit Uploadfiltern schneller und weniger arbeitsaufwändig als eine Bewertung jedes Einzelfalls durch staatliche Stellen, aber eine zuverlässige Unterscheidung von Terrorpropaganda und rechtmäßigen Inhalten wie Presseberichten über Terrorismus, wissenschaftlichen Analysen oder Kritik an Terrorismus vermögen sie nicht vorzunehmen. Sie unterdrücken daher immer wieder auch legale Veröffentlichungen, was Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit gefährdet. Je nach Kontext kann beispielsweise das Foto eines Anschlags für Propagandazwecke oder zur legitimen Berichterstattung durch Nachrichtenmedien verwendet werden.
    Selbst Youtube-Betreiber Google meldet die irrtümliche Löschung einer Parlamentsdebatte über Folter sowie von Aktivistenvideos über Kriegsverbrechen in Syrien durch seine Filteralgorithmen.

    „In Anbetracht des jüngsten Gerichtsurteils und der öffentlichen Meinung müssen die EU-Regierungen ihr Beharren auf ausländischen Löschanordnungen und Upload-Filterpflichten endlich aufgeben,“

    fordert der Europaabgeordnete Patrick Breyer.

    „Terroristische Online-Propaganda sollte wirksam bekämpft werden, ohne jedoch die digitale Wirtschaft übermäßig zu belasten oder gar Grundrechte zu opfern. Wir müssen uns gegen eine Internet-Zensur nach chinesischem Vorbild zur Wehr setzen,“

    so Breyer.

    Informationen zum Verhandlungsstand unter https://www.patrick-breyer.de/?p=590542

  • Nehmt die Hass-Brille ab!

    Nehmt die Hass-Brille ab!

    Der Bundesrat berät heute einen Gesetzentwurf von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, Anbieter von sozialen Netzwerken und Spieleplattformen zur Identifizierung ihrer Nutzer nach Namen, Anschrift und Geburtsdatum unter Vorlage eines Ausweises zu verpflichten.
    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) verurteilt den Vorstoß als geschichtsvergessen, unverantwortlich und verfassungswidrig:

    “Es wird Zeit, dass die Politik selbst die Hass-Brille abnimmt. Das Internet ist nicht das Böse, sondern Lebensraum von Millionen von Menschen. Unsere Demokratie braucht Meinungsfreiheit. Einen freien Austausch auch von unbequemen Meinungen gibt es nur im Schutz der Anonymität. Haben Landespolitiker vergessen, dass anonyme Flugblätter ein wichtiger Teil des Widerstands gegen das NS-Regime waren? Der Missbrauch eines Grundrechts durch Einzelne darf niemals dazu führen, dieses Grundrecht für alle abzuschaffen!“

    Die Identitätsdaten von Millionen von Deutschen in die Hände internationaler Internetkonzerne wie Facebook zu legen, fordert Identitätsdiebstahl, Datenhandel und Online-Betrug geradezu heraus und wäre völlig unverantwortlich.
    Das Gesetzesvorhaben hätte vor Gericht keine Chance: Das Verfassungsgericht von Südkorea hat ein vergleichbares Gesetz schon 2012 als Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verworfen.
    Die konsequente Verfolgung von Hasskriminalität ist der richtige Weg und in aller Regel auch ohne Klarnamenszwang möglich, weil Nutzer bei jeder erneuten Anmeldung identifizierbare Spuren hinterlassen.
    Im Übrigen haben wissenschaftliche Untersuchungen die Behauptung, dass die Anonymität der Nutzer für den Missbrauch der Meinungsfreiheit verantwortlich sei, längst widerlegt. Demnach führt ein Klarnamenszwang eher zu mehr Aggression.

    Die Politik sollte zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Hass und Menschenfeindlichkeit endlich stabil finanzieren, statt gesellschaftliche Probleme mit immer krasseren Überwachungsgesetzen lösen zu wollen.”

  • Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – PIRATEN bleiben bei ihrem klaren „Nein!“

    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – PIRATEN bleiben bei ihrem klaren „Nein!“

    CDU, CSU und SPD loben das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) in den höchsten Tönen; das ist nicht neu. Schließlich hatten sie es seinerzeit in schöner Harmonie gemeinsam beschlossen. Dass es dabei trotz aller bisheriger Kritik keinerlei Umdenken zu geben scheint, hat die Justizministerin im August diesen Jahres nochmals eindrucksvoll untermauert.

    „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass strafbare Hassbotschaften im Netz von den sozialen Netzwerken gelöscht werden müssen. Bis Ende des Jahres werden wir hierzu weitere Vorschläge unterbreiten. Gleichzeitig brauchen wir eine konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz“, so Bundesjustizministerin Lambrecht im Spiegel vom 31. August dieses Jahres.

    Dass sich nun die Grünen auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz am Samstag ebenfalls ganz offen für das NetzDG aussprechen, kann mittlerweile nicht mehr überraschen: Die damalige Kritik der Grünen richtete sich nicht gegen die Einführung des Gesetzes selbst, sondern lediglich gegen bestimmte einzelne Formulierungen. Der Beschluss ist daher nur die logische Konsequenz aus dem weiteren Abrücken der Grünen von elementaren Bürgerrechten.

    Auch wir PIRATEN stellen uns konsequent gegen Hass und Hetze. Ganz egal, ob dies im „normalen Leben“ stattfindet oder in sozialen Netzwerken. Sofern dadurch Straftatbestände erfüllt werden, sind diese selbstverständlich durch die Judikative mit aller gebotenen Härte des Rechtsrahmens zu verfolgen. Im Gegensatz zu den anderen Parteien sind wir aber nach wie vor davon überzeugt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz keinen sinnvollen Beitrag zur Verminderung von Hetze leisten kann oder wird. Vielmehr sind die mit diesem Gesetz verbundenen Gefahren für die Meinungsfreiheit ein nicht zu tolerierender Eingriff in die Grundrechte.

    Bereits 2017 haben wir vor der Einführung dieses Gesetzes ausdrücklich gewarnt. Ganz egal, wie nun versucht wird, das NetzDG positiv darzustellen: Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung sind weiterhin gegeben.

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte „Digitaler Wandel“ der Piratenpartei Deutschland, formuliert punktgenau:

    „Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber immer unter Beachtung der Freiheitsrechte, die uns das Grundgesetz garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmen – egal mit welcher blumigen Begründung.“

    „Ein Gesetz, das Plattformen nahelegt, vermeintlich strafbare Meinungen voreilig zu löschen, ohne gleichzeitig auch das Löschen erlaubter Inhalte zu sanktionieren, führt zu einem asymmetrischen Anreiz der Plattformbetreiber. Dies wird eine Selbstzensur zur Konsequenz haben, die nur noch Mainstream-Meinungen zulässt. Diese Art von Unterdrückung strittiger Kommentare ist auf jeden Fall zu vermeiden,“

    ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    Unsere konkreten Forderungen werden wir daher aufrecht erhalten:

    • Eine personell besser ausgestattete und geschulte Justiz
    • Forcierung der Besteuerung großer internationaler Social-Media-Plattformen
    • Verpflichtung von großen Social-Media-Betreibern zur Veröffentlichung der Algorithmen, die zur Suche nach strafbaren Aussagen und zur Ermittlung der Täter dienen
    • Zusatz „Digitale Netzwerke“ muss im § 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert werden
    • Keine asymmetrischen Anreizstrukturen, die zu Overblocking führen

    Wir PIRATEN stehen zu unserem Wort und werden auch weiterhin konsequent für den Schutz der Grundrechte eintreten.

  • Patrick Breyer zum Facebook-Urteil: Freie Meinungsäußerung schützen!

    Patrick Breyer zum Facebook-Urteil: Freie Meinungsäußerung schützen!

    Zu dem gestrigen EuGH-Urteil zur Verhinderung unzulässiger Nachrichten in sozialen Netzwerken erklärt Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei:

    „Nach dem gestrigen Urteil sollen unzulässige Inhalte dauerhaft aus dem Netz ferngehalten werden – aber es gibt keinen Schutz vor dem Einsatz von Uploadfiltern, die kontextblind sind und so fehleranfällig, dass sie immer wieder auch legale Inhalte unterdrücken. Nach dem Urteil sollen Internetdienste die Veröffentlichungen bestimmter Nutzer dauerhaft auf Botschaften prüfen müssen, die den unzulässigen ähnlich sind – aber es gibt keinerlei Schutz davor, dass Diensteanbieter diese Nutzer einfach ausschließen. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Netz ist viel zu wertvoll, um es fehlerhaften Algorithmen oder dem Profitstreben von Internetkonzernen zu opfern. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt, das freie Internet zu schützen.“

  • Piraten fordern #AKKRuecktritt

    Piraten fordern #AKKRuecktritt

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kritisiert die aktuellen Aussagen der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer. 
    „Frau Kramp-Karrenbauer scheint ein irritierendes Verständnis von Meinungsfreiheit und damit von unserem Grundgesetz zu haben, wenn sie vor allem in Wahlkampfzeiten eine Einschränkung des Meinungsausdrucks fordert. Seit jeher ist es beispielsweise in klassischen Medien üblich, Wahlempfehlungen auszusprechen. Hier trennt sie nach Belieben in ihr genehme Medien und in solche, die eine mehrheitlich abweichende Meinung artikulieren. Gerade Politiker müssen in der Lage sein, Kritik wenigstens empfangen zu können. Dies ist ein wesentlicher Ausdruck unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Für eine Rolle als mögliche Kanzlerin, die die breite Gesellschaft vertreten müsste, disqualifiziert sie sich mit solchen Aussagen.“
    Daniel Mönch der politische Geschäftsführer der Piratenpartei ergänzt: 
    „Annegret Kramp-Karrenbauer zeigt keine Einsicht und kein Verständnis für die Anliegen der jungen Generation. Ihre Reaktion auf #Fridaysforfuture muss als erschreckend gewertet werden. Diese jungen Menschen haben ein Anliegen, das ihnen wichtig ist. Anstatt ihnen zuzuhören will Kramp-Karrenbauer mit Staatsgewalt auf Schulkinder los gehen, um die Schulpflicht durchzusetzen.
    Die Äußerungen auf der Pressekonferenz nach der Wahl haben gezeigt, dass Kramp-Karrenbauer entscheidende Grundwerte unserer Gesellschaft, wie Meinungsfreiheit und Freiheit von Zensur, nicht teilt. Das ist ein Offenbarungseid für das Selbstverständnis der CDU, eine sogenannte Volkspartei zu sein. In dem Moment, in dem eine Partei, welche die gesamte Gesellschaft vertreten möchte, wie die CDU, nur noch Partikularinteressen vertritt und diese mit den Mitteln des Staates auch gegen Mehrheiten durchsetzen will, hat sie diesen Anspruch vollkommen verloren. Mit ihren Kommentaren auf Twitter hat Kramp-Karrenbauer nochmal bestätigt, dass sie es auch in Zukunft nicht verstehen wird. Wir PIRATEN fordern ihren Rücktritt!“
  • Kritik an Zensurplänen von Annegret Kramp-Karrenbauer

    Kritik an Zensurplänen von Annegret Kramp-Karrenbauer

    Zur Pressekonferenz der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer bezüglich der Ergebnisse der EU-Wahl kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Daniel Mönch:

    „Anstatt die Europawahl mit Rekordwahlbeteiligung, insbesondere auch bei jungen Menschen, als Fest der Demokratie zu feiern, versucht die CDU Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer, diese Entwicklung wieder zurückzudrängen. Auf der heutigen Pressekonferenz hatte sie klare Ansagen Richtung sowohl Fridays for Future getätigt, indem sie auf die Schulpflicht verwies, aber auch an die engagierten Youtuber rund um Rezo sprach sie eine Warnung aus. Es sei zu prüfen, inwiefern auch Youtuber ähnlichen Auflagen wie Presseredaktionen aus der analogen Welt unterliegen sollten.

    Diese Aussagen aus dem Mund von Frau Kramp-Karrenbauer müssen als Drohung verstanden werden. Anstatt sich die Anliegen der jungen Menschen zu Herzen zu nehmen, wird versucht, junge Menschen über Repression zum Schweigen zu bringen.
    Dabei ist sie anscheinend auch bereit, weitere Kollateralschäden in Kauf zu nehmen und möchte Youtube, einem wichtigen jungen Wirtschaftszweig, der in den letzten Jahren unglaublich viel zu Kreativität und Austausch beigetragen hat, weiter kaputt regulieren.“

    Wenn Aktivisten bei #FridaysforFuture oder Youtuber, die von diesen „Ideen“ der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und ihrer Partei in Zukunft betroffen sind, können sie sich gerne bei vorstand@piratenpartei.de melden. Wir versuchen dann zu helfen, soweit es in unseren Möglichkeiten ist.

    „Die Klimafrage ist die entscheidende Frage unserer Zeit; sie entscheidet darüber, ob wir unseren Kindern noch einen lebenswerten Planeten mit einer intakten Umwelt übergeben können oder nicht. Mich persönlich treiben solche Gedanken um, und das geht vielen anderen meiner Generation und den noch jüngeren auch so.
    Der Grund, warum das Video von Rezo so erfolgreich war, ist nicht, dass die Jugend die Demokratie vernichten will, wie sie in ihrer Pressekonferenz so süffisant anmerkte, sondern dass diese Jugend und viele andere sich Sorgen um diesen Planeten und ihre Zukunft auf ihm machen und dabei von der CDU nicht ernstgenommen werden.
    Mit ihrer Reaktion bestätigt Kramp-Karrenbauer erneut den Eindruck, dass die CDU eben keine Problemlösungen erarbeiten kann, sondern stattdessen alles versucht, Kritiker mundtot zu machen. Schon in der Debatte um Artikel 13 warf sie den Kritikern vor, Bots und bezahlte Demonstranten zu sein. Diese Form der Politik ist inakzeptabel! Wir fordern dazu auf, dass die CDU, allen voran Annegret Kramp-Karrenbauer, alles daran setzt, die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten.“