Schlagwort: Menschenrechte

  • Seenotrettung ist kein Verbrechen

    Seenotrettung ist kein Verbrechen

    Adam Wolf, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Niedersachsen, war 2015 Skipper der ersten Seenotrettungseinsätze der Sea-Watch im Mittelmeer. Als Abgeordneter in der Regionsversammlung der Region Hannover und Ratsherr der Stadt Hannover setzte er sich dafür ein, dass Region und Stadt Hannover zum Sicheren Hafen erklärt wurden. Zur Wahl des Oberbürgermeisters im Oktober 2019 kandidiert Adam für die PIRATEN Hannover.

    Welche rechtlichen Grundlagen zur Seenotrettung sind international bindend?

    Jeder Kapitän ist zur Seenotrettung verpflichtet. Er muss unverzüglich Hilfe leisten, sonst macht er sich strafbar, wobei das Strafmaß für unterlassene Hilfeleistung bis zu zehn Jahre Haft betragen kann. Dies wurde in drei internationalen Abkommen manifestiert: Im Internationalen Abkommen über die Seenotrettung, dem Internationalen Abkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen.

    Wie wird eigentlich Seenot definiert?

    Egal ob du mit einer Luftmatratze abtreibst, von einem Kreuzfahrtschiff fällst oder dich mit einem untauglichen Boot auf hoher See befindest. Wenn akute Gefahr an Leib, Leben oder Gesundheit besteht, befindest du dich in Seenot.

    Kapitänin Carola Rackete wird vorgeworfen, populistisch und aufmerksamkeitsheischend agiert zu haben. Was muss nach der unmittelbaren Rettung erfolgen und was ist ein sicherer Hafen?

    Das ist im SOLAS genau definiert. Die Geretteten müssen in einen sicheren Hafen gebracht werden. Je nach Grad der Verletzungen auch unverzüglich mit Hubschrauber oder Speedboat; in jedem Fall aber schnellstmöglich.
    Ein sicherer Hafen ist ein Hafen in einem Land, in dem es weder Kriegshandlungen noch bürgerkriegsähnliche Zustände gibt, einem Land, in dem Menschen weder politisch noch wegen ihrer sexuellen Ausrichtung oder Religion verfolgt werden, einem Land ohne Folter und Todesstrafe.
    Kein nordafrikanischer Hafen erfüllt diese Bedingungen. Für Kapitänin Rackete auf der Sea-Watch 3 war der nächstgelegene sichere Hafen Lampedusa.

    Die italienische Regierung hat unter Androhung von Gewalt das Anlegen in Lampedusa untersagt. Hat die Kapitänin damit die Geretteten in Gefahr gebracht?

    Es ist nicht mit Gewalt gedroht worden seitens der italienischen Regierung. Es ist damit gedroht worden, das Schiff festzusetzen und Kapitänin und Crew zu verhaften, sollten sie in italienische Gewässer einfahren. Diese von Salvini initiierte, seit einem Monat bestehenden Regelung widerspricht massiv internationalem Seerecht, dem Völkerrecht und der Menschenrechtscharta.

    Hätte die Kapitänin nicht dennoch einen anderen Hafen ansteuern können?

    Die italienische Regierung hat sich illegal gegen übergeordnetes Recht gestellt. Damit hatte die Kapitänin durch die Gefahr, die für Leib und Leben der Crew bestand, der Geretteten und der Gäste an Bord sogar die Verpflichtung, sich hier gegen nationales Recht zu stellen und übergeordnetes Recht durchzusetzen. Dazu kam die Notlage. Es gab kaum noch Wasser oder Sprit an Bord. Die einzige Möglichkeit, die noch bestanden hätte, wäre, noch länger mit wenig Spritverbrauch außerhalb der 12 Meilen Zone in der Nähe der Insel so lange durchzuhalten, bis die internationale Gemeinschaft genügend Druck aufbaut, den Geflüchteten die Einfahrt in einen sicheren Hafen zu ermöglichen.
    Ich hätte es ganz genau so gemacht wie Kapitänin Rackete.

  • PIRATEN zum Weltflüchtlingstag: Menschenrechte statt Asylrechtsverschärfung

    PIRATEN zum Weltflüchtlingstag: Menschenrechte statt Asylrechtsverschärfung

    70 Millionen Geflüchtete gibt es heute weltweit, eine besorgniserregende hohe Zahl, so der UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi am Mittwoch. Am 11. Juni wurde im Bundestag das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ mit den Stimmen der GroKo im Schnellverfahren durchgewunken. Wir PIRATEN schließen uns dem Protest zahlreicher Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsinitiativen an und fordern eine Rücknahme des menschenrechtswidrigen Gesetzpaketes.

    Jeder Mensch, der in seiner Region lebensbedrohliche Zustände vorfindet, sei es durch Krieg, religiöse Verfolgung, Rassismus, Homophobie, Hunger oder Klimawandel, hat einen Anspruch auf Asyl und eine Chance auf ein menschenwürdiges Leben.
    Wir fordern des Weiteren stärkeres Engagement der Regierungen für Klimaschutz, Verbot von Drohnen und autonomen Waffensystemen sowie Eindämmung der Waffenexporte in Krisenländer, um Fluchtursachen zu beseitigen. Deutschland ist immer noch der größte Waffenexporteur nach den USA, Russland und Frankreich.

    Asylanträge sollten auch außerhalb der EU, zum Beispiel in Botschaften oder dafür geschaffenen Zentren gestellt werden können. Wurde ein Geflüchteter auf diesem Wege oder in einem EU-Land als schutzbedürftig anerkannt, so fordern wir Niederlassungsfreiheit gemäß den Anforderungen der Mitgliedstaaten sowie das Recht auf Familienzusammenführungen.

    „Freiheit und Sicherheit in ihren Heimatländern sind leider für viele Menschen noch immer nur ein Traum. Eigennützige, egoistische Kräfte regieren die Welt und zwingen Menschen zur Flucht. Das neue Gesetz sieht vor, hilfesuchende und traumatisierte Menschen wie Verbrecher zu behandeln. Wir PIRATEN stehen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik, die die Menschenwürde und die Menschenrechte der Geflüchteten in den Mittelpunkt stellt. Es kann jeden treffen, zu jeder Zeit, an jedem Ort. Refugees welcome!“
    Michael John Sinclair, Bundesthemenbeauftragter für Flucht und Migration zum Welflüchtlingstag.

    Quelle:
    Positionen der Piratenpartei Deutschlands zur Europawahl 2019

  • PIRATEN setzen bei Bundesparteitag Zeichen gegen Rassismus

    PIRATEN setzen bei Bundesparteitag Zeichen gegen Rassismus

    Im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus werden am 21. März weltweit Demos und Aktionen stattfinden. Die deutsche Kampagne steht in diesem Jahr unter dem zur Europawahl im Mai passenden Motto „Europa wählt Menschenwürde“.

    Der Gedenktag geht auf das Massaker von Sharpeville (Südafrika) zurück. Dort demonstrierten am 21. März 1960 mehrere tausend Schwarze gegen das Apartheid-Regime. Die Polizei schoss auf die Demonstranten, 69 Menschen verloren dabei ihr Leben, weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Sechs Jahre später wurde der 21. März von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag gegen Rassismus erklärt.

    Das Attentat in Christchurch vom vergangenen Freitag zeigt gerade aktuell, wie wichtig es ist, sich gegen Rassismus, Faschismus und Hass zu positionieren; im Netz, auf der Straße und im täglichen Miteinander.

    Die Piratenpartei Deutschland setzte bereits während ihres Bundesparteitages am vergangenen Wochenende ein Zeichen gegen Ausgrenzung, Rassismus und für ein solidarisches Europa; zeitgleich mit vielen anderen Demos, die im Rahmen eines Aktionstages am 16. März stattfanden.

    Wer sich am Protest gegen Rassismus beteiligen möchte, kann auf den Seiten unserer Netzwerkpartner weitere Informationen finden:

  • „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“

    „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“

    Der Ausspruch „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“ ist längst zum geflügelten Wort all jener geworden, die das Bundesverfassungsgericht um Recht und Gerechtigkeit ersuchen wollen. Er ist aber zugleich auch Ausdruck dafür, wie gut es den Müttern und Vätern des Grundgesetzes gelungen ist, diesen universellen Anspruch in der Verfassung zu verwirklichen. Denn auch 69 Jahre nach seinem Inkrafttreten wirkt das Grundgesetz keineswegs aus der Zeit gefallen. Vielmehr liefert es in seinen grundlegenden Aussagen stets Antworten auf aktuelle politische und gesellschaftliche Fragen. Es beeindruckt dabei stets aufs Neue, mit welcher Weitsicht die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates die damals 146 Artikel formulierten.

    Die größte Errungenschaft des Grundgesetzes bleibt jedoch der Umstand, dass in ihm die universellen und unveräußerlichen Grundrechte eine derart exponierte Stellung einnehmen. Sie bilden das erste Kapitel der Verfassung und stehen damit noch vor allen anderen Vorschriften zum Staatsaufbau. So beginnt das Grundgesetz mit dem unmissverständlichen Bekenntnis zur Würde des Menschen, welche unantastbar sein soll. „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Diesen Appell erachteten die Verfasser als so essenziell, dass sie ihn zugleich mit einer Ewigkeitsklausel für alle Zeit festschrieben. Ähnliches gilt auch für den darauf folgenden Katalog an Grundrechten, die ihrem Wesensgehalt nach nicht angetastet werden dürfen. Sie schützen unter anderem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Pressefreiheit.

    Auch wenn die Verfassung ursprünglich nur als Abwehrrecht gegenüber dem Staat gedacht war, setzte sich nach und nach die Erkenntnis durch, dass unsere Grundrechte als allgemeinverbindliches Wertesystem fungieren, welches für alle Bereiche des Rechts bindend ist. In diesem Geiste sind im Laufe der Jahre durch das Bundesverfassungsgericht – „Hüter des Grundgesetzes“ – Urteile gefällt und Präzisierungen getroffen worden, die wegweisend sind. Prägnantestes Beispiel hierfür ist das sogenannte Volkszählungsurteil von 1983, mit dem die Karlsruher Richter ein „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ aus den bestehenden Grundrechten auf Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiteten.

    Doch auch wenn diese Grundrechte auf alle Ewigkeit festgeschrieben scheinen, so gilt es, sie im Alltag stets aufs Neue zu verteidigen und aktiv mit Leben zu füllen. Diesem Auftrag sehen gerade wir Piraten uns in besonderem Maße verpflichtet. Unser Grundsatzprogramm leitet sich in vielerlei Hinsicht direkt aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ab. Daher heißt es auch für uns bei jedem zukünftigen Angriff auf das Grundgesetz: wir sehen uns in Karlsruhe!

  • Mein Bauch gehört mir!

    Mein Bauch gehört mir!

    Wir schreiben das Jahr 2017. Als junge Frau bin ich wie selbstverständlich mit dem Gedanken aufgewachsen, dass mein Körper mir gehört und ich frei bin. Mein durchaus offenes, liberales und progressives Elternhaus hat mir schon früh mit auf den Weg gegeben, dass ich mein Leben und mich selbst so gestalten kann, wie ich möchte, insbesondere als Mensch weiblichen Geschlechts.
    Und jetzt? Jetzt haben wir dank der Verurteilung nach §219a einer Ärztin zu einer Geldstrafe, die auf ihrer Webseite darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt, eine neue Diskussion über Abtreibungen und das Werbeverbot dazu. Eigentlich dachte ich, wir sind mittlerweile zu der gesellschaftlichen Erkenntnis gelangt, dass eine Frau selbst über ihren Körper entscheiden kann und zu einer Entscheidung auch eine fundierte Grundlage an Informationen gehört.

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    Natürlich, die Entwicklung der Paragraphen zum Schwangerschaftsabbruch ist definitiv eine lange und eine, die mit vielen Streitigkeiten zusammenhängt. Sie war ein Kompromiss und in einer Gesellschaft, die sich seitdem immer mehr öffnet und progressiver wird, ist es nur eine notwendige Konsequenz, eine neue Regelung zu finden.

    Der Abbruch einer Schwangerschaft ist in Deutschland noch immer nicht legal, er ist in den meisten Fällen nur straffrei. Doch ist das heutzutage überhaupt noch angebracht? Wir haben mittlerweile die Ehe unabhängig vom Geschlecht der beiden Partner, Vergewaltigung innerhalb der Ehe ist inzwischen illegal und die allermeisten Menschen denken nicht im Traum daran, dass Frauen zur Ausübung eines Berufes vorher mal lieber die Erlaubnis ihres Ehemannes einholen sollten. All dies war nur schwer vorstellbar in einer Zeit, in der der Slogan „Mein Bauch gehört mir“ bekannt wurde.

    Und inzwischen? Jetzt debattieren wir darüber, ob es Medizinern nicht doch lieber verboten bleiben sollte, neutrale Informationen zum Schwangerschaftsabbruch anzubieten. Einerseits bin ich froh, dass es einen gewissen gesellschaftlichen Aufschrei nach diesem Urteil gibt. Andererseits finde ich es schockierend, dass wir überhaupt aufschreien und uns darüber Gedanken machen müssen. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Ärzte neutral, auch auf ihrer Internetpräsenz, Informationen darüber geben können, ob sie diesen Eingriff anbieten oder nicht. Informationen dazu und wissenschaftliche Fakten sind in meinen Augen eine der wichtigsten Grundlagen, um als schwangere Person eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Insofern ist es eine unverhältnismäßig große Einschränkung, diese Informationen in irgendeiner Art und Weise zu verwehren, denn es ist ein massiver Eingriff in die dem Schwangerschaftsabbruch zugrunde liegende Selbstbestimmung. Indem wir schwangeren Menschen diese Informationen vorenthalten, führen wir das ad absurdum, was die Frauenbewegung gefordert hat: das Recht, dass der Bauch und insbesondere der Körper einer Frau ihr selbst gehören und sonst niemandem.

    Der ursprüngliche Sinn hinter diesem Paragraphen sollte eigentlich sein, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht glorifiziert werden. Aber kann diese eine Prozedur wirklich glorifiziert werden? Vom durchaus erniedrigenden Ablauf eines Beratungsgesprächs über den noch immer verpönten Abbruch bis hin zu den potentiellen psychischen Folgen, die gerne einmal mit einem „Tja, wenn man auch abtreiben muss…“ kommentiert statt ernst genommen zu werden – an dieser Prozedur, die abtreibungswillige Schwangere durchlaufen müssen, ist nichts, was auch nur ansatzweise glorifiziert werden könnte. Abbrüche gelten noch immer als Tabuthema, welches – sobald es überhaupt einmal angesprochen wird – gerne mit einem gewissen negativen Unterton behandelt wird. Da werden wohl die wenigsten Menschen die Person, die dies durchgestanden hat, mit bewunderndem Neid anblicken.

    Das können wir nur ändern, indem auch Ärzte Informationen über Schwangerschaftsbrüche bereitstellen dürfen. Wissenschaftlich fundierte Fakten, Grundlagen über die Abläufe, mögliche Folgen und Konsequenzen für sämtliche Fälle – all dies möchte jemand, der schwanger ist, vielleicht schon ohne ein Beratungsgespräch, das oftmals wie eine Pflichtveranstaltung wirkt, in Erfahrung bringen – und zwar nicht nur auf sich allein gestellt vor der Suchmaschine seines Vertrauens. Vorbereitet und informiert in ein solches Gespräch zu gehen und auf dieser Grundlage wirklich über die eigene Zukunft zu entscheiden, kann eine fördernde Maßnahme für die Selbstbestimmung sein – sei es nun mit oder ohne Abbruch.

    Wenn wir gerade dabei sind: warum diskutieren wir eigentlich nicht über Sinnhaftigkeit eines solchen Beratungsgesprächs? Beibehaltung, Abschaffung, eine Zwischenlösung, eine größere Auswahl an Stellen, die solch ein Gespräch anbieten? Eine stärkere Konzentration auf die ärztliche Aufklärung? Denken wir mehr in Richtung Selbstbestimmung. Selbstbestimmung kann nur dann wirklich existieren, wenn ein Schwangerschaftsabbruch nicht nur straffrei, sondern auch wirklich legal und damit entkriminalisiert ist.
    Es ist dringend Zeit für Änderungen und das Recht auf Information auch durch Ärzte und Selbstbestimmung.

  • Zum Welt-Behindertentag 2017: Behindertenrechte bleiben auf der Strecke

    Zum Welt-Behindertentag 2017: Behindertenrechte bleiben auf der Strecke

    Markus, es gibt auf Kommunal- und Landesebene zahlreiche Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Werden diese auch im täglichen Leben eingehalten?
    Markus: Ganz klar nein. In Erfurt, wo ich wohne, werden beispielsweise oftmals alte holprige Pflastersteine verlegt, für Rolli- und Rollatorfahrer sowie Gehbehinderte ein Hindernis. Behinderten-WCs bleiben Monate lang ersatzlos geschlossen. Der Weihnachtsmarkt vor der Kaufmannskirche wird abgenommen, obwohl er nicht barrierefrei zugänglich ist. In Leipzig und Erfurt wurden Fahrradständer zu dicht an Blindenleitsysteme gebaut. Diese Beispiele ließen sich ins Unendliche bundesweit fortsetzen.

    Wie sollen Menschen, die im Leben so wortwörtlich behindert werden, vorgehen? Sollen sie zum Beispiel dagegen klagen?
    Markus: Oftmals haben sie schon einige Zivilklagen laufen, manchmal wegen zu geringem persönlichen Budget oder – wie ich – wegen eines neuen Elektrorollstuhls, auf den ich seit drei Jahren warte.

    Das klingt nicht so gut.. Wie nun weiter? Welchen Einfluss haben eigentlich die Behindertenbeauftragten in den Kommunen und Bundesländern und nicht zuletzt die Bundesbehindertenbeauftragte?
    Markus: Tja, bleibt sie im Amt? Bleibt die alte auch die neue Regierung? So viele ungeklärte Fragen und ich sehe da auch keinen Willen, die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ernsthaft voranzubringen. Wir Piraten werden alle brauchbaren Vorschläge von Menschen mit Behinderung in die entsprechenden politischen Ebenen transportieren.

    Markus Walloschek @electrozwerg
  • Welttag der Intersexualität

    Welttag der Intersexualität

    Heute ist der Tag der Intersexualität, um Aufmerksamkeit für intersexuelle Menschen zu schaffen, die sehr häufig in unserer Gesellschaft ausgeblendet werden.

    Wo Andersartigkeit in vielen Bereichen als ein Zeichen einer freien Kultur und Wertegemeinschaft steht, wird die Intersexualität immer noch unter den Tisch fallen gelassen. Die Schulmedizin, zusammen mit traditionellen Weltbildern und der Kirche, gibt sich Mühe, dem elterlichen Wunsch nach Konformität zur Hand zu gehen, lässt den Betroffenen jedoch oft nicht einmal die Möglichkeit einer Wahl, zu leben wie es die Person empfindet.

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    Es gibt noch viel zu wenig Aufklärung, unter anderem, dass Intersexualität absolut nichts mit Homosexualität oder Transsexualität zu tun hat. Seien es chromosomale, hormonelle oder gonadale Varianzen, jeder Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit. Allen wäre geholfen, würde dem Geschlecht nicht so viel Bedeutung angedichtet.

    Wir alle sind Menschen und keine Produkte, die in Förmchen gepresst werden müssten.
    Es scheint ein Zeichen unserer Zeit zu sein, alles in geordneten Bahnen laufen lassen zu wollen, ohne Grat und ohne Dellen. Dabei besteht die Natur aus Varianzen und Vielfalt und Mensch ist nur Mensch geworden, weil die Natur es so eingerichtet hat, dass es Mutationen und Mischformen gibt. Lediglich dem Hochmut ist es geschuldet, dies als Fehler oder Malus zu betrachten, wenn es den Menschen ansonsten an nichts gefehlt hätte.

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verkündete im November letzten Jahres voller Stolz, endlich eine Arbeitsgruppe zum Thema Trans- und Intersexualität ins Leben gerufen zu haben. (1) Und wirft damit direkt zwei Gruppen durcheinander, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Die Ausgrenzung und Unterdrückung der persönlichen Realität mag vereinen, aber während die Transsexuellen verzweifelt versuchen, behandelt zu werden, können sich Intersexuelle selten der Behandlung entziehen.

    Intersexuelle Menschen sind Zeugnis dafür, dass Geschlecht nicht binär, sondern ein bipolares Spektrum ist, in dem es keine Tabuzone gibt. Es ist eine Schande, dass bis Heute die individuelle Gesundheit dem subjektiven Ansehen innerhalb der Gesellschaft nachsteht.
    Auch wenn sich die Leitlinien zur Behandlung minimal verbessert haben, es werden weiterhin konstant rund 1700 „kosmetische Eingriffe“ pro Jahr unternommen, wie eine Studie von Dezember 2016 belegt, obwohl zu hoffen war, dass diese Zahl abnimmt. (2)

    Diese Eingriffe verklären nicht nur den Blick auf die Realität, sondern verhindern auch, dass den Unisexuellen die Chance gegeben wird, ihre anerzogene Scheu gegenüber Intersexualität abzulegen, was letztlich wieder der Nährboden für die Scham der Eltern und eben jene unrechten Eingriffe selbst ist.

  • Rechtsstaat gegen Demokratie

    Rechtsstaat gegen Demokratie

    Die Situation in Spanien wird immer komplizierter. Der katalanische Präsident Puigdemont steht mittlerweile mit dem Rücken zur Wand und gerät für seine Entscheidung, die Unabhängigkeit direkt nach der Verkündung auszusetzen, gleich von mehreren Seiten unter Beschuss. In den sozialen Medien macht der Treppenwitz die Runde, dass Katalonien mit nur 8 Sekunden Dauer nun die kürzeste Existenzdauer eines souveränen Staates in der Geschichte innehabe.

    Ein Beitrag der AG Außen- und Sicherheitspolitik der Piratenpartei Deutschland

    Der Zentralstaat Spanien bleibt hart

    Der spanische Ministerpräsident Rajoy bleibt gegenüber dem Wunsch nach Unabhängigkeit der Katalanen hart. Tatsächlich kann er nicht anders als hart zu bleiben gegenüber einem Schritt, der laut spanischer Verfassung illegal ist. Daher gibt es wenig Spielraum für Gespräche oder Verhandlungen. Bestenfalls würde aus staatsrechtlicher Sicht eine Verfassungänderung helfen können, wie sie die spanischen Sozialisten ins Spiel gebracht haben. Für Madrid würde dies allerdings dem sprichwörtlichen Öffnen der Büchse der Pandora gleichkommen. Ein wenig Zurückweichen gegenüber dem katalanischen Streben würde aus Sicht der spanischen Zentralregierung bereits eine Ermutigung für andere separatistische Kräfte im Land sein. Seien es die Basken, die Andalusier, die Nordspanier oder eben die Katalanen. Sie alle wollen sich von der zentralistischen Regierung in Madrid lossagen und ihr eigenes Glück versuchen.

    Ihr Wille zur Unabhängigkeit, auf ein eigenes Territorium und auf einen eigenen Haushalt, sowie Steuern könnte den spanischen Staat, immerhin ein großes und wichtiges EU-Mitglied, letztlich zerreißen. Unterdessen wird auch auf wirtschaftlicher Ebene Druck gegen das Projekt Unabhängigkeit Kataloniens ausgeübt, in dem mehrere spanische Banken und Unternehmen angekündigt haben, sich aus Katalonien zurückzuziehen oder ihre Zentralen bereits abgezogen haben. Der Schaden hinsichtlich verfügbarer Arbeitsplätze und letztlich der Wirtschaftskraft, aber auch innerhalb der Gesellschaft, dürfte immens sein. Vor allem aber ist es ein deutliches Zeichen der katalanischen Wirtschaft, dass nicht alle Menschen in Katalonien hinter dem Wunsch nach Unabhängigkeit stehen.

    Dieser Umstand zeigt sich auch in der mangelnden Wahlbeteiligung bei dem Unabhängigkeitsreferendum von nur 42 Prozent. Inwieweit die niedrige Wahlbeteiligung auch mit den massiven, hochproblematischen Störmaßnahmen der Polizei zu tun hatte, kann man nicht sagen. Unstrittig ist, dass sich Madrid ohne Not eines Vergehens gegen die Meinungsfreiheit und gegen die Menschenrechte schuldig gemacht hat, indem sie ihre Polizei unnötig brutal gegen die Ausführung einer illegalen Wahl vorgehen ließ. Dennoch lässt auch die sehr niedrige Wahlbeteiligung den Wunsch der katalanischen Bevölkerung fragwürdig erscheinen. Gerade angesichts der sich immer stärker zuspitzenden Ereignisse und dem Aufflammen von nicht hinnehmbarer Gewalt gegen die Zivilbevölkerung von Seiten der spanischen Zentralregierung ist ein gewisses Fingerspitzengefühl gefragt. Die sich nach Unabhängigkeit sehnenden Katalanen hoffen auch, dass sich die Europäische Union einschaltet, um sie in ihrem Streben nach Freiheit und freien Wahlen zu unterstützen.

    Die Rolle der EU

    Vertreter der Europäischen Union haben sich aus dem Streit um die katalanische Unabhängigkeit lange herausgehalten. Man ließ verkünden, dass die EU das Thema als eine interne Angelegenheit Spaniens betrachten würde, in die man sich nicht einzumischen gedenke. Für die Europäische Union ist das katalanische Streben jedoch ebenso gefährlich, wie für Spanien selber. Wie auch in Spanien, so gibt es quer durch die EU andere Regionen, die sich nach mehr Autonomie und eine stärkere Würdigung der eigenen, kulturellen Identität sehnen. Ein einzelnes, erfolgreiches Unabhängigkeitstreben einer Region könnte ein Stein des Anstoßes sein, der eine Kette von weiteren Referenden nach sich ziehen könnte. Da aber mit der Erklärung der Unabhängigkeit die betroffene Region aus der EU ausscheiden würde, könnte aus dem europäischen Binnenmarkt und dem Schengenraum schnell ein Flickenteppich werden. Einige der wichtigsten Errungenschaften der Union stehen für Brüssel also auf dem Spiel. Diese Ansicht hat letztlich wohl dazu geführt, dass sich Brüssel, als der katalanische Wunsch nach einem Mediator von Seiten der EU aufkam, klar für die Haltung der Regierung in Madrid aussprach.

    Unabhängigkeit – zu welchem Preis?

    Auf die katalanische Bevölkerung hingegen kommen ganz andere, praktischere Probleme im Alltag zu. Die Unabhängigkeit von Spanien würde für Katalonien auch den Verlust der EU-Mitgliedschaft bedeuten. Neben wirtschaftlichen Einbußen, die dadurch folgen würden und durchaus mit denen des britischen Brexit vergleichbar wären, müsste auch eine alternative Währung eingeführt werden, die den derzeit üblichen Euro ersetzt. Außerdem müsste die gesamte Bevölkerung neue Pässe beantragen und Visa, um Freunde oder Verwandte in anderen Regionen Spaniens oder anderen europäischen Nationen zu besuchen. Auch müsste eine unabhängige katalanische Regierung erst einmal neue Visavereinbarungen mit den Staaten der EU und weltweit treffen.

    Dies wiederum wird erst dann möglich sein, sollte die neue katalanische Republik auch von diesen Staaten anerkannt werden. Das steht aber noch in den Sternen. Auf die Bevölkerung käme also eine Periode einer allgemeinen Unsicherheit zu. Es steht zu befürchten, dass die wenigsten Katalanen sich schon mit den möglichen Folgen der Unabhängigkeit beschäftigt haben. Man fühlt sich zunehmend an das Referendum über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) erinnert, dessen Initiator, der britische Premierminister David Cameron, selbst nicht mit dessen Erfolg rechnete und dieses als politisches Manöver zu mißbrauchen versuchte. Dies mißlang bekanntermaßen gänzlich und kostete ihn zunächst sein Amt und anschließend seine politische Zukunft.

    Eine populistische Debatte

    In der Folge steht die getäuschte Bevölkerung jetzt vor einer in vielen Bereichen ungewissen Zukunft. Nach dem Erfolg des Referendums schossen, wie gemeldet wurde, die britischen Anfragen bezüglich der Natur der EU auf Google in die Höhe. Im Fall einer potentiellen Unabhängigkeit Kataloniens waren die realen Folgen ebenso nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte wie im Falle des Brexits. Die Debatten werden zunehmend populistisch geführt. Die Aufbegehrenden zwingen dem Rest der katalanischen Gesellschaft ihre recht unkonstruktive Spielart des politischen Streits auf. Für die von westlichen Medien und einem weitgehend liberal orientierten Nachrichtennetzwerk erzogene europäische Bevölkerung ist die Bewertung der katalanischen Pläne eine zweischneidige Angelegenheit. Man hat gelernt, dass Streben nach Freiheit und Unabhängigkeit (in autokratischen Systemen) immer gut und unterstützenswert ist. Mit solcher Argumentation hat man in Syrien, Lybien und Afghanistan erfolgreich Steuergeld von verschiedenen europäischen Nationen verbrannt und die Zielstaaten destabilisiert.

    Aber im Fall von Katalonien ist die Ausgangsbasis eine gänzlich andere. Katalonien genießt bereits eine große Autonomie im spanischen Zentralstaat, der zwar eine autoritäre, aber dennoch westlich geprägte Demokratie ist. Es verfügt über ein eigenes Parlament, mitsamt eines Präsidenten. Man fragt sich zwangsläufig, wogegen sich die Katalanen eigentlich auflehnen. Die Ursachen sind einerseits in einer historischen Niederlage zu suchen, anderseits (und wesentlich aktueller) in der wirtschaftlichen Ungleichheit der spanischen Regionen.

    Das reiche Katalonien und die fehlende innerstaatliche Solidarität

    Schaut man auf die wirtschaftliche Potenz der spanischen Regionen, dann ahnt man schnell, was ein zusätzlicher und sehr gewichtiger Grund dafür sein könnte, dass Spanien eine Unabhängigkeit Kataloniens nicht zulassen kann: Katalonien stellt ein Fünftel der spanischen Wirtschaftskraft. Von dieser massiven Wirtschaftsmacht und ihrem Gewinn muss die Region milliardenschwere Transferleistungen für die ärmeren, spanischen Regionen, wie Andalusien oder Extremadura aufbringen. Eine Regelung, die dem deutschen „Soli“ ähnelt. In der Ablehnung dieser Transferzahlungen findet man daher auch ein Hauptargument der Unabhängigkeitsbefürworter. Man möchte nicht mehr zahlen, sondern die Vorteile des eigenen Wohlstandes genießen. Aber nur ein Teil der katalanischen Bevölkerung wünscht sich die Loslösung vom zentralistischen Mutterstaat. Zwar sprachen sich in dem Referendum rund 90 Prozent der wahlberechtigten Katalanen für die Unabhängikeit aus, aber es stimmten nur 42 Prozent ab. Demzufolge fehlt Präsident Puigdemont im eigenen Land eigentlich eine legitimierende Mehrheit.

    Mit ziemlicher Sicherheit dürfte der sich zu Spanien bekennende Bevölkerungsteil Kataloniens die illegalen Wahlen weitgehend boykottiert haben. Zu einer zukunftsträchtigen Unabhängigkeit fehlt dem katalanischen Präsidenten also ein entsprechend stabiles Mandat durch die Bevölkerung. Dies dürfte auch ein Grund für sein zaghaftes Agieren in den letzten Tagen sein. Für ihn und auch für Katalonien ist es eine historische Zeit. Ein falscher Schritt kann Puigdemont alles kosten und zu Neuwahlen in Katalonien führen, bei denen das Rajoy-Lager vermutlich stärker abschneiden würde.

    Präsident Puigdemont setzt mittlerweile auf Deeskalation und hat die verkündete Unabhängigkeit vorübergehend ausgesetzt, um auf Gespräche und eine Einigung mit Madrid zu hoffen. Diese Hoffnung dürfte allemal überzogen sein, denn Rajoy hat überhaupt keinen Spielraum für Gespräche. Ganz im Gegenteil hat der spanische Ministerpräsident dem katalonischen Präsidenten ein Ultimatum bis zum 16. Oktober gesetzt, bis zu dem er erklären soll, ob er nun die Unabhängigkeit erklärt hat oder nicht. Der Fall der Loslösung eines Teils vom Mutterland ist in der Verfassung von Spanien gar nicht existent. Und gewünscht ist er aus spanischer Sicht sowieso nicht. Immerhin konnte Puigdemont die theoretisch drohende Zwangsverwaltung, die Rajoy nach Artikel 155 der spanischen Verfassung verhängen könnte, durch das Aussetzen der Unabhängigkeit noch einmal abwenden. Zumindest für einige Tage. Ob er damit etwas gewonnen hat, ist fraglich. Durch den Versuch, einen Mittelweg zu finden, hat der katalanische Präsident Unterstützer und Gegner gleichermaßen vor den Kopf gestoßen. Vor allem die antikapitalistische CUP, auf die Puigdemont sich in seiner Regierungskoalition stützen muss, wittert Verrat seitens des Präsidenten. Ohne die Unterstützung der CUP wäre seine Regierung allerdings am Ende. Das gleiche gilt, wenn Rajoy aufgrund einer geltenden Unabhängigkeitserklärung die Zwangsverwaltung Kataloniens beschließt. Ob dies in dem gespaltenen Verhältnis zwischen den Katalanen und dem Mutterland hilfreich ist, darf bezweifelt werden.

    Politische Instabilität Spaniens

    Man könnte den Geist der Unabhängigkeit, der Präsident Puigdemont, dessen Verbündete und deren Wähler beseelt, als revolutionär bezeichnen. Revolution ist in unserem Sprachgebrauch mehrheitlich positiv besetzt. Es schwingt dabei etwas von Auflehnung gegen die Unterdrückung mit. Die Lesart, sich gegen vermeintliche Unterdrückung aufzulehnen und sich das eigene Land zurückzuholen, findet man heutzutage aber auch bei den rechtpopulistischen Bewegungen jeglicher Art wieder, die in den letzten Jahren europa- und sogar weltweit wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Manchen dieser Bewegungen wird dabei eine starke Nähe zum Kreml nachgesagt, die sich beispielsweise auch in der Gewährung von großzügigen Krediten niederschlagen, wie im Fall des französischen Front National nachgewiesen werden konnte. Das Ziel dieser Bewegungen scheint vor allem eine Spaltung der Gesellschaften zu sein, um die betroffenen Staaten von innen heraus zu schwächen.

    Aber selbst, wenn man Puigdemont keine Nähe zum Kreml und seinen Millionen nachsagen möchte (auf die es auch gar keine Hinweise gibt), so ist doch das Ziel, dass der katalanische Präsident erreichen wird, das gleiche: Die Spaltung der spanischen, wie auch der katalanischen Gesellschaft und damit eine Schwächung des spanischen Staates. Somit stellt das katalanische Unabhängigkeitsstreben letztlich nicht nur einen illegalen Akt dar, der sich gegen den spanischen Rechtsstaat auflehnt, sondern – und das trotz gänzlich andersartiger Zuschreibungen – einen antidemokratischen Prozess. So wie in Deutschland ein kleiner Teil des Staatsvolkes sich als „das Volk“ gebärdet und dadurch versucht, nicht mehrheitstaugliche Ansichten salonfähig zu machen, so möchte hier ein relevanter Teil Spaniens (Katalonien ist mit 7,5 Millionen Einwohnern die zweitbevölkerungsreichste Region Spaniens) nicht mehr Teil des Staatsvolkes sein. Dabei wird die gemeinsame Verfassung, die Basis der spanischen Demokratie, ignoriert und ein illegales Referendum abgehalten, dessen nicht wirklich legitimationstaugliches Ergebnis als Basis für die Unabhängigkeitserklärung benutzt wird.

    Die Autonomie wird aufs Spiel gesetzt

    Dies lässt zum Einen ein erschütterndes und eher populistisch wirkendes Demokratie- und Rechtsverständnis der Beteiligten in den politischen Rängen erahnen. Zum Anderen ist dies der beste Weg, um wirklich jedes Vertrauen zwischen der Autonomieregion und Madrid zu erodieren. Tatsächlich setzt Puigdemont mit diesem Vorgehen nicht nur den Wunsch der Katalanen nach mehr Unabhängigkeit von der Autorität Madrids aufs Spiel, sondern vor allem den bisher erreichten Grad an Autonomie. Das würde noch mehr Unzufriedenheit schüren und eventuell einige radikale Gruppen zur Gewalt verleiten. Wohin dieser Weg führt, haben Jahre des ETA-Terrors im Baskenland gezeigt. Leiden tun in der Regel die Unschuldigen. Der Wunsch nach Separation ist daher nicht per se demokratisch und unterstützenswert. Manchmal ist es schlicht und ergreifend einfach Verrat, wenn man versucht, etwas mit aller Macht durchzusetzen. Am Ende könnten die Katalanen, sowohl im Falle des Erfolgs, als auch des Mißerfolges, für ihre Hoffnungen einen sehr viel höheren Preis bezahlen, als sie vorher auch nur ahnen konnten.

    Knüppel und Zensur sind keine Hilfe

    Auch die spanische Zentralregierung hat mit der aggressiven Art und Weise des Umgangs in dieser Situation nicht geholfen, die Situation zu entspannen. Der Einsatz der spanischen Polizei gegen die eigene Bevölkerung war völlig überzogen und folgt einem besorgniserregenden Trend, den es auch in Deutschland zu geben scheint, wo bei dem Gipfeltreffen der zwanzig stärksten Volkswirtschaften der Welt (G20) in Hamburg die Polizei auf eine ähnlich ungestüme Art und Weise eingesetzt worden ist. Noch immer beschäftigen die Vorfälle von Hamburg deutsche Gerichte. Das Gleiche dürfte für Spanien gelten. Es ist im höchsten Maße bedenklich, wenn eine demokratische Regierung ihre Polizeikräfte, die letztlich auch Bürger sind, gewaltsam gegen Mitbürger einsetzt, die sich friedlich an einer Wahl beteiligen, sei diese nun staatsrechtlich illegal, oder nicht.

    Unabhängig davon hat Ministerpräsident Rajoy Spanien damit keinen großen Gefallen getan, hat doch die Polizeigewalt die Kluft zwischen Katalonien und Madrid nur noch vertieft. Der Einheit des Landes ist damit nicht geholfen. Bei den Hardlinern mag Rajoy mit seiner starren Haltung punkten. Auch seinen künftigen Wahlergebnissen dürfte es helfen. Aber Lösungen werden heutzutage am Verhandlungstisch erzielt und nicht mit den Knüppeln der Staatsmacht auf der Straße, die auch noch dazu gedient hat, eine demokratische Abstimmung zu unterbinden. Rajoy hätte besser daran getan, großmütig die Katalanen ihre Abstimmung durchspielen zu lassen und danach die Ergebnisse schlichtweg als unrechtmäßig abzuschmettern. Dann wären dadurch beide Seiten in einer guten Position gewesen, sich an einen Tisch zu setzen und über eine Ausweitung der katalanischen Autonomie zu reden. Rajoy zündelt mit seiner demonstrativen Unnachgiebigkeit ebenso am Status Quo, genau wie es sein Gegenspieler Puigdemont ebenfalls tut.

    Es bleibt abzuwarten, ob das Tischtuch zwischen Spanien und Katalonien endgültig zerschnitten ist. Oder ob beide Seiten zur Vernunft zurückkehren und sich einigen können. Letzteres wäre für Europa die bessere Lösung.