Schlagwort: Netzaktivisten

  • Justizministerkonferenz soll Hausdurchsuchungen bei Netzaktivisten beraten

    Justizministerkonferenz soll Hausdurchsuchungen bei Netzaktivisten beraten

    Nach den Hausdurchsuchungen bei Netzaktivisten des „Zwiebelfreunde e. V.“ und des „Dortmunder Wissenschaftsladens“ fordert Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019, eine Befassung der Justizministerkonferenz mit dem Vorgehen gegen gemeinnützige Internetdienstleister:

    „Über Spenderlisten den Inhaber eines kostenlosen E-Mail-Postfaches ermitteln zu wollen oder Plastikspielzeug als Material zum Bombenbau einzuordnen, erschüttert das öffentliche Vertrauen in die technische Kompetenz von Polizei und Justiz. Jetzt gilt es nicht nur, unnötig sichergestellte Objekte unverzüglich zurückzugeben und aufzuklären, wie es zu Durchsuchungsexzessen unter Überschreitung der Durchsuchungsbeschlüsse kommen konnte, sondern auch der zukünftige Umgang mit Internetdienstleistern allgemein gehört auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz.

    Zur Vermeidung unnötiger Kollateralschäden für die Netzinfrastruktur sollte in Zukunft die Kooperationsbereitschaft der Betreiber, die keiner Straftat beschuldigt werden, grundsätzlich vorausgesetzt werden – nicht nur bei Google und der Telekom. Es sollte außerdem Standard werden, von Anfang an technische Sachverständige bei der Vorbereitung und später beim Vollzug von Durchsuchungsbeschlüssen gegen Internetdienstleister hinzuzuziehen, um den Schaden durch Beschlagnahmungen möglichst gering zu halten.

    Gemeinnützige Dienste zur anonymen Nutzung und Bereitstellung von Internetinhalten sind für unsere Gesellschaft wichtig und verdienen unsere Unterstützung. Netzaktivisten und Spender unnötig einzuschüchtern ist ebenso wenig akzeptabel wie öffentliche Aufrufe zur Gewalt oder das Einbrechen in Computersysteme als Anlass der Durchsuchungen.“

    Hintergrund: Nach Angaben des Vereins „Zwiebelfreunde e. V.“ verweigert die Staatsanwaltschaft die Rückgabe beschlagnahmter Technik, obwohl sie in keinem Zusammenhang zu den Ermittlungen stehe.

  • PIRATEN: EuGH – Urteilsverkündung W-LAN-Störerhaftung am 15. September 2016 – Save The Date

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Unser Parteifreund, der Unternehmer Tobias McFadden aus Bayern, hat unermüdlich bis hin zum EuGH gegen die Störerhaftung geklagt. Am 15. September 2016 wird der EuGH nun sein Urteil in der Frage verkünden, ob die Störerhaftung weiterhin Bestand hat oder endlich entsorgt wird. Wir haben Tobias als Partei in seinem Kampf mit Rat, Tat und auch finanziell zur Seite gestanden und glauben fest an eine kluge Entscheidung durch das Gericht. Save The Date: 15. September ist Stichtag für die Störerhaftung. Möge sie in Frieden ruhen.«

  • PIRATEN-Klage kippt deutsche Störerhaftung

    Die heutige Entscheidung, die Störerhaftung abzuschaffen und das Telemediengesetz neu zu regeln, wurde vom CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek im Gespräch mit ZEIT ONLINE bestätigt Wer sein WLAN für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften.

    Die langjährige Forderung der Piratenpartei nach Abschaffung der Störerhaftung wird demnach von der Bundesregierung umgesetzt. Unternehmer und PIRAT Tobias McFadden hatte seit langen Jahren gegen die Störerhaftung erfolgreich prozessiert. Zuletzt wurde der Vorgang zur erneuten Überprüfung vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an die deutschen Stellen zurückgegeben – mit dem Hinweis auf Nachbesserung. Das Gutachten des Generalanwaltes war ausschlaggebend für die Entscheidung der Bundesregierung,

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Manche Dinge dauern in der Politik und vor Gericht sehr lange, kommen aber dann doch zu einem guten Ende. Die Störerhaftung wurde von vielen kleinen Unternehmern wie auch von Parteien immer wieder als ‚Bremse‘ für den Digitalstandort Deutschland kritisiert. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung endlich eingesehen hat, dass dieses Hemmnis weg muss. Danke auch an unseren bayerischen PIRATEN Tobias McFadden, der sich bis zum EuGH durchgeklagt hat, um die Störerhaftung zu kippen. PIRATEN wirken! Wieder einmal.“

     „Ich freue mich sehr, dass sich der lange Kampf offenbar gelohnt hat und die Bundesregierung anhand des Gutachtens des EuGH-Generalstaatsanwaltes die Störerhaftung abschafft!“Tobias McFadden

  • PIRAT Tobias McFaddens Kampf bis vor den Europäischen Gerichtshof

    Seit Jahren prozessiert Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei gegen die Störerhaftung. Es ist ein Präzedenzfall: McFadden will keine Strafe zahlen für etwas, das er nicht selbst getan hat.

    Der Fall wurde wegen der möglichen Tragweite des Urteils vom Landgericht München an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, wo nun am 16. März eine grundlegende Entscheidung über den rechtlichen Rahmen, in dem offenes WLAN angeboten werden kann, fallen soll.

    Nicole Britz, Landesvorsitzende der Piratenpartei Bayern, zu dem Vorgang:
    „Die Störerhaftung ist ein juristischer Blödsinn, mit dem in Deutschland versucht wird, die Anbieter von Internetzugängen für Rechtsverletzungen in Haftung zu nehmen, selbst wenn die Anbieter selbst kein Recht gebrochen haben. Tobias McFadden hat seinen Kunden in seinen Geschäftsräumen einen offenen Internetzugang bereitgestellt und soll nun für eine Rechtsverletzung haften, die er nicht selbst begangen hat. Die großen Internetanbieter können das sogenannte Providerprivileg für sich in Anspruch nehmen. Privatpersonen und Unternehmer wie McFadden fallen unter die Störerhaftung, wenn sie offenes WLAN anbieten.

    Dagegen ist er juristisch vorgegangen. Die Piratenpartei unterstützt ihn in diesem Prozess finanziell. Wir finden, dass die Störerhaftung die Anbieter offener Internetzugänge benachteiligt. Sie ist außerdem schädlich für die digitale Entwicklung unserer Gesellschaft und ein erheblicher Standortnachteil. Im Ausland bieten beispielsweise Gastwirte ihren Kunden fast immer kostenloses WLAN an. In Deutschland passiert das selten, weil man die Störerhaftung fürchtet.“

  • PIRATEN fordern Abschaffung der Störerhaftung

    Die Piratenpartei schließt sich der Kritik von Netzaktivisten, der Digitalen Gesellschaft und der Freifunk-Community am bislang vorgelegten Gesetzentwurf zur Störerhaftung an. Sie fordert die Bundesregierung auf, endlich Rechtssicherheit zu schaffen und die Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Hotspots, also die Haftung für die Betreiber von WLAN-Netzen, die ihren Zugang für die Allgemeinheit öffnen und Nutzer über diesen Zugang Rechtsverletzungen begehen, per Gesetz abzuschaffen.

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, sieht in der Störerhaftung den größten Hemmschuh für den Ausbau eines Netzes freier WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum in Deutschland:

    „Die WLAN-Störerhaftung gehört vollständig abgeschafft. Das müssen endlich auch CDU und SPD einsehen. Die Große Koalition brüstet sich stattdessen zur Zeit lediglich damit, dass ihnen mit dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes nun der ganz große Wurf in Sachen Störerhaftung gelungen und endlich Rechtssicherheit für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots geschaffen worden sei. Von Rechtssicherheit kann jedoch keine Rede sein. Der Gesetzentwurf, der sich seit Monaten in Beratung befindet, spricht davon, dass Betreiber „zumutbare Maßnahmen“ zur Sicherung des WLAN treffen müssen, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern.

    Was das genau sein soll, bleibt bestenfalls nebulös. Hierzu können Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder die Vorschaltung einer Webseite mit rechtlichen Belehrungen eingesetzt werden. Beide Forderungen sind jedoch ebenso wirkungs- wie sinnlos. Denn was den Passwortschutz angeht, bringt dieser keinen zusätzlichen Schutz, wenn jeder, der das WLAN nutzen will, auch das Passwort vom Betreiber erhalten und kennen muss.

    Was die Wirksamkeit einer Vorschaltseite betrifft, ist auch hier der Zugewinn an rechtlicher Absicherung und Wirksamkeit gleich Null. Denn der Nutzer kann auf dieser Seite sich damit einverstanden erklären, bei der Nutzung des WLAN keine Rechtsverletzungen begehen zu wollen, ohne dass ihm im Falle, dass er dennoch dagegen verstößt, für die Abgabe der falschen Erklärung rechtliche Sanktionen drohten.

    Die Störerhaftung und deren Aufrechterhaltung ist nur der Versuch, jemand in die Haftung zu nehmen, der den Rechtsverstoß nicht begangen hat, weil es aufwändiger wäre, den eigentlichen Täter zu ermitteln. Das wäre so, als würde ich den Verkäufer eines Küchenmessers dafür haften lassen, dass der Käufer eine andere Person mit diesem Messer getötet hat. Weder der Betrieb eines offenen WLAN-Hotspots noch der Verkauf von Haushaltsartikeln sind gefahrgeneigte Tätigkeiten. Daher gehört die Störerhaftung uneingeschränkt abgeschafft. Nur so kann der Aufbau freier Netze im öffentlichen Raum, wie etwa durch die Freifunk-Initiative, wirklich vorangetrieben werden. Hierdurch wird eine echte Rechtssicherheit für Betreiber geschaffen, sodass diese nicht sinnlose Maßnahmen zur Sicherung ihres WLAN treffen müssen, die sie darüber hinaus auch noch vor oft kaum zu bewältigende organisatorische und technische Herausforderungen stellen.“