Schlagwort: Netzpolitik

  • Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Europa muss frei von Massenüberwachung sein!

    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Europa muss frei von Massenüberwachung sein!

     

    In seinem heutigen Urteil [1] hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung der Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung zur Erleichterung der Strafverfolgung gekippt. Die verdachtslose Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten, mit deren Hilfe die Internetnutzung rückverfolgt werden kann, hat er zur Verfolgung schwerer Straftaten dagegen nicht beanstandet. Auch das sogenannte Quick Freeze-Verfahren wird zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen.

    Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert die Ampelkoalition auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu beenden:

    „Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. Der EuGH hat auf massiven Druck überwachungswütiger Regierungen eine IP-Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht beanstandet. Sie würde aber jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen. 

    IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. Ich rufe die Ampelkoalition dazu auf, jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Gesetz abzuschaffen und sich für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht einsetzen.“

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, schließt sich dem an:

    Massenüberwachung ist das Gegenteil dessen, was europäische Werte verkörpern. Freiheit und Demokratie verlieren ihre Bedeutung, wenn es Staaten wie Deutschland gibt, die Vorratsdaten speichern wollen. Wozu ein moderner Überwachungsstaat in der Lage ist, zeigt sich in China mehr als eindrücklich. Jeder Schritt wird überwacht, dokumentiert und auch sanktioniert von einem allmächtigen Staat, der alles kontrolliert. Das muss uns in Europa eine Warnung sein und kein Vorbild. Der EuGH hat uns dieses Mal wohl vor Schlimmerem bewahrt. Dennoch müssen wir wachsam bleiben: Die Politiker:innen, die neue Ideen zur Überwachung immer wieder einbringen, sind noch immer da. Einen dauerhaften Schutz für die Freiheit gibt es leider nicht – sie muss jedes Mal aufs Neue errungen werden.“

    Breyer weist die Forderung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) nach einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen und Kinderpornografie im Netz zurück:

    „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht. Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei (kinder-)pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%. Nach eigenen Angaben der Bundesregierung können 97% der Verdachtsmeldungen auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung nachverfolgt werden.[2]

    Als wir 2009 in Deutschland eine sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung hatten, ging die Aufklärungsquote sogar zurück, weil eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz von Anonymisierungsstrategien veranlasst, so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist. In EU-Ländern mit IP-Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote nicht höher.[3] Der richtige und überfällige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Ausbeutung wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote. Auch dass polizeiliche Durchsuchungen und Auswertungen in Verdachtsfällen oft Monate oder Jahre dauern und das BKA bekannte Missbrauchsdarstellungen im Netz stehen lässt, ist völlig inakzeptabel.“

    Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schrieb zu der Frage der IP-Vorratsdatenspeicherung in einem Gutachten wörtlich: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ Gestern sprachen sich zahlreiche Organisationen und Verbände gegen eine IP-Vorratsdatenspeicherung aus.[4]

    Auch der Koalitionsvertrag sieht eine Datenspeicherung nur anlassbezogen und mit richterlicher Anordnung vor. Neben Bundesinnenministerin Faeser (SPD) erwägt aber auch die EU-Kommission eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung von Internet-Protokolladressen und hat dazu eine Initiative angekündigt.

    Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH eine vorgelegte Rechtsfrage beantwortet. Damit ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzusetzen, dass unter Beachtung des heutigen Urteils eine eigene Entscheidung treffen wird. Die Teile des Gesetzes, die gegen die Grundrechtecharta verstoßen, dürfen in Deutschland nicht angewendet werden. Ein Entwurf für eine Neuregelung in Deutschland wird zeitnah erwartet.

    Eine 2022 veröffentlichte Meinungsumfrage [5] hat ergeben, dass 51% der Befragten in Deutschland eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt registriert wird.

     

    Basiswissen zum Thema Vorratsdatenspeicherung:

    https://www.patrick-breyer.de/vorratsdatenspeicherung/ 

    Alle Beiträge zu dem Thema:

    https://www.patrick-breyer.de/tag/vorratsdatenspeicherung/

     

    Quellen:

    [1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

    [2] dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=32

    [3] https://www.patrick-breyer.de/studie-strafverfolgung-funktioniert-ohne-vorratsdatenspeicherung/

    [4] https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf

    [5] https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/

  • Unverantwortliche Identifizierungszwang-Pläne stoppen!

    Unverantwortliche Identifizierungszwang-Pläne stoppen!

    Sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch der am Montag vorgestellte SPD-Wahlprogrammentwurf fordern eine Pflicht zur Angabe von Namen und Anschrift zur Benutzung von Messenger- und E-Mail-Diensten bzw. sozialen Medien. Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer erklärt dazu:

    „Diese Angriffe auf unsere Sicherheit im Netz sind absolut unverantwortlich: Wie ständige Datenskandale zeigen, sind unsere Identität und Privatanschrift nicht sicher in den Händen von Facebook, Google und Co. Nur Anonymität im Netz schützt wirksam vor Datenklau und Datenverlust, Stalking und Identitätsdiebstahl, Doxxing und „Todeslisten“. Besonders unverzichtbar ist das Recht auf Anonymität im Netz zum Beispiel für Frauen, Kinder, Minderheiten und gefährdete Personen, Missbrauchs- und Stalkingopfer. Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not verstummen ohne den Schutz der Anonymität. Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen. Deswegen hat sich auch das Europäische Parlament 2020 mit breiter Mehrheit zum Recht auf Anonymität bekannt. Dieses Recht muss im geplanten Digitale-Dienste-Gesetz ausdrücklich verankert werden.“

    Hintergrund:
    Breyer hat vergeblich vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Menschenrechtsgerichtshof gegen den deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt. Der Menschenrechtsgerichtshof ließ die Vereinbarkeit mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung allerdings offen.

  • Deutsches Unternehmen exportiert Staatstrojaner ohne Genehmigung: NGOs stellen Strafanzeige

    Deutsches Unternehmen exportiert Staatstrojaner ohne Genehmigung: NGOs stellen Strafanzeige

    Die Plattform für digitale Freiheitsrechte netzpolitik.org hat in Zusammenarbeit mit weiteren NGOs einen illegalen Export deutscher Überwachungssoftware aufgedeckt. Das Münchener Unternehmen FinFisher entwickelt seit Jahren Trojaner, sowie andere Spionage- und Schadsoftware für staatliche Behörden, die unter anderem an das deutsche Bundeskriminalamt verkauft werden. FinFisher-Software, wie etwa der Trojaner FinSpy, werden regelmäßig an autoritäre Staaten wie Ägypten, Venezuela und Saudi-Arabien verkauft. Seit 2015 benötigt der Export derartiger „Produkte“ allerdings eine Genehmigung der Bundesregierung.

    Gegenstand der Strafanzeige ist eine betrügerische Website für Oppositionelle in der Türkei. Die sogenannte Adalet-Website dient als Honigtopf. Sie soll Oppositionelle dazu verleiten, eine Adalet-Android-App auf ihren Smartphones zu installieren, um sich untereinander besser vernetzen zu können. Die App spioniert jedoch sämtliche Aktivitäten der Benutzer aus und sendet die Informationen mutmaßlich an den türkischen Staat. Teile des Quellcodes der Website sind praktisch identisch mit Teilen der Malware FinSpy. Da es bisher keinen bekannten Leak des vollständigen Finspy-Quellcodes gibt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich die Betreiber der Website den Code beschafft haben, ohne FinFisher dafür zu bezahlen. Die Bundesregierung hat jedoch seit 2015 keine Erlaubnis für den Export solcher Schadsoftware in die Türkei erteilt, weswegen nun das Zollkriminalamt gegen die Firma strafrechtlich ermittelt.

    Wir Piraten begrüßen diese Strafanzeige außerordentlich und hoffen auf einen schnellen und erfolgreichen Prozess. Dass deutsche Unternehmen autoritären Staaten Werkzeuge zur Unterdrückung freiheitlicher und demokratischer Bewegungen in die Hand geben, ist bereits skandalös genug. Dass dies anscheinend auch noch auf kriminellen Wegen geschieht, verurteilen wir aufs Schärfste. Durch solche fragwürdigen Dienstleistungen geraten weltweit Aktivisten in die Gefahr von Repressionen, Inhaftierungen und werden möglicherweise sogar mit Folter und Tod bedroht. Wir bedanken uns bei netzpolitik.org, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und der European Center for Constitutional and Human Rights für ihre geleiste Arbeit zur Aufdeckung dieses Skandals.

  • EU-Reform der Plattformregulierung: ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen!

    EU-Reform der Plattformregulierung: ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen!

    Die Europäische Kommission plant, die E-Commerce-Richtlinie abzuschaffen und durch ein neues „Digitale-Dienste-Gesetz“ zu ersetzen. Details sind nun durchgesickert.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, kommentiert:

    „Im schlimmsten Fall würden die Pläne der Kommission Online-Plattformen dazu zwingen, als ‚Internetpolizei‘ und ‚Internetzensoren‘ zu handeln. Sie könnten fehleranfällige Upload-Filter fördern, die das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen. Unrealistische Zeitrahmen für die Entfernung von Inhalten würden kleine und mittlere Unternehmen und nicht-kommerzielle Dienste in ihrer Existenz bedrohen. Regierungen, die unsere Online-Aktivitäten ausspähen, würden die Privatheit unserer intimsten Leidenschaften und Schwächen aushebeln.
    Im besten Fall könnten jedoch verfehlte nationale Rechtsvorschriften wie das deutsche NetzDG ersetzt und dadurch die freie Meinungsäußerung besser als bisher geschützt werden. Messengerdienste und soziale Netzwerke könnten miteinander verbunden werden, was gut für den Wettbewerb wäre und dem Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit einräumt. Das Recht, Internetdienste anonym zu nutzen, könnte erstmals auf EU-Ebene geschützt werden.

    Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde schaut der EU gerade jetzt sehr aufmerksam auf die Finger. ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen.“

    Hintergrund

    Die EU-Kommission will den Geltungsbereich der derzeitigen E-Commerce-Richtlinie ausweiten, um ein Maximum an digitalen Diensten, von ISPs über soziale Netzwerke bis hin zu Werbediensten und mehr, einzubeziehen. Sie fordert eine strengere Haftungsregelung, ähnlich denjenigen, die in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen sind. Sie will, dass automatische Filter „transparent“ und „verantwortlich“ gestaltet werden und fordert eine gemeinsame Regelung der Löschung von Online-Inhalten. Die Zusammenarbeit mit Behörden, einschließlich Polizei und Finanzämtern, durch Erleichterung des Zugangs zu Nutzerdaten ist ebenfalls Teil des vorgeschlagenen Textes. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre.

    Von Netzpolitik.org geleaktes Arbeitspapier

  • Europa zwischen digitaler Selbstbestimmung und Massenüberwachung

    Europa zwischen digitaler Selbstbestimmung und Massenüberwachung

    Schützt Europa unsere Grundrechte im Zeitalter der digitalen Revolution oder höhlt die EU sie zunehmend aus? Diese Frage diskutieren der deutsche Künstler und Netzaktivist padeluun und der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer am 12. Mai in Berlin.

    Wann: 12.05.2019 von 11:00 bis 13:00 Uhr
    Wo: ART+COM, Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin

    „Europas Datenschutzgrundverordnung und Urteile gegen Vorratsdatenspeicherung und Datenübermittlung finden weltweit Beachtung. Gleichzeitig werden aber eine biometrische Super-Datenbank und grenzüberschreitender Datenzugriff vorangetrieben, Lügendetektoren für Reisende erforscht und der Online-Datenschutz ausgebremst.
    Mit Bürgerrechtler padeluun, Mitgründer und Vorstandsmitglied von Digitalcourage e.V., möchte ich einen Blick in die Zukunft des Schutzes unserer Privatsphäre in Europa wagen.“
    Dr. Patrick Breyer.

    Die Matinée wird veranstaltet von Peira – Gesellschaft für politisches Wagnis e.V. und moderiert von Rainer Thiem.

  • Terminhinweis: Netzpolitischer Abend Spezial mit Dr. Patrick Breyer

    Terminhinweis: Netzpolitischer Abend Spezial mit Dr. Patrick Breyer

    Im Vorfeld der Europawahl lädt die Digitale Gesellschaft e.V. zu einer netzpolitischen Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien ein.
    Der Jurist Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, diskutiert mit Susanne Zels (CDU), Dr. Laura Sophie Dornheim (Grüne), Matthias Ecke (SPD), Juliane Hüttl (FDP) und Konstanze Kriese (Linke) die Digitalpolitik der Europäischen Union. Moderieren wird John Weitzmann (Digitale Gesellschaft, Wikimedia Deutschland).

    Wo: ALEX-Halle, Rudolfstraße 1-9, Berlin
    Wann: Dienstag, 16. April 19:00 – 21:00 Uhr

    „Eine falsch gestaltete digitale Revolution kann unsere Gesellschaft in einen Zensur- und Überwachungsstaat oder in einen ungebändigten Überwachungskapitalismus führen“

    erklärt Patrick Breyer.

    „Ein starker Schutz der Menschenrechte und digitale Kompetenz in Europa können aber auch die Grundlage für künftigen Wohlstand in einer offenen Gesellschaft schaffen. Bei der Europawahl kann jeder über unsere digitale Zukunft mitentscheiden.“

    Hintergrund:

    Die Digitalisierung ist eine der einschneidensten gesellschaftlichen Veränderungen unserer Zeit. Ob Urheberrechtsreform, Datenschutzgrundverordnung oder Vorratsdatenspeicherung – netzpolitische Themen prägen die Politik der EU entscheidend mit und sind oftmals stark umstritten.
    Vor diesem Hintergrund sollen anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament die netzpolitischen Agenden von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, der Linken und der Piratenpartei in einer Podiumsdiskussion mit Parteivertreterinnen und Parteivertretern erörtert werden.

    Im Fokus der Diskussion werden zwei Themengebiete stehen:
    1. Wie soll der europäische Datenschutz und die Datenökonomie der Zukunft aussehen? Welche Bilanz können wir nach einem Jahr Datenschutzgrundverordnung ziehen? Welche Ziele können mit der e-Privacy-Verordnung erreicht werden?
    2. Sollen Online-Plattformen stärker reguliert werden? Urheberrechtsverletzungen, Hate-Speech, Fake News und Terrorismus werfen die Frage auf, ob Plattformen für hochgeladene Inhalte direkt verantwortlich sein sollen. Sind Uploadfilter der richtige Weg? Welche Folgen haben Regulierungsansätze für politische Grundfreiheiten wie die freie Meinungsäußerung?

  • Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Am morgigen Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof erstmals nach Abschaffung der „Störerhaftung“ mit einem Antrag der Musikindustrie auf Abschaltung oder Schließung eines öffentlichen WLAN-Hotspots, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (Az. I ZR 53/18). Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über eine entsprechende Klage aus formalen Gründen noch nicht abschließend entschieden hatte (Az. I ZR 64/17).

    Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert.
    Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten.
    Mittlerweile hat der US-Konzern Revision eingelegt und versucht damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
    McFadden dazu:

    „Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüsselung oder Abschaltung eines absichtlich offenen WLANs zu erreichen und greift dabei auch das neue Telemediengesetz an. Wir kämpfen weiter für freie Netze und einen unkomplizierten Ausbau von Infrastruktur in Bürgerhand!“

    Der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer erklärt:

    „Solange das veraltete Urheberrecht gilt, wird die Musikindustrie uns mit Massenabmahnungen, Ausspähung von Internetnutzern und ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs gängeln. Wir PIRATEN treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Termin zur mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist der 07. März.

  • Safer Internet Day – Das Problem ist nicht der Hass im Netz

    Safer Internet Day – Das Problem ist nicht der Hass im Netz

    Der 5. Februar gilt seit mehreren Jahren als „Safer Internet Day“. Zurückgehend auf eine Initiative der Europäischen Union und des europäischen Netzwerkes der EU, INSAFE (lnternet Safety for Europe) wird heute zum mittlerweile 16. Mal dafür geworben,

    • die Sensibilität für das Thema „Sicheres Internet“ zu fördern,
    • Menschen aller Altersgruppen zu bewegen, der Sicherheit im Internet mehr Aufmerksamkeit zu schenken,
    • die öffentliche und mediale Aufmerksamkeit auf das Thema „Sicheres Internet“ zu lenken,
    • ein aktives Wirken von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Unternehmen, Initiativen, Schulen, Privatpersonen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene als Teil einer weltweiten Kampagne zu initiieren und
    • über die internationale Kooperation im Rahmen des „Safer Internet Programms“ der Europäischen Kommission zu informieren.

    Eine tolle Sache: Gibt es doch zum Thema „Sicheres Internet“ eine ganze Menge Dinge zu tun, die wir lieber Heute als Morgen erledigen sollten. Unter anderem muss sich die Politik die Frage gefallen lassen, ob ein Staatstrojaner das Internet wirklich sicherer macht.
    Das gezielte Zurückhalten von Informationen über Sicherheitslücken und damit einhergehend das Belassen dieser Lücken auf Millionen von Rechnern kann wohl kaum als eine Maßnahme gelten, die den Intentionen des Safer Internet Day gerecht wird. 2017 mit Wannacry haben viele private Anwender, aber auch Unternehmen und Institutionen schmerzhaft erfahren, was es bedeuten kann, mit einem unsicheren, weil nicht aktualisierten Betriebssystem zu arbeiten.
    Es kann und darf nicht sein, dass staatliche Behörden den Zustand „unsicheres System“ dulden und sogar zementieren wollen, um „den Terror zu bekämpfen“. Es droht viel mehr Terror, wenn Kriminelle Sicherheitslücken ausnutzen und zum Beispiel öffentliche Infrastrukturen angreifen. Auch die anlasslose Totalüberwachung aller Nutzer macht das Internet nicht sicherer.

    Der „Safer Internet Day 2019“ steht unter dem Motto „Together for a better internet“ und hat als Schwerpunktthema „HASS IM NETZ“. Dazu gibt es selbstverständlich einen schönen Hashtag #lauteralshass, um das Ganze auch in den sozialen Medien zu platzieren.

    Es klingt prima, jedoch verkennt dieses Schwerpunktthema vollkommen unser aller tatsächliche Situation und die Lebensrealität. Hass ist kein Problem des Internets, sondern ein gesellschaftliches. Das Internet ist nur das Medium, mit dem Hass transportiert wird.

    Solange wir Ausgrenzung, Intoleranz und damit auch Hass in der Gesellschaft dulden, solange wird es diese auch im Internet geben.

    Machen wir doch aus dem „Safer Internet Day“ lieber einen „Safer Society Day“ und verzichten wenigstens einen Tag lang darauf, gegen andere zu wettern, diese als weniger wert zu befinden oder als die Ursache für unsere eigenen Probleme darzustellen. Viel besser wäre es freilich, wenn wir uns dieses sozialere Verhalten über den 05. Februar 2019 hinaus bewahren könnten. Das Problem ist nicht der Hass im Netz, das Problem ist der Hass im Alltag.