Schlagwort: Netzpolitik

  • Hack-Attack – Angriff auf die Infrastruktur – Keine kritischen Anlagen über das Netz betreiben

    Gestern erfolgte ein konzentrierter Hacker-Angriff auf die US-Firma Dyn, die als eine Art „Telefonvermittlung“ im Internet agiert. Nutzer geben den Namen der Website ein und Dyn verwandelt diese Eingabe in die eigentliche numerische Adresse des einzelnen Webangebotes. Der Angriff auf diese Infrastruktur wurde nach eigenen Angaben von einer Gruppe namens „New World Hackers“ ausgeführt, die über ein Botnetz die Server von Dyn mit Millionen gleichzeitiger Anfragen (DDOS – Distributed Denial of Service) in die Knie gezwungen haben.

    Die Piratenpartei sieht im Anschluss kritischer Infrastruktur wie Kraftwerken etc. ein erhebliches Risiko und fordert, solche Anlagen nicht über das Netz zu steuern, sondern nur durch geschlossene Systeme.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    „Dieser Angriff zeigt unsere Abhängigkeit vom Internet und wie letztlich alles an einzelnen Knotenpunkten hängt. Er erinnert uns ebenfalls daran, warum wir kritische Infrastruktur nicht einfach ans Netz hängen können. Das war sicher nicht die letzte Denial-of-Service Attacke. Allerdings war das hier in der Größenordnung etwas Anderes als bekannt, da nicht eine einzelne Seite, sondern der DNS-Provider Ziel des Angriffs wurde. Wir fordern alle Betreiber kritischer Anlagen wie Atomkraftwerken und ähnlichem auf, für eine ausreichende Sicherheit zu sorgen und ihre Anlagen nicht über das Internet zu verbinden.“

  • Geheimdienstgesetz ermöglicht Massenüberwachung der Bürger

    Nach drei Jahren voller Enthüllungen über illegale Machenschaften der US-Geheimdienste und bundesdeutsche Beihilfe dazu erwartet uns nun ein neues BND-Gesetz. Dieses Gesetz ist nicht etwa dazu gedacht, die illegalen Machenschaften des Geheimdienstes zu stoppen, es soll diese im Gegenteil für die Zukunft absichern. Heute um 17:00 Uhr findet am Brandenburger Tor eine Bündnis-Protestaktion mit anschliessender Petitionsübergabe gegen das neue BND-Gesetz statt.

    Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland:

    »Die Überwachung bundesdeutscher Bürger, also das Abhören im Inland, soll mit dem neuen Gesetz legalisiert werden. Das lehnen wir ganz klar ab! Nach allen Bürgern in allen Netzen zu fischen halten wir für falsch! In Zukunft ist es dem BND erlaubt, alle Metadaten grundlos ein halbes Jahr zu speichern und dann nahtlos an die NSA weiterzugeben. Das ist ‚Big Brother-Totalüberwachung‘ und widerspricht unseren Rechten als Bürger auf Privatheit, auf private Kommunikation, Postgeheimnis etc. Wir sind dagegen! Gestern! Heute! Und Morgen!

    Ein weiterer Punkt ist die Schaffung einer vermeintlich unabhängigen vierten Kontrollinstanz der Dienste, welches von der Regierung selbst ernannt wird. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es gibt also de facto KEIN wirklich allumfassend informiertes Kontrollgremium. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, für ein wirklich effektives Kontrollgremium zu sorgen! Wir wollen allermindestens eine effektive Kontrolle der Geheimdienste!

    Wir PIRATEN rufen zum Protest gegen dieses Gesetz auf!«

  • EuGH-Urteil: PIRATEN fordern europaweites Verbot der Surfprotokollierung

    Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

    „Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

    Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

    Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

    Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!“

    Bedeutung und Auswirkungen des Urteils diskutiert Patrick Breyer heute ab 13 Uhr mit dem Leiter Digitalpolitik des Bundesverbands Digitale Wirtschaft. Ein Livestream wird auf piratenpartei.de verlinkt werden

  • EuGH entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern

    Am 19. Oktober wird das oberste EU-Gericht sein lange erwartetes Urteil über die Verfolgung und das Surfverhalten von Internetnutzern (auch Surfprotokollierung oder Tracking genannt) verkünden (Az. C-582/14). Der PIRATEN-Abgeordnete Patrick Breyer klagt gegen die Bundesregierung, weil sie – wie viele private Anbieter auch – die Nutzung ihrer Internetportale mitprotokolliert und drei Monate lang auf Vorrat speichert.

    »Dieses Urteil wird Internetgeschichte schreiben. Solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet«, begründet Breyer seine Klage. »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen und was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern tun konnten.«

    Der EU-Generalanwalt empfahl dem Gerichtshof im Mai einerseits, den Datenschutz auf die beim Surfen hinterlassenen Spuren (IP-Adressen) anzuwenden. Andererseits soll der EuGH das deutsche Telemediengesetz kippen, das eine Surfprotokollierung bisher verbietet.

    »Die EU kann nicht einerseits das Datenschutzrecht europaweit nivellieren und andererseits das Surfverhalten von Millionen von Internetnutzern ausspionieren lassen«, fordert Breyer. »Ein europaweites Verbot jeglicher Vorratsspeicherung unserer Internetnutzung ist überfällig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keine Totalaufzeichnung unseres digitalen Lebens.«

  • Happy Birthday Wikileaks! – #wikileaks10

    Die Piratenpartei Deutschland gratuliert der Enthüllungsplattform Wikileaks zum 10-jährigen Geburtstag!

    Vor genau zehn Jahren, am 4. Oktober 2006, wurde die Domain wikileaks.org registriert. Seitdem hat Wikileaks in zehn Jahren rund zehn Millionen Originaldokumente veröffentlicht und damit jedem Einzelnen die Möglichkeit gegeben, sich unabhängig zu informieren.

    Wir PIRATEN sehen darin einen wertvollen Beitrag für die Meinungs- und Pressefreiheit, die zur politischen Willensbildung in einer Demokratie unerlässlich sind.

    Was in den vergangenen zehn Jahren geleistet wurde, ist auf das Engagement von vielen Freiwilligen zurückzuführen. Einige von ihnen mussten für ihr Engagement freilich einen hohen Preis bezahlen. Während Wikileaks-Gründer Julian Assange seit vier Jahren in der Botschaft von Ecuador in London als politischer Flüchtling gegen seine Auslieferung an die USA kämpft, wurde Jeremy Hammond  für den Einbruch in das Computersystem des privaten Nachrichtendienstes „Stratfor“ und die Weitergabe der dort erbeuteten  Dokumente an Wikileaks zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Wikileaks veröffentlichte die Dokumente als „Global Intelligence Files“ ab Februar 2012 gemeinsam mit dem deutschen Medienpartner ARD.

    Besonders hart traf es die US-Soldatin Chelsea Manning für die angebliche Weitergabe der „Warlogs“, der „Diplomatic Cables“ sowie des „Collateral Murder“ Videos an Wikileaks: Sie wurde zu 35 Jahren Militärgefängnis verurteilt. Spätestens seit diesen Veröffentlichungen, mit denen Wikileaks internationale Bekanntheit erlangte, sieht sich die Organisation ständigen Angriffen durch Regierungen, Nachrichtendienste und private Sicherheitsfirmen auf ihre Infrastruktur und ihre Unterstützer ausgesetzt.

    Auch in der PIRATEN-Bewegung finden sich zahlreiche Unterstützer von Wikileaks, die davon ein Lied singen können:

    Birgitta Jónsdóttir, die isländische Parlamentsabgeordnete und spätere Fraktionsvorsitzende der isländischen Piratenpartei (Píratar) im nationalen Parlament Althing, arbeitete für WikiLeaks unter anderem an der Veröffentlichung des „Collateral Murder“ Videos. Im Zuge einer geheimen Untersuchung der US-Regierung zu der Veröffentlichung wurde der Kurznachrichtendienst Twitter dazu verurteilt, Jónsdóttirs Direktnachrichten mit anderen Unterstützern herauszugeben.

    Bis heute setzt sie sich für Chelsea Manning und andere Whistleblower ein.

    Der deutsche PIRAT Theodor Reppe registrierte bereits 2006 die Domain wikileaks.de, was sich später als nützlich erwies, um die Sperrung der Domain wikileaks.org im Dezember 2010 zu umgehen (siehe unten). Am 23.03.2009 wurde er jedoch zunächst Ziel einer Hausdurchsuchung, weil Wikileaks die geheimen Listen gesperrter Webseiten veröffentlichte, die dann auch unter wikileaks.de zu finden waren. Reppe wurde die Verbreitung von Kinderpornographie vorgeworfen, weil unter den gesperrten Internetseiten auch kinderpornografische Inhalte waren. Er ließ sich jedoch nicht einschüchtern und wurde schließlich von allen Vorwürfen freigesprochen.

    Unter ihrem Gründer und Vorsitzenden Rick Falkvinge stellte die schwedische Piratenpartei (Piratpartiet) Wikileaks im August 2010 ihre Server im „Pionen White Mountains Data Center“ zur Verfügung, um Wikileaks vor Zensurmaßnahmen zu schützen.

    „Im Gegensatz zu anderen politischen Parteien reden wir nicht nur, sondern wir handeln“ kommentierte Falkvinge die Entscheidung, die sich schon bald als goldrichtig erweisen sollte.

    Denn kurz nach der Ankündigung der Veröffentlichung von Depeschen US-amerikanischer Botschaften (auch bekannt als „Diplomatic Cables“ oder „Cablegate“) am 28. November 2010 wurde die Infrastruktur von Wikileaks durch einen Denial-of-Service-Angriff gestört. Als schließlich am 3. Dezember 2010 auch noch die Domain wikileaks.org gesperrt wurde, wich Wikileaks kurzerhand auf die von PIRATEN  bereitgestellten Domains wikileaks.ch und wikileaks.de aus.

    Der damalige Präsident der Piratenpartei Schweiz, Denis Simonet, erinnert sich:

    „Wikileaks.ch wurde ursprünglich von einem Gründungspiraten registriert. Als wir die Piratenpartei Schweiz im Jahr 2009 gründeten, stellte dieser PIRAT beim Vorstand den Antrag, dass die Piratenpartei Schweiz diesen übernimmt, um Wikileaks zu unterstützen. Wir nahmen diesen Antrag mit grosser Zustimmung an und er wurde der Piratenpartei Schweiz übertragen. Und da ich der Vorsitzende war, stand zu diesem Zeitpunkt ich als Besitzer drin. Die Unterstützung war ideologischer Natur, denn wir registrierten den Domainnamen und trugen die Nameserver von Wikileaks ein. Es war faktisch also einfach eine Art Telefonbucheintrag. Wir stellten uns klar gegen eine aktivere Unterstützung, weil wir uns als Partei und nicht als Aktivisten verstanden. Wir wollten schlicht ein Statement machen: es  ist wichtig, dass grosse Ungerechtigkeiten aufgedeckt werden und hierzu  eignet sich eine Whistleblowing-Plattform, wenn alles andere versucht wurde und es keinen anderen Weg gibt, die Ungerechtigkeit aufzudecken. Wir unterstützten also Wikileaks stellvertretend für Whistleblowing an sich.“

    In einer internationalen Aktion stellten die Piratenparteien Wikileaks anschließend redundante Infrastruktur zur Verfügung, so dass die Enthüllungen im Internet weiterhin zugänglich waren.

    Denis Simonet:
    „Wir erfuhren durch Wikileaks Ankündigung, dass wikileaks.ch neuer offizieller Zugangspunkt ist, unerwartetes internationales Interesse. Als frisch gegründete Piratenpartei waren wir damit im ersten Moment überfordert. Medienarbeit war bereits an der Tagesordnung, aber dass Al Jazeera, CNN und Bloomberg mit uns reden wollen, das war schon eine ungewohnte Situation. Es waren also viele Absprachen und Sitzungen notwendig, um sich intern, aber auch unter den Piratenparteien zu koordinieren. Es gab dann eine stundenlange Telefonkonferenz mit Vertretern verschiedener Piratenparteien und da wurde das mit der Spiegelung  besprochen. Die Schweizer PIRATEN hielten sich dabei an den Vorstandsentscheid, nicht mehr als den Domainnamen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig stellten die Schweizer PIRATEN aber einen eigenen DNS-Dienst zur Verfügung, der von allen möglichen PIRATEN unterstützt wurde. Es wäre nicht möglich gewesen, diesen Cluster tot zu kriegen, weil über 10 Server dafür hätten ausgeschaltet werden müssen. Und selbst wenn, wären Ruckzuck wieder neue Server aktiviert geworden. Wir stellten also sicher, dass Wikileaks erreichbar bleibt, komme was wolle. Die Spiegelung überließen wir auch im Sinne der Aufgabenteilung unseren Schwesterparteien. Natürlich folgten noch weitere internationale Koordinationssitzungen. Der Plan war übrigens erfolgreich: WikiLeaks war da und niemand konnte verhindern, dass es da bleibt.“

    Wenig später trafen Denis und sein damaliger stellvertreter Pascal Gloor Julian Assange zu einem Abendessen in Genf:

    „Das Gespräch war hochspannend und sehr informativ. Wir redeten über unsere Hintergründe, wir erklärten Julian und seiner Assistentin das politische System der Schweiz und gaben ihm Ratschläge, falls er in der Schweiz bleiben und Asyl beantragen will. Er erklärte seine Beweggründe hinter Wikileaks und was ihn in die Position brachte, in der er sich befand. Dabei ging es uns wiederum um Whistleblowing: wir finden es falsch, dass ein Betreiber einer solchen Plattform plötzlich um seine Unversehrtheit fürchten muss. Daher wollten wir einen kleinen Teil beitragen, zu helfen.“

    Doch, obwohl die Schweizer PIRATEN sich mit ihrem Engagement strikt im legalen Rahmen bewegten, sollte es für Denis dennoch nicht ohne Konsequenzen bleiben, denn er verlor dadurch seinen Job:

    „Ich arbeitete für eine Abteilung, deren Mandant eine große Bank war. Und da ich auf Bloomberg zitiert wurde, haben die das mitgekriegt und wollten mich nicht mehr als Mitarbeiter, der sie mitbetreut. Ich war erstmal freigestellt. Zwar ergaben weder die Risikoabwägungen noch die rechtlichen Abklärung, dass ich eine Gefahr darstelle oder was Illegales getan habe. Aber ich kündigte dann von mir aus, weil es einfach keinen Sinn macht, diesen Stress nochmal zu riskieren.“

    Rückblickend überwiegen für Ihn heute jedoch die positiven Effekte:
    „Es geht nicht nur um WikiLeaks, sondern um Plattformen dieser Art an sich. Und hier sehe ich langsame, aber positive Entwicklungen. Whistleblowing wird thematisiert und manchmal gibts sogar Vorschläge, das rechtlich zu regeln. Ich denke, wichtig ist, dass es solche Plattformen gibt und dass das Interesse am Aufdecken großer Ungerechtigkeiten als Mehrwert für die Gesellschaft anerkannt wird. Das stellt heute bereits ein weniger großes Problem dar als noch damals.“

  • PIRAT Patrick Breyer vs. EU-Kommission: EuGH fällt Grundsatzurteil über Transparenz der europäischen Justiz

    Am nächsten Montag, 26. September, verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Klage des Abgeordneten der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer aus Schleswig-Holstein gegen die EU-Kommission auf Offenlegung gerichtlicher Schriftsätze (Az. C-213/15 P): Darf die Öffentlichkeit erfahren, wie demokratisch gewählte Regierungen und private Kläger vor dem höchsten EU-Gericht agieren und argumentieren, gerade wenn Grundrechte oder wichtige Grundsatzfragen zur Entscheidung anstehen? Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage entscheidet die Große Kammer des Gerichtshofs.

    Im Februar 2016 entschied Luxemburg in erster Instanz, dass die EU-Kommission den Schriftverkehr vor Gericht nach Verfahrensabschluss offenlegen muss, dass die Parteien während eines laufenden Verfahrens aber nicht zur Weitergabe von Informationen nach außen berechtigt seien (Az. T-188/12). Mit diesem Urteil waren beide Seiten unzufrieden: Die EU-Kommission, unterstützt von Spanien und Frankreich, will mit ihrer Berufung auch eine nachträgliche Offenlegung der schriftlichen Argumentation und Anträge in EU-Gerichtsverfahren verhindern. PIRAT Breyer, unterstützt von Finnland und Schweden, will dagegen die in erster Instanz verfügte Geheimhaltungspflicht während laufender Prozesse kippen und veröffentlicht – trotz einer in erster Instanz verhängten Strafe – die im Verfahren gewechselten Schriftsätze weiter im Internet.

    Kläger Breyer, der bis zu seiner Wahl in den Landtag selbst als Richter tätig war, erklärt: „Es geht in diesem Grundsatzprozess nicht nur um die Transparenz der EU-Justiz als europäisches Verfassungsgericht, sondern um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen. Sollen Presse und Öffentlichkeit in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger künftig vor vollendete Tatsachen gestellt werden? Keine Berichterstattung, bis die mündliche Verhandlung den Prozess abschließt? Meine Überzeugung ist, dass Entscheidungen des obersten EU-Gerichts nicht zu Geheimverfahren werden dürfen! Gerichtsverfahren ›unabhängig von jedem äußeren Einfluss‹ führen zu wollen, widerspricht dem Grundgedanken der demokratischen Kontrolle und der Pressefreiheit.“

    Mit seiner Klage will Breyer erfahren, mit welchen Argumenten vor einigen Jahren um Österreichs Pflicht zur Umsetzung der später gekippten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gerungen wurde. Für Aufsehen sorgte das Verfahren, als die EU-Kommission von Kläger Breyer erfolglos verlangte, seine Klageschrift und ihre Klageerwiderung wieder aus dem Internet zu löschen.

    Weitere Informationen und Verfahrensdokumentation: http://www.patrick-breyer.de/?p=561245

  • Geheimbericht zum BND: Das Kanzleramt hat beim BND total versagt!

    Dem Bundesnachrichtendienst wird in heutigen Presseberichten vorgeworfen, widerrechtlich personenbezogene Daten erhoben und weiterverwendet zu haben. Die Datenschutzbeauftragte des Bundes, Andrea Voßhoff, wirft dem BND in einem geheimen Prüfbericht schwerwiegende Gesetzesbrüche vor. Er habe ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet, schreibt Voßhoff.

    In ihrem Gutachten listet sie zwölf Rechtsverstöße in sieben Arbeitsfeldern auf. Die Gesetzesverstöße wögen nach Voßhoffs Ansicht so schwer, dass der BND weite Teile seiner Arbeit in der Überwachungsstation Bad Aibling einstellen müsse. „Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen“, heißt es demnach in Voßhoffs geheim gehaltenen Gutachten.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Das Bundeskanzleramt hat sich durch Unterlassung jeglicher Kontrolle hier ganz klar schuldig gemacht. Es ist völlig unmöglich, dass die Bundesregierung vor reihenweisen Verstößen gegen Gesetze die Augen verschließt und nicht deutlich dagegen Stellung bezieht. Wir fordern bis zum Abstellen dieser Mängel die sofortige Schließung von Bad Aibling und eine juristische wie politische Untersuchung der Vorgänge, einschließlich der Verantwortlichen im Bundeskanzleramt.

    Unsere Juristen werden die Möglichkeit einer Klage prüfen, nachdem zu erwarten ist, dass das Bundeskanzleramt – wie schon bei der NSA- Affäre – nicht freiwillig eine Aufklärung unterstützen wird. Das Bundeskanzleramt als Geheimdienstkontrolleur hat in Bezug auf die rechtswidrigen Vorgänge beim BND total versagt. Die BND-Reform muss sofort gestoppt werden!«

  • PIRATEN-EU-Abgeordnete Julia Reda zum geleakten Vorentwurf der EU-Urheberrechtsreform

    PIRATEN-EU-Abgeordnete Julia Reda zum geleakten Vorentwurf der EU-Urheberrechtsreform

    Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Sprecherin der Fraktion zur digitalen Agenda und zur Urheberrechtsreform, kommentiert:

    »Dieser Entwurf bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen: Kommissar Oettinger hat bei der Urheberrechtsreform der Verlags-, Film- und Musikindustrie das Ruder überlassen. Anstatt den 15 Jahre alten EU-Rahmen zum Urheberrecht endlich auf den Stand der Zeit zu bringen, hindern Oettingers Pläne die traditionellen Industriezweige nun effektiv daran, endlich die Chancen der Digitalisierung zu ergreifen. Dies wird ihnen langfristig nicht nur auf die Füße fallen, es hat auch dramatische Folgen für die Meinungsfreiheit im Internet, die Innovationsfähigkeit europäischer Start-ups und nicht zuletzt für das Ideal eines Europas ohne digitale Grenzen.

    Das europaweite Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird in seiner aktuellen Entwurfsform selbst das Teilen eines zwanzig Jahre alten Zeitungsartikels verbieten und damit das Recht der Europäerinnen und Europäer auf freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Informationen einschränken. Sein Plan, Internetplattformen zu verpflichten, die hochgeladenen Inhalte aller Nutzerinnen und Nutzer nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen, ist der Todesstoß für jegliche europäische Konkurrenz zu YouTube und Facebook.

    Kommissar Oettinger scheint niemandem außer den Rechteinhaberinnen und Rechthabern zugehört zu haben. Trotz starken öffentlichen Interesses gibt es keine Vorschläge zur Panoramafreiheit – dem Recht, Bilder von öffentlichen Gebäuden zu nutzen, wenn diese Bauten noch urheberrechtlich geschützt sind – und keine Änderungen zur diskriminierenden Praxis des Geoblockings, trotz der Aufforderung vom Vizepräsident der Kommission Andrus Ansip, es abzuschaffen.

    Dies ist kein Urheberrecht, das zum digitalen Zeitalter passt. Es ist ein Urheberrecht, das europäische Internetnutzerinnen und -nutzer ausbremst und europäischen Start-ups Steine in den Weg legt. Wenn dies das beste ist, was unser Digitalkommissar nach jahrelangen Vorbereitungen und Debatten vorlegen kann, ist er nicht die richtige Person für seinen Posten.«