Schlagwort: Netzwerkdurchsetzungsgesetz

  • Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – PIRATEN bleiben bei ihrem klaren „Nein!“

    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – PIRATEN bleiben bei ihrem klaren „Nein!“

    CDU, CSU und SPD loben das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) in den höchsten Tönen; das ist nicht neu. Schließlich hatten sie es seinerzeit in schöner Harmonie gemeinsam beschlossen. Dass es dabei trotz aller bisheriger Kritik keinerlei Umdenken zu geben scheint, hat die Justizministerin im August diesen Jahres nochmals eindrucksvoll untermauert.

    „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass strafbare Hassbotschaften im Netz von den sozialen Netzwerken gelöscht werden müssen. Bis Ende des Jahres werden wir hierzu weitere Vorschläge unterbreiten. Gleichzeitig brauchen wir eine konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz“, so Bundesjustizministerin Lambrecht im Spiegel vom 31. August dieses Jahres.

    Dass sich nun die Grünen auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz am Samstag ebenfalls ganz offen für das NetzDG aussprechen, kann mittlerweile nicht mehr überraschen: Die damalige Kritik der Grünen richtete sich nicht gegen die Einführung des Gesetzes selbst, sondern lediglich gegen bestimmte einzelne Formulierungen. Der Beschluss ist daher nur die logische Konsequenz aus dem weiteren Abrücken der Grünen von elementaren Bürgerrechten.

    Auch wir PIRATEN stellen uns konsequent gegen Hass und Hetze. Ganz egal, ob dies im „normalen Leben“ stattfindet oder in sozialen Netzwerken. Sofern dadurch Straftatbestände erfüllt werden, sind diese selbstverständlich durch die Judikative mit aller gebotenen Härte des Rechtsrahmens zu verfolgen. Im Gegensatz zu den anderen Parteien sind wir aber nach wie vor davon überzeugt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz keinen sinnvollen Beitrag zur Verminderung von Hetze leisten kann oder wird. Vielmehr sind die mit diesem Gesetz verbundenen Gefahren für die Meinungsfreiheit ein nicht zu tolerierender Eingriff in die Grundrechte.

    Bereits 2017 haben wir vor der Einführung dieses Gesetzes ausdrücklich gewarnt. Ganz egal, wie nun versucht wird, das NetzDG positiv darzustellen: Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung sind weiterhin gegeben.

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte „Digitaler Wandel“ der Piratenpartei Deutschland, formuliert punktgenau:

    „Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber immer unter Beachtung der Freiheitsrechte, die uns das Grundgesetz garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmen – egal mit welcher blumigen Begründung.“

    „Ein Gesetz, das Plattformen nahelegt, vermeintlich strafbare Meinungen voreilig zu löschen, ohne gleichzeitig auch das Löschen erlaubter Inhalte zu sanktionieren, führt zu einem asymmetrischen Anreiz der Plattformbetreiber. Dies wird eine Selbstzensur zur Konsequenz haben, die nur noch Mainstream-Meinungen zulässt. Diese Art von Unterdrückung strittiger Kommentare ist auf jeden Fall zu vermeiden,“

    ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    Unsere konkreten Forderungen werden wir daher aufrecht erhalten:

    • Eine personell besser ausgestattete und geschulte Justiz
    • Forcierung der Besteuerung großer internationaler Social-Media-Plattformen
    • Verpflichtung von großen Social-Media-Betreibern zur Veröffentlichung der Algorithmen, die zur Suche nach strafbaren Aussagen und zur Ermittlung der Täter dienen
    • Zusatz „Digitale Netzwerke“ muss im § 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert werden
    • Keine asymmetrischen Anreizstrukturen, die zu Overblocking führen

    Wir PIRATEN stehen zu unserem Wort und werden auch weiterhin konsequent für den Schutz der Grundrechte eintreten.

  • Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!

    Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!

    Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag trotz massiver Kritik das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) positiv abgestimmt. Die Piratenpartei Deutschland lehnt den eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken entschieden ab. Das Gesetzesvorhaben wurde bereits ausführlich von uns kommentiert.

    Das NetzDG sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

    „Die Herangehensweise von Heiko Maas und der Bundesregierung ist falsch. Es gibt bereits Gesetze gegen Hass im Netz, die aber aufgrund mangelnder Sachkenntnisse der Justiz zu Fragen des Medienrechts und der IT nicht umgesetzt werden können. Die Piraten fordern deshalb mehr und kompetenter geschultes Personal, das anhand transparenter, demokratisch legitimierter Regeln darüber entscheidet, welche Aussagen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und welche strafbar sind. Der einzige gangbare Weg ist der Richtervorbehalt!“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender und Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl

    Maas setze in dieser Frage allein auf die Mitwirkung international tätiger Unternehmen wie Facebook. Schiffer: „Diese kann schon deshalb nicht funktionieren, weil diese Unternehmen nicht dem deutschen Recht unterliegen. Außerdem übersieht Herr Mass ganz offensichtlich, dass seine Vorstellungen völlig inkompatibel zu den wirtschaftlichen Interessen dieser Unternehmen sind. Das Problem muss global betrachtet und gemeinsam diskutiert werden. Es gibt viele Möglichkeiten, dem Hass im Internet zu begegnen. Über die Privatwirtschaft organisierte Zensur ist keine davon. Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung und überflüssig wie ein Kropf.“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung, ergänzt:

    „Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit kämpfen und gekämpft haben. Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfungen durch private Zensur zu ersetzen. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten müssen stets mit der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden. Dies darf nicht den Diensteanbietern überlassen werden, sondern ist im Streitfall Sache der Gerichte.“

    Konkrete Forderungen der Piratenpartei Deutschland

    Aus dem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017

    Wir PIRATEN setzen uns für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1 GG um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

    Quellen:

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  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz

    „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ ist der Name für einen Gesetzesentwurf, mit dem Heiko Maas meint, ungezogenen Menschen den Hintern versohlen zu dürfen. Was er dabei übersieht: Meinungsäußerung ist nicht immer sachlich, Auseinandersetzung ist oft hitzig und Menschlichkeit ist nicht regulierbar.

    Wenn alles sitzenbliebe,
    Was wir in Hass und Liebe
    So voneinander schwatzen;
    Wenn Lügen Haare wären,
    Wir wären rauh wie Bären
    Und hätten keine Glatzen.
    (Wilhelm Busch)

    Herr Maas meint, er könne mit einem wahrhaft dummen Gesetz wieder gut machen, was gesellschaftlich über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren, unter anderem auch von Mitgliedern unserer wunderbaren Bundesregierung, vorzuleben versäumt wurde: Anstand.

    Das ist das hehre Ziel, das mit diesem Gesetz verfolgt werden soll – zumindest, wenn wir die angegebenen Absichten unterstellen. Herausgekommen ist dabei eine Art „solange du deine Füße unter meinem Tisch hast, benimmst du dich, wie ich es dir sage“-Pamphlet, das letztlich niemandem helfen wird. Denn der Staat ist weder eine gute Mutter noch ein gestrenger Vater und er darf das auch nicht sein.

    Menschen dürfen subjektiv sein, Menschen dürfen sagen, was sie denken, auch wenn es noch so dumm ist; Menschen dürfen sich auch hitzig auseinandersetzen, kurzum:
    Menschen dürfen emotional sein. Der Staat darf das nicht und auch die Gesetzgebung nicht. Auch wenn dieses Gesetz (das man eigentlich kaum so nennen kann) hier dürre Worte verwendet, ist es ein sehr emotionales Pamphlet. Es soll dafür sorgen, dass das Strafgesetz ohne jegliche rechtliche Untersuchung Anwendung findet; es soll dafür sorgen, dass Menschen, die sich in der Hitze der Auseinandersetzung inadäquat ausgedrückt haben, staatlicherseits ohne Antrag bestraft werden.

    Die Grünen, namentlich Frau Künast, Herr von Notz und Herr Janecek möchten gern noch einen Schritt weiter gehen und auch nicht Strafbares mit diesem Gesetz unter Strafe stellen. Die bösen Kinder sollen lernen, sich zu zügeln und wenn nicht, dann werden sie bestraft – oder der Anbieter, der ihnen ihr schlechtes Benehmen möglich macht. So oder ähnlich stellt man sich das wohl vor.

    In all diesen Auswüchsen zeigt sich der extreme Mangel an Erfahrung unserer Politiker im Umgang mit dem Internet im Allgemeinen und schriftlicher Kommunikation im Besonderen. Sie versuchen, schlicht eine Art Prügelstrafe einzuführen, entweder für ungezogene Menschen oder für zu lasche Anbieter, denen hier eine Art Elternfunktion aufoktroyiert werden soll. Dabei liegt das Problem eben nicht im Netz, es liegt im realen Leben da draußen.

    Es liegt in denjenigen Elternhäusern, in denen für Erziehung keine Zeit und keine Kraft bleibt; es liegt in denjenigen Schulen, in denen nur Wissen vermittelt wird, aber bedauerlicherweise nur wenig Bildung; es liegt in einer Gesellschaft, die das Erbarmen des Hammers hat, der auf den Amboss trifft, in der Schwächen ebensowenig vorkommen dürfen wie Mayonnaiseflecken auf der Krawatte. Einer Gesellschaft, die derart steril geworden ist, dass sie mit Streit, Zank, Auseinandersetzung, Diskurs und Diskussion überhaupt nicht mehr umgehen kann. Einer Gesellschaft, die kein Gefühl mehr aufbringt für Schwächere, die neidvoll auf die Vorteile derer schielt, die Hilfe bitter nötig haben – und beispielsweise alten Menschen in Pflegeheimen noch nicht einmal gönnt, zumindest ausreichend versorgt zu werden.

    Was das Eine mit dem Anderen zu tun hat?
    Alles. Denn Menschen, die nicht gelernt haben, zurückzustecken, weil jemand anderes gerade bedürftiger ist als sie, die ellenbogenschwingend nehmen, was sie für das ihre halten und zynisch genug sind, Altenpflegern vorzuhalten, dass sie ja auch einen lukrativeren Beruf hätten ergreifen können, sind die, die auch im Internet schriftlich niederlegen, was sie sonst mit Bierschaum vor dem Mund ihren Stammtischbrüdern entgegenpöbeln würden. Wir kennen diese Typen alle. Wir wissen auch, dass es Mobbing nicht erst seit der Einführung dieses Wortes gibt. Wir wissen, dass Menschen Menschen sind, dass sie sich danebenbenehmen können und dass sie ausgesprochen grausam werden können.

    Wer aber Grausamkeit belohnt, wer Ellenbogenverhalten fördert, wer schon in frühester Kindheit Einzelkämpfertum statt Zusammenhalt lehrt und dafür sorgt, dass jeder Erstklässler schon weiß, dass er sein Wissen am besten für sich behält, statt es zu teilen, weil das die besseren Noten für ihn gibt – der hat versagt. Dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist die Schriftform für dieses Versagen und die Forderung der Grünen ist nichts anderes als eine Bankrotterklärung.

    Wann bekommen wir eigentlich mal ein Gesetz zur Förderung von Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit? Zur Förderung von Bürgerprojekten? Zur Unterstützung von gemeinschaftlichen Aktivitäten? Es gibt so vieles, was man als Gemeinschaft tun kann und dabei lernen, sich wieder näher zu kommen, sozialverträglich zu kommunizieren und wirklich eine Gemeinschaft zu sein. Aber das wäre natürlich blöd für die regierende Kaste. Die müsste dann nämlich tatsächlich mal unter Beweis stellen, dass sie das Vertrauen dieser Gesellschaft wert sind – und das könnte dann doch eher schwierig werden.

  • PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist…

    PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist…

    Wenn es nach dem neuen Gesetzesentwurf von Justiziminister Heiko Maas geht, werden in Deutschland schon bald „verfassungsfeindliche Verunglimpfungen“ oder „landesverräterische Fälschungen“ innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Das geht aus dem Referentenentwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ hervor, der zur Notifizierung an die EU geschickt wurde und den die PIRATEN bereits in seiner alten Fassung kommentierten.  Auch Heise.de und Netzpolitik.org äußerten sich in Beiträgen dazu.  Die PIRATEN warnen davor, dass durch das neue Gesetz die nach dem Grundgesetz für alle Menschen verbriefte freie Meinungsäußerung ausgehebelt werden könnte.

    „Anonymität ist ein wichtiger Schutz und keine Waffe. Dies betrifft Journalisten genauso wie Menschenrechtsaktivisten. Wer sich gegen Unrecht engagiert und seine Identität nicht mehr wirksam schützen kann, ist somit Racheaktionen unmittelbar ausgeliefert. Eine freie Meinungsäußerung wird faktisch unmöglich. Wir bleiben wachsam und werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten“,

    so Patrick Schiffer, NRW-Spitzenkandidat und Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Uns PIRATEN kommt die Diskussion um erweiterte Kontrollmaßnahmen im Netz sehr bekannt vor“,

    betont Schiffer. Im Frühjahr 2009 gab es bereits die Initiative, in das Angebot und die Bereitstellung von Inhalten im Internet einzugreifen. Durch das Zugangserschwerungsgesetz sollten Internetseiten gesperrt und dabei geheime Sperrlisten unter Verwaltung des BKA und ohne richterliche Kontrolle verwendet werden. Die jetzige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen verdiente sich durch ihre Initiative damit den seitdem weithin bekannten Spitznamen „Zensursula“.

    Fotokollage von @xwolf aus dem MemBild Zensursula (2009) und Heiko Maas von Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0

    Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl, fordert: „Unsere Gesellschaft benötigt einen Raum, in dem ein offener Diskurs stattfinden kann. Mit dem Gesetz überträgt der Staat hoheitliche Aufaben auf privatrechtliche Unternehmen und schafft ein zunehmend engmaschigeres Netz an Überwachungsmaßnahmen. In der Hoffnung, dass in der Fülle der Gesetzesanträge zum Ende der Legislaturperiode der Bürger müde ist und nicht jeden Antrag geeignet kommentieren und kritisieren kann, werden hier die Bürgerrechte gezielt weiter ausgehöhlt.“

    „Jetzt geht es wieder um den selben Inhalt und mit derselben Zielsetzung, die Mittel sind jedoch andere. Anstelle des Staates sollen nun privatwirtschaftliche Unternehmen als Kontrollinstanz herhalten. Das Problem, das uns PIRATEN im Kern daran stört, ist der Aufbau einer Infrastruktur, die unzweifelhaft zum Zweck der Zensur eingesetzt wird. Wenn diese zusätzlich durch eine Klarnamenspflicht bei den zu regulierenden Netzwerken ergänzt wird, sind nicht nur dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, sondern es wird willkürliche Inhaltskontrolle und Überwachung nicht nur legitimiert, sondern sogar zum Normalzustand erhoben, so Schiffer.

    Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin für die Piraten in Leipzig und Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2017, die schon bei der großen von den PIRATEN angestoßenen Protestwelle im Jahr 2009 dabei war, kritisiert: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung alle paar Jahre mit wechselnden Begründungen und fadenscheinigen Vorwänden versucht, eine Zensur-Infrastruktur im freien Internet zu etablieren. Bereits 2009 haben Zehntausende diesem Vorhaben eine klare Absage erteilt, und wir werden dies auch in diesem Jahr mit Nachdruck und aller Konsequenz tun.“

    Zum Hintergrund:

    Was neu ist im Gesetzesentwurf: Ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ist Teil des aktuellen Entwurfs. Interessant dabei: Bisher ist im §14(2) TMG die Auskunft nur „Auf Anordnung der zuständigen Stellen“ zu erteilen.  Zwar wird im Entwurf festgelegt, dass „durch die Benennung eines Ansprechpartners daher keine zusätzlichen Auskunftspflichten begründet werden.“ Doch genau dies soll nun geändert werden. So heißt es im Entwurf im Abschnitt zur Änderung des Telemediengesetzes: „Aus Sicht der Bundesregierung bestehen grundsätzlich keine Einwände dagegen, die Auskunftserteilung auf weitere Fälle zu erweitern. Denkbar wäre dabei eine Erweiterung nicht nur im Hinblick auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern auf alle sonstigen absoluten Rechte.“ Zusätzlich wird ausgeführt, dass durch die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung dafür gesorgt würde, dass „…bereits mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ein durchsetzbarer Auskunftsanspruch des Opfers gegenüber sozialen Netzwerken bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Verletzungen anderer absolut geschützter Rechte.“ bestehe. Es ist also bereits jetzt klar erkennbar, wo die Reise hin gehen soll.