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  • PIRATEN veröffentlichen Übersicht zu Polizeigesetzen

    PIRATEN veröffentlichen Übersicht zu Polizeigesetzen

    Die Piratenpartei veröffentlicht eine Website mit einer bundesweiten Übersicht zu den Polizeigesetzen der Länder. Die Seite fasst bundesweit Informationen zu vorhandenen Befugnissen der Polizei zusammen und zeigt geplante Verschärfungen.

    „Unsere Freiheitsrechte werden immer weiter eingeschränkt, das können wir nicht einfach so hinnehmen. Mit dem Polizeiaufgabengesetz in Bayern ist 2018 das härteste Polizeigesetz in Deutschland beschlossen worden,“

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    „Der Einsatz von Kriegswaffen oder auch eine unendlich verlängerbare Präventivhaft sind Befugnisse, die wir nicht dulden dürfen und die mit unserem Verständnis einer freiheitlichen Demokratie schwer in Einklang zu bringen sind. Wer an solche Maßnahmen denkt, der hat eher Länder wie die Türkei oder Venezuela vor Augen, als die Bundesrepublik und das Miteinander in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten.“

    Die Entwicklung der Seite wurde im Landesverband Baden-Württemberg realisiert.

    „In vielen Bundesländern stehen Verschärfungen der Polizeigesetze an oder sind gar schon beschlossen,“

    kommentiert Borys Sobieski, Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, der die Entwicklung der Seite angestoßen hat.

    „Die Übersicht zu behalten fällt schon uns als themenaffine Partei schwer, wie muss das erst Personen ergehen, die sich nicht permanent mit diesem Thema beschäftigen? Mit dieser Seite ermöglichen wir es jedem, die Befugnisse und Verschärfungen nachzuvollziehen.“

    Alexander Ebhart, Entwickler der Seite und Pressesprecher des baden-württembergischen Landesverbands, ergänzt:

    „Die Seite bietet schnell einen Überblick über die Polizeigesetze der Länder und für interessierte Besucher auch weiterführende Verlinkungen. So kann sich jeder ein eigenes Bild machen. Von der Technik her ist die Seite so simpel wie möglich gehalten, es werden auch keine externen Inhalte geladen oder gar Tracking-Tools verwendet. Der Quellcode ist auf GitHub frei einsehbar.“

  • PIRATEN demonstrieren gegen die Verschärfung der Polizeigesetze

    PIRATEN demonstrieren gegen die Verschärfung der Polizeigesetze

    Am kommenden Samstag demonstrieren PIRATEN in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gegen die neuen Polizeigesetze in den Ländern.

    In Düsseldorf gehen die PIRATEN NRW gemeinsam mit allen Unterstützern des Bündnisses „Polizeigesetz NRW stoppen“ auf die Straße.

    wann: 08. Dezember ab 13:00 Uhr
    wo: DGB Haus in Düsseldorf, Friedrich-Ebert-Str. 34

    Bereits im Juli demonstrierten über 20.000 Menschen in der Landeshauptstadt gegen die geplanten Verschärfungen der schwarz-gelben Regierung. Die von Innenminister Reul versprochenen Verbesserungen beinhalten nach wie vor die Überwachung von Handys und Laptops mit Trojaner-Software, Schleierfahndung und permanente Überwachung im öffentlichen Raum, Taser-Einsatz, Kontaktverbote, Hausarrest und wochenlanges Einsperren ohne Rechtsbeistand, nur auf Grund von Vermutungen.

    Auch in Niedersachsen wurde die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes verschoben – aufgrund der massiven Bedenken des juristischen Dienstes des Landtages, der weite Teile des Gesetzes als verfassungsrechtlich problematisch oder gar verfassungswidrig einstuft. Hier waren es rund 15.000 Kämpfer für die Freiheit, die sich vor drei Monaten in Hannover versammelten. Die Probleme sind ausgesprochen ähnlich zum NRW-Gesetz, man könnte sagen, die Regierenden haben voneinander abgeschrieben.
    Deshalb ruft das „Bündnis #noNPOG – Nein zum niedersächsischen Polizeigesetz“ zu einer weiteren Großdemonstration in Hannover auf.

    wann: 08. Dezember ab 13:00 Uhr
    wo: Opernplatz, Hannover

    Die Piratenpartei tritt seit ihrer Gründung als Verteidigerin der Grundrechte auf. Mit unseren fortgesetzten Aufrufen, gegen die in vielen Bundesländern verschärften Polizeigesetze zu demonstrieren, verteidigen wir gemeinsam in Bündnissen mit vielen anderen Organisationen unsere Freiheit gegen Gesetzentwürfe, die unter dem Deckmantel der „Terrorismusgefahr“ weitreichende Einschnitte in die Grundrechte vorsehen.

    Weitergehende Informationen:
    Bündnisseite Polizeigesetz NRW stoppen: https://polizeigesetz-nrw-stoppen.de/
    Bündnisseite #noNPOG – Nein zum niedersächsischen Polizeigesetz: https://nonpog.de/

  • PIRATEN starten Petition gegen Polizeigesetz Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg hat eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands – und die CDU möchte es noch weiter verschärfen. Bereits jetzt dürfen intelligente Videoüberwachung sowie Telekommunikationsüberwachung durch Trojaner eingesetzt werden. Innenminister Strobl will dies noch um Online-Durchsuchung und Unendlichkeitshaft ergänzen.
    PIRATEN fordern: Keine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes! Rücknahme der Änderungen aus der Verschärfung 2017!

    Petition unterzeichnen

    Die Piratenpartei Baden-Württemberg kritisiert die Landesregierung für das 2017 eingeführte Polizeigesetz, sowie die geplante Verschärfung und der damit verbundenen weiteren Aushöhlung der Grundrechte. Die Piraten verlangen nun einen Richtungswechsel der Landesregierung, wollen die geplanten Änderungen kippen und das Polizeigesetz rückabwickeln. Für diese Zwecke haben sie unter www.bw-trojaner.de eine entsprechende Petition gestartet. Mit einem passenden Video soll die Problematik verständlich erläutert werden.

    „Die drei großen Probleme sind die sogenannte ‚Intelligente Videoüberwachung‘, der Einsatz von Trojanern und die verdachtsbasierte Inhaftierung. Diese tiefen Grundrechtseingriffe sorgen für ein nie dagewesenes Ausmaß der Überwachung!“Michael Knödler, Landesvorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg.

    Bereits im aktuellen Polizeigesetz ist die Überwachung der Telekommunikation verankert, ein neuer Entwurf aus dem Innenministerium beinhaltet jetzt auch die Erweiterung auf die Online-Durchsuchung.

    „So darf nicht mehr nur die laufende Kommunikation mitgelesen werden, sondern auch alle dauerhaft auf dem Gerät gespeicherten Daten . Hierfür werden Sicherheitslücken der Hersteller gezielt ausgenutzt, um ein Schadprogramm einzuschleusen. Der Staat informiert die Hersteller nicht über Probleme und geht so das Risiko ein, anderen Schadprogrammen ebenfalls den Weg in das System zu ebnen,“ führt Knödler genauer aus.

    Der Innenminister plant weiterhin, auch die intelligente Videoüberwachung auszubauen und flächendeckend einzusetzen. Wie kürzlich erst berichtet, wird in Baden-Württemberg Mannheim hierbei als Pilotprojekt dienen.

    „Ein Algorithmus wird nach den Wünschen Strobls zukünftig verdächtige Personen automatisch erfassen, markieren und unter Beobachtung setzen. Das ist ein massiver Eingriff in unsere Freiheit, denn die vollautomatischen Systeme werden kein Auge mehr von einem lassen, wenn sie nur einen Ansatz an Verdacht erkennen.“

    Die Fehleranfälligkeit solcher Analysen zeigte sich bereits bei einem Test am Berliner Südkreuz. Erkennungsraten von 20% und Fehlalarme von 0,1% führen zu tausenden falschen Verdächtigungen und nicht erkannten Personen bei flächendeckendem Ausbau. Die großflächige Videoüberwachung lehnt die Piratenpartei schon seit ihrer Gründung ab, eine angeblich intelligente Auswertung dieser Aufnahmen verschärft die Problematik aber ungemein .

    Zusammenfassend zeigt sich der Gesetzentwurf laut der Piratenpartei nicht nur als Angriff auf die Grundrechte der Bürger, sondern auch als Versagen der Politiker, uns vor eben diesen Angriffen zu schützen.

    „Wir überlassen dem Staat das Gewaltmonopol, damit er uns schützt, und nicht unsere Freiheit durch pauschale Überwachung einschränkt. Genausowenig sorgt der Staat für unsere Sicherheit, wenn er Sicherheitslücken in unseren elektronischen Systemen nicht schließt, sondern sogar absichtlich Löcher in unserer digitalen Infrastruktur offenhält. Das ist nicht nur für uns privat ein Risiko, sondern auch für Verkehrsbetriebe, Stadtwerke und Krankenhäuser, wo es um Menschenleben geht. Wir fordern daher die Regierung auf, unsere Grundrechte nicht weiter zu beschneiden. Wir verurteilen dies aufs schärfste. Sollte es tatsächlich zu einer Ausweitung des Maßnahmenkatalogs kommen, so werden wir eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht veranlassen“Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei

    Weitergehende Informationen

  • Grundrechte nicht nur schonen, sondern konsequent wahren

    Grundrechte nicht nur schonen, sondern konsequent wahren

    Die Piratenpartei tritt seit ihrer Gründung als Verteidigerin der Grundrechte auf. Mit unseren fortgesetzten Aufrufen, gegen die in vielen Bundesländern verschärften Polizeigesetze zu demonstrieren, verteidigen wir gemeinsam mit vielen anderen Organisationen unsere Freiheit gegen einen Gesetzentwurf, der weitreichende Einschnitte in die Grundrechte vorsieht. Unter dem Deckmantel der Gefahren des Terrorismus sollen die Befugnisse der Polizei massiv ausgeweitet werden. Am Beispiel Brandenburgs: zur Abstimmung steht hier ein Gesetzentwurf mit einer Fülle an Grundrechtseingriffen, um das uns manch autoritäres Regime beneiden würde.

    Für uns Piraten fangen die Probleme bereits bei der Begriffsdefinition an. So sollen die neuen Befugnisse greifen, „wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen“ oder „das individuelle Verhalten die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet“, dass eine Person „innerhalb eines übersehbaren Zeitraums“ eine terroristische Straftat begehen wird. Unbestimmter kann ein Rechtsbegriff kaum sein. Es droht eine immer weitreichendere Vorverlagerung polizeilicher Maßnahmen.

    Aus dieser Begriffsbestimmung abgeleitet werden Maßnahmen wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Quellen-TKÜ). Dies bedeutet nichts Anderes, als das Infizieren von Geräten mit dem Ziel, Sicherheitsmaßnahmen unbrauchbar zu machen und private Kommunikation zu überwachen. Diese Kommunikationsüberwachung bringt aber keine Sicherheit sondern das Gegenteil davon: Sicherheitslücken, von denen niemand garantieren kann, dass sie nicht auch von Kriminellen ausgenutzt werden können.

    Diese Maßnahmen erstrecken sich auch auf sogenannte Kontakt- oder Begleitpersonen. Das Prinzip lautet: ich kenne jemanden, der jemanden kennt, der der Vorbereitung einer terroristischen Straftat verdächtigt wird. In einer zunehmend vernetzten Welt kennt aber jeder jeden über ein paar Ecken. Und schon ist der eigene Gefährderstatus nur eine flüchtige Bekanntschaft weit entfernt.

    Das sind Maßnahmen, die man so bisher nur aus den Erzählungen von Opfern des SED-Regimes kennt. Aus deren persönlichen Erzählungen und Stasi-Unterlagen weiß man, was passieren kann, wenn die Trennung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse zunehmend verwischt. Nicht auszudenken, was möglich wird, wenn diese Werkzeuge erst einmal in die falschen Hände geraten.

    Dabei wächst die tatsächliche Sicherheit nicht mit immer weitreichenderen Befugnissen. Keiner von uns kennt die Geschichte von der mutigen Überwachungskamera, die sich im Angesicht der drohenden Gefahr schützend zwischen Opfer und Angreifer warf.

    Selbst wenn wir immer krassere weitreichendere Befugnisse bis hin zu gezielten Tötungen von Verdächtigen beschließen würden: wo kein Polizist mehr ist, bleiben dessen Handlungsfreiheiten wirkungslos. Mit 8.000 Beamten verfügt die Brandenburger Polizei heute über so wenig Personal wie noch nie seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Der eingesparte Polizist kommt auch durch neue Befugnisse nicht schneller zum Ort des Verbrechens.

    Ein Beispiel dafür ist die Schleierfahndung. Diese soll mit dem neuen Gesetzentwurf ausgeweitet werden, obwohl die dafür notwendigen Ressourcen gar nicht vorhanden sind. Sie ist bereits heute im Grenzgebiet möglich, wird aber mangels Personal höchstens lückenhaft durchgeführt.

    Ebenso wenig hilft es, immer höhere Datenberge anzuhäufen, in denen die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen gesucht werden muss. Wie häufig haben wir in der letzten Zeit gehört: „Der Täter war der Polizei bekannt.“? Es mangelt also kaum an Überwachungsmaßnahmen.

    Zur Beruhigung hat die Brandenburger Landesregierung jetzt das Feigenblatt „Richtervorbehalt“ für sich entdeckt. Man feiert sich neuerdings für das Bekenntnis, absolute rechtsstaatliche Minimalstandards einzuhalten. Dabei sind Richter in ihrer Entscheidung auf jene Angaben angewiesen, die ihnen von den Ermittlungsbehörden vorgelegt werden. Sie verfügen über keinerlei eigene Erkenntnisse; eine Anhörung des Betroffenen findet nachvollziehbarerweise nicht statt. Sichtbar wird dies daran, dass ermittlungsrichterliche Beschlüsse die Formulierungen der Staatsanwaltschaften oft wortwörtlich übernehmen. Hinzu kommt auf Seiten der Justiz ein hoher Zeitdruck und mangelndes Detailwissen.

    „Grundrechtsschonend“ seien die Eingriffe, so heißt es. Aber das Wesen von Grundrechten ist, dass sie nicht nur geschont, sondern gewahrt und geschützt werden müssen. Denn einmal geschehene Grundrechtseingriffe können nicht rückgängig gemacht werden.

    Bedenken gegen die vorliegende Gesetzesverschärfung sind lange bekannt. In Bayern laufengibt es Verfassungsklagen gegen jenes Gesetz, welches Brandenburg als Blaupause diente. Trotzdem soll das neue Gesetz im Eilverfahren beschlossen werden – und das, obwohl der brandenburgische Innenminister erst im Frühjahr verkündete, Brandenburg sei sicherer geworden. Nun plötzlich muss das Gesetz wegen einer angeblich anhaltend hohen Gefahr eilig beschlossen werden. Die Piratenpartei lehnt jeden Eingriff in die Grundrechte ab.