Schlagwort: Patrick Breyer

  • Terminankündigung – Patrick Breyer trifft

    Terminankündigung – Patrick Breyer trifft

    Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Patrick Breyer trifft“ lädt die Piratenpartei am Donnerstag, den 11. April nach Frankfurt und am Freitag, den 12. April nach Witten ein.

    Was: Diskussionsabend „Artikel 13 – was jetzt?“
    Wann: 11. April 2019, um 19:30 Uhr
    Wo: Haus der Jugend, Deutschherrnufer 12, Frankfurt

    Nach europaweiten Protesten und der Abstimmung des Europaparlaments über die Urheberrechtsreform werden Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Europawahl, und Jonathan Babelotzky, Bundesthemenbeauftragter der PIRATEN für Urheberrecht über die Hintergründe, die nächsten Schritte und Handlungsoptionen sprechen.

    Was: Diskussionsabend “Deine Daten, deine Freiheit”
    Wann: Freitag, den 12. April 2019, 19:00 Uhr
    Wo: Haus Witten, Ruhrstraße 86

    Das Recht auf Privatsphäre soll die Machtlosen vor Missbrauch durch die Mächtigen in Staat und Konzernen schützen. Doch meistens fühlen wir uns ohnmächtig und allgegenwärtiger Beobachtung ausgeliefert. Katharina Nocun, Bürgerrechtlerin, Datenschutzaktivistin und Autorin des Buchs “Die Daten, die ich rief” und Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019 machen Mut: Sie erzählen, wie sie für deine Daten und deine Freiheit kämpfen und was du selbst tun kannst.

    Eine Voranmeldung ist nicht nötig, der Eintritt ist frei, und die PIRATEN freuen sich auf interessierte Gäste.

  • #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet unzählige Internetdienste

    #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet unzählige Internetdienste

    Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat heute bei nur einer Gegenstimme dafür gestimmt, dass Internetanbieter auf behördliche Anordnung binnen einer Stunde „terroristische Inhalte“ sperren sollen. Nächste Woche soll das Parlament insgesamt abstimmen. Dr. Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, kritisiert:

    „Die leicht zu umgehenden Internetsperren nach Artikel 4 der Verordnung würden das Aus für unzählige Internetdienste bedeuten: Rund um die Uhr erreichbar zu sein, um Löschanordnungen innerhalb 60 Minuten Folge leisten zu können, können kleine Unternehmen und ehrenamtliche Betreiber nicht gewährleisten. Profitieren würden die großen Quasi-Monopolisten wie Facebook, die über die nötigen Ressourcen verfügen. Mit der heutigen Entscheidung übergehen die Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen die diesbezügliche Kritik von UN-Sonderberichterstattern und EU-Grundrechteagentur.“

    Breyer sieht auch Gefahren für die Meinungsfreiheit:

    „Die nationalen Internet-Zensurbehörden sollen zwar nominell unabhängig sein, aber es gibt dafür keinerlei Garantien, gerade in autoritär regierten Staaten wie Ungarn oder Polen. Dieses Instrument droht politisch missbraucht zu werden. Es gibt nicht einmal einen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Internet-Zensur ist der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Wenn man sich über terroristische Gruppierungen nicht mehr im öffentlichen Netz informieren kann, werden Sympathisanten sich bei ihnen registrieren müssen und geraten so in noch größere Gefahr der Vereinnahmung und Radikalisierung.“

    Im Einzelnen kritisieren die Piraten:

    1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
    Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion – selbst wenn noch nie terroristische Inhalte dort veröffentlicht wurden. Durch die Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – selbst zur Nachtzeit – nicht gewährleisten können und sich hohen Strafen ausgesetzt sehen.

    2. Fehlende Anforderungen an die Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
    Es gibt keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen.

    3. Untaugliche Internetsperren durch Geoblocking:
    Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen werden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.

  • Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013. Dies musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einräumen, die der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer, die Bürgerrechtlerin und Autorin Katharina Nocun und über 6.000 weitere Beschwerdeführer eingereicht haben. Breyer rät Internetnutzern zu Schutzmaßnahmen.

    Konkret stellte das Bundeskriminalamt 2013 noch 2.001 Bestandsdatenabfragen, 2014 2.340 Abfragen, 2015 4.751 Abfragen, 2016 8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen. Vorwiegend dienen solche Abfragen der Identifizierung von Internetnutzern.

    Dr. Patrick Breyer warnt:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    Auf Nachfrage des Bundesverfassungsgerichts musste die Bundesregierung auch eingestehen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben. Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume.

    Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern. Zuletzt unterstützte der Bundesdatenschutzbeauftragte die von der Piratenpartei organisierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und kritisierte die Maßnahme scharf.

  • Wifi4EU: WLAN mit Risiken und Nebenwirkungen

    Wifi4EU: WLAN mit Risiken und Nebenwirkungen

    Die Piratenpartei warnt Städte und Gemeinden vor der Teilnahme an dem EU-Förderprogramm „Wifi4EU“, das morgen 3.400 Förderzusagen über je 15.000 € für den Aufbau kommunaler WLAN-Hotspots vergeben will:

    „Das Wifi4EU-System ist technisch unsicher und verstößt rechtlich gegen das Grundrecht auf Datenschutz“,

    kritisiert Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Wer über dieses, von der EU gesponsorte WLAN ins Internet will, muss sich künftig über eine zentrale EU-Datenbank persönlich identifizieren. Diese Identifikationspflicht leistet Überwachung und Abmahnungen Vorschub und das, obwohl derzeit jede Rechtsgrundlage dafür fehlt. Auch soll eine Vorschaltseite mit eingebauter EU-Hintertür angezeigt werden, die den Internetzugang unsicher und für einige Geräte unbenutzbar macht.“

    Breyer empfiehlt Kommunen beim Aufbau einer WLAN-Infrastruktur eine Zusammenarbeit mit nichtkommerziellen lokalen Freifunkprojekten. Deren WLAN-Netze seien technisch überlegen und datenschutzkonform nutzbar.

    „Eine Teilnahme an dem EU-Programm zieht für Kommunen so viele Folgekosten und Nachteile nach sich, dass sie sich trotz der Fördermittel nicht lohnt.“

    Hintergrund: Am morgigen Donnerstag verteilt die EU-Kommission je 15.000 € an Kommunen, die an ihrem Wifi4EU-Programm zum Aufbau von WLAN-Internetzugängen mitmachen wollen. Fast 2.000 deutsche Städte und Gemeinden haben sich beim letzten Mal beworben.

    Kritik der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net an Wifi4EU

    Kritik von Freifunk Aachen an Wifi4EU

  • #Artikel13. Was jetzt? – Patrick Breyer trifft Jonathan Babelotzky

    #Artikel13. Was jetzt? – Patrick Breyer trifft Jonathan Babelotzky

    Die PIRATEN laden am kommenden Donnerstag zu einer Diskussion zum Thema “Artikel 13, was jetzt?” ein.

    Wann: 04. April 2019, um 19:00 Uhr
    Wo: Migrapolis-Haus, Brüdergasse 20, 53111 Bonn

    Voraussichtlich am 9. April stimmen die EU-Mitgliedsstaaten im Ministerrat abschließend über die EU-Urheberrechtsreform ab. Diese wurde in der Öffentlichkeit stark kritisiert – weitere Proteste sind bereits angekündigt. Darüber hinaus wird am 8. April im Europäischen Parlament über die Einführung von Uploadfiltern zur Verhinderung “terroristischer Inhalte” abgestimmt.

    Im Vorfeld dieser Entscheidungen werden Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Europawahl, und Jonathan Babelotzky, Bundesthemenbeauftragter der PIRATEN für Urheberrecht, über die Hintergründe, die nächsten Schritte und Handlungsoptionen sprechen.

    Muss Deutschland die EU-Urheberrechtsrichtlinie im Fall ihrer Annahme umsetzen und Uploadfilter einführen? Kann man dagegen klagen? Wie lässt sich eine solche Abstimmung gegen den Willen und das Interesse der Bürger in Zukunft verhindern? Ist der nächste Uploadfilter für “terroristische Inhalte” (TERREG) noch zu stoppen?

    „Diese im Auftrag der Contentindustrie beschlossene Urhebrrechtsreform gefährdet das Recht auf freie Meinungsäußerung im Netz und legt unsere Meinungsfreiheit in die Hände privater Zensur-Algorithmen. Als nächstes sollen vermeintlich terroristische Inhalte und letztlich wohl alle möglichen unerwünschten Nachrichten ausgefiltert werden – ein solches Filternet müssen wir verhindern.“ Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland

    Eine Voranmeldung ist nicht nötig, der Eintritt ist frei, und die PIRATEN freuen sich auf interessierte Gäste. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet.

  • Ende des freien Internets – EU-Urheberrechtslinie beschlossen

    Ende des freien Internets – EU-Urheberrechtslinie beschlossen

    Zur Annahme der EU-Urheberrechtsreform erklärt der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer:

    „Heute wurde ein Stück unserer digitalen Meinungsfreiheit zum Profit der Contentindustrie verkauft. Diese Abstimmung zeigt: Vom Lobbyismus und dem Einfluss des Geldes auf die Politik geht heute die größte Gefahr für unsere Demokratie aus. Im EU-Parlament haben Profitinteressen der Konzerne das Sagen, das haben wir schon bei CETA gesehen. Demokratie heißt aber Herrschaft des Volkes. Unsere Waffen im Kampf gegen gekaufte Politik heißen Transparenz, Mitbestimmung und direkte Demokratie. Ich danke unserer Piraten-Europaabgeordneten Julia Reda für ihren vorbildlichen Einsatz. Ich rufe alle digitalen Freiheitskämpfer auf, sich der Piratenbewegung anzuschließen und sie stärker zu machen!“

    Die Proteste der Zivilgesellschaft wurden vom Europaparlament ignoriert. Die Werbung der Lobbyisten auf Taxis und Plakaten und die Essenseinladungen waren erfolgreich. David Caspary sprach von gekauften Demonstranten, welche es nicht gab. Es ist wohl eher von durch Lobbygruppen beeinflussten Abgeordneten auszugehen. Die Urheberrechtsrichtlinie bringt jedoch gerade den Urhebern nichts.

    „Die Unausgewogenheit im Parlament zwischen den Interessen der Menschen und der Vertreter kommerzieller Interessen macht deutlich, dass endlich mit einem Lobbyregister öffentlich gemacht werden muss, wer alles auf die politische Entscheidungsfindung in welchem Maße Einfluss nimmt“

    ergänzt Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei zur Abstimmung:

    „Wir möchten allen danken, die bis zur letzten Minute versucht haben Artikel 11 und 13 zu verhindern. Insbesondere sind dies auch rund eine viertel Million Aktivisten, mit denen wir am letzten Wochenende gemeinsam für ein freies Internet demonstriert haben. Leider haben sich die Abgeordneten weder von den Protesten noch von den Einschätzungen zahlloser Wissenschaftler und Unternehmer überzeugen lassen. Wir hoffen, dass sich die schlimmsten Befürchtungen nicht erfüllen werden. Dass Abgeordnete den Großteil der Angebote, die jetzt von neuen Regulierungen betroffen sind, gar nicht kennen, gibt uns aber wenig Hoffnung in dieser Hinsicht. Daher bringt Euch ein, geht wählen, tretet in Parteien ein. Um denen, die das Internet kaputt machen, ihre politische Macht zu nehmen.“

    Nachdem die Urheberrechtsrichtlinie in dieser Form beschlossen und die Zivilgesellschaft komplett ignoriert wurde, hat nun der Wähler das Wort. Wer in Zukunft eine Politik mit Transparenz und Mitbestimmung in Europa haben will, kann die PIRATEN auch in Deutschland wählen.

    Europawahl ist am 26. Mai!

  • „Video-Lügendetektor“ für Reisende: Patrick Breyer verklagt EU-Kommission wegen Geheimhaltung des Projekts

    „Video-Lügendetektor“ für Reisende: Patrick Breyer verklagt EU-Kommission wegen Geheimhaltung des Projekts

    Die EU fördert die Entwicklung eines „Video-Lügendetektors“, der verdächtiges Verhalten von Einreisewilliger anhand von Videoaufnahmen des Gesichts erkennen soll. Weil die EU Informationen zu der wissenschaftlich hoch umstrittenen Technologie geheim hält, hat der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer jetzt Klage eingereicht.

    Das von der EU mit 4,5 Millionen geförderte Forschungsprojekt iBorderCtrl
    soll Europa unter Einsatz „künstlicher Intelligenz“ stärker abschotten: Reisewillige sollen künftig zu Hause vor der Webcam einen Lügendetektor-Test absolvieren. Anhand der Mimik und des Verhaltens beim Beantworten von Standardfragen soll eine Spezialsoftware bestimmen, ob die Wahrheit gesagt wird. Auch das Facebook-Profil des Reisenden und seine anderen Aktivitäten in sozialen Netzwerken sollen in die Bewertung mit einfließen.

    Ob ein solcher Lügendetektor-Test überhaupt funktioniert, ist höchst umstritten. Wohl aus diesem Grund hat ein ‚Ethik-Berater‘ das Projekt unter die Lupe genommen. Doch zu welchem Ergebnis er gekommen ist, hält die EU-Kommission ebenso unter Verschluss wie die aus Steuergeldern finanzierte ‚Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit‘ für das Projekt. Breyers Anfrage nach diesen Unterlagen lehnt die EU-Forschungsagentur mit der Begründung ab, Ethik-Bericht und PR-Strategie seien „kommerzielle Informationen“ der beteiligten Unternehmen und von „kommerziellem Wert“.
    Dr. Patrick Breyer hat die EU-Kommission nun beim Europäischen Gericht verklagt und verlangt die Offenlegung der Projektunterlagen (Az. T-158/19).

    „Die Begründung der Geheimhaltung zeigt: Es geht selbst hier um Profite der Wirtschaft“,

    erklärt Breyer und ergänzt:

    „Bei dieser hochgefährlichen Entwicklung muss das Transparenzinteresse von Wissenschaft und Öffentlichkeit aber Vorrang vor privaten Gewinninteressen haben. Systeme zur Erkennung auffälligen Verhaltens erzeugen schrittweise eine gleichförmige Gesellschaft passiver Menschen, die bloß nicht auffallen wollen. Eine solche tote Überwachungsgesellschaft ist nicht lebenswert.“

    Breyer weiter:

    „Ich bin davon überzeugt, dass man mit diesem pseudowissenschaftlichen Sicherheits-Hokuspokus keine Terroristen findet. Für gestresste, nervöse, auffällig angezogene oder müde Menschen kann eine solche Verdächtigungsmaschine schnell zum Alptraum werden. Lügendetektoren sind hierzulande vor Gericht gerade deshalb nicht als Beweismittel zugelassen, weil sie nicht funktionieren. Mit der Entwicklung von Technologien zur immer stärkeren Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Menschen muss Schluss sein!“

    Schon einmal ist Breyer erfolgreich gegen die EU-Kommission bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Damals verweigerte die Kommission die Herausgabe von Dokumenten zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung.

  • Digitaler Ermittlungsnotstand bei der Polizei

    Digitaler Ermittlungsnotstand bei der Polizei

    Die Initiative Nachrichtenaufklärung e.V. hat die unzureichenden polizeilichen Kapazitäten bei der Ermittlung von Cyber-Kriminalität in die „Top Ten der vergessenen Nachrichten 2019“ gewählt. Während polizeiliche Lobbyverbände für verfassungsrechtlich umstrittene Befugniserweiterungen und Zugriffsmöglichkeiten auf Rechner von Verdächtigen plädierten, deuteten parlamentarische Anfragen auf personelle Engpässe und Mängel in der Alltagsaustattung der Ermittlungsbehörden hin. Die Folge: Ermittlungen beispielsweise wegen Kinderpornografie würden aus Mangel an Beweisen eingestellt, Delikte verjährten und die Täter kämen ohne Strafe davon.

    Die Initiative Nachrichtenaufklärung bezieht sich auf Recherchen, die Dr. Patrick Breyer, der heutige Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, als Landtagsabgeordneter über die teils jahrelange Dauer der Auswertung von Datenträgern angestellt hat.

    Breyer kommentiert:
    „Während Innenpolitiker mithilfe einer Flut von Überwachungsgesetzen immer mehr über uns wissen wollen, kommen Ermittler dem Vernehmen nach schon mit der Auswertung der Datenträger, die aufgrund eines konkreten Verdachts sichergestellt worden sind, teils nicht hinterher. Mitunter müssen wegen des Verdachts auf Kinderpornografie beschlagnahmte Datenträger wegen Verjährung sogar unausgewertet zurückgegeben werden. Statt immer weiter an der Überwachungsschraube zu drehen, müssen die Innenminister das Know-How, die Technik und das Personal für gezielte Ermittlungen im Netz bereitstellen.“

    Meldung der Initiative Nachrichtenaufklärung

    Wie konkret Abhilfe geschaffen werden könnte, beschreibt Breyer in einem Beitrag für den Richter- und Staatsanwaltstag 2014.

    Überwachung, Nachrichtenaufklärung e.V., Polizei