Schlagwort: Patrick Breyer

  • PIRATEN treten mit europaweitem Programm zur EU-Wahl an

    PIRATEN treten mit europaweitem Programm zur EU-Wahl an

    Auf ihrem ersten Bundesparteitag 2019, am 16. und 17. März, hat die Piratenpartei Deutschland das gemeinsame europäische Wahlprogramm, das Common European Elections Programme (kurz CEEP), der PIRATEN-Bewegung angenommen.

    „Die PIRATEN sind eine weltweite Bewegung, wir stehen für eine offene und freie Welt, da ist nur selbstverständlich, dass wir ein gemeinsames Programm beschließen“

    kommentiert Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei.

    Mit dem CEEP bestätigt die Piratenpartei ihre Grundwerte und steht für Transparenz, digitale Bürgerbeteiligung, Nachhaltigkeit, direkte Demokratie und eine menschenwürdige Migrationspolitik ein.

    „Europa muss gestärkt und demokratisiert werden, die aktuellen Proteste im Rahmen der Urheberrechtsreform und gegen die katastrophale Klimapolitik der Staaten zeigen, dass Interesse an der Politik vorhanden ist und die Menschen sich mehr einbringen wollen“

    kommentiert Alscher weiter.

    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, kündigt an:

    „Im nächsten Europaparlament könnten nach aktuellen Umfragen erstmals fünf Piratenabgeordnete aus Tschechien und Deutschland für Freiheit, Würde und Teilhabe im Zeitalter der Digitalen Revolution kämpfen. Wenn uns die Wählerinnen und Wähler auf Überwachungsideologen, Internetzensoren und Industrielobbyisten loslassen, kann sich Brüssel warm anziehen.“

  • Autofahrer-Überwachung wird Fall für Karlsruhe

    Autofahrer-Überwachung wird Fall für Karlsruhe

    Zur Überwachung von Diesel-Fahrverbotszonen in Städten sollen künftig „stichprobenartig“ alle Autofahrer fotografiert sowie ihr Kfz-Kennzeichen abgeglichen werden dürfen. Dies hat der Bundestag heute beschlossen.
    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, sieht in dem Gesetz einen Fall für das Bundesverfassungsgericht:

    „Um Geldbußen von 75 Euro gegen Dieselfahrer verhängen zu können, ist es völlig unverhältnismäßig, an Kontrollpunkten jeden Autofahrer in unseren Städten zu fotografieren. Das Versprechen, die Daten unbescholtener Fahrer wieder zu löschen, hält erfahrungsgemäß nur bis zur nächsten Begehrlichkeit der Sicherheitsideologen. Das ist verdachtslose Massenüberwachung und ein Übergriff auf unsere Grundrechte, der mit einer Blauen Plakette zum Beispiel leicht vermeidbar wäre! Karlsruhe, übernehmen Sie.“

  • Bundesrats-Angriff auf das Brief- und Postgeheimnis abwenden!

    Bundesrats-Angriff auf das Brief- und Postgeheimnis abwenden!

    Der Bundesrat will am Freitag einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der das Brief- und Postgeheimnis infrage stellt. Die Piratenpartei warnt vor dem bisher kaum beachteten Passus, der mit dem laut Überschrift gegen „kriminelle Internet-Handelsplätze“ gerichteten Gesetzentwurf nichts zu tun hat.

    Nach dem Willen der Bundesratsausschüsse soll die Post künftig rückwirkend Auskunft darüber erteilen müssen, von wem Verdächtige in der Vergangenheit Postsendungen erhalten haben oder an wen sie Sendungen verschickt haben – und zwar auch ohne richterlichen Beschluss (§ 99 Abs. 2 StPO-E). Anders als bei der offenen Postbeschlagnahme sollen die Einlieferungs- und Zustellungsinformationen vom Betroffenen völlig unbemerkt eingesehen werden können.

    „Die Innen- und Justizminister der Länder haben hier jedes Maß verloren und müssen gestoppt werden,“

    kritisiert der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Der persönliche Brief- und Postverkehr wird gerade für besonders sensible Kontakte genutzt und kann Aufschluss über Krankheiten oder Sexualleben geben. Ihn geheim auszuspionieren, ist eine inakzeptable Stasi-Methode.“

    Aber auch im Kern des Gesetzentwurfs wollen die Innen- und Justizminister der Länder weit über ein Verbot „krimineller Handelsplätze“ im Darknet hinaus gehen: Unter Strafe gestellt werden sollen alle Internet-Dienstleistungen, die auf die „Ermöglichung, Förderung oder Erleichterung“ von Straftaten „ausgerichtet“ sind. Wann eine solche „Ausrichtung“ vorliege, solle „anhand des konkreten Einzelfalls“ entschieden werden. Erfasst sein könnten auch E-Mail-Dienste, Sprachkommunikationsanbieter und Hoster. Auch Internetforen, in denen Nutzer einander beleidigen, könnten nach diesem Gesetzentwurf verboten sein.

    Breyer warnt:

    „Dieser unausgegorene Straftatbestand droht weite Teile der Internetwirtschaft und -szene der Rechtsunsicherheit auszusetzen. Besonders Anbieter datenschutzfreundlich und anonym nutzbarer Dienste, die vor Datenklau und -missbrauch schützen, stünden mit einem Bein im Gefängnis. Angesichts der permanenten Datenskandale gehören solche Internetdienste gefördert und nicht mit Strafe bedroht.“

    Die PIRATEN haben eine Gegenüberstellung der geplanten Gesetzesänderungen vorgenommen.

  • Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Zur gerichtlich angeordneten Abschaltung der umstrittenen „Section Control“-Pilotanlage (Az. 7 A 849/19) erklärt der Jurist Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Spitzenkandidat zur Europawahl:

    „Diese Technologie zum wahllosen Fotografieren und Scannen aller Autofahrer ist gescheitert und gehört jetzt endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte. ‚Section Control‘ erfasst nicht nur unterschiedslos jeden Autofahrer, sondern ist auch teurer und fehleranfälliger als die beschilderte Aufstellung mehrerer herkömmlicher und datensparsamer Radarfallen hintereinander. Die Anlage sollte abgebaut und durch beschilderte herkömmliche Messtechnik ersetzt werden. Wir werden auch das von Niedersachsen jetzt geplante Section-Control-Gesetz kippen, wenn das Land an seinen Plänen festhalten will.“

    Zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation freiheitsfoo hatte die Piratenpartei letzte Woche beim Verwaltungsgericht Hannover eine Klage gegen „Section Control“ eingereicht. Sie richtet sich gegen die geplante Rechtsgrundlage, mit der Niedersachsen „Section Control“ in Kürze gesetzlich verankern will. Heute entschied das Verwaltungsgericht über eine frühere Klage, die vor allem mit der derzeit fehlenden Rechtsgrundlage begründet wurde. Das Gericht meldete bereits Zweifel an, ob das Land Niedersachsen für eine solche Rechtsgrundlage überhaupt zuständig ist.

    Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt:

    “Selbst erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht erkannt werden.”

    Der Pilotversuch sei zudem

    “von vornherein nicht geeignet zu überprüfen, ob ‘Abschnittskontrollen’ Vorteile gegenüber (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstrittig. Dazu braucht es keinen Pilotversuch.”

    Hintergrund:

    Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der “Abschnittskontrolle” oder “Section Control” hingegen werden sämtliche Fahrzeuge – auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden Fahrzeugführern – aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke berechnen und Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können. Die Bundesregierung will eine Kfz-Massenerkennung künftig auch in Dieselfahrverbotszonen einsetzen.

  • Dr. Patrick Breyer trifft Jonathan Babelotzky: Uploadfilter – Protest gegen Artikel 13

    Dr. Patrick Breyer trifft Jonathan Babelotzky: Uploadfilter – Protest gegen Artikel 13

    Die PIRATEN Hamburg laden für den 19. März zu einer Diskussion zum Thema “Uploadfilter – Protest gegen Artikel 13″ in ihre Landesgeschäftstelle ein.

    Wann: Dienstag, den 19. März 2019, um 19:00 Uhr
    Wo: Zentrum für politische Teilhabe (ZPT) “Michael Behrendt”, Lippmannstraße 57, 22769 Hamburg

    Im Vorfeld des europaweiten Protesttages ‚SaveTheInternet‘ am 23. März und der Abstimmung des Europaparlaments über die Urheberrechtsreform werden Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Europawahl, und Jonathan Babelotzky, Bundesthemenbeauftragter der PIRATEN für Urheberrecht über die Hintergründe und Kritikpunkte sprechen.

    Jonathan Babelotzky:

    „Statt das Urheberrecht an den Stand des Internets anzupassen, wird mit der Reform versucht, das Internet auf den Stand des veralteten Urheberrechtes zu bringen. Weiterhin werden mit der Reform wichtige Grundsätze der europäischen Rechtsprechung abgeändert. Juristische Grundprinzipien, wie die Unschuldsvermutung und das Verursacher-Prinzip werden angetastet, Grundrechte europäischer Bürger werden beschnitten. Artikel 11 bis 13 bergen ganz konkrete Risiken in sich. So warnt nicht nur der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye vor der Reform; selbst Axel Voss, der größte Befürworter und Berichterstatter der Reform, gestand zu, dass diese die Meinungsfreiheit eingrenzen könnte.“

    Dr. Patrick Breyer:

    „Die Urheberrechtsreform ist das beste Beispiel dafür, dass Brüssel ein Lobbyismusproblem hat. Volksvertreter werden im Interesse von Unterhaltungs- und Medienkonzernen getäuscht und bedroht. Bei unserem Kampf gegen Internetzensur geht es auch darum, ob in Brüssel Politik für uns Bürger gemacht wird oder für Konzerne und ihre Lobbyisten.“

    Eine Voranmeldung ist nicht nötig, der Eintritt ist frei, und die PIRATEN freuen sich auf interessierte Gäste. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet.

  • freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen „Section Control“

    freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen „Section Control“

    Die niedersächsische Landesregierung betreibt seit Anfang 2019 einen bundesweit einmaligen Pilotversuch zur abschnittsweisen Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen durch automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung. Durch das Prinzip dieser neuartigen Verkehrsüberwachung unumgänglich ist die zumindest zeitweise fotografische Erfassung bzw. Identifizierung sämtlicher Kraftfahrzeuge, die den betreffenden Straßenabschnitt passieren, selbst wenn sie die Höchstgeschwindigkeit einhalten.

    Dieses verletzt wesentliche Grundrechte auf unverhältnismäßige Weise und legt das Fundament für eine zukünftige umfassende Überwachung des Straßenverkehrs, von der alle Fahrzeugführer betroffen sind. Aus diesem Grunde hat der Bürgerrechtler Michael Ebeling vom freiheitsfoo in Zusammenarbeit mit dem Juristen und Spitzenkandidaten der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer nun beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage gegen die als „Section Control“ bekannt gewordene Überwachungsmaßnahme eingereicht.

    Anders als bei einer bereits anhängigen Klage gegen die Section Control geht es bei dieser zweiten Klage weniger um die derzeit faktisch fehlende Rechtsgrundlage für das Pilotprojekt als um die grundsätzliche Frage, ob derlei Überwachungssysteme in Einklang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und mit dem Recht auf anonyme Fortbewegung als Essenz einer freien Gesellschaft zu bringen sind oder nicht. Insofern bereiten sich Kläger und Klägerberater darauf vor, sämtliche Gerichtsinstanzen zu durchlaufen, um den geplanten Section Control-Paragrafen im neuen niedersächsischen Polizeigesetz zu kippen.

    Dr. Patrick Breyer kommentiert:

    „Section Control ist weit teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und lässt wegen seiner Fehleranfälligkeit immer wieder Raser ungestraft passieren. Vor allem bereitet diese Technologie – ebenso wie Gesichtserkennung und ‚Video-Lügendetektoren‘ – den Weg für eine immer weiter reichende wahllose Massenkontrolle der gesamten Bevölkerung. Gegen Massenüberwachung kämpfe ich seit Jahren, weil wir unter ständigem Anpassungs- und Überwachungsdruck nicht frei leben können und wollen.“

    Michael Ebeling zur Klage:

    „Ich halte das Recht, sich grundsätzlich anonym im öffentlichen Raum fortbewegen und reisen zu können für ein besonders hohes Gut einer freiheitlich und an der Würde des Menschen orientierten Gesellschaft. Die Section Control – wie auch einige andere jüngere Entwicklungen und politische Bestrebungen – ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Zersetzung dieses Freiheitsrechts. Darum werden wir deren Verfassungswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen.“

  • Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Am morgigen Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof erstmals nach Abschaffung der „Störerhaftung“ mit einem Antrag der Musikindustrie auf Abschaltung oder Schließung eines öffentlichen WLAN-Hotspots, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (Az. I ZR 53/18). Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über eine entsprechende Klage aus formalen Gründen noch nicht abschließend entschieden hatte (Az. I ZR 64/17).

    Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert.
    Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten.
    Mittlerweile hat der US-Konzern Revision eingelegt und versucht damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
    McFadden dazu:

    „Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüsselung oder Abschaltung eines absichtlich offenen WLANs zu erreichen und greift dabei auch das neue Telemediengesetz an. Wir kämpfen weiter für freie Netze und einen unkomplizierten Ausbau von Infrastruktur in Bürgerhand!“

    Der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer erklärt:

    „Solange das veraltete Urheberrecht gilt, wird die Musikindustrie uns mit Massenabmahnungen, Ausspähung von Internetnutzern und ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs gängeln. Wir PIRATEN treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Termin zur mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist der 07. März.

  • PIRATEN unterzeichnen gemeinsames Wahlprogramm

    PIRATEN unterzeichnen gemeinsames Wahlprogramm

    Auf dem Kongress der europäischen PIRATEN am Samstag in Luxemburg unterzeichneten die Spitzenkandidaten verschiedener Länder das Gemeinsame Wahlprogramm zu Europawahl (CEEP).

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland erklärt:

    „Wie keine andere Partei verstehen wir PIRATEN uns als Europäer. Das verdeutlichen wir mit der Unterzeichnung des gemeinsamen Programms aller europäischen Piratenparteien. Nur länderübergreifend können wir Europa zu einer starken Gemeinschaft führen. Nur gemeinsam können wir die Chancen, die vor uns liegen, zum höchsten Wohle aller nutzen.“

    „Als Politikhacker wollen wir Piraten das politische Betriebssystem updaten. Viele Bürger vertrauen der EU nicht mehr und Europa ist sozial zutiefst gespalten zwischen Arm und Reich. Wir sagen dem Lobbyparadies Brüssel den Kampf an. In der EU dürfen nicht länger Konzerninteressen das Sagen haben, sondern es muss Politik im Interesse der Bürger gemacht werden. Hinterzimmerdeals begünstigen Einflussnahme und Korruption. Wir wollen deshalb eine stärkere Transparenz von Lobbykontakten, klare Regeln gegen Interessenskonflikte, digitale Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie,“

    ergänzt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland.

    Nach den neusten Umfragen stehen die Chancen gut, dass PIRATEN im Mai mit fünf Abgeordneten in das Europäische Parlament einziehen werden.


    Julia Reda (MEP Piratenpartei) und EU Spitzenkandidaten aus verschiedenen Ländern

    Spitzenkandidat Patrick Breyer und Julia Reda im Gespräch

    Björn Semrau (Listenplatz 3) und Patrick Breyer

    Sven Clement (Piratenabgeordneter in Luxembourg) und Björn Semrau