Schlagwort: Patrick Breyer

  • Staatstrojaner: Mehr Sicherheit durch Sicherheitslücken?

    Staatstrojaner: Mehr Sicherheit durch Sicherheitslücken?

    Nach dem sogenannten Hackerangriff auf Politiker und Prominente fordert die CDU/CSU-Fraktion den Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen und somit eine Ausweitung der Befugnisse von Ermittlungsbehörden.

    „Für den Einsatz von Quellen-TKÜ und Staatstrojanern sind die Ermittlungsbehörden auf Sicherheitslücken in den Geräten der Überwachungsopfer angewiesen. Der Staat hat dadurch ein Interesse, Sicherheitslücken offen zu halten, anstatt sie zu schließen. Diese Lücken können aber genau so auch von anderen ausgenutzt werden, beispielsweise um erneut persönliche Daten auszuspähen. Der Staat sorgt also letztlich dafür, dass IT-Systeme unsicherer werden.“

    erläutert Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zu Europawahl.

    „Der Staat hat die Aufgabe, die Bürger vor solchen Angriffen zu schützen. Mit dem Staatstrojaner macht er allerdings genau das Gegenteil. Wir PIRATEN lehnen deshalb Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung vollumfänglich ab: Wer für Sicherheit sorgen möchte, darf nicht selbst Sicherheitslücken ausnutzen und verschweigen!“

    ergänzt Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

    Julia Reda (Piratenpartei), Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zum Thema „Kompetenzzentrum für Cybersicherheit“, unterstreicht:

    „Das Internet ist eine gemeinschaftliche Infrastruktur, die nicht nur die weltweite Wirtschaft verbindet. Es ist auch die Infrastruktur, auf die wir zur Kommunikation, sowie für den Zugang zu Kultur und Informationen täglich angewiesen sind. Eine Sicherheitslücke in einer einzelnen Komponente kann damit zur Bedrohung für das gesamte Internet werden und somit auch alles beeinträchtigen, das auf dem Internet aufbaut. Die Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer gemeinschaftlichen Infrastruktur muss deswegen im Mittelpunkt der Anstrengungen stehen.“

    Mit Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung sollen Kommunikation und private Daten von Verdächtigen überwacht werden, ohne dass diese es bemerken. Hier kommt eine Software zum Einsatz, die über Sicherheitslücken auf die zu überwachenden Geräte gespielt wird. Über eine solche staatlich geheimgehaltene Lücke konnte sich beispielsweise der Trojaner „WannaCry“ verbreiten, der 2017 zahlreiche öffentliche Einrichtungen, u.a. auch Krankenhäuser lahmlegte.

    Die Piratenpartei unterstützt deshalb in zahlreichen Bundesländern Bündnisse und Aktionen gegen verschärfte Polizeigesetze, die ebenfalls Staatstrojaner und Quellen-Telekommunikationsüberwachung beinhalten. Sie reicht außerdem eine Verfassungsbeschwerde gegen den Hessentrojaner ein.

  • Piraten stellen mögliches Maßnahmenpaket zur Diskussion

    Piraten stellen mögliches Maßnahmenpaket zur Diskussion

    Nach dem jüngsten Datenskandal stellen die PIRATEN ein mögliches Maßnahmenpaket zum besseren Schutz vor „Datenklau“ vor. Damit soll das Recht auf Anonymität, auf Beseitigung von Schwachstellen, auf sichere Voreinstellungen und Passwörter, auf Verschlüsselung und auf Mitnahme von Kontakten zu anderen Anbietern eingeführt werden.

    „Wir vermissen aus der Politik bisher konkrete und wirksame Vorschläge, wie der nächste Datenskandal verhindert werden kann“

    erklärt Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, die Initiative.

    „Kein Siegel und keine Behörde wird das Ausspähen unserer Daten verhindern. Wo es in der Politik an Sachverstand fehlt oder Wirtschaftsinteressen die Feder führen, ist die Netzgemeinde gefragt, selbst Vorschläge auszuarbeiten. Wir setzen dabei auf Crowdsourcing und die Mithilfe vieler Programmierer und Anwender.“

    Noch bis Montag können die Vorschläge der PIRATEN auf einer interaktiven Diskussionsplattform bewertet, verbessert und ergänzt werden. Dann sollen sie veröffentlicht werden.
    Zum vorgeschlagenen Maßnahmenpaket geht es hier entlang.

  • Patrick Breyer trifft Katharina Nocun: Deine Daten, deine Freiheit

    Patrick Breyer trifft Katharina Nocun: Deine Daten, deine Freiheit

    Die PIRATEN Hamburg laden für den 05. Januar zu einer Diskussion zum Thema „Deine Daten, deine Freiheit“ in ihre Landesgeschäftstelle ein.

    wann: Samstag, den 5. Januar 2019, 18:00 Uhr
    wo: Landesgeschäftsstelle der Piratenpartei Hamburg, Lippmannstraße 57, 22769 Hamburg

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Datenschützer und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl trifft Katharina Nocun, Datenschützerin, Netzaktivistin und Autorin des Buches „Die Daten, die ich rief“.
    Breyer und Nocun kennen sich aus der gemeinsamen politischen Arbeit und dem Engagement um den Schutz unserer Daten gegen die Sammelwut von Konzernen und der Regierung.
    Es erwartet Sie eine spannende Diskussion rund um den Datenschutz, die Freiheit im Netz und den Sozialen Medien und das Recht auf Anonymität.

    Die Veranstaltung wird aufgezeichnet, eine Voranmeldung ist nicht nötig, der Eintritt ist frei, und die PIRATEN freuen sich auf interessierte Gäste.

  • Piraten klagen gegen wahlloses Scanning aller Autofahrer in Niedersachsen

    Piraten klagen gegen wahlloses Scanning aller Autofahrer in Niedersachsen

    Gegen den heutigen Start des bundesweit einmaligen Section Control-Verfahrens auf der B6 südlich von Hannover soll beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage eingereicht werden. Dies kündigt der Bürgerrechtler und Jurist Patrick Breyer von der Piratenpartei an und fordert betroffene Autofahrer auf, sich als Mitkläger zu melden.

    Hintergrund: Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der „Abschnittskontrolle“ oder „Section Control“ hingegen werden sämtliche Fahrzeuge – auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden Fahrzeugführern – aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke berechnen und Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können.

    „In Deutschland ist es datenschutzrechtlich schlichtweg unzulässig, Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer überhaupt zu fotografieren“,

    erklärt Breyer.

    „Die Abschnittskontrolle ist weit teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und zudem noch weit fehleranfälliger. Und leider leistet sie einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!

    Wir werden Unterlassungsklage gegen dieses wahllose Scanning einreichen und rufen alle betroffenen Autofahrer mit Rechtsschutzversicherung auf, sich bei uns als Mitkläger zu melden, um ‚Section Control‘ zur Strecke zu bringen. Konventionelle Messtechnik ist schneller, kostengünstiger und effektiver einzusetzen. Geschwindigkeitmessungen sollten auf Schildern angekündigt werden, um die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an Gefahrenstellen bestmöglich sicherzustellen.“

    Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt:

    „Selbst erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht erkannt werden.“

    Der Pilotversuch sei zudem „von vornherein nicht geeignet, zu überprüfen, ob ‚Abschnittskontrollen‘ Vorteile gegenüber (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstreitig, dazu braucht es keinen Pilotversuch.“

    Breyer hatte schon 2015 in einem Brief an die niedersächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert, dass ein Pseudonymisierungsverfahren („Verpixelung“) nichts am Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ändere. Das umstrittene neue Polizeigesetz soll Section Control erlauben, jedoch sieht Breyer keine Zuständigkeit des Landtags für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

    „In einer freiheitlichen Gesellschaft haben wir das Recht, uns grundsätzlich überwachungsfrei – also anonym – im öffentlichen Raum bewegen zu können und zu dürfen.“

  • Piraten veröffentlichen Musterbrief gegen Smart Meter-Zwangseinbau

    Piraten veröffentlichen Musterbrief gegen Smart Meter-Zwangseinbau

    PIRATEN blasen zum Widerstand gegen den Zwangseinbau von „Spionagezählern“ in Privathaushalte: Mithilfe eines Musterbriefs sollen Verbraucher von ihrem Anbieter verlangen, ihr Nein zum Einbau digitaler Stromzähler zu respektieren.

    Nachdem das erste „Smart Meter“ vom BSI behördlich zertifiziert worden ist, rückt der flächendeckende Einbau der elektronischen Verbrauchserfassungsgeräte näher. In Deutschland liegt es weitgehend in der Hand der Unternehmen, ob sie die Technik in private Haushalte einbauen. Konzerne wie e.on planen einen millionenfachen „Rollout“.

    Mit einem Musterbrief ruft die Piratenpartei Verbraucher dazu auf, den eigenen Stromversorger anzuschreiben und einem Einbau zu widersprechen.
    „Es kommt zu einer finanziellen Mehrbelastung um bis zu 90 Euro pro Jahr und Haushalt, es fehlt der Nutzen beim Energiesparen und es erfolgt ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre der Bürger“,

    kritisiert Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Mithilfe der geplanten Verbrauchsaufzeichnung im 15-Minuten-Takt kann die Anwesenheit und das Verhalten in der eigenen Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Vermieter, Ehepartner, Polizei, Geheimdienste oder Einbrecher könnten damit das Privatleben ausspionieren.

    Die Energiewende braucht keine Zwangsdigitalisierung des Verbrauchsverhaltens in jeder Privatwohnung. Ich kann jedem Bürger nur raten: Lassen Sie keinen Spionagezähler ins Haus. Der flächendeckende Einbau dieser Spionagegeräte ist nur eine Gelddruckmaschine für die Industrie. Er hat nichts mit Effizienz und Umweltschutz zu tun sondern droht, milliardenschwere Belastungen der ohnehin schon gebeutelten Stromverbraucher nach sich zu ziehen.“

     

    Musterbrief und weitere Informationen

  • Medienkompetenz und Recht auf anonyme Meinungsäußerung statt Social Bots-Hysterie

    Medienkompetenz und Recht auf anonyme Meinungsäußerung statt Social Bots-Hysterie

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, kritisiert die Pläne von Union, SPD und Grünen, nationale Regeln zur Kennzeichnung von „Social Bots“ einzuführen:

    „Nach dem NetzDG-Zensurgesetz wollen deutsche Internetausdrucker wieder einmal das globale Netz im nationalen Alleingang regieren. Ihr hilfloser Vorstoß ist durchsichtig: Das Netz bedroht die Diskurs- und Themenherrschaft der Mächtigen. Weil Union und SPD bei der anstehenden Europawahl abgestraft zu werden drohen, wollen sie unbequeme Kritik und Debatten mundtot machen.“

    Um Social Bots erkennen und kennzeichnen zu können, müssten soziale Netzwerke Identifizierungs- und Klarnamenspflichten einführen oder verschärfen. Die Kennzeichnungspflicht ist eine indirekte Kampfansage an die anonyme Meinungsäußerung im Netz. Das Recht auf anonyme digitale Meinungsäußerung ist aber z.B. für Stalking-Opfer, Whistleblower oder demokratische Oppositionelle in Diktaturen extrem wichtig.

    „Eine Kennzeichnung ist völlig wirkungslos gegen Gerüchte und Kampagnen. Das Schüren von Vorurteilen und Hetzkampagnen ist viel älter als das Internet, wie gerade der CDU bestens bekannt ist.

    Der richtige Weg ist, Aufklärung, Bildung und Medienkompetenz zu fördern: Im Zeitalter der digitalen Revolution muss jeder lernen, die Glaubwürdigkeit von Quellen einzuschätzen, Behauptungen zu überprüfen und bei Grenzüberschreitungen aktiv gegenzuhalten. Eine offene Gesellschaft braucht Zivilcourage von unten, nicht Zensur von oben.“

    Hintergrund: Breyer klagt zurzeit vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Menschenrechtsgerichtshof gegen das deutsche Verbot anonymer Prepaid-Mobiltelefonkarten. Internetnutzern empfiehlt er die Nutzung alternativer, anonymer sozialer Medien wie Mastodon, Friendica oder Diaspora.

  • Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

    Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

    Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers vor Gericht: Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht soll feststellen, dass die Volksinitiative zur Aufnahme eines Fracking-Verbots in das Landeswassergesetz verfassungsgemäß ist. Dies fordert ein diese Woche bei Gericht eingereichter Antrag der Volksinitiative, die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird.

    „Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland“

    erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Patrick Breyer.

    „Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Bundesländer das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken.“

    Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte das von der Volksinitiative geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz:

    „Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko“.

  • PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt gegen deutsches Verbot der Protokollierung des Surfverhaltens im Internet

    Der Bundestag darf Anbietern von Internetportalen nicht verbieten, flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht. Die Entscheidung darüber obliege nach EU-Recht vielmehr den Gerichten, die eine Abwägung vorzunehmen hätten. Diese Meinung verkündete der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute bezüglich der Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14).

    Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz: „Das ist ein Angriff auf das deutsche Datenschutzrecht und die digitalen Grundrechte. Die EU droht das klare deutsche Verbot einer Protokollierung unseres Surfverhaltens im Telemediengesetz auszuhebeln und die Verantwortung auf Einzelfallentscheidungen der Gerichte abzuschieben. Ich fordere die EU-Kommission auf, unverzüglich ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen! Europa muss der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verhelfen.

    Ich hoffe, der Gerichtshof wird anders entscheiden als der Generalanwalt und die unterschiedslose Erfassung des Inhalts unserer Internetnutzung als von vornherein völlig unverhältnismäßiges Mittel verwerfen. Sollte sich der Gerichtshof aber dem Generalanwalt anschließen und die Abwägung den deutschen Gerichten überlassen, werde ich gegen die Surfprotokollierung notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Karlsruhe hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Ein Gerichtsgutachten belegt, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich ist.

    Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet. Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.“

    Laut Generalanwalt unterliegen die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz, solange der Internetprovider sie zuordnen kann. Nach dem umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll dies künftig zehn Wochen lang der Fall sein. Die Bundesregierung hatte den Personenbezug von IP-Adressen bestritten.

    Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

     

    Weiterlesen:
                           
    Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut
    Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten
    Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“
    http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Breyer-Personenbezug-IP-Adressen.pdf         
    Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie