Schlagwort: Patrick Breyer

  • EU-Generalanwalt positioniert sich zu Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern

    Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, M. Campos Sanchez-Bordona, verkündet morgen um 9.30 Uhr sein Votum bezüglich der Klage des PIRATEN-Politikers und Datenschützers Dr. Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

    Dr. Patrick Breyer: »Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung
    erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

    Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!«

    In der mündlichen Verhandlung bestand zwischen EU-Kommission und Kläger Einigkeit darüber, dass die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz unterliegen – auch bei Stellen, die den Anschlussinhaber nicht selbst identifizieren können.

    Die EU-Kommission erklärte, der Datenschutz sei ein Grundrecht und der Anwendungsbereich von Grundrechten müsse objektiv feststehen. Würde man nur auf die subjektiven Möglichkeiten der jeweiligen Stelle abheben entstünden Schutzlücken, weil eine schrankenlose Weitergabe der Internetdaten zulässig wäre.

    Weil das deutsche Telemediengesetz Anbietern von Internetportalen eine personenbezogene Protokollierung der Internetnutzung (z. B. gelesene Internetseiten, eingegebene Suchbegriffe, geschriebene Kommentare) nur zur Abrechnung kostenpflichtiger Angebote gestattet, meint die EU-Kommission jedoch, dass die Erforderlichkeit einer Datenspeicherung nach EU-Recht nur im Einzelfall beurteilt werden könne. Es könne zwar durchaus sein, dass die von der Bundesregierung praktizierte flächendeckende Surfprotokollierung unzulässig sei. Nationale Gesetze dürften aber nicht generell und abschließend festlegen, wann es an einem
    „berechtigten Interesse“ des Verantwortlichen fehle oder wann das Interesse der Betroffenen schwerer wiege; dies sei von den Gerichten von Fall zu Fall zu entscheiden.

    Breyer dazu: »Wenn sich die Auffassung der Kommission durchsetzen sollte, sind weite Teile unseres Datenschutzrechts obsolet und es entsteht ein Zustand der völligen Rechtsunsicherheit. Alleine auf der Grundlage einer schwammigen Generalklausel und weniger Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen können weder Staat noch Unternehmen, weder Bürger noch Datenschutzbehörden eindeutig feststellen, was mit unseren Daten gemacht werden darf und was nicht. Diese Auffassung schafft nicht nur vollkommene Rechtsunsicherheit. Sie hebelt einen wirksamen Schutz unserer Daten aus, weil unsere
    Volksvertreter keine Regeln mehr setzen und erst jahrelange teure Gerichtsprozesse überhaupt noch Klarheit schaffen könnten. Im Interesse der Privatsphäre und Meinungsfreiheit hoffe ich inständig, dass der Gerichtshof präzise Datenschutzregeln ermöglicht und auch selbst festlegt, die eine Aufzeichnung des Surfverhaltens jedes Internetnutzers ausschließen.«

    Der vom Kläger beauftragte Berliner Rechtsanwalt Dr. Meinhard Starostik sprach in seinem Plädoyer von einem Grundsatzprozess: »Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Wer mit Nachteilen wegen des Inhalts seiner Internetnutzung rechnen muss, wird möglicherweise nicht mehr unbefangen von seiner Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch machen.«
    In Anlehnung an Edward Snowden meint der Kläger: »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.«

    Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

    Breyer: »Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige
    neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!«

    Zur Person: Der Kläger Dr. Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbehörden.

     

    Quellen:
    Das Plädoyer des Klägeranwalts vor Gericht: http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Surfprotokollierung_2016-02-25_Kl.pdf
    Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“ http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Breyer-Personenbezug-IP-Adressen.pdf
    Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere
  • Schleswig-Holstein fordert Stopp der Videoüberwachungsoffensive der Deutschen Bahn

    Schleswig-Holstein fordert Stopp der Videoüberwachungsoffensive der Deutschen Bahn

    Schleswig-Holstein fordert Stopp der Videoüberwachungsoffensive der Deutschen Bahn

    Auf Initiative der PIRATEN hat der Innenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags heute die Deutsche Bahn aufgefordert, den Ausbau der Videoüberwachung von Bahnhöfen zu stoppen und stattdessen zunächst „eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, unerwünschten Nebenwirkungen und Alternativen… in Auftrag zu geben“.

    Der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer begrüßt das Votum: „Die schrittweise Totalüberwachung unserer Bahnhöfe ohne jeden unabhängigen, belastbaren Nachweis eines Nutzens muss gestoppt werden. Sie soll den Fahrgästen die bloße Illusion von Sicherheit vorgaukeln und gewöhnt die Bürger an eine allgegenwärtige Beobachtung. Die Fahrgäste wollen aber keine Kameraüberwachung aus tausend Winkeln – sie erwarten echte Sicherheit und im Notfall schnelle Hilfe.“

    Der heutige Beschluss im Wortlaut: „Der Landtag bittet die Deutsche Bahn, eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, unerwünschten Nebenwirkungen und Alternativen zu Videobeobachtung oder -aufzeichnung von Fahrgästen an Bahnhöfen und in Fahrzeugen in Auftrag zu geben. Untersucht werden soll insbesondere, ob in videoüberwachten Bahnhöfen/Fahrzeugen weniger Straftaten, eine höhere Aufklärungsquote oder ein erhöhtes Sicherheitsgefühl zu verzeichnen sind als in vergleichbaren Bahnhöfen/Fahrzeugen ohne Videoüberwachung. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse soll die Videobeobachtung oder -aufzeichnung von Fahrgästen nicht ausgeweitet werden.“

    Hintergrund: Aktuell sind auf 700 Bahnhöfen über 5.000 Videokameras installiert. Deutsche Bahn und Bundespolizei haben Ende 2015 ihr Programm für den Ausbau von Videoüberwachung auf 85 Mio. Euro aufgestockt. In diesem Jahr werden neue Videoüberwachungsanlagen in Nürnberg, Hannover, Köln und Bremen in Betrieb genommen. Für mehrere Berliner Bahnhöfe, Hamburg Hbf, Essen Hbf und Düsseldorf Hbf beginnen die Planungen.

  • PIRATEN: ÖPNV-Panoptikum stoppen – keine flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV!

    +++ PIRATEN: ÖPNV-Panoptikum stoppen – keine flächendeckende Videoüberwachung
    im ÖPNV! +++

    Zum Beschluss der Verkehrsministerkonferenz für »eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Video-Aufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln« erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei:

    »Mit diesem Beschluss wird der Überwachungswahnsinn auf die Spitze getrieben. Videoüberwachung – besonders eine reine Bandaufzeichnung – soll den Fahrgästen die bloße Illusion von Sicherheit vorgaukeln und gewöhnt die Bürger an eine allgegenwärtige Beobachtung.

    Die Datenschutzbehörden sind sich einig, dass eine generelle, zeitlich und räumlich durchgängige Videoüberwachung des gesamten Fahrgastbereichs in aller Regel unverhältnismäßig und somit unzulässig ist. Dabei muss es auch bleiben. Es kann nicht angehen, dass Tausende von rechtschaffenen Bürgern auf dem Weg von und zur Arbeit permanent überwacht werden. Der Kuss im Bus sollte nicht gefilmt, eine private SMS
    oder Handy-PINs nicht per Kamera mitgelesen werden können.

    Fakt ist, dass der öffentliche Personennahverkehr das sicherste Verkehrsmittel ist. Das Risiko, hier Opfer von Gewaltkriminalität zu werden, ist gering, erheblich geringer als auf der Straße. Überwachungskameras sind nach einschlägigen Studien kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Sie stärken nicht einmal das Sicherheitsgefühl der Überwachten. Eine Untersuchung in London konnte auch keinen Zusammenhang zwischen der Zahl von Überwachungskameras und der Aufklärungsquote von Straftaten feststellen. Wir PIRATEN werden uns gegen jeden Abbau des Datenschutzes zugunsten eines ÖPNV-Panoptikums stemmen.«

  • Piratenpartei: Vorratsdatenspeicherung macht uns splitternackt

    Zu der anstehenden Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs über die Zulässigkeit nationaler Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Patrick Breyer, Datenschutzaktivist und Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz:

    »Das Recht auf Privatsphäre dient dem Schutz der Machtlosen vor Missbrauch und Misshandlung durch Mächtige. Eine freie und demokratische Gesellschaft ist ohne private und unbeobachtete Freiräume undenkbar. Mit Vorratsdatenspeicherung gibt es aber keine vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation mehr. Verdachtslos und massenhaft die Kontakte und Bewegungen von 500 Millionen Menschen in Europa zu speichern, war die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der EU. Doch die Nichtigerklärung der EU-Richtlinie bleibt wertlos, solange ihre einzelstaatlichen Geschwister in Kraft bleiben.«

    Birgitta_Jonsdottir

    Birgitta Jónsdóttir von der Isländischen Piratenpartei warnt vor der Vorratsdatenspeicherung mit den Worten:

    »Vorratsdatenspeicherung von Metadaten heißt grundsätzlich: Ihr seid splitternackt im System unterwegs.«

    Auf ihre Initiative fordert die Interparlamentarische Union inzwischen ein internationales „Verbot des Abfangens, der Sammlung, der Auswertung und der Speicherung personenbezogener Daten, einschließlich extraterritorialer oder massenhafter Art, ohne die informierte Einwilligung der Betroffenen oder eine gültige Anordnung, die von einem unabhängigen Gericht auf der Grundlage eines hinreichenden Verdachts für die Annahme erlassen wird, dass die Zielperson in kriminelle Handlungen verstrickt sein könnte.“

     

  • Filmzensur an Feiertagen: Piratenpartei stellt Positivliste der FSK ins Netz

    +++ Filmzensur an Feiertagen: Piratenpartei stellt Positivliste der FSK ins Netz +++

    Nach Veröffentlichung der über 700 Filme, die laut FSK nicht an „stillen Feiertagen“ vorgeführt werden dürfen, stellt die Piratenpartei nun zum Vergleich die Liste der von der FSK als „feiertagsfrei“ eingestuften Filme ins Netz. Während auf dem Feiertagsindex Kinderfilme wie Max und Moritz, Komödien wie Ghostbusters und politische Filme wie Animal Farm stehen, wurde in anderen Fällen Klamauk (z.B. Borat), brutale Gewalt (z.B. Conan der Barbar), Horror (z.B. SAW, Lars von Triers ANTICHRIST, Rohtenburg, Der Exorzist) und Sex (z.B. Basic Instinct, Feuchtgebiete, Fifty Shades of Grey) für die „Stillen Feiertage“ wie Karfreitag freigegeben. Die FSK-Entscheidung „nicht feiertagsfrei“ ist für Kinos und Filmverleiher unbefristet verbindlich und wird nur auf kostenpflichtigen Antrag überprüft.

    Der Landtagsabgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Abschaffung der FSK-Feiertagszensur: „Die FSK-Feiertagsentscheidungen erscheinen widersprüchlich, willkürlich und beliebig. Und das sind nur die Entscheidungen seit 1980. Von den seit 1952 geprüften Kinofilmen sind insgesamt sogar 32% feiertagszensiert worden. Diese Zensururteile gelten unbefristet weiter.

    Die Feiertagszensur von Filmvorführungen ist im Zeitalter von Video und Internet völlig wirklichkeitsfremd und gehört dringend abgeschafft. Haben wir aus dem Streit um die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen nicht gelernt, dass religiöse Gefühle in einer offenen Gesellschaft keine Zensur rechtfertigen? Warum veröffentlicht die FSK nicht einmal ihre sämtlichen Feiertagsentscheidungen samt Begründung? Warum müssen erst wir PIRATEN die FSK-Gebührenordnung ins Netz stellen? Weshalb gelten jahrzehntealte Zensurentscheidungen bis heute fort? Wie kann es sein, dass Kirchen- und Religionsvertreter quasi in eigener Sache an der Feiertagszensur beteiligt sind? Kann es richtig sein, dass bei Uneinigkeit eines Zweipersonengremiums auf ‚keine Feiertagsfreigabe‘ entschieden wird?

    Als PIRAT sage ich: Solange die Feiertagsruhe nicht öffentlich wahrnehmbar gestört wird, haben Staat und Kirche kein Recht, uns bei der Gestaltung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage durch Filmvorführungs-, Tanz- oder Veranstaltungsverbote zu bevormunden. Die FSK-Feiertagszensur muss weg!“

    Hintergrund: In Bochum wurde wegen einer Vorführung von „Das Leben des Brian“ am Karfreitag zuletzt ein Bußgeld verhängt.

     

  • Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut EuGH-Generalanwalt unzulässig

    In dem Rechtsstreit um die Zulässigkeit offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots hat der klagende PIRAT Tobias McFadden einen wichtigen Zwischenerfolg errungen: Das vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordnete Verbot offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots, das die Bundesregierung gesetzlich festschreiben will, ist nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unzulässig.

    Zwar könne ein WLAN-Anbieter durch eine gerichtliche Anordnung verpflichtet werden, eine konkrete Rechtsverletzung zu verhindern, doch könne weder die Stilllegung des Internetanschlusses noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation verlangt werden. Auch eine Identifizierungspflicht für WLAN-Nutzer und eine anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen sei unverhältnismäßig und ineffektiv.

    Tobias McFadden zur Auffassung des Generalanwalts: »Das ist ein Sieg für uns PIRATEN auf voller Linie. Folgt der Gerichtshof dem Generalanwalt, sind die WLAN-Störerhaftung und der Gesetzentwurf der Bundesregierung tot. Die Bundesregierung muss jetzt ihren fortschrittsfeindlichen Gesetzentwurf zurückziehen und wie in anderen zivilisierten Ländern das freie Angebot offener WLAN-Hotspots sicherstellen!«

    Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer kommentiert: »Die von der Content-Mafia geprägte Rechtsprechung der deutschen Gerichte ist von vorn bis hinten europarechtswidrig, darunter Präventivpflichten ohne behördliche oder gerichtliche Anordnung, Unterlassungsverurteilungen ohne Nennung verhältnismäßiger Umsetzungsmöglichkeiten, Verurteilungen zur Kostentragung, zur WLAN-Verschlüsselung oder gar zur Identifizierung oder Vorratsdatenspeicherung der Nutzer. All dem muss die Bundesregierung jetzt ein Ende setzen – im Sinne des freien digitalen Informations- und Meinungsaustauschs im 21. Jahrhundert.«

    Tobias McFadden, Pirat

  • Grundsatzprozess gegen deutsche WLAN-Störerhaftung

    Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof verkündet morgen seine Schlussanträge betreffend die die Klage eines bayerischen Mitglieds der Piratenpartei gegen Sony Music (Az. C-484/14, McFadden vs. Sony Music). Die Internetgemeinde ist besorgt, dass der Europäische Gerichtshof zur Verhinderung von Filesharing die Schließung offener WLAN-Hotspots in Europa verlangen könnte.

    Der Fall: PIRAT Tobias McFadden bietet der Öffentlichkeit im bayerischen Gauting einen offenen WLAN-Internetzugang an. Jemand nutzte den Hotspot, um urheberrechtlich geschützte Musik zu tauschen. Sony Music verlangt von McFadden, er solle alle zumutbaren Mittel einsetzen, um dies in Zukunft zu verhindern, unter anderem

    – den WLAN-Hotspot mit einem Passwortschutz versehen und damit die Öffentlichkeit vom Internetzugang ausschließen
    – Ports sperren, die typischerweise für Filesharing genutzt werden
    – die Nutzung auf Vorrat speichern und rechtswidrig handelnde Benutzer sperren.

    Der klagende PIRAT Tobias McFadden erklärt: »Der Europäische Gerichtshof sollte der deutschen ‚Störerhaftung‘ und dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung den Todesstoß versetzen. Beides sind Generalangriffe auf die Grundlagen unserer Informationsgesellschaft. In Deutschland stellen aus Angst vor Abmahnungen kaum noch Privatpersonen ihren Internetzugang über WLAN der Öffentlichkeit zur Verfügung, was uns zum Entwicklungsland des mobilen Internets macht. Der freie Informationsaustausch über das Internet darf in einer Demokratie nicht als ‚Gefahrenquelle‘ angesehen, sondern muss als Grundvoraussetzung einer Demokratie anerkannt werden. Für uns PIRATEN ist freier Internetzugang und der damit verbundene freie und unbeschränkte Zugang zu Information ein Menschenrecht.«

    Kläger McFadden und seine Anwälte Alexander Hufschmid und Dr. Carmen Fritz stehen morgen für Presseanfragen zum Votum des Generalanwalts zur Verfügung unter:

    – Tobias McFadden, 0177 – 850 22 32, Tobias@McFadden.de
    – Alexander Hufschmid, 089 416 15 75-75, hufschmid@kanzlei-hufschmid.de

    Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände warnt den Europäischen Gerichtshof vor „schwerwiegenden Konsequenzen“, sollte er die Schließung offener WLAN-Hotspots verlangen.

    Wegen seiner Rechtslage und Urteilen zur „Störerhaftung“ hinkt Deutschland bei der Verfügbarkeit mobilen Internets über WLAN weit hinter anderen Ländern her.

  • Ordnungsruf für “Stasi 2.0″: Schleswig-Holsteinischer Landtag rügt Schäublone

    +++ Ordnungsruf für “Stasi 2.0″: Schleswig-Holsteinischer Landtag rügt Schäublone +++

    Im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat der Abgeordnete und Datenschützer Patrick Breyer (Piratenpartei) heute einen Ordnungsruf für das Vorzeigen der sogenannten “Schäublone” erhalten. Sitzungspräsidentin Marlies Fritzen (Bündnis 90/Grüne) fand das Protestbild “verunglimpfend” und erteilte einen Ordnungsruf. Das “Stasi 2.0″-Protestemblem [1] zeigte Breyer im Rahmen der Debatte über einen PIRATEN-Antrag [2] gegen die von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) propagierten Barzahlungslimits und die von der EU geplanten Einschränkungen elektronischer Guthaben und Währungen. Breyer erklärte: “Wir wollen keine Stasi 2.0 und keinen Generalverdacht gegen Bargeldzahler!”

    Breyer weiter: „Die Stasi hätte sich die Finger geleckt nach einer lückenlosen Überwachbarkeit aller Zahlungen, wie Schäuble sie anstrebt und wie sie im Netz bereits weitgehend Realität ist. Gerade einmal 100 Euro pro Monat dürfen wir an Internet-Guthabenkarten noch anonym erwerben. Wer weiß, wofür wir unser Geld ausgeben, der kennt unsere Beziehungen, Einstellungen und Vorlieben erschreckend genau. Bargeld ist kein Verbrechen, sondern gesetzliches Zahlungsmittel, und das muss es auch bleiben – dafür kämpfen wir PIRATEN!“

    Hintergrund: Der Begriff Stasi 2.0 ist ein politisches Schlagwort, das sich zunächst im Internet entwickelte. Die mit diesem Schlagwort verbundene politische Protestkampagne kritisiert verschiedene innenpolitische Vorhaben der Deutschen Bundesregierung, darunter insbesondere die von dem damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagenen Online-Durchsuchungen von privaten Computern oder die Vorratsdatenspeicherung, aber auch gesetzliche Einschränkungen der Netzneutralität und Informationsfreiheit.

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