Schlagwort: Patrick Breyer

  • PIRATEN zum Coronavirus: Was die EU tut und was fehlt

    PIRATEN zum Coronavirus: Was die EU tut und was fehlt

    Angesichts von Falschmeldungen in sozialen Medien, die EU lasse die Bürger angesichts der Corona-Epidemie im Stich, haben die PIRATEN im Europäischen Parlament die EU-Maßnahmen in diesem Bereich zusammengestellt (siehe unten). Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert aber eine zusätzliche, digitale Dimension des Krisenmanagements:

    „Wer zuhause bleiben muss und keinen modernen Internetzugang hat, ist von digitalen Informations- und Hilfsangeboten ebenso abgeschnitten, wie von Telearbeit und Telelernen. Angesichts dieser Pandemie muss Europa endlich allen Bürgern ein Recht auf Breitband-Internetanschluss einräumen. Die ursprünglich bis Ende 2020 vorgesehene Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie (Kommunikationskodex) muss als Eilmaßnahme jetzt vorgezogen werden. Dass Zehntausende Haushalte in Deutschland bis heute keinen Breitband-Internetanschluss bekommen können und nur Anspruch auf einen Telefonanschluss haben, hat in Krisenzeiten untragbare Auswirkungen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei, ergänzt:

    „Es ist doch paradox, dass dieselbe Bundesregierung, die seit Jahren den Ausbau der Breitbandnetze schleifen lässt, nun erwartet, dass große Teile der Bevölkerung von jetzt auf gleich ihre Arbeit von zuhause aus über das Internet erledigen. Die gegenwärtigen Herausforderungen machen bewusst, welchen immens hohen Stellenwert das Internet inzwischen in unserem Leben hat. Schon seit vielen Jahren fordern wir PIRATEN größere Anstrengungen beim Ausbau der Netze sowie ein Grundrecht auf ‚digitale Teilhabe‘. Spätestens jetzt wird der breiten Masse schlagartig klar, dass das Internet längst eine unabdingbare Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe ist und zur Basisversorgung gehört. Der Gesetzgeber sollte deshalb jetzt die Initiative ergreifen und ein Grundrecht auf einen Zugang zum Internet festschreiben.“

    Auch die in Deutschland übliche Volumenbegrenzung für mobile Datenverbindungen ist den PIRATEN ein Dorn im Auge. Die Piratenpartei Deutschland appelliert deshalb an die deutschen Telekommunikationsanbieter, die Begrenzungen des Datenvolumens für Mobilfunk- und Internetverträge für die Dauer der Pandemie vorübergehend aufzuheben und kostenloses Telefonieren zu ermöglichen, wie dies in anderen Ländern bereits der Fall ist.

    Was die EU unternimmt – Liste der EU-Hilfen in der Coronavirus-Krise:

    • Investitionsinitiative der EU als Reaktion auf das Coronavirus: 37 Mrd. EUR öffentliche Investitionen, um die Kohäsionsmittel dorthin zu leiten, wo sie am meisten benötigt werde- Bereitstellen von 47,5 Millionen Euro aus dem Horizont-2020-Fonds zur Finanzierung von 17 Gesundheitsforschungsprojekten zur COVID-19-Pandemie
    • Ausfuhrgenehmigungssystem zur Beschränkung der Ausfuhr in Europa benötigter medizinischer Schutzausrüstung
    • Bereitstellung von 100 Milliarden Euro an Bankkapital durch die EZB, um den Kreditfluss an die Wirtschaft aufrechtzuerhalten und die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen
    • Kontrollmechanismen zur Gewährleistung der zuverlässigen Versorgung der Mitgliedsstaaten mit Gesundheitsgütern
    • Schaffen von Anreizen für Textilunternehmen, medizinische Schutzausrüstung herzustellen
    • Erweiterung des EU-Katastrophenschutz-Mechanismus (rescEU) zum Kauf medizinischer Ausrüstung
    • Beschleunigte gemeinsame Beschaffung von medizinischen Testkits und Beatmungsgeräten
    • Leitlinien für nationale Grenzschutzmaßnahmen
    • Genehmigung zusätzlicher nationaler Unterstützungsmaßnahmen wie Lohnsubventionen, Aussetzung der Zahlungen von Unternehmens- und Mehrwertsteuern oder Sozialabgaben
    • Verabschiedung von Vorschriften für staatliche Beihilfen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den akuten Liquiditätsbedarf zu decken und Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund des COVID-19-Ausbruchs vor dem Bankrott stehen
    • Genehmigung normalerweise nicht zugelassener Subventionen, wie zum Beispiel Ausgaben im Gesundheitssektor und gezielte Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer
    • Anpassung oder Aussetzung der von den Mitgliedstaaten geforderten Steueranstrengungen im Falle eines negativen Wirtschaftswachstums
    • Gesetzesvorschlag für eine vorübergehende Entlastung der Fluggesellschaften von Leerflügen, damit diese ihre Start- und Landeslots behalten können
    • Bereitstellung von 1 Mrd. EUR als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds, um den Banken einen Anreiz zu geben, kleinen und mittelständischen Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen
    • Förderung von Kurzarbeitsregelungen und Weiterbildungs- sowie Umschulungsprogrammen
    • Vorbereitung eines Gesetzesvorschlages für ein europäisches Arbeitslosenversicherungssystem, das zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen soll
    • Nutzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds, um in die Gesundheitssysteme der Mitgliedsstaaten zu investieren
    • Bereitstellung von 179 Millionen EUR des Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, um entlassene Arbeitnehmer und Selbstständige zu unterstützen
    • Bereitstellung von 800 Millionen EUR durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des EU-Solidaritätsfonds, damit dieser auch in einer Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit Hilfen aus diesem Fond möglich macht
    •  Einrichtung eines Netzwerks der europäischen Verbände der Tourismus- und Reisebranche zum Informationsaustausch und zur Bewertung der Auswirkungen

    Anmerkung: Viele andere der notwendigen Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Coronaviruses, wie beispielsweise Gesundheits- und Notfallmaßnahmen, liegen außerhalb des Zuständigkeitbereiches der EU. Darüber hinaus ist die EU wesentlich stärker an den vorhandenen Haushaltsrahmen gebunden als die Mitgliedstaaten, da sie keine Schulden aufnehmen darf.

  • Smart Meter: Widersprechen Sie dem Spionagezähler-Zwangseinbau!

    Smart Meter: Widersprechen Sie dem Spionagezähler-Zwangseinbau!

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am Montag den Startschuss für den flächendeckenden Zwangseinbau sogenannter „Smart Meter“ gegeben. Bis zum Jahr 2032 sollen analoge Stromzähler gegen vernetzte Geräte ausgetauscht werden, ein Widerspruchsrecht gibt es in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern – bisher nicht. Unterhalb eines Jahresverbrauchs von 6.000 kWh liegt es in der Hand der Energiekonzerne, ob sie die Technik (zwangsweise) einbauen. Konzerne wie e.on planen einen millionenfachen „Rollout“.

    Die Piratenpartei empfiehlt allen Betroffenen, mithilfe eines Musterschreibens von ihrem Anbieter zu verlangen, ihr Nein zum Einbau digitaler Verbrauchsaufzeichnungstechnik zu respektieren. Dazu der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:

    „Trotz jahrelanger Warnungen soll mit den sogenannten ‚intelligenten Stromzählern‘ ein Datenspion in jedes Haus und in jede Wohnung eingebaut werden können. Mithilfe der geplanten Verbrauchsaufzeichnung im 15-Minuten-Takt kann die Anwesenheit und das Verhalten in der eigenen Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Vermieter, Ehepartner, Polizei, Geheimdienste oder Einbrecher könnten damit das Privatleben ausspionieren.

    Ein erkennbarer Nutzen für die Verbraucher ist demgegenüber nicht vorhanden, Einsparversprechen sind nicht nachgewiesen. Die bis zu 10mal höheren Preise im Vergleich zu den bisherigen Zählern werden auf jeden Fall durch die Verbraucher getragen werden, entweder direkt über die Stromrechnung oder indirekt durch Umlage in der Miete.“

  • PIRATEN zu EU-Digitalplänen: „Citizens first“ statt „Europe first“!

    PIRATEN zu EU-Digitalplänen: „Citizens first“ statt „Europe first“!

    Zu der heute von der europäischen Kommission vorgelegten Digitalstrategie kommentiert der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:

    „Unsere Antwort auf die digitale Revolution kann nicht bloße Standortpolitik und Industrieförderung nach dem Motto ‚Europe first‘ sein. Der von der Leyen-Kommission fehlt der Wille, den Überwachungskapitalismus im Netz durch offene, dezentrale und datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle zu ersetzen, beispielsweise indem Facebook seinen Nutzern und Nutzerinnen einen Anbieterwechsel unter Aufrechterhaltung ihrer bestehenden Kontakte ermöglicht (Interkonnektivität).“

    Zu der anstehenden EU-Konsultation zu Regeln für den Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ erläutert Dr. Breyer:

    „Die EU-Kommission muss dringend ein Moratorium für Massenüberwachung durch Gesichtserkennung und automatisierte Verhaltenskontrolle auf den Weg bringen, statt ihr durch vermeintliche ‚Regulierung‘ in Wahrheit den Weg zu ebnen. In einer freien Gesellschaft können wir ständige Kontrolle, massenhafte Falschmeldungen und systematische Diskriminierung nicht dulden. Viele Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz sind faszinierend. Dass der Politik nichts anderes einfällt, als diese Technologie für die Überwachung von Menschen an Grenzen und im öffentlichen Raum zu missbrauchen, ist ein Skandal. China setzt bereits heute Gesichtserkennung, verbunden mit dem sogenannten Sozialkredit-System ein, um seine Bürgerinnen und Bürger fremdzusteuern. Solche Technologie darf in einer freiheitlichen Gesellschaft niemals zum Einsatz kommen, da ständige Überwachung einen Konformitäts- und Anpassungsdruck ausübt. Daher brauchen wir dieses Moratorium. Wer ethische KI fordert, muss unethische KI verbieten.“

    Die vorgestellte Datenstrategie kritisiert Breyer scharf:

    „Auch wenn die Kommission wiederholt auf die Datenschutzgrundverordnung verweist, wird beim Durchlesen des vorgelegten Konzepts schnell klar, worum es hier im Grunde geht: Die Kommerzialisierung unser Daten. Daten sind aber nicht einfach ein Rohstoff, den es zu fördern gilt, sondern bestehen in vielen Fällen aus privatesten Informationen, die von Konzernen und Staaten jetzt wirtschaftlich ausgebeutet werden sollen. Anonymisierte Daten können und sollen gerne für Forschung und für kommerzielle Anwendungen eingesetzt werden. Wenn es hingegen um persönliche Informationen über Einzelpersonen geht, müssen diese Daten vor ungefragter Zweckentfremdung geschützt werden. Insbesondere die wirtschaftliche Ausbeutung von Informationen über unsere Gesundheit ist inakzeptabel.“

  • Lambrechts-Surfspionage: Nicht gegen Hasskriminalität, sondern gegen Sicherheit im Netz!

    Lambrechts-Surfspionage: Nicht gegen Hasskriminalität, sondern gegen Sicherheit im Netz!

    Den heute veröffentlichten Gesetzentwurf zur ‚Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität‘ kommentiert Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland:

    „Dieser Gesetzentwurf bekämpft das Vertrauen und die Datensicherheit im Internet, nicht Rechtsextremismus oder Hasskriminalität! Was kaum verstanden wird: Ermittler und Geheimdienste sollen zukünftig Zugriff auf unser Surfverhalten und unsere Passwörter erhalten. Das würde ihnen Zugriff auf unsere intimsten Vorlieben und Laster ermöglichen und Einblick in unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben eröffnen. Wirkliche Hürden fehlen, bloße Ordnungswidrigkeiten sollen ausreichen. Das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Bestandsdatenauskunft wird nicht abgewartet. Das ist ein krass verfassungswidriger Angriff auf die Privatsphäre im Netz, der gestoppt werden muss!“

    Hintergrund: Die Datenschutzgrundverordnung zwingt Anbieter dazu, Passwörter und andere Zugangsdaten verschlüsselt zu speichern. Die Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern nach dem neuen Gesetz wäre damit entweder sinnlos, oder die Anbieter werden gezwungen, zur Auskunftserteilung Entschlüsselungsmöglichkeiten vorzuhalten und damit die Sicherheit ihrer Datenbestände zu gefährden.
    Die 5-Minuten-Info zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität zum Nachlesen.

  • Nehmt die Hass-Brille ab!

    Nehmt die Hass-Brille ab!

    Der Bundesrat berät heute einen Gesetzentwurf von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, Anbieter von sozialen Netzwerken und Spieleplattformen zur Identifizierung ihrer Nutzer nach Namen, Anschrift und Geburtsdatum unter Vorlage eines Ausweises zu verpflichten.
    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) verurteilt den Vorstoß als geschichtsvergessen, unverantwortlich und verfassungswidrig:

    “Es wird Zeit, dass die Politik selbst die Hass-Brille abnimmt. Das Internet ist nicht das Böse, sondern Lebensraum von Millionen von Menschen. Unsere Demokratie braucht Meinungsfreiheit. Einen freien Austausch auch von unbequemen Meinungen gibt es nur im Schutz der Anonymität. Haben Landespolitiker vergessen, dass anonyme Flugblätter ein wichtiger Teil des Widerstands gegen das NS-Regime waren? Der Missbrauch eines Grundrechts durch Einzelne darf niemals dazu führen, dieses Grundrecht für alle abzuschaffen!“

    Die Identitätsdaten von Millionen von Deutschen in die Hände internationaler Internetkonzerne wie Facebook zu legen, fordert Identitätsdiebstahl, Datenhandel und Online-Betrug geradezu heraus und wäre völlig unverantwortlich.
    Das Gesetzesvorhaben hätte vor Gericht keine Chance: Das Verfassungsgericht von Südkorea hat ein vergleichbares Gesetz schon 2012 als Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verworfen.
    Die konsequente Verfolgung von Hasskriminalität ist der richtige Weg und in aller Regel auch ohne Klarnamenszwang möglich, weil Nutzer bei jeder erneuten Anmeldung identifizierbare Spuren hinterlassen.
    Im Übrigen haben wissenschaftliche Untersuchungen die Behauptung, dass die Anonymität der Nutzer für den Missbrauch der Meinungsfreiheit verantwortlich sei, längst widerlegt. Demnach führt ein Klarnamenszwang eher zu mehr Aggression.

    Die Politik sollte zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Hass und Menschenfeindlichkeit endlich stabil finanzieren, statt gesellschaftliche Probleme mit immer krasseren Überwachungsgesetzen lösen zu wollen.”

  • Prepaidkarten: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Recht auf anonyme Kommunikation

    Prepaidkarten: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Recht auf anonyme Kommunikation

    Am Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Beschwerde des Europaabgeordneten und Bürgerrechtlers Patrick Breyer (Piratenpartei) gegen das deutsche Verbot anonymer Prepaid-Mobilfunk-SIM-Karten (Fall 50001/12). Breyer hofft, dass der Gerichtshof ein Recht auf anonyme Kommunikation und anonymen Internetzugang anerkennt. Patrick Breyer:

    „Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss ebenso gestoppt werden wie die zuletzt eingeführte Ausweispflicht. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind.

    Viele EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten. Eine Zwangsidentifizierung bringt Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können.

    Dagegen ist Anonymität essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste. Ihr Fehlen kann Menschenleben kosten, z. B. wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge wenden können.“

    Quellen/Fußnoten:
    Hintergrundinformationen zur Beschwerde
    Handykarten-Tauschbörse

  • Spanien verletzt die Immunität katalanischer Europaabgeordneter

    Spanien verletzt die Immunität katalanischer Europaabgeordneter

    Die Piratenabgeordneten im Europäischen Parlament und die katalanischen Piraten haben letzte Woche eine Pressekonferenz abgehalten. Thema war die Inhaftierung des katalanischen Politikers Oriolo Junqueras, der 2019 zum Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt wurde. Die Piratenabgeordneten forderten den Präsidenten des Europäischen Parlaments auf, den von Spanien erklärten Mandatsverlust Junqueras nicht zu akzeptieren, ohne den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zu konsultieren.

    Die katalanischen Piraten haben ihrerseits Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Das Argument ist in beiden Fällen dasselbe: die Immunität eines ordnungsgemäß gewählten Europaabgeordneten kann nicht durch ein nationales Gericht aufgehoben werden, sondern nur durch das Europäische Parlament selbst.

    „Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, den Ausschuss für Rechtsangelegenheiten zu umgehen und keine Debatte im Plenum des Parlaments zu gestatten. Spanien darf die Immunität eines ordnungsgemäß gewählten Mitglieds des Europäischen Parlaments nicht ignorieren, insbesondere wenn diese Immunität vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde. Dies ist ein sehr gefährlicher Präzedenzfall, der einer Schikanierung von Europaabgeordneten durch Mitgliedsstaaten Tür und Tor öffnet,“

    kritisiert Markéta Gregorová, Europaabgeordnete der tschechischen Piraten.

    „Zweck der parlamentarischen Immunität ist es, dass gewählte Volksvertreter ihrer demokratischen Aufgabe gerecht werden können, ohne von Regierung oder Justiz behindert zu werden. Der Fall von Oriol Junqueras ist rechtlich komplex und sollte vom Rechtsausschuss untersucht werden. Es ist bedauerlich, dass der spanische Oberste Gerichtshof den Europäischen Gerichtshof in diesem Fall nicht konsultiert hat. Der europäische Gerichtshof hätte klären können, ob eine vor der Wahl eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments eingeleitetes Strafverfahren per se von der Immunität ausgeschlossen ist, was ich bezweifle,“

    ergänzt Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordnete der Piratenpartei Deutschland und selbst Mitglied des Rechtsausschusses.

  • Entwurf zum Leistungsschutzrecht schlimmer als erwartet!

    Entwurf zum Leistungsschutzrecht schlimmer als erwartet!

    Zu dem vom Justizministerium veröffentlichten Entwurf zur Umsetzung des Leistungsschutzrechts erläutert der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:

    „Falls der jetzt veröffentlichte Entwurf Gesetz wird, haben sich die schlimmsten Befürchtungen der Gegner des Leistungsschutzrechts bestätigt: Laut dem realitätsfremden Entwurf soll es nur noch erlaubt sein, „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge“ frei für die Vorschau auf Internetseiten zu verwenden. Es liest sich, als wäre der Text direkt von Lobbyisten geschrieben worden. Denn anders als bei dem bereits gescheiterten letzten Anlauf soll das Leistungsschutzrecht diesmal nicht nur für Texte gelten sondern auch für Vorschaubilder und Videos. Ein Vorschaubild im Format 128×128 und ein Video von bis zu drei Sekunden in Zeiten, in denen hochauflösende Bilder und Videos der Standard sind, ist wohl als schlechter Scherz zu verstehen.

    Die Verleger, die jahrelang die Digitalisierung verschlafen haben und es bis heute nicht schaffen, ihre Angebote über zeitgemäße Verkaufsmodelle zu vertreiben, wollen das Internet als Konkurrenz für ihre auf Papier gedruckten Erzeugnisse ausschalten. Eine Regierung, die solche Gesetze zum Schaden von Millionen Nutzern voran treibt, muss sich nicht wundern, wenn Deutschland als Standort für Unternehmen im digitalen Bereich immer unattraktiver wird.

    Die Parteien im Bundestag müssen sich jetzt sehr gut überlegen, ob sie auf der Seite der Nutzer – und damit einem Großteil der Wähler – stehen oder auf der Seite von ein paar Verlegern und deren Profit. Für uns Piraten ist die Entscheidung klar: Wir stehen an der Seite der Nutzer zugunsten der Digitalisierung. Letztes Jahr waren bereits zehntausende auf der Straße, um gegen dieses Gesetzesvorhaben zu demonstrieren. Die Nachricht ist aber anscheinend noch nicht bei der Bundesregierung angekommen.“

    Das Leistungsschutzrecht als Maßnahme zur Rettung der klassischen Geschäftsmodelle der Verleger ist in Deutschland bereits einmal gescheitert. Google hat, wie zu erwarten war, Presseerzeugnisse, die auf ihrem Leistungsschutzrecht bestanden, aus ihrer Suchmaschine entfernt, was zu einem massiven Einbruch der Zugriffe führt. Anstatt aus diesem Fehlschlag zu lernen, wurde das Leistungsschutzrecht zusammen mit anderen Maßnahmen auf europäischer Ebene umgesetzt. Schon im letzten Jahr bei den #saveyourinternet Protesten war das Leistungsschutzrecht neben den Uploadfiltern einer der wichtigsten Kritikpunkte. Auch Dr. Patrick Breyer hat 2019 an den Protesten teil genommen.