Schlagwort: Patrick Breyer

  • Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung droht

    Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung droht

    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Konsequenzen der heutigen Stellungnahme des EU-Generalanwalts in Sachen Vorratsdatenspeicherung, der sich für „andere Möglichkeiten der gezielten Vorratsspeicherung“ ausspricht:

    „Flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist die weitreichendste und am tiefsten in unser Privatleben eingreifende Überwachungsmaßnahme der Geschichte. Wie die Polizei will nun auch der EU-Generalanwalt, dass der Europäische Gerichtshof den bisherigen Schutz unverdächtiger Menschen vor einer Vorratsspeicherung ihrer Telefon- und Internetnutzungsdaten aufgibt und eine vermeintlich ‚gezielte‘ Vorratsdatenspeicherung zulässt. Das Ergebnis wäre eine weitreichende Registrierung des Verhaltens sämtlicher Menschen in Europa ohne jeden Verdacht einer Straftat. Unter einem solchen Generalverdacht wären die vertrauliche Beratung von Menschen in Not ebenso in Gefahr wie die Pressefreiheit.

    EU-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona fällt auf die Fake News der Überwachungsideologen herein: Tatsächlich ist kein einziger terroristischer Anschlag durch Vorratsdatenspeicherung verhindert worden. Laut Kriminalstatistik hat Vorratsdatenspeicherung nirgendwo einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten. Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments mit einer Untersuchung dieser Frage beauftragt. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.

    Ich appelliere an den Europäischen Gerichtshof, seine Rechtsprechung zum Schutz der Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit von 500 Mio. Europäerinnen und Europäern zu verteidigen!“

    Auf Initiative der PIRATEN und ihrer Fraktion wird sich der Innenausschuss des Europäischen Parlaments am nächsten Dienstag Nachmittag mit dem dänischen Vorratsdaten-Skandal befassen: Eine zweistellige Anzahl verurteilter Menschen wurden 2019 aus der Haft entlassen, nachdem sich herausstellte, dass als Beweismittel verwendete Vorratsdaten fehlerhaft waren.

  • Piratenabgeordneter Patrick Breyer zum Neustart Europas mit echter Bürgerbeteiligung

    Piratenabgeordneter Patrick Breyer zum Neustart Europas mit echter Bürgerbeteiligung

    Im Europaparlament debattierten die Abgeordneten heute Vormittag über die geplante „Konferenz über die Zukunft Europas“. Die Konferenz, in der es darum gehen soll, Europas Bürgerinnen und Büger stärker in die Gestaltung der Zukunft der EU einzubinden, soll in diesem Jahr starten und zwei Jahre dauern.

    „Ausgerechnet von Vertretern der EU-Institutionen zu erwarten, sich quasi selbst zu reformieren, ist wie die Frösche zu fragen, wie man einen Sumpf austrocknet,“

    erklärte der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer von der basisdemokratischen Piratenpartei dazu heute in Straßburg.

    „Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU zurückzugewinnen und Europa vor einem Auseinanderfallen oder der schrittweisen Übernahme durch Nationalisten zu schützen, brauchen wir eine Fundamentalreform, einen Neustart der EU. Wir brauchen dazu den Mut und das Vertrauen in die Menschen, einen direkt gewählten Bürgerkonvent mit der Ausarbeitung einer neuen EU-Verfassung zu beauftragen und die Europäerinnen und Europäer in einem Referendum selbst über die EU entscheiden zu lassen, die sie haben möchten.“

    „Wie schaffen wir es, dass die EU Politik für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger macht und nicht für Konzerne? Wie dämmen wir Lobbyismus ein? Wie können die Europäerinnen und Europäer bei Bedarf selbst das Ruder durch EU-weite Referenden und direkte Demokratie in die Hand nehmen?“

    So skizzierte Breyer den grundlegenden Handlungsbedarf und ergänzte:

    „Diese Konferenz zur Zukunft Europas wird hoffentlich bereits einige kleinere Verbesserungen bewirken können. Der nötige grundlegende Neustart Europas kann aber nur von unten kommen.“

  • Lambrecht-Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Lambrecht-Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Nachdem ein Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Datenschutzverletzungen bei der sog. „Bestandsdatenauskunft“ enthüllt hat, fordert die Piratenpartei den Stopp eines noch weiter gehenden Vorhabens der Bundesjustizministerin: Unter dem Vorwand der „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sollen Ermittler und Geheimdienste zukünftig Zugriff auf Surfverhalten und Passwörter von Internetnutzern erhalten.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, warnt:

    „Wie ein Geheimdienst kundschaftet das Bundeskriminalamt (BKA) mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese Daten an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Dass die Bundesjustizministerin die Macht des BKA nun nicht beschneiden, sondern ihm umgekehrt erstmal auch Zugriff auf unser Surfverhalten gewähren will, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Kritikpunkte und weitere Informationen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“:

    5-Minuten-Info

    Die Bundesregierung will unser Surfverhalten und unsere Passwörter:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum. Aber nicht nur das! Bestandsdaten sind eben auch im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Damit die Polizei leichter und in größerem Umfang diese Daten einsehen kann, hat die SPD-Bundesjustizministerin ein neues „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vorgelegt.

    Was zu kritisieren ist

    Es geht um Euer Surfverhalten

    Wer unsere Internetnutzung kennt, kennt unsere intimsten Vorlieben und Laster, erhält Einblick in unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben. Wenn Informationen beispielsweise über eine Missbrauchserfahrung, gewalttätige Ehepartner, psychische Störungen oder auf Suchtabhängigkeiten wie Alkoholismus in die falschen Hände geraten, können selbst höchste Amtsträger erpressbar werden.

    Es geht um Eure Passwörter

    Unsere Internet-Passwörter können der Polizei direkten und unbemerkten, geheimen Zugang zu unseren vertraulich gespeicherten geschäftlichen und privaten Daten (z.B. Texte, Dokumente, Fotos, Videos) ermöglichen.

    Keine wirklichen Hürden

    Der Inhalt unserer Internetnutzung soll in viel weiterem Umfang ausgespäht werden dürfen als der Inhalt von Telefonaten oder SMS – nicht nur beschränkt auf schwere Straftaten wie die Telekommunikationsüberwachung.

    Verfassungsbeschwerden ignoriert

    Über 6.000 Menschen haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft eingereicht. Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Landesgesetz betreffend Telemedien-Diensteanbieter liegt dem Bundesverfassungsgericht vor. Ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, will das Bundesjustizministerium noch weit über die umstrittenen Gesetze hinaus gehen.

    Das BKA verletzt den Datenschutz

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass das Bundeskriminalamt mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen auskundschaftet, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und diese an ausländische Behörden ausliefert – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt soll dennoch nicht eingeschränkt, sondern seine Kompetenzen massiv ausgeweitet werden.

    Schon bei Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten

    Der Zugriff auf unser Surfverhalten darf bei bloßen Ordnungswidrigkeiten und ganz allgemein „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ erfolgen. Dieser tiefe Eingriff in unsere Privatsphäre darf also nach Lust und Laune von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten erfolgen.

    Per elektronischer Schnittstelle

    Über die vorgesehene elektronische Schnittstelle kann bei großen Internetanbietern das Surfverhalten abgefragt werden – was zu massenhaften Abfragen geradezu einlädt. Langfristig ist zu befürchten, dass sich daraus eine automatisierte Datenabruf-Flatrate für Behörden entwickelt.

    Auf Benachrichtigung ist kein Verlass

    Die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen. Betroffene können ohne Benachrichtigung später nicht die Rechtmäßigkeit von Eingriffen überprüfen.

    Zugriff durch Geheimdienste und andere Behörden

    Der Zugriff auf die Daten durch Geheimdienste wie den Verfassungsschutz und den BND ist inakzeptabel.

    BKA wird zur Internetpolizei

    Durch das neue Gesetz bekommt das Bundeskriminalamt neue Befugnisse und entwickelt sich zunehmend zu einer Art Internet-Polizei, obwohl das gar nicht deren Aufgabe ist.

    Finger weg von unseren Daten!

  • Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller!

    Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller!

    Die neue EU-Sicherheitskommissarin Johansson sprach sich gestern im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments überraschend für neue „Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung“ aus, vorbehaltlich in Kürze zu erwartender Gerichtsentscheidungen. Zugleich konnten die EU-Regierungen auf Anfrage keine Beweise dafür vorlegen, dass die Aufzeichnung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung die Aufklärungsquote erhöhe.

    „Die EU muss Kriminelle stärker ins Visier nehmen und die Strafverfolgungsbehörden besser finanzieren, statt blindwütig Informationen über das Privatleben aller 500 Millionen Europäer zu sammeln,“

    äußert sich der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) entsetzt.

    „Frau Johansson, respektieren Sie unsere Privatsphäre! Diese Metadaten machen uns nackt, können verwendet werden, um selbst prominente Beamte zu erpressen und Vorhersagen über unsere zukünftigen Bewegungen zu treffen. Es ist unverantwortlich, solche Informationen flächendeckend zu sammeln und sie einem ständigen Risiko von Missbrauch und Datendiebstahl auszusetzen.

    Die flächendeckende und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ist die Überwachungsmaßnahme mit der größten Streubreite und auch die unbeliebteste Überwachungsmaßnahme überhaupt. Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung schreiben die unterschiedslose Erfassung sensibler Informationen über elektronische Kontakte (einschließlich Geschäftskontakte), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern vor, die nicht auch nur im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Eine so weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung macht vertrauliche Kommunikation unmöglich, z.B. auch Kontakte von Informanten zur Presse. Die Kriminalitätsstatistiken belegen überdies, dass es keinen einzigen EU-Mitgliedstaat gibt, in dem eine flächendeckende und wahllose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten statistisch signifikante Auswirkungen auf Kriminalität oder die Aufklärungsquote hatte. Die pauschale und wahllose Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich wurde vom Europäischen Gerichtshof wiederholt als Grundrechtsverletzung eingestuft, weil sie ‚auch für Personen gilt, für die es keine Beweise gibt, die darauf hindeuten könnten, dass ihr Verhalten einen – auch indirekten oder entfernten – Zusammenhang mit schweren Straftaten aufweisen könnte‘.“

    Videoaufzeichnung von Johanssons Erklärung zur Datenspeicherung

  • Stoppt die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“!

    Stoppt die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“!

    Obwohl Gerichte die Vorratsspeicherung aller Telefon-, Handy- und Internetverbindungen und Standortdaten ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter diese trotzdem tagelang von jedem Kunden. Konkret wird der Aufenthaltsort von Handynutzern (Funkzelle) zu Beginn einer Verbindung, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) und die rückverfolgbare Internetkennung (IP-Adresse) eine Woche lang freiwillig auf Vorrat gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig ist. Dies ergibt sich aus Unterlagen, deren Herausgabe der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer von der Bundesnetzagentur verlangt hat.

    Breyer warnt vor den Konsequenzen dieser „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“:

    „Kommunikations-Metadaten machen uns nackt. Sie enthüllen unser Privat- und Intimleben und können selbst höchste Amtsträger erpressbar machen. Andererseits sind sie fehleranfällig. Ihre begrenzte Aussagekraft führt immer wieder zu falschen Verdächtigungen im Hinblick auf Straftaten und zu Massenabmahnungen der Unterhaltungsindustrie.“

    Breyer verlangt von den Unternehmen, ihre „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ einzustellen und die Datenspeicherung auf besondere Anlässe (z.B. gemeldete Störungen) zu beschränken. Der Abgeordnete warnt außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten.

    Hintergrund: Offiziell begründen die Anbieter ihre „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ mit der „Störungserkennung“. Tatsächlich werden diese Daten aber auf Anforderung an Strafverfolger, Geheimdienste und Abmahnkanzleien weitergegeben. Die Zugriffshürden auf für Geschäftszwecke gespeicherte Daten sind geringer als im Gesetz zur verpflichtenden, wochenlangen Vorratsdatenspeicherung vorgesehen.

  • PIRATEN fordern Freilassung von Wikileaks-Aktivist Julian Assange

    PIRATEN fordern Freilassung von Wikileaks-Aktivist Julian Assange

    Die Piratenpartei Deutschland in Person des Bundesvorsitzenden Sebastian Alscher und des Europaabgeordneten Patrick Breyer wenden sich in einem offenen Brief zur Inhaftierung von Julian Assange mit einem Appell an den britischen Botschafter in Berlin, Sir Sebastian Wood.

    „Ungeachtet einer möglichen Schuld von Julian Assange gebietet es die Menschlichkeit, Inhaftierten die Möglichkeit einer angemessenen Behandlung zuzugestehen. Sollten sich die Einschätzungen des desolaten Gesundheitszustands bewahrheiten, so wäre das möglicherweise ein Verstoß gegen die Menschenrechte,“

    erklärt Sebastian Alscher.

    Neben der Piratenpartei Deutschland sandte auch die tschechische Piratenpartei einen Appell an den britischen Botschafter in Prag.

    Hintergrund:

    Wikileaks-Gründer Julian Assange verließ im April nach sieben Jahren Aufenthalt im politischen Asyl die ecuadorianische Botschaft in London. Er wurde unmittelbar von britischen Polizeibeamten in Gewahrsam genommen. Seitdem lebt er im Gefängnis. Nach Verbüßung einer Strafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen wird er nun wegen Fluchtgefahr festgehalten. Am 25. Februar 2020 soll die Verhandlung zu einem Auslieferungsantrag der US-Justiz beginnen. Dort drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft für die Unterstützung der Whistleblowerin Chelsea Manning, die Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstöße gegen das Antispionagegesetz. Sein Gesundheitszustand wird von zahlreichen Fachleuten als kritisch eingeschätzt.

    Text des Schreibens:

    Eure Exzellenz,

    in den letzten Jahren habe ich den Fall von Julian Assange mit großem Interesse verfolgt. Assange ist zurzeit nur deshalb inhaftiert, weil die USA seine Auslieferung fordern, um ihn wegen der Veröffentlichung geheim gehaltener Dokumente über den Irak- und den Afghanistankrieg, also aus politischen Gründen, strafrechtlich zu verfolgen. Aus diesen Dokumenten gehen zum Teil schwere Menschenrechtsverletzungen und Missstände hervor. Die Veröffentlichung von Dokumenten in Medien, einschließlich Onlinemedien, darf in einer freiheitlichen Demokratie nicht bestraft werden. Eine Auslieferung von Assange zu diesem Zweck ist inakzeptabel.

    Die Haft und insbesondere die Isolierung des Gefangenen hat gravierende Auswirkungen auf Assanges körperliche und geistige Gesundheit. Bei seiner letzten Anhörung war er verwirrt und sich seiner Umstände nicht voll bewusst. Sein Gesundheitszustand wurde auch von einer Reihe von Ärzten als sehr schlecht eingestuft. Über sechzig Ärzte appellierten an die britische Regierung, Herrn Assange in ein Krankenhaus zu überführen. Der UN-Sonderberichterstatter für Folter stuft die Haftbedingungen als psychische Folter ein.

    Als Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland möchte ich diesem Appell meinen Namen und den Namen des unterzeichneten Abgeordneten des Europäischen Parlaments hinzufügen. Julian Assange braucht medizinische Versorgung, nicht Inhaftierung. Wir fordern seine Freilassung, mindestens aber seine Verlegung in ein geeignetes Krankenhaus. Bitte teilen Sie Ihrer Regierung unsere Eingabe mit.

    Diesen Appell möchte ich um einen offiziellen Antrag auf ein persönliches Treffen mit Julian Assange ergänzen.

    Sebastian Alscher
    Bundesvorsitzender Piratenpartei Deutschland

    Dr. Patrick Breyer
    Mitglied des Europäischen Parlaments

  • PIRATEN begrüßen den Wahlvorschlag zum neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten

    PIRATEN begrüßen den Wahlvorschlag zum neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer begrüßt das Votum des LIBE-Ausschusses, Wojciech WIEWIÓROWSKI als neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten vorzuschlagen.

    „Herrn WIEWIÓROWSKI zeichnet seine jahrelange Erfahrung als stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter, seine Unabhängigkeit von Regierungs- und Industrieinteressen und seine Kontakte zur Bürgerrechtsbewegung aus. Zuletzt hat er die Aktivistenkonferenz Freedom not Fear eröffnet. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit ihm im Kampf für informationelle Selbstbestimmung und gegen Massenüberwachung in Europa!“

    Hintergrund: Die Wahl im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments gilt als entscheidender Schritt hin zur Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Der Wahlvorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Ministerrat weitergeleitet. Eine formelle Ernennung ist in der ersten Dezemberhälfte zu erwarten.

  • Anschlag auf unsere digitale Selbstbestimmung

    Anschlag auf unsere digitale Selbstbestimmung

    Die Verhandlungen der EU-Mitgliedsstaaten über ihre Vorstellungen zu der geplanten ePrivacy-Datenschutzverordnung befinden sich auf der Zielgeraden.

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, Schattenberichterstatter der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz, warnt:

    „Die Regierungen versuchen, diese Verordnung zu kapern, um verpflichtende und freiwillige Vorratsdatenspeicherung, Tracking und Uploadfilter zu legalisieren. Ehrlicherweise sollten sie die ePrivacy-Verordnung gleich umbenennen in ‚dePrivacy‘. Mit uns ist dieser Anschlag auf unsere digitale Selbstbestimmung nicht zu machen!“

    Breyers Kritikpunkte an der Ratsposition im Einzelnen sind hier nachzulesen.