Schlagwort: Pflegereform

  • Die Pflegereform und ihre Tücken

    Die Pflegereform und ihre Tücken

    Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf zum neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz“ (PUEG) vorgelegt. Danach sollen die Beitragsätze zur Pflegeversicherung ab 2023 um 0,35 % Punkte angehoben und im Gegenzug die Leistungen ab 2025 erhöht werden.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland mahnt an:

    „Mit diesem Referentenentwurf verpasst das von dem Sozialdemokraten Lauterbach geführte Gesundheitsministerium die Chance, eine dringend notwendige Strukturreform in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ermöglichen.“

    Der Koalitionsvertrag der Ampel sah ursprünglich eine steuerfinanzierte Entlastung der Pflegekassen für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in der Pflege vor.

    „Der von Lauterbach vorgelegte Vorschlag bleibt weit hinter diesen Zielen zurück und überträgt diese Last weitgehend auf die Beitragszahler:innen und die Pflegebedürftigen. Wir brauchen endlich eine konstruktive Debatte, wie die steigenden Kosten für eine menschenwürdige Pflege zukünftig zu finanzieren sind. So geht es jedenfalls nicht,“

    kritisiert Leurs.

    Als quasi „Teilkaskoversicherung“ führt die Pflegeversicherung auch nach der Beitragserhöhung im Pflegefall in vielen Fällen in die Armutsfalle. Pflegerisiken betreffen alle Menschen von jung bis alt und die Kosten der individuellen Pflege sind durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht vollständig abgedeckt.

    Auch bei den für 2025 angekündigten Leistungserhöhungen bleibt der Entwurf weit hinter den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen zurück.
    Es fehlen Strukturelemente zur Begrenzung steigender Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen. So werden z.B. die Ausbildungskosten trotz gegenteiliger Versprechungen noch immer in die Eigenanteile eingerechnet.
    Ebenso fehlen die versprochenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, wie die Abschaffung der Teildienste und die Einführung von Springerpools aus eigener Trägerschaft.
    Auch ist nicht erkennbar, dass eine nachhaltige Stärkung der häuslichen Pflege bei den Reformplänen berücksichtigt wurde. Zwar ist geplant, die Digitalisierung zur Entlastung der Pflegenden zukünftig umfangreicher zu nutzen, aber auch dort, verbleibt der Entwurf in pauschalen Förderungszielen hinter den Zielen im Koalitionsvertrag der Ampel zurück.

    Leurs ergänzt:

    „Der Referentenentwurf zum neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz wirkt alles in allem wenig mutig und wird die bestehenden Probleme in der Pflege nicht lösen können. Unserer Arbeitsgemeinschaft Gesundheit und Pflege entwickelt stetig neue und progressive Ideen für eine nachhaltige und menschenwürdige Pflege der Zukunft. Wir sind gerne bereit, dem Ministerium von Herrn Lauterbach neue Wege in Hinblick auf Finanzierung, Digitalisierung und Ausgestaltung einer menschenwürdigen Pflege der Zukunft zu unterbreiten.“

  • Pflegereform: PIRATEN wollen Pflege zu Hause erhalten

    Pflegereform: PIRATEN wollen Pflege zu Hause erhalten

    +++ Inoffizieller Entwurf zur Pflegereform veröffentlicht +++ Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige könnten eingeschränkt werden +++ PIRATEN-Fazit: An Lebensrealität Pflegebedürftiger vorbeigeplant +++

    Gesundheitsminister Jens Spahn macht Druck bei der Pflegereform. Nun wurde ein inoffizieller Entwurf für das Pflegereformgesetz publik – und zeigt, wie sehr die geplante Reform an der Lebensrealität vieler Pflegebedürftiger vorbei geht.

    „Dieser Reformentwurf hätte negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Die Selbstbestimmung der Familien wird komplett untergraben. Es gilt mal wieder Gewinnmaximierung im Gesundheitssystem, auf Kosten bedürftiger Menschen,“

    fasst Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Pflege und Gesundheit der Piratenpartei, zusammen.

    Als Spitzenkandidatin in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl setzt Leurs sich insbesondere für finanzierbare Pflege bei angemessener Entlohnung von Pflegekräften ein.

    Leurs kritisiert vor allem die Reformpläne zur Finanzierung unterschiedlicher Pflegeangebote. Momentan haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, bei Bedarf sowohl auf professionelle stationäre Kurzzeitpflege zurückzugreifen, als auch sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, bei der privat pflegende Angehörige temporär unterstützt werden. Zuzahlungen der Krankenkassen konnten bislang zwischen diesen Pflegeformen teilweise umgeschichtet werden.

    Während der Reformentwurf nun eine Steigerung der Zuzahlung zur Kurzzeitpflege auf 3.300 € jährlich vorschlägt, sollen davon nur noch 40 % (1.320 €) für Verhinderungspflege aufgewendet werden können – und damit knappe 300 € weniger als bisher.

    “Die Verhinderungspflege findet in den eigenen vier Wänden statt, ist damit für die Pflegebedürftigen angenehmer und einem stationären Aufenthalt oftmals vorzuziehen. Die Möglichkeit der Verhinderungspflege darf den Familien nicht genommen werden. Insbesondere für Eltern pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher wäre eine verminderte Verfügbarkeit der Verhinderungspflege eine Katastrophe – sie hätten es deutlich schwerer, Familie, Beruf und Pflege zu vereinbaren,”

    betont Leurs.

    Nicht jeder Mensch mit Einschränkungen kann in Kurzzeitpflege betreut werden, und gerade für Kinder und Jugendliche sind schlicht nicht ausreichend Kurzzeitpflegeplätze verfügbar. Die Verhinderungspflege ist damit zurzeit die einzigen Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen. Um die Flexibilität dieser zu erhalten, wurde unter anderem eine Petition initiiert – und hat bereits das Quorum von 50.000 überschritten, welches die veröffentlichende Plattform “openPetition” als Relevanzkriterium ansieht.