Schlagwort: Polizei

  • Die Polizei – dein Freund und Helfer?

    Die Polizei – dein Freund und Helfer?

    Ganz Deutschland protestiert am Donnnerstag gegen die neuesten Gesetzesverschärfungen zu Lasten unserer Grundrechte. Ganz Deutschland? Nein, ihr noch nicht – wir hätten euch aber gern dabei!

    Um welches Gesetz genau es geht, wer betroffen ist und warum es sich daher lohnt, am Himmelfahrts-Donnerstag auf die Straße zu gehen, erklärt Benjamin Wildenauer, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piraten Bayern.

    Die Polizei, dein Freund und Helfer. Jeder kennt diesen Slogan, viele haben in ihrem Leben schon mal daran gezweifelt. Sei es, weil man das Vorgehen bei einer „allgemeinen Verkehrskontrolle“ als vollkommen überzogen empfand oder weil man als friedlicher Demonstrant unabsichtlich einem überforderten Bereitschaftspolizisten in die Quere kam.

    Während beispielsweise die Hagener Polizei schon 2015 versuchte, ihr Image in der Bevölkerung aufzupolieren, tut die bayerische Staatsregierung derzeit alles, um das restliche Vertrauen, das der Bürger bis dato der Polizei entgegenbringt, zu demontieren.
    Dem manchmal mulmigen Gefühl in Gegenwart eines schlecht gelaunten Vertreters des staatlichen Gewaltmonopols stand bisher immerhin das Wissen gegenüber, dass der Rechtsstaat mit seiner Gewaltenteilung eine Garantie darstellt, nicht ohne Weiteres eingesperrt werden zu können.

    Das ist jetzt nicht mehr so.

    Wir haben ein neues Gesetz in Bayern. Genauer: ein neues Polizeiaufgabengesetz, kurz PAG. Dieses gibt der Polizei erhebliche Freiheiten und hebt Schranken auf, die es aus guten Gründen einmal gab. Ein Beispiel ist die sogenannte „Endloshaft“, die bereits im vergangenen Jahr durchgewunken wurde. Bis dahin war es in Bayern möglich, einen „Gefährder“, also eine Person, von der die Polizei meint, sie könne gefährlich sein oder gefährlich werden, für einen Zeitraum von 14 Tagen in Gewahrsam zu nehmen. Beweise für Gefahr im Verzug waren nicht nötig. Eine Anklage bzw. ein gerichtliches Verfahren ebenfalls nicht.

    Diesen schon grenzwertigen Ansatz hielt das bayerische Innenministerium offensichtlich noch für steigerungsfähig. Demnach sieht das neue PAG nun vor, dass Gefährder sogar drei Monate lang eingesperrt werden können. Damit nicht genug: die Inhaftierung von Personen ohne rechtskräftiges Urteil kann immer wieder verlängert werden.

    Ein „Gefährder“ kann

    • eingesperrt werden, ohne dass es Beweise gibt, die auf eine Straftat hindeuten.
    • eingesperrt werden, ohne dass vor Gericht ein Verfahren eingeleitet wird.
    • eingesperrt werden, nur weil jemand davon ausgeht, er könnte in der Zukunft eventuell eine Straftat begehen.

    Klingt wie Ozeanien 1984, ist aber Bayern 2018.

    Die Diskussion über die äußerst fragwürdige Inhaftierung Deniz Yücels in der Türkei muss unter diesen Voraussetzungen in einem ganz anderen Lichte geführt werden, nämlich einem, das dem Freistaat und der Bundesrepublik nicht besonders schmeichelt.

    Neben der Endloshaft, die es de facto ermöglicht, jeden beliebigen Bürger einzig aufgrund von Vermutungen einzusperren, hält das PAG noch weitere „Schmankerl“ bereit. Dinge, die es in einem Rechtsstaat nicht geben darf.

    Das ganze Konstrukt des neuen PAG basiert auf einer neuen Definition, der sogenannten „drohenden Gefahr“. Sie liegt dann vor, wenn man eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Durchführung einer Straftat in absehbarer Zukunft annimmt. Stellt also ein Ermittler fest, dass eine solche „drohende Gefahr“, besteht, hat er zukünftig ohne richterliche Anordnung Zugriff auf das komplette Arsenal an Ermittlungs- und Überwachungswerkzeugen der Polizei:
    Funkzellenabfrage, Onlinedurchsuchung, automatische Kennzeichenermittlung, Abhören des Telefons, Beschlagnahme der Post, Einsatz von V-Leuten (deren Definition im Gesetzesentwurf, Art. 38 stark an Stasi-IMs der DDR erinnert), DNA-Analysen auf biogeographische Herkunft und noch vieles mehr.

    Begründet wird all das mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. April 2016. Dieses bezog sich allerdings ausdrücklich auf Fälle von Terrorismus bzw. die Abwehr terroristischer Anschläge und nicht, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, auf sämtliche Fälle von Kriminalität.

    Um ein krasses Beispiel zu nehmen, welches so hoffentlich auch unter Anwendung des neuen Gesetzes niemals eintreten wird: Wäre es verhältnismäßig, V-Leute in das private Umfeld einer Person einzuschleusen oder aus diesem anzuwerben, von der man vermutet, dass sie in „überschaubarer Zukunft“ ein Auto stehlen könnte? Und nun bitte nicht an das romantisierte Bild eines Tatort-Ermittlers aus dem Fernsehen denken – die Realität ist deutlich anfälliger für Fehler und Ermittlungspannen. Etliche Fälle belegen das.

    Das bayerische Innenministerium behauptet tatsächlich, dass das neue PAG die Stärkung der Bürgerrechte zum Ziel habe. Eine Aussage, die auch der Konsum starker psychoaktiver Substanzen wie Alkohol in übermäßiger Menge nicht mehr erklären könnte – das ist Realitätsverlust hoch zehn oder vielleicht auch schlicht gelogen. Die Abschaffung der generellen Unschuldsvermutung, denn nichts Anderes wird mit der Definition des Begriffes der „drohenden Gefahr“ betrieben, als Stärkung der Bürgerrechte verkaufen zu wollen, ist eine Beleidigung für jeden halbwegs klar denkenden Menschen.

    Zu Ende gedacht wird aus der Unschuldsvermutung eine Schuldvermutung. Nur von einer Beweislastumkehr zu sprechen, was bereits schlimm genug wäre, käme einer Verharmlosung gleich. Wie soll man schließlich beweisen, dass man in der Zukunft keine Straftat begehen wird? Selbst wenn es keine greifbaren Indizien für irgendwelche Pläne gibt, könnte die Gegenseite stets behaupten, dass diese nur gut genug versteckt seien. Zu beweisen, dass etwas nicht existiert, ist ungleich komplizierter als einfach zu behaupten, dass es existiert. Deshalb können ambitionierte Verschwörungstheoretiker in einer halben Stunde auch mehr Unsinn in die Welt setzen, als man in einem ganzen Menschenleben widerlegen könnte.

    Bei vielen bürgerrechtlichen Einschnitten in der Vergangenheit wurde das Argument bemüht, dass es ja nicht so schlimm kommen werde. Oft stimmte das sogar. Aber die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, Gesetze zu schaffen, die einen Rahmen darstellen, in dem gehandelt werden kann. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber den Rahmen so weit öffnet, ist deshalb völlig unabhängig von der dann tatsächlich durchgeführten Handlung zu betrachten. Ein Gesetzgeber, der die Möglichkeiten für Überwachung und Demontage der Privatsphäre so weit auslegt, baut Gesetze, die sich bestens eignen, um ein Volk zu unterdrücken. Ob mit Absicht oder aufgrund fehlender Kompetenz ist dabei völlig zweitrangig.

  • PIRATEN zu G20-Gipfel: Sicherheitskonzept gescheitert – Olaf Scholz muss gehen!

    PIRATEN zu G20-Gipfel: Sicherheitskonzept gescheitert – Olaf Scholz muss gehen!

    Das Sicherheitskonzept G20 war zu keinem Zeitpunkt dahingehend konzipiert, den notwendigen Schutz des Gipfels und seiner Teilnehmer mit den demokratischen Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen. Im Gegenteil war das Konzept von vornherein darauf ausgelegt, Proteste so weit wie möglich zu verhindern.

    Eskalation von Anfang an

    Die öffentliche Kommunikation im Vorfeld und der Umgang mit den planenden Protestgruppen und Bündnissen war auf Eskalation angelegt. Es wurden sowohl versucht, den Protest dadurch zu verhindern, dass zunächst alles abgelehnt wurde (Camps, Routen von Demonstrationen, Plätze für Kundgebungen). Dann wurden Entscheidungen über den dadurch notwendigen juristischen Weg so lange verzögert, bis die Zeit für die Organisation faktisch nicht mehr ausreichte. Dabei ging die Polizei von Anfang an mit großer Härte gegen friedliche Demonstranten vor, wie beispielsweise in Entenwerder. Teilweise unter Missachtung von verfassungsgerichtlich festgestellten Maßstäben und aktuellen Gerichtsbeschlüssen.

    Diese Strategie war falsch und ungeeignet, friedlichen Protest zu ermöglichen und gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern oder zumindest stark einzuschränken. Nach unserer derzeitigen Einschätzung waren statt der befürchteten 4 – 8000 Gewaltbereiten nur etwa 1.000 – 1.500 Randalierer in Schach zu halten, die nebenbei nicht von der örtlichen „Szene“ unterstützt wurden.

    Dazu erklärt Martin Schütz, Landesvorsitzender der Piratenpartei Hamburg:

    „Die Strategie der Polizei in Hamburg war falsch. Sie weckt den Verdacht, politisch motiviert gewesen zu sein und hatte von Anfang an die Wirkung, die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu behindern und sogar temporär und räumlich außer Kraft zu setzen. Da für diese Strategie der Bürgermeister und der Innensenator gleichermaßen verantwortlich sind, fordert die Piratenpartei Hamburg unabhängig von ihrer Rücktrittsforderung die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch vor der Sommerpause.“

    Die Piratenpartei Hamburg fordert darüber hinaus eine unabhängige Ermittlungsstelle speziell zur Aufklärung von Polizeigewalt und zukünftig die individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten im besonderen Einsatz.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    „Die Reihe der Fehlleistungen von Bürgermeister Olaf Scholz und Innensenator Andy Grote im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ist zu lang und nicht länger tragbar. Ein Bürgermeister, der die Bewohner seiner Stadt so im Stich gelassen hat, kann nur noch eins tun: Zurücktreten! Gewalt ist im Übrigen für uns kein Mittel der politischen Auseinandersetzung.“

    Aus unserem Wahlprogramm:

    Kennzeichnungspflicht für Polizisten
    Wir PIRATEN setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamtinnen und Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (zum Beispiel in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.
    Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.
    Polizistinnen und Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder – falls dies nicht möglich ist – zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind zu sanktionieren.


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  • Die Demokratie wird ausgesetzt, der Rechtsstaat versagt

    Die Demokratie wird ausgesetzt, der Rechtsstaat versagt

    Ein Gastbeitrag von Andreas Gerhold

    Wenn mit Andy Grote, dem Innensenator Hamburgs, ein deutscher Innenminister von einem „Festival der Demokratie“ spricht, gleichzeitig aber Sonderrechtszonen, in denen Grundrechte außer Kraft gesetzt sind, geschaffen werden, wenn er warnt, dort könne die Wahrnehmung des verbrieften Grundrechts auf Versammlungsfreiheit lebensgefährlich sein, weil ausländische Sicherheitskräfte auf Demonstrantinnen und Demonstanten schießen könnten, wenn vorsorglich Gefangenenlager eingerichtet und Schnellgerichte geschaffen werden – dann ist die Demokratie nicht nur in Gefahr, dann ist sie ausgesetzt.

    Das geschieht derzeit mitten in Deutschland, mitten in Hamburg – weil sich zwanzig Regierungschefs darüber auslassen, wie ihre Staaten noch reicher, mächtiger und einflussreicher werden können. Doch eins ist gewiss: Demokratie kann man nicht nach Belieben ab- und später wieder anschalten. Demokratie muss auch gewährleistet sein, wenn es schwierig ist, denn wie Heribert Prantl in seiner politischen Wochenvorschau in der Süddeutschen Zeitung richtig festgestellt hat: Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht.

    Obwohl sich die G20-Protestplattformen, an denen sich ein breites gesellschaftliches Spektrum aus NGOs, Parteien, Gruppen und Initiativen von der bürgerlichen Mitte, den Kirchen bis hin zu Autonomen und anderen Linksradikalen beteiligen, auf einen gewaltfreien Protest geeinigt haben, an dem sich alle Menschen, auch Familien und Rollstuhlfahrer beteiligen können, eskalieren Senat und Polizei schon im Vorfeld seit Monaten. Und das leider häufig von der Öffentlichkeít unkritisch unterstützt. Sie diskreditieren die Organisatoren und Teilnehmer pauschal als potentiell gewalttätig, mehr noch: Sie setzen Protest mit Gewalt und Krawall gleich. Auseinandersetzungen werden aktuell geradezu herbeigeredet. Es scheint, als seien Polizei und Politik daran interessiert, dass es knallt, um zukünftig eine abschaltbare Demokratie zu rechtfertigen.

    Die Schikanen sind enorm: Hausdurchsuchungen in Hamburg und Rostock, sogenannte Gefährderansprachen, Verweigerung von Demo-Routen und Plätzen für Abschlusskundgebungen, das Verweigern und Stürmen gerichtlich genehmigter Protestcamps, der Angriff auf die freie Anwaltschaft, ja selbst Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden mit Füßen getreten. Die taz spricht von „professionellen Eskalationen“, schreibt wörtlich: „Im Vorfeld des G20-Gipfels gibt sich die Polizei alles andere als deeskalativ. Im Gegenteil: Willkürlich probt sie den Ausnahmezustand.

    Aufgrund fragwürdiger, nicht geprüfter Gefahrenprognosen der Sicherheitsbehörden, vor allem des Hamburger Verfassungsschutzes, wird der gesamte G20-Protest unter Generalverdacht gestellt. Dieser Verdacht wird als Begründung genommen, demokratische Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit einzuschränken und zum Teil ganz auszusetzen. Wieder einmal zeigt sich, dass der Schutz der Grundrechte nicht den Staatsorganen alleine überlassen werden kann.

    Nachdem die Polizei am vergangenen Sonntag gewaltsam ein genehmigtes G20-Protestcamp geräumt hat, bekommt Hamburgs Bürgermeister jetzt die Quittung: „Die vorher gespaltene G20-Protest-Szene übt plötzlich den großen Schulterschluss – und das ist gefährlich für den Senat!“, stellt die Hamburger Morgenpost fest, nachdem im Rahmen einer Pressekonferenz  der Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt – Grundrechte verteidigen“ zahlreiche Vertreter verschiedener Organisationen – vom Pastor bis PIRAT – die rechtswidrige Räumung des Camps in Entenwerder und die Eskalation durch die Polizei kritisiert hatten. Nach den ersten Wasserwerfereinsätzen am Dienstagabend berichtet die Tagesschau einen anderen Ablauf als die Polizei: “NDR-Reporter Christian Baars schildert die Geschehnisse anders [als die Polizei]. Ihm zufolge waren einige hundert Menschen in einem Park neben der besagten Straßenkreuzung zusammengekommen, um zu „cornern“. Das heißt, sie saßen oder standen dort und tranken Bier. Ihm zufolge tauchten unvermittelt hunderte Polizisten mit vier Wasserwerfern, Räumfahrzeugen und einem über dem Platz kreisenden Hubschrauber auf. Sie hätten alle Zufahrten zur Kreuzung versperrt. Erst in diesem Augenblick sei die Straße blockiert gewesen.“

    Bisher ist bei zwei großen Demonstrationen, bei mehreren Räumungen von Protestcamps und unzähligen Aktionen mit etlichen zehntausend Protestierenden nur von der Polizei Gewalt ausgeübt und erheblich gegen geltendes Recht verstoßen worden. Die Polizei provoziert und eskaliert in einem nicht tolerierbaren Maß. Bisher haben sich die Demonstranten noch nicht provozieren lassen und sind friedlich geblieben. Selbst als ihre Zelte zerstört wurden und sie trotz gerichtlicher Genehmigung auf dem Protestgelände nicht kochen, essen oder schlafen durften. Selbst als die Demonstranten von der Polizei am Pferdemarkt völlig grund- und sinnlos mit Wasserwerfern angegriffen wurden, blieben sie erstaunlich friedlich. Ich hoffe selbstverständlich, dass es so bleibt, befürchte jedoch, dass dies ein Wunschglaube ist. Die Polizei sucht die Auseinandersetzung, hebelt Grundrechte aus und eskaliert.

    Sicher kommt es Interessierten auch zupass, dass so über die Inhalte des Gipfels und des Protestes weniger oder gar nicht berichtet wird. Ob sich Olaf Scholz damit auch als Hardliner für höhere Weihen empfehlen möchte, ist erstmal Spekulation. Es ist aber vorauszusehen, dass sich die Polizei und die Hamburger Regierung nach dem Gipfelwochenende – egal wie es verläuft – gegenseitig auf die Schultern klopfen werden: Bleibt es friedlich, wird man sich das als Erfolg des martialischen Vorgehens zuschreiben, kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, wird man die Richtigkeit der eigenen Prognose und des harten Vorgehens betonen.

    Selbst die Organisatoren der heute Abend stattfindenden antikapitalistischen Demonstration „Welcome to Hell“ haben immer wieder betont, dass sie keine militante Auseinandersetzung suchen wollen. Trotzdem ist zu befürchten, dass der polizeiliche Einsatzleiter Hartmut Dudde, wie nachgewiesenermaßen schon mindestens fünf mal im Laufe seiner Karriere, sich nicht an Recht und Gesetz halten wird. Ich rechne fest damit, dass die Demonstration unter Vorwänden unterbunden werden wird. Ich hoffe sehr, dass sich die Teilnehmer nicht auf Auseinandersetzungen einlassen werden – wenn sie überhaupt die Chance dazu bekommen.

    Als Piratenpartei stellen wir uns gegen Polizeigewalt und die Aushebelung von Grundrechten. Wir stehen für gewaltfreien Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Demokratische Grundrechte müssen gleichwohl gewährt werden, selbst wenn es schwierig und im Zweifel kostspielig ist. Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, das uns die Gründermütter und Gründerväter des Grundgesetzes als verbrieftes Recht in die Verfassung geschrieben haben. Und das nicht ohne Grund! Unsere Geschichte zeigt: Polizeigewalt, das Aushebeln von Grundrechten ist mit dem Rechtsstaat ganz und gar nicht vereinbar.

    Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft – Demokratie scheitert immer am Schweigen der Mehrheit, die sie nicht schützt, deshalb noch einmal: Lasst uns gemeinsam unsere Grundrechte verteidigen, lasst uns am 08.07.2017 in Hamburg gegen G20 protestieren!

     

    Aufruf der Piratenpartei mit dem Hamburger Bündnis gegen Überwachung
    http://piraten-hh.de/2017/06/28/aufruf-hamburger-buendnis-gegen-ueberwachung/

    Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt – Grundrechte verteidigen
    http://grundrechte-verteidigen.hamburg/

    Andreas Gerhold ist Abgeordneter der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, innenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Hamburg, Vorsitzender Cannabis Social Club Hamburg e.V. und Mitinitiator der Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt – Grundrechte verteidigen“

  • Piratenpartei Brandenburg zieht Landesliste zurück

    Piratenpartei Brandenburg zieht Landesliste zurück

    Die Piratenpartei Brandenburg hat sich am Abend des 14. Juni dazu entschlossen, nicht mit der am 14. Januar gewählten Liste an der Bundestagswahl 2017 teilzunehmen. Grund dafür ist die am Tage zuvor über Twitter verbreitete, untolerierbare Äußerung des Platz 10 Listenkandidaten Thomas Goede. „Es gilt hier, ein Zeichen zu setzen, dass wir PIRATEN uns sofort und deutlich von den Äußerungen des Herrn Göde distanzieren“, so Guido Körber, zweiter Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg. Körber weiter:

    „Die getätigten Aussagen verstoßen derart gegen alles, wofür wir stehen, dass keiner der anderen Listenkandidaten weiterhin in dieser Zusammensetzung kandidieren will. Menschenverachtende Bemerkungen müssen Konsequenzen haben – auch wenn sie, wie in diesem Falle, für uns selbst schmerzhaft sind. Wir werden reflektieren, was hier genau geschehen ist und Mechanismen schaffen, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt.“

    In einer Sondersitzung des Landesvorstands unter Beteiligung der Listenkandidaten und der Vertrauenspersonen ist die Entscheidung zur Rückzug der Landesliste am Mittwochabend gefallen. Die Landeswahlleitung wurde am Donnerstag darüber offiziell in Kenntnis gesetzt. Die Piratenpartei Brandenburg wird gleichwohl mit ihren Direktkandidaten bei der Bundestagswahl antreten.

    Die Piratenpartei und Thomas Goede gehen inzwischen getrennte Wege.

    Nachdem sich bereits Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, für einen Parteiausschluss von Thomas Goede stark gemacht hat, hat Goede die Partei verlassen.

    „Nach meinem Telefonat mit Thomas Göde hat er seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei mit sofortiger Wirkung gekündigt“, erklärt Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Schiffer zeigt sich zudem fassungslos, dass ein nun ehemaliges Mitglied und ein nun ehemaliger Kandidat der Piratenpartei eine solche Meinung auf Twitter vertreten hat. „Wir distanzieren uns ausdrücklich von derartigen inhumanen Äußerungen und hoffen auf die baldige Genesung der verletzten Polizistin.“

    Die Haltung der Piratenpartei zur Polizei

    Im Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl 2017 wird deutlich, dass die Partei eine grundsätzlich andere Meinung zur Polizei vertritt als ihr nun ehemaliges Mitglied und ihr nun ehemaliger Kandidat.

    Im Wahlprogramm heißt es unter ‚Polizei und Justiz‘:

    „In den letzten Jahren wurden bei der Polizei und der Justiz aus Kostengründen Stellen abgebaut und teilweise versucht, diese durch technische Maßnahmen wie z.B. Kameraüberwachung zu ersetzen. Dieser Ansatz war von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Spätestens seit der Kölner Silvesternacht 2015/16 ist nun deutlich nachgewiesen, dass Kameras keine Polizisten ersetzen können. Die Polizei steht wegen der Digitalisierung und der zunehmenden kulturellen Heterogenität der Bevölkerung vor zusätzlichen Herausforderungen. Dem soll durch eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung begegnet werden, gerade auch im Bereich der Sprachkenntnisse.  Wir erwarten von der Polizei, dass sie auch in stressigen oder gefährlichen Situationen jederzeit das rechtsstaatlich Gebotene tut.
    Dann aber muss die Besoldung diesen hohen Erwartungen angemessen sein. Entscheidend für die innere Sicherheit ist auch die Motivation, mit der die Polizei ihren Aufgaben nachgeht. Diese wird nicht dadurch angehoben, dass bei den ermittelten Tätern dann die Staatsanwaltschaft wegen Überlastung das Verfahren einstellt.
    Von daher wollen wir auch die Zahl der Richter und Staatsanwälte auf das erforderliche Maß anheben. Die Polizei darf nicht als Instrument der Schikanierung politisch Andersdenkender missbraucht werden. Ihr Einsatz hat sich stets am rechtsstaatlich Gebotenem sowie am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (also der Eignung, der Erforderlichkeit und der Proportionalität) zu orientieren. Unsere Rechtsordnung kennt weder die Rache als legitimes Ziel noch die Gruppenbestrafung als erlaubtes Mittel.“

  • Bayerischer Innenminister verlangt polizeilichen Zugriff auf Whatsapp: Die Sicherheitslücke namens Grundgesetz

    Bayerischer Innenminister verlangt polizeilichen Zugriff auf Whatsapp: Die Sicherheitslücke namens Grundgesetz

    Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat eine „erschreckende Sicherheitslücke“ entdeckt. Für ihn ist es „grob fahrlässig“, dass die Polizei private Nachrichten von Bürgern in Messengern wie WhatsApp nicht mitlesen kann. Offenbar ist dem gelernten Juristen Herrmann Artikel 10 des Grundgesetzes bisher entgangen. Unter einer Sicherheitslücke versteht man bei Softwareprodukten, etwa einem Messenger, einen Fehler, durch den ein fremdes Programm mit Schadwirkung oder ein Angreifer in ein Computersystem eindringen kann.

    Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann interpretiert den Begriff der Sicherheitslücke eher eigenwillig: Für ihn ist es eine „erschreckende Sicherheitslücke“ und „grob fahrlässig“, dass die Polizei private Nachrichten von Bürgern in Messengern wie WhatsApp nicht mitlesen kann. Dabei sollte der gelernte Jurist Herrmann eigentlich so weit mit dem Grundgesetz vertraut sein, um zu wissen, dass laut Artikel 10 Absatz 1 das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind. Weshalb also sollten für die zeitgemäße Kommunikation per Internet plötzlich andere Regeln gelten als für die guten alten, analogen Methoden wie Briefe oder Telefonate? Das Internet ist kein Produkt, welches von Außerirdischen auf einem anderen Planeten mit anderen Rechtsgrundlagen entwickelt wurde, sondern eine annähernd in Echtzeit funktionierende Kommunikationstechnologie von dieser Welt.

    Der Inhalt geht niemanden etwas an

    Ob nun Siegelwachs oder PGP zum Schutz privater Nachrichten benutzt wird, ist völlig gleichgültig: Der Inhalt geht niemanden etwas an, abgesehen vom Verfasser und dem Adressaten der Nachricht. Selbstverständlich müssen dem Staat Möglichkeiten eingeräumt werden, um in bestimmten Fällen mit rechtlich zulässigen Methoden und nach rechtskonformer Anordnung der Judikative genau diese Nachrichten erfassen und auswerten zu können. Doch diese Vorgehensweise darf eben nur in diesen Fällen eingesetzt werden. Massenhafter Gebrauch, oder gar die Erhebung zum Standardprozedere, verstoßen schlichtweg gegen den schon zitierten Artikel 10 unseres Grundgesetzes. Und machen wir uns nichts vor: Wird die sichere Verschlüsselung von WhatsApp geschwächt oder gar verboten, führt das nur dazu, dass Schwerverbrecher und Terroristen auf einen andere Messenger umsteigen – sofern sie diese überhaupt nutzen. Man schnappt also die dümmsten Terroristen, nimmt dafür aber in Kauf, die private Kommunikation unbescholtener Bürger unsicher zu machen. Was sagt es über gewählte und vereidigte Amtspersonen aus, wenn wir Bürger ihnen dauernd erklären müssen, welche rechtlichen Restriktionen ihnen das Grundgesetz für die Ausübung ihres Amtes auferlegt?

    Kein Recht auf unbegrenzten Zugriff durch die Behörden

    Nochmal zum Mitschreiben, Herr Herrmann: Es hat Ihnen egal zu sein, ob es Bewegungsdaten durch Smartphone-Nutzung oder digitalisierte Dokumente sind, die wir auf irgendeinem Server auf dieser Welt in einer Cloud lagern. Sobald diese Daten aus dem intimen oder privaten Bereich stammen, gibt es keinerlei Anlass und kein Recht auf den unbegrenzten Zugriff durch Ihre Behörden. Das ist keine Sicherheitslücke, sondern ein Grundrecht! Auch das ewige Argument der Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsfanatiker, dass nur unbegrenzter Zugriff auf alle Daten aller Bürger die Vorbeugung schwerster Straftaten und Terrorattacken sicherstellen kann, zieht nicht. Dann könnte man in vorauseilender Vorsorge gleich alle Briefe öffnen, alle Bargeld-Zahlungen registrieren, alle Fahrkartenautomaten verwanzen, die Smart Devices aller Haushalte auswerten und die daraus gewonnenen Daten direkt in Ihr Ministerium zur Auswertung schicken lassen; aber abgesehen von dem Arbeitsaufwand ist es den Organen einer freiheitlich verfassten, demokratischen Staatsordnung eben nicht erlaubt, so zu handeln. Das macht den kleinen Unterschied zu totalitären Systemen aus.

    Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für digitale Räume

    Wo würde man dann die Grenze ziehen? Hätten als nächstes die Kamera- und Mikrofonmodule von Smart-TVs eine Standleitung zum BKA? Käme nach dem Pflichtrauchmelder die Pflichtinstallation einer Überwachungskamera im Wohnungsflur? Wir müssen jetzt die grundlegende Weichenstellung vornehmen und unabhängig von der verwendeten Technologie festlegen, dass die gute alte Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für digitale Räume zu gelten hat. Persönliche und personenbezogene Daten gehören ihren Erzeugern und nur diese bestimmen, wie und in welchem Umfang sie freigegeben und verwendet werden!

    Eine freie Gesellschaft wird ohne starken Datenschutz in Unfreiheit münden: Wenn erst mal Serviceroboter im Haushalt helfen, Einkäufe erledigen, Bedürftige pflegen oder auch nur dem Spiel und der Unterhaltung dienen, kann es nicht angehen, dass diese Daten aus dem persönlichen und Intimbereich von Millionen von Menschen so transparent und auswertbar würden wie die von Labormäusen. Unsere Gesellschaft braucht einen starken Schutz der Digitalen Privatsphäre und muss sich dem Grundsatz verpflichten, dass „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ Konsumenten nicht von vornherein die freie Nutzbarkeit ihrer Daten vorschreiben dürfen.

  • Abgehörte Behördentelefone – Untersuchungsausschuss notwendig

    Abgehörte Behördentelefone – Untersuchungsausschuss notwendig

    Die Thüringer Polizei hat seit 1999 zehntausende Anrufe abgehört bzw. mitgeschnitten. Ungeklärt ist, ob diese nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist von 180 Tagen auch wirklich vollständig gelöscht wurden. Es gibt zumindest Hinweise darauf, dass über Teile daraus Vermerke angefertigt wurden, um diese Verfahren zuzuordnen. Besonders skandalös ist, dass es scheinbar plötzlich beim NSU-Thema manche Unterlagen und Mitschnitte nicht mehr gibt. Solche jedoch, die gegen unliebsame Kollegen verwendbar wären, noch vorhanden gewesen sind.

    Dafür, dass dieser Skandal noch eine weitere Dimension hat, spricht das Indiz, dass vertrauliche Gespräche in Dienstgebäuden der Thüringer Polizei gelegentlich in Räumen geführt wurden, in denen es kein Telefon gab. Dass ein Abhören bzw. Mitschneiden von persönlichen Gesprächen durch den ohnehin fragwürdigen Erlass des Thüringer Innenministeriums vom August 1999 mit abgedeckt war, steht zu bezweifeln. Das Thüringer Innenministerium fordert auf der einen Seite Aufklärung, auf der anderen Seite kam die Dienstanweisung aus seinem Hause.

    Ein klarer Fall für einen Untersuchungsausschuss, jedoch signalisieren Mitarbeiter der Landesverwaltung bereits, dass dies personell kaum zu stemmen sei, da es neben dem Untersuchungsausschuss zum NSU und zum Aktenlager Immelborn der dritte Untersuchungsausschuss wäre. Wir PIRATEN helfen hier als außerpalamentarische Opposition gerne mit Kompetenz und Unbefangenheit aus, um diese unglaublichen Vorgänge lückenlos aufzuklären. 25 Jahre hat die CDU-Regierung Maßnahmen über das Innenministerium organisiert und nun sollen die Überwacher aufklären?

    Michael Kurt Bahr, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Thüringen, sagt dazu: »Ich unterstütze den Ministerpräsidenten bei der Aufarbeitung der CDU-Vergangenheit, aber hier muss er konsequent die Aufklärungsarbeit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss übertragen. Sonst werden wir nie erfahren, ob und wie mit den zu Unrecht erhobenen Daten umgegangen wurde.«

  • Protest gegen Bodycams: Wir brauchen keine Robocops!

    Protest gegen Bodycams: Wir brauchen keine Robocops!

    Zu dem zunehmenden Einsatz von BodyCams durch Sicherheitskräfte erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer: „Der Freund und Helfer darf nicht zum Überwacher werden! Das zerstört Vertrauen und verhindert Studien zufolge keine Gewalt gegen Polizeibeamte. Die Sicherheitsillusion Bodycam schützt weder uns noch Sicherheitskräfte. Die neueste Studie warnt sogar vor einem um 15 % höheren Risiko von Gewalt gegen Polizeibeamte mit BodyCams. Deutsche Selbststudien der Polizei sind nicht aussagekräftig, weil sie nicht von unabhängiger Seite und nach wissenschaftlichen Kriterien mit vergleichbaren Kontrollgruppen über einen ausreichenden Zeitraum vorgenommen wurden.

    Wir PIRATEN lehnen jegliche grundlose Massenüberwachung ab, weil dies unsere freiheitliche Gesellschaft schleichend abbaut, die lebendige Zivilgesellschaft schwächt und einen übermächtigen Kontrollapparat begünstigt. Wer wirksam Gewalt verhindern will, sollte auf einen ausreichenden Personaleinsatz, gute Beleuchtung, eine evaluierte Aus- und Fortbildung von Sicherheitskräften, den Einsatz weiblicher Beamte, eine bessere Einsatzvor- und -nachbereitung und deeskalierende Kommunikation setzen.“

  • PIRATEN: Kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren – Die Verfassung ist kein Wunschkonzert

    PIRATEN: Kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren – Die Verfassung ist kein Wunschkonzert

    Aus den Reihen der Union kommt – nach den Attentaten von Würzburg und München – der Vorschlag, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen.

    Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Die Gründerväter und -mütter der Bundesrepublik haben klugerweise verschiedene Erfahrungen aus der Nazi-Diktatur in unsere – bis heute moderne und für unser Zusammenleben gut ausbalancierte Verfassung einfließen lassen. Dazu gehörte nach den Erfahrungen mit der Reichswehr das klare Verbot, das bundesdeutsche Militär im Inneren einzusetzen, ausgenommen zu humanitären Zwecken. Die Trennung von unserer föderal organisierten Polizei und der zentralen Armee ist ein wichtiger Garant für eine ausbalancierte Gesellschaft. Damit sie demokratisch bleibt, darf es keine zu (großen) Machtkonzentrationen geben. Pressemeldungen nach hatte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen einen Einsatz in München zumindest in Erwägung gezogen. Das wäre ein ganz klarer Verstoß gegen unser Grundgesetz und ist in einer Demokratie nicht hinzunehmen. Bayerns Innenminister will weiter für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren streiten. Das kann er gerne haben; wir als PIRATEN sind nicht die einzige Partei, die strikt dagegen ist und rufen alle Mitstreiter zur Zusammenarbeit auf.«