Schlagwort: Pressefreiheit

  • Der Fall Assange: repressives Vorgehen gegen investigativen Journalismus

    Der Fall Assange: repressives Vorgehen gegen investigativen Journalismus

    Heute vormittag beginnen die Anhörungen zum Auslieferungsantrag der USA gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange in London. Dem gebürtigen Australier wird seitens der US-Justiz vorgeworfen, der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen zu veröffentlichen. Dieses Material deckte Kriegsverbrechen ungeahnten Ausmaßes im Irak und in Afghanistan auf.

    Jetzt, nachdem Professor Nils Melzer, der UN-Sonderberichterstatter für Folter, das juristische Tauziehen um den Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks begutachtet und die Ergebnisse in seinem Bericht vorgelegt hat, werden die schmutzigen Details der Causa Assange auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Seit fast 10 Jahren wird Julian Assange mit Repressalien und FakeNews überzogen. Angefangen von falschen Vergewaltigungsvorwürfen, über die Verschleppung des Verfahrens durch die schwedische Justiz, bis zum Rechtsbruch beim Entzug des politischen Asyls durch Ecuador zeichnet der Fall ein düsteres Bild von dem Umgang des Westens mit einem unbeugsamen investigativen Journalisten und Publizisten, der offenbar kriminalisiert und zur Strecke gebracht werden soll.

    Die schwedische Staatsanwaltschaft wurde von Großbritannien dazu angehalten, das im Jahr 2010 wiedereröffnete Vorermittlungsverfahren, das nie eine Anklage hervorbrachte, weiterzubetreiben, um ihn als Sexualstraftäter öffentlich zu stigmatisieren, bis es schließlich im Mai 2017 kollabierte. Julian Assange wurde im März 2018 der Zugang zum Internet gekappt, so dass er praktisch in der Botschaft vollkommen isoliert war. Ab diesem Zeitpunkt begannen US Geheimdienste damit, Julian Assange und seine Anwälte unter Mithilfe der spanischen Sicherheitsfirma UC Global in der Botschaft von Ecuador systematisch auszuforschen und heimlich zu überwachen. Damit wurden fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Die Rechtsstaatlichkeit des Auslieferungsverfahren ist dadurch unwiederbringlich beschädigt und kann internationalen juristischen Standards nicht mehr entsprechen. Im Zuge der Strafverfolgung der in der Botschaft von Ecuador durch die USA initiierten Überwachungsmaßnahmen wurde in Spanien der Direktor von UC Global verhaftet. Aber eine Anfrage der spanischen Justiz, Julian Assange in diesem Verfahren als Zeuge zu vernehmen, wurde durch die Justiz in Großbritannien abgelehnt.

    Der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer kam im November 2019 nach einer eingehenden Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Julian Assange durch ein Komplott zwischen den USA, Großbritannien, Schweden und Equador über einen längeren Zeitraum psychologischer Folter ausgesetzt war und sich dadurch in akuter Lebensgefahr befindet. Er sieht darin einen Präzedenzfall für ein repressives Vorgehen gegen einen investigativen Journalisten, den man notfalls auch mit politischer Verfolgung und Folter zum Schweigen zu bringen versucht. Er fordert daher, die Isolationshaft von Julian Assange sofort aufzuheben, die Auslieferung abzulehnen und ihn freizulassen. Auch zeigte er sich enttäuscht von einem Gespräch mit dem deutschen Außenministerium:
    „Ich hatte eher das Gefühl, dass die Besprechung dazu dienen sollte, mein Engagement in diesem Fall ganz grundsätzlich zu hinterfragen. Angesichts der Unabhängigkeit meines Mandats wurde das höflich in Frageform gekleidet. Es war aber schon eindeutig, dass sie mit meiner Sicht der Dinge nicht einverstanden waren“ so Melzer in einem am vergangenen Samstag veröffentlichten Interview.

    Das Internet hat den Journalismus unweigerlich verändert: Da kaum einer mehr Zeitungen abonniert, mussten viele Verlagshäuser Umsatzeinbußen hinnehmen. Dies führte zu Konzentrationsprozessen im Markt und einer Abhängigkeit vom Anzeigengeschäft. Im Ergebnis ist die Unabhängigkeit vieler Journalisten bedroht, weil Werbekunden damit stark an Einfluss gewinnen. Gleichzeitig gefährdet die zunehmende Überwachung des Netzes den Quellenschutz im Bereich des investigativen Journalismus. In den vereinigten Staaten gibt es ein ungeschriebenes Gesetz, nach dem Journalisten Veröffentlichungen von Geheiminformationen, die die nationale Sicherheit gefährden können, zuvor mit den Nachrichtendiensten abstimmen. Doch dieses Procedere birgt Risiken, wie die Enttarnung der Whistleblowerin Reality Leigh Winner belegt.

    Genau hier setzt WikiLeaks an: Informanten reichen ihre Dokumente anonym bei der Enthüllungsplattform ein, die die Authentizität prüft und die Datensätze anschließend von verräterischen Spuren befreit, bevor sie von den Medienpartnern veröffentlicht werden. Die Whistleblower sind dadurch geschützt und haben weiterhin die Garantie, dass die Informationen vollständig und unverfälscht ans Licht der Öffentlichkeit gelangen. Stehen die Datensätze später auf der Webseite von WikiLeaks der Öffentlichkeit zur Verfügung, kann sich jeder unabhängig eine eigene Meinung bilden. Außerdem sind die Informationen somit auch vor Depublikation geschützt, können also auch im Nachhinein auf juristischen Druck nicht mehr zurückgezogen werden.

    Zahlreiche Medienpreise und Auszeichnungen belegen, dass Julian Assange den investigativen Journalismus im Zeitalter der Digitalisierung befördert und entscheidend weiterentwickelt hat. Jede Zeitung bietet Hinweisgebern heute auf ihrer Webseite die Möglichkeit, anonym Dokumente einzureichen und in der Politik gibt es Initiativen, Whistleblower auch juristisch in Schutz zu nehmen. Dass er dabei auch Fehler begangen hat ist menschlich und muss der Vollständigkeit halber auch erwähnt werden. Aber dürfen wir zulassen, dass seine Lebensleistung desshalb ins Negative verkehrt wird und Whistleblowing als Verrat dargestellt wird? Wollen wir zulassen, dass ihm der Status als Journalist und Publizist abgesprochen und er als Spion und Krimineller hingestellt wird? Wenn wir zulassen, dass Regierungen und Geheimdienste entscheiden, wer ein Journalist ist und wer nicht, dann akzeptieren wir damit auch, dass sie uns sagen, was Nachrichten sind und was nicht, was öffentlich gemacht werden darf und was nicht und letztendlich was richtig und was falsch ist. Wir PIRATEN werden das niemals zulassen.

    Weiterführende Informationen zum Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange findet Ihr hier:

    Deutsche Assange Kampagne
    Defend WikiLeaks
    Australian Assange Campaign

  • Eskalation der Gewalt in Hongkong – PIRATEN fordern Regierung auf zu handeln

    Eskalation der Gewalt in Hongkong – PIRATEN fordern Regierung auf zu handeln

    Seit Monaten befindet sich die Finanzmetropole und Sonderzone Hongkong im Ausnahmezustand. Fast täglich erreichen uns Bilder von durch die Zivilbevölkerung getragenen und organisierten Protesten gegen eine zu starke Kontrolle durch die Volksrepublik China über das autonome Gebiet. Gegenwärtig haben sich Protestierende in der Hong Kong Polytechnic University verbarrikadiert und liefern sich Kämpfe mit der örtlichen Polizei. Erstmals wurden jetzt auch Soldaten der chinesischen Streitkräfte beim Räumen von Barrikaden fotografiert.

    „Unter den Augen der Europäischen Regierungen herrscht in Hongkong der Ausnahmezustand. Die Polizisten, vermeintlich von der chinesischen Armee unterstützt, belagern die Universtität und gehen gegen diejenigen vor, die sich gegen die weitere Einschränkung ihrer zugesicherten Freiheiten wehren. Regelmäßig beobachten wir seitens der chinesischen Staatsführung Maßnahmen, die weit in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte eingreifen. Die Zeit ist gekommen, wir dürfen nicht mehr schweigen! Keine ökonomische Abhängigkeit darf so groß sein, dass man sich als Bundesregierung einen Maulkorb verpassen lässt,“

    fordert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Alexander Kohler, Themenbeauftrager der Piratenpartei für Außen- und Sicherheitspolitik, macht deutlich:

    „Deutschland und die EU dürfen nicht weiter in einem Dornröschenschlaf der außenpolitischen Bequemlichkeit verharren. Europa muss mit einer Stimme sprechen und China Einhalt gebieten. Wir erleben, dass Journalisten in ihrer Tätigkeit behindert werden – eine freie Berichterstattung über die Ereignisse in Hongkong muss sichergestellt sein. Die militärische Zusammenarbeit mit China muss eingeschränkt werden.“

    „Als der Aktivist Joshua Wong zu Besuch nach Berlin kam, um für die Forderungen der Bevölkerung von Hongkong zu werben, hat sich das politische Berlin überschlagen und mit werbewirksame Bildern und Presseberichterstattung Unterstützung signalisiert. Es ist nun höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung gerecht wird. Die chinesische Führungsriege beobachtet sehr genau, wie weit sie gehen kann ohne dass sie merkliche Reaktionen durch die USA und Europa befürchten muss. Wir PIRATEN fordern sofortiges Handeln, nicht erst dann, wenn chinesische Truppen offen durch Hongkong patroulieren,“

    ergänzt Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

  • Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem EuGH

    Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem EuGH

    Heute und morgen verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung in Frankreich (C-511/18), Belgien (C-520/18) und Großbritannien (C-623/17).
    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland erklärt dazu:

    „Die Aufzeichnung von Informationen über die alltägliche Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Hunderte Menschen könnten in Dänemark wegen falscher Vorratsdaten unschuldig verurteilt worden sein – das Europäische Parlament wird sich in Kürze damit befassen. Telekommunikationsdaten sind besonders anfällig dafür, Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen, und dürfen deshalb nicht ohne jeden Verdacht angehäuft werden.

    Es ist ein Skandal, dass wiederholte Urteile des EuGH’s gegen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung von Europas Regierungen – einschließlich der Bundesregierung – ignoriert werden und die EU-Kommission dabei untätig zusieht. Unter ständiger Beobachtung und Aufzeichnung erlahmen Vielfalt und gesellschaftlicher Protest. Eine angepasste, erstarrte Gesellschaft hat keine Zukunft. Stoppen wir massenhafte, anlasslose Überwachung! Dafür setze ich mich im Europaparlament ein.“

    Hintergrund: Dem Bundesverfassungsgericht liegen seit 2016 Verfassungsbeschwerden gegen das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor, unter anderem eine von Digitalcourage und Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützte Beschwerde, in der auch Patrick Breyer Beschwerdeführer ist. Kurz vor Inkrafttreten der Speicherpflicht Mitte 2017 setzten Gerichte das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung wieder aus, weil es die Grundrechte der ohne Anlass betroffenen Bürger verletze. Das Bundesverfassungsgericht hat noch keinen Termin zur Verhandlung oder endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden bekannt gegeben.

    Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld.

    Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegennehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

    Quellen/Fußnoten:
    Siehe auch die Pressemitteilung „Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!“ vom 24.07.2019.

  • PIRATEN kritisieren geplante Eingriffe in die Pressefreiheit

    PIRATEN kritisieren geplante Eingriffe in die Pressefreiheit

    Ein veröffentlichter Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums für ein „Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ offenbart die Pläne für eine Gesetzesänderung, mit der bisher illegitime Eingriffe in die Pressefreiheit als rechtens erklärt werden könnten.

    „Mit dem Entwurf wird erneut deutlich, was für ein Geist im Bundesinnenministerium vorzuherrschen scheint. Jedes Schulkind lernt über die Bedeutung des Journalismus als Korrektiv in der Demokratie. Und ebenso über die Notwendigkeit des Quellenschutzes. Es kann das eine nicht ohne das andere geben.
    Dieses Verhältnis aufzuweichen kommt einer Demontage der Grundpfeiler der Demokratie gleich. So wie wir ein derartiges Vorgehen in der Türkei kritisieren, kritisieren wir auch solche Bestrebungen in Deutschland.“
    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland

  • „Darknet-Gesetz“: Das Ende des Home Office

    „Darknet-Gesetz“: Das Ende des Home Office

    Der Bundesrat hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches in Zukunft „internetbasierte Leistungen“ verbietet, „deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von [bestimmten] rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern“.
    Aber was bedeutet das, und warum jaulen diese unbequemen Interneterklärer schon wieder auf?

    Wen trifft dieses Gesetz?

    Mit dem Gesetz ist explizit das sogenannte Darknet gemeint, der Teil des Internets, der nicht offen zugänglich ist. Darunter sind einige Seiten, die illegale Dienstleitungen anbieten: Waffen, dokumentierten Kindesmissbrauch, Drogen…
    Der größte Teil des Darknets besteht jedoch aus legalen Geräten, wie zum Beispiel dem Smarthome oder einem privaten Server.

    Das Gesetz trifft durch die unglaublich weit gefasste Definition aber nicht nur das Darknet, sondern alle möglichen verschlüsselten Kommunikationen im Internet. Darunter zum Beispiel sogenannte Virtual Private Networks, VPN. Vielleicht haben Sie dieses Akronym schon einmal im Zusammenhang mit Homeoffice gehört? Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten und dabei mit hochsensiblen Kundendaten umgehen, müssen Sie einiges an Datenschutz beachten. Das bedeutet, Sie können nicht einfach so mit ihrem Firmennetzwerk kommunizieren, sondern müssen diese Kommunikation von Ihrer normalen Internetkommunikation trennen. VPN-Tunneling nennt sich das. Die Kommunikation mit Ihrem Firmennetzwerk läuft dabei im besten Fall abgeschirmt und verschlüsselt [1].

    Wie funktioniert Internetkommunikation?

    Stellen Sie sich das Internet als Stadt vor: Normalerweise läuft ihre Internetkommunikation so, dass Sie einen Postboten losschicken, dem Sie eine Postkarte mit Ihrer Frage mitgegeben haben. Dieser fährt nun zu der Adresse Ihrer Webseite, die Sie sich als Haus vorstellen können und gibt Ihre Frage ab. Dabei kann er keine direkte Route fahren, sondern fährt über bestimmte Knotenpunkte, Kreuzungen und Kreisverkehre. An der Zieladresse angekommen sucht die Webseite eine Antwort heraus, schreibt sie wieder auf eine Postkarte. Der Postbote erhält diese und kommt zu Ihnen zurück. Nun wäre es natürlich ein Leichtes für Spione, Ihren Postboten auf seinem Weg abzufangen und ihm die Postkarte abzunehmen. Man kann ebenfalls verfolgen, wo er hingeht und von wo er kommt.

    Bei verschlüsselter Kommunikation legen Sie die Postkarte vorher in eine Schatztruhe, die Sie abschließen. Adresse und Absender stehen noch auf der Kiste drauf, aber die Informationen sind für niemanden ersichtlich. Nur der Empfänger kann die Kiste aufschließen. Jedoch kann immer noch jeder nachverfolgen, mit wem Sie kommunizieren und wie oft. Die Adressen die angefragt werden stehen ja noch drauf.

    Wie funktioniert die Verschlüsselung?

    Ein VPN arbeitet so, dass es einen Tunnel zwischen Ihnen und ihren Zieladressen gräbt. Ihr Wohnzimmer ist dann, theoretisch gesehen, über einen langen Tunnel mit Ihrem Ziel verbunden. Das kann beispielsweise Ihr Arbeitgeber sein. Der Postbote kann nun ohne Umwege zu seinem Ziel laufen. Es ist zwar für einige noch möglich zu sehen, dass Informationen ausgetauscht werden, aber niemand kann diese Informationen auf Ihrem Weg abfangen. Salopp gesagt wurde Ihre Firma um ein neues Büro erweitert, dass zwar räumlich woanders ist, technisch gesehen aber im selben Gebäude.

    Der Generalverdacht – ein Aus für Homeoffice, Bankgeschäfte…

    Ohne dieses VPN wäre Homeoffice für die meisten von uns nicht möglich. Aber ein VPN ist eine internetbasierte Leitung, deren Zugang beschränkt ist und so vom Gesetz betroffen. Nur Sie können auf das VPN zugreifen – genau das ist ja der Sinn der Sache. Mit dem neuen Gesetz wäre VPN verboten.
    Natürlich wollen Sie mit Ihrer Arbeit keine Straftat begehen. Sie wollen nur Kundendaten abrufen, die Präsentation für das Meeting bearbeiten, Zahlen in Ihre Tabelle eingeben. Aber: Woher weiß die Polizei, was Sie im Internet tun? Das VPN schirmt Sie ab. Alle ihre Daten gehen durch einen Tunnel! Die Polizei müsste jeden einzelnen Postboten anhalten, die Schatzkisten öffnen lassen und kontrollieren, ob sich zwischen ihrer Mail an den Firmenvorstand nicht doch ein Joint, ein laszives Bild eines Jugendlichen oder eine Kalaschnikow befindet.
    Natürlich würden Sie das nie tun! Ich glaube Ihnen das auch. Aber die Polizei kann das ja nicht wissen. Sie fallen unter Generalverdacht. Genauer gesagt hält der Staat durch dieses Gesetz alle Internetnutzenden in Deutschland für pädosexuelle, drogendealende Waffennarren der Mafia.
    Andere Beispiele für Internetbasierte Leistungen sind beispielsweise Ihre Bankgeschäfte (die müssen natürlich ebenfalls sicher verlaufen), oder aber Ihr Online-Shopping beim Kistenschieber Ihres Vertrauens.

    Schutz vor autoritären Regimen

    Auch TOR-Betreiber müssten mit Strafen rechnen. TOR bietet eine Möglichkeit, im Internet die Identität zu verschleiern, indem man die Verbindung zur gewünschten Webseite über das TOR-Netzwerk aufbaut. Dieses TOR-Netzwerk leitet die Verbindung über diverse Zwischenstellen, die voneinander nichts wissen, weiter. Stellen Sie sich vor, unser Postbote aus dem Beispiel vorhin geht nicht direkt zu seiner Zieladdresse, sondern besucht vorher viele andere Adressen, verkleidet sich dort und geht dann erst weiter zur nächsten. Am Ende weiß die Webseite nicht, wer dort Informationen hingesendet oder abgefragt hat.
    Das TOR-Netzwerk ist zum Beispiel essenziell für politische Dissidenten in undemokratischen Staaten. Es kann aber auch einfach nur Ihrem persönlichen Drang nach Privatsphäre befriedigen. Oder aber Sie wollen mal wieder irgendetwas Illegales tun – wie nach Inkrafttreten der Urheberrechtsreform ein Meme hochladen. All dies ermöglicht TOR. Jetzt ist Deutschland ein demokratischer Staat und Dissidenten müssen hier derzeit keine Strafen fürchten. Noch. Sollte sich Deutschland irgendwann dazu entscheiden, doch die Demokratie hinter sich zu lassen – was bislang ja nur ein oder zweimal vorkam – können wir nicht damit rechnen, dass dieses Gesetz aufgehoben wird.

    Gute Ausbildung statt schlechte Gesetze

    Wie aber könnten Darknet-Verbrecher wirklich gefangen werden? Das Anbieten von illegalen Dienstleistungen und Materialien ist bereits illegal. Es benötigt also kein neues Gesetz. Es ist aber verständlicherweise schwierig, diesen Anbietern habhaft zu werden, wenn sie ihre Identität verschleiern und geschützte Zugänge nutzen. Wenn die Postboten mitunter Nachrichten von Kriminellen herumtragen ist es jedoch nicht sinnvoll, Postboten zu verbieten. Vielmehr ist es ja so, dass sich Kriminelle eher selten damit aufhalten lassen, indem man etwas verbietet. Es steckt bereits im Begriff der Kriminalität, dass Verbote missachtet werden.
    Die Polizei könnte ganz einfach auf mehr Ausbildung im Bereich Digitalisierung setzen. Noch immer scheitern viele Ermittlungen an mangelnder Fachkompetenz im Bereich der Computerkriminalität. Das würde jedoch Geld kosten, die man in die Ausbildung und die Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten stecken müsste.

    Das Gesetz ist daher nicht nur sinnlos und verheerend in seinen Auswirkungen für die Allgemeinbevölkerung, sondern auch zu kurz gedacht. Denn das Internet geht nicht wieder weg.

    Fußnote:
    [1] Es gibt unverschlüsselte VPN-Netzwerke. Aber Sie sollten Ihre Kommunikation verschlüsseln, deshalb reden wir nicht darüber.

  • Die Pressefreiheit verbietet eine Auslieferung von Julian Assange

    Die Pressefreiheit verbietet eine Auslieferung von Julian Assange

    Zu der heutigen Verhaftung von Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange erklärt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl:

    „Egal, was man von Assange persönlich hält: Wegen der auch für elektronische Medien geltenden Pressefreiheit darf kein Pressevertreter für die Veröffentlichung von ‚Staatsgeheimnissen‘ verfolgt werden, auch nicht wegen ‚Anstiftung‘ seines Informanten. Zudem kann Assange vor einem geheimen US-Sondergericht keinen fairen Prozess erwarten. Da die USA internationale Menschenrechte nicht nur in diesen Punkten missachten, darf Assange nicht in die USA ausgeliefert werden. Das würde ein fatales Signal an alle Whistleblower senden. Unbeeinflusst davon sollten die in Schweden erhobenen Vorwürfe von Vergewaltigung rechtsstaatlich geklärt werden.

    Dass Assange nach einem Machtwechsel und der Veröffentlichung von Korruptionsvorwürfen gegen den Präsidenten Ecuadors plötzlich ausgeliefert worden ist, lenkt den Blick auf die prekäre Situation auch des berühmten Whistleblowers und Überwachungsgegners Edward Snowden. Snowden ist durch die Aufdeckung illegaler Massenüberwachungsprogramme zum Held geworden und verdient dauerhaft sicheren Aufenthalt in einem Rechtsstaat. Die Bundesregierung, die dies aus Angst vor den USA bisher verweigert, muss sich jetzt bewegen!“

    Hintergrund: Wikileaks hatte von der US-Soldatin Chelsea Manning kopierte Dokumente über Kriegseinsätze in Irak und Afghanistan veröffentlicht, darunter die Dokumentation von Kriegsverbrechen. Veröffentlichte US-Diplomatendepeschen deckten zudem Korruption in verschiedenen anderen Staaten auf, was eine Rolle im Arabischen Frühling spielte.

  • Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung

    Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung

    Einst haben PIRATEN das Hamburgische Transparenzgesetz mitiniziiert, nun wenden sie es an: Mithilfe des Transparenzgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes fordern PIRATEN Aufklärung der Geschehnisse rund um den G20-Gipfel im Hamburg.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, hat dazu insgesamt 36 Fragen bei der Behörde für Inneres und Sport Hamburg (Hamburger Innenbehörde), der Polizei Hamburg, dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt) und dem Bundeskriminalamt eingereicht. Die Fragen beziehen sich auf den Umgang mit Demonstrantinnen und Demonstranten wie Journalistinnen und Journalisten, auf Fälle von Polizeigewalt sowie strategischen Überlegungen, die zur Eskalation der Lage in Hamburg geführt haben.

    „Ich möchte wissen, was am Wochenende des G20-Gipfels in Hamburg passiert ist, ob und in welchem Umfang es zu Polizeigewalt, zur Einschränkung der Meinungs-, Versammmlungs- und Pressefreiheit kam. Neben mir fragen sich viele Mitglieder meiner Partei, der Piratenpartei, wie es in Hamburg soweit kommen konnte und warum die Lage eskaliert ist.“Patrick Schiffer

    Die Anfragen werden über das Portal fragdenstaat.de öffentlich einsehbar gestellt; sobald die Behörden antworten, ist dies für alle ersichtlich.

    Jeder Interessierte kann den Anfragen folgen und wird informiert, sobald sich die entsprechenden Behörden rühren. „Wir stellen allen Behörden die gleichen Fragen, wohlwissend, dass nicht jeder alle Fragen beantworten kann. Dennoch: Wir wollen uns nicht abspeisen lassen mit den Worten: Da hätten sie bei einer anderen Behörde nachfragen sollen. Aus diesem Grund nehmen wir in Kauf, dass manche Behörden uns nicht sämtliche Fragen beantworten werden“, so Schiffer.

    Folgende Anfragen wurden gestellt:

    Anfrage beim Bundeskriminalamt:
    https://fragdenstaat.de/a/23937

    Anfrage bei der Polizei Hamburg:
    https://fragdenstaat.de/a/23938

    Anfrage beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt):
    https://fragdenstaat.de/a/23939

    Anfrage bei der Behörde für Inneres und Sport Hamburg (Hamburger Innenbehörde):
    https://fragdenstaat.de/a/23940

    Hintergrundinformationen

    Die Fragen von Patrick Schiffer im Wortlaut finden Sie hier:

    1. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Wohnungen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 durch Spezialeinheiten der Polizei untersucht, durchsucht, begangen und betreten worden sind.

    2. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die jeweiligen Zutritte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 Durchsuchungen etc. stattgefunden haben.

    3. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage die bewaffnete österreichische Spezialeinheit Cobra am Abend des 8. Juli 2017 unter anderem in der Feldstraße eingesetzt war.

    4. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die Polizei auf Twitter im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 kritische Medien und Bürger blockiert hat.

    5. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Polizei es erklärt, dass es in verschiedenen Stadtteilen Hamburgs im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 zu lang anhaltenden Krawallen kam, bei denen die Täter weitgehend unbehelligt blieben.

    6. Bitte teilen Sie mir mit, ob und inwieweit die Polizei von Bürgern Unterstützung bei der Eindämmung der Krawalle im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 erhalten hat?

    7. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wieviele Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz waren.

    8. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wo Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Einsatz waren und welche Aufgabenstellung diese hatten.

    9. Bitte teilen Sie mir mit, ob im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Provokationen seitens Zivilbeamten gegenüber uniformierten Beamten ausgingen.

    10. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Demonstranten und Aktivisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat.

    11. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Polizistinnen und Polizisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat.

    12. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. Juli 2017, auf Samstag, 8. Juli 2017, Sondereinheiten eingesetzt hat und welche Sondereinheiten mit welchen Aufgaben eingesetzt wurden.

    13. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg einen Schießbefehl oder eine Schusswaffenfreigabe gab, wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang.

    14. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage / Lagebeurteilung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz eine Schusswaffenfreigabe gab.

    15. Bitte teilen Sie mir mit, ob und warum die Polizei am Nachmittag des 7. Juli 2017 an den Landungsbrücken in Hamburg Tränengas oder andere Reizstoffe eingesetzt hat, die dem Wasser in den Wasserwerfern beigemischt wurden.

    16. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg bei angemeldeten Demonstrationen die Anweisung gegenüber Polizistinnen und Polizisten gab, Protest in jeder Form einzuschränken oder zu verhindern.

    17. Bitte teilen Sie mir mit, ob es – da es eine auffällig hohe Anzahl an Kopfverletzungen bei Demonstranten und Aktivisten gab – im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg eine Einsatzanweisung gab, gezielt gegen den Kopf dieser Personen zu schlagen.

    18. In der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 2017 in Hamburg wurde jeglicher Kontakt zu den in der Gefangenensammelstelle Neuland festgesetzten Personen und Anwälten durch die Polizeibeamten vereitelt. Die Anwälte, die zu ihren Mandanten wollten, wurden immer wieder unter fadenscheinigen Gründen abgewiesen. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage dieses Handeln der Polizeibeamten erfolgte.

    19. Auffällig ist die überzogene Härte, mit der Beamte bei vielen Einsätzen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg agierten. Bitte teilen Sie mir mit, ob es eine Einsatzanweisung zur hoher Härte als Abschreckung für Proteste gab.

    20. Bitte teilen Sie mir mit, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage Pressefotografen und Kamerateams in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 keine Aufnahmen mehr machen sollten, wie beispielsweise auf Twitter seitens der Hamburger Polizei gefordert wurde.

    21. Bitte teilen Sie mir mit, ob Pressevertretern in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 Schläge angedroht wurden, wenn sie weiterarbeiten würden.

    22. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 mehrfach Pfefferspray gegen klar als Journalisten erkennbare Personen angewendet hat.

    23. Bitte teilen Sie mir mit, warum der Beamte eines Sondereinsatzkommandos der Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 auf einen Pressefotografen gezielt hat.

    24. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Journalistinnen und Journalisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg seitens Beamten begleitet wurden und aus welchen Gründen.

    25. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele und warum die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten nach erfolgter Akkreditierung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg widerufen bzw. abgelehnt wurde, wie viele festangestellte und wie viele freie Journalistinnen und Journalisten dies betroffen hat.

    26. Datenschützer beklagen datenschutzrechtliche Verstösse beim Akkreditierungsverfahren für den G20-Gipfel. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Form das Akkreditierungsverfahren aufgebaut und unter welchen Kriterien Journalisten auf die sogenannte „Schwarze Liste“ gesetzt wurden.

    27. Bitte teilen Sie mir mit, was mit dem, über das Hinweisportal [5] eingesandten Material geschieht, und in welcher Form dieses dokumentiert wird.

    28. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Fälle von Polizeigewalt im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und wie diesen nachgegangen wird.

    29. Bitte teilen Sie mir mit, ob es Angaben über die genaue Befehlskette der Einsatzkräfte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg gibt, wer wem unterstand. Wenn ja, teilen Sie mir dies bitte detailliert mit.

    30. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Kommunikation zwischen Polizeikräften und der Verwaltung der Stadt Hamburg erfolgte und welche konkreten Weisungen der Hamburger Verwaltung an die Einsatzkräfte ergingen.

    Weitere, bereits andernorts gestellte Fragen, die miteinbezogen wurden:

    31. Wie viele Akkreditierungen wurden im Nachhinein entzogen? Soweit unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte möglich, bitte unter Angabe der betroffenen Zeitung / der betroffenen Medien. [8]

    32. Wie lange vor der tatsächlichen Entziehung war die Entscheidung gefasst? Warum wurden die betroffenen Journalisten nicht vorab informiert? [8]

    33. Inwiefern war der Entzug der Akkreditierungen Ihrer Ansicht nach ein Einschnitt in die Pressefreiheit? Aus diesem Anlass bitte ich zudem um eine allgemeine Liste von Gründen, nach denen ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit verhältnismäßig ist. [8]

    34. Als ein möglicher Grund werden Sicherheitsbedenken angegeben. Bitte erläutern Sie, inwiefern das Ausüben einer unabhängigen journalistischen Tätigkeit einen Anlass für Sicherheitsbedenken darstellt. [8]

    35. Bitte beantworten Sie mir, wie viele Ermittlungsverfahren (im Sinne des § 100a StPO) im Zusammenhang mit dem G20 Gipfel eingeleitet wurden? [9]

    36. Bitte senden Sie mir zudem Unterlagen bezüglich des Einsatzes von Überwachungsmaßnahmen (wie zum Beispiel Software zur Identifizierung von Personen anhand von Bildmaterial, Überwachung der Mobilfunknetze oder anderen technischen Maßnahmen zur Überwachung) im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg. [9]

    Quellen
    [1] https://www.neues-deutschland.de/m/artikel/1057141.sie-haben-gedroht-mich-umzubringen.amp.html
    [2] http://www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-beschattet-1.3584288
    [3] http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html
    [4] http://blog.ard-hauptstadtstudio.de/schwarze-liste-bei-g20-datenschuetzer-schaar-sieht-rechtsverstoesse/
    [5] https://hh.hinweisportal.de/
    [6] https://g20-doku.org/
    [7] https://www.metronaut.de/2017/07/g20-ich-habe-dann-doch-ein-paar-fragen-an-die-polizei-und-innensenator-grote/
    [8] https://fragdenstaat.de/anfrage/entzug-von-g20-akkreditierung/
    [9] https://fragdenstaat.de/anfrage/uberwachungsmanahmen-im-rahmen-des-g20-gipfel/

  • PIRATEN zu G20-Gipfel: Sicherheitskonzept gescheitert – Olaf Scholz muss gehen!

    PIRATEN zu G20-Gipfel: Sicherheitskonzept gescheitert – Olaf Scholz muss gehen!

    Das Sicherheitskonzept G20 war zu keinem Zeitpunkt dahingehend konzipiert, den notwendigen Schutz des Gipfels und seiner Teilnehmer mit den demokratischen Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen. Im Gegenteil war das Konzept von vornherein darauf ausgelegt, Proteste so weit wie möglich zu verhindern.

    Eskalation von Anfang an

    Die öffentliche Kommunikation im Vorfeld und der Umgang mit den planenden Protestgruppen und Bündnissen war auf Eskalation angelegt. Es wurden sowohl versucht, den Protest dadurch zu verhindern, dass zunächst alles abgelehnt wurde (Camps, Routen von Demonstrationen, Plätze für Kundgebungen). Dann wurden Entscheidungen über den dadurch notwendigen juristischen Weg so lange verzögert, bis die Zeit für die Organisation faktisch nicht mehr ausreichte. Dabei ging die Polizei von Anfang an mit großer Härte gegen friedliche Demonstranten vor, wie beispielsweise in Entenwerder. Teilweise unter Missachtung von verfassungsgerichtlich festgestellten Maßstäben und aktuellen Gerichtsbeschlüssen.

    Diese Strategie war falsch und ungeeignet, friedlichen Protest zu ermöglichen und gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern oder zumindest stark einzuschränken. Nach unserer derzeitigen Einschätzung waren statt der befürchteten 4 – 8000 Gewaltbereiten nur etwa 1.000 – 1.500 Randalierer in Schach zu halten, die nebenbei nicht von der örtlichen „Szene“ unterstützt wurden.

    Dazu erklärt Martin Schütz, Landesvorsitzender der Piratenpartei Hamburg:

    „Die Strategie der Polizei in Hamburg war falsch. Sie weckt den Verdacht, politisch motiviert gewesen zu sein und hatte von Anfang an die Wirkung, die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu behindern und sogar temporär und räumlich außer Kraft zu setzen. Da für diese Strategie der Bürgermeister und der Innensenator gleichermaßen verantwortlich sind, fordert die Piratenpartei Hamburg unabhängig von ihrer Rücktrittsforderung die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch vor der Sommerpause.“

    Die Piratenpartei Hamburg fordert darüber hinaus eine unabhängige Ermittlungsstelle speziell zur Aufklärung von Polizeigewalt und zukünftig die individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten im besonderen Einsatz.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    „Die Reihe der Fehlleistungen von Bürgermeister Olaf Scholz und Innensenator Andy Grote im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ist zu lang und nicht länger tragbar. Ein Bürgermeister, der die Bewohner seiner Stadt so im Stich gelassen hat, kann nur noch eins tun: Zurücktreten! Gewalt ist im Übrigen für uns kein Mittel der politischen Auseinandersetzung.“

    Aus unserem Wahlprogramm:

    Kennzeichnungspflicht für Polizisten
    Wir PIRATEN setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamtinnen und Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (zum Beispiel in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.
    Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.
    Polizistinnen und Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder – falls dies nicht möglich ist – zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind zu sanktionieren.


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